Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation
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Anhang 3
Präsentation
RA Dirk Teßmer (Rechtsanwälte Philipp – Gerlach – Teßmer)
Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Rechtliche Feststellungen
und Fragen an die Wissenschaft
Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation
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Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechu ng zur FFH-VP – Rechtliche Feststellungen und Fragen an die Wissenschaft
Vortrag 29.11.2013 Expertenworkshop des BfNBestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung - unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel
- Dirk Teßmer -Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Philipp-Gerlach ● Teßmer60329 Frankfurt am Main * Niddastraße 74
Tel. 069/4003400-13 * Fax. 069/[email protected] * www.pg-t.de
Rechtlicher Maßstab: Art. 6 Abs. 3 FFH-RL, § 34 BNat SchG
Projekt ist unzulässig, wenn es zu erheblichen Beei nträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führt.
- Projekt:-> Projektbegriff der UVP-RL-> bauliche Maßnahmen, Eingriffe inkl. Abgrabungen-> auch menschliche Tätigkeiten wie etwa die Jagd, Fischerei oder sonstige "Arbeiten" oder "Tätigkeiten" können ausreichen, wenn sie das Gebiet als solches beeinträchtigen können. Veränderungen oder Störungen, können ein Gebiet beeinträchtigen, wenn sie "drohen, die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele zu gefährden"
(EuGH, 04.03.2010, 13.12.2007, 07.09.2004; OVG NRW, 21.02.2011).
Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation
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Eingriff muss erheblich sein
-> Als erheblich ist jede Beeinträchtigung einzustufen, die zu einer Verschlechterung der zu schützenden Lebensraumtypen oder Arten führt (BVerwG, 17.01.2007).
=> Beeinträchtigung ist nur dann unerheblich, wenn der Zustand der geschützten Lebensräume und der Habitate der geschützten Arten (min.) gleich bleibt / die Populationsgröße der geschützten Arten nicht abnimmt,
kein Individuenschutz, sondern Populationsschutz - anders als im besonderen ArtenschutzR nach § 44 BNatSchG, Art. 5 VS-RL, Art. 12 FFH-RL
Erheblich ist:jede Beeinträchtigung, die sich negativ auf die Leb ensräume und/oder Arten auswirken kann.
Es kommt dabei darauf an, ob ein für das Erhaltungsziel maßgeblicher Bestandteil eine erhebliche Beeinträchtigung erfährt (S/F-H, § 34, Rn. 54).
=> Selbst massive Eingriffe in Natur und Landschaft müssen nicht zwangsläufig in jedem Fall zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Schutzziele führen; dies ist etwa dann nicht der Fall,
- wenn sich die Auswirkungen auf Rand- und Pufferzonen eines Schutzgebiets beschränken und/oder
- wenn Pflanzen und Tiere betroffen werden, die nicht zu den im Gebiet besonders geschützten Arten zählen (BVerwG, 16.03.2006).
Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation
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- wenn es um den Schutz von Tierarten geht, die sich nachweislich von den vorhabensbedingten Stressfaktoren (Lärmimmissionen o.ä. Wirkungen) nicht stören lassen (BVerwG, 17.01.2007).
- wenn es um den Schutz von Tierarten geht, die ausreichend flexibel in ihrer Lebensraumanpassung sind und unbeschadet innerhalb des Natura-2000-Gebietes ausweichen können.
- Bei FFH-Gebieten: Nach Ausweisung sollen nicht die Angaben im Standard-Datenbogen maßgeblich sein, sondern die Schutzziele des Natura-2000-Gebiets; die Angaben im Standard-Datenbogen sind aber maßgeblich, solange das Gebiet noch nicht von der Kommission in die Gemeinschaftsliste aufgenommen ist.
An den Nachweis der Verträglichkeit werden strenge Anforderungen gestellt: Nach der Rspr. des BVerwG wird der Umfang der Ermittlungen letztlich durch die Maßstäbe der „besten verfügbaren wissenschaftlichen Mittel“ bestimmt (BVerwG, 17.01.2007, 14.04.2010).
Ein Vorhaben darf nur dann (ohne Ausnahmeprüfung /-entscheidung) zugelassen werden, wenn die Genehmigungsbehörde sich darüber Gewissheit verschafft hat, dass das Vorhaben sich nicht nachteilig auf das Gebiet auswirkt, gerade weil kein vernünftiger wissenschaftlicher Zweifel besteht.
Darlegungs- und Beweislast liegt beim Vorhabenträger (bzw. im Falle einer beklagten Genehmigung bei der Behörde).
Daher gehen nicht nur begründete Zweifel zu Lasten der Verträglichkeit des Projekts, sondern auch unaufgeklärte Wirkungszusammenhänge (OVG NRW, 11.09.2007).
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Vögel können Gegenstand von Erhaltungsziele /Schutzzwecken sein
- als relevante Art in Vogelschutzgebieten
- als Begleitart zu LRT nach Anh. I FFH-RL in FFH-Gebieten (z. B. Mittelspecht als Charakterart der Eichen-Hainbuchenwäldern).
Auch außerhalb von Natura-2000-Gebieten gelegene Pr ojekte müssen Gegenstand einer Verträglichkeitsprüfung sein (EuGH, 10.01.2006, BVerwG, 17.01.2007; a. A. in Bez. auf VSG: VG Minden, 10.03.2010, nur wenn „Verriegelung“), wenn sie -> Wirkungen auf die Schutzobjekte im angrenzenden Schutzgebiet entfalten -> oder als pot. FFH-Gebiet oder fakt. VS-Gebietanzusprechen sind (RF unterschiedlich!).
Potentiell unverträgliche Wirkungen / Beeinträchtig ungen von Vögeln sind
-> Tötungsrisiken-> Verlust von wichtigen Lebensraumbereichen-> Vergrämungswirkung
=> Unzulässigkeit von Vorhaben bspw. - in Brutrevieren- Rastflächen
- Hauptflugroutenin Natura-2000-Gebieten
Während Brutreviere und Rastflächen außerhalb von Natura 2000-Flächen ein Indiz für falsche fachliche Abgrenzung sind, ist eine Belegenheit von Vorhaben in Flugrouten von innerhalb des Schutzgebietes geschützten Tieren ein klassisches Problem des mittelbaren Schutzbereiches (Umstände des Einzelfalls sind entscheidend).
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Wirkfaktoren können nach Lambrecht/Trautner, Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit i m Rahmen der FFH-VP, Schlussstand, Bonn 2007, S. 21. sein:
Wirkfaktorgruppen Wirkfaktoren1. direkter Flächenentzug 1-1 Überbauung/ Versiegelung2. Veränderung der Habitat-struktur/Nutzung 2-1 direkte Veränderung von Veget ations-/Biotopstrukturen
2-2 Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik2-3 Intensivierung der land- , forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung2-4 kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege2-5 ( länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege
3. Veränderung abiotischer Standortfaktoren 3-1 Veränderung des Bodens- bzw. Untergrundes3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse3-3 Veränderung der hydologischen/hydothermischen Verhält nisse3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse3-6 Veränderung anderer standor t-, vor allem klimarelevanter Faktoren (z. B. Belichtung, Verschattung)
4. Barriere- oder Fallenwir-kung/Individuenverluste 4-1 baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenver luste4-2 anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Indiv iduenver luste4-3 betriebsbedingte Bar riere- oder Fallenwirkung/Indiv iduenverluste
5. nichtstoffl iche Einwir-kungen 6-1 Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag6-2 organische Verbindungen6-3 Schwermetalle6-4 sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe6-5 Salz6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebst offe und Sedimente)6-7 olf aktorische Reize (Dufts toffe, auch: Anlockung)6-8 Arzneimittelrückstände und endokrin wirkende Stoffe6-9 sonstige Stoffe
7. Strahlung 7-1 nichtionisierende Strahlung/elektromagnetische Felder7-2 ionisierende/radioaktive Strahlung
8. gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen 8-1 Management gebietsheimischer Arten8-2 Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u. a.)8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen
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Schutzabstände zu Natura-2000-Gebieten� OVG Nds (12.11.2008): Mindestabstand von 500 m bei Betroffenheit von
Vögeln als Schutzgegenstand
� OVG Thüringen (14.05.2007): Bei Rotmilan Tabubereich von 1 km und Prüfbereich von 6 km
� OVG Nds (22.11.2012): 500 m Abstand zu Nahrungshabitaten für Wiesenweihe, Kiebitz, Blessgans und Graugans
� OVG NRW (27.07.2010): erhebliche Beeinträchtigung von außerhalb Natura-2000-Gebieten geplanten WEA aufgrund der Gefahr von Pendelflügen zwischen innerhalb des Schutzgebiets gelegenen Schlaf- und Nahrungshabitaten aufgrund Verlängerung des Flugwegs durch Ausweichbewegungen mit der Folge eines erhöhten Energiebedarfs und Nahrungsengässen sowie letztlich erhöhter Sterblichkeit
� VG Düsseldorf (31.10.2011): bloße Erschwerung, das Schutzgebiet zu erreichen, kann nicht genügen; erforderlich ist eine „Abriegelung“
� OVG NRW (27.07.2010): 300 m außerhalb eines Schutzgebiets geplante WEA ist unverträglich, wenn Meideverhalten zur Aufgabe eines innerhalb des Schutzgebietes gelegenen Nahrungshabitates führt
� VG Oldenburg (07.07.2011): zeitweise Betriebsbeschränkung von WEA zum Schutz einer 150 m entfernt brütenden Wiesenweihe
� OVG RLP (28.10.2009): Bedeutsamer Zugkorridor ist grds. öffentlicher Belang i.S.v. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. BauGB
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
- RA Dirk Teßmer -
Rechtsanwälte Philipp-Gerlach ● Teßmer60329 Frankfurt am Main * Niddastraße 74
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VG Hannover, 27.04.2010:
Begriffs der Population in § 20a Abs. 5 BNatSchG 1976: »Population .. ist die sich selbst erhaltende Gemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen einer bestimmten Art innerhalb eines bestimmten Raumes«.
Die für eine Population erforderliche biologisch oder geografisch abgegrenzte Zahl von Individuen lässt sich so umschreiben, dass für eine Population erforderlich ist, dass ihr Individuen der gleichen Art angehören und sie sich innerhalb eines von den jeweiligen Lebensbedürfnissen bestimmten Raumes, eines in sich geschlossenen Verbreitungsgebiets (d. h. Habitat und/oder Aktivitätsbereichs), selbst erhalten, d. h. untereinander in festen – generativen oder vegetativen – Vermehrungsbeziehungen stehen.
Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info – Präsentation
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Anhang 4
Präsentation
Karsten Schröder (BIOS)
Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info: Teilmodul Vögel - Stand und aktuelle Weiterentwicklung
zu den Zugvogelarten nach Art. 4 (2) VS-RL
Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info – Präsentation
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Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info :Teilmodul Vögel – Stand und aktuelle Weiterentwicklu ng zu den Zugvogelarten nach Art. 4 (2) VS-RL
FACHINFORMATIONSSYSTEM FFH-VP-INFO: TEILMODUL VÖGEL - STAND UND AKTUELLE WEITERENTWICKLUNG ZU DEN ZUGVOGELARTEN, 29.11.2013, VILM
Foto: Günter Blutke
- Projekt-Sachstand:
1. Artenspektrum
2. Aufbau des Fachinformationssystems
3. Schwerpunkte,
4. Umfang und Tiefe der Bearbeitung
5. Raumbedarf und Aktionsräume von Arten
- Kenntnisdefizite und Forschungsbedarf zu einzelnen Wirkfaktoren, Projekttypen
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1. Artenspektrum
• Standardtexte und Texte zu 63 Anhang I-Arten (2008-10)
• Bearbeitung von 88 Zugvogelarten (2013-14)
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2. Aufbau des Fachinformationssystems
• Literaturrecherche: Auswertung und (zusammenfassende) Dokumentation
• Expertenbeteiligung
• 36 Wirkfaktoren in 9 Wirkfaktorgruppen
• Standardtexte und artspezifische Datensätze
• Relevanzeinstufung des Wirkfaktors (für die jeweilige Art)
0 (i. d. R.) nicht relevant1 gegebenenfalls relevant2 regelmäßig relevant3 regelmäßig relevant - besondere Intensität
• 5 Bearbeitungskategorien
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3. Schwerpunkte der Bearbeitung
• Windenergieanlagen, Windparks
• E: Langzeituntersuchung zu Wiesenvögeln (Steinborn et al. 2011); vogelartspezifische Kollisionsrisiken (Illner 2012, Langgemach & Dürr 2013);
Offshore: Kumulationseffekte für Zugvögel (Masden et al. 2010, Krijgsveld et al. 2011, Poot et al. 2011, Aumüller et al. 2013);
• PM: Raumnutzungsanalysen, Untersuchungsanforderungen, Beurteilungskriterien potentielle Beeinträchtigungsbereiche bei Großvogelarten (Reichenbach & Handke 2006, MELUR, LLUR SH 2013)
• RE: Definition von Schwellenwerten (Dierschke & Bernotat 2012, Richarz et al. 2012, LAG-VSW 2014)
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E=Empfindlichkeit, PM= Prognosemethoden, RE=Relevanz-/Erheblichkeitsschwellen
3. Schwerpunkte der Bearbeitung (2. Folie)
• FreileitungenE: Kollisionsrisiko: kollisionsgefährdeten Vogelartengruppen, Habitatverlust und Habitatverschlechterung (LLUR SH, Albrecht et al. 2013);
BMU-Studie zu ökologischen Auswirkungen von 380-kV-Erdleitungen und HGÜ-Erdleitungen (Energie-Forschungszentrum Niedersachsen 2011);
Leitlinie Fernleitungsbau (European Commission 2013);
Wirksamkeit von „Vogelabweisern“ an Hochspannungsfreileitungen (Bernshausen et al. i. Druck).
• Gezeiten- und WellenkraftwerkeE: Kollisionsrisiken für tauchende Seevogelarten (Furness et al. 2012)
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4. Umfang und Tiefe der Bearbeitung
• Anlagebedingte Barrierewirkung / Mortalität an Zäunen (Kruckenberg),Glasscheiben (Schmid 2012; > Ornilux)
• Akustische Reize > Infraschall
• Lichtdirekte Reaktionen, indirekte Wirkungen,Beeinflussung tages- und jahresrhythmischer Verhaltensweisen
• Nährstoffeintrag
• Organische Verbindungen, Endokrin wirkende Stoffe
• Schwermetalle
• Olfaktorische Reize
• Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten (Prädatoren)
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5. Raumbedarf und Aktionsräume von Arten
• Laufende Fortschreibung der Zusammenstellungen zu Aktionsräumen, Mindestflächengrößen, Mobilität und Dichten für die einzelnen Tierarten.Erarbeitung im Rahmen des Fachkonventionsvorschlags zur Bestimmung der Erheblichkeit bei direktem Flächenentzug in Habitaten der geschützten Tierarten (LAMBRECHT & TRAUTNER 2007).
• Fortschreibungsbedarf insbesondere hinsichtlich Rastvogellebensräumen
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Kenntnisdefizite, Forschungsbedarf (Wf, Projekttype n):
• Barrierewirkungen: Gebäude / Dämme, Küstenbauwerke (Lahnungen);
• Deichbau: Relevanz / Erheblichkeit kumulativer Effekte von Verkleinerungen des Lebensraumes
• Landwirtschaft: Erheblichkeiten ergeben sich z.T. erst bei summativer und kumulativer Betrachtung: Nutzungsänderungen, Veränderungen der Vegetations-und Biotopstrukturen, Nährstoffeinträge
• Forstwirtschaft, viel Holz, wenig Altholz, kaum Reifephasen; wie war unser Primärwald besiedelt?
• kumulative Randeffekte von Erschließungen: Manifestation degenerierter Systeme, zunehmende Störreize, Ausbreitung gebietsfremder Arten
• Grundsätzlich: häufig fehlende Verknüpfungen bei der Ursachenforschungenz.B. Schadstoffbelastungen von Eiern und Auswirkungen auf den Bruterfolg einer Population
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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
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Anhang 5
Präsentation
Dr. Volker Dierschke (GaviaEcoResearch) & Dirk Bernotat (BfN)
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortalität im
Rahmen der FFH-VP – Erweiterung um Gastvogelarten
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
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Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter
Mortalität im Rahmen der FFH-VP
Erweiterung um Gastvogelarten
Volker Dierschke & Dirk Bernotat
Gavia EcoResearch Bundesamt für Naturschutz
I.
Rechtlicher und planerischer
Hintergrund
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
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Verschiedene Formen der Mortalität / Wirkfaktoren:1. Anlagebedingte Mortalität
� WEA, Freileitungen, Masten, Brücken, Glas, Zäune � Vögel, z.T. Fm
� Kanäle, Schächte � Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger, Käfer
2. Betriebsbedingte Mortalität� z.B. Kollisionen mit Autos, Zügen, Flugzeugen
� z.B. wandernde Fischarten an Flusskraftwerken
� z.B. Beifang Seevögel bei Fischerei, Wiesenvögel bei früher Mahd, Fledermäuse bei forstlichem Einschlag
3. Baubedingte Mortalität� Baugruben, Absaugpumpen, Bauverkehr � Amphibien
� Baufeldräumung, Baumfällung, Überbauung (vgl. a. Freiberg-Urteil BVerwG)
Hintergrund: projektbedingte Mortalität v.a. bei Planung v. Infrastrukturvorhaben
1. Bedeutungszuwachs in Planungspraxis� im Unterschied zu ER / UVP sind heute i.d.R. Artbezug u.
differenzierte Aussagen erforderlich, z.B.:
2. Artenschutzrechtliches Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1, Nr. 1):
� Wortlaut mit Individuenbezug („Tiere verletzen/töten“)
� Auslegung: bei Eingriffen zählt nicht zwingend jedes Individuum
� unvermeidbare Tierkollisionen / betriebsbedingte Mortalität:� Maßgeblich ist die „Unvermeidbarkeit“ und eine
� „signifikante Erhöhung“ der Mortalität (> allg. Lebensrisiko)
� Probleme, z.B.: � Was ist bei welcher Art eine signifikante Erhöhung?
� Umgang mit Ubiquisten unter den Vogelarten, da alle gleich geschützt?
Rechtlicher Anwendungsrahmen
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
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3. Gebietsschutz / FFH-VP nach § 34 BNatSchG
� Welche projektbedingte Mortalität ist bei welchen der im Gebiet geschützten Arten „erheblich“?
� Bezugsgröße sind die Bestände des Gebiets, nicht „Individuen“ oder „Populationen“
4. Biodiversitätsschäden im Zuge der Umwelthaftung n ach § 19 BNatSchG
� „Schädigung“, wenn „erhebliche nachteilige Auswirkung“ auf günstigen Erhaltungszustand der geschützten Arten
� z.B. Ölunfälle, Baumfällung mit Höhlenbrütern / Horst
Rechtlicher Anwendungsrahmen
A: Prognose der Mortalität:� artspezifische Empfindlichkeiten (z.B. Attraktionswirkungen)
� projektspezifische Komponenten (z.B. Kfz-Intensitäten)
� räumliche Konfliktkonstellationen (z.B. regelm. Wanderkorridore)
� => Tötungsraten / -risiken im jeweiligen Einzelfall
B: Bewertung der Mortalität: � valide naturschutzfachliche Bewertung der zuvor prognostizierten
Mortalität im Hinblick auf Rechtsnormen
� übergeordnete Kriterien möglich, da Tötungsursache unwesentlich
� verschiedene populationsökologische und naturschutzfachlicheParameter relevant:
� => Operationalisierung
Operationalisierung
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
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� Unterstützung der Praxis bei der Bewertung anthropogener Mortalität in Prüfungen
� Ansatz: keine statistisch signifikant validierten Modellierungen, aber fachlich plausible über Matrices generierte Einstufungen
� => „Parameter“ haben den Charakter von „Indikatoren“
� => Verknüpfungen sind keine „Verrechnungen“, sondern nachvollziehbare „Aggregationsregeln“
Ziele des Ansatzes
II.
Operationalisierung der artspezifischen Mortalitäts-Gefährdung
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
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Änderung der ÜberlebensrateSensitivität = ------------------------------------------
Änderung der Wachstumsrate
= Empfindlichkeit der Populationsentwicklung gegenüber Änderungen in der Überlebensrate
oder: Wie leicht ist ein verlustiges Individuum ersetzbar ?
allgemeine Gefährdung
Erhaltungszustand
nationale Verantwortlichkeit
Häufigkeit / Seltenheit
Bewertungsindices Kriterien Parameter / Indikatoren
Populations-biologischerSensitivitäts-
Index (PSI)
Mortalität
Reproduktion
Populationsgröße
Mortalitätsrate Alttiere
Lebensalter
Alter bei Eintritt in Reproduktion
Reproduktionsrate
Reproduktionspotenzial
nationale Bestandsgröße
nationaler BestandstrendPopulationsentwicklung
Einstufung nationale Rote Liste
Erhaltungszustand der 3 biogeografischen Regionen bzw.
Anteil der Gefährdung in Landeslisten
Nat. Verantwortlichkeit (Gruttke 2004) bzw.
Häufigkeitsklassen (nach Roter Liste)
Gefährdung in Europa / Welt (SPEC)
Naturschutz-fachlicher
Wert-Index (NWI)
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
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Populations-biologischerSensitivitäts-
Index (PSI)
Mortalitätsrate Alttiere
Lebensalter
Alter bei Eintritt in Reproduktion
Reproduktionsrate
Reproduktionspotenzial
nationale Bestandsgröße
nationaler Bestandstrend
gleichrangige= Gewichtung
(Mittelwert)
Ab-/Zuschlag
Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index (9-stuf ig)
Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index: Scoring
Score Mortalitätsrate(pro Jahr)
max. Lebens-alter (Jahre)
Alter Beginn Reproduktion
Reproduktionsrate und Reproduktionspotenzial
(f lügge juv./Jahr)
Populat ionsgröße (Ind.)
1 1-10 % >30 <5 J. 0,0-1,0 <100
2 11-20 % 21-30 4-5 J. 1,1-2,0 100-1.000
3 21-30 % 16-20 3 J. 2,1-3,0 1.001-10.000
4 31-40 % 11-15 2 J. 3,1-5,0 10.001-100.000
5 41-50 % 6-10 1 J. 5,1-10 100.001-1 Mio.
6 51-60 % 4-5 7-12 Mon. 11-50 1 Mio. – 10 Mio.
7 61-70 % 3 3-6 Mon. 51-100 10 Mio. – 100 Mio.
8 71-85 % 2 1-2 Mon. 101-500 100 Mio – 1 Mrd.
9 86-100 % ≤1 <1 Mon. >500 >1 Mrd.
∑ (6 Parameter)PSI = ———————— + Trend
6
25-Jahre-Trend: Abnahme >50%: Abzug 0,5Abnahme >20%: Abzug 0,3Zunahme >20%: Zuschlag 0,3Zunahme >50%: Zuschlag 0,5
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
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Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index (9-stuf ig) => Beispiele Gastvögel
Alttier-mortalität (pro Jahr)
Max. Lebens-
alter(Jahre)
Alter bei Eintritt in
Reproduk-tion (Jahre)
Potenz. Reproduk-
tion(Junge/J.)
Reproduk-tionsrate(Junge/J.)
Bestand in D.(Ind.)
Bestands-trend in D. PSI PSI
Schreiadler 0,08 27,0 4 1,0 0,7 <1.000 ↓
1 2 2 1 1 1 -0,3 1,2 1
Trauer-seeschwalbe 0,15 21,0 2 2,8 1,5 <10.000 ↓
2 2 4 3 2 3 -0,3 2,4 2
Zwergschwan 0,16 24,8 4 3,6 3,0 <100.000
2 2 2 4 3 4 +0,3 3,1 3
Flussregen-pfeifer 0,43 24,0 1 4,0 2,2 <100.000 =
5 2 5 4 3 4 0 3,8 4
Rotdrossel 0,48 18,8 1 10,4 3,4 >1000.000 =
8 2 5 6 5 4 0 4,8 5
Wintergold-hähnchen 0,85 6,1 1 17,2 14,8 >10000.000 =
8 5 5 6 6 7 0 6,2 6
Einstufung nationale Rote Liste
Erhaltungszustand der 3 biogeografischen Regionen bzw.
Anteil der Gefährdung in Landeslisten
Nat. Verantwortlichkeit (Gruttke 2004) bzw.
Häufigkeitsklassen (nach Roter Liste)
Gefährdung in Europa / Welt (SPEC)
Naturschutz-fachlicher
Wert-Index (NWI)
Naturschutzfachlicher Wert-Index (5-stufig) für Gas tvögel
gleichrangige= Gewichtung
(Mittelwert)
Ab-/Zuschlag
X
X
XRote Liste Europa
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
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Naturschutzfachlicher Wert-Index: Scoring
Score Rote Liste Deutschland
Häufigkeit Deutschland Rote Liste Europa
1 0 oder 1 extrem/sehr selten CR
2 2 oder R selten EN, L oder R
3 3 mittelhäufig VU, D oder H
4 4 häufig
5 * sehr häufig S
∑ (3 Parameter)NWI = ———————— + Verantwortlichkeit
3
Verantwortlichkeit (SPEC): >60% Weltbestand in Europa und global gefährdet: Abzug 0,5 >50% Weltbestand in Europa und negativer Trend: Abzug 0,3Art nicht auf Europa konzentriert und negativer Trend: Abzug 0,2
Naturschutzfachlicher Wert-Index (5-stufig) => Beis piele für Gastvögel
Rote Liste Deutschland
Häufigkeit Deutschland
Rote Liste Europa
SPEC-Kategorie NWI NWI
Zwerggans 1 ss EN 1
1 1 2 -0,5 0,8 1
Raubseeschwalbe R ss R 3
2 1 2 -0,2 1,4 1
Samtente 1 mh D 3
1 3 4 -0,2 2,4 2
Sterntaucher 2 mh H 3
2 3 3 -0,2 2,4 2
Zwergschwan * mh VU 3
5 3 3 -0,2 3,4 3
Singschwan * mh S E
5 3 5 0 4,3 4
Weißwangengans * h S -
5 4 5 0 4,7 5
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
70
1sehr hoch
2hoch
3mittel
4gering
5sehr gering
1extrem hoch
I.1 I.2 I.3 II.4 II.5
2sehr hoch
I.2 I.3 II.4 II.5 III.6
3hoch
I.3 II.4 II.5 III.6 III.7
4rel. hoch
II.4 II.5 III.6 III.7 IV.8
5durchschn.
II.5 III.6 III.7 IV.8 IV.9
6rel. gering
III.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10
7gering
III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11
8sehr gering
IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12
9extrem gering
IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13
Pop
ulat
ions
biol
ogis
cher
Sen
sitiv
itäts
-Ind
ex (P
SI)
Naturschutzfachlicher-Wert-Index (NWI)
Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI)
1 2 3 4 5
1 Atlantiksturmt. Schreiadler,Papageitaucher
Sturmschwalbe,Gänsegeier
2 Gryll teiste, Raubseeschw.
Sterntaucher, Trauerseeschw.
Seeadler, Brandseeschw.
Basstölpel ,Silbermöwe
Austernfischer
3 Zwerggans, Sumpfohreule
Samtente, Ohrentaucher
Zwergschwan,Kiebi tz
Singschwan, Kranich
Eiderente, Lachmöwe
4 Moorente Knäkente, Raubwürger
Spießente, Ortolan
Höckerschwan,Waldohreule
Blässgans, Trauerente
5 Wachtelkönig,Zippammer
Wachtel , Eisvogel
Feldlerche, Rauchschwalbe
Stockente, Ringeltaube
6 Zilpzalp,Wintergoldhähn.
7
8
9
Pop
ulat
ions
biol
ogis
cher
Sen
sitiv
itäts
-Ind
ex (P
SI)
Naturschutzfachlicher-Wert-Index (NWI)
Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) für Gastvögel
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
71
1sehr hoch
2hoch
3mittel
4gering
5sehr gering
1extrem hoch
I.1 I.2 I.3 II.4 II.5
2sehr hoch
I.2 I.3 II.4 II.5 III.6
3hoch
I.3 II.4 II.5 III.6 III.7
4rel. hoch
II.4 II.5 III.6 III.7 IV.8
5durchschn.
II.5 III.6 III.7 IV.8 IV.9
6rel. gering
III.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10
7gering
III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11
8sehr gering
IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12
9extrem gering
IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13
Pop
ulat
ions
biol
ogis
cher
Sen
sitiv
itäts
-Ind
ex (P
SI)
Naturschutzfachlicher-Wert-Index (NWI)
Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI): Unterschiede Brutvögel / Gastvögel Pfeifente
Brutvögel
Gastvögel
1sehr hoch
2hoch
3mittel
4gering
5sehr gering
1extrem hoch
I.1 I.2 I.3 II.4 II.5
2sehr hoch
I.2 I.3 II.4 II.5 III.6
3hoch
I.3 II.4 II.5 III.6 III.7
4rel. hoch
II.4 II.5 III.6 III.7 IV.8
5durchschn.
II.5 III.6 III.7 IV.8 IV.9
6rel. gering
III.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10
7gering
III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11
8sehr gering
IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12
9extrem gering
IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13
Pop
ulat
ions
biol
ogis
cher
Sen
sitiv
itäts
-Ind
ex (P
SI)
Naturschutzfachlicher-Wert-Index (NWI)
Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI): Unterschiede Brutvögel / Gastvögel Eissturmvogel, Tordalk
Brutvögel Gastvögel
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
72
1sehr hoch
2hoch
3mittel
4gering
5sehr gering
1extrem hoch
I.1 I.2 I.3 II.4 II.5
2sehr hoch
I.2 I.3 II.4 II.5 III.6
3hoch
I.3 II.4 II.5 III.6 III.7
4rel. hoch
II.4 II.5 III.6 III.7 IV.8
5durchschn.
II.5 III.6 III.7 IV.8 IV.9
6rel. gering
III.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10
7gering
III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11
8sehr gering
IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12
9extrem gering
IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13
Pop
ulat
ions
biol
ogis
cher
Sen
sitiv
itäts
-Ind
ex (P
SI)
Naturschutzfachlicher-Wert-Index (NWI)
Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI): Unterschiede Brutvögel / Gastvögel Großer Brachvogel
Brutvögel
Gastvögel
III.
Berücksichtigung des MGI in
Planungen und Prüfungen
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
73
Ergebnis: Sehr große Übereinstimmung!
� Praktisch alle Arten (29 von 30), für die zu individuellen Brutplätzen Abständedefiniert werden, fallen in die 2 kritischsten MGI-Klassen I (lila) und II (rot)
� MGI ist als ergänzende Rechtfertigung für Artenauswahl nutzbar
� Keine Art, für die Abstände definiert werden, fällt in die drei unkritischsten MGI-Klassen IV-VI (gelb-grün)
� MGI ist zur Begründung des Abschichtens von Arten nutzbar
� z.B. Felderche (72 Schlagopfer), Wintergoldhähnchen (47), Neuntöter (16)
� Arten der mittleren MGI-Klasse III (orange) individuell behandelt:
� Koloniebrüter mit ihrem erhöhten räumlichen Risiko mit Abstandswertenz.B. Kormoran, Graureiher, Lachmöwe, Sturmmöwe (alle MGI III.6);Seeschwalben (ohnehin MGI I-II)
� Arten wie Mäusebussard, Turmfalke, Habicht dagegen z.B. ohne Abstandswerte
Vergleich: MGI mit Artenspektrum der WEA-Abstandsregelungen der LAG-VSW
I. Hinsichtlich Relevanz und Prüfbedürftigkeit von Mortalität bei Arten
� Hohe Relevanz bei Arten mit hoher Mortalitätsgefährdung �
„Abschichtung“ bei ubiquitären und populationsbiologisch „robusten“ Arten
� => Z. B. hinsichtlich Artenspektrum + Untersuchungsintensitäten relevant
� => Warnhinweise auf vorgelagerten Planungsebenen / bei Vorprüfungen
Berücksichtigung des MGI in Prüfungen
MGI- Klasse I II I II IV V VI
I.1 I.2 I.3 II.4 II. 5 III. 6 III .7 IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13
Untersuchungs-Relevanz von Mortalität
sehr hoch hoch mittel mäßig gering sehr gering
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
74
II. Bewertung der „Erheblichkeit“ i.w.S. im Kontext der jeweiligen Rechtsnorm
� Erheblichkeit der Beeinträchtigung im Gebietsschutz
� Signifikant erhöhte Mortalität beim Artenschutz
� Biodiversitätsschaden aufgrund erheblicher negativer Auswirkung auf EHZ
Berücksichtigung des MGI in Prüfungen
MGI- Klasse I II I II IV V VI
I.1 I.2 I.3 II.4 II. 5 III .6 I II.7 I V.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13
Risiko einer „Erheblichkeit“ von Mortalität
sehr hoch hoch mittel mäßig gering sehr gering
Bewertung der „Erheblichkeit“ in Abhängigkeit von MGI + Risiko / Anzahl v. Individuenverlusten
(Variante 1)MGI-
Klasse
Arten (Auswahl) Ggf. Erheblichkeit /
Signifikant erhöhtes TötungsrisikoI.1 Steinadler, Gänsegeier, Bartgeier
Gering bis deutlich erhöhtes
Tötungsrisiko
eines Individuums
I.2 Schelladler, Schreiadler, Großtrappe, Triel, Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Alpenstrandläufer, Zwergmöwe, Lachseeschwalbe, Raubseeschwalbe
I.3 Eissturmvogel, Auerhuhn, Basstölpel, Rohrdommel, Goldregenpfeifer, Purpurreiher, Kornweihe, Seeregenpfeifer, Flussuferläufer, Kampfläufer, Trottellumme, Tordalk, Trauerseeschwalbe,
Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, SumpfohreuleII.4 Birkhuhn, Weißstorch, Seeadler, Fischadler, Wiesenweihe, Baumfalke, Kiebitz, Bekassine,
Zwergdommel, Nachtreiher, Weißbart-Seeschwalbe, Weißflügel-Seeschwalbe, Küstenseeschwalbe,
Steinkauz, Ziegenmelker, Wiedehopf, Dreizehenspecht, Raubwürger, SeggenrohrsängerHohes bis sehr hohes Risiko eines
IndividuenverlustesII.5 Schwarzstorch, Kranich, Rotschenkel, Spießente, Löffelente, Gänsesäger, Haselhuhn,
Alpenschneehuhn, Rothalstaucher, Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Wanderfalke,
Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Austernfischer, Uhu, Wendehals, Grauspecht, Zaunammer, OrtolanIII .6 Kolbenente, Brandgans, Schwarzhalstaucher, Graureiher, Rohrweihe, Habicht, Wasserralle,
Flussregenpfeifer, Waldschnepfe, Waldwasserläufer, Lachmöwe, Sturmmöwe, Turteltaube,
Kolkrabe, Braunkehlchen, Heidelerche, Grauammer Risiko einzelner bis einiger weniger
Individuenverluste
(„Schwelle“ z.B. zw. ***-*** Ind.)
III .7 Reiherente, Kormoran, Zwergtaucher, Haubentaucher, Sperber, Turmfalke, Schleiereule, Raufußkauz, Waldohreule, Waldkauz, Mäusebussard, Mittelspecht, Eisvogel, Schwarzspecht,
Bienenfresser, Saatkrähe, Dohle, Rohrschwirl, Schilf rohrsänger, Drosselrohrsänger, Sperbergrasmücke, Blaukehlchen
IV.8 Blässhuhn, Wachtel, Türkentaube, Ringeltaube, Kuckuck, Grünspecht, Neuntöter, Eichelhäher, Rabenkrähe, Feldlerche, Uferschwalbe, Mehlschwalbe, Waldlaubsänger, Wasseramsel,
Misteldrossel, Grauschnäpper, Gartenrotschwanz, Feldsperling, Schwarzkehlchen, Girlitz Risiko einiger Individuenverluste
(„Schwelle“ z.B. zw. ***-*** Ind.)IV.9 Stockente, Buntspecht, Blaumeise, Kohlmeise, Weidenmeise, Fit is, Teichrohrsänger, Mönchsgrasmücke, Dorngrasmücke, Kleiber, Star, Amsel, Wacholderdrossel, Singdrossel,
Haubenmeise, Rotkehlchen, Nachtigall, Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Bachstelze, BuchfinkV.10 Zilpzalp, Wintergoldhähnchen, Sommergoldhähnchen, Zaunkönig Risiko zahlreicher Individuenverl.
(„Schwelle“ z.B. zw. ***-*** Ind.)
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
75
Bewertung der „Erheblichkeit“ in Abhängigkeit von MGI + Einzelfallspezifischem Mortalitätsrisiko
(Variante 2)MGI-
Klasse
Arten (Auswahl) Ggf. Erheblichkeit /
Signifikant erhöhtes TötungsrisikoI.1 Steinadler, Gänsegeier, Bartgeier
Wenn:
Einzelfallspezifische
Mortalitätsrisiken
>/= gering
I.2 Schelladler, Schreiadler, Großtrappe, Triel, Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Alpenstrandläufer, Zwergmöwe, Lachseeschwalbe, Raubseeschwalbe
I.3 Eissturmvogel, Auerhuhn, Basstölpel, Rohrdommel, Goldregenpfeifer, Purpurreiher, Kornweihe, Seeregenpfeifer, Flussuferläufer, Kampfläufer, Trottellumme, Tordalk, Trauerseeschwalbe,
Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, SumpfohreuleII.4 Birkhuhn, Weißstorch, Seeadler, Fischadler, Wiesenweihe, Baumfalke, Kiebitz, Bekassine,
Zwergdommel, Nachtreiher, Weißbart-Seeschwalbe, Weißflügel-Seeschwalbe, Küstenseeschwalbe,
Steinkauz, Ziegenmelker, Wiedehopf, Dreizehenspecht, Raubwürger, Seggenrohrsänger
Wenn:
Einzelfallspezifische
Mortalität(srisiken)
>/= mittel
II.5 Schwarzstorch, Kranich, Rotschenkel, Spießente, Löffelente, Gänsesäger, Haselhuhn, Alpenschneehuhn, Rothalstaucher, Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Wanderfalke,
Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Austernfischer, Uhu, Wendehals, Grauspecht, Zaunammer, OrtolanIII .6 Kolbenente, Brandgans, Schwarzhalstaucher, Graureiher, Rohrweihe, Habicht, Wasserralle,
Flussregenpfeifer, Waldschnepfe, Waldwasserläufer, Lachmöwe, Sturmmöwe, Turteltaube,
Kolkrabe, Braunkehlchen, Heidelerche, GrauammerWenn:
Einzelfallspezifische
Mortalität(srisiken)
>/= hoch
III .7 Reiherente, Kormoran, Zwergtaucher, Haubentaucher, Sperber, Turmfalke, Schleiereule, Raufußkauz, Waldohreule, Waldkauz, Mäusebussard, Mittelspecht, Eisvogel, Schwarzspecht,
Bienenfresser, Saatkrähe, Dohle, Rohrschwirl, Schilf rohrsänger, Drosselrohrsänger, Sperbergrasmücke, Blaukehlchen
IV.8 Blässhuhn, Wachtel, Türkentaube, Ringeltaube, Kuckuck, Grünspecht, Neuntöter, Eichelhäher, Rabenkrähe, Feldlerche, Uferschwalbe, Mehlschwalbe, Waldlaubsänger, Wasseramsel,
Misteldrossel, Grauschnäpper, Gartenrotschwanz, Feldsperling, Schwarzkehlchen, Girlitz
Wenn:
Einzelfallspezifische
Mortalität(srisiken)
>/= sehr hoch
IV.9 Stockente, Buntspecht, Blaumeise, Kohlmeise, Weidenmeise, Fit is, Teichrohrsänger, Mönchsgrasmücke, Dorngrasmücke, Kleiber, Star, Amsel, Wacholderdrossel, Singdrossel,
Haubenmeise, Rotkehlchen, Nachtigall, Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Bachstelze, BuchfinkV.10 Zilpzalp, Wintergoldhähnchen, Sommergoldhähnchen, Zaunkönig Wenn: >/= extrem hoch
Kriterien zur Prognose der Einzelfallspezifischen M ortalität (-srisiken)
1. Vorhabentypspezifisches Tötungsrisiko der Art
� z.B. Empfindlichkeit gegenüber WEA
2. Konstellationsbezogenes Risiko eines konkreten Windparks
� Raumbezogene Parameter
� Projektbezogene Parameter
Einzelfallspezifische Mortalitätsrisiken
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
76
1. Vorhabentypspezifisches Tötungsrisiko der Art
� Vorhaben (mit spezifischen Wirkfaktoren):� Vögel � WEA
� Vögel � Straße
� Vögel � Freileitung-Anflug
� Vögel � Freileitung-Stromtod
� Operationalisierung anhand fachlicher Kriterien:
� z.B. Totfundraten (z.B. Schlagopferdatei LUA BB, Veröff.) + Plausibilitäts-Korrektur
� z.B. Mobilität, Flughöhe, Flug-/Manövrierfähigkeit, Flügelspannweite, Attraktionsneigung, Meidung
� Vorschlag: Einstufung in 5 Risikoklassen
Einzelfallspezifische Mortalitätsrisiken
Einstufung des vorhabentypspezifischen Tötungsrisik os von Vögeln durch Leitungsanflug(nach D IERSCHKE & BERNOTAT, in Vorb.) – Entwurf u. Auswahl
1 sehr hoch 2 hoch 3 mittel 4 gering 5 sehr gering
Mor
talit
äts
-Ge
fähr
dung
s-In
dex
(MG
I -B
rutv
ögel
)
I .1
I .2 Großtrappe, Großer Brachvogel
I .3 Auerhuhn,Goldregenpfeifer
Purpurreiher, Große Rohrdommel
II .4 Kranich, Weißstorch, Kiebitz Knäkente
II .5Schwarz-storch,Rotschenkel
Krickente, Löffelente
II I.6
Waldschnepfe, Lachmöwe
Graureiher, Kolbenente
Sturmmöwe,Turteltaube Kolkrabe
Heidelerche, Braunkehlchen
II I.7
Höckerschwan, Graugans
Nebelkrähe, Kormoran
Mäusebussard, Mauersegler
IV.8
Blässhuhn RingeltaubeTürkentaube, W achtel
Elster, Feldlerche
Haussperling, Bachstelze
IV.9
Stockente StarSingdrossel, W acholderdrossel Mönchsgrasmücke
Gartengrasmücke, Heckenbraunelle
V.10 Wintergoldhähnchen, Zilpzalp
V.11
VI.12
VI.13
Vorhabentypspezifische Mortalitätsgefährdung v. Bru tvogelarten durch Leitungsanflug
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
77
Einstufung des vorhabentypspezifischen Tötungsrisik os von Vögeln an WEA (onshore)(nach D IERSCHKE & BERNOTAT, in Vorb.) – Entwurf u. Auswahl
1 sehr hoch 2 hoch 3 mittel 4 gering 5 sehr gering
Mor
talit
äts
-Gef
ährd
ungs
-Ind
ex (
MG
I -B
rutv
ögel
)
I .1 Steinadler, Gänsegeier
I .2 Schreiadler Lachseeschwalbe Großer Brachvogel
I .3Flussseeschwalbe
Kornweihe, Brandseeschwalbe
Goldregenpfeifer, Trauerseeschwalbe Rohrdommel
II .4Weißstorch, Seeadler
Fischadler, Wiesenweihe
Kiebitz,Ziegenmelker
Wiedehopf, Raubwürger
II .5Rotmilan, Schwarzmilan
Schwarzstorch, Wanderfalke
W espenbussard, Kranich
Krickente,Rotschenkel
II I.6 Rohrweihe, Sturmmöwe
Graureiher, Grauammer
Waldschnepfe, Kolkrabe Turteltaube
II I.7Mäusebussard, Turmfalke
Sperber,Mauersegler
Höckerschwan, Grau-gans Saatkrähe
IV.8
Feldlerche Ringeltaube, Rauchschwalbe
Türkentaube, Misteldrossel
IV.9
Stockente Star Mönchsgrasmücke, Singdrossel
V.10 Zilpzalp, Wintergoldhähnchen
V.11
VI.12
VI.13
Vorhabentypspezifische Mortalitätsgefährdung von Br utvogelarten durch WEA
Tab. ***: Klassen der vorhabentypspezifischen Mortalitätsgefährdung.
Klasse A
(sehr hoch) B
(hoch) C
(mittel) D
(gering) E
(sehr gering)
Unterklasse A.1 - A.4 B.5 B.6 C.7 C.8 C.9 D.10 D.11 D.12 E.13 - E.17
Bedeutung
der Mortalität von Individuen
sehr hoch hoch mittel gering sehr gering
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
78
2. Konstellationsbezogenes Risiko (aus FFH-VP-Info):
� Raumbezogene Parameter:
� Landschaftsstruktur, Habitateigenschaften, Nahrungsverfügbarkeit, Brutplatzeignung etc.
� Häufigkeit von Tieren im Gefahrenbereich des Vorhabens
� z.B. Bedeutung der Brut-/Rast-/Überwinterungsgebiete (Dichte, Anzahl etc.)
� z.B. Bedeutung der Flugrouten / des Vogelzugs (Anzahl, Frequenz etc.)
� z.B. innerhalb � außerhalb des zentralen Aktionsraums um Nest/Horst
� Projektbezogene Parameter:
� Anzahl, Höhe, Tiefe, Länge, Abstand, Ausrichtung, Anordnung, Bauweise, Material, Farbe und Beleuchtung der Baukörper sowie Lage im Raum
� Anzahl, Höhe, Länge, Abstand, Ausrichtung, Anordnung, Material, Dicke, Sichtbarkeit und Isolierung ggf. vorhandener Seile, Kabel, Drähte und Verstrebungen
� Einschätzung durch Fachgutachter im jeweiligen Einzelfall
Einzelfallspezifische Mortalitätsrisiken
III. Bewertung der Beeinträchtigungsschwere i.R. der Ausnahme
� Beim „Überwiegenden öffentlichen Interesse“
� z. B. beim Freileitungsbau besteht großer Unterschied zwischen:Großtrappe, Brachvogel, Auerhuhn � Stockente, Star, Ringeltaube
� Bei Alternativenprüfung
� Tötungsverbot: Alternative A: 3 Feldlerchen � Alternative B: 1 Schwarzstorch
� vgl. BfN FuE-Vorhaben zum Alternativenvergleich bei GS/AS (SIMON et al. in Vorb.)
� vgl. Beispiel: Greifvogelflüge in Windparkgebieten
Berücksichtigung des MGI in Prüfungen
MGI- Klasse I II III IV V VI
I.1 I.2 I.3 I I.4 II.5 III.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI .12 VI.13
Beeinträchtigungs-schwere
sehr hoch hoch mittel mäßig gering sehr gering
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
79
A B C D E F G
1 6,7 8,7 1,0 0,7 5,0
2 5,7 8,1 5,6 7,7 6,3
3 1,3 0,0 11,3 6,4 2,7 6,7
4 1,7 6,7 7,0 6,0 5,3 5,3 2,0
5 2,7 7,0 5,7 1,3 4,7 6,0 0,0
6 4,7 4,7 4,3 3,0 1,3
7 0,0 4,0 0,7 0,0
geplante Windparkflächen
MGI- MGI-Klasse Faktor
Kornweihe II.4 4 Fischadler II.5 3Rotmilan II.5 3Wespenbussard III.6 2Habicht III.6 2Sperber III.7 1Mäusebussard III.7 1Turmfalke III.7 1Baumfalke III.7 1
Anwendungsbeispiel: Greifvögel in Windparkgebieten
Erfassung: Greifvogelflüge/Stunde in Halbminutenfeldern (ca. 1x1 km)
Darstellung: Flüge/h * MGI-FaktorSept.-Nov.
IV. Berücksichtigung bei der Frage der Verhältnismä ßigkeit v. Vermeidungs-bzw. Schadenbegrenzungsmaßnahmen, z.B. bei:
� Querungshilfen (Luchs, Wildkatze, Fischotter, Fledermäuse etc.),
� Abstandsregelungen bei WEA (Vögel, Fledermäusen)
� Bauzeitenfenster (Reptilien, Greifvögel)
� Abschaltzeiten für Fledermäuse bei WEA
Berücksichtigung des MGI in Prüfungen
MGI- Klasse I II III IV V VI
I.1 I.2 I.3 I I.4 II.5 I II.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13
Verhältnismäßig-keit v. Maßnahmen
sehr hoch hoch mittel mäßig gering sehr gering
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
80
V. Notwendigkeit / Verhältnismäßigkeit eines Monito rings der Wirksamkeit
� Monitoring z.B. nicht unbedingt für Goldammer, Neuntöter und Co.
� Aber i.d.R. einschließlich Nachbesserungsauflagen bei Arten mit niedrigem MGI wie Brachvogel, Uferschnepfe, Steinkauz etc.
Berücksichtigung des MGI in Prüfungen
MGI- Klasse I II III IV V VI
I. 1 I .2 I.3 II.4 II.5 III.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13
Notwendigkeit des Monitorings v. Maßnahmen
sehr hoch hoch mittel mäßig gering sehr gering
� Der MGI ersetzt nicht die Prognose der Mortalität, sondern er unterstützt die Bewertung der Mortalität im jeweiligen Einzelfall
� => In konkreten Prüfungen müssen die einzelfallspezifischen Sachverhalte weiterhin ermittelt werden
� Aber: Es liegen nun recht vergleichbare / objektive Einschätzungenmit Artbezug vor
� => Hilfestellung bei verschiedenen planerischen Fragen in unterschiedlichen Prüfnormen
Internet-Link: http://bfn.de/0306_eingriffe-toetungsverbot.html
Fazit
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
81
Anhang 6
Präsentation
Frank Bernshausen (Planungsgruppe für Natur und Landschaft) & Dr. Klaus Richarz
Bewertung der Mortalität von Vögeln an Freileitungen i. R. der FFH-VP - Hinweise zur Bestimmung
der Erheblichkeit
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
82
Frank Bernshausen Dr. Klaus RicharzGeschäftsführer Planungsgruppe Leiter a.D. Staatliche Vogelschutzwarte für Natur und Landschaft GbR für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Bewertung der Mortalität von Vögeln an Freileitungen im Rahmen der FFH-VP
- Hinweise zur Bestimmung der Erheblichkeit -
Frank Bernshausen (PNL GbR) & Dr. Klaus Richarz
BfN, Vilm, 29.-30.11.2013
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• infolge Kollisionsrisiko / Leitungsanflug
• durch Stromschlag
• Verlust oder Verschlechterung der Lebensräume
– durch Störwirkung der Masten im Offenland
– durch erhöhten Prädationsdruck von Greif- und Rabenvögeln
in Wiesenbrütergebieten, die Freileitungen als Ansitzwarten nutzen können
Vögel – Tierartengruppe mit höchstem Konfliktpotenzial an Freileitungen
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
83
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Schwarz storchschutz M-V
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Effekt, auf den im Folgenden näher eingegangen wird:
�Kollisionsrisiko /
Leitungsanflug
Vögel – Tierartengruppe mit höchstem Konfliktpotenzial an Freileitungen
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
84
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• potenziell sind alle Vögel gefährdet, allerdings in erheblich unterschiedlichem Maße
• naturschutzfachlich relevante Probleme bestehen nur für bestimmte Arten bzw. Gruppen
Kollisionsrisiko / Leitungsanflug: betroffene Vogelarten
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Morphologie:
Vögel mit hohem Gewicht und relativ kurzen Flügeln („schlechte Flieger“) haben die höchsten Kollisionsraten (BEVANGER 1998,
JANSS 2000)
• Physiologie:
Einige Vogelarten sind zumindest zeitweise „blind“ in ihrer
Flugrichtung (MARTIN 2011).
Kollisionsfaktoren – Was bestimmt das Maß des Kollisionsrisikos?
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
85
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Verhalten: Schwarmverhalten mit täglichen Pendelbewegungen über Freileitungen zwischen Nahrungs-, Brut- und Schlafplätzen sind
gefährdet (JANSS 2000).
Vögel, die regelmäßig nachts oder in der Dämmerung fliegen, sind
kollisionsgefährdeter als Tagflieger.
• Weitere Faktoren: Wetterbedingungen, Leitungs-Konfiguration, Leitungsführung,
Habitat-Nutzung, Vegetation entlang der Leitungen, Topografie, Störung, Wanderrouten und Rastplätze
Kollisionsfaktoren – Was bestimmt das Maß des Kollisionsrisikos?
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Großvögel
• Bevorzugung von nächtlicher Aktivität
• schlechte Geradeaus-Sicht
• „schlechte Flieger“ mit schlechter
Manövrierfähigkeit
• unerfahrene Flieger, Jungvögel
Physiologische / morphologische Eigenschaften oder Verhaltens-weisen als Gründe für eine höhere Kollisionsanfälligkeit einer Art
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
86
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Großvögel: insbesondere Störche, Kraniche, Trappen und
Reiherartige
• Wasservögel (Schwäne, Gänse, Enten), Wat- und Schnepfenvögel
• Möwen und Seeschwalben
• nächtlich ziehende Singvögel (in besonderen Situationen)
• Tauben, Drosseln und Stare (im Schwarm)
Erhöht kollisionsgefährdete Vogelartengruppen, deren Verluste naturschutzfachlich kritisch und planungsrelevant sein können/sind
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Gewichtung der Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen bei verschiedenen Vogel-Familien in Eurasien, ergänzt durch die in Deutschland vorkommenden/relevanten Arten
0-III: Höhe des Verlustrisikos (aus EUROPEAN COMMISSION 2013, in Vorb.)
0 = keine Verluste bekannt oder vermutet
I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen
II = regional oder lokal hohe Verluste, aber mit keinen signifikanten Auswirkungen auf die Gesamtpopulation einer Art
III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung bringen kann, regional oder im größeren Maßstab für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
87
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Ardeidae II:
Rohrdommel, Zwergdommel, Purpurreiher,
Nachtreiher (sämtlich I.3);
Silberreiher (I.3, im Analogieschluss);
Graureiher (III.6)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Ciconidae II:
Schwarzstorch, Weißstorch (beide II.4)
• Phalacrocoracidae I:
Kormoran (III.6)
• Threskiornithidae II:
Löffler (II.4)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
88
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Anatidae II: Schwäne + Gänse
Singschwan (II.4);
Höckerschwan (III.7);
Weißwangengans (II.5);
Graugans (III.7)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Anatidae II: Enten
Pfeifente, Knäkente, Moorente, Bergente (sämtlich II.4);
Krickente, Spießente, Löffelente, Tafelente, Gänsesäger
(sämtlich II.5);
Brandgans, Schnatterente, Eiderente, Mittelsäger (sämtlich III.6);
Kolbenente, Reiherente, Schellente (sämtlich III.7);
Stockente (IV.9)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
89
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“###
• Accipitiformes + Falconiformes I-II:
Steinadler (I.1); Seeadler (I.3); Fischadler (II.4)
• Galliformes II-III:
Auerhuhn (I.3); Birkhuhn (II.4); Haselhuhn, Alpenschneehuhn (beide II.5); Wachtel (III.7)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Rallidae II:
Kleines Sumpfhuhn, Zwergsumpfhuhn (beide II.4);
Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn (beide II.5);
Blässhuhn (IV.8)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
90
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Gruidae III:
Kranich (II.4)
• Otidae III:
Großtrappe (I.2)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Marek Szczepanek
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Charadriiidae + Scolopacidae II-III:
Triel, Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Alpen-strandläufer (sämtlich I.2);
Sandregenpfeifer, Seeregenpfeifer, Flussuferläufer, Kampfläufer, Steinwälzer (sämtlich I.3);
Kiebitz, Bekassine, Rotschenkel, Bruchwasserläufer (sämtlich II.4);
Austernfischer (II.5);
Säbelschnäbler, Flussregenpfeifer, Waldschnepfe, Waldwasserläufer (sämtlich III.6)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
91
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Sterkorariidae + Laridae II:
Zwergmöwe (I.2);
Mantelmöwe, Steppenmöwe (beide I.3);
Dreizehenmöwe (II.4);
Schwarzkopfmöwe, Silbermöwe, Mittelmeermöwe (sämtlich II.5);
Lachmöwe, Sturmmöwe, Heringsmöwe (sämtlich III.6)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Sternidae I-II:
Lachseeschwalbe, Raubseeschwalbe (beide I.2);
Zwergseeschwalbe, Trauerseeschwalbe, Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe (sämtlich I.3);
Weißbart-Seeschwalbe, Weißflügel-Seeschwalbe, Küstenseeschwalbe (sämtlich II.4)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
92
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Columbidae II: Turteltaube (III.6); Hohltaube, Türkentaube (sämtlich IV.8); Ringeltaube (IV.9)
• Cucuiidae I-II: nicht relevant
• Strigiformes II: Sumpfohreule (I.3); Uhu (II.5)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Caprimulgidae und Apodidae I-II:
Ziegenmelker (II.4)
• Upudidae + Alcedinidae I-II:
nicht relevant
• Meropidae I-II:
nicht relevant
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
93
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Picidae I-II: nicht relevant
• Corvidae I-II: nicht relevant
• Passeriformes (mittelgroß und klein) I-II:
– Drosseln: Ringdrossel (III.7); Misteldrossel (IV.8); Amsel,
Wacholderdrossel, Singdrossel (sämtlich IV.9)
– Stare: Star (IV.9)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Rechtliche Grundlagen nach § 34 BNatSchG:
„Sofern ein Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG unzulässig.“
Fachliche Grundlagen
• LAMBRECHT et al. (2004); LAMBRECHT & TRAUTNER (2007)
• DIERSCHKE & BERNOTAT (2012; 2014, in Vorb.)
• Erläuterungen der EU-KOMMISSION (2000; 2010)
• aktuelle Rechtsprechung
Erheblichkeitsbetrachtung Natura 2000
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
94
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• die betroffenen Vorkommen aufgrund ihrer Verhaltens-ökologie empfindlich auf die entsprechenden Wirkfak-toren reagieren (vgl. RICHARZ & HORMANN 1997, DIERSCHKE
& BERNOTAT 2012) und
• die betroffenen Vorkommen infolge des geplanten Eingriffs verloren gehen oder
• die betroffenen Vorkommen kontinuierlich geschädigt werden, so dass damit eine Reduzierung ihrer individuellen Fitness – und somit eine Reduzierung des Brut- oder Fortpflanzungserfolges (bei Tieren) – bzw. eine Verringerung der Wertstufe (bei FFH-LRT) einhergeht.
Zu konkreten bzw. erheblichen Beeinträchtigungen von Vogelarten führen Freileitungen wenn …
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Häufigkeit und Abundanz bei Arten der EU-VRL: Je seltener eine Art ist, desto eher ist von einer erheblichen
Beeinträchtigung auszugehen.
• Erhaltungszustand:Je schlechter der Erhaltungszustand einer Art ist, desto eher ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.
• Vorbelastung: Je höher die Vorbelastung ist, desto geringer ist die
Erheblichkeitsschwelle.
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
95
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Im Gegensatz zu den artenschutzrechtlichen Erfordernissen mit teils indi-vidueller Betrachtung (Tötungsverbot) ist im Rahmen der FFH-VU immer der
Bezug auf die Bestände/Populationen des Gebiets zu Grunde zu legen.
Fachkonvention zur Erheblichkeit gem. LAMBRECHT & TRAUTNER (2007):
• Hilft nicht weiter, da diese explizit für (dauerhafte) Habitatverluste/-
beeinträchtigungen und nicht für Mortalität konzipiert wurde.
Hinweise gem. LAMBRECHT et al. (2004:147ff.):
• Verdeutlichen nur Grundprinzipien und verweisen ansonsten auf Einzelfall (verbal-argumentativ oder Populationsgefährdungsanalyse).
Wichtige Größen zur Beurteilung der Erheblichkeit
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Vorschlag zur Vorgehensweise:
• Das Tötungsrisiko des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG sollte als
Orientierung dienen.
• Legal-Ausnahme: Tötungsrisiko darf nicht signifikant erhöht werden !
Bestimmung der Erheblichkeit
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
96
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Signifikanz des Tötungsrisikos ist in einem 1. Schritt art- und situationsabhängig zu bestimmen.
• In einem 2. Schritt sind zusätzlich kumulative Wirkungen mit
einzubeziehen.
Bestimmung der Erheblichkeit
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• abprüfen, ob und in welchem Maße die individuellen Verluste den Bestand des betroffenen Natura 2000-Gebietes relevant
beeinflussen
• Herangehensweise gemäß LAMBRECHT et al. (2004), LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) und DIERSCHKE & BERNOTAT (2012, 2014 in Vorb.)
Bestimmung der Erheblichkeit
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
97
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Wenn ja:
� Vorhaben löst erhebliche Beeinträchtigungen aus und ist daher unzulässig
Bestimmung der Erheblichkeit
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Erneute Prüfung der Erheblichkeit
• Wenn nein:
� Vorhaben ist zulässig
• Wenn ja:
� Vorhaben ist unzulässig, dann Prüfung räumlicher Alternativen bzw. technischer Alternativen (Erdverkablung)
Bestimmung der Erheblichkeit
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
98
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Erheblichkeit ist art- und situationsbedingt unter Berücksichtigung kumulativer Wirkungen zu bestimmen
Es besteht noch Klärungsbedarf wann und inwieweit individuelle Verluste die Population(en) des Natura 2000-Gebiets beeinflussen
Es gibt Gebiete, für die derzeit der Bau von Freileitungen grundsätzlich äußerst kritisch zu sehen ist, z.B.:
Trappengebiete, letzte Brutvorkommen südl. Goldregenpfeifer, Wasservogel-Akkumulationen, Limikolen-Brutgebiete, Brutgebiete Große Rohrdommel, Kranich-Sammelplätze..
Fazit / Schlüsse / Vorschläge
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Frank Bernshausen (PNL GbR) & Dr. Klaus Richarz
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
99
Anhang 7
Präsentation
Dr. Hermann Hötker (Michael-Otto-Institut im NABU)
Bewertung der Mortalität von Greifvögeln an WEA – aktueller Stand der Wissenschaft und
Hinweise für die Praxis
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
100
Bewertung der Mortalität von Greifvögeln an WEA –aktueller Stand der Wissenschaft und Hinweise für die Praxis
Dr. Hermann Hötker
Michael-Otto-Institut im NABU
Negative Auswirkungen von Windkraft auf Vögel
• Verdrängung
• Mortaliät
• Habitatverlust
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
101
Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel – Fakten, Wissenslücken, Anforder ungen an die Forschung,
ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerati ven Energiegewinnungsformen
Förderung durch das Bundesamt für Naturschutz
„Verbändeförderung“ 684 11 – 5/ 03
Projektnehmer:
NABU – Michael-Otto-Institut im NABU, Bergenhusen
Herunterladbar unter:http://bergenhusen.nabu.de/bericht/VoegelRegEnergie n.pdf
Alternativ: www.NABU.de
Gedruckt als BfN-Skripten 142
Ergänzende Untersuchung im Auftrag des LANU SH
Greifvögel und Windkraftanlagen: Problemanalyse und Lösungsvorschläge FKZ 0327684
Förderung durch das BMU über den Projektträger Jülich
Michael-Otto-Institut im NABU
http://bergenhusen.nabu.de/forschung/greifvoegel/
Foto: M. Bunzel-Drüke
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
102
Meidungsabstände von Brutvögeln
Feldlerche, Brutzeit
0
2
4
6
8
10
12
0 200 400 600 800 1000
Entfe rnung (m)
Anz
ahl d
er S
tudi
enRohrammer, Brutzeit
0
2
4
6
8
10
0 200 400 600 800 1000
Entfernung (m)
An
zah
l der
Stu
die
n
Meideabstände außerhalb der Brutzeit
Gänse, Nicht-Brutzeit
0
1
2
3
4
0 200 400 600 800 1000
Entfernung (m)
An
zah
l der
Stu
die
n
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
103
Negative Auswirkungen von Windkraft auf Vögel durch
Verdrängung
Brutvögel
Kaum Einfluss von Windkraftanlagen
Auch nicht bei den meisten Greifvogelarten, aber Au snahmen (Schreiadler, Hühnervögel, Wachtelkönig, Wiesenvöge l)
Rastvögel
Verdrängung offenlebender Arten (Gänse, Enten, Watv ögel)
Gewöhnung
Nachweis für Kurzschnabelgänse, aber auch Gegenbeis piele
Anlagenhöhe und Meideabstand
Kiebitz
0100200300400500600700800900
0 20 40 60 80 100 120 140 160
Anlagenhöhe (m)
Mei
dea
bsta
nd (m
)
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
104
Kollisionen von Vögeln an WKA
Messung von Kollisionsraten in 45 Windparks
Große Schwankungen von 0 bis zu über 64 Opfern pro Turbine und Jahr
Mittelwert 6,9 Opfer pro Turbine und Jahr (Median 1 ,6)
Kollisionen von Vögeln an WKA
Vogel-Kollisionen
0
10
20
30
40
50
60
70
0 50 100 150
Anlagenhöhe (m)
Ko
llisi
one
n/T
urbi
ne/J
ahr
Normallandschaft
Gewässer
Gebirgsrücken
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
105
Vogelverluste an Windenergie-anlagen in Deutschland
Stand April 2013
T. Dürr, Staatl. Vogelschutzwarte Brandenburg
0 50 100 150 200 250
Mäusebussard
Rotmilan
Seeadler
Lachmöwe
Mauersegler
Feldlerche
Ringeltaube
Stockente
Star
Turmfalke
Wintergoldhähnchen
Silbermöwe
Haustaube
Weißstorch
Sturmmöwe
Grauammer
Goldammer
Aaskrähe
Mehlschwalbe
Schwarzmilan
Teilprojekt Rotmilan (Ubbo Mammen, Ökotop)
adult90%
subadult5%
immatur5%
Rotmilan: Anteil der Altersklassen an Gesamtfunden mit bekanntem Alter (n = 63)
(Stand: 2. April 2008)
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
106
Telemetrie eines Rotmilans
(U. Mammen, Ökotop)
0
20
40
60
80
100
120
1000
m
2000
m
3000
m
4000
m
5000
m
6000
m
7000
m
8000
m
9000
m
1000
0 m
11000
m
1200
0 m
1300
0 m
13500
m
Arthur
Ramona
Karl
Barbarossa
Barbara
Entfernung vom Horst und Aktivität von Rotmilanen –kumulative Darstellung (U. Mammen, Ökotop)
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
107
10 m
100 m
25 m
50 m
dang
erou
s ar
ea
Flughöhe von RotmilanenMärz – Junin = 15822 secUbbo Mammen, ÖKOTOP
19,7
24,8
23,0
17,9
10,7
4,0
0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0
1-10 m
11-25 m
26-50 m
51-100 m
101-150 m
>151 m
hei
ght l
eve
l
share of time [%]
Telemetrie eines Wiesenweihenmännchens
(B. Grajetzki, BioConsult SH)
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Kernel-K ontur L1m5095
MC P korr igier tWEA 200m-Radius
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0 1 2 Kilomete rs
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0 0.5 1 Kilom ete rs
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WEA 200 m- Radiu sr WEA# Regis trier ung b
L1m F lug b# Regis trier ung a
L1m F lug a.#/ Be ute stoß er fo lglosÊÚ Be utes toß er folgr eich
#Y Nest L1
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
108
Flughöhen(inner- und außerhalb von Windparks)
Bodo Grajetzky
2007
median: 6,4 m(n = 466)
2008
median: 7,8 m
(n = 733)
30 m
0-5
6-10
11-20
21-30
100 m
2007: 4.3 %2008: 5.8 %im Rotorbereich
71 %
Rotmilan
Kol
lisio
nsw
ahrs
che
inlic
hkei
t pro
Anl
age
/Bru
tsa
ison Mittelwert; Whisker: Mittelwert-Stdf., Mittelwert+Stdf.
<500500-1000
1000-15001500-2000
>2000
Distanzklasse (m)
0,0005
0,0050
0,0500
0,5000Mittelwert ±Stdf.
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
109
WiesenweiheMittelwert; Whisker: Mittelwert-Stdf., Mittelwert+Stdf.
<300 300-650 650-1000 >1000
Distanzklasse (m)
0,000005
0,000050
0,000500
0,005000
0,050000
0,500000
Pro E-40 AnlagePro E-66 AnlagePro V90 Anlage
Ko
llisio
nsw
ahrs
che
inlic
hkei
tpro
Anl
age/
Bru
tsai
son
Probeflächen des Greifvogelmonitorings in Deutschland(U. Mammen, Ökotop)
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
110
RotmilanErgebnisse
1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005Jahr
0
10
20
30
40
50
Anz
ahl B
rutp
aare
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EA p
ro 1
00 k
m²
0
1000
2000
3000
4000
5000
Sum
mar
e L
eist
ung
WEA
pro
100
km
²
Anzahl WEALeistung kWRotmilan Brutpaare
Mittelwert +/ - Stdf.
Einzelbeobachtungen: 1005Flächen: 147
Linear mixed-effects model fit by maximum likelihoo dEinfluss auf BrutpaardichteFaktor Model df Test L.Ratio p-value
0-Hypothese 1 4
Zeit 2 5 1 vs 2 3,037 0,081
Anzahl Windkraftanlagen pro 100 km² 3 6 2 vs 3 0,001 0,973
Zeit x Anzahl 4 7 3 vs 4 0,117 0,732
Summare
Leistung der Windkraftanlagen pro 100 km² 5 6 2 vs 5 0,0227 0,8802
Zeit x Leistung 6 7 5 vs 6 0,0336 0,8545
Windkraftanlagen in den relevanten MonitoringflächenAnzahl
1 4
Zeit 2 5 1 vs 2 63,886 <,0001Summare Leistung
1 4
Zeit 2 5 1 vs 2 53,181 <,0001
RotmilanBestandsindex, DDA 2012
0
20
40
60
80
100
120
140
160
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Index [%] Rotmilan Milvus milvus
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
111
Methoden zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
Standortwahl
Vermeidung von Standorten mit hohen Vogel-bzw. Fledermauskonzentrationen, Feuchtgebiete, wichtige Rastgebiete von Gänsen und Watvögeln, Brutgebiete empfindlicher Vogelarten
Gestaltung der Umgebung von WKA
Betrieb der WKA
Gestaltung der WKA
Konfiguration der WKA innerhalb eines Windparks
Danke!
• vielen Kolleginnen und Kollegen für wertvolle Hinwe ise und Daten
• dem Bundesamt für Naturschutz, dem Landesamt für Na tur und Umwelt Schleswig-Holstein und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Mittel,
• und
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
112
Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!!!
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
113
Anhang 8
Präsentation
Dr. Stefan Jaehne (Staatliche Vogelschutzwarte Seebach)
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – aktueller Stand
der Diskussion
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
114
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP –aktueller Stand der DiskussionVSW Seebach, DR. STEFAN JAEHNE
1
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arte
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h /
TLU
G
2
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TLU
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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
115
3
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TLU
G
4
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bac
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TLU
G
D TH
740 SPA 44 SPA
60.000 km2 2.300 km2
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
116
5
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art
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eeb
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LUG
§ 34 BNatSchG: Gebietsschutz
Prüfgegenstand sind die Erhaltungsziele bzw. die für den Schutzzweck
maßgeblichen Bestandteile des Gebietes: Dazu gehören grundsätzlich die
Bestände der wertgebenden Vogelarten (Art. 4 VS-RL).
Die Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG legen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung strenge Prüf- und Vorsorgemaßstäbe an (vgl. z. B.
EuGH, Urt. vom 07.09.2005, Az. C-127/02, Rn. 56-61 oder BVerwG, Urt. vom
17.01.2007, Az. 9 A 20.05, Rn. 41).
Es muss Gewissheit bestehen, dass sich Pläne und Projekte nicht nachteilig auf Schutzziele auswirken, d. h. die objektiven Umstände schließen eine
Beeinträchtigung aus (OVG Münster vom 03.08.2010, 8 A 4062/04). Dies wäre
bereits der Fall, wenn die Funktionen des Gebietes in Hinblick auf die Schutzziele
eingeschränkt würden.
6
Vo
gels
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Se
eb
ach
/ T
LUG
§ 34 BNatSchG
§ 44 BNatSchG
Leitfaden NRW (vom 12.11.13): ASP klärt die wesentlichen für die FFH-VP bedeutsamen Sachverhalte mit. Im Regelfall ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebietes in seinen Erhaltungszielen ausgeschlossen, wenn keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden.
Eigenständige Prüfverfahren
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
117
7
Vo
gels
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arte
See
bac
h /
TLU
G
BVerwG Leipzig Urt. 09.07.08 Az: 9 A 14/07 Rn. 91
Der Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. BNatSchG ist individuenbezogen. Er ist nach der
Rechtsprechung des EuGH auch dann als erfüllt anzusehen, wenn sich die Tötung als unausweichlich
Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns erweist (EuGH Urt. 30.01.02 –
Rs. C-1003/00).
8
Vo
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h /
TLU
G
BVerwG Leipzig Urt. 12.03.08 Az: 9 A 03/06 Rn. 219 BVerwG Leipzig Urt. 09.07.08 Az: 9 A 14/07 Rn. 91
Der Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. BNatSchG ist nur erfüllt, wenn sich das Kollisionsrisiko für die betroffenen Arten in signifikanter Weise erhöht.
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
118
9
Vo
gels
chu
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arte
See
bac
h /
TLU
G
BVerwG Leipzig Urt. 09.07.08 Az: 9 A 14/07 Rn. 91
Kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko liegt vor, wenn
die Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleibt, der beispielsweise damit vergleichbar
ist, dass eine Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art wird.
10
Vo
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arte
See
bac
h /
TLU
GBVerwG Leipzig Urt. 18.03.09 Az: 9 A 31/07 Rn. 27mit Bezug auf BVerwG Urt. 18.03.09 Az: 9 A 39.07
Von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko kann nur
ausgegangen werden, wenn es um Arten geht, die aufgrund ihrer Verhaltensweise gerade im Bereich des
Vorhabens ungewöhnlich stark von Risiken betroffen sind und diese Risiken durch konkrete Ausgestaltung
des Vorhabens einschließlich geplanter Vermeidungs-oder Minderungsmaßnahmen nicht beherrscht werden
kann.
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
119
11
Vo
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sch
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TLU
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11
Zufallsfunde!
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G
12
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TLU
G
Vermeidungsmaßnahmen
Standortwahl
Abschaltzeiten
Ablenkung
Verringerung der Attraktivität des Habitates
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
120
13
Vo
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chu
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arte
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bac
h /
TLU
G
14
Vo
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arte
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bac
h /
TLU
G
PFEIFFER & MEYBURG in Vorbereitung
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5
An
teil
de
r O
rtu
nge
n in
%
Entfernung vom Horst in km
alle Männchen 20.5.-20.7. (n=9934)
93905 1. 6.-30.6.10 (n=179)
93998 20. 5. -20.7.09 (n=399)
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
121
15
Vo
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TLU
G
4.000 m
Nahrung
Schlafen
1.500 m = 50 % Flugaktivität
16
Vo
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h /
TLU
G
50 % Flugaktivität
Nahrung
Nahrung
Nahrung
Nahrung
Nahrung
Nahrung
700 m
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
122
17
Vo
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Se
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ch /
TLU
G
Änderungen Vogellebensräume
Keine speziellen Empfehlungen zur Großtrappe
Keine speziellen Empfehlungen zu Brutgebieten
Reduktion der Prüfbereiche zu Schlafplätzen von Greifvögeln auf 3.000 m
Aktuelle Überarbeitung der Abstandsempfehlungen
18
Vo
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TLU
G
Empfohlener Mindesabstand Prüfbereich
Art LAG-VSW
2007
LAG-VSW
2012
LAG-VSW
2007
LAG-VSW
2012
Raufußhühner 1000m 1000m → - -
Kormoran 1000m 1000m → 4000m 3000m ↘
Rohrdommel 1000m 1000m → 4000m 3000m ↘
Zwergdommel 1000m 1000m → - -
Reiher 1000m 1000m → 4000m 3000m ↘
Schwarzstorch 3000m 3000m → 10000m 6000m ↘
Weißstorch 1000m 1000m → 6000m 3000m ↘
Fischadler 1000m 1000m → 4000m 4000m →
Schreiadler 6000m 6000m → - -
Kornweihe 3000m 1000m ↘ 6000m 3000m ↘
Wiesenweihe 1000m 1000m → 6000m 3000m ↘
Rohrweihe 1000m 1000m → 6000m 3000m ↘
Schwarzmilan 1000m 1000m → 4000m 3000m ↘
Rotmilan 1000m 1500m ↗ 6000m 4000m ↘
Seeadler 3000m 3000m → 6000m 6000m →
Baumfalke - - 4000m 3000m ↘
Wanderfalke 1000m 1000m → - -
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
123
19
Vog
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Se
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LUG
LOUIS (2000): Der Begriff „günstiger Erhaltungszustand“ hat in der FFH-RL jeweils das europäische Gebiet der Mitgliedsstaaten als Bezugsraum. Allerding löst ihn das BNatSchG aus diesem europäischen Kontext und überträgt ihn auf das konkrete Schutzgebiet als Bestandteil der Natura 2000 - Gebiets. Dies entspricht auch den Erwägungen der EU-Kommission.
Da die ökologische Kohärenz des Netzes vom Beitrag eines jeden Gebiets und somit vom Erhaltungszustand der in ihm befindlichen Lebensraumtypen und Arten abhängt, ist in jedem Fall eine konkrete gebietsbezogene Prüfung des günstigen Erhaltungszustandes erforderlich.
Bewertungsobjekt des Erhaltungszustandes: Ist die einzelne Vogelart und ihr Lebensraum im jeweiligen SPA!
20
Vog
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chu
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ach
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LUG
Leitfaden NRW (vom 12.11.13):
„Grundsätzlich ist jede Beeinträchtigung von Erhaltungszielen oder Schutzzwecken erheblich. Es geht nicht um ein bestimmtes quantitatives Maß von Beeinträchtigungen, sondern um die Beeinträchtigung an sich. Sie muss nachhaltig wirken. Dies ist im Rahmen der FFH-VP in jedem Einzelfall anhand der Umstände zu prüfen“
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
124
21
Vog
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Se
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LUG
1.500 m
1.500 m
10-fach Anlagehöhe
SPA
Kein MeideverhaltenKeine Schlagopfer
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
125
Anhang 9
Präsentation
Dirk Bernotat (BfN)
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hilfe planerischer
Orientierungswerte für Fluchtdistanzen
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
126
2
Einleitung
Gliederung
I. Störungsbezogene Projekttypen
II. Grundlagen der Störungsökologie
III. Orientierungswerte für planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanzen
� Herleitung (Stör- / Fluchtdistanzen)
� Beispiele (Arten)
IV. Berücksichtigung in der FFH-VP
� in der FFH-Vorprüfung / als Relevanzschwelle
� in der FFH-VP / zur Bewertung der Erheblichkeit
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf
Vögel mit Hilfe planerischer Orientierungswerte für Fluchtdistanzen
Dirk BernotatFachgebiet II 4.2
Eingriffsregelung, VerkehrswegeplanungE-Mail: [email protected]
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
127
3
Gliederung
I.
Störungsbezogene
Projekttypen
4
I. Störungsbezogene Projekttypen
Projekttypen
1. Weiter Projektbegriff der FFH-RL� Potenziell alle Maßnahmen / Aktivitäten, die zu Störungen
führen können
� Nicht von Genehmigungspflicht abhängig (vgl. § 34 Abs. 6 BNatSchG)
2. Verkehrsinfrastruktur / Wegebau� Straßen, Fußwege, Radwege
�„12 Braunkehlchen bremsen Ravel-Radweg“ (Aachener Z. 2010)
� Park- und Rastplätze
� Landwirtschaftliche / Forstwirtschaftliche Wege
3. Bebauungspläne / Wohnbebauung� erhöhte Frequentierung des Umlandes zur Naherholung
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
128
5
I. Störungsbezogene Projekttypen
4. Baustellen / Bauprozesse� Errichtung / Bau von Infrastruktur (Bauzeiten)
�„Seeadler bremsen Bahn-Ausbau nach Hamburg“ (Baustopp bis 15. Juli; 27.3.2003 www.welt.de)
� Unterhaltung / Betrieb / Wartung
5. Landnutzungen� Forst: z.B. Einschlag, Durchforstung
� Jagd: direkt u. indirekt
� Landwirtschaft: z.B. Bearbeitung, Mahd, Ernte
� Fischerei: z.B. regelmäßiges Ausbringen v. Netzen u. Reusen
6
I. Störungsbezogene Projekttypen
6. Sport- und Freizeitaktivitäten� Stark zunehmende Outdoor-Aktivitäten (vgl. Natur-Sport-Info)
� Wassersport (Schwimmen, Segeln, Surfen, Kitesurfen, Angeln, Tauchen, Paddeln)
� z.B. Befahrensverbot/-einschränkung auf Floßgraben im LE Auwald wegen Eisvogelbrut (8.5.2013)
� Wintersport (Langlauf, Tourenski, Schneeschuhgehen)
� z.B. Wegekonzepte in Schutzgebieten mit Raufußhühnern
� Mountainbike, Downhill, Geländelauf, Motocross, Klettern, Geocachen, Quads,
� z.B. Marathon im Königsforst zur Brutzeit nicht ohne FFH-VP (Kölner Stadt-Anzeiger v. 20.03.2012)
� Besucher- und Wanderparkplätze
� Schutz- u. Grillhütten
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
129
7
Gliederung
II.
Grundlagen der
Störungsökologie
8
II. Grundlagen der Störungsökologie
Störungsökologie
1. Störreize / Wirkfaktoren� Vgl. auch Differenzierung in FFH-VP-Info
� Optische Reize: strukturelle Kulissen, Bewegung, Reflektion sowie menschliche Anwesenheit
� Akustische Reize + Licht + Erschütterung etc.
� oft Kombination / Kumulation verschiedener Wirkfaktoren
2. Reaktionen� von Individuen
3. Auswirkungen / Konsequenzen� für Individuen, Populationen, Biozönosen
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
130
10
II. Grundlagen der Störungsökologie
Auswirkungen v. Störungen auf Vögel (z.B. KELLER 1995)
1. Stressreaktionen / physiologische Parameter� z.B. Herzschlagrate bei Austernfischern (HÜPPOP & HAGEN 1990)
� z.B. Stresshormonlevel von Corticosteron bei Auerhühnernhöher in Gebieten mit intensiver touristischer Nutzung (THIEL 2007)
2. Verhaltensänderungen� Sichern / Warnen => z.B. reduzierte Nahrungsaufnahme / Ruhe
/ Regeneration bei Gänsen
� Flucht: Auffliegen, Ausweichen, Abtauchen
� Meidung: Veränderung von räuml.-zeitlichen Aktivitätsmustern
ultim
ate
prox
imat
e
kompensierte Wirkung
nicht kompensierte Wirkung
Kon
sequ
enze
n
9
Störungsmodell, verändert nach S TOCK et al. (1994:29)
anthropogener
Wirkfaktor / Einflussnatürlicher
Population
Reiz Reaktion
Ökosystem
Biozönose
Fitness
Kondition
Verhalten
Erregung
Ver
mei
dung
s-/
Sch
utzm
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hmen
Bewertung der Störung
Erheblichkeit ?
vernachlässigbar
gravierend
Auswirkung
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
131
11
II. Grundlagen der Störungsökologie
3. Geringere Überlebenswahrscheinlichkeit v. Individuen� Prädation von Eiern / Jungvögeln (Wiesenbrüter,
Seeschwalbenkolonien) � Krähen, Möwen
� Unterkühlung / Überhitzung im Nest
� Neg. Einfluss auf Energiebilanzen bei Zugvögeln (z.B. Gänse)
4. Verlust- / Entwertung von (Teil-)Habitaten� Raufußhühner => Rückzug in störungsärmere Habitate
� Nestaufgabe beim Haubentaucher in gestörten Uferabschnitten
12
II. Grundlagen der Störungsökologie
5. Rückgang v. Gebietsbeständen / lok. Populationen� Reduzierte Siedlungsdichte z.B. bei Wasservögeln in
Abhängigkeit von Freizeitbetrieb
� z.B. beim Ziegenmelker bis 225 m Wegeabstand (MURISON 2002)
� Aufgabe von Nestern (z.B. von Greifvögeln)
� Reduzierter Fortpflanzungserfolg (Schlüpf-, Aufzuchterfolg) (z.B. bei Kranichfamilien, NOWALD 2003:36)
6. Reduzierte Habitatnutzung in Rastgebieten� Z.B. überwinternde Wasservögel � Wassersport, Angeln
� Störung in Rastgebieten => negativ für Bruterfolg bei Kurzschnabelgänsen (MADSEN 1995)
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
132
13
Gliederung
III.
Planerische Orientierungswerte
für Fluchtdistanzen
14
III. Planerische Orientierungswerte für Fluchtdistanzen
1. Fluchtdistanzen
� indizieren Empfindlichkeit gegenüber menschlicher Störung
� am leichtesten messbarer Parameter für Verhaltensänderung
� Meist für „punktuelle“ Störungen ermittelt (� Dauerlärm)
� markieren Störung, die nicht mehr toleriert werden kann
� => Störungen treten bereits darüber hinaus auf (Stördistanzen)
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
133
15
III. Planerische Orientierungswerte für Fluchtdistanzen
2. Planerische Nutzbarmachung / Operationalisierung� zur Bewertung von Störwirkungen im Zusammenhang mit
Rechtsnormen und Prüfinstrumenten
� BERNOTAT (1997) => GASSNER et al. (2005) => GASSNER et al. (2010)
� „Orientierungswerte für planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanzen (FD)“
� Umfangreiche Quellenrecherche (national + international)
� z.T. Spannen / unterschiedliche Methodik / Raumkonstellation
� => Interpretation erforderlich!
� Entsprechend des in den Rechtsinstrumenten fixierten Vorsorgeprinzips => Orientierung an oberen Angaben zu FD
� Berücksichtigung weiterer Fachquellen, eigener Erfahrungen, Abstimmung mit Fachkollegen
� => OW für 225 einheimische Vogelarten (inkl. Diff. für R, K und B)
16
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Rechtliche und fachliche Anleitung
für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff.
1 Großvögel Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Großtrappe 400-600 oft >500D 600
Schwarzstorch 300-500 150A
500O
500
Kranich 200-500 500F
510G
500-R500
Graureiher <50->15010 150-200A 20018
Purpurreiher 200
Silberreiher 200
Rohrdommel >5013 80
O STAATLICHE NATURSCHUTZVERWALTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG (2006, S. 36f., 44)10 Abhängig von Jagddruck13 Oft Pfahlstellung, nicht Flucht18 Orientierungswerte gelten für die freie Landschaft
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
134
C LAURSEN et al . (2005, S. 15) (95 % Konfidenzintervall / Max.Wert)2 Werte gelten für Wi ldvögel, handzahme Tiere: < 10 m 18 Orientierungswerte gelten für die freie Landschaft
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Rechtliche und fachliche Anleitung
für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff .
2 Gänse / Schwäne Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Ringelgans 400-500A
265-384/1000C500-R
Kurzschnabelgans 300-600H 500-R
Blässgans 400A
200-400I400-R
Nonnengans 150-400A 400-R
Saatgans 200-400I 400-R
Graugans >100->2002 200-400A
100-300H400-R20018
Singschwan 100-200A
74/85/166R
197-325/421S
300-R100
Zwergschwan 100-200A 300-R
A HOFMANN (1979, zi t. in WÖBSE 1980, S. 47)B SMIT (1980, zi t. in WOLFF et al . 1982, S. 100)C LAURSEN et al. (2005, S. 15) (95 % Konfidenzinterval l / Max.Wert)
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung . Rech tliche und fachliche Anle it ung
für die Umweltprü fung. 5. A uflage. C. F. Müller V erlag, Heide lberg: 192ff .
3 Limikolen d. Offenlandes Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Großer Brachvogel 70-200 80-150A
250-500B
273-326/650C
400-R200
Rotschenkel 20->100 20-50A
150-300B
120-158/450C
250-R100
Kiebitz 30-100 122-165/450C 250-R100
Goldregenpfeifer (30)-50 60-150A
117-173/450C
200/500Q
250-R100
Uferschnepfe 50-80 40-80A
72-95/500W250-R100
Alpenstrandläufer 30-100 200-400A
65-75/450C250-R100
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
135
A HOFMANN (1979, zit. in WÖBSE 1980, S. 47)C LAURSEN et al . (2005, S. 15) (95 % Konfidenzintervall / Max.Wert)7 An Parkteichen z.T. < 5 m18 Orientierungswerte gelten für die freie Landschaft
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Rechtliche und fachliche Anleitung
für die Umweltprüfung. 5. Auf lage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff.
4 Wasservögel Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Gänsesäger >100-300 100A 300-R200
Spießente 200-300 70-120A
255-338/500C300-R200
Pfeifente >100 70-100A
293-303/1000C300-R120
Krickente >100 100-150A
158-244/450C250-R120
Knäkente >100 70-120A 250-R120
Reiherente wild >507 250-R12018
Schnatterente 100-200 250-R120
20
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltp rü fung. Rechtliche und fach liche Anleit ung
fü r die Umweltprüfung . 5 . Auf lage . C. F. Mü ller V erlag, Heidelberg: 192f f.
5 Greifvögel Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Seeadler 200->500 500
Fischadler 200-500 100-200, ggf. 500E 500
Steinadler 105-390/225J
200/500K400
Schreiadler 200-300 300
Rotmilan 100-300 300O 300
Schwarzmilan 100-300 300
Raufußbussard 55-900/177P 300
Wespenbussard 100-200 200
Wiesenweihe 150-300 10-504 A 200
Rohrweihe >100-300 20-1005 A 200
Wanderfalke 100-200 200
Baumfalke >50-200 200O STAATLICHE NATURSCHUTZVERWALTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG (2006, S. 36f., 44)4 Am Horst5 Am Horst
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
136
21
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Recht liche und fachliche Anleitung
für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff.
6 Raufußhühner Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Birkhuhn 200-400 >250L 400-B300
Auerhuhn bis >>100M
1-104N
400-B150
Haselhuhn meist >100 150
Alpenschneehuhn 100
L BAUERNSCHMITT (1998, S. 31ff.)M GLUTZ V. BLOTZHEIM (1994, S. 216)N THIEL et al. (2008, S. 88)
22
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Recht liche und fachliche Anleitung
für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff.
8 Offen- / Halboffenland Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Wachtel 30-50 50
Wachtelkönig 30-50 50
Sperbergrasmücke 10-40 40
Schwarzkehlchen 15-30 60A 40
Braunkehlchen 20-40 40
Grauammer 10-40 40
Ortolan 10-25 40
Blaukehlchen 10-30 30
Neuntöter <10-30 20-30A 30
Feldlerche 15X 20
Haubenlerche <10 10
A HOFMANN (1979, zit. in WÖBSE 1980, S. 47)X COOKE (1980:86)
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
137
23
Gliederung
IV.
Berücksichtigung von Fluchtdistanzen
in der FFH-VP
24
IV. Berücksichtigung von FD in der FFH-VP
A: Verwendung im Rahmen der FFH-Vorprüfung
� Strenger Vorsorgemaßstab / Worst Case-Betrachtung / Erhebliche Beeinträchtigung muss auszuschließen sein
� Orientierungswerte (OW) für planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanzen sind Vorsorgewerte =>
� Nutzbar als Regelvermutung für Relevanzschwelle
� Eine Störung, in einer größeren Entfernung als der OW derempfindlichsten Art, führt i.d.R. nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen
� Eine Störung, in einer geringeren Entfernung als die OW, bedarf einer weitergehenden Prüfung / Betrachtung (FFH-VP)
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
138
25
IV. Berücksichtigung von FD in der FFH-VP
B: Verwendung im Rahmen der FFH-VP
1. Maßstab der „Erheblichkeit“ von Störungen
� Bei Abnahme der Bestände der geschützten Arten
EU KOMMISSION (2000:25ff.) im Kontext Art. 6 (2) FFH-RL
� „Alle Entwicklungen, die zu einer langfristigen Abnahme der Population der Arten in einem Gebiet führen, können als erhebliche Störungen betrachtet werden.“
� „Alle Entwicklungen, die zur Verringerung der Größe des Lebensraums für die Arten in einem Gebiet beitragen, können als erhebliche Störungen eingestuft werden.“
BVerwG im Kontext § 34 BNatSchG:
� Maßstab: „Stabilität der Bestände“
26
IV. Berücksichtigung von FD in der FFH-VP
2. Fachliche Bewertung der Erheblichkeit� Planungsmethodisch ergibt sich die Erheblichkeit aus
Intensität + Reichweite der Störwirkungen
� Ab einem gewissen Habitatverlust ist die Störung als erheblich zu bewerten (� Grenzen des „Ausweichens“)
� Vgl. Fachkonvention LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) zur Bestimmung der Erheblichkeit von Lebensraumverlusten mit Orientierungswerten für Bagatellverluste
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
139
BfN-Fachkonvention zur Erheblichkeit von Lebensraumverlusten (LAMBRECHT & TRAUTNER 2007):
� 6-jähriger Entwicklungs- u. Abstimmungsprozess
� u.a. von LANA wohlwollend zur Kenntnis genommen (13.9.2007)
� durch Rechtsprechung des BVerwG als Orientierungshilfe und als Stand von Wissenschaft u. Technik anerkannt (ab 5.3.2008)
� erfolgreiche Anwendung in Praxis
� in Leitfäden und Regelwerken zitiert(EBA 2010; NRW 2010; ASFiNAG 2011; MELUR & LKN-SH 2012)
Quelle: L AMBRECHT & TRAUTNER (2007)http://www.bfn.de/0306_ffhvp.html
IV. BfN-Fachkonvention
Art Grund-OW
MittlererOW
ObererOW
Anwendungs-hinweise zu
Stufe I Bedingung Stufe II
Bedingung Stufe III
Habitat-Typ
Rotmilan 10 ha 2) - - 6d
Schwarzstorch 10 ha 2) - - 6d
Schwarzspecht 2,6 ha 2) - - 4
Rohrweihe 2,6 ha 2) - - 6d
Sperlingskauz 6.400 m 2 3,2 ha 6,4 ha 4
Kranich 6.400 m 2 3,2 ha 6,4 ha 6b
Großer Brachvogel 1.600 m 2 8.000 m2 1,6 ha 4
Ziegenmelker 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 6b
Mittelspecht 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 4
Braunkehlchen 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 6a
Blaukehlchen 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 6a
Eisvogel 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 2b
Seggenrohrsänger Kein OW 1) 2b
IV. Orientierungswerte für Habitatverluste
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
140
29
3. Bewertung der Erheblichkeit von Habitatverlusten bei Brutvögeln mit Hilfe der Fachkonventionen:
� Beispiel 1: Vollständiger Habitatverlust� Rohrweihe: Habitatverlust im VSG > oder < 2,6 ha?
� Beispiel 2: Graduelle Habitatverschlechterung (in %)
� z.B.: 30-50 % Funktionsverlust (=> durchschn. 40 %)
� auf der betroffenen Habitatfläche X (m²): z. B. 10.000 m²
� Umrechnung in fiktive äquivalente Vollverluste (100 % in m²)� 4.000 m²
� => Möglichkeit des Vergleichs mit den Orientierungswerten der Fachkonventionen (für Vollverluste)
� => z.B. für Blaukehlchen erheblich, für Kranich nicht erheblich
IV. Bewertung der Erheblichkeit
30
4. Prognose der Habitatverluste mit Fluchtdistanzen
Variante A: Vollständiger Funktionsverlust
� z.B. wenn hohe Vorsorge erforderlich (Worst Case)
� z.B. wenn hohe und andauernde Störintensität prognostiziert
� Beispiel: Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (GARNIEL et al. 2007):
Abnahme der Habitateignung für Rastvögel:� Straße mit Fuß-/Radweg / im Umfeld v. Parkmöglichkeiten => 100 %
IV. Berücksichtigung v. FD in der FFH-VP
Stör-Quelle
100 % Funktionsverlust OW fürFluchtdistanz
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
141
31
Variante B: Graduelle Funktionsverluste
� Z.B. wenn geringe Störfrequenz
� Z.B. wenn gewisse Abschirmung
� Beispiel: Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (GARNIEL et al. 2007):
Abnahme der Habitateignung für Rastvögel:� Straße ohne Fuß-/Radweg / Parkmöglichkeiten => 75 %
IV. Berücksichtigung v. FD in der FFH-VP
Stör-Quelle
50 % FunktionsverlustOW für
Fluchtdistanz60-80 % Funktionsverlust
32
Variante C: Zonierungsmodell
� Z.B. bei hohen Orientierungswerten für FD, die nicht 1:1 auf Gebiet übertragbar
� Z.B. bei abklingender Störwirkung
IV. Berücksichtigung v. FD in der FFH-VP
Stör-Quelle
100 %
OW fürFluchtdistanz50 %
Funktionsverlust
50 %
100 % 25 %
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
142
33
5. Bewertung der Erheblichkeit in Rastgebieten
Konventionsvorschlag von T RAUTNER & JOOS (2008)
� Flächenbezogene Orientierungswerte für die Beurteilung erheblicher Störung in Rast- und Überwinterungsgebieten
� ***
IV. Berücksichtigung v. FD in der FFH-VP
Bedeutung Wesentlicher Störfaktor wirkt ein auf Flächenanteil
Beurteilung
Artbestände / Gebiete internationaler
Bedeutung (i.d.R. Europäisches Vogelschutzgebiet)
> 1 % i.d.R. erhebliche Störung
0,1 – 1 % fallweise mit vertiefter Betrachtung
< 0,1 % i.d.R. keine erhebliche Störung
34
Beispiel 1:
IV. Berücksichtigung v. FD in der FFH-VP
Neubau einesstark
frequentiertenFuß-/Radweg
Krickenten
Reiherenten
Schnatterenten
Knäkenten
SPA: Rastgebiet für Wasservögel
100 % FV
FD: 250 m
Erheblichkeit?> 1 % => JA < 0,1% => NEIN
sonstEinzelfallprüfung
Schadensbegrenzung
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
143
35
IV. Bewertung von Störungsintensitäten
6. Einschätzung der Beeinträchtigungsintensität / -sch were
I. Empfindlichkeit
� Art mit artspezifischer Fluchtdistanz
� Brut- � Rast- � Mauser- � Überwinterungsgebiet
� Individuenzahlen / Schwarmgrößen
36
IV. Bewertung von Störungsintensitäten
II. Belastungs-/Wirkintensität
� Wegetyp (Natur < Wassergebunden < Asphalt) => Nutzertypen
� Wegenetz / -dichte / Wegelänge/qkm
� Prognostizierte Nutzungsfrequenz (Fußgänger, Radfahrer)
� Ausrichtung: parallel oder senkrecht, zentral oder randlichschneidend; flächendeckend oder kl. Teilgebiet
� Relief / Vegetationsbestände / Deckung => Sicht- / Störschutz?
� Konfliktverschärfung: Hunde / Sportgeräte ?
� Vorbelastung (Gewöhnung oder Sensitivitätserhöhung?)
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
144
37
IV. Bewertung von Störungsintensitäten
III. Zeitliche Komponente von Störungen
� Zeitpunkt� Brut – Zug – Rast – Mauser – Winter � Tag – Nacht
� Dauer / Frequenz / Häufigkeit� Temporär / einmalig � dauerhaft / wiederkehrend� Maßstab ist Dauer der Auswirkung nicht des Störreizes� z.B. wenn mehrere Störungen im Frühjahr bei einen Greifvogel
zur Horstaufgabe führen� vgl. Störungs-Kumulations-Modell (BEkS Rückriem 2009)
� Regelmäßigkeit / Vorhersehbarkeit
� => Optionen für Vermeidung / Alternativen� Bauzeiten� Termine für Freizeit-/Sportveranstaltungen� Zeitliche Begrenzungen (z.B. für das Befahren von Gewässern)
38
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
145
Anhang 10
Präsentation
Bernd Koop (Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein)
Potenziell FFH-VP-pflichtige Aktivitäten aus dem Bereich der Landwirtschaft – am Beispiel von
Grünlandumbruch/-intensivierung, Entwässerung, Maisanbau und Gänsemanagement
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
146
– am Beispiel von Grünlandumbruch/-
intensivierung, Entwässerung, Maisanbau und Gänsemanagement
Bernd KoopOrnithologische
Arbeitsgemeinschaft Schleswig-HolsteinVilm, 29.11.2013
Potenziell FFH-VP-pflichtige Aktivitäten aus
dem Bereich der Landwirtschaft
– am Beispiel von Grünlandumbruch/-
intensivierung, Entwässerung, Maisanbau und Gänsemanagement
Bernd KoopOrnithologische
Arbeitsgemeinschaft Schleswig-HolsteinVilm, 29.11.2013
• N A B U - P R E S S E D I E N S T ---- 4.10.2012---------------------------------------------------------------------------
• NABU-Zahl des Monats: 700 Euro pro Hektar und Jahr aus Steuergeldern für Landwirtschaftsflächen
• NABU: Subventionen und Beihilfen werden nach Gießkannen-Prinzip verteilt Berlin – 700 Euro pro Jahr erhält jeder Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutschland aus Steuermitteln – und dies für eine teilweise hochintensive Wirtschaftsweise zu Lasten von Natur, Umwelt und Klima. Die Steuermittel werden bislang überwiegend „mit der Gießkanne“ und ohne konkrete Umweltauflagen ausbezahlt.
• Zu hohe Nitratwerte in Grund- und Oberflächenwasser, ein anhaltender Umbruch von feuchten und anmoorigen Grünlandflächen mit gewaltigen Emissionen klimarelevanter Gase sowie ein massiver Verlust ökologischer Rückzugsflächen in der Agrarlandschaft sind das traurige Ergebnis dieser Politik.
Die Ausgangssituation
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
147
• Zu den Subventionen und Staatshilfen gehören die Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus Brüssel, die Förderprogramme von Bund und Ländern, die Agrardieselvergütung sowie die landwirtschaftliche Sozialpolitik. Im Kontext der anstehenden Reform der GAP wird derzeit diskutiert, die Direktzahlungen und Prämien stärker an konkrete gesellschaftliche Leistungen zu koppeln.
• Das Credo lautet: Die Landwirtschaft verdient Unterstützung der Gesellschaft, aber nur für die Erbringung von klar definierten Aufgaben wie die Erhaltung und Förderung der Umweltressourcen Boden, Wasser, Klima, Biodiversität und Landschaft.
• Fazit: wir haben inzwischen November 2013 und aus den GAP-Reformen wurde ein Reförmchen...
Landwirtschaft – Ist „gute fachliche
Praxis“ ein Fall für die FFH-VP?
• Eiderstedt: Wasserstandsabsenkungen und seiner Folgen für Wiesenvögel
• Maisanbau in Schreiadler-Revieren
• Zielarten und doch unerwünscht: Vergrämung von Gänsen und Schwänen im EU-VSG Östliche Kieler Bucht
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
148
Eiderstedt: Wiesenvögel ohne Wasser
Trauerseeschwalbe: im freien Fall
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
149
Anhaltender Rückgang
0
10
20
30
40
50
60
70
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Anza
hl (
Bru
tpa
are
)
Trauerseeschwalbe Eiderstedt
Wiesen - ökologische Falle?
Problem: (zu) frühe Mahd
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
150
Auswirkung von Entwässerung
Wasser - der alles entscheidende Faktor!
Quelle: MOIN, Bergenhusen
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
151
Problemlösungen?• Großflächiger Wiesenvogelschutz erforderlich,
Trennung der Schutzflächen (im VSG) von den Intensiv-Nutzflächen (außerhalb VSG).
• Festlegung vogelschutzrelevanter Aspekte (Mahdtermine/Ruhezeiten, Wasserstände)
• Keine vorsorgliche Entwässerung!
• Kieler Nachrichten vom 26.11.2013: Einigung auf Eiderstedt: Zentrale Steuerung der Entwässerung der Siele von Garding aus, für Wiesenvögel höherer Wasserstand, aber
Absenkung bei stärkeren Niederschlägen
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
152
Schreiadlerschutz und Maisanbauin Mecklenburg-Vorpommern
Wiesenvögel: mit Mais keine Zukunft?
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
153
Schreiadler in MVP: signifikant rückläufig
Daten: C. Herrmann
Der Nahrungsraum schwindet
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
154
Schreiadler: abhängig vom horstnahen Grünland
Aus: Scheller 2010
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
155
Problem: Abwägungsdefizite bei Ausnahmegenehmigungen
• Obwohl im LUNG M-V eine autorisierte GIS- Datei mit den Koordinaten der Horststandorte von 2004-
2008 vorliegt, arbeiteten die Landkreise mit einem Stand von 2003.
• Umwidmung von Grünland in Acker bei
Flächeninventuren
• Ausnahmegenehmigungen umfassen Umwandlung Grünland > Acker, Forstarbeiten
Lösungsansätze?• Neben Horstschutz (betreffen Forstwirtschaft, Jagd)
ist Schutz der Feuchtwiesen als Nahrungsflächen notwendig:
• Extensive Nutzung festschreiben, ggf. Beweidung,
• Mahd schon zur Jungenfütterung auf Teilflächen
• Extensivierung auch auf Äckern, Kulturvielfalt statt Mais, Raps oder Wintergetreide; breite Randstreifen
• Alles als Zielformulierung in Managementplänen und kombiniert mit Vertragsnaturschutz;
• Flächenaufkauf durch Naturschutzstiftungen,
Naturschutzorganisationen
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
156
Gänse, Schwäne und bald auch Kraniche: Vergrämung aus dem VSG
Jagdbeginn an
der NSG-Grenze
P. Zeelen
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
157
Gänse und Schwäne auf Ackerflächen:
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2.1.
7.1.
12.1
.
17.1
.
22.1
.
27.1
.
1.2.
6.2.
11.2
.
16.2
.
21.2
.
26.2
.
3.3.
8.3.
13.3
.
18.3
.
23.3
.
28.3
.
Anz
ahl
Schwäne auf Raps Gut Rixdorf Jan bis Mär 2007
Sing- und einzelne Zwergschwäne Höckerschwan
...Nicht automatisch ein Schaden!
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
158
Summationseffekte bei
Vergrämung• Verdrängung von Zielarten aus Schutzgebieten
• Verringerte individuelle Fitness der (Vergrämungs)Zielarten
• Kollateralschäden: Störungen von Arten, die nicht vergrämt werden sollen, Entwertung von Gebieten
• Zunahme von Fraßschäden andernorts durch Verkleinerung der nutzbaren Fläche
Lösungsansätze?
• Mindestens: Verzicht auf Vogeljagd in EU-VSG, diese
müssen als Ausweichflächen für Agrarflächen außerhalb der VSG;
• Vertragsnaturschutz „Duldung von Gänsen/Schwänen/Kranichen“ in/angrenzend an EU-
VSG mit Gänsen/Schwänen/Kranichen, zu denen keine Ackerflächen gehören;
• Einrichtung eines Fonds aus 1. oder 2. Säule der EU-
Agrarzahlungen zur gezielten Deckung von Fraßschäden („Solidarität unter Landwirten“)
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
159
• Zusammenlegung von „Greeningflächen“ als Gänsenahrungsflächen an der Nordseeküste;
• Umwandlung von Acker in Grünland u.a. in Ästuargebieten;
• Anbau beweidungsfester Sorten, z.B. beim
Winterweizen (Terminator).
Anforderungen an Landwirtschaft in NATURA-2000-Gebieten
• Konventionell-intensive Landwirtschaft wirkt in NATURA-2000-Gebieten in der Regel negativ, daher mittelfristig Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzung mit:
• Kultur-Diversifizierung
• Reduktion von Stoffeinsatz
• Biolandbau
• Duldung von Fraß,
• Alles über langfristige Vertragsnaturschutzförderung, somit Entlohnung von Naturschutzdienstleistungen
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
160
Herzlichen Dank!
• Sibylle Stromberg, NABU LV SH
• C. Herrmann, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
• NABU OG Lütjenburg, SH
... für die Hintergrundinformationen
und Ihnen fürs Zuhören!
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation
161
Anhang 11
Präsentation
Christoph Linke (LUNG Mecklenburg-Vorpommern)
Potenziell FFH-VP-pflichtige Aktivitäten aus dem Bereich der Forstwirtschaft – abgestimmte
Beurteilungshilfen für Mecklenburg-Vorpommern und ihre fachlichen Grundlagen
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation
162
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Potenziell FFH-VP-pflichtige Projekte aus dem Bereich der Forstwirtschaft
Für die Artengruppe der Vögel
BfN-Workshop 28.-30. November 2013Insel Vilm
Christoph LinkeLUNG M-V
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Nationale Schutzgebiete
Rechtsgrundlage von Naturschutzanforderungen
Ordnungsgemäße Forstwirtschaft, gute fachliche Praxis
Zugriffsverbote
Vogelschutz-gebiete
Nat
ursc
hutz
anfo
rder
unge
n
Fläche
Waldgesetze
BNatSchG
Umsetzung VSRL in nat. Recht
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation
163
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Genehmigungsverfahren§ 34 Abs. 1 BNatSchG
• Waldumwandlung
• Erstaufforstung
• Kahllhieb (M-V: > 2 ha)• (M-V: Auflichtung hiebsunreifer
Bestände)
• Luftgestützte forstliche Schädlingsbekämpfung
Ansatzpunkte für FFH-VP in der Forstwirtschaft
Anzeigen von Waldeigentümern§ 34 Abs. 6 BNatSchG
Antrag
Vorprüfung (MV: Behörde)Ggf. FFH-VP (Antragsteller)
• Bewirtschaftungs- und Begleitmaßnahmen der Forstwirtschaft
Anzeige durch Waldeigentümer/ Bewirtschafter
4-Wochenfrist für die zuständige Behörde: Befristung, Beschränkung, Untersagung
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Lambrecht & Trautner vs. „Handlungsgrundsätze“
M-V:
Bezugsraum:
Folgende Handlungen stellen in der Regel keine erhebliche Beeinträchtigung dar
Folgende Maßnahmen sind erhebliche Beeinträchtigungen (!) oder können erhebliche Beeinträchtigungen (P) sein (Anzeigepflicht):
Entwicklungsmaßnahmen auf freiwilliger oder vertraglicher Grundlage:
Unterteilung der Habitatflächen der Art in obligat und fakultativ genutzte Bereiche
Festsetzung von flächenbezogenen Erheblichkeitsschwellen für fakultative Habitatflächen der Art, z.B. Mittelspecht 400 m²
Absolute Erheblichkeitsschwelle für obligate Habitatflächen
Oder:
Positivlisten (TH, NRW)
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation
164
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Erstaufforstung
Goldregenpfeifer stark (2)Brachpieper mittel (2)Heidelerche mittel (1)Steinschmätzer mittel (2)Wiedehopf mittel (2)Ziegenmelker mittel (2)Zippammer mittel (2)Grauammer gering (2)Grauspecht gering (1)Neuntöter gering (2)Raubwürger gering (2)Schwarzstorch gering (2)Wendehals gering (2)Wiesenweihe gering (2)Zaunammer gering (2)
DDA-Auswertung hinsichtlich Art.-12-Bericht
Ergänzung aus Sicht M-V
Schreiadler Nahrungsgebiete
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Potentiell beeinträchtigende Maßnahmentypen übliche r Bewirtschaftung
1. Jungwuchspflege bis 7m Höhe
2. Jungbestandspflege, Läuterung (7m Höhe bis BHD 19 cm)
3. Durchforstung (20 cm BHD - 80 Jahre)
4. Altbestandspflege (80-120 Jahre)
5. Verjüngungsnutzung (ab 120 Jahre)
6. künstliche Verjüngung einschl. Bodenbearbeitung und Kultursicherung
7. Anlage Erschließungslinien
8. chemischer Pflanzenschutz (einschl. Holzpolter)
9. Verkehrssicherung
10. Sonstige Maßnahmen (z.B. Entwässerung)
Haupttypen Weitere
11. Zäunung
12. Waldrandpflege
13. Bodenschutzkalkung
14. Fahrwegeunterhaltung
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation
165
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Schwarzspecht
• Folgende Maßnahmen sind erhebliche Beeinträchtigung en (!) oder können erhebliche Beeinträchtigungen (P) sein (Anze igepflicht):
• Entnahme von Schwarzspecht-Höhlenbäumen (!)
• Entnahme von Höhlenbaumanwärtern oder anderen wertgebenden Bäumen (insbesondere Rotbuche), soweit dies zur Unterschreitung einer Mindestanzahl von durchschnittlich 2 wertgebenden Bäumen / ha Laubholzfläche führt (! )
• Entnahme einzeln vorkommender Buchen, Stiel- oder Traubeneichen aus Nadelholzbeständen, soweit weniger als 2 einzeln vorkommende Bäume dieser Arten / ha verbleiben (! )
• Entnahme von Totholz aus Laub- und Laubmischbeständen >20 cm BHD, soweit weniger als durchschnittlich 20 m3 / ha Laubholzfläche verbleibt (!)
• Abrupte Freistellung von Schwarzspecht-Höhlenbäumen1, insbesondere durch intensive Eingriffe in den Oberstand oder die Entfernung von Unter- Zwischenstand im Umfeld einer Baumlänge um Schwarzspecht-Höhlenbäume (!) (Freistellungszeitraum nicht unter 10 Jahren)
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Mittelspecht
• Entnahme von Höhlenbäumen (!)• Entnahme von Höhlen- bzw. Nahrungsbaumanwärtern oder
anderen wertgebenden Bäumen im Rahmen von Pflege- oder Erntearbeiten, soweit dies zur Unterschreitung einer Mindestanzahl von durchschnittlich 5 wertgebenden Bäumen / ha Laubholzfläche führt (!)
• Entnahme einzeln vorkommender Exemplare Hartlaubholz oder Erle aus Nadelholzbeständen, soweit weniger als 5 einzeln vorkommende Bäume dieser Arten / ha verbleiben (!)
• Entnahme von Totholz aus Laub- und Laubmischbeständen > 20 cm BHD soweit weniger als durchschnittlich 20 m³ / ha Laubholzfläche verbleibt (!)
• Aktiver Umbau von Laubbaum- in Nadelbaum-Reinbestände auf zusammenhängenden Flächen > 1 ha (P)
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation
166
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
• Entnahme von Horstbäumen (!)• Freistellung von Horstbäumen, insbesondere durch intensive
Eingriffe in den Oberstand oder die Entfernung von Unter-Zwischenstand im Umfeld einer Baumlänge um Horstbäume(!)
• Entnahme von Horstbaumanwärtern, soweit dies zur Unterschreitung von 1 Horstbaumanwärter* auf einer Fläche von 5 ha führt** (!)
* Horstbaumanwärter sind Kiefern mit mind. 50 cm BHD oder Buchen mit mind. 60 cm BHD sowie überdurchschnittlicher Gesamthöhe, bevorzugt im Waldrandbereich.
** Diese Anforderung gilt für Waldbesitzer, die über insgesamt mindestens 5 ha Waldfläche innerhalb des betreffenden Vogelschutzgebietes verfügen.
Rotmilan
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
• Entnahme von Horstbäumen (!)• Nichtbeachtung der Vorschriften zum Horstschutz gemäß
§ 23 Abs. 4 NatSchAG M-V • Entnahme von Horstbaumanwärtern, soweit dies zur
Unterschreitung von 1 Horstbaumanwärter* auf einer Fläche von 50 ha führt** (!)
• Entwässerungsmaßnahmen (!)
* Horstbaumanwärter sind Eichen mit mind. 70 cm BHD und einem Mindestabstand von 200 m zum Waldaußenrand in hiebsunreifen Laubholzbeständen (§ 13 Abs. 5 LWaldG). Sie sollen möglichst starke Seitenäste oder Stammgabelungen oberhalb von 6 m Höhe, Nähe zu Gewässern sowie große Abstände zu Störquellen wie Straßen aufweisen.
** Diese Anforderung gilt für Waldbesitzer, die über insgesamt mindestens 50 ha Waldfläche innerhalb des betreffenden Vogelschutzgebietes verfügen.
Schwarzstorch
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation
167
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Zwergschnäpper
• Pflegeeingriffe in den Oberstand von Beständen ab 80 Jahre, die den Zielbestockungsgrad auf <0,9 absenken (!)
• Unterschreitung eines ausreichenden Anteils von Laubholz-Altbeständen im SPA von XX%. Diese sollen im Managementplan festgelegt werden. (M)
• Entnahme von Höhlen- bzw. Nistbaumanwärtern oder anderen wertgebenden Bäumen im Rahmen von Pflege- oder Erntearbeiten, soweit dies zur Unterschreitung einer Mindestanzahl von durchschnittlich (2-)5 wertgebenden Bäumen / ha Laubholzfläche führt (!)
• Entnahme von Totholz aus Buchenbeständen ab 80 Jahre soweit weniger als durchschnittlich 20 m3 / ha verbleibt (!)
• Aktiver Umbau von Laubbaum- in Nadelbaum-Reinbestände auf zusammenhängenden Flächen > 1 ha (P)
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
In Schreiadler-Schutzarealen (Horstumfeld, ca. 45 ha)• Nichtbeachtung der Vorschriften zum Horstschutz gemäß § 23 Abs. 4 NatSchAG M-V • (…)• Anlage oder Unterhaltung von Rückegassen in einem Abstand von weniger als 40 m (!)• Begünstigung/Pflege von mehr als 25 Zukunfts-Bäumen in Laubholz-Pflegebeständen (!)• Eingriffe in den Laubholz-Füllbestand ab Bestandesalter 80 Jahre (! )• Hiebswiederkehr nach weniger als 5 Jahren in Laubholzbeständen ab Bestandesalter 80
Jahre (!)• Entnahme von mehr als 25 Bäumen je ha insgesamt im Rahmen der Endnutzung von
Laubholzbeständen (!)• Entfernung des Schirmes von Nadelholzbeständen vor dem Ablauf von 20 Jahren (!) • Schlussgrad des Oberstandes bei Schirmstellungen unterschreitet 50% in
Fichtenbeständen bzw. 60% in Lärchen- oder KiefernbeständenIm gesamten Vogelschutzgebiet mit Zielart Schreiadler• Umbau von Laub- in Nadelbestände• Erstaufforstung von Grünland oder Niedermoorstandorten (P)• Reduzierung der Grenzliniendichte (z.B. durch Begradigung von Waldrändern) bei
Erstaufforstung von Acker (P)• Entwässerungsmaßnahmen
Schreiadler (Entwurf)
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation
168
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
• Für die Beurteilung der FFH-Erheblichkeit von Bewirtschaftungsmaßnahmen im Wald wurden bzw. werden eigene Beurteilungshilfen aufgestellt, die sich an Waldeigentümer und Bewirtschafter richten.
• Ziel ist, eine weitgehende Eigenbeurteilung zu ermöglichen.• Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand sind folgende Tendenzen zu
erkennen:– Feste Erheblichkeitsschwellen vor einzelfallweiser Behördenbeurteilung
– Einzelflächenbeurteilungen vor bilanzierungsbasierten Beurteilungen.
• Die fachliche Definition der Erheblichkeit erfolgt tlw. mit Blick auf die Verfügbarkeit von Ausgleichszahlungen und unter Einbeziehung der Interessenträger.
Fazit
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation
169
Anhang 12
Präsentation
Dr. Andreas von Lindeiner (LBV Bayern)
Potenziell FFH-VP-pflichtige Aktivitäten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd - am
Beispiel von Teichbewirtschaftung, Stellnetzfischerei, Wasservogeljagd u. Kormoranmanagement
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation
170
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Potenziell FFH-VP-pflichtige Aktivitäten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd –
am Beispiel von Teichbewirtschaftung, Stellnetzfischerei, Wasservogeljagd und Kormoranmanagement
Expertenwerkshop Vilm, 28.-30.11.2013
Dr. Andreas von Lindeiner
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Dr. Andreas von Lindeiner
1. Wasservogeljagd2. Jagd- und Fischereirecht im SPA Chiemsee 3. Ruhezonenkonzept im SPA Ammersee4. „Kaltei“-Aktion am Bodensee5. Allgemeinverfügungen zur Kormoranvergrämung in
Bayern6. Kormoran-Management in ausgewählten Weiher-
gebieten im SPA Aischgrund
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation
171
Thema Wasservogeljagd
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation
172
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation
173
Starnberger See Jagdstrecke für den gesamten SeeJagdjahr 1999/2000
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation
174
Auswirkungen der Wasservogeljagd
• Fluchtdistanzen verdoppelten sich in etwa von
150-211 m auf 367-500 m nach Beginn der Jagdsaison auf Wasservögel
• In 14 von 18 untersuchten Fällen hat sich die Zahl der Wasservögel dramatisch erhöht, nachdem Wasservogelruhezonen eingerichtet wurden.
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
• Eine individuelle Gewöhnung kann nicht stattfinden, denn Verringerung von Schnelligkeit und Umfang der Reaktion kann tödlich sein.
• Die Fluchtdistanz auf Jagdereignisse ist daher größer und führt zur Räumung größerer Flächen. ⇒ Beeinträchtigung von Rastgebieten
• Fluchtreaktionen auf Jagd wirken auch auf andere, nicht bejagte Arten.
• Wasservögel werden auch auf andere Störquellen sensibilisiert ⇒ Erhöhung der Fluchtdistanz.
• Jagd wirkt überwiegend in Zeiten, in denen andere Störfaktoren, z.B. Freizeitnutzung, wenig wirksam werden, stellt also im Herbst den wesentlichen Störfaktor dar.
Störwirkungen der Wasservogeljagd:
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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation
175
Feststellungen zur Wasservogeljagd
• Wasservogeljagd kann Bestände nicht regulieren.
• Da im Regelfall auf ziehende Arten gejagt wird, sind zur Abschätzung der Auswirkungen internationale Untersuchungen erforderlich.
• Bei Arten wie Blesshuhn, Lachmöwe, Höckerschwan und Graugans werden durch Bejagung keine beabsichtigten Dezimierungen erreicht.
• Jagdereignisse stellen erhebliche Störungen der Wasservogelgemeinschaft dar.
• Ziel führend ist eine Beschränkung der Jagdereignisse pro Saison, um Störungen zu vermeiden.
• Schutzmaßnahmen wie das Einrichten von Ruhezonen müssen von einer Effizienzkontrolle begleitet werden.
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Chiemsee
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Jagd- und Fischereirecht im SPA Chiemsee
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation
176
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Mündungsdelta der Tiroler Ache im Chiemsee
Mündungsdelta der Tiroler Ache im Chiemsee
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177
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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation
178
52%28%
36%
39%32%
22%32%
11%
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
35000
Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr
Strecken 3,5,9,13
Chiems ee
Wasservogelzählung Chiemsee 2002/2003
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• Gutachter (1992): Befischung des Lindbodengrabens in NSG-Kernzone ist abzulehnen
• Lindbodengraben � Integration in bestehendes Laichschongebiet• Grund: Achendelta = wichtigster Lebensraum für relevante Vogelarten im
Chiemsee• Höhere Naturschutzbehörde 1992: Verpachtung an Berufsfischer unter
Auflagen:
zeitliche Beschränkungen der Fischerei für die Rast-, Mauser- und Brutzeit+ Betreuungsaufgaben
+ faunistische Untersuchung � Auswirkungen der Nutzung
• BSSV: Pachtvertrag ohne jede Auflage, endend am 31. 12. 2003.
• 2003 Naturschutzbehörden fordern: keine Neuverpachtung• Grund: Lindbodengraben liegt in Kernzone des NSG/SPA/FFH-Gebiet,
� striktes Betretungsverbot • Aktuell: Aufnahme des Gebiets in ein Fischerei-/Laichschongebiet durch
Fischereigenossenschaft � Bewirtschaftung mit entsprechenden Beschränkungen
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Fischereirecht am Chiemsee
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179
Ramsargebiet und SPA Ammersee
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Ruhezonenkonzept im SPA Ammersee
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Rastvögel
Max. Indiv. seit 1990
IBA-Kriterien
Prachttaucher 12 C6 Sterntaucher 10 Schwarzhalstaucher 49 Rothalstaucher 32 Haubentaucher 1.440 Schnatterente 454 Stockente 2.693 Kolbenente 584 B1i, C3 Reiherente 10.186 B1i, C3 Tafelente 1.748 Schellente 1.690 Gänsesäger 188 Bleßralle 6.175 Trauerseeschwalbe 223 C6 Zwergmöwe 81 Sturmmöwe 350 Lachmöwe 2.387 Kiebitz 1.760 Großer Brachvogel 80 Bruchwasserläufer 106 Kampfläufer 102 Kornweihe 87 Große Rohrdommel 5 Raubwürger 10
IBA BY009 Ammersee
Brutvögel
Maxima BP seit 1990
IBA-Kriterien
Weißstorch 2 Schwarzmilan 6 Rohrweihe 3 Tüpfelralle 3 Wachtelkönig 28 A1 Schwarzkopfmöwe 6 C6 Flussseeschwalbe 35 C6 Eisvogel 3 Grauspecht 8 Schwarzspecht 2 Mittelspecht 7 Braunkehlchen 46 Blaukehlchen 12 Neuntöter 12 Bekassine 26 Gr. Brachvogel 3 Kormoran 114 Schilfrohrsänger 63 Teichrohrsänger 450 Rohrschwirl 21 Wiesenpieper 112
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Unterschiedliche Konzentrationen
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181
GEK Ammersee, Abschnitt NaturschutzDezember 2012
Ammersee-Südufer und vorgelagerte Flachwasserzonen• Berufsfischerei: in weiten Teilen des Ammersees mit den Zielen
des Wasservogelschutzes vereinbar.
• NSG „Vogelfreistätte Ammersee-Südufer“: uneingeschränkt ausgeführte Berufsfischerei �regelmäßig schwerwiegenden
Störungen der AvifaunaMaßnahmen:
� Anpassung der NSG-Grenze an die aktuelle Entwicklung des
Mündungsfächers � Kenntlichmachung und Kontrollen zur Einhaltung der Ruhezone.
� Beschränkungen der Berufsfischerei im NSG: Nutzungsverzicht , Ablösung von Fischereirechten.
� Einstellung der Wasservogeljagd in der ganzjährigen Ruhezone.
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Gewässerentwicklungskonzept Ammersee Dezember 2012
Übersicht Maßnahmenkonsens
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182
Fischereifachberatung Oberbayern„Es liegt daher nicht allein aufgrund der Historie im öffentlichen Interesse, das Fischereihandwerk auf dem Ammersee zu erhalten und alles daran zu setzen, dass die verblei-benden Ammerseefischer wie die „Letzten Mohikaner“ in ihrem „Reservat“ behütet werden. Die Fischer haben gewiss mindestens den gleichen Schutzstatus zu beanspruchen wie Lurche und Vögel.“
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Die Verpachtung staatlicher Gewässer an Fischereigenossenschaften -Präsident Deß interveniert beim zuständigen Finanzminister
• „… Die Bayerische Fischerei ist ein Kulturgut, deren Erhalt im öffentlichen Interesse liegt. Alle staatlichen
Stellen, die dazu berufen und in der Lage sind, haben diesem öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen.“
• Nun zeigt sich ein erster Teilerfolg: Finanzminister Dr. Söder hat uns mitgeteilt, dass der künftige Ammersee-Pachtvertrag keine Beschränkung der
Fischerei zugunsten der Interessen der Vogelschützer mehr enthalten wird.
Fischereipolitik Fischer & Teichwirt 03/2013
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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation
183
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Bodensee, Radolfzeller Aachried
„Kaltei“-Aktion am Bodensee
• NSG „Radolfzeller Aachried“, Kormoran-Brutkolonie im Juni 2007 mindestens 98 besetzte Nester.
• in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 jeweils Vergrämungs-abschuss von Kormoranen am Untersee von September bis März.
• Keine Vergrämung im SPA möglich zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt
• RP Freiburg (mit schweizer. Stellen) => „Kaltei-Aktion“: in einer ausreichend kalten Nacht mit einer stark gebündelten Halogenlampe angestrahlt
• RP Freiburg: Methode „unblutig, wenig aufwändig und praktisch ohne Nebenwirkungen“
• NABU: Beabsichtigte Auslöschung der einzigen Kormorankolonie am deutschen Bodenseeufer. Aktion beeinträchtigt auch streng geschützte Vogelarten
• RP: Keine VP notwendigGründe: - Kormoran keine besonders gefährdete Tierart mehr.
- Keine erheblichen Beeinträchtigungen des SPA bei Beachtung der vorgegebenen Maßgaben
„Kaltei“-Aktion am Bodensee
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184
• NABU Berufung: Keine Prüfung anderweitiger, milderer MaßnahmenAls Alternative kommt auch in Frage, den Vogel außerhalb des Naturschutzgebietes zu bejagen.
• VG Mannheim RP hat eine VP hier nicht durchgeführt, obwohl eine solche bereits dann erforderlich ist, wenn die erhebliche Beeinträchtigung eines SPA wissenschaftlich nicht einwandfrei ausgeschlossen werden kann.=> Präzedenzurteile von BVG und EuGH
• Interessen der Fischerei = privater Belang => keine Befreiung nach NatSchG BW Schutz der heimischen Fischbestände und -arten => gewichtiger öffentlichen Belang
• Ertragsrückgang => nicht monokausal mit Einfluss des Kormorans zu erklären. Viele Einflussgrößen wirken auf den Fischertrag ein.
• Kaltei-Aktion nicht verhältnismäßig und nur mit bekanntermaßen begrenzter Wirkung
• SPA: Veränderungen und Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele führen können, sind unzulässig
=> entsprechende VP vorab erforderlich.
„Kaltei“-Aktion am Bodensee
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 14.3.2011, 5 S 644/09Bekämpfung des Kormoranbestandes im südwestlichen Teil des Bodensees;
naturschutzrechtliche Befreiung
Die Festsetzung von Schutzmaßnahmen, mit denen im Rahmen des Vollzugs einer Eingriffsmaßnahme mögliche erhebliche
Beeinträchtigungen eines Europäischen Vogelschutzgebiets ausgeschlossen werden sollen, macht die Durchführung einer
Verträglichkeitsprüfung … nicht entbehrlich. Es ist gerade der Sinn der Verträglichkeitsprüfung, die Notwendigkeit etwaiger
Schutzkonzepte aufzuzeigen.
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185
Allgemeinverfügungen zur Kormoranvergrämung in Bayern
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Vogelschutzgebiet
Kormorankolonie
Kormoranschlafplatz
AV
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Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation
187
Bestimmungen der Allgemeinverfügungen
Abschuss
• im „Normalfall“ 16.8.-14.3.
• - außerhalb von NSG, SPA zusätzlich 15.3.-30.4.- Immature auch vom 15.3.-15.8. landesweit
außerhalb Fouragierradius der Kolonien auch ad. - Abschuss auch an Schlafbäumen zulässig
• In allen erwerbsmäßig betriebenen Teichwirtschaften vom 1.4.-15.8.
• In SPAs außerhalb von festgelegten Ruhezonen 16.8.-28.2. oder 14.3.in Wiesenbrütergebieten z.T. 16.8.-1.3.
• In SPA/NSG mit Wasservogeljagd z.T. 1.9.-15.1.
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Kormoranmanagement im SPA Aischgrund
Welche Auswirkungen hat das Kormoranmanagement
• auf den Kormoranbestand?
• auf das Abfischergebnis?
• auf die Zielarten des SPA?
Lage der sieben untersuchten Weihergebiete
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Folgende sechs Zielarten wurden untersucht:• A 272 Blaukehlchen• A 055 Knäkente• A 029 Purpurreiher• A 021 Rohrdommel• A 081 Rohrweihe• A 022 Zwergdommel
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Konfliktbereich
Mohrhofer Weihergebiet im Aischgrund
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Mohrhofer Weihergebiet im Aischgrund
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Ausnahmegenehmigung
• Abschuss von 2013-2015 vom 16.1. - 30.4.:Pro Vergrämungsereignis 2 Berechtigte mit je 4 Schüssen pro Gebiet
• Abschuss von Imm./Juv. vom 1.5. - 31.8.:nicht mehr als 30 Schuss insgesamt pro Gebiet(Mohrhof, Bucher Weiher 16 Schuss)
• Kein bleihaltiger Schrot
• Nicht zulässig 1,5 h Sonnenuntergang nach und vor Sonnenaufgang
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Verträglichkeitsstudie Aischgrund – Ergebnisse 2012
• 2011: 129 Kormorane erlegt
• 2012: 138 Kormorane erlegt,
tendenziell weniger große Schwärme
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Ornithologische Erhebungen
Quelle: G. Kluxen: Evaluierung des Kormoranmanagements im Aischgrund; Fischer und Teichwirt 3/2013, S. 86 f.
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Fazit• Begrenzter Kormoran-Abschuss auch zur Brutzeit
+ intensives Begleitmonitoring� weitgehende Reduktion der Schäden an den Fischbeständen � Vermeidung der Probleme bei den Erhaltungszielen
• Beendigung zuvor erfolgter massiver Störungen der zu schützenden Vogelarten (permanente Präsenz der Teichwirte, erhebliche Lärmentwicklung)
• Erhaltungszustand der erfassten Vogelarten hat sich nicht verschlechtert.
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!Foto Tunka