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Kreuzfahrt-Gigant lenkt einCOSTA CONCORDIA: Erfolg für Südtiroler Rechtsanwaltskanzlei und US-Partner – Reederei strebt außergerichtlichen Vergleich an

BOZEN/HOUSTON (rc). Die100 Passagiere des Kreuz-fahrtschiffes „Costa Concor-dia“, die über die Rechtsan-waltskanzlei Wenter & Gabrie-li und Staranwalt John A. Ea-ves in den USA eine Schaden-ersatzklage gegen dieReederei angestrengt haben,können einen ersten Erfolgfeiern. Der Kreuzfahrt-Gigantstrebt einen Vergleich an. Diefür Juli angesetzte Gerichts-verhandlung findet voraus-sichtlich nicht statt.Die „Costa Concordia“ hatte imJänner 2012 vor der Insel Giglioeinen Felsen gerammt und warmit mehr als 4200 Passagierenund Crew-Mitgliedern geken-tert. 30 Leichen wurden gebor-gen, zwei Personen gelten nochals vermisst, etliche Passagierewurden verletzt. Während einigePassagiere den vom italieni-schen Kreuzfahrtriesen „CostaCrociere Spa“ angebotenenSchadenersatz bereits akzeptierthaben, entschieden sich andere,ihre Forderungen direkt an dieamerikanische Muttergesell-schaft „Carnival“ zu richten.

Unter ihnen sind auch die 100Passagiere aus Österreich undDeutschland, die von der Boz-ner Rechtsanwaltskanzlei Wen-ter & Gabrieli und ihrem US-Kollegen John A. Eaves vertretenwerden. Eaves ist Spezialist fürderartige Schadensfälle: Er hatu.a. Angehörige von ausDeutschland stammenden Op-

fern des Seilbahnunglücks vonCermis erfolgreich vertreten.

Am 24. Juli hätten die BoznerRechtsanwälte in die USA zur Er-öffnung des Zivilverfahrens imFall „Costa Concordia“ reisensollen. Doch die Verhandlungwurde ausgesetzt: Der Richterhat einen Vermittler eingeschal-tet, der der Reederei „Carnival“einen außergerichtlichen Ver-gleich mit den Opfern nahe ge-legt hat. „In den USA werden nurrund zehn Prozent der ange-strengten Zivilverfahren vomGericht entschieden. Nach Mög-

lichkeit wird versucht, eine gütli-che Einigung zu finden“, weißRechtsanwalt Markus Wenter.Im Fall seiner Mandanten stelltesich auch die Frage, ob die Mut-tergesellschaft überhaupt be-langt werden kann und ob auchNicht-US-Bürger vor einemamerikanischen Gericht Scha-denersatz einklagen können.

Durch die Beauftragung desVermittlers hat der Richter seineEntscheidung darüber so gutwie vorweg genommen, indemer die Ansprüche der Geschä-digten als gerechtfertigt einstuft.

Und der Vermittler hatte Er-folg: Die Reederei „Carnival“ willes offensichtlich nicht auf einenRechtsstreit angekommen las-sen und hat bereits ihre Bereit-schaft zu einer außergerichtli-chen Einigung signalisiert.

Die 100 Passagiere sollen nunbis zur ersten Juniwoche eineAufstellung ihrer Ansprüchevorlegen, dann wird weiterver-handelt.

Indes setzt John A. Eaves dieVernehmungen von Managernder „Carnival“ fort. Deren eides-stattliche Erklärungen könnten

den Rechtsanwälten der Schiffs-unglücksopfer wichtige Elemen-te liefern, um ihre Vorhaltungengegen die Reederei zu unter-mauern. Rechtsanwalt MarkusWenter zeigte sich gestern zu-frieden. Er hatte ein Rechtsgut-achten eines renommierten Ex-perten eingeholt, der ihm aberfür eine Klage gegen die Mutter-gesellschaft wenig Erfolgschan-cen bescheinigt und ihm davonabgeraten hat. „Umso mehr freutmich die jüngste Entwicklung imSinne unserer Mandanten“, sagtWenter. © Alle Rechte vorbehalten

Ausgabe dol; Ressort südt; ArtikelName südt-01-03; erschienen am 09.05.2013; erstellt von ulrike.stubenruss

Nach der Havarie der „Costa Concordia“ am 13. Jänner 2012 vor der Insel Giglio haben 100 Passagiere mit US-Anwalt John A. Eaves (kl. BIld links) unddem Bozner Rechtsanwalt Markus Wenter (kl. Bild rechts) in den USA auf Schadenersatz in Millionenhöhe geklagt. apa/epa/ENZO RUSSO

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