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1 Mitgliederversammlung, Hannover, 26.11.2012 Aktuelle Sozialpolitik

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Mitgliederversammlung, Hannover, 26.11.2012

Aktuelle Sozialpolitik

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8. GWB-Novelle: Anwendung des Kartellrechts auf GKV

Trotz massiver Kritik beschließt die Koalition, die GKV unter Kartellrecht zu stellen.

„Wettbewerbspolizei“ für die Kassen: Mit der 8. GWB-Novelle soll die GKV – zusätzlich zur Kontrolle des BVA – unter die Aufsicht des Bundeskartellamts gestellt werden.

Die Mehrheit der Kassen und Teile der Politik (Länder, SPD, Grüne, Linke, CSU) befürchten weitreichende Konsequenzen. In einer strengen Lesart wären künftig alle gemeinsamen Kassenaktivitäten ausgeschlossen, die nicht im SGB aufgeführt sind sind.

Allein beim Versorgungsauftrag der Kassen soll es eine Ausnahme von der kartell-rechtlichen Beurteilung geben. Zudem wird klargestellt, dass es sich bei den Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht um wettbewerblich relevantes Verhalten handelt.

Kritisch ist auch die europarechtliche Dimension der 8. GWB-Novelle: Die Anwendung des Kartellrechts könnte zu einer Umbewertung in der Rechtsprechung des EuGH führen, wonach gesetzliche Krankenkassen als Unternehmen zu sehen wären.

Dies hätte unabsehbare Folgen, z. B. die umsatzsteuerliche Behandlung der Kassen und den nationalen Souveränitätsverlust für die Gestaltung des Gesundheitswesens.

Derzeit befindet sich das Thema noch im Vermittlungsprozess des Bundesrats.

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Patientenrechtegesetz ab 01.01.2013

Geplante Neuregelungen

Bündelung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im BGB

Förderung der Fehlervermeidungskultur

Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern

Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern

Stärkung der Patientenbeteiligung Stärkung der Patienteninformation (Recht auf Einsicht in Patientenakte, verständliche Aufklärung) Mehr Rechte gegenüber den Krankenkassen: In Genehmigungsverfahren, z. B. für

Rehabilitationsmaßnahmen, erhalten die Krankenkassen eine gesetzliche Frist. Wenn sie innerhalb dieser Frist nicht handeln, gilt der Antrag als genehmigt und die Versicherten können sie sich die Leistung selbst beschaffen.

Das Gesetz, das zum 01.01.2013 in Kraft treten soll, wird am 30.11.2012 in 2. Lesung verhandelt. Abgesehen von den schnelleren Bearbeitungsfristen für Kassen enthält das Gesetz wenig Neues, sondern fasst vor allem bestehende Rechtsprechung zusammen.

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Änderungen im Transplantationsgesetz

Neu: Entscheidungslösung ab 01.11.2012

„Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organ- spende in Deutschland zu fördern. Hierzu soll jede Bürgerin und jeder Bürger regelmäßig im Leben in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage seiner eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen und aufgefordert werden, die jeweilige Erklärung auch zu dokumentieren.“

Die Kassen werden verpflichtet, alle Versicherten ab 16 alle zwei Jahre zu informieren und zu einer frei- willigen Entscheidung zur Organ- u. Gewebespende aufzufordern. Für die Dokumentation der eigenen Entscheidung werden Spenderausweise ausgegeben.

Es zeichnet sich – auch vor dem Hintergrund der jüngsten Organspendeskandale – ab, dass das Thema mehrheitlich defensiv angegangen wird, nur einige wenige

Kassen besetzen das Thema bereits offensiv.

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Abschaffung der Praxisgebühr: KKH-Allianz als Vorreiter

Nach dem großen Medienecho zur Erstattung der Praxisgebühr bei der KKH-Allianz be- ginnt bei der Kanzlerin als vehemente Gegnerin einer Abschaffung ein Umdenkprozess:

Die Koalition beschließt Anfang November das Aus der Praxisgebühr zum 1.1.2013.

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Finanzsituation der GKV (1)

Schätzerkreis 2012

Geschätzte Einnahmen des Gesundheitsfonds: 188,7 Mrd. Euro

Getätigte Zuweisungen 185,4 Mrd. Euro

Überschuss (fließt in Liquiditätsreserve): 3,2 Mrd. Euro

Geschätzte Ausgaben der Krankenkassen: 181,5 Mrd. Euro

Überschuss GKV (185,4 Mrd.-181,5 Mrd.): 3,9 Mrd. Euro

Die ursprünglichen Planungen für 2012 waren zu pessimistisch angesetzt. Die Deckungsquote erhöhte sich von 100 auf 102 %. Damit wird ein Überschuss in Milliardenhöhe möglich.

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Finanzsituation der GKV (2)

Schätzerkreis 2013

Damit können auch 2013 alle voraussichtlichen Ausgaben durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in

der GKV beträgt 0 Euro.

Geschätzte Einnahmen des Gesundheitsfonds: 191,268 Mrd. Euro

Abschmelzen der Liquiditätsreserve + 0,686 Mrd. Euro

Einnahmen Gesundheitsfonds inkl. Zuführung aus der Liquiditätsreserve 191,954 Mrd. Euro

Geschätzte Ausgaben der Krankenkassen: 191,954 Mrd. Euro

Überschuss GKV: 0,00 Mrd. Euro

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