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Verkehrsmedizin Dr. Ulfert Grimm Institut für Rechtsmedizin Kantonsspital St.Gallen Fahreignung und Vigilanztests bei Schlafstörungen aus Sicht der Verkehrsmedizin

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Verkehrsmedizin

Dr. Ulfert GrimmInstitut für RechtsmedizinKantonsspital St.Gallen

Fahreignung und Vigilanztests bei Schlafstörungen

aus Sicht der Verkehrsmedizin

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Verkehrsmedizin

Gesetzliche Grundlagen – Grundsatz

Art. 14 SVG

Über Fahreignung verfügt, wer:

2b die erforderliche körperliche + geistige Leistungsfähigkeit zum sicheren Führen von MFZ hat;

2c frei von einer Sucht ist.

2d nach seinem bisherigen Verhalten Gewähr bietet, … die Vorschriften zu beachten + auf Mitmenschen Rücksicht zu nehmen.…

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Art. 31 SVG: Beherrschen des Fahrzeuges

1 ... muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.

2 Wer wegen Alkohol-, BM- und Arzneimitteleinfluss oder aus anderen Gründen nicht über die erforderliche körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen.

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Ärztliche Verantwortung

Aufklärung über Ursache Behandlungsmöglichkeiten Zeichen Schläfrigkeit, Gegenmassnahmen Risiko Schläfrigkeit (Unfall, rechtliche Situation)

Dokumentation

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Gesetzliche Grundlagen – MelderechtArt. 15d SVG1 Bestehen Zweifel an der Fahreignung einer Person, so wird diese einer Fahreignungsuntersuchung unterzogen, namentlich bei:a. …e. Meldung eines Arztes, dass eine Person wegen einer körperlichen oder psychischen Krankheit, wegen eines Gebrechens oder wegen einer Sucht Motorfahrzeuge nicht sicher führen kann;2. …3 Ärzte sind in Bezug auf Meldungen nach Absatz 1 Buchstabe e vom Berufsgeheimnis entbunden. Sie können die Meldung direkt an die zuständige kantonale Strassenverkehrsbehörde oder an die Aufsichtsbehörde für Ärzte erstatten.……

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Art. 15d Abs. 1 lit. e und Abs. 3 SVG

www.rechtsmedizin.kssg.ch

Personalien Fallangaben Information Proband Datum/Stempel/Unterschrift

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Fallbeispiel

• 52-jähriger Mann• Unfall um 18.20 Uhr, Heimfahrt• Kam von gerader Strasse ab, Kollision mit Zaun• Auffällige Fahrweise gemäss Zeugen• Unauffälliger Eindruck bei folgender Befragung• Sei plötzlich «weg/schwarz» gewesen

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Fallbeispiel

Folgen Übermüdung: FA-Entzug: 3 Monate Folgen gesundheitliche Störung?

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Fallbeispiel

Folgen Übermüdung: FA-Entzug: 3 Monate Folgen gesundheitliche Störung?

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Fallbeispiel

Folgen Übermüdung: FA-Entzug: 3 Monate Folgen gesundheitliche Störung?

• Polizei -> Abnahme FA nach Ereignis• StVA -> vorsorglicher FA-Entzug (nach >1 Monat)• und Fahreignungs-Begutachtung (VMU)• VMU (nach >3 Monaten)• -> klinische Untersuchungen (Dauer 1-4 Monate)• FA-Wiederteilung nach >6 Monaten• Kosten

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Risiko Einschlaf-Unfall• 1-2 % der Verkehrsunfälle in Schweiz (SMF, 2007)• 10-20 % der Verkehrsunfälle im Ausland (SMF, 2007)• 20-40 % im gewerblichen Verkehr (US Dep. of Transportation, 2003)• 42 % nächtlicher Verkehrsunfälle (Evers, Auerbach, 2005)• Stadtverkehr: 20 % (Toren, 2003)• Befragung in GB: 29 % bei Befragung seien im letzten Jahr fast

eingeschlafen (ADAC, 2012)

• Grosse Dunkelziffer• Ausschlussdiagnose

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Müdigkeits-Warnzeichen Brennen der Augen, schwere Lider Blinzeln, Drang Augen schliessen Verschwommen sehen, Doppelbilder Gähnen, frösteln Konzentrationsabnahme (Wahrnehmung) Verschlechterung Stimmung, Unruhe

Schwierigkeiten Spurhalten, Randstreifen Gefühl, dass Strassen enger wird Starrer Blick nach vorn Abnahme Bewegungen (Blick in Rückspiegel) Schlechtere Erinnerung an letzten Kilometer Übersehen Verkehrsschilder, Abzweigung Veränderung Geschwindigkeit

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Ursachen

ZNS: Epilepsie Gefäss: Apoplex, TIA Kardial: Rhythmusstörungen,

Ungenügende Herzleistung Gestörte Kreislauf-Regulation: Vasovagal Stoffwechsel: Hypoglycämie Toxikologisch Erhöhte Einschlafneigung

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Ursachen Tagesmüdigkeit

Unterbeanspruchung -> Verminderung Wachheit, Vigilanz

Überbeanspruchung -> Ermüdung Schlafmangel -> Schlafstörung Nichtberücksichtigen der inneren Uhr Psychotrope Substanzen Erkrankungen mit Tagesmüdigkeit -> OSAS, RLS Narkolepsie

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Sekundenschlaf I

• Symptome Müdigkeit werden bemerkt• Dauer bis Einschlafen nicht abschätzbar• Fehleinschätzung• Schlafhygiene / Schlafdefizit / innere Uhr

• Bald-zu-Hause-Situation• Bekannte Fahrstrecke• Unterforderung, Monotonie• Vorgängig Stress

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Sekundenschlaf II

• Auffällige Fahrweise• Kein Bremsmanöver• Evtl. Gegenlenken• Kein Zusammensinken hinter Lenkrad• Keine Wahrnehmung an Unfall, Erinnerungslücke• Weckreaktion durch Unfall, sofortige Re-Orientierung Handlungsfähig Keine Vorzeichen (Müdigkeitszeichen verschwiegen) Geringer Alkoholkonsum

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Aktuelle Medizinische Mindestanforderungen gemäss VZV

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Geplante Medizinische Mindestanforderungen gemäss VZV

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Wann verkehrsmedizinische Untersuchung?

Ereignis Drittmeldung Nichteinhalten von Auflagen

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Fahreignung 3. FA-Gruppe

Fahreignung bei stabiler Therapie gegeben Keine Fahreignung bei Einschlafneigung Bei Zweifeln: Keine Compliance

Nichteinhalten TherapieNichteinhalten Fahrkarenz

-> Verkehrsmedizinische Untersuchung

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Abklärung

Diagnostik an Zentrum für Schlafmedizin Polysomnographie Einschlafneigung: MWT

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Indikation für MWT

Bei eingeleiteter Therapie zur Beurteilung Fehlende Compliance Drittmeldung

Erfassen von micro-sleeps

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Zusammenfassung

Abklärung bei V.a. Tagesmüdigkeit und Verkehrsereignis Schlafmedizinische Untersuchung (incl. MWT) Bei Zweifeln: Drittmeldung / Verkehrsmedizinische

Untersuchung Fahreignung möglich bei stabiler Therapie Regelmässige Verlaufsberichte Aufklärung / Information Eigenverantwortung

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