Abteilung Jugend und Familie
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung - Möglichkeiten und Grenzen
26.11.2012
Abteilung Jugend und Familie
Kindertagesbetreuungist ein wesentlicher Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
weitere Bausteine z.B.- familienfreundliche Arbeitszeiten (z.B. flexibel, planbar, keine Schichtarbeit, kein früher Beginn)- Konzept zu Mutterschutz und Elternzeit (Beratung, Fachkraftanbindung, Fortbildung)- familiengerechte Arbeitsplatzgestaltung (Heim- / Telearbeit, Arbeitszeitkonten, „Familienbüro“)- Vermittlung haushaltsnaher Dienstleistungen- Leitbild und Unternehmenskultur / Frauen in Führungspositionen
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 2
Abteilung Jugend und Familie
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung
Rechtsanspruch:
Kinder über 1 Jahr bis zur Einschulung haben einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe am Wohnort.
Maßgeblich für den Umfang des Rechtsanspruchs sind die individuell notwendigen Betreuungszeiten (in der Regel werktags zwischen 7°°Uhr und 17°°Uhr).
Es wird versucht, möglichst wohnortnah das notwendige Angebot vorzuhalten.
Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist rechtlich gleichwertig mit der Betreuung in einer Kindertagespflegestelle.
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 3
Abteilung Jugend und Familie
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 4
Rechtsanspruch:
KiTa NRW (KIBIZ) derzeit 3 Betreuungszeiten (25, 35, 45 Std.) und 3 Gruppentypen mit fest hinterlegter Personalausstattung:• 10 Kinder von 1 bis 3 Jahren • 20 Kinder von 2 bis 6 Jahren (davon 4 – 6 unter 3J)• 25 Kinder von 3 – 6 Jahren (wenn 45 Std./Wo. Betreuung: 20 Kinder)
Zulassung des Trägers durch überörtlichen Jugendhilfeträger (LVR)• Konzept• Raumplan• Personalqualifikation
Finanzierung durch kindbezogene Pauschalen von ca. 3.300 € - ca. 16.000 € jährlich, die aus Elternbeiträgen, Landeszuweisung, Jugendamtsanteil und einem Trägeranteil geleistet werden.
Abteilung Jugend und Familie
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung
Rechtsanspruch:
Tagespflege
3 Betreuungszeiten individuell in Stufen á 10 Std., regelmäßige Betreuung insgesamt über 15 Std./Wo.
Zulassung der Tagespflegestelle durch örtlichen Jugendhilfeträger, u.a.• Qualifikation durch Schulung (160 Std.)• räumliche Voraussetzung gegeben (eigene Wohnung oder andere geeignete Räume)• festgelegte Maximalbetreuung (höchstens 5 Kinder)
Finanzierung durch Jugendamt, ca. 4,50 € / Std. pro Kind, Tagespflegeperson ist selbstständig tätig (Steuer, Versicherung etc.).
Elternbeiträge für KiTa und Tagespflege gleich.
Betreuungsarten können kombiniert werden (z.B. Randzeiten).
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 5
Abteilung Jugend und Familie
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung
Handlungsalternativen
Tagespflege:
Zusammenarbeit mit vorhandenen (Groß-)Tagespflegestellen, ggfls. Übernahme von Kosten, um Plätze vorzuhalten, Kostenübernahme durch Jugendamt am Wohnort möglich, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht.
Tagespflege im Betrieb (geeignete Räume, Zulassung durch Jugendamt), Kostenübernahme möglich s.o. Vorhandenes Personal kann nach Schulung/Anerkennung Tagespflege durchführen.
Vorteil: geringe Kosten, geringer Verwaltungsaufwand, Flexibilität
Nachteil: störungsanfälliges Konstrukt (z.B. Krankheit, Konflikte mit Eltern)
ESF-Fördermittel können beantragt werden (Förderung von Festanstellungsmodellen).
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 6Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 6
Abteilung Jugend und Familie
Betriebsnahe KindertagesbetreuungHandlungsalternativen
Kindertagesstätten:
Zusammenarbeit mit vorhandenen Kindertagesstätten anerkannter Träger, ggfls. Übernahme von Kosten, um Plätze/Kontingent vorzuhalten, Finanzierung der Kinderbetreuung durch Jugendamt möglich, wenn im Rahmen der Jugendhilfeplanung abgestimmt.
Betriebskita:
Einrichtung muss zugelassen sein wie eine öffentliche KiTa (Genehmigung durch LVR, Konzept, Personal, Raumanforderungen)
Träger entweder Unternehmen, anerkannte Träger, Elterninitiativen
Finanzierung der Kinderbetreuung durch Jugendamt möglich (wenn anerkannter Träger und im Rahmen der Jugendhilfeplanung)
ESF Fördermittel für Betriebskosten können voraussichtlich bald wieder genutzt werden (keine Investitionsmittel).
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 7
Abteilung Jugend und Familie
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=112468.html
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 8
Abteilung Jugend und Familie
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung
http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/betriebskitas/betriebskitas_1.html
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 9
Abteilung Jugend und Familie
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung
www.erfolgsfaktor-familie.del
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 10
Abteilung Jugend und Familie
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung
Beratungsmöglichkeiten
Grundsatzfragen Kreis Euskirchen, JugendamtAlois Hermes, Jugendhilfeplanung, Tel. 02251/ 15 [email protected]
Kindertagespflege Deutscher Kinderschutzbund KV EuskirchenMargret Meisen, Koordinatorin,Tel. 02251/ 70 25 [email protected]
Betriebskita Landschaftsverband RheinlandSvenja Rabenstein, LandesjugendamtTel. 0221/ 809-4047 [email protected]
ESF-Mittel Servicestelle Betriebliche KinderbetreuungTel.: 0800 0000 945 (kostenlos)[email protected]
Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 11
Abteilung Jugend und Familie
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Erdmann BierdelAbteilungsleiter Jugend und Familie
02251/ 15 [email protected]