Aktuelle Vorschläge zur Energiewende
des CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE)
für den energiepolitischen Dialog
mit StMin. Ilse Aigner
München, den 10. November 2016
Aktuelle Vorschläge für die Energiewende des CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) für den energiepolitischen Dialog mit StMin. Ilse Aigner am 10. November 2016
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1. Forschung und Bildung
Für eine zügige Umsetzung der Energiewende ist ein Ausbau der Förderung
der angewandten Forschung und der Ausbildung von Fachkräften erforderlich.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
Für Bayern:
Förderung von Forschung und Ausbau der Automatisierung der
Verteilnetze, um vor Ort auf schwankende Last und Erzeugung
reagieren zu können.
Runder Forschungstisch zur Bedarfsermittlung an angewandter
Forschung mit den führenden Bayerischen Energieforschungsinstituten
(ZAE, ZET Uni Bayreuth, iisys HS Hof, Energiecampus Nürnberg usw.)
initiieren. Aus der Bedarfsermittlung sollte ein bayerisches Forschungs-
Förderprogramm „Angewandte Energieforschung Bayern“ aufgelegt
werden.
Ausbau von Ausbildungs- und Studienangeboten (z.B. in den
Disziplinen Geothermie, Kältetechnik, Digitalisierung,
Energiespeichersystem).
Bei der Aus- und Weiterentwicklung von Handwerkern, Architekten,
Baufachberufen u.A. die Umsetzung und Anwendung von
Erneuerbaren Energien intensivieren.
Wiedereinführung von Diplomstudiengängen an den Universitäten und
Hochschulen für angewandte Wissenschaften im technischen Bereich
(wie z.B. in Thüringen und Sachsen).
2. Erzeugung, Verteilung, Speicherung
Auch in Zukunft muss Bayern zur Sicherung der Versorgung, der
Wertschöpfung und der Energiepreise (insb. Strompreis) einen
größtmöglichen Teil seines Stroms im Freistaat erzeugen, um von Leitungen
und Importen soweit wie möglich unabhängig zu sein und um eine einheitliche
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Strompreiszone in Deutschland und mit Österreich zu erhalten. Daraus
ergeben sich folgende Forderungen:
Für Bayern:
Standorte der bayerischen Kernkraftwerke für großtechnische Speicher
nutzen.
Netze aller Spannungsebenen (insbesondere Mittel- und
Hochspannungsnetze) verstaatlichen, falls Stromnetze verkauft
werden. Stromnetze sind Infrastruktur und vom Staat zu stellen, analog
zu Straße und Schiene. Das Vorkaufsrecht sollte bei der Öffentlichen
Hand liegen.
Rekommunalisierung von Anlagen zur Energiegewinnung, wenn sich
die Möglichkeit dazu bietet (z.B. Wasserkraft, wenn Konzessionen
auslaufen)
Die Wasserkraft in Bayern soll erhalten bleiben und ausgebaut werden
(von ca. 4.000 vorhandenen Querverbauungen, die genutzt werden
könnten, werden derzeit nur ca. 30 ausgebaut). Die bestehenden
Umweltgesetze für eine stärkere Wasserkraftnutzung müssen auf den
Prüfstand gestellt und ggf. angepasst werden.
Höheren Anteil regenerativer Energie in Bayern erreichen durch
zügigen Ausbau der Windkraft (z.B. motivierende und aufklärende
Kommunikation zur 10H-Regelung und zum EEG2017), Photovoltaik
(z.B. großzügige PV Freiflächenkulisse mit gleichzeitiger
landwirtschaftlicher Nutzung, Förderung von Batteriespeichern),
Geothermie (z.B. Forschungsprojekte/Demonstrationsvorhaben für die
petrothermale Geothermie um, Anpassung der Empfehlungen zur
Geothermie im Leitfaden „Erdwärmesonden in Bayern“ an den Stand
der Technik, Förderung/Übernahme von Bürgschaften für
geothermische Fernwärme), Bioenergie (kleine Hofanlagen fördern),
Wasserkraft (Anpassung von Umweltgesetzen).
Lastspitzenmanagement ausbauen durch Automatisierung der Netze
und Verbrauchsstellen.
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Klimaabkommen von Paris umsetzen (Klimaziele für Bayern anpassen
und Maßnahmen ableiten)
Für den Bund:
Stärkung der Reservekraftwerke in Bayern: Erneut bevorzugt
dezentrale KWK Schwarmstromanlagen (Strom und Wärmenutzung)
als Alternative zu neuen Gas-Reservekraftwerken prüfen.
Betriebsbereitschaft der bestehenden Reservekraftwerke so lange wie
nötig durch eine wirtschaftliche Vergütung erhalten.
Die Wasserkraft braucht eine auskömmliche Vergütung. Es ist zu
prüfen, ob die Wasserkraft künftig einen garantierten Mindestpreis
erhalten sollte.
HGÜ-Trassen nach Bayern so kostengünstig wie möglich realisieren.
Kostentransparenz und Kostenkontrolle verbindlich mit den
Übertragungsnetzbetreibern vereinbaren und durch unabhängige
Gutachter kontrollieren.
Strompreiszone in Deutschland und mit Österreich erhalten.
Fortführung des Einspeisevorranges in künftigen EEG-Novellen.
Fortführung des Einspeisevorranges für Post-EEG-Anlagen so lange
fortführen, bis auch die Schadens- und Entsorgungskosten der fossilen
Energien internalisiert werden.
Zellularen Ansatz und Festlegung von Verantwortungsebenen
realisieren. Technologieneutraler Zubau und Speicherung von
Erneuerbaren Energien sollte im Rahmen dieser
Verantwortungsebenen erfolgen.
Strompreisbremse einführen. Als Optionen bieten sich u.a. an:
Mehrwertsteuer auf 7% absenken, Stromsteuer zurücknehmen,
Industriebefreiungen von Abgaben und Umlagen durch den
Öffentlichen Haushalt finanzieren, Treibhausgasemittierende
Energieträger sowie Brenn- und Treibstoffe stärker belasten,
Investitionsfonds auflegen.
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Dynamisierung der EEG-Umlage und von Netzentgelten mit dem
Spotmakrtpreis bzw. der Netzsituation, um die Sektorkopplung zu
befördern.
Netzentgelte auf alle Verbraucher gleichmäßig umlegen.
Für Europa:
Fairen Preiswettbewerb herstellen: Die Schadens- und Folgekosten der
Kernkraft sowie von fossilen Energien müssen in den kWh-Preis
internalisiert werden.
Bei fossilen Energien muss ein internationaler Co2 Preis (z.B. zunächst
auf G-20 Ebene) eingeführt und der europäische Emissionshandel
zügig reformieren werden.
3. Förderung und Umsetzung in den Kommunen
Die Energiewende in Bayern kann nur gelingen, wenn möglichst viele Bürger,
Kommunen, lokale Stadt- und Gemeindewerke und Unternehmen mitmachen
und Projekte vor Ort umsetzen.
Für Bayern:
Öffentlichkeitswirksames Bekenntnis der Staatsregierung zur
Energiewende und Motivation/Information der lokalen Akteure durch
Kommunikations-/Informationskampagnen und Öffentlichkeitsarbeit.
Energiewende in den Kommunen umsetzen (Nahwärmenetzte fördern,
Wärmepumpen fördern, Gründung von Kommunalen Versorgern
fördern).
Hürden bei der Teilnahme an Förderprogrammen (z.B. Programm
Bioklima) absenken (z.B. Verringerung der geforderten Vollaststunden
bei Wärmeerzeugern, Belegungsdichte bei Nahwärmeleitungen
absenken, Contractings ermöglichen, etc.).
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4. Transformation des Verkehrssektors
Der Verkehr muss auf klimaneutrale Kraftstoffe umgestellt werden, wofür
neben elektrischem Strom auch Wasserstoff und biogene Energieträger in
Frage kommen. Die Luftreinhaltung besonders in städtischen Bereichen und
entlang der Hauptverkehrsachsen ist zügig zu gewährleisten.
Für Bayern:
Ausbau kombinierter Verkehr, keine weitere Schließung von
Gütertarifpunkten.
Zukunftskonzept Individualverkehr mit Unterscheidung Stadt-Land
erstellen.
Home Offices und Pendlerhäuser fördern, um Verkehr zu vermeiden.
ÖPNV soweit sinnvoll ausbauen, Verkehrsverbund Bayern einführen,
Flat Rates im ÖPNV anbieten etc.
Intelligenten und schadstoffminimierten Verkehr fördern: Park & Ride
ausbauen, Grüne Wellen gewähren, intelligente Parkraumsteuerung
umsetzen, Car-Sharing und Mobility-Sharing initiieren usw.
Schrittweise Einführung von emissionsarmen und emissionsfreien
Verkehrsmittel zuerst in den Städten, dann auf dem Land, am besten
durch freiwillige Selbstverpflichtung.
Für den Bund:
Zukunftskonzept für den Straßengüterverkehr erstellen (Elektrifizierung
Autobahnen, Wasserstoffinfrastruktur prüfen, Ladeinfrastrukturen
schaffen usw.)
Konzept für den Ersatz von Kleinverbrennungsmotoren hin zu
emissionsfreien Fahrzeugen und Maschinen erstellen, wie sie in Mofas,
Gartengeräten, Baumaschinen usw. zum Einsatz kommen.
Überarbeitung des Abgaben- und Besteuerungssystems mit stärkerer
Orientierung am CO2-Ausstoß und Energieverbrauch.
Förderprämien erhöhen und auf Internationales Niveau heben.
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Für Europa:
EU-Grenzwerte für Co2, Feinstäube und Stickoxide kontinuierlich
herabsetzen
Realistische und strenge Kontrollen für Emisssionen einführen.
Quotenregelungen für emisssionarme und -freie Verkehrsmittel prüfen.
5. Zukunft der Energienutzung
Die meisten regenerativen Energien in Bayern (Sonne, Wind, Wasser) lassen
sich sehr effizient in Strom umwandeln. Deswegen sollte elektrischer Strom in
Zukunft die Hauptform bei der Endenergienutzung sein, auch bei der
Beheizung von Gebäuden.
Für Bayern:
Förderung von erneuerbaren Wärmelösungen im Marktanreizprogramm
verstetigen.
MAP-Programm des Bundes zusätzlich durch Mittel des Freistaats
aufstocken: Auf jeden Euro aus dem MAP z.B. 0,5 oder 1 Euro durch
den Freistaat aufstocken.
Förderungen für Fossile Brennstoffe bei Heizungen beenden (in
Bundesprogrammen, im 10.000-Häuser-Programm)
Bei rechtlichen Regulierungen im Wärmesektor Erneuerbare Energien
in den Mittelpunkt stellen, z. B. Heizen mit regenerativ erzeugtem
Strom stärker fördern.
Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in den Kommunen, Parkhäusern,
Bahnhöfen, Flughäfen und auf privaten Stellplätzen fördern.
Weiterentwicklung und Stärkung der Flexibilitätsprämie für
Biomasseanlagen.
Eigenes bayerisches Förderprogramm für kleine Biogas-Hofanlagen bis
75 kW einführen. Finanzierung u.a. durch freie Mittel aus nicht
ausgeschöpften, anderen Förderprogrammen, z.B. aus der
Landwirtschaft.