Alkohol, Verkehrsmedizin, Blutspuren
Dr. med. J. Manhart
Institut für Rechtsmedizin
Direktor: Prof. Dr. med. A. Büttner
Rostock, IfRM
Universitätsmedizin Rostock
Wichtiger Hinweis
Es ist nicht gestattet, während der Vorlesung zu fotografieren oder zu filmen!
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EXTRA !
Arzt - Patienten Kommunikation: Was von Ihnen im PJ erwartet wird… (werden darf?)
1. Sich Vorstellen, Blickkontakt, „die Hand geben“
2. Patienten im ersten Redefluss nicht sofort unterbrechen
2. Erklären, was gemacht wird, was passiert
4. Für den Patienten verständlich formulieren (Fachausdrücke erklären)
5. Rückkopplung : „Haben Sie noch Fragen?“
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Rechtsmedizin – Wintersemester 2015/2016Art der Prüfung/ Prüfungstermin:MC-Klausur, Frühjahr 2016 (Sommersemester)
Zulassungsvoraussetzungen für die KLAUSUR AM 29.04.2016:
• Teilnahme an der Hauptvorlesung (Wintersemester)
• Teilnahme an den 3 Seminaren im SommersemesteràAm 08.04.2016 und 15.04.2016 und 22.04.2016
• Leichenschaukurs im Krematorium (Sommersemester)
à Veranstaltungen im Sommersemester mittels Laufzettel bestätigen lassen - Ausgabe beim 1. Seminar, bitte nicht vorher ausdrucken!
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Literaturempfehlung
àWolfgang Keil: BASICS RechtsmedizinUrban & Fischer 2009ISBN: 978-3-437-41391-9 (ca. 19,99 €)
à ergänzend Vorlesungsskripte ab 2016 zum Download auf der Homepage des Institutes für Rechtsmedizin(Kein Anspruch auf Vollständigkeit!)
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Für Ärzte in Weiterbildung,Fachärzte mit wenig Leichenschaupraxis,Polizisten und Juristen
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Einteilung
Alkohol (Basics, Epidemiologie, BAK-Kinetik, Wirkung, Testverfahren)
Rechtliche Relevanz
Drogenfahrt
Blutspuren
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Fallvorstellung
„Bedrohungslage“
Frau findet „Fleisch“ im Briefkasten…(Streitigkeiten mit Nachbarn)
-> Gang zur Polizei
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Fallvorstellung
Keine menschlichen Herzen
Frage, ob „Hausschlachtung“ oder „industrielle Schlachtung“ vorgelegen habe, kann allein aus den Spuren nicht beantwortet werden…
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Alkohol – Basics (Allgemeinwissen)
Volumenprozent (ml/L)Ein Vol. % entspricht ca. 0,8 g Alkohol (Ethanol-Dichte: 0,789 g/cm3)
Energiegehalt7 kcal pro Gramm Alkohol, entspricht etwa dem von Fett (9 kcal).
BAKDie im Blut festgestellte Alkoholmenge wird Blutalkoholkonzentration genannt. Sie wird in Promille (‰) angegeben, was der Alkoholmenge in Gramm pro 1.000 g Vollblut entspricht.
Toleranz Phänomen der Gewöhnung (verringerte „Empfindlichkeit“ auf Alkohol)
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Alkohol – Basics (Allgemeinwissen)
-in Wasser löslich ! (Körperwasseranteil bei Männern ca. 70 %, bei Frauen ca. 60 %)
- sehr gutes Lösungsmittel !
Alkohol löst:
Beziehungen/EhenVermögenArbeitsplätzeFreundschaften
und sogar
Gehirnzellenauf…
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Alkohol – Pathophysiologie (steht im Herold)
F10.x– .0 akute Intoxikation– .1 schädlicher Gebrauch (Organschäden, z. B. Fettleber)– .2 Abhängigkeitssyndrom (Kriterien der Sucht müssen erfüllt sein)
Sucht: Toleranz, Kontrollverlust, Entzug, Craving– .3 Entzugssyndrom– .6 Wernicke-Korsakoff Syndrom (Wernicke=akuter Vit. B1 Mangel)
Trinker Typologie nach Jellinek– Alpha - Konflikttrinker („gefährdet“)– Beta - Gelegenheitstrinker („alkoholnaher Lebensstil“)– Gamma - Alkoholabhängigkeit (Konsumkontrollverlust; alkoholkrank)– Delta - Pegeltrinker (alkoholkrank)– Epsilon - Quartalstrinker (alkoholkrank)
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Alkohol – Pathophysiologie (steht auch im Herold)
Ösophagitis/ Reflux/ Mallory Weiss
Gastritis/ Blutung
Mangel-/ Fehlernährung
Fettleber/ Hepatitis/ Leberzirrhose
Pankreatitis
Alkoholtoxische dilatative Kardiomyopathie
Hypertriglyceridämie/ Hypokglykämie (WICHTIG: Alkohol hemmt Gluconeogenese !)
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Alkohol - Konsum
In Gramm Reinalkohol pro Tag: Risikoarmer Konsum Frauen: bis 12 g
Männer: bis 24 g
Riskanter Konsum Frauen: mehr als 12 g bis 40 g
Männer: mehr als 24 bis 60 g
Gefährlicher Konsum Frauen: mehr als 40 g bis 80 g
Männer: mehr als 60 g bis 120 g
Hochkonsum Frauen: mehr als 80 g
Männer: mehr als 120 g
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MM--V V 20112011
8,5
9
9,5
10
10,5
11
11,5
1995
2000
2005
2008
2009
2011
2012
Pro-Kopf-Konsum in Liter Alkohol Deutschland (Quelle: Jahrbuch Sucht; Gärtner 2014)
Menge [L]
Hauptursache für Übersterblichkeit in M-V
Jahr
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Anteil von Menschen mit ungesundem Alkoholkonsum nach deutschen Bundesländern* (Deutschland im Jahr 2010)
Anteil der Befragten
Ungesunder Alkoholkonsum im BundesländervergleichDeutschland
Quelle:DKV, Zentrum für Gesundheit der Deutschen Sporthochschule Köln, DKV-Report „Wie gesund lebt Deutschland?“, Seite 17Hinweis: Weitere Angaben zu dieser Statistik, sowie Erläuterungen zu Fußnoten, sind im Backup des Dossiers auf Seite 8 zu finden. ID 163265
in %
20,10 19,80 19,80 19,00 18,80 18,40 18,30 18,00 17,4016,00
14,5012,90
6,90
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0
5
10
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Alkohol und Straftaten
Anteil alkoholisierter Straftäter:
gesamt: 13,4 % (PKS 2013)
Verkehrsunfälle mit Personenschaden/Tod: ca. 10 - 20 %
Gewaltdelikte: 31,8 %
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X,X ‰ – wie kommt man dort hin ?
Alkohol wird nicht zu 100% resorbiert (sog. Resorptionsdefizit)
Abhängig von Alkoholgehalt, aufgenommener Nahrung, Trinkumständen von 10-30%
Körperwasseranteil: Männer 70 %; Frauen 60 %
‰ = resorbierter Alkohol in g
Körperwasseranteil in Kg
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Alkoholstoffwechsel und Blutalkoholkonzentration
Resorption: (passiver) Diffusionsvorgang! Resorptionsdefizit!
– Mundhöhle und Ösophophagus (< 5 %)
– Magen (10-15 %)
– Duodenum und Jejunum (> 80%)Verteilung: Wassergehalt im Vergleich zum Blut! Reduktionsfaktor!
– Muskel 80 %
– Gehirn 70 %
– Urin 130 %
– Bradytrophes Gewebe (auch: Fettgewebe << 50 %)
Elimination:
– Oxidativer Abbau über die Leber (> 95%)! Stündl. Abbaurate!
– Abatmung < 5 %
– Urin < 2 %
– Schwitzen < 2 %
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Atypische Verläufe der Alkoholverteilungskurve
Sturztrunk: Anflutung > 1.0 Promille/StundeSchwerste psychomotorische Ausfallerscheinungen (Gang, Sprache) und toxische Effekte infolge forcierter Durchblutung des ZNS (25 % des Herz-Minuten-Volumens) Diskrepanz zwischen Alkoholeffekten und (relativ) niedriger BAK
DiffusionssturzPeak in der Alkoholverlaufskurve bei nachhinkender Diffusion des Alkohols aus der Blutbahn in das Gewebe; folgender beschleunigter Abbau > 0,2 Promille/ Stunde: Nachgeordnete forensische Relevanz im Verkehrsrecht, da bei Trunkenheitsfahrt der Zeitpunkt der Überschreitung des Grenzwertes nicht nachgewiesen werden muss
Nachresorption:Verzögerte Freisetzung von BAK in Blutbahn = Erneuter Anstieg 90 - 120 min. nach Trinkende durch verzögerte Magenpassage: Hohe forensische Relevanz im Verkehrsrecht; Rückrechnung nur bis 120 min. nach Trinkende möglich
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Dettling A et al.; aus Rechtsmedizin 2014 (24):381-386
VT=Vortrunk; NT=Nachtrunk; BE= Blutentnahme
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0,5 - 1,5 ‰ Leichter Rausch
– All. Auflockerung, Rede- und Tatendrang, Beschwingtheit (Schwips)
– evtl. verwaschene Aussprache, Übelkeit
1,5 - 2,5 ‰ Mittelschwerer Rausch
– Euphorie oder aggressive Gereiztheit, Umwelt und soziale Bedeutung noch wahrgenommen, Sprunghaftigkeit von Denken und Handeln
– Gangunsicherheiten, verwaschene Aussprache, Übelkeit, Erbrechen
> 2,5 ‰ Schwerer Rausch
– Bewusstseinsstörungen, Desorientiertheit, Benommenheit-Schlaf
– ggf. akute (letale) Alkoholintoxikation, Torkeln, Lallen, Amnesie
3,5 - 5,0 ‰ Akute Alkoholintoxikation
– Komatöse letale Dosis auch bei Alkoholgewohnten
Alkoholwirkung und BAK (mod. nach Feuerlein 1976)
Keine starre Dosis-Wirkungs-Beziehung
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Abnorme Alkoholreaktion (sog. „Pathologischer Rausch“)*
Sehr selten, aufgrund der Nichtvorhersehbarkeit strafrechtliche Exkulpierung
Tathandlungen schlagartig (ohne erkennbaren Anlass) und ungerichtet mit schwerer Aggressivität gegen Menschen und Sachen
§ Diagnostik
– Relativ niedrige BAK
– Schlagartig einsetzende inadäquate Affekte
– Ggf. Fehlen von alkoholtypischen motorischen Ausfällen (Inkongruenz zur Psyche)
– Plötzliches Ende, häufig sog. Terminalschlaf
– Vollständige Erinnerungslücke
– häufig: Konfliktbelastung in der Vorgeschichte, Erschöpfung etc.
Erinnerungslücke • Häufig Schutzbehauptung• Seltener Folge einer Verdrängung
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Rausch - Differentialdiagnostik
Schädel-Hirn-Traumao Benommenheit im Rahmen eines Commotionssyndroms, einer
intrakraniellen Blutung etc. (Cave: atonischer Sturz eines Alkoholikers -subdurales Hämatom!)
(spontane) intrakranielle Blutungen (Apoplex)
Intoxikationen (BTM/AZM)o beachte: kombinierte Einnahme von Alkohol und Medikamente/Drogen
Stoffwechselstörungeno Diabetische Stoffwechselentgleisung (Hyper-/Hypoglykämie)o Andere Komata (u.a. hepatisch, urämisch)
Verkennung von Begleitumständen bei Alkoholisierten: häufiges arztrechtliches Problem
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Sensorik/ Gehör- und Gleichgewichto Gleichgewicht und Orientierungsfähigkeit (Kurvenfahrt)
Reaktionsvermögeno Reaktionszeit verlängert (Wahrnehmung und Vollzug)o Reaktionsqualität beeinträchtigt (Tenazität und Vigilität)
Motorik (Dyskoordination synerg. und antagonistischer Muskelgruppen)o Gang und Stando Überschießende Korrekturen (Schlangenlinienfahren)o Störungen der Feinmotorik der Zungenmuskulatur (verwaschen, lallend)
Sensorik/Sehfähigkeito Einengung des Sehfeldes (Tunnelblick, Scheuklappeneffekt)o Fixationsstörungen (Vibrationen, Kurvenfahren - ggf. Doppelbilder)o Störung des optokinetischen Nystagmus (Nachstellbewegungen des Auges)o Adaptationsfähigkeit verlangsamt (Dunkeladaptation = Blendungsgefahr)
Beeinträchtigung körperlicher Funktionen
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• Unaufmerksamkeit
– Geringschätzung bis Missachtung von Verkehrsleiteinrichtungen
• Kritiklosigkeit, Selbstüberschätzung, Leistungsdefizite unerkannt
– Kein Antizipieren von Gefahrensituationen, keine Vorsichtsmaßnahmen
• Erhöhung der Risikobereitschaft, Euphorisierung
• Enthemmungseffekte bis zur Aggression, Geltungsbedürfnis
– Unreflektiertes Umsetzen spontaner Impulse
– Fahrerflucht, Faustschlag gegen Unfallgegner, „Abdrängen“ etc.
• Verwirrtheit, Desorientiertheit
– Alkoholbedingte Erinnerungslücken („Filmriss“)
Beeinträchtigung psychischer Funktionen
Intraindividuelle Variabilität (Tagesform) undInterindividuelle Unterschiede („Demaskierung der Primärpersönlichkeit“)
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…..führen zu mangelhafter subjektiver Einschätzung…
Beeinträchtigung körperlicher FunktionenMotorik/Sensorik - Verlangsamte Reaktionen
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riskante Fahrmanöver
Beeinträchtigung körperlicher FunktionenPsyche - Selbstüberschätzung
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„Alkoholtypische Fahrfehler“ - Auswahl
• Unsichere Fahrweise (Fehlblinken, Beleuchtung fehlerhaft), Schlangenlinienfahren
• Alkoholtypischer Kurvenunfall (häufig Scheitelpunkt)
– Heraustragen nach rechts in Linkskurve
– Heraustragen nach links in Rechtskurve (Frontalkollison)
• Streifen geparkter oder überholter Fahrzeuge
• Auffahrunfälle
• Linksabbiegeunfälle
. Dunkelziffer von Alkoholunfällen riesig
. Ca. 20% aller tödliche Unfälle sind alkoholbedingt
. Unfallrisiko bei 1,1 Promille ca. verzehnfacht !
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§24a StVGOrdnungswidrigkeit ab 0,5 ‰ bis <1,1 ‰ (ohne Ausfallerscheinungen)
§316 StGBAbstraktes Gefährdungsdelikt (Geldstrafe; bis 1 a Freiheitsentzug)Fahrunsicherheit infolge Alkohol/Rauschmitteln
§ 315 c StGBkonkretes Gefährdungsdelikt (Geldstrafe; bis 5 a Freiheitsentzug)Fahrunsicherheit infolge Alkohol/Rauschmitteln oder geistiger oder körperlicher Mängel !
Es geht immer um die minimale BAK !!!!
Rechtliche Relevanz I
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Rechtliche Relevanz II
§315 c / 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr
Nachweis der Fahrunsicherheit ?
Absolut = Nachweis über Grenzwert (Unwiderlegbarkeit !) – 1,1 ‰
Relativ = anhand von Ausfallerscheinungen (Motorisch, Psychisch; „Fahrfehler“)Anforderungen abhängig von der Höhe der BAK (0,3‰-1,09‰)
§24a StVG – Gefahrengrenzwerte der verkehrsgefährdenden Leistungsminderung
ab 0,5 ‰ deutliches Nachlassen der Reaktionsfähigkeit und erhöhte Risikobereitschaft: Unfallwahrscheinlichkeit deutlich erhöht !
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SchuldfähigkeitBeurteilungskriterium nicht allein BAK sondern vor allem Psychodiagnostische Kriterien
§ 20 StGB „schuldunfähig“
§ 21 StGB erheblich vermindert schuldfähig
Es geht immer um die maximale BAK !
Rechtliche Relevanz III
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(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
§ Mindestens vermindert Schuldfähig (muss sicher festgestellt sein)§ Strafbarkeit des schuldhaften bewussten Berauschens (vorsätzlich
oder fahrlässig) dient als „Auffangtatbestand“ für Täter, die eine Straftat unter Alkohol in Kauf nehmen oder gewollt herbeiführen.
Rechtliche Relevanz IV § 323 a StGB „Vollrausch“
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Tests zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit
Beispielhaft:
• Rombergtest
• Liniengang
• Finger – Zeigeversuche
• Drehversuch
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(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.
Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.
Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
§24a StVG „Drogenfahrt“
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Berauschende Mittel Substanzen
Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC)
Heroin Morphin
Morphin Morphin
Cocain Cocain
Cocain Benzoylecgonin
Amphetamin Amphetamin
Designer-Amphetamin Methylendioxyamphetamin (MDA)
Anlage zum §24a StVG „Drogenfahrt“
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Berauschende Mittel Grenzwert
∆9-Tetrahydrocannabinol 1 ng/ml
Morphin 10 ng/ml
Benzoylecgonin 75 ng/ml
MDMA 25 ng/ml
MDE 25 ng/ml
Amphetamin 25 ng/ml
(analytische) Grenzwerte nach §24a StVG
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§ 316 StGB „Drogenfahrt“
Es existieren keine Grenzwerte für Drogen !
Nachweis der Wirkung allein über (beobachtbare) Ausfallerscheinungen!
(Dosis-Wirkungsprinzip, interindividuelle Variabilität)
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Synopsis: Promillegrenzen
Alkohol:
0,5 ‰ bis <1,1 ‰ §24a (OWi) StVG
0,3 ‰ bis <1,1 ‰ + Ausfallerscheinungen §315 c/316 StGB
ab 1,1 ‰ §315 c/316 StGB
Drogen:Grenzwerte (nach Anlage zum §24a) § 24 a (OWi) StVG
Keine Grenzwerte ! §315 c/316 StGB
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Formspuren
(Abdrücke (Schuhe, Reifen), Eindrücke (Werkzeuge))
Materialspuren
(Gegenstandsrückstände: mineralogische, biologische, chemische)
Gegenstandspuren
(Herkunft – Cave: können selbst Spurenträger sein)
Situationsspuren – Anordnung von Spuren
Daktyloskopische Spuren
Spuren - materiell
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Haare
Sekret (Sperma, Vaginalsekret, Speichel)
Gewebepartikel
Blut
Biologische Spuren
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BlutDNA möglichChemisch-toxikologische Untersuchungen (BAK, Drogen, Medikamente)
Asservieren: Mehrfach-Abstriche mittels steriler (wenn möglich DNA-freier) Tupfer
Tupfer TROCKNEN lassen !!!
Biologische Spuren - Blut
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Spuren – Vortests (Blut)
Schnell -Test I:
Enzymatischer Nachweis von tierischem oder humanem Hämoglobin
(Pseudoperoxidase-Aktivität des Hb)
Schnell –Test II:
Antikörpernachweis von humanem Hämoglobin
hochsensitiv
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Mensch: 8% des Kg
Mann: ca. 5-6 l; Frau: ca. 4-5 l
Adhäsionsfähigkeit („Klebrigkeit“)
Wenig Blut – optisch großer Effekt
Blutspuren – Grundlagen I
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Komplexe Flüssigkeit –
„rotes Wasser ist kein geeignetes Modell, Spritzverhalten ist jedoch ähnlich“
Viskosität: 4,4 mPa*s
Im Flug: Kugelform (aufgrund Oberflächenspannung)
Tropfen oszillieren
Blutspuren – Grundlagen II
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Passive Spureno Gerinnselo Tropfspureno Fließspureno Pool-Spuren (Lache)
Kontaktspuren o Abdruckspuro primäre Wischspur o sekundäre Wischspur (Durchwischspur)
Projizierte Spureno Arteriello Aufschlag-/Auftreffspuren („spatter“)o Ausatemspureno Schleuderspuren („Cast off“)
Blutspuren – Systematik
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einzelne Tropfen (maximale Größe ca. 120 µl)
Blut tropft in Blut
Form der Tropfspur abhängig von Oberfläche
(Merke: Glatte Oberflächen erzeugen glattrandige Tropfspuren)
Größe der Tropfspur abhängig von Fallhöhe
Blutspuren – Passiv: Tropfspuren
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Wischspuren primär und sekundär
Wischspuren (Trocknungsbedingtes Skelettierungsphänomen von Blutstropfen)
Blutspuren – Kontaktspuren
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Passive Spuren - häufig
Spritzspuren – häufig, meist Stumpfe Gewalt
Cast off – selten
Ausatemspuren weniger häufig – suchen nach „Blasen“
„Backspatter“ häufig – Kleidung !
Blutspurenverteilungsmuster
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Alter von Blutspuren nicht schätzbar!
Flugweite kleiner Tropfen bis ca. 1,2 m
Flugweite großer Tropfen bis ca. 10 m
Veränderungen beachten (Trugspuren – Polizei, Erstauffinder, Notarzt usw.)
Teilen sich nicht (Tropfen)
Kollidieren nicht (Tropfen)
Blutspuren – Interpretation (I)
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Interpretation immer vom Befund (Sektion) auf die Spur, NIE ungekehrt !
Es gibt nichts, was es nicht gibt
NIE laut denken !
Unplausible DNA-Befunde hinterfragen
Zeit gewinnen (Proben nehmen – Proben müssen untersucht werden !)
Blutspuren – Interpretation (II)