Auf Nummer sicher
Arbeitssicherheit in der BASF AktiengesellschaftStandort Ludwigshafen
1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005 19:15 Uhr Seite 29
Von BASF internenTelefonen
Von externenTelefonen oder vom Handy
2
112 Notruf (Brand, Unfall,Krankenwagen, Technische Hilfe)
43333 Arbeitseinsatz
110 Notruf (Werkschutz)
4040 Umweltzentrale (durchgehend)Luft, Wasser, Abwasser, Lärm
46666 Ambulanz Süd
71888 Werkschutz/Verkehrsunfall-meldung
(0621) 60-112 Notruf (Brand, Unfall, Kranken-wagen, Technische Hilfe)
(0621) 60-43333 Arbeitseinsatz
(0621) 60-110 Notruf (Werkschutz)
(0621) 60-4040 Umweltzentrale (durchgehend)Luft, Wasser, Abwasser, Lärm
(0621) 60-46666 Ambulanz Süd
(0621) 60-71888 Werkschutz/Verkehrsunfall-meldung
Wichtige Telefonnummern
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Einleitung 4
Zugang zum Werk 5
Allgemeine Verhaltensregeln 6Rauchen 6Alkoholische Getränke/Drogen 6Fotografieren und Filmen 7Benutzen von Mobiltelefonen (Handys) 7
Verkehr auf dem Werksgelände 8Höchstgeschwindigkeit 8Vorfahrtregeln 8Haltverbote 9Telefonieren im Werkverkehr (Auto, Mofa, Fahrrad) 10Einweisen 10Schienenverkehr 11Fahrräder 12Straßensperrung 14
Arbeiten im Werk 15Verwenden von Einrichtungen und Geräten 15Schweißarbeiten 15Meldestelle 16Erlaubnisscheine 17• Arbeitserlaubnis 17• Feuererlaubnis 18• Befahrerlaubnis 18Sicherheitsabsprache 19Beenden der Arbeit 19
Persönliche Schutzausrüstung 21
Gefährliche Stoffe 22
Verhalten im Alarmfall 23
Inhalt
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4
Damit wir alle sicher in der BASF arbeiten können, gibt es bewährte Regeln, die wir Ihnen in dieser Broschürevorstellen und erläutern.Denken Sie stets daran, dass jeder Verstoß gegen Sicher-heitsvorschriften Ihr Leben und das anderer Menschen gefährden kann. Auch die Umwelt kann schon durchgeringe Unachtsamkeit geschädigt werden. Machen Sie sich deshalb mit den Sicherheitsvorschriften genauvertraut und fragen Sie bei Unklarheiten sofort nach.
Einleitung
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Als neue Kollegin oder neuer Kollege bzw. als neue Mitarbeiterin oder neuer Mitarbeiter eines anderenUnternehmens melden Sie sich an Ihrem ersten Tag in der BASF beim Werkschutz. Sie erhalten dort denAusweis, den Sie benötigen, um auf das Werksgelände zu gelangen, und wichtige Hinweise zum Verhalten imWerk. Der Ausweis ermöglicht Ihnen das Benutzen derDrehkreuze an den Toren (Ausnahme Tagesausweise).
Der Werkschutz führt Kontrollen an den Toren durch.Achten Sie deshalb darauf, dass Sie – auch in Fahr-zeugen – keine Gegenstände mitführen, deren Ein- bzw. Ausfuhr untersagt ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Mitarbeiter desWerkschutzes.
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Zugang zum Werk
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Rauchen
Rauchverbot! Auf dem gesamten Werksgelände gilt ein strenges Rauchverbot, auch in geschlossenen Fahrzeugen. Feuer und offenes Licht sind auf demWerksgelände ebenfalls grundsätzlich verboten (z. B.Betreiben eines Spirituskochers).
Ausnahmen? Nur wenn Rauchen ausdrücklich erlaubt ist!
Alkoholische Getränke/Drogen
Alkohol ist im gesamten Werk strikt verboten. Es gilt: Bei der Arbeit immer Null Promille!
Natürlich sind auch andere Drogen in der BASF nichtzulässig! Sie dürfen verbotene Stoffe auch nicht in kleinen Mengen mit sich führen oder die Arbeit unterDrogeneinfluss aufnehmen.
Allgemeine Verhaltensregeln
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Fotografieren und Filmen
Fotografieren und Filmen ist auf dem Werksgeländegenerell verboten (Ausnahme: nur mit besondererErlaubnis). Dies gilt selbstverständlich auch für Foto-handys.
Benutzen von Mobiltelefonen (Handys)
Immer mehr Leute führen ein Handy (Mobiltelefon) mitsich. Das ist oft ganz praktisch. In Betriebsanlagen kön-nen Handys aber sehr gefährlich werden: Sie können dieElektronik stören oder Explosionen auslösen. Hinweisehierzu sind im Betrieb einzuholen. Auf dem Werksgeländedürfen zugelassene Mobiltelefone (CE- bzw. BZT-Kenn-zeichen) außerhalb von Anlagen grundsätzlich mitge-führt und benutzt werden. In explosionsgefährdetenBereichen – erkennbar am EX-Warnschild – ist das Mit-führen und der Betrieb von nicht-explosionsgeschütztenGeräten ohne Feuererlaubnis strikt verboten. Für denGebrauch in diesen Bereichen gibt es speziell zugelasseneund gekennzeichnete explosionsgeschützte Geräte.Gleiches gilt für Funkgeräte.
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EX
EX
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Wenn Sie eine Erlaubnis haben, im Werk mit einemFahrzeug (Auto oder Zweirad) zu fahren, müssen Siezusätzlich zur Straßenverkehrsordnung einige besondereRegeln beachten:
Höchstgeschwindigkeit
Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Werksgeländebeträgt 30 km/h. Sie ist bei ungünstigen Straßen-/Witterungs- oder Verkehrsverhältnissen gegebenen-falls zu reduzieren („angepasste Geschwindigkeit“).
Vorfahrtregeln
Eine Breitstrichmarkierung über die gesamte Fahr-bahnbreite (an wartepflichtigen Straßen, Ladezonen,Betriebs- und Hofausfahrten, Parkplätzen) bedeutet:Hier muss Vorfahrt gewährt werden.
Ansonsten gilt die Grundregel „rechts vor links“.
Fahren Sie immer defensiv und rechnen Sie mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer.
8
Verkehr auf dem Werksgelände
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Haltverbote
Unter Rohrbrücken ist das Parken grundsätzlich ver-boten. Parkende Fahrzeuge unter Rohrbrücken könnenStörungsbeseitigungen oder Wartungsarbeiten behin-dern.
Ein eingeschränktes Haltverbot wird durch eine durch-brochene farbige Markierung in Fahrbahnmitte (Verkehrs-leitsystem) oder durch Verkehrszeichen angezeigt.
Eine rote Markierung am Fahrbahnrand heißt: Hier gilt absolutes Haltverbot.
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Telefonieren im Werkverkehr (Auto, Mofa, Fahrrad)
Während der Fahrt ist das Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Einweisen
Wenn – z. B. beim Rückwärtsfahren – der Fahrer denVerkehrsraum nicht einsehen kann, muss mit einemEinweiser gearbeitet werden.
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Schienenverkehr
Schienenfahrzeuge haben immer Vorfahrt.
Die Schienen der Werkseisenbahn liegen zum Teil in derFahrbahn oder auf gleicher Höhe unmittelbar daneben. Sie müssen immer frei bleiben. Beim Parken beträgt derMindestabstand zur Schienenaußenkante 1,50 m.
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1,50m
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Fahrräder
Auf dem Werksgelände werden oft Fahrräder benutzt. Auch für das Fahrradfahren im Werk gelten teilweisebesondere Regeln:Jeder, der im Werk mit dem Fahrrad unterwegs ist,muss einen Fahrradhelm tragen, der korrekt angepasstist und fest am Kopf sitzt (Kinnriemen ordnungsgemäßgeschlossen). Es können auch Motorrad- oder Moped-helme getragen werden.
Das Fahrrad muss verkehrssicher sein.
Gleise möglichst im rechten Winkel queren. Bei einemspitzen Winkel kann leicht ein Rad in den Gleisraumgeraten und einen Sturz verursachen. Dem nachfolgen-den Verkehr die Richtungsänderung durch Handzeichenanzeigen.
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helltönende Glocke2 voneinander unabhängige Bremsen
Scheinwerfer
weißer Frontreflektor
Dynamo
roter Rückstrahler
rotes Rücklicht mit Rückstrahler
gelbe Speichenreflektorenpro Rad mindestens 2
Rücktrittbremse
gelbe Pedalrückstrahler
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Mehrere Fahrräder fahren wie im öffentlichen Straßen-verkehr hintereinander und nicht nebeneinander.
In der Dämmerung sind Fahrräder aus dem Auto herausoft schwer zu erkennen. Deshalb: Licht an, wenn esdämmert – auch wenn Sie selbst das Verkehrsgesche-hen noch gut erkennen.Dass die Bremsen am Fahrrad in Ordnung sind und Siedefensiv fahren, sollte selbstverständlich sein.
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Straßensperrung
Absperrungen und Durchfahrverbote müssen striktbeachtet werden. Stets Umleitungen benutzen, wenndie Straße gesperrt ist. Dies gilt für Kraftfahrzeuge, aber natürlich ebenso für alle Zweiräder.
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Umleitung
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Verwenden von Einrichtungen und Geräten
Einrichtungen und Geräte, wie z. B. Gerüste und Aufzüge, machen das Leben und Arbeiten leichter. Aber: Für den Gebrauch solcher Einrichtungen undGeräte gibt es klare Vorschriften. Lastenaufzüge, Stapler, Krane, Arbeitsbühnen undGerüste dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Betriebs benutzt werden.
Schweißarbeiten
Wenn Sie als Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufdem Werksgelände Schweiß- oder Heftarbeiten aus-führen, dürfen Sie mit Ihrer Arbeit erst beginnen, wenn
zuvor Ihre Schweißerzeugnisse vom Schweißwesen der BASF anerkannt und registriert wurden.Außerdem muss für solche Arbeiten eine Feuer-erlaubnis vorliegen.
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Arbeiten im Werk
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Meldestelle
Wenn Sie an Ihrer Arbeitsstätte angekommen sind,gehen Sie zuerst zur Meldestelle. Dort melden Sie sichund hängen Ihre Meldekarte an die Tafel. Bei einemAlarm ist so leicht zu erkennen, wer sich gerade in derAnlage befindet.Der zuständige Meister erklärt Ihnen hier, wie Sie sich in der Anlage zu verhalten haben und wo sich die Not-falleinrichtungen befinden.Ein Mitarbeiter der BASF weist Sie dann in Ihre Arbeit ein.
Wenn Sie die Anlage wieder verlassen, melden Sie sichab.Nicht vergessen: Nehmen Sie Ihre Meldekarte von derTafel!
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Erlaubnisscheine
Arbeiten an Anlagen oder Einrichtungen, die mit beson-deren Gefahren verbunden sind, dürfen nur mit schrift-licher Erlaubnis ausgeführt werden. Ob ein Erlaubnis-schein ausgestellt wird, entscheidet der Betrieb. Dazumüssen Sie Ihre Arbeit genau beschreiben.
Eine schriftliche Erlaubnis ist auch dann errforderlich,wenn von Ihrer Arbeit eine Gefahr für den Betrieb bzw.die BASF ausgeht.
Auf den Erlaubnisscheinen sind die möglichen Gefähr-dungen sowie die unbedingt erforderlichen Schutz-maßnahmen für die Ausführung Ihrer Arbeit verbindlichangegeben.
Eine Arbeitserlaubnis – ausgestellt auf dem Arbeits-erlaubnisschein – ist z. B. erforderlich für Arbeiten wiePumpen- oder Ventilwechsel.
17
A Allgemeine Angaben
1. des Betriebes
Mstr./Aufsicht
Bau
2. für Betrieb/Werkstätte/Firma
Mstr./FF-Aufsicht
Bau
zust. BASF-Stelle:
Mstr.
Bau
3. Si-Koordinator janein
Name
Unterschrift
Bau
B Arbeitsbeschreibung
1. Anlagenteil:
Bau
2. Auszuführende Arbeiten:
3. Gültig am Datum
von Uhrzeit
bis Uhrzeit
tägliche Freigabeja
C Abzusichernde Gefährdungen
Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften
Letzter Stoff im Anlagenteil:
Sehr giftigGiftig
Gesundheits-Ätzend
ReizendHoch-
Leicht-Brand-
Explosions-Umwelt-
schädlich
entzündlichentzündlich
förderndgefährlich
gefährlich
Stoffe in gefährlichen Zuständen
Gefährdungen durch Arbeit auf den Betrieb, Art:
(hohe/tiefe Temperaturen, Über-/Unterdruck)
Einrichtungen oder Einbauten (bewegliche Teile,
heiße/kalte Oberflächen, elektrische Spannung)
Arbeiten an Schutzeinrichtungen (PLT-Schutzeinrichtungen,
Sicherheitsventilen, Kühleinrichtungen)
Sonstige Gefährdungen:
D Sicherungsmaßnahmen vor Beginn der Arbeit
ja neinMaßnahme durchgeführt:
Maßnahme aufgehoben:
1. PLT-Betriebseinrichtungen sichern:
Unterschrift
Unterschrift
1.1 Freischaltung d. Sicherheitsschalter mit Einschaltversuch
1.2 PLT-Sicherungsmaßnahmen:
Freischalten
Antriebe abklemmen
Stromkreis Nr.
Positions-/Messstellen-Nr.
1.3 Radioaktive Strahlenquellen sichern durch Fachstelle
(über Kontrollbuch)
1.4
2. Anlagenteile durch Betrieb sichern:
2.1 Entspannen
2.2 Einfach absperren
2.3 Doppelt absperren mit Zwischenentspannung
2.4 Absperrung sichern mit
2.5 Blindscheibe stecken
2.6 Passstück entfernen
2.7 Abflanschen
2.8 Abblinden
2.9 Mechanisch sichern, Art:
2.10
3. Anlagenteile entleeren/reinigen:
3.1 Entleeren
3.2 Reinigen mit
3.3 Spülen mit
3.4
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A
Brand-/Ex-Gefahr gem.
Feuererlaubnisschein Nr.:
F
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Gefährdungsbeurteilung und Sicherungsmaßnahmen
Arbeitserlaubnis
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Eine Feuererlaubnis benötigen Sie für alle Feuerarbeiten(Arbeiten mit offener Flamme, wie z. B. beim Schweißen,oder Arbeiten mit Funkenflug, wie z.B. beim maschinellenTrennen). Eine Feuererlaubnis ist auch erforderlich bei Arbeiten mit Zündgefahren in explosionsgefährdeten Bereichen. Diese Bereiche sind mit dem EX-Schild gekennzeichnet.
Hier brauchen Sie eine Feuererlaubnis bereitsfür Arbeiten, bei denen es zu Funken oderErwärmung kommen kann: Z. B. beim Bohrenoder Arbeiten mit dem Presslufthammer.
Eine Befahrerlaubnis ist erforderlich für das Befahren von Anlagenteilen wie Behälter, Apparate, Maschinen,Rohrleitungen, Schächte, Gruben, Kanäle, Behälter-tassen, Tanktassen, Aufzugsschachtgruben oder anderenengen und gefährlichen Räumen. „Befahren“ bedeutetdabei das Einsteigen oder Hineinbeugen, um Montage-,Änderungs-, Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten,Besichtigungen, Messungen usw. durchzuführen.
18
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A Allgemeine Angaben
1. des Betriebes/
Mstr./Aufsicht
Bau
2. für Betrieb/Werkstätte/Firma
Mstr./FF-Aufsicht
Bau
zust. BASF-Stelle:
Mstr.
Bau
3. Si-Koordinator janein
Name
Unterschrift
Bau
B Arbeitsbeschreibung
1. Anlagenteil:
Bau
2. Auszuführende Arbeiten:
3. Gültig am Datum
von Uhrzeit
bis Uhrzeit
tägliche Freigabeja
C Abzusichernde Gefährdungen
Brandgefahr durch Feuerarbeiten
Explosionsgefahr in Ex-Bereichen
Gefährdungen der Arbeit auf die Umgebung
Explosionsgefahr in Apparaten, Behältern, Rohrleitungen
Sonstige Gefährdungen:
D Sicherungsmaßnahmen vor Beginn der Arbeit
ja neinMaßnahme durchgeführt:
Maßnahme aufgehoben:
Unterschrift
Unterschrift
1. Arbeitsstelle sichern:
1.1 Absperrung Art:
1.2 Sperrung für Tank-/Gleisfahrzeuge
1.3 Mindestabstand zu Kesselwagen/Tanklager ...............
m
1.4 Dichtheitsprüfung an Flanschen/Armaturen im Umfeld
1.5 Abdecken von Rohrleitungen, Apparaten,
Rohrdurchbrüchen, Gitterrosten, Licht-/Kanalschächten
Wand-/Deckendurchbrüchen
1.6 Brennbare Stoffe entfernen
1.7 Löschmittel gemäß E bereitstellen
2. Belüftung der Arbeitsstelle:
2.1 Natürlich
2.2 Technisch belüften mit:
2.3 Luftanalyse auf:
3. Innenraumsicherung von App./Beh./Rohrleitungen:
3.1 Mit Wasser füllen
3.2 Inertisieren mit:
3.3 Spülen mit:
3.4 Analyse auf:
4. Zusätzliche organisatorische Maßnahmen:
4.1 Brandmeldeanlage abschalten
4.2
5. Gefahrenstellen in der Umgebung:
Gefahrenstellen:
Verantwortlicher:Bau:
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
5.1
Ziffer:
5.2
Ziffer:
5.3
Ziffer:
5.4
Ziffer:
Einverständnis der Verantwortlichen für die Gefahrenstellen in der Umgebung:
5.1 Datum/Unterschrift
5.2 Datum/Unterschrift
5.3 Datum/Unterschrift
5.4 Datum/Unterschrift
6. Unterweisung vor Ort mit dem berechtigten Ausführenden oder dem Berechtigtem zur Übernahme und Weitergabe durchführen:
nein Begründung:
☎
x
☎☎
☎☎
FGefährdungsbeurteilung und Sicherungsmaßnahmen
Feuererlaubnis
1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005 19:15 Uhr Seite 18
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A Allgemeine Angaben
1. des Betriebes
Mstr./Aufsicht
Bau
2. für Betrieb/Werkstätte/Firma
Mstr./FF-Aufsicht
Bau
zust. BASF-Stelle:
Mstr.
Bau
3. Si-Koordinator janein
Name
Unterschrift
Bau
B Arbeitsbeschreibung
1. Anlagenteil:
Bau
2. Auszuführende Arbeiten:
3. Gültig am Datum
von Uhrzeit
bis Uhrzeit
tägliche Freigabeja
C Abzusichernde Gefährdungen
Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften
Letzter Stoff im Anlagenteil:
Sehr giftigGiftig
Gesundheits-Ätzend
ReizendHoch-
Leicht-Brand-
Explosions-Umwelt-
schädlich
entzündlichentzündlich
förderndgefährlich
gefährlich
Stoffe in gefährlichen Zuständen
Gefährdungen durch Arbeit auf den Betrieb, Art:
(hohe/tiefe Temperaturen, Über-/Unterdruck)
Einrichtungen oder Einbauten (bewegliche Teile,
Brand-/Ex-Gefahr gem.
heiße/kalte Oberflächen, elektrische Spannung)
Feuererlaubnisschein Nr.:
Sonstige Gefährdungen:
D Sicherungsmaßnahmen vor Beginn der Arbeit
ja neinMaßnahme durchgeführt:
Maßnahme aufgehoben:
1. PLT-Betriebseinrichtungen sichern:
Unterschrift
Unterschrift
1.1 Freischaltung d. Sicherheitsschalter mit Einschaltversuch
1.2 PLT-Sicherungsmaßnahmen:
Freischalten
Antriebe abklemmen
Stromkreis Nr.
Positions-/Messstellen-Nr.
1.3 Radioaktive Strahlenquellen sichern durch Fachstelle
(über Kontrollbuch)
1.4
2. Anlagenteile durch Betrieb sichern:
2.1 Entspannen
2.2 Doppelt absperren mit Zwischenentspannung
2.3 Absperrung sichern mit
2.4 Blindscheibe stecken (Sonderfälle)
2.5 Passstück entfernen
2.6 Abflanschen
2.7 Abblinden
2.8 Mechanisch sichern, Art:
2.9
3. Anlagenteile entleeren/reinigen:
3.1 Entleeren
3.2 Reinigen mit
3.3 Spülen mit
3.4
4. Arbeitsstelle sichern:
4.1 Absperrung Art:
4.2 Abdecken von:
4.3 Sperrung für Tank-/Gleisfahrzeuge
4.4 Dichtheitsprüfung an Flanschen/Armaturen im Umfeld
4.5
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Nr.:
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Gefährdungsbeurteilung und Sicherungsmaßnahmen
Befahrerlaubnis
Eine Befahrerlaubnis ist ebenso erforderlich für dasBetreten von Räumen, in denen mit dem Auftreten giftigeroder betäubender Gase oder Dämpfe in gefährlicherMenge oder Konzentration gerechnet werden muss oderin denen Sauerstoffmangel möglich ist.
Sicherheitsabsprache
Ohne Erlaubnisschein darf keine Arbeit mit besonderenGefahren begonnen werden.Vor Beginn der Arbeit und am Arbeitsort erfolgt eineSicherheitsabsprache.
1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005 19:15 Uhr Seite 19
Durch den Erlaubnisschein und die Sicherheits-absprache haben Sie erfahren, welche Sicherheits-maßnahmen Sie im Einzelnen zu treffen haben.
Falls noch irgendetwas unklar ist oder während IhrerArbeit unvorhergesehene Ereignisse auftreten:Unbedingt sofort zurückfragen!
Beenden der Arbeit
Nachdem Sie die Arbeit ausgeführt haben, geben Sieden Erlaubnisschein unterschrieben zurück.
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1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005 19:15 Uhr Seite 20
Dass Sie die für Ihre Arbeit notwendige persönlicheSchutzausrüstung tragen, ist selbstverständlich. Hinweise zur Verwendung von persönlicher Schutz-ausrüstung in bestimmten Anlagen oder Anlageteilengeben außerdem besondere Schilder:
Dieses Schild schreibt vor: Augenschutz benutzen
Hier ist ein Gehörschutz vorgeschrieben
Bei einer Anlage mit diesem Schild besteht Helmtrage-pflicht
Hier müssen Sicherheitsschuhe getragen werden
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Persönliche Schutzausrüstung
1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005 19:15 Uhr Seite 21
Stoffe und Zubereitungen mit gefährlichen Eigenschaften,wie z. B. hochentzündlich, sehr giftig, sensibilisierendoder umweltgefährlich, sind besonders gekennzeichnet.Die Kennzeichnung befindet sich auf den Behältern,Leitungen usw., die diese Stoffe und Zubereitungen enthalten. In solchen Fällen gelten besondere Sicher-heitsvorkehrungen, die Sie im Betrieb erfragen.
22
Gefährliche Stoffe
SEHR GIFTIG
T+
GIFTIG
T
GESUNDHEITSSCHÄDLICH
Xn
BRANDFÖRDERND
O
HOCHENTZÜNDLICH
F+
LEICHTENTZÜNDLICH
F
ÄTZEND
C
REIZEND
Xi
EXPLOSIONSGEFÄHRLICH
E
UMWELTGEFÄHRLICH
N
1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005 19:15 Uhr Seite 22
Wenn es doch einmal zu einem Alarmfall kommt: Bleiben Sie besonnen.Hektik und Panik nützen niemand, sie schaden nur. Wichtig ist, dass Sie im Alarmfall die entsprechendenVorschriften und Anweisungen genau beachten.
Wenn Sie als Erster Kenntnis von einem Unfall- oderSchadensereignis erhalten:Wählen Sie von einem Werksanschluss der BASF aus die Notrufnummer 112, von einem externen Anschluss (z. B. Telekom) die Notrufnummer (0621) 60-112.Melden Sie dann, was vorgefallen ist. Denken Sie dabei an die 5 W’s einer korrekten Meldung:
Wer ruft an?Wo ist es passiert?Was ist passiert?Wie viele Personen sind verletzt?Welche Verletzungen?
23
Verhalten im Alarmfall
112
1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005 19:15 Uhr Seite 23
Je nach Art der Gefahr werden gefährliche Ereignissebei der BASF durch unterschiedliche akustischeGefahrensignale gemeldet: Das Notsignal „Typhon“und das Warnsignal „Jodelton“
Warnsignal Jodelton: (periodisch schnell auf- undabschwingendes Signal)
Beim Warnsignal „Jodelton“ müssen die in der ent-sprechenden Betriebsanweisung des jeweiligenBetriebes vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen ergrif-fen werden. Warten Sie dann auf weitere Anweisungen.
Notsignal Typhon: (7 sec. Dauerton, 3 sec. Pause)
Wenn das Notsignal „Typhon“ zu hören ist gehen Sie wie folgt vor:
Suchen Sie die Sammelstelle auf.Laufen Sie dabei quer zur Windrichtung.Benutzen Sie auf keinen Fall den Aufzug.
24
Jodelton
Typhon
1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005 19:15 Uhr Seite 24
Gullys müssen mit den dafür vorgesehenen grünenKissen abgedeckt werden.
Wie alle Personen auf dem Werksgelände können Sieherangezogen werden, um Rettungsdienst oder Werk-feuerwehr einzuweisen.Folgen Sie genau den Anweisungen der Werkfeuerwehrund des Werkschutzes.
Entwarnung erfolgt an der Sammelstelle durch dieWerkfeuerwehr oder durch die Lautsprecheranlage.
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Eine Bemerkung zum Schluss
Sie haben sich jetzt eingehend mit den wichtigstenBestimmungen zum Arbeitsschutz in der BASF beschäftigt.Dafür danken wir Ihnen.
Haben Sie bitte Verständnis, dass wir bei Verstößen keinAuge zudrücken können.
Gehen Sie mit uns auf Nummer sicher – dann sind Sieimmer auf der sicheren Seite.
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BASF AktiengesellschaftGUS Sicherheit und GefahrenabwehrTel. (0621) 60-4974567056 Ludwigshafen
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