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Auf Nummer sicher Arbeitssicherheit in der BASF Aktiengesellschaft Standort Ludwigshafen

BASF Aktiengesellschaft Standort Ludwigshafen€¦ · Auf Nummer sicher Arbeitssicherheit in der BASF Aktiengesellschaft Standort Ludwigshafen 1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005

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Auf Nummer sicher

Arbeitssicherheit in der BASF AktiengesellschaftStandort Ludwigshafen

1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005 19:15 Uhr Seite 29

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Von BASF internenTelefonen

Von externenTelefonen oder vom Handy

2

112 Notruf (Brand, Unfall,Krankenwagen, Technische Hilfe)

43333 Arbeitseinsatz

110 Notruf (Werkschutz)

4040 Umweltzentrale (durchgehend)Luft, Wasser, Abwasser, Lärm

46666 Ambulanz Süd

71888 Werkschutz/Verkehrsunfall-meldung

(0621) 60-112 Notruf (Brand, Unfall, Kranken-wagen, Technische Hilfe)

(0621) 60-43333 Arbeitseinsatz

(0621) 60-110 Notruf (Werkschutz)

(0621) 60-4040 Umweltzentrale (durchgehend)Luft, Wasser, Abwasser, Lärm

(0621) 60-46666 Ambulanz Süd

(0621) 60-71888 Werkschutz/Verkehrsunfall-meldung

Wichtige Telefonnummern

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Einleitung 4

Zugang zum Werk 5

Allgemeine Verhaltensregeln 6Rauchen 6Alkoholische Getränke/Drogen 6Fotografieren und Filmen 7Benutzen von Mobiltelefonen (Handys) 7

Verkehr auf dem Werksgelände 8Höchstgeschwindigkeit 8Vorfahrtregeln 8Haltverbote 9Telefonieren im Werkverkehr (Auto, Mofa, Fahrrad) 10Einweisen 10Schienenverkehr 11Fahrräder 12Straßensperrung 14

Arbeiten im Werk 15Verwenden von Einrichtungen und Geräten 15Schweißarbeiten 15Meldestelle 16Erlaubnisscheine 17• Arbeitserlaubnis 17• Feuererlaubnis 18• Befahrerlaubnis 18Sicherheitsabsprache 19Beenden der Arbeit 19

Persönliche Schutzausrüstung 21

Gefährliche Stoffe 22

Verhalten im Alarmfall 23

Inhalt

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Damit wir alle sicher in der BASF arbeiten können, gibt es bewährte Regeln, die wir Ihnen in dieser Broschürevorstellen und erläutern.Denken Sie stets daran, dass jeder Verstoß gegen Sicher-heitsvorschriften Ihr Leben und das anderer Menschen gefährden kann. Auch die Umwelt kann schon durchgeringe Unachtsamkeit geschädigt werden. Machen Sie sich deshalb mit den Sicherheitsvorschriften genauvertraut und fragen Sie bei Unklarheiten sofort nach.

Einleitung

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Als neue Kollegin oder neuer Kollege bzw. als neue Mitarbeiterin oder neuer Mitarbeiter eines anderenUnternehmens melden Sie sich an Ihrem ersten Tag in der BASF beim Werkschutz. Sie erhalten dort denAusweis, den Sie benötigen, um auf das Werksgelände zu gelangen, und wichtige Hinweise zum Verhalten imWerk. Der Ausweis ermöglicht Ihnen das Benutzen derDrehkreuze an den Toren (Ausnahme Tagesausweise).

Der Werkschutz führt Kontrollen an den Toren durch.Achten Sie deshalb darauf, dass Sie – auch in Fahr-zeugen – keine Gegenstände mitführen, deren Ein- bzw. Ausfuhr untersagt ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Mitarbeiter desWerkschutzes.

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Zugang zum Werk

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Rauchen

Rauchverbot! Auf dem gesamten Werksgelände gilt ein strenges Rauchverbot, auch in geschlossenen Fahrzeugen. Feuer und offenes Licht sind auf demWerksgelände ebenfalls grundsätzlich verboten (z. B.Betreiben eines Spirituskochers).

Ausnahmen? Nur wenn Rauchen ausdrücklich erlaubt ist!

Alkoholische Getränke/Drogen

Alkohol ist im gesamten Werk strikt verboten. Es gilt: Bei der Arbeit immer Null Promille!

Natürlich sind auch andere Drogen in der BASF nichtzulässig! Sie dürfen verbotene Stoffe auch nicht in kleinen Mengen mit sich führen oder die Arbeit unterDrogeneinfluss aufnehmen.

Allgemeine Verhaltensregeln

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Fotografieren und Filmen

Fotografieren und Filmen ist auf dem Werksgeländegenerell verboten (Ausnahme: nur mit besondererErlaubnis). Dies gilt selbstverständlich auch für Foto-handys.

Benutzen von Mobiltelefonen (Handys)

Immer mehr Leute führen ein Handy (Mobiltelefon) mitsich. Das ist oft ganz praktisch. In Betriebsanlagen kön-nen Handys aber sehr gefährlich werden: Sie können dieElektronik stören oder Explosionen auslösen. Hinweisehierzu sind im Betrieb einzuholen. Auf dem Werksgeländedürfen zugelassene Mobiltelefone (CE- bzw. BZT-Kenn-zeichen) außerhalb von Anlagen grundsätzlich mitge-führt und benutzt werden. In explosionsgefährdetenBereichen – erkennbar am EX-Warnschild – ist das Mit-führen und der Betrieb von nicht-explosionsgeschütztenGeräten ohne Feuererlaubnis strikt verboten. Für denGebrauch in diesen Bereichen gibt es speziell zugelasseneund gekennzeichnete explosionsgeschützte Geräte.Gleiches gilt für Funkgeräte.

77

EX

EX

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Wenn Sie eine Erlaubnis haben, im Werk mit einemFahrzeug (Auto oder Zweirad) zu fahren, müssen Siezusätzlich zur Straßenverkehrsordnung einige besondereRegeln beachten:

Höchstgeschwindigkeit

Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Werksgeländebeträgt 30 km/h. Sie ist bei ungünstigen Straßen-/Witterungs- oder Verkehrsverhältnissen gegebenen-falls zu reduzieren („angepasste Geschwindigkeit“).

Vorfahrtregeln

Eine Breitstrichmarkierung über die gesamte Fahr-bahnbreite (an wartepflichtigen Straßen, Ladezonen,Betriebs- und Hofausfahrten, Parkplätzen) bedeutet:Hier muss Vorfahrt gewährt werden.

Ansonsten gilt die Grundregel „rechts vor links“.

Fahren Sie immer defensiv und rechnen Sie mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer.

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Verkehr auf dem Werksgelände

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Haltverbote

Unter Rohrbrücken ist das Parken grundsätzlich ver-boten. Parkende Fahrzeuge unter Rohrbrücken könnenStörungsbeseitigungen oder Wartungsarbeiten behin-dern.

Ein eingeschränktes Haltverbot wird durch eine durch-brochene farbige Markierung in Fahrbahnmitte (Verkehrs-leitsystem) oder durch Verkehrszeichen angezeigt.

Eine rote Markierung am Fahrbahnrand heißt: Hier gilt absolutes Haltverbot.

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Telefonieren im Werkverkehr (Auto, Mofa, Fahrrad)

Während der Fahrt ist das Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Einweisen

Wenn – z. B. beim Rückwärtsfahren – der Fahrer denVerkehrsraum nicht einsehen kann, muss mit einemEinweiser gearbeitet werden.

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Schienenverkehr

Schienenfahrzeuge haben immer Vorfahrt.

Die Schienen der Werkseisenbahn liegen zum Teil in derFahrbahn oder auf gleicher Höhe unmittelbar daneben. Sie müssen immer frei bleiben. Beim Parken beträgt derMindestabstand zur Schienenaußenkante 1,50 m.

11

1,50m

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Fahrräder

Auf dem Werksgelände werden oft Fahrräder benutzt. Auch für das Fahrradfahren im Werk gelten teilweisebesondere Regeln:Jeder, der im Werk mit dem Fahrrad unterwegs ist,muss einen Fahrradhelm tragen, der korrekt angepasstist und fest am Kopf sitzt (Kinnriemen ordnungsgemäßgeschlossen). Es können auch Motorrad- oder Moped-helme getragen werden.

Das Fahrrad muss verkehrssicher sein.

Gleise möglichst im rechten Winkel queren. Bei einemspitzen Winkel kann leicht ein Rad in den Gleisraumgeraten und einen Sturz verursachen. Dem nachfolgen-den Verkehr die Richtungsänderung durch Handzeichenanzeigen.

12

helltönende Glocke2 voneinander unabhängige Bremsen

Scheinwerfer

weißer Frontreflektor

Dynamo

roter Rückstrahler

rotes Rücklicht mit Rückstrahler

gelbe Speichenreflektorenpro Rad mindestens 2

Rücktrittbremse

gelbe Pedalrückstrahler

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Mehrere Fahrräder fahren wie im öffentlichen Straßen-verkehr hintereinander und nicht nebeneinander.

In der Dämmerung sind Fahrräder aus dem Auto herausoft schwer zu erkennen. Deshalb: Licht an, wenn esdämmert – auch wenn Sie selbst das Verkehrsgesche-hen noch gut erkennen.Dass die Bremsen am Fahrrad in Ordnung sind und Siedefensiv fahren, sollte selbstverständlich sein.

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Straßensperrung

Absperrungen und Durchfahrverbote müssen striktbeachtet werden. Stets Umleitungen benutzen, wenndie Straße gesperrt ist. Dies gilt für Kraftfahrzeuge, aber natürlich ebenso für alle Zweiräder.

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Umleitung

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Verwenden von Einrichtungen und Geräten

Einrichtungen und Geräte, wie z. B. Gerüste und Aufzüge, machen das Leben und Arbeiten leichter. Aber: Für den Gebrauch solcher Einrichtungen undGeräte gibt es klare Vorschriften. Lastenaufzüge, Stapler, Krane, Arbeitsbühnen undGerüste dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Betriebs benutzt werden.

Schweißarbeiten

Wenn Sie als Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufdem Werksgelände Schweiß- oder Heftarbeiten aus-führen, dürfen Sie mit Ihrer Arbeit erst beginnen, wenn

zuvor Ihre Schweißerzeugnisse vom Schweißwesen der BASF anerkannt und registriert wurden.Außerdem muss für solche Arbeiten eine Feuer-erlaubnis vorliegen.

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Arbeiten im Werk

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Meldestelle

Wenn Sie an Ihrer Arbeitsstätte angekommen sind,gehen Sie zuerst zur Meldestelle. Dort melden Sie sichund hängen Ihre Meldekarte an die Tafel. Bei einemAlarm ist so leicht zu erkennen, wer sich gerade in derAnlage befindet.Der zuständige Meister erklärt Ihnen hier, wie Sie sich in der Anlage zu verhalten haben und wo sich die Not-falleinrichtungen befinden.Ein Mitarbeiter der BASF weist Sie dann in Ihre Arbeit ein.

Wenn Sie die Anlage wieder verlassen, melden Sie sichab.Nicht vergessen: Nehmen Sie Ihre Meldekarte von derTafel!

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Erlaubnisscheine

Arbeiten an Anlagen oder Einrichtungen, die mit beson-deren Gefahren verbunden sind, dürfen nur mit schrift-licher Erlaubnis ausgeführt werden. Ob ein Erlaubnis-schein ausgestellt wird, entscheidet der Betrieb. Dazumüssen Sie Ihre Arbeit genau beschreiben.

Eine schriftliche Erlaubnis ist auch dann errforderlich,wenn von Ihrer Arbeit eine Gefahr für den Betrieb bzw.die BASF ausgeht.

Auf den Erlaubnisscheinen sind die möglichen Gefähr-dungen sowie die unbedingt erforderlichen Schutz-maßnahmen für die Ausführung Ihrer Arbeit verbindlichangegeben.

Eine Arbeitserlaubnis – ausgestellt auf dem Arbeits-erlaubnisschein – ist z. B. erforderlich für Arbeiten wiePumpen- oder Ventilwechsel.

17

A Allgemeine Angaben

1. des Betriebes

Mstr./Aufsicht

Bau

2. für Betrieb/Werkstätte/Firma

Mstr./FF-Aufsicht

Bau

zust. BASF-Stelle:

Mstr.

Bau

3. Si-Koordinator janein

Name

Unterschrift

Bau

B Arbeitsbeschreibung

1. Anlagenteil:

Bau

2. Auszuführende Arbeiten:

3. Gültig am Datum

von Uhrzeit

bis Uhrzeit

tägliche Freigabeja

C Abzusichernde Gefährdungen

Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften

Letzter Stoff im Anlagenteil:

Sehr giftigGiftig

Gesundheits-Ätzend

ReizendHoch-

Leicht-Brand-

Explosions-Umwelt-

schädlich

entzündlichentzündlich

förderndgefährlich

gefährlich

Stoffe in gefährlichen Zuständen

Gefährdungen durch Arbeit auf den Betrieb, Art:

(hohe/tiefe Temperaturen, Über-/Unterdruck)

Einrichtungen oder Einbauten (bewegliche Teile,

heiße/kalte Oberflächen, elektrische Spannung)

Arbeiten an Schutzeinrichtungen (PLT-Schutzeinrichtungen,

Sicherheitsventilen, Kühleinrichtungen)

Sonstige Gefährdungen:

D Sicherungsmaßnahmen vor Beginn der Arbeit

ja neinMaßnahme durchgeführt:

Maßnahme aufgehoben:

1. PLT-Betriebseinrichtungen sichern:

Unterschrift

Unterschrift

1.1 Freischaltung d. Sicherheitsschalter mit Einschaltversuch

1.2 PLT-Sicherungsmaßnahmen:

Freischalten

Antriebe abklemmen

Stromkreis Nr.

Positions-/Messstellen-Nr.

1.3 Radioaktive Strahlenquellen sichern durch Fachstelle

(über Kontrollbuch)

1.4

2. Anlagenteile durch Betrieb sichern:

2.1 Entspannen

2.2 Einfach absperren

2.3 Doppelt absperren mit Zwischenentspannung

2.4 Absperrung sichern mit

2.5 Blindscheibe stecken

2.6 Passstück entfernen

2.7 Abflanschen

2.8 Abblinden

2.9 Mechanisch sichern, Art:

2.10

3. Anlagenteile entleeren/reinigen:

3.1 Entleeren

3.2 Reinigen mit

3.3 Spülen mit

3.4

x

☎☎

☎☎

Orig

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Lg.-

Nr.:

812

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1 (4

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Rev

isio

n 0,

Sta

nd:

01/2

001

A

Brand-/Ex-Gefahr gem.

Feuererlaubnisschein Nr.:

F

x

Gefährdungsbeurteilung und Sicherungsmaßnahmen

Arbeitserlaubnis

1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005 19:14 Uhr Seite 17

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Eine Feuererlaubnis benötigen Sie für alle Feuerarbeiten(Arbeiten mit offener Flamme, wie z. B. beim Schweißen,oder Arbeiten mit Funkenflug, wie z.B. beim maschinellenTrennen). Eine Feuererlaubnis ist auch erforderlich bei Arbeiten mit Zündgefahren in explosionsgefährdeten Bereichen. Diese Bereiche sind mit dem EX-Schild gekennzeichnet.

Hier brauchen Sie eine Feuererlaubnis bereitsfür Arbeiten, bei denen es zu Funken oderErwärmung kommen kann: Z. B. beim Bohrenoder Arbeiten mit dem Presslufthammer.

Eine Befahrerlaubnis ist erforderlich für das Befahren von Anlagenteilen wie Behälter, Apparate, Maschinen,Rohrleitungen, Schächte, Gruben, Kanäle, Behälter-tassen, Tanktassen, Aufzugsschachtgruben oder anderenengen und gefährlichen Räumen. „Befahren“ bedeutetdabei das Einsteigen oder Hineinbeugen, um Montage-,Änderungs-, Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten,Besichtigungen, Messungen usw. durchzuführen.

18

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ler

x

A Allgemeine Angaben

1. des Betriebes/

Mstr./Aufsicht

Bau

2. für Betrieb/Werkstätte/Firma

Mstr./FF-Aufsicht

Bau

zust. BASF-Stelle:

Mstr.

Bau

3. Si-Koordinator janein

Name

Unterschrift

Bau

B Arbeitsbeschreibung

1. Anlagenteil:

Bau

2. Auszuführende Arbeiten:

3. Gültig am Datum

von Uhrzeit

bis Uhrzeit

tägliche Freigabeja

C Abzusichernde Gefährdungen

Brandgefahr durch Feuerarbeiten

Explosionsgefahr in Ex-Bereichen

Gefährdungen der Arbeit auf die Umgebung

Explosionsgefahr in Apparaten, Behältern, Rohrleitungen

Sonstige Gefährdungen:

D Sicherungsmaßnahmen vor Beginn der Arbeit

ja neinMaßnahme durchgeführt:

Maßnahme aufgehoben:

Unterschrift

Unterschrift

1. Arbeitsstelle sichern:

1.1 Absperrung Art:

1.2 Sperrung für Tank-/Gleisfahrzeuge

1.3 Mindestabstand zu Kesselwagen/Tanklager ...............

m

1.4 Dichtheitsprüfung an Flanschen/Armaturen im Umfeld

1.5 Abdecken von Rohrleitungen, Apparaten,

Rohrdurchbrüchen, Gitterrosten, Licht-/Kanalschächten

Wand-/Deckendurchbrüchen

1.6 Brennbare Stoffe entfernen

1.7 Löschmittel gemäß E bereitstellen

2. Belüftung der Arbeitsstelle:

2.1 Natürlich

2.2 Technisch belüften mit:

2.3 Luftanalyse auf:

3. Innenraumsicherung von App./Beh./Rohrleitungen:

3.1 Mit Wasser füllen

3.2 Inertisieren mit:

3.3 Spülen mit:

3.4 Analyse auf:

4. Zusätzliche organisatorische Maßnahmen:

4.1 Brandmeldeanlage abschalten

4.2

5. Gefahrenstellen in der Umgebung:

Gefahrenstellen:

Verantwortlicher:Bau:

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen

5.1

Ziffer:

5.2

Ziffer:

5.3

Ziffer:

5.4

Ziffer:

Einverständnis der Verantwortlichen für die Gefahrenstellen in der Umgebung:

5.1 Datum/Unterschrift

5.2 Datum/Unterschrift

5.3 Datum/Unterschrift

5.4 Datum/Unterschrift

6. Unterweisung vor Ort mit dem berechtigten Ausführenden oder dem Berechtigtem zur Übernahme und Weitergabe durchführen:

nein Begründung:

x

☎☎

☎☎

FGefährdungsbeurteilung und Sicherungsmaßnahmen

Feuererlaubnis

1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005 19:15 Uhr Seite 18

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19

A Allgemeine Angaben

1. des Betriebes

Mstr./Aufsicht

Bau

2. für Betrieb/Werkstätte/Firma

Mstr./FF-Aufsicht

Bau

zust. BASF-Stelle:

Mstr.

Bau

3. Si-Koordinator janein

Name

Unterschrift

Bau

B Arbeitsbeschreibung

1. Anlagenteil:

Bau

2. Auszuführende Arbeiten:

3. Gültig am Datum

von Uhrzeit

bis Uhrzeit

tägliche Freigabeja

C Abzusichernde Gefährdungen

Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften

Letzter Stoff im Anlagenteil:

Sehr giftigGiftig

Gesundheits-Ätzend

ReizendHoch-

Leicht-Brand-

Explosions-Umwelt-

schädlich

entzündlichentzündlich

förderndgefährlich

gefährlich

Stoffe in gefährlichen Zuständen

Gefährdungen durch Arbeit auf den Betrieb, Art:

(hohe/tiefe Temperaturen, Über-/Unterdruck)

Einrichtungen oder Einbauten (bewegliche Teile,

Brand-/Ex-Gefahr gem.

heiße/kalte Oberflächen, elektrische Spannung)

Feuererlaubnisschein Nr.:

Sonstige Gefährdungen:

D Sicherungsmaßnahmen vor Beginn der Arbeit

ja neinMaßnahme durchgeführt:

Maßnahme aufgehoben:

1. PLT-Betriebseinrichtungen sichern:

Unterschrift

Unterschrift

1.1 Freischaltung d. Sicherheitsschalter mit Einschaltversuch

1.2 PLT-Sicherungsmaßnahmen:

Freischalten

Antriebe abklemmen

Stromkreis Nr.

Positions-/Messstellen-Nr.

1.3 Radioaktive Strahlenquellen sichern durch Fachstelle

(über Kontrollbuch)

1.4

2. Anlagenteile durch Betrieb sichern:

2.1 Entspannen

2.2 Doppelt absperren mit Zwischenentspannung

2.3 Absperrung sichern mit

2.4 Blindscheibe stecken (Sonderfälle)

2.5 Passstück entfernen

2.6 Abflanschen

2.7 Abblinden

2.8 Mechanisch sichern, Art:

2.9

3. Anlagenteile entleeren/reinigen:

3.1 Entleeren

3.2 Reinigen mit

3.3 Spülen mit

3.4

4. Arbeitsstelle sichern:

4.1 Absperrung Art:

4.2 Abdecken von:

4.3 Sperrung für Tank-/Gleisfahrzeuge

4.4 Dichtheitsprüfung an Flanschen/Armaturen im Umfeld

4.5

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Nr.:

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Gefährdungsbeurteilung und Sicherungsmaßnahmen

Befahrerlaubnis

Eine Befahrerlaubnis ist ebenso erforderlich für dasBetreten von Räumen, in denen mit dem Auftreten giftigeroder betäubender Gase oder Dämpfe in gefährlicherMenge oder Konzentration gerechnet werden muss oderin denen Sauerstoffmangel möglich ist.

Sicherheitsabsprache

Ohne Erlaubnisschein darf keine Arbeit mit besonderenGefahren begonnen werden.Vor Beginn der Arbeit und am Arbeitsort erfolgt eineSicherheitsabsprache.

1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005 19:15 Uhr Seite 19

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Durch den Erlaubnisschein und die Sicherheits-absprache haben Sie erfahren, welche Sicherheits-maßnahmen Sie im Einzelnen zu treffen haben.

Falls noch irgendetwas unklar ist oder während IhrerArbeit unvorhergesehene Ereignisse auftreten:Unbedingt sofort zurückfragen!

Beenden der Arbeit

Nachdem Sie die Arbeit ausgeführt haben, geben Sieden Erlaubnisschein unterschrieben zurück.

20

1/004/2004 Bro. Sicherheit C 07.04.2005 19:15 Uhr Seite 20

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Dass Sie die für Ihre Arbeit notwendige persönlicheSchutzausrüstung tragen, ist selbstverständlich. Hinweise zur Verwendung von persönlicher Schutz-ausrüstung in bestimmten Anlagen oder Anlageteilengeben außerdem besondere Schilder:

Dieses Schild schreibt vor: Augenschutz benutzen

Hier ist ein Gehörschutz vorgeschrieben

Bei einer Anlage mit diesem Schild besteht Helmtrage-pflicht

Hier müssen Sicherheitsschuhe getragen werden

21

Persönliche Schutzausrüstung

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Stoffe und Zubereitungen mit gefährlichen Eigenschaften,wie z. B. hochentzündlich, sehr giftig, sensibilisierendoder umweltgefährlich, sind besonders gekennzeichnet.Die Kennzeichnung befindet sich auf den Behältern,Leitungen usw., die diese Stoffe und Zubereitungen enthalten. In solchen Fällen gelten besondere Sicher-heitsvorkehrungen, die Sie im Betrieb erfragen.

22

Gefährliche Stoffe

SEHR GIFTIG

T+

GIFTIG

T

GESUNDHEITSSCHÄDLICH

Xn

BRANDFÖRDERND

O

HOCHENTZÜNDLICH

F+

LEICHTENTZÜNDLICH

F

ÄTZEND

C

REIZEND

Xi

EXPLOSIONSGEFÄHRLICH

E

UMWELTGEFÄHRLICH

N

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Wenn es doch einmal zu einem Alarmfall kommt: Bleiben Sie besonnen.Hektik und Panik nützen niemand, sie schaden nur. Wichtig ist, dass Sie im Alarmfall die entsprechendenVorschriften und Anweisungen genau beachten.

Wenn Sie als Erster Kenntnis von einem Unfall- oderSchadensereignis erhalten:Wählen Sie von einem Werksanschluss der BASF aus die Notrufnummer 112, von einem externen Anschluss (z. B. Telekom) die Notrufnummer (0621) 60-112.Melden Sie dann, was vorgefallen ist. Denken Sie dabei an die 5 W’s einer korrekten Meldung:

Wer ruft an?Wo ist es passiert?Was ist passiert?Wie viele Personen sind verletzt?Welche Verletzungen?

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Verhalten im Alarmfall

112

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Je nach Art der Gefahr werden gefährliche Ereignissebei der BASF durch unterschiedliche akustischeGefahrensignale gemeldet: Das Notsignal „Typhon“und das Warnsignal „Jodelton“

Warnsignal Jodelton: (periodisch schnell auf- undabschwingendes Signal)

Beim Warnsignal „Jodelton“ müssen die in der ent-sprechenden Betriebsanweisung des jeweiligenBetriebes vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen ergrif-fen werden. Warten Sie dann auf weitere Anweisungen.

Notsignal Typhon: (7 sec. Dauerton, 3 sec. Pause)

Wenn das Notsignal „Typhon“ zu hören ist gehen Sie wie folgt vor:

Suchen Sie die Sammelstelle auf.Laufen Sie dabei quer zur Windrichtung.Benutzen Sie auf keinen Fall den Aufzug.

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Jodelton

Typhon

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Gullys müssen mit den dafür vorgesehenen grünenKissen abgedeckt werden.

Wie alle Personen auf dem Werksgelände können Sieherangezogen werden, um Rettungsdienst oder Werk-feuerwehr einzuweisen.Folgen Sie genau den Anweisungen der Werkfeuerwehrund des Werkschutzes.

Entwarnung erfolgt an der Sammelstelle durch dieWerkfeuerwehr oder durch die Lautsprecheranlage.

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Eine Bemerkung zum Schluss

Sie haben sich jetzt eingehend mit den wichtigstenBestimmungen zum Arbeitsschutz in der BASF beschäftigt.Dafür danken wir Ihnen.

Haben Sie bitte Verständnis, dass wir bei Verstößen keinAuge zudrücken können.

Gehen Sie mit uns auf Nummer sicher – dann sind Sieimmer auf der sicheren Seite.

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BASF AktiengesellschaftGUS Sicherheit und GefahrenabwehrTel. (0621) 60-4974567056 Ludwigshafen

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