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Kreuzfahrt-Gigant lenkt ein COSTA CONCORDIA: Erfolg für Südtiroler Rechtsanwaltskanzlei und US-Partner – Reederei strebt außergerichtlichen Vergleich an BOZEN/HOUSTON (rc). Die 100 Passagiere des Kreuz- fahrtschiffes „Costa Concor- dia“, die über die Rechtsan- waltskanzlei Wenter & Gabrie- li und Staranwalt John A. Ea- ves in den USA eine Schaden- ersatzklage gegen die Reederei angestrengt haben, können einen ersten Erfolg feiern. Der Kreuzfahrt-Gigant strebt einen Vergleich an. Die für Juli angesetzte Gerichts- verhandlung findet voraus- sichtlich nicht statt. Die „Costa Concordia“ hatte im Jänner 2012 vor der Insel Giglio einen Felsen gerammt und war mit mehr als 4200 Passagieren und Crew-Mitgliedern geken- tert. 30 Leichen wurden gebor- gen, zwei Personen gelten noch als vermisst, etliche Passagiere wurden verletzt. Während einige Passagiere den vom italieni- schen Kreuzfahrtriesen „Costa Crociere Spa“ angebotenen Schadenersatz bereits akzeptiert haben, entschieden sich andere, ihre Forderungen direkt an die amerikanische Muttergesell- schaft „Carnival“ zu richten. Unter ihnen sind auch die 100 Passagiere aus Österreich und Deutschland, die von der Boz- ner Rechtsanwaltskanzlei Wen- ter & Gabrieli und ihrem US- Kollegen John A. Eaves vertreten werden. Eaves ist Spezialist für derartige Schadensfälle: Er hat u.a. Angehörige von aus Deutschland stammenden Op- fern des Seilbahnunglücks von Cermis erfolgreich vertreten. Am 24. Juli hätten die Bozner Rechtsanwälte in die USA zur Er- öffnung des Zivilverfahrens im Fall „Costa Concordia“ reisen sollen. Doch die Verhandlung wurde ausgesetzt: Der Richter hat einen Vermittler eingeschal- tet, der der Reederei „Carnival“ einen außergerichtlichen Ver- gleich mit den Opfern nahe ge- legt hat. „In den USA werden nur rund zehn Prozent der ange- strengten Zivilverfahren vom Gericht entschieden. Nach Mög- lichkeit wird versucht, eine gütli- che Einigung zu finden“, weiß Rechtsanwalt Markus Wenter. Im Fall seiner Mandanten stellte sich auch die Frage, ob die Mut- tergesellschaft überhaupt be- langt werden kann und ob auch Nicht-US-Bürger vor einem amerikanischen Gericht Scha- denersatz einklagen können. Durch die Beauftragung des Vermittlers hat der Richter seine Entscheidung darüber so gut wie vorweg genommen, indem er die Ansprüche der Geschä- digten als gerechtfertigt einstuft. Und der Vermittler hatte Er- folg: Die Reederei „Carnival“ will es offensichtlich nicht auf einen Rechtsstreit angekommen las- sen und hat bereits ihre Bereit- schaft zu einer außergerichtli- chen Einigung signalisiert. Die 100 Passagiere sollen nun bis zur ersten Juniwoche eine Aufstellung ihrer Ansprüche vorlegen, dann wird weiterver- handelt. Indes setzt John A. Eaves die Vernehmungen von Managern der „Carnival“ fort. Deren eides- stattliche Erklärungen könnten den Rechtsanwälten der Schiffs- unglücksopfer wichtige Elemen- te liefern, um ihre Vorhaltungen gegen die Reederei zu unter- mauern. Rechtsanwalt Markus Wenter zeigte sich gestern zu- frieden. Er hatte ein Rechtsgut- achten eines renommierten Ex- perten eingeholt, der ihm aber für eine Klage gegen die Mutter- gesellschaft wenig Erfolgschan- cen bescheinigt und ihm davon abgeraten hat. „Umso mehr freut mich die jüngste Entwicklung im Sinne unserer Mandanten“, sagt Wenter. © Alle Rechte vorbehalten Ausgabe dol; Ressort südt; ArtikelName südt-01-03; erschienen am 09.05.2013; erstellt von ulrike.stubenruss Nach der Havarie der „Costa Concordia“ am 13. Jänner 2012 vor der Insel Giglio haben 100 Passagiere mit US-Anwalt John A. Eaves (kl. BIld links) und dem Bozner Rechtsanwalt Markus Wenter (kl. Bild rechts) in den USA auf Schadenersatz in Millionenhöhe geklagt. apa/epa/ENZO RUSSO

Ausgabe dol; Ressort südt ; ArtikelName südt-01-03 ... · Kreuzfahrt-Gigant lenkt ein COSTA CONCORDIA: Erfolg für Südtiroler Rechtsanwaltskanzlei und US-Partner – Reederei strebt

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Kreuzfahrt-Gigant lenkt einCOSTA CONCORDIA: Erfolg für Südtiroler Rechtsanwaltskanzlei und US-Partner – Reederei strebt außergerichtlichen Vergleich an

BOZEN/HOUSTON (rc). Die100 Passagiere des Kreuz-fahrtschiffes „Costa Concor-dia“, die über die Rechtsan-waltskanzlei Wenter & Gabrie-li und Staranwalt John A. Ea-ves in den USA eine Schaden-ersatzklage gegen dieReederei angestrengt haben,können einen ersten Erfolgfeiern. Der Kreuzfahrt-Gigantstrebt einen Vergleich an. Diefür Juli angesetzte Gerichts-verhandlung findet voraus-sichtlich nicht statt.Die „Costa Concordia“ hatte imJänner 2012 vor der Insel Giglioeinen Felsen gerammt und warmit mehr als 4200 Passagierenund Crew-Mitgliedern geken-tert. 30 Leichen wurden gebor-gen, zwei Personen gelten nochals vermisst, etliche Passagierewurden verletzt. Während einigePassagiere den vom italieni-schen Kreuzfahrtriesen „CostaCrociere Spa“ angebotenenSchadenersatz bereits akzeptierthaben, entschieden sich andere,ihre Forderungen direkt an dieamerikanische Muttergesell-schaft „Carnival“ zu richten.

Unter ihnen sind auch die 100Passagiere aus Österreich undDeutschland, die von der Boz-ner Rechtsanwaltskanzlei Wen-ter & Gabrieli und ihrem US-Kollegen John A. Eaves vertretenwerden. Eaves ist Spezialist fürderartige Schadensfälle: Er hatu.a. Angehörige von ausDeutschland stammenden Op-

fern des Seilbahnunglücks vonCermis erfolgreich vertreten.

Am 24. Juli hätten die BoznerRechtsanwälte in die USA zur Er-öffnung des Zivilverfahrens imFall „Costa Concordia“ reisensollen. Doch die Verhandlungwurde ausgesetzt: Der Richterhat einen Vermittler eingeschal-tet, der der Reederei „Carnival“einen außergerichtlichen Ver-gleich mit den Opfern nahe ge-legt hat. „In den USA werden nurrund zehn Prozent der ange-strengten Zivilverfahren vomGericht entschieden. Nach Mög-

lichkeit wird versucht, eine gütli-che Einigung zu finden“, weißRechtsanwalt Markus Wenter.Im Fall seiner Mandanten stelltesich auch die Frage, ob die Mut-tergesellschaft überhaupt be-langt werden kann und ob auchNicht-US-Bürger vor einemamerikanischen Gericht Scha-denersatz einklagen können.

Durch die Beauftragung desVermittlers hat der Richter seineEntscheidung darüber so gutwie vorweg genommen, indemer die Ansprüche der Geschä-digten als gerechtfertigt einstuft.

Und der Vermittler hatte Er-folg: Die Reederei „Carnival“ willes offensichtlich nicht auf einenRechtsstreit angekommen las-sen und hat bereits ihre Bereit-schaft zu einer außergerichtli-chen Einigung signalisiert.

Die 100 Passagiere sollen nunbis zur ersten Juniwoche eineAufstellung ihrer Ansprüchevorlegen, dann wird weiterver-handelt.

Indes setzt John A. Eaves dieVernehmungen von Managernder „Carnival“ fort. Deren eides-stattliche Erklärungen könnten

den Rechtsanwälten der Schiffs-unglücksopfer wichtige Elemen-te liefern, um ihre Vorhaltungengegen die Reederei zu unter-mauern. Rechtsanwalt MarkusWenter zeigte sich gestern zu-frieden. Er hatte ein Rechtsgut-achten eines renommierten Ex-perten eingeholt, der ihm aberfür eine Klage gegen die Mutter-gesellschaft wenig Erfolgschan-cen bescheinigt und ihm davonabgeraten hat. „Umso mehr freutmich die jüngste Entwicklung imSinne unserer Mandanten“, sagtWenter. © Alle Rechte vorbehalten

Ausgabe dol; Ressort südt; ArtikelName südt-01-03; erschienen am 09.05.2013; erstellt von ulrike.stubenruss

Nach der Havarie der „Costa Concordia“ am 13. Jänner 2012 vor der Insel Giglio haben 100 Passagiere mit US-Anwalt John A. Eaves (kl. BIld links) unddem Bozner Rechtsanwalt Markus Wenter (kl. Bild rechts) in den USA auf Schadenersatz in Millionenhöhe geklagt. apa/epa/ENZO RUSSO