Personalien GastAnrede / Titel StrasseName PLZ / WohnortVorname WohnsitzstaatGeburtsdatum Arbeitsstaat (Haupterwerb)
E-Mail Schweizer SV-Nr.Nationalität Aufenthaltsbewilligung
GastvortragEinladende/r Professor/in DepartementThema des GastvortragsDatum des Gastvortrags von bis
Aufenthaltsbewilligung – Sozialversicherungen – SteuernAufenthaltsbewilligung Max. 8 Arbeitstage sind bewilligungsfrei. Bei einer längeren Tätigkeit nehmen Sie bitte vorgängig
mit Human Resources Kontakt auf.Sozialversicherungen / Steuern Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen auf Seite 3.
Zahlungsverbindung
Bank/PC FilialePLZ/Ort LandKonto-Nr. BLZ/Clearing-Nr.SWIFT/BIC IBANBarauszahlung (bis max. CHF 1‘500.00) Kasse HG Kasse Hönggerberg
Honorar / Budgetverantwortung
Kontakt bei Rückfragen TelefonAuszahlungstotal brutto CHF Finanzstelle (LZ) Fonds(2. Seite zuerst ausfüllen, automatischer Übertrag)
Auszahlungstotal brutto Finanzstelle (LZ) Fonds(2. Seite zuerst ausfüllen, automatischer Übertrag)
Name Budgetverantwortliche/r Datum / Unterschrift
Betrag an Kasse erhalten – Datum / Unterschrift(Als Vorschuss bei der Kasse abgeholt, 111546)
Datum / Unterschrift Begünstigte/r(Gilt als Quittung bei Barauszahlung)
Zürich,
Bitte nicht ausfüllen
Identitätskarte Führerausweis Legitimationsausweis für StudierendePerson bekannt Reisepass ETH-Personalausweis, Ausweis-Nr.:
ETH Zürich Human Resources TUR Turnerstrasse 1 8092 Zürich
Kontaktperson Herr Luca Kitschmann Tel. +41 44 632 03 26
Abrechnung für Gastreferentinnen und Gastreferenten(Richtlinien für das Einladen von Gastprofessoren/Gastprofessorinnen, akademischen Gästen und
Gastreferenten/Gastreferentinnen vom 5. Juli 2006, Stand: 21. August 2012)
Mai 2017 | Seite 1Human Resources
Personalien GastAnrede / Titel StrasseName PLZ / WohnortVorname WohnsitzstaatGeburtsdatum Arbeitsstaat (Haupterwerb)
Nationalität Schweizer SV-Nr.
Detaillierte Aufstellung von Honorar und Spesen
Honorar brutto (CHF 100.00 bis 300.00/h) in CHF Sachkonto Belegnr.Honorar Referat à CHF = CHF 550010
SpesenHauptmahlzeit Mahlzeiten à CHF = CHFÜbernachtungen Nächte à CHF = CHFBahn / Taxi / Auto Fahrten/km à CHF = CHFFlugbillet Flugreise à CHF = CHF
= CHFTotal Spesen CHF 550081Auszahlungstotal brutto CHF
Honorar brutto (CHF 100.00 bis 300.00/h) in EUR oder USD, bitte Währung wählen Sachkonto Belegnr.Honorar Referat à = 550010
SpesenHauptmahlzeit Mahlzeiten à =Übernachtungen Nächte à =Bahn / Taxi / Auto Fahrten/km à =Flugbillet Flugreise à =
=Total Spesen 550081Auszahlungstotal brutto
Dieser Abrechnung müssen zwingend die Original Spesenbelege beigelegt werden.
Für zusätzliche Informationen bei Bedarf:
Mai 2017 | Seite 2Human Resources
Abrechnung für Gastreferentinnen und Gastreferenten
Personalien GastAnrede / Titel StrasseName PLZ / WohnortVorname WohnsitzstaatGeburtsdatum Arbeitsstaat (Haupterwerb)
Nationalität Schweizer SV-Nr.Datum des Gastvortrages von bis
Informationen über die Abrechnung von Referentenhonoraren und Spesen
Nr. Staatsangehörigkeit Arbeits- und Wohnsitz-staat (Haupterwerb)
Sozialversicherungspflicht Steuerpflicht Quellensteuer-pflicht< CHF 2‘300.00 > CHF 2‘300.00
1. Alle Schweiz auf Verlangen ja ja ja2. CH/EU/EFTA EU/EFTA nein nein n/a ja*3. Nicht CH/EU/EFTA EU/EFTA auf Verlangen ja n/a ja*4. Alle ausserhalb EU/EFTA auf Verlangen ja n/a ja*
1. Gastreferentinnen/Gastreferenten (ungeachtet deren Staatsangehörigkeit) mit gewöhnlichem Arbeits- und Wohnort nur in der SchweizBis zu einem jährlichen Honorar von CHF 2‘300.00 (Stand 2014) im Kalenderjahr werden nur auf Verlangen der Refe-rentin / des Referenten die Schweizer Sozialbeiträge erho-ben. Bei >CHF 2‘300.00 müssen die Sozialversicherungs-beiträge in der Schweiz erhoben und abgerechnet werden.
2. Gastreferentinnen/Gastreferenten (Staatsangehörige der CH oder eines EU- bzw. EFTA-Staates) mit gewöhn-lichem Arbeits- und Wohnort im EU- oder EFTA-RaumDie ETH Zürich setzt gemäss Artikel 21 Absatz 2 VO (EG) 987/09 bzw. Art. 109 VO (EWG) 574/72 fest, dass die Referen-tin / der Referent eine allfällige Pflicht des Auftraggebers (ETH Zürich) zur Zahlung von Beiträgen gegenüber dem zuständigen Sozialversicherungsträger selbst wahrnimmt. Der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge ist im vereinbarten Honorar enthalten.
3. Gastreferentinnen/Gastreferenten (die nicht Staats-angehörige der CH oder eines EU- bzw. EFTAStaates sind) mit gewöhnlichem Arbeits- und Wohnort im EU- oder EFTA-RaumBis zu einem jährlichen Honorar von CHF 2‘300.00 (Stand 2014) im Kalenderjahr werden nur auf Verlangen der Refe-rentin / des Referenten die Schweizer Sozialbeiträge erho-ben. Bei >CHF 2‘300.00 müssen die Sozialversicherungs-beiträge in der Schweiz erhoben und abgerechnet werden.
4. Gastreferentinnen/Gastreferenten (ungeachtet deren Staatsangehörigkeit) mit gewöhnlichem Arbeits- und Wohnort ausserhalb der Schweiz, der EU und der EFTABis zu einem jährlichen Honorar von CHF 2‘300.00 (Stand 2014) im Kalenderjahr werden nur auf Verlangen der Refe-rentin / des Referenten die Schweizer Sozialbeiträge erho-ben. Bei >CHF 2‘300.00 müssen die Sozialversicherungs-beiträge in der Schweiz erhoben und abgerechnet werden.
* QuellensteuerpflichtReferentenhonorare von ausländischen Staatsangehörigen werden grundsätzlich an der Quelle besteuert. Der Steuer-satz wird auf Grund der durchschnittlichen Tageseinkünfte abzüglich der Gewinnungskosten berechnet. Wird ein ge-wisser Quellensteuerbetrag pro Jahr überschritten, ist die ETH verpflichtet, die Quellensteuer vom Honorar in Abzug zu bringen und dem Staat abzuliefern.
Wir bitten die Verantwortlichen, dieses Informations- schreiben Gastreferentinnen und Gastreferenten abzugeben.
ETH ZürichHuman ResourcesTurnerstrasse 18092 Zürichwww.hr.ethz.chMai 2017 | Seite 3Human Resources
Abrechnung für Gastreferentinnen und Gastreferenten