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AGAD-ARBEITGEBER AUF DRAHT� Ausgabe�2�|�2018�–�Seite�1

Ausgabe 2 | 2018Brancheninformationen des Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.�

ARBEITGEBER AUF DRAHT

EDITORIAL

René Dreske und Gerhard Drauschke �Erster�und�zweiter�Vorsitzender�AGAD�e.V.

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,die�radikale�Veränderung�durch�die�fortschreitende�Digitalisierung�ist�eine�wesentliche�Herausforderung,�der�sich�Unternehmen�stellen�müssen.�Ein�anderes�drängendes�Problem�ist�die�zunehmend�schwierigere�Verkehrssituation�vor�allem�in�den�Innenstädten.�Als�Arbeitgeber-�verband�wollen�wir�unsere�Mitglieds-�unternehmen�bei�diesen�bedeutenden�Aufgaben�mit�Rat�und�Tat�unterstützen.�So�planen�wir�derzeit�einen�zweiten�Groß-�handelstag�und�hoffen,�an�den�großen�Erfolg�der�ersten�Veranstaltung�im�vergan-genen�Jahr�anknüpfen�zu�können.�Wieder�in�Zusammenarbeit�mit�den�Industrie-�und�Handelskammern�im�Ruhrgebiet�wird�dieser�Kongress�im�September�2019�statt-�finden.�Dann�wird�es�neben�der�Digitalisie-rung�auch�um�Zukunftsfragen�der�Mobili-tät�gehen.�Das�Interview�mit�Prof.�Dr.�Alex�Vastag�in�dieser�Ausgabe�soll�Sie�schon�einmal�auf�das�Thema�einstimmen.�

Darüber�hinaus�berichten�wir�wieder�über�unsere�vielfältigen�Aktivitäten�und�die�unserer�Mitgliedsunternehmen.�Lesen�Sie�in�dieser�Ausgabe�auch,�wie�der�AGAD�und�seine�Service�GmbH�Ihr�Unternehmen�über�die�arbeitsrechtliche�Beratung�und�tarifliche�Vertretung�hinaus�noch�weiter��unterstützen�kann.�

Herzliche�Grüße,�Ihr�

René�Dreske�� Gerhard�Drauschke�

Ein�neues�Unternehmen�aus�Dortmund�will�die�Suche�nach�passenden�Unternehmenskäufern�erleichtern.�Auf�der�Plattform�SLISTER.de�kön-nen�Käufer�oder�Investoren�ihre�Suchkriterien�detailliert�definieren.�Mit�Hilfe�eines�intelligen-�ten�Algorithmus�werden�diese�anschließend�mit�den�Abfragen�der�Verkäuferseite�abgegli-chen�und�in�Form�einer�so�genannten�„Smart-list“�–�geordnet�nach�Passform�–�dargestellt.

„Bislang�mussten�die�Verkäufer�oder�ihre�Bera-�ter�die�Liste�der�potenziellen�Käufer,�die�so�genannte�Longlist,�in�aufwändiger�Recherche�erarbeiten.�Mit�unserem�Service�können�die��in�Frage�kommenden�Käufer�mit�einer�einzigen�Abfrage�identifiziert�werden.�Zudem�werden�nur�Käufer�und�Verkäufer�zusammengebracht,�die�auch�wirklich�zueinander�passen.�Das�ist�eine�enorme�Arbeitserleichterung“,�beschreibt

Maximilian�Günther,�einer�der�beiden�Grün-der,�die�Vorteile.�„Bei�der�Entwicklung�haben�wir�unsere�Erfahrungen�aus�dem�Beratungs-geschäft�der�WESTFALENFINANZ�einfließen�lassen�und�bieten�allen�Beteiligten�heute�eine�unabhängige,�hochfunktionale�Plattform“,�ergänzt�Gründerpartner�Steffen�Bolz.�Dass�die�Anonymität�des�zu�verkaufenden�Unterneh-mens�in�jedem�Fall�zu�wahren�ist,�war�für�die

beiden�erfahrenen�Berater�von�Anfang�an�klar.�Auch�sind�sie�davon�überzeugt,�dass�SLISTER�die�Beratung�im�Veräußerungsprozess�nur��ergänzen,�nicht�aber�ersetzen�kann.�Während��die�Käuferseite�sowohl�eine�kostenlose�Mit-gliedschaft�mit�eingeschränktem�Suchumfang�als�auch�kostenpflichtige�Mitgliedschaften�abschließen�kann,�ist�die�Nutzung�für�die�Ver-käuferseite�stets�kostenlos.�

START-UP SLISTER.DE

INTELLIGENTE PLATTFORM FÜR UNTERNEHMENSVERKÄUFE

Der�Wirtschaftsjournalist�hat�die�digitale�Transformation�über�mehr�als�zwei�Jahrzehn-te�eng�begleitet,�Bücher�über�dieses�Thema�geschrieben�und�ist�Lehrbeauftragter�an�der�TU�Darmstadt.�Die�Regionen�Europa/Mittlerer�Osten�und�Afrika�haben,�was�den�digitalen�Fortschritt�in�Unternehmen�betrifft,�im�Ver-�gleich�zum�Asien-�und�Pazifikraum�und�Amerika�die�meisten�digitalen�Novizen�und�

die�wenigsten�digitalen�Champions,�berich-tete�Schmidt.�So�haben�die�60�wertvollsten�Plattformen�der�Welt�allein�im�ersten�Halbjahr�2018�rund�eine�Billion�Dollar�an�Wert�gewon-nen�und�sind�zusammen�nun�sieben�Billionen�Dollar�wert.��Von�diesen�Top-Unternehmen�stammen�66�Prozent�aus�den�USA,�30�Prozent�aus�Asien,�aber�lediglich�3�Prozent�aus�Europa.�

„Die�Plattform-Ökonomie�ist�an�Europa�bisher�

weitgehend�vorbei�gegangen.�Die�Börsen�in�Europa�honorieren�diese�Geschäftsmodelle�nicht,�sondern�strafen�sie�eher�ab“,�hat�Schmidt�beobachtet.�Diese�Entwicklung�hält�er�für�gefährlich,�weil�Plattformen�erheblich�schneller�wachsen�als�herkömmliche�Indus-�trieunternehmen.�„Je�mehr�Partner�eine�Plattform�hat,�desto�mehr�Kunden�kann�sie�erreichen.�Umso�größer�sind�das�Angebot�und�die�Interaktionen�auf�der�Plattform�und�damit�auch�letztlich�die�Einnahmen.�Denn�mit�jeder�Transaktion�fließt�ein�Teil�der�Transaktions-summe�direkt�in�die�Kassen�der�Plattformbe-treiber“,�erklärt�Schmidt.�Nach�Schätzungen�des�Deutschen�Instituts�für�Wirtschaftsfor-schung�wandern�auf�diese�Weise�rund�25�Mrd.�Euro�jährlich�ins�Silicon�Valley,�auf�diesem��Weg�zurück�kommt�hingegen�kaum�etwas.�

Erstaunt�zeigten�sich�die�rund�120�Teilnehmer�des�AGAD-Forums�auch�über�die�Ergebnisse�einer�Studie,�für�die�der�Digitalverband�Bitkom�im�Januar�2018�deutsche�Unternehmen�mit�mindestens�20�Beschäftigen�befragt�hat:�Danach�kennen�45�Prozent�der�befragten�Handels-,�60�Prozent�der�Dienstleistungs-�und�55�Prozent�der�Industrieunternehmen�die�Be-griffe�„digitale�Plattformen�/�Plattformökono-mie“�nicht.�Lediglich�10�Prozent�der�Handels-�unternehmen�gaben�an,�eine�Plattform�zu�betreiben.�Bei�den�Dienstleistungs-�und�Indus-trieunternehmen�waren�es�nur�zwei�Prozent.��

Auch�gegenüber�digitalen�Technologien�wie�künstliche�Intelligenz,�Robotik�und�3D-Druck�haben�deutsche�Vorstände�ihrer��Selbstein-schätzung�zufolge�überwiegend�Nachhol-�bedarf.�Mehr�Entschlossenheit�und�Tempo��für�die�weitere�Entwicklung�sei�dringend�not-�wendig,�mahnte�Schmidt.�„Denken�Sie�an�digitale�Geschäftsmodelle!�Nehmen�Sie�Ihre�Leute�mit!�Und�beachten�Sie:�Die�Technik�ist�immer�nur�das�Mittel�zum�Zweck“,�forderte��er�die�Teilnehmer�auf.�

Plattformen sind das zentrale Geschäftsmodell der digitalen Ökonomie und ihr Wachstum geht ungebremst weiter. Diese

dynamische Entwicklung scheint jedoch bislang an Europa vorbeizuziehen. Das war nur eine von vielen interessanten Beobach-

tungen, die der Gastredner Dr. Holger Schmidt dem Auditorium auf dem diesjährigen AGAD-Forum am 5. Juni vorstellte.

AGAD-FORUM

IN EUROPA GIBT ES ZU VIELE DIGITAL-NOVIZENGastredner�Dr.�Holger�Schmidt�fordert�mehr�Entschlossenheit�von�der�Wirtschaft

DIGITALE PLATTFORMEN IN DEUTSCHLANDWert in Prozent/Representativbefragung unter Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten

45

6055

3324

13

32

168 9

13

29

Bieten unsereProdukte/Dienste

auf Plattformen an

Kaufen Produkte/Diensteauf Plattformen

Digitale Plattformensind für unserUnternehmen

irrelevant

Kennen die Begriffe„digitale Plattformen/Plattform-Ökonomie“

nicht

Quelle: Netzökonom/ Bitkom ReSearch, Januar 2018 Handel Dienstleistung Industrie

Mit�dabei�auf�dem�Forum:�René�Dreske,�Jan�Höttcke,�Dr.�Holger�Schmidt,�Dr.�Oliver�K.-F.�Klug,��Tomas�Eickelbaum,�Frank�Schneider�(v.l.n.r.)

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AGAD-ARBEITGEBER AUF DRAHT� Ausgabe�2�|�2018�–�Seite�2

Wie lassen sich Verkehrsbelastungen bessern steuern?

Die�Koordination�der�Verkehre�ist�problema-tisch,�weil�jeder�fährt,�wann�er�will.�Wäre�die�Information�über�Belastungsspitzen�besser,�könnte�man�die�Ströme�etwas�entzerren.��Wir�benötigen�bessere�und�aktuellere�Infor-mationen�über�die�Verkehrssituation,�vor�allem�auch�in�den�Innenstädten.�Dazu�zählen�für�mich�auch�Prognosen�über�die�erwartete�Verkehrssituation.�

Was versteht man unter Predictive Analytics und was leisten sie in diesem Zusammenhang?

Mit�Predictive�Analytics�werden�Verfahren�zur�echtzeitbasierten�Analyse�und�Vorhersage�von�zukünftigen�Ereignissen�auf�Basis�großer�Datenmengen�bezeichnet.�Für�die�Datenana-lyse�und�Interpretation�werden�so�genannte�Datamining-Verfahren�genutzt.�Die�Ergebnis-�se�münden�dann�in�ganz�konkrete�Ereignis-vorhersagen�und�Empfehlungen.�Mit�Hilfe�solcher�Instrumente�können�sich�beispiels-�weise�Unternehmen�besser�auf�das�unter-schiedliche�Transportaufkommen�einstellen�und�ihre�zukünftigen�Touren�danach�planen.��

Welche innovativen Lösungen gibt es, um die Belastungen durch die Lieferungen in die Innerstädte möglichst gering zu halten?

Eine�Lösung�sind�Multi-Depots�vor�den�Städten.�Die�Auslieferung�erfolgt�dann�mit�kleineren�geräusch-�und�emissionsarmen�Fahrzeugen�außerhalb�der�Stoßzeiten�in�die��Innenstädte.�Eine�andere�Lösung�ist�die�„mo-�bile�Wareneingangszelle“.�Sie�wird�zurzeit�in�Hamburg�und�Berlin�getestet.�Die�Pakete�werden�in�einer�Art�Container�deponiert�und�ebenfalls�mit�kleineren�Elektrofahrzeugen�oder�E-Bikes�an�die�jeweiligen�Empfänger�aus-geliefert.�Die�Container�können�flexibel�auf-gestellt�werden�und�benötigen�wenig�Platz.�Daher�eigenen�sie�sich�auch�für�Wohngebiete�mit�engen�Straßen�oder�Fußgängerzonen.�

Inwiefern werden bei der Auslieferung von Waren künftig Drohnen eine Rolle spielen?

Ich�halte�die�Auslieferung�mit�Drohnen�über-�all�für�denkbar,�wo�die�Zeit�der�entscheidende�Faktor�ist�und�Geld�nur�eine�untergeordnete�Rolle�spielt,�etwa�bei�Notfällen�oder�dringend�benötigten�Ersatzteilen.�Ansonsten�sind�die�rechtlichen�Hürden�für�diese�Technik�zu�hoch.�

Wie wird das autonome Fahren die Logistik verändern?

Nach�meiner�Einschätzung�wird�das�auto-�nome�Fahren�in�zehn�Jahren�auf�den�Auto-bahnen�und�in�20�Jahren�in�den�Innenstädten�

Gang�und�Gäbe�sein.�Es�wird�die�Logistik�grundlegend�verändern:�Dadurch,�dass�der�Mensch�nicht�mehr�am�Lenkrad�sitzt,�wird�der�Transport�sicherer,�planbarer�und�billiger�sein.�Bereits�heute�gibt�es�Lösungen�für�fahrer-�loses�Fahren�im�Betrieb.�Das�Fraunhofer�IML�unterstützt��Unternehmen�bei�der�Einführung�solcher�Systeme.

Autonomes Fahren hängt eng mit der Elektro- mobilität zusammen. Wie sehen Sie die Ent-wicklung dieser Technik?

Die�Elektromobilität�wird�den�Verbrennungs-motor�bei�den�PKWs�mittelfristig�ersetzen.�Probleme�gibt�es�allerdings�noch�im�Güter-verkehr,�denn�die�Elektromotoren�eignen�sich�nicht�so�gut�für�schwere�Lasten.�Mercedes�Benz�arbeitet�beispielsweise�aber�gerade�an�einem�26-Tonnen-E-Laster.�Für�den�Durch-bruch�dieser�Technik�müssen�aber�auch�die�Energienetze�entsprechend�ausgerichtet�sein.�Noch�haben�wir�die�dafür�erforderliche�Infra-struktur�nicht.�Wir�beraten�zu�diesem�Thema�auch�die�Bundesregierung.

Wie sollen sich Ihrer Meinung nach kleinere Unternehmen auf diese Herausforderungen einstellen?

Ich�empfehle�allen�Unternehmern�sich�zu�überlegen,�wie�sie�durch�Digitalisierung�ihre�Intralogistik�verbessern�können.�Außerdem�sollten�sie�ihren�Fuhrpark�in�den�nächsten��Jahren�nach�und�nach�auf�Hybrid-�oder��Elektrofahrzeuge�umzurüsten.�Sie�sollten��das�Thema�„Digitalisierung�in�der�Logistik“��auf�jeden�Fall�ernst�nehmen�und�vor�allem�auch�die�Chancen�der�neuen�Techniken�sehen.

Überlastete Straße, Luftverschmutzung und Fahrverbote in den Innenstädten – die Verkehrssituation ist eines der drän-

genden Probleme in Deutschland. Prof. Dr. Alex Vastag, Leiter Verkehrslogistik des Fraunhofer Instituts für Materialfluss

und Logistik IML in Dortmund, entwickelt praxisorientierte Lösungen.

IM INTERVIEW MIT PROF. DR. VASTAG

„ELEKTROMOTOR WIRD DEN VERBRENNUNGSMOTOR ERSETZEN“

DAS FRAUNHOFER IML Das�1981�gegründete�Institut�arbeitet�auf�allen�Feldern�der�inner-�und�außer-betrieblichen�Logistik.�Am�Standort�in�Dortmund�arbeiten�zurzeit�260�Wissen-schaftler�und�250�Doktoranden�sowie�Studierende,�unterstützt�durch�Kollegen�in�Werkstätten,�Labors�und�Service-�bereichen.�Teams,�die�nach�Projekt-�und�Kundenbedarf�zusammengestellt�wer-den,�schaffen�branchenübergreifende�und�kundenspezifische�Lösungen�in�der�Materialflusstechnik,�im�Warehouse�Management,�in�der�Geschäftsprozess-modellierung,�der�simulationsgestützten�Unternehmens-�und�Systemplanung�sowie�in�den�Bereichen�Verkehrssysteme,�Ressourcenlogistik�und�E-Business.�Auch�das�„Internet�der�Dinge“�wird�Fraunhofer-�weit�vom�IML�gemanagt.�Die�europaweit�größte�Logistikforschungsinitiative�ist�der�EffizienzCluster�LogistikRuhr�mit�120�Partnerunternehmen�und�11�Forschungs-�einrichtungen,�an�der�das�Fraunhofer�IML�federführend�beteiligt�ist.

Die�technische�Großhandlung�PIEL�in�Soest�hat�zusammen�mit�dem�Halbleiterhersteller�Infineon�Technologies�Bipolar�in�Warstein�ein�intelligentes�Versorgungskonzept�für�die�Er-�satzteilversorgung�entwickelt.�Künftig�soll�bei�Infineon�in�Warstein�dieser�Bestellprozess�digital�ablaufen,�den�PIEL�als�externer�Dienst-leister�abwickelt.�Ziel�ist�es,�bei�Infineon�die�administrativen�Arbeiten�der�Instandhaltung�zu�reduzieren�und�zu�bündeln.�

Mehr�als�ein�Jahr�haben�die�beiden�Unter-nehmen�an�dem�Transferprojekt�gearbeitet.�

Gemeinsam�haben�sie�die�Anforderungen�definiert,�Handlungsfelder�identifiziert,�Tech-nologien�ausgewählt�und�einen�Business�Case�aufgestellt.�Die�Initiative�„Digital�in�NRW“,��das�Kompetenzzentrum�für�den�Mittelstand,�hat�einzelne�Projektabschnitte�wie�die�Prozess-�gestaltung,�die�Bewertung�der�verschiede-�nen�Technologien�der�Digitalisierung�sowie�eine�Business�Case�Bewertung�gefördert.��Mario�Ernst,�Geschäftsführender�Gesellschaf-ter�bei�PIEL,�nennt�das�Projekt�„zukunfts-�weisend“.�Beide�Seiten�würden�profitieren�und�voneinander�lernen.

AGAD-MITGLIEDSUNTERNEHMEN PIEL

ERFOLG MIT INTELLIGENTER ERSATZTEILVERSORGUNG

MELDUNGEN

E.BOOTIS AG AUSGEZEICHNETDas�Ministerium�für�Wirtschaft,�Innova-�tion,�Digitalisierung�und�Energie�in�Nord-rhein-Westfalen�hat�die�Softwarelösung��e.bootis-ERP''�im�Rahmen�der�internatio-�nalen�Kampagne�„Germany�at�it‘s�best“�im�Segment�„Innovation�und�Technik“�ausgezeichnet.�Ein�Gremium�aus�unab-hängigen�Wissenschaftlern,�Software-�Experten,�Projektmanagern�und�Medi-en-Vertretern�hatten�die�Software�zuvor�analysiert�und�dann�zum�ERP-System�des�Jahres�gewählt.�„Damit�gehört�die�e.bootis�ag�zum�engeren�Kreis�derer,�mit�denen�das�Land�NRW�überregional�für�sich�wirbt“,�freut�sich�Steffen�Heetfeld,�Marketinglei-ter�der�e.bootis�ag�über�die�Auszeichnung.�

Das�Softwareunternehmen�hat�sich�auf�mittelständische�Kunden�spezialisiert�und�ist�Kooperationspartner�des�AGAD.�An��den�Standorten�Essen,�Hamburg�und�Waib-�lingen�werden�insgesamt�rund�80�Mit-�arbeiter�beschäftigt.�

METRO FEIERT UMBAU IN DÜSSELDORFAnfang�Juni�hat�die�Metro�den�Markt�in�Düsseldorf�wiedereröffnet�und�damit��den�Umbau�von�sechs�Großmärkten�ab-�geschlossen.�Das�neue�Marktkonzept�sei�vor�allem�auf�die�Wünsche�und�Bedürfnis-se�der�Gastronomie-Kunden�ausgerich-�tet,�teilt�das�Unternehmen�mit.�Neben��der�Modernisierung�wurden�Abläufe�opti-�miert,�das�Belieferungsgeschäft�weiter�entwickelt,�digitale�Lösungen�für�die�Gas-tronomie-Kunden�ausgebaut�sowie�das�Kundenmanagement�über�alle�Vertriebs-kanäle�vernetzt.�

Auch�seinen�Namen�hat�das�Unterneh-�men�geändert.�Statt�„Metro�Cash�&�Carry�Deutschland�GmbH“�firmiert�es�jetzt�unter�„Metro�Deutschland�GmbH“.���„Durch�diese�strategische�Ausrichtung�stärken�wir�dauerhaft�unsere�Position�als�Partner�für�das�unabhängige�Unterneh-mertum“,�sagte�Thomas�Storck,�CEO�der�Metro�Deutschland.�

WITTIG MIT NEUEM FIRMENSITZWenn�das�kein�Grund�zum�Feiern�ist:��Im�Jahr�seines�120-jährigen�Bestehens�hat�der�Duisburger�Schiffsausrüster�Wittig�GmbH�seinen�neuen�Firmensitz�im�Ruhrorter�Hafen�bezogen.�Am�neuen�Standort�konzentriert�die�Firmengruppe�ihre�Handelsaktivitäten�und�arbeitet�mit�einem�neuen�logistischen�Konzept.

In�13�Monaten�Bauzeit�ist�ein�Neubau�entstanden,�der�3.500�Quadratmeter��Lager-�und�1.100�Quadratmeter�Büro-�fläche�umfasst.�Insgesamt�arbeiten�dort��33�Mitarbeiter.�Bei�der�offiziellen�Einwei-hungsfeier�im�Juni�bedankte�sich�Frank�Wittig,�der�das�Familienunternehmen�zusammen�mit�seinem�Bruder�Ralf�führt,�bei�allen�Beteiligten�und�lobte�das�große�Engagement.�Für�die�Brüder�ist�der�Umzug�in�den�Ruhrorter�Hafen�auch�ein�klares�Bekenntnis�zu�dem�Standort�Duisburg.��

2. GROSSHANDELSTAG IN 2019 GEPLANTDer�AGAD�wird�zusammen�mit�in�den�Industrie-�und�Handelskammern�im�Ruhrgebiet�wieder�einen�Großhandelstag�veranstalten.�Er�wird�am�24.�September�2019�in�Essen�stattfinden.�Derzeit�laufen�dafür�die�Planungen�auf�Hochtouren.��Neben�der�Digitalisierung�wird�auch�der�Themenbereich�Logistik /Mobilität�einen�zusätzlichen�Schwerpunkt�bilden.�Wie�auf�der�Veranstaltung�im�September�2017�werden�wieder�namhafte�Branchenver-treter�Best-Practise-Lösungen�für�die��aktuellen�Herausforderungen�im�Groß-handel�vorstellen�und�Start-up-Unter-nehmer�ihre�innovativen�Geschäftsmo-delle�präsentieren.�

Prof. Dr. Alex Vastag�ist�Leiter�Verkehrslogistik�des�Fraunhofer�Instituts�für�Materialfluss�und�Logistik�IML�in�Dortmund.

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AGAD-ARBEITGEBER AUF DRAHT� Ausgabe�2�|�2018�–�Seite�3

UNSER RECHTS- UND FACHANWALTS-TEAM

Dr. Oliver K.-F. Klug�Hauptgeschäftsführer

Rechtsanwalt�und�Fach-anwalt�für�Arbeitsrecht

Individual-�und��Kollektivarbeitsrecht,��Arbeitnehmerdaten-schutz�und�Compliance

[email protected]

Martin Gwose LL.M.�Geschäftsführer

Rechtsanwalt�und�Fach-anwalt�für�Arbeitsrecht

Individual-�und��Kollektivarbeitsrecht,�insbesondere�Betriebs-übergang

[email protected]

Gitta Gosch�Rechtsanwältin�

Individual-�und��Kollektivarbeitsrecht,�insbesondere�Arbeit-�nehmerüberlassung

[email protected]

Roger Michels�Rechtsanwalt�und�Fach-�anwalt�für�Arbeitsrecht�

Individual-�und��Kollektivarbeitsrecht,�insbesondere�Arbeits-�vertragsrecht�(allg.��Geschäftsbedingungen)

[email protected]

Heiko Brandt Rechtsanwalt�und�Fach-�anwalt�für�Arbeitsrecht�

Individual-�und��Kollekivarbeitsrecht,�insbe�sondere�betriebliche�Altersvorsorge

[email protected]

DATENSCHUTZ

Dr. Nils Helmke�Rechtsanwalt

Externer�Datenschutz-beauftragter

[email protected]

Stephan Muskulus�Rechtsanwalt

Externer�Datenschutz-beauftragter

[email protected]

Verena Colesie�Rechtsanwältin

Externe�Datenschutz-beauftragte

[email protected]

Mehr�Infos�auf:�� www.agad.de

DER AGAD – IHRE ARBEITSRECHTSKANZLEI

Das Urteil:�Ein�bestreikter�Arbeitgeber�darf�den�Arbeitnehmern,�die�zum�Streik�aufgeru-fen�worden�sind,�eine�Prämie�anbieten,�um�sie�vom�Arbeitskampf�abzuhalten.�Das�hat�jetzt�das�Bundesarbeitsgericht�entschieden.�(Urteil�vom�14.08.2018�–�1�AZR�287/17,�bislang�liegt�nur�die�Pressemitteilung�Nr.�39/18�vor).

Der Fall:�Die�Dienstleistungsgewerkschaft�Ver.di�hatte�zu�einem�Streik�bei�einem�Einzel-handelsunternehmen�aufgerufen,�um�einen�Anerkennungstarifvertrag�zu�erreichen.�Das�bestreikte�Einzelhandelsunternehmen�hatte�daraufhin�per�Aushang�allen�Streikbrechern�zunächst�eine�Streikbruchprämie�in�Höhe�von�200�Euro�brutto�pro�Streiktag��zugesagt�und�diese�in�einem�späteren�Aushang�auf�100�Euro�brutto�reduziert.�Teilzeitkräften�wurde�eine�anteilige�Prämie�versprochen.

Der�mit�einem�Bruttoeinkommen�von�1.480�Euro�beschäftigte�Kläger�hatte�sich�mehrere�Tage�lang�an�dem�Streik�beteiligt�und�forderte�nun�dennoch�die�Zahlung�der�Streikbruchprä-mien�in�Höhe�von�1.200�EUR�brutto.�Dabei�be-rief�er�sich�auf�den�Gleichbehandlungsgrund-satz.�Die�Klage�blieb�in�allen�drei�Instanzen�erfolglos.

Die�Richter�des�ersten�Senats�betonten�zwar,�dass�in�der�Zahlung�der�Prämie�nur�an�die�Streikbrecher�eine�Ungleichbehandlung�zwi-schen�arbeitenden�und�streikenden�Mitarbei-tern�liege.��Diese�sei�aber�nach�ihrer�Auffas-sung�als�arbeitskampfrechtliche�Maßnahme�gerechtfertigt.�Der�Arbeitgeber�wolle�mit�der�freiwilligen�Sonderleistung�Störungen�des�betrieblichen�Ablaufs�begegnen�und�damit�dem�Streikdruck�entgegenwirken.�Vor�dem�

Hintergrund�der�für�beide�sozialen�Gegenspie-ler�geltenden�Kampfmittelfreiheit�handele�es�sich�um�eine�grundsätzlich�zulässige�Maßnah-me.�Nach�Ansicht�des�Senats�war�auch�die�Höhe,�die�den�Tagesverdienst�der�Streikenden�um�ein�Mehrfaches�überstieg,�keine�Verlet-zung�des�Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Praxistipp von Dr. Oliver K.-F. Klug:�Ein�Gesetz�zum�Streikrecht�existiert�bisher�nicht.�Der�Gesetzgeber�scheut�dieses�„heiße�Eisen“�bisher�beharrlich.�Wegen�der�grundrechtlich�verbürgten�Arbeitskampffreiheit�lässt�die�Rechtsprechung�nahezu�jede�Maßnahme�zu,�sogar�Flashmobs.�Es�ist�daher�nur�folgerichtig,�dem�bestreikten�Arbeitgeber�mit�der�Zuläs-sigkeit�einer�Streikbruchprämie�zu�ein�wenig�Waffengleichheit�zu�verhelfen.

RECHTSTIPP

STREIKBRUCHPRÄMIE IST ZULÄSSIG!Bundesarbeitsgericht�sorgt�für�mehr�Waffengleichheit�zwischen�Arbeitgebern��und�Arbeitnehmern�bei�Arbeitskämpfen

Noch�immer�laufen�die�Drähte�in�den�Büro-�räumen�des�Verbandes�in�Bochum�beinahe�heiß.�Der�Grund:�die�EU-Datenschutz-Grund-verordnung,�die�seit�Mitte�Mai�in�Kraft�ist.�Sie�beschert�der�AGAD�Service�GmbH�viele�Anfra-�gen,�nicht�nur�von�den�Verbandsmitgliedern.�

„Die�Anfragen�kommen�aus�dem�ganzen�Bun-desgebiet“,�berichtet�AGAD-Hauptgeschäfts-führer�Dr.�Oliver�Klug.�Um�den�Arbeitsanfall�bewältigen�zu�können,�hat�die�Service�GmbH�die�Zahl�der�Mitarbeiter�aufgestockt:�Inzwi-schen�übernehmen�neben�Klug�drei�weitere,�vom�TÜV�Nord�zertifizierte�Rechtsanwälte�die�Aufgaben�des�externen�Datenschutzbeauf-tragten.�Diesen�müssen�Unternehmen�nach�dem�Gesetz�einsetzen,�sobald�sie�mehr�als�neun�Mitarbeiter�beschäftigen�und�personen-bezogene�Daten�verarbeiten.�Die�externen�Datenschutzbeauftragten�übernehmen�alle�gesetzlich�vorgeschriebenen�Tätigkeiten,�etwa�

die�Erstellung�des�Verfahrensverzeichnisses,�das�Audit�über�die�technischen�organisatori-schen�Maßnahmen,�die�Schulung�der�Mitar-beiter�oder�die�Gestaltung�der�Auftragsverar-beitungsverhältnisse.

„Wir�wollten�als�arbeitsrechtlicher�Berater�nicht�erst�im�Krisenfall�ins�Spiel�kommen,�sondern�unsere�Mitgliedsunternehmen�bereits�im�Alltag�entlasten“,�beschreibt�Klug�die�Zielsetzung,�die�zur�Gründung�der�Service�GmbH�führte.�Neben�dem�Datenschutz�soll�das�Serviceangebot�nun�kontinuierlich�weiter�ausgebaut�werden.�Derzeit�wird�beispielswei-se�an�einem�so�genannten�Vertragsgenerator�gearbeitet.�Die�Vorbereitungen�mit�einem�Anbieter�laufen�nach�Angaben�von�Klug�„auf�Hochtouren“.�Bei�dem�Vertragsgenerator�werden�verschiedene�Musterklauseln�für�Arbeitsverträge�in�der�Cloud�abgelegt.�Darauf�kann�das�Unternehmen�zugreifen�und�seinen�individuellen�Vertrag�selbst�zusammenstel-len.�„Der�Vorteil�für�das�Unternehmen�liegt�darin,�dass�die�jeweiligen�Klauseln�immer�auf�dem�aktuellen�Stand�der�Rechtsprechung�und�Gesetzgebung�sind,�weil�wir�als�Verband�alle�Änderungen�einpflegen“,�erklärt�Klug.�

Parallel�verfolgt�Klug�das�Projekt�„digitale�Per-sonalakte“:�Die�verschiedenen�Fristen,�die�im�Arbeitsverhältnis�eine�Rolle�spielen,�werden�

überwacht�und�der�Arbeitgeber�automatisch�darüber�informiert,�wann�beispielsweise�eine�Probezeit�oder�Befristung�ausläuft,�eine�Tari-ferhöhung�ansteht�oder�eine�Sonderzahlung�fällig�ist.�Gemeinsam�mit�einem�Dienstleister�für�digitales�Vertragsmanagement�wird�zur�Zeit�daran�gearbeitet,�welche�Parameter�in�der�digitalen�Personalakte�berücksichtig�werden�müssen.�„Es�ist�zum�Beispiel�ein�gravierender�Unterschied,�ob�ein�Mitarbeiter�erst�seit�drei�oder�bereits�seit�20�Jahren�in�einem�Unter-nehmen�arbeitet.�Je�nach�dem�genießt�er�einen�anderen�Kündigungsschutz“,�argumen-�tiert�Klug.�Entsprechend�komplex�sind�die��notwendigen�Vorarbeiten�für�eine�digitale�Personalakte.�Er�rechnet�deshalb�damit,�dass�er�frühestens�auf�der�Mitgliederversammlung�im�nächsten�Jahr�eine�Lösung�präsentieren�kann.�Vorher�wird�die�Entwicklung�in�der�Service�GmbH�und�in�zwei�Mitgliedsunter-�nehmen�eingehend�getestet.

Wenn�beide�Projekte�bei�den�Mitgliedsunter-nehmen�erst�etabliert�sind,�ist�Klug�seinem�Ziel�für�den�Verband�und�der�Service�GmbH�ein�großes�Stück�näher�gerückt�–�AGAD�und�Service�GmbH�wollen�„der�führende�HR-�Dienstleister“�für�die�Mitgliedsunternehmen�sein.�

Im Jahr 2011 hat der AGAD die Service GmbH gegründet. Ziel ist es, den Mitgliedsunternehmen etwa mit Beratungs-

leistungen wie dem Datenschutz unternehmensnahe Lösungen anzubieten und damit zugleich die Attraktivität der

Verbandsmitgliedschaft zu erhöhen. Derzeit arbeitet die Service GmbH an weiteren Angeboten für die Mitglieder.

AGAD SERVICE GMBH

„WIR WOLLEN DIE UNTERNEHMEN IM ALLTAG ENTLASTEN – NICHT NUR IM DATENSCHUTZ“Die�AGAD�Service�GmbH�arbeitet�an�neuen�Projekten�für�die�Personalarbeit

GROSSHANDEL WEITER AUF WACHSTUMSKURSDer�Großhandel�ist�mit�viel�Schwung�in�die�zweite�Jahreshälfte�gestartet.��Im�ersten�Halbjahr�2018�ist�er�um��nominal�3,2�Prozent�und�real�um�1,6�Pro-�zent�gewachsen.�Im�zweiten�Quartal�lagen�die�Zuwächse�mit�nominal�+4,5�und�real�+2,6�Prozent�deutlich�über��dem�Halbjahresdurchschnitt,�im�Juni�wurden�sogar�+6,1�Prozent�nominal�und�+4,2�Prozent�real�erreicht.�Bei�der�Veröffentlichung�der�aktuellen�Groß-�handelsumsätze�verwies�Dr.�Holger�Bingmann,�Präsident�des�Bundesver-bandes�Großhandel,�Außenhandel,�Dienstleistungen�(BGA)�aber�auch�auf�Risiken,�etwa�knappe�Arbeitskräfte.�Deutschland�arbeite�an�der�Grenze��des�wirtschaftlich�Möglichen,�sagt�er.�

AGAD�Hauptgeschäftsführer�Dr.�Oliver�Klug�stellte�neue�Projekte�auf�dem�AGAD-Forum�vor.

Page 4: ARBEITGEBER AUF DRAHT - agad.de · AGAD-ARBEITGEBER AUF DRAHT Ausgabe 2 | 2018 – Seite 2 Wie lassen sich Verkehrsbelastungen bessern steuern? Die Koordination der Verkehre ist problema-

AGAD-ARBEITGEBER AUF DRAHT� Ausgabe�2�|�2018�–�Seite�4

HERAUSGEBER UND V.I.S.D.P.: AGAD�–�Arbeitgeberverband�Großhandel,�Außenhandel,�Dienstleistungen�e. V.�|�Dr.�Oliver�K.-F.�Klug�|�Waldring�43–47,�44789�Bochum�|�Telefon�0234�282�533-0,�Fax�0234�282�533-10��[email protected]�|�www.agad.de�|�REDAKTION:�Anke�Stachow�|�GESTALTUNG:�GDE�Kommunikation�gestalten.�www.gde.de�|�DRUCK:�Hans�Soldan�Druck�GmbH�Essen�|�RECHTE:�Alle�Beiträge�sind�urheberrechtlich�geschützt.�Jede�Verwendung�wie�Nachdruck,�Vervielfältigung,�elektronische�Verarbeitung�und�Übersetzung,�die�nicht�ausdrücklich�vom�Urheberrechtsgesetz�zugelassen�ist,�bedarf�der�vorherigen�Zustimmung�des�Herausgebers.�BILDNACHWEISE: Titelfoto�Header:�©Matthias�(fotolia.com),�Titelseite�mitte:�©Lars�Weiser;�Seite�2�oben:�©disq�(fotolia.com);�Seite�4�oben:�©Lars�Weiser

SAVE THE DATE

��12.09.2018�|�Düsseldorf

DÄMMERSCHOPPEN: „BÖRSE RELOADED – DIE NEUE BÖRSE DÜSSELDORF!“

09.10.2018�|�Duisburg

ERFA-RUNDE: DATENSCHUTZ UND IT-SICHERHEITCarl�Spaeter�GmbH

22.10.2018�|�Dortmund

AGAD HERBSTFORUM 2018 VERLEIHUNG DES AUSBILDUNGSPREISESWestfälischer�Industrieklub�Dortmund�(www.wik-dortmund.de)

Referent:�Prof.�Dr.�Karl-Rudolf�Korte,��Direktor�NRW�School�of�Governance,�Institut�für�Politikwissenschaft

Deutschland�hinkt�seinen�europäischen�Nach-barn�hinterher,�was�die�soziale�Sicherung�von�Selbstständigen�angeht.�Diese�Situation�sollte�heute�schon�deshalb�überwunden�werden,�weil�die�so�genannte.�untypische�Erwerbstätig-keit�auch�unter�Selbstständigen�zunimmt�und�damit�die�Notwendigkeit�wächst,�den�sozialen�Schutz�auf�alle�Erwerbstätigen�zu�erstrecken.�

Was�die�Organisation�der�sozialen�Sicherung�angeht,�so�existieren�in�Europa�drei�Modelle.��Einige�Länder�besitzen�zur�Absicherung�selbst-�ständig�Erwerbstätiger�eigene�Systeme�mit�rechtlich�selbstständigen�Trägern,�andere�ken-�nen�Sondersysteme�innerhalb�der�allgemeinen�Sozialversicherung�und�manche��verzichten�ganz�auf�eigene�Sicherungssysteme�in�organi-satorischer�Hinsicht.�Blickt�man�auf�den�Um-fang�der�Absicherung,�so�ist�allerdings�auch�in�unseren�Nachbarländern�die�soziale�Sicherung�von�Selbstständigen�keineswegs�immer�umfas-send�angelegt.�So�ist�die�Alterssicherung�durch�öffentliche�Systeme�zwar�weitgehend�univer-�salisiert.�Es�darf�aber�nicht�vergessen�werden,�dass�diese�Systeme�je�nach�Land�unterschied-�liche�Funktionen�wahrnehmen.�Zum�Teil�die-nen�sie�auch�der�Grundsicherung,�und�vielfach�wird�ein�Einkommensersatz�im�Alter�erst�im�Zusammenspiel�mit�anderen�–�etwa�tarifver-traglich�begründeten�–�Sicherungssystemen�auf�einem�ausreichenden�Niveau�sicherge-�stellt.�In�entsprechende�Systeme�einer�zweiten�Sicherungsschicht�sind�Selbstständige�oft��nicht�einbezogen.�Völlig�gespalten�ist�zudem�die�Situation�im�Falle�der�Arbeitslosigkeit.�

Fast�überall�gibt�es�Überlegungen,�wie�die�so-�ziale�Sicherung�an�so�genannte�neue�Erwerbs-tätigkeitsformen�anzupassen�ist.�Eine�Reihe�von�Ländern�setzt�erstens�auf�eine�genauere�Zuordnung�von�Personengruppen�zu�den�vor-�handenen�Systemen�der�sozialen�Sicherung�und�versucht�die�Gruppe�der�abgesicherten�Selbstständigen�besser�zu�erfassen.�Zweitens�

wird�zum�Teil�angestrebt,�die�Grenze�zwischen�unselbstständiger�und�selbstständiger�Tätig-�keit�anders�oder�zumindest�klarer�zu�bestim-men,�um�Personen,�deren�Tätigkeit�im�Grenz-bereich�liegt,�in�die�Sicherungssysteme�für��Arbeitnehmer�einordnen�zu�können.�Drittens�und�seltener�hat�sich�der�nationale�Gesetz-geber�entschlossen,�eine�neue�und�eigene�Kategorie�von�sozial�abgesicherten�Erwerbs-�tätigkeiten�zu�schaffen.�Deren�Sicherung�er-scheint�dann�als�„sozialrechtlicher�Hybrid“,��weil�die�erfassten�Personen�zum�Teil�wie�selbstständig,�zum�Teil�wie�unselbstständig�Erwerbstätige�geschützt�werden.�

Angesichts�dieser�Umstände�ist�die�Initiative�der�Europäischen�Kommission�für�ein�gemein-�sames�Vorgehen�der�Mitgliedstaaten�bei�der�sozialen�Sicherung�Selbstständiger�zu�be-�grüßen.�Hintergrund�ist�mittlerweile�die�Euro-�päische�Säule�sozialer�Rechte�(ESSR),�die�Ende�2017�feierlich�proklamiert�wurde.�So�steht�in�

deren�„Recht“�Nr.�12:�„Unabhängig�von�Art�und�Dauer�ihres�Beschäftigungsverhältnisses�haben�Arbeitnehmerinnen�und�Arbeitnehmer��und�unter�vergleichbaren�Bedingungen�Selbst-�ständige�Recht�auf�angemessenen�Sozial-schutz.“�Das�Problem�ist�aber,�dass�die�ESSR�nicht�rechtlich�verbindlich�ist.�Es�bedarf�des-�halb�eigenständiger�politischer�Initiativen,��die�rechtlich�umgesetzt�werden�müssen.�Die�Europäische�Kommission�hatte�schon�im�Zuge�der�Schaffung�der�ESSR�eine�„Initiative�zum�Zugang�zum�Sozialschutz“�eingeleitet.�Nach�einiger�Überlegung�schließt�sie�es�mittlerweile��jedoch�aus,�in�diesem�Zusammenhang�natio-�nale�Systeme�zu�harmonisieren�oder�deren��Organisation�zu�verändern,�sondern�hat�sich�dazu�entschlossen,�lediglich�eine�Empfehlung�vorzuschlagen.�Damit�soll�der�Zugang�für�Selbst-�ständige�zwar�für�die�meisten�Zweige�der�so-zialen�Sicherheit�auf�der�Grundlage�nationalen�Rechts�verpflichtend�werden,�für�die�Absiche-rung�bei�Arbeitslosigkeit�soll�es�aber�bei�einer�freiwilligen�Lösung�bleiben.

Tatsächlich�ist�schwer�vorstellbar,�wie�durch�eine�einzelne�EU-Regelung�die�soziale�Sicher-�heit�von�Selbstständigen�vereinheitlicht�werden�könnte,�die�in�den�Mitgliedstaaten�durch�große�Komplexität�gekennzeichnet�ist.�Entscheidend�ist�ohnehin�ein�anderer�Punkt:�Der�erste�Schritt�für�einen�verbesserten�sozi-alen�Schutz�von�Selbstständigen�muss�darin�bestehen,�im�Europäischen�Binnenmarkt�ein�einheitliches�Verständnis�über�die�Notwen-digkeit�und�das�richtige�Maß�dieses�Schutzes�herzustellen.�Zu�klären�ist,�welche�Personen�ihn�brauchen�und�wie�er�organisatorisch�ausge-staltet�werden�kann.�Herausforderungen�birgt�die�Sicherstellung�der�Finanzierung.�Soll�an�bei-tragsfinanzierten�Sicherungssystemen�festge-halten�werden,�ist�auch�über�deren�steuerliche�Subventionierung�und�die�Frage�nachzudenken,�welche�weiteren�Personen�zur�Beitragszahlung�verpflichtet�werden�können.

STANDPUNKT

DISKUSSION UM DIE SOZIALE ABSICHE- RUNG VON SELBSTSTÄNDIGEN IN DER EU

Der�Dämmerschoppen�Anfang�Juli�führte�die�rund�25�Teilnehmer�in�das�neue�Konzerthaus�in�Bochum.�Es�wurde�im�Oktober�2016�eröffnet�und�ist�nach�Anneliese�Brost�benannt,�deren�Stiftung�den�Bau�im�Wesentlichen�unterstützt�hat.�Seitdem�ist�das�neue�Gebäude�die�Heimat�der�Bochumer�Symphoniker.�Einen�der�beiden�Säle�nutzt�die�städtische�Musikschule.�

Die�Gäste�des�Dämmerschoppens�hatten�die�Gelegenheit,�spannende�Einblicke�vor�und�hin-ter�der�Bühne�zu�gewinnen.�Alle�Türen�wurden�ihnen�geöffnet�–�vom�Notenarchiv�bis�zum�Aufenthaltsraum�der�Musiker.�Zwei�Guides,��die�viel�über�die�Entstehung,�die�Architektur�und�die�akustischen�Besonderheiten�des�Hauses�zu�berichten�wussten,�begleiteten�die�Besucher-Gruppe.�

Das�jahrelange�Ringen�um�den�Bau�hat�sich��gelohnt,�da�waren�sich�alle�Teilnehmer�einig.�Dank�zahlreicher�privater�Spender�und�Unter-�stützung�durch�das�Land�Nordrhein-Westfalen�und�die�Europäische�Union�konnte�eine�häss-�liche�Baulücke�mit�diesem�eleganten�Gebäude�geschlossen�werden.�Und�mehr�als�das:�„Mit�unserem�Konzertprogramm�wollen�wir�eine�Richtung�weisen,�einen�Prozess�anstoßen,�der�die�Entwicklung�des�Musikforums�zu�einem�lebendigen�urbanen�Organismus�begleitet,�

denn�wir�wünschen�uns�unser�neues�Zuhause�als�einen�Ort,�der�zu�Abenteuer,�Bildung�und�Genuss�einlädt,�als�einen�Ort,�von�dem�Impulse�ins�städtische�und�regionale�Kulturleben�aus-gehen“,�beschreibt�Intendant�Steven�Sloane�die�Ziele�des�Orchesters.�Das�ist�auch�der�Wunsch�der�Stadt�Bochum:�Mit�dem�neuen�Musikzen-

trum�soll�ein�künstlerischer�Anziehungspunkt�in�der�Stadt�und�eine�„Kulturmeile“�entstehen.�Mit�einem�Imbiss�im�exquisiten�Ambiente�des�Foyers�des�Musikforum,�bei�dem�es�sich�um�das�ehemalige�Kirchenschiff�von�St.�Marien�handelte,�klang�dieser�interessante�Dämmer-schoppen�aus.��

AGAD-INTERN

AUF ENTDECKUNGSTOUR IM ANNELIESE BROST MUSIKFORUM RUHR

AGAD-INTERN

AUSBILDUNGSPREIS: JETZT BEWERBEN Im�Herbst�wird�der�AGAD�zum�achten�Mal�den�Ausbildungspreis�vergeben.�Be-�werben�können�sich�bis�zum�10.�Oktober��alle�Azubis,�die�ihre�Ausbildung�im�Be-�reich�Großhandel,�Außenhandel�oder�Dienstleistung�mit�guten�schulischen�Ergebnissen�in�2018�abgeschlossen�ha-ben.�Neben�den�Prüfergebnissen�spielen�jedoch�–�wie�bereits�im�Vorjahr�–�auch�noch�weitere�Aspekte�eine�entscheiden-de�Rolle:�Haben�die�Azubis�besondere�Herausforderungen�im�Rahmen�der�Aus-�bildung�gemeistert�oder�innovative�Pro-�jekte�mitgestaltet,�gesellschaftliches�Engagement�gezeigt�oder�Zusatzquali-�fikationen�erworben?�

Eine�unabhängige�Jury�entscheidet�über�die�Preisvergabe�und�wählt�nach�indivi-duellen�Kriterien�die�Besten�der�Besten�aus.�Mit�etwas�Glück�werden�Ihr�Azubi�und�damit�selbstverständlich�auch�Ihr�Unternehmen�ausgezeichnet.�Machen�Sie�mit�und�unterstützen�Sie�Ihren�Azubi�dabei!

Die�feierliche�Preis-�verleihung�findet�dann�am�22.10.2018�im�Rahmen�des�Herbst-forums�im�Westfä-�lischen�Industrieklub�Dortmund�e.V.�statt.

Die�aussagekräf-tigen�Unterlagen�senden�Sie�bitte��bis�zum�10.�Okto-ber�2018�an:�ausbildungspreis @agad.de��

Prof. Dr. Ulrich Becker,�LL.M.�(EHI)�ist�Direktor�für�ausländisches�und�internationales�Sozialrecht�am�Max-Planck-Institut�für�Sozialrecht�und�Sozialpolitik�in�München.

Eine�ausführliche�Ausarbeitung�findet�sich�im�Heft�8/2018�der�Zeitschrift�für�europäisches�Sozial-�und�Arbeitsrecht�(ZESAR)�(S.�307�ff.).


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