BILDUNGSREPORT
Landkreis Harz
2018
100
% B
ILD
UN
G
In diesem Report
Einleitung .................................................................................................................... 1
Blitzlichter Bildung ...................................................................................................... 3
Bildung im Kreisentwicklungskonzept ......................................................................... 4
Überlegungen zur Projektplanung .............................................................................. 5
Im Fokus: Frühkindliche Bildung ................................................................................. 6
Im Fokus: Der Übergang von der Kita in die Grundschule ....................................... 14
Im Fokus: Die schulische Bildung ............................................................................. 19
Im Fokus: Schulabschlüsse ...................................................................................... 31
Im Fokus: Bildungsberatung ..................................................................................... 34
Im Kurzüberblick: Ausbildung ................................................................................... 39
Wir haben Sie gefragt ............................................................................................... 41
Die Einbindung der Zivilgesellschaft ......................................................................... 44
Ausblick-Die nächsten Schritte ................................................................................. 47
1
Einleitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Bildungs-
report möchte ich auf
unsere 1. Bildungs-
konferenz und deren
Ergebnisse zurück-
blicken und neue Er-
hebungen des
Bildungsmonitorings
vorstellen.
Im letzten Jahr haben wir erstmals mit
einer Bildungskonferenz vielen Akteuren
und Partnern beim wichtigen Thema
Bildung eine gemeinsame Plattform
gegeben, um sich fachlich auszutauschen,
zu diskutieren und gemeinsame Ziele für
die weitere Zusammenarbeit festzu-
schreiben. Die sehr gute Resonanz und
die durchweg positiven Rückmeldungen
haben gezeigt, dass der Bedarf für solch
ein Veranstaltungsformat sehr groß ist.
Die Ergebnisse der einzelnen Workshops
sind in die Arbeit des Bildungsbüros
eingeflossen und wurden bei der
Umsetzung der einzelnen
bildungsbezogenen Projekte berück-
sichtigt.
Im Arbeitskreis „Übergang KITA-
Grundschule“ wurden die Aufgaben der
Vorschule, Zuständigkeiten am Übergang,
Transparenz bei Entscheidungen und
Elternarbeit aufgenommen. Im Ergebnis
soll noch in diesem Jahr eine
Handreichung für Eltern veröffentlicht
werden, welche den Eltern in der Phase
des Übergangs die einzelnen Schritte,
Termine und wichtige Ereignisse vermittelt
und in der Ansprechpartner benannt
werden.
Darüber hinaus ist dieser Arbeitskreis
dabei, verbindliche Mindeststandards für
die Übergangsgestaltung zu definieren.
Das Modellprojekt "Übergänge gestalten"
vom Kindergarten zur Grundschule der
Netzwerkstelle Schulerfolg wurde
erfolgreich fortgesetzt. Besondere
Schwerpunkte waren die Elternarbeit, der
Austausch zwischen den
Kindertagesstätten und Grundschulen und
die Ausbildung von Schülerpaten an den
Grundschulen. Ein entscheidender
Erfolgsfaktor für diese Arbeit ist jedoch der
weitere Bestand bzw. die Verstetigung der
Schulsozialarbeit.
Den Übergang von der Grundschule an
die weiterführenden Schulen unterstützt
ebenfalls die Netzwerkstelle mit ihren
Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeitern sehr aktiv. Sie bieten
Fortbildungen für Pädagogen, Eltern und
Schüler sehr erfolgreich an.
Auch die „Hausaufgabe“, die Bildungs-
und Bildungsberatungsangebote stärker
zu vernetzen, wurde intensiv bearbeitet.
Im April 2018 konnte durch das Projekt
Bündnis Schule>Beruf die Homepage
#janalos online geschaltet werden. Sie
bietet unentschlossenen Jugendlichen und
jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich
zur Berufswegeplanung zu informieren
und direkt mit Ansprechpersonen des
Bündnisses Kontakt aufzunehmen.
Außerdem wurde mit den Projekten
„Praktikalotsen“ (Projektstart 1. November
2017) und KombIHarz (Projektstart 1. Mai
2018) ein Lückenschluss im Übergangs-
system erreicht.
2
Im Bereich der Gremienarbeit konnten die
Aktivitäten ebenfalls konzentriert werden.
So wurde verwaltungsintern die AG
„Soziale Infrastruktur“ um den Bereich der
Bildung erweitert, die Gründung eines
„Regionalen Arbeitskreises Bildung“ vom
Kreistag beschlossen und die
Zusammenarbeit mit den Stiftungen weiter
forciert.
Nun gilt es, diesen Schwung aufzunehmen
und mit der 2. Bildungskonferenz den
Startschuss für die Erarbeitung eines
Bildungsleitbildes für den Landkreis Harz
zu geben. Ich lade Sie ein, sich an diesem
mehrstufigen Prozess zu beteiligen, von
dem auch Sie profitieren werden und sich
mit Ihren Ideen, Erfahrungen und Ihrer
Fachexpertise einzubringen - ganz im
Sinne unseres Mottos
Zukunft durch Bildung –
Bildungsregion Landkreis Harz.
“Bildung braucht eine Vision“ - um die
Zukunft gemeinsam gestalten zu können,
ist das gemeinsame Handeln aller an
Bildung beteiligter Partner unerlässlich.
Bereits zur 1. Bildungskonferenz habe ich
betont, dass „wir eine gemeinsame
Verantwortung für Bildung haben und nur
im Dialog erfolgreich sein können.“
Bildung ist mehr als nur Schule – Bildung
ist ein lebenslanger Prozess von der
frühkindlichen Bildung, über die Schul-
und Berufsausbildung bis hin zur
Erwachsenen- und Seniorenbildung
sowohl im formalen als auch im non
formalen Bereich.
Auf unserer Konferenz wollen wir uns
unter anderem darüber austauschen,
welche strategischen Ziele für den
Landkreis Harz im formalen
Bildungsbereich wichtig sind.
Ich wünsche Ihnen einen anregenden
Austausch und viele Impulse für die
eigene und für die weitere gemeinsame
Arbeit!
Martin Skiebe
Landrat des Landkreises Harz
3
Blitzlichter Bildung
Was wir haben:
Feste Bildungsorte mit einem guten Ruf
Eine durchgängige Bildungslandschaft
Vielfältige Angebote für informelle Bildung
Eine gut strukturierte und funktionierende
Berufsorientierung
Schulsozialarbeiter
Funktionierende Förderschulen
Lösungsorientiert arbeitende Bildungs-
einrichtungen
Spitzenleistungen der Schüler bei
überregionalen Wettbewerben
Eine Trägervielfalt
Eine ausgezeichnete frühkindliche Bildung
Eine Generationenhochschule
Und was noch ausbaufähig ist:
Der Blick über den Tellerrand
Flexibilität hinsichtlich sich verändernder
Bedingungen
Offenheit für neue Konzepte
Fachkräfte
Erreichbarkeit der Bildungsangebote
Anwendungsbereites und praxis-
bezogenes Wissen der Schüler
Starke Sekundarschulen
Ein einheitliches Vorgehen, gemeinsame
Leitlinien
Flächendeckend sanierte Schulen
Einhaltung sicherheitstechnischer Stan-
dards
Voraussetzungen für digitale Bildung an
Schulen
Eine reale und ausreichende
Budgetierung
1
1 Quelle: Bildungsbüro, Landkreis Harz,
Onlinebefragung 2018 „Leitbild“.
Was wir uns wünschen:
Innovative Ideen durchbrechen bisherige Verwaltungsstrukturen
Solide Finanzierung der Bildungsangebote statt Vielzahl von Projektangeboten
Zentrale Ansprechpartner und koordinierte Anlaufstellen
Bessere Einbeziehung des ländlichen Raumes in die Bildungsangebote
4
Bildung im Kreisentwicklungskonzept
Das im Jahr 2015 beschlossene
Kreisentwicklungskonzept des
Landkreises Harz (KEK) beschreibt
folgende Themenbereiche, die als Basis
und Richtung der Kreisentwicklungs-
planung dienen sollen:
Schaffung und Gewährleistung gleich-
wertiger Lebensverhältnisse in allen
Teilräumen
1) Nachhaltige Entwicklung der
Raum- und Siedlungsstruktur
2) Förderung der regionalen Wirt-
schaft und der Land- und Forst-
wirtschaft
3) Gewährleistung und Optimierung
der Grundversorgung, schwer-
punktmäßig in den „zentralen
Orten“
4) Förderung von Identifikation und
Identität mit dem Landkreis
5) Gewährleistung des Klimaschutzes
6) Beachtung der Chancengleichheit
sowie Familienfreundlichkeit
Für den Landkreis Harz gibt es keine
gemeinsamen Bildungs-leitziele.
Gewährleistung
eines generations-
übergreifenden
Bildungsangebots
Das Thema Bildung findet sich in keinem eigenen Leitbild wieder, es
wird lediglich punktuell aufgegriffen.
Folglich fehlt es bis dato an konkret bildungsbezogenen Leitlinien.
Daraus lässt sich die Frage ableiten, ob es im Landkreis ein
einheitliches Verständnis für Bildung gibt, ob wir uns auch als
Bildungsregion verstehen und welche Maßstäbe wir daran knüpfen.
Mit der politischen Entscheidung, für den Landkreis Harz ein
Datenbasiertes Kommunales Bildungsmanagement (DKBM) aufzubauen
und damit einhergehend der Beteiligung an dem Programm „Bildung
integriert“, wurde die Entwicklung von bildungsbezogenen Leitlinien
als zentrale strategische Aufgabe definiert.
5
Überlegungen zur Projektplanung
Alle an Bildung beteiligten Akteure haben
ihre ganz eigene Mission. Diese sollten in
einem Verbund zusammengeführt und von
dort strukturiert umgesetzt werden.
Gerade weil „Bildung“ ein Multi-Akteurs-
Politikfeld darstellt, ist ein Bildungsleitbild
fast eine zwingende Notwendigkeit.
Die Akteure werden in keinem Fall ihre
Autonomie in strategischen oder operativen
Fragen aufgeben.
Keine Bildungskonferenz wird darüber
entscheiden können, wie die fachlichen
Schwerpunkte einer Kreisvolkshochschule
aussehen oder für welche Qualifizierungs-
programme die Bundesagentur für Arbeit
ihre Mittel verwendet.
Zentral ist, dass die unterschiedlichen
strategischen und operativen Maßnahmen
sich nicht blockieren oder doppeln.
Im Idealfall harmonieren die Akteure.
Ein Bildungsleitbild kann dazu die
notwendige normative Klammer bieten.2
2 Quelle: Dokumentation Bildungsleitbild: Nordlicht
Mit ihrer Unterschrift garantieren die
relevanten Akteure, ihre eigene strategische
Ausrichtung sowie ihre operativen
Aktivitäten auf das gemeinsame Ziel
auszurichten.
Auf politischer Ebene erklärt der Kreistag
durch Beschluss das Leitbild zu seinem
verbindlichen Handlungsrahmen.
Leitziele können…
orientieren
motivieren
die
strategische
Ausrichtung
angeben
Beschluss und Vereinbarung der
Leitziele zur 3. Bildungs-
konferenz in 2019
6
Im Fokus: Frühkindliche Bildung Der Anspruch auf Kinderbetreuung wird für das Land Sachsen-Anhalt festgeschrieben im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) vom 01.08.2013. Danach hat jedes Kind bis zum Beginn der Schulpflicht Anspruch auf ein Förderungs- und Betreuungsangebot bis zu zehn Stunden je Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier dem Landkreis Harz) und gilt als erfüllt, wenn ein Platz in einer für Kinder zumutbar erreichbaren Tageseinrichtung oder in einer Tagespflegestelle angeboten wird.3 Dieser Rechtsanspruch wurde im Leitbild des Landkreises unter „Nachhaltige Entwicklung der Raum- und Siedlungs-struktur“ für die Grundzentren verankert. Aus raumplanerischer Sicht kommt den grundzentralen Orten im Landkreis Harz die Aufgabe zu, für sich und das nähere Umland die grundsätzlichen öffentlichen wie privaten Versorgungseinheiten und andere Einrichtungen der Grundversorgung vor-zuhalten. Hierzu zählt auch die Sicherung der Kinderbetreuungseinrichtungen.4
3 § 3 KiFöG LSA
4 KEK S. 22
Das Land Sachsen-Anhalt rangierte 2017 bundesweit auf Platz 2 bezüglich der Ganztagsbetreuung in Kitas. Verglichen wurde dabei der Anteil der ganztags betreuten Kinder zwischen 3 und 6 Jahren in Kindertagesstätten an allen Kindern derselben Altersgruppe. 5 Eine Betreuung von Kindern unter 1 Jahr ist im Landkreis Harz eher selten. Die Betreuungsquote liegt bei lediglich 7,5 Prozent. Den Hort besuchen ca. Dreiviertel der Erst- und Zweitklässler, danach nimmt die Hortbetreuung zunehmend ab.
6
5 Quelle: Bestandsranking 2017 in www.insm-
bildungsmonitoring.de 6 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Der Landkreis Harz
verzeichnet
landesweit (nach
Halle und Magdeburg)
die meisten
genehmigten Plätze in
der
Kindertagesbetreuung
(15.536 zum Stichtag
01.03.2018)
3 bis unter 4 4 bis unter 5 5 bis unter 6 6 bis unter 7
Belegungsquote 90,4% 93,1% 92,0% 92,6%
89,0%
90,0%
91,0%
92,0%
93,0%
94,0%
Belegungsquote der 3- bis unter 7- Jährigen im LK Harz 2017
7
Die Schuleingangsuntersuchung Die Schuleingangsuntersuchung ist gem. § 37 (2) Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) verbindlich und soll lt. Anlage 1 Runderlass des Ministeriums für Bildung vom 01.07.2016 (GSAufnRdErl.) bis spätestens 15.07. des Jahres vor der Einschulung stattfinden. Dazu erhalten die Grundschulen entsprechend ihres Schuleinzugsbezirkes die erforderlichen Einwohnermeldedaten und melden die zu untersuchenden Kinder an das Gesundheitsamt des Landkreises. Über die erfolgte Untersuchung und das Ergebnis soll die aufnehmende Grundschule mithilfe eines Formblattes (Anlage 2 GSAufnRdErl.) bis zum 01.08. des Jahres vor der Einschulung informiert werden. Ziel ist es, bei Auffälligkeiten einen Therapie- bzw. Förderplan für das Kind zu erstellen. Eine besondere Herausforderung besteht u.a. darin: - dass der Bildungsauftrag bei der KITA
liegt, diese jedoch über Therapie- bzw. Förderbedarfe des Kindes nicht automatisch informiert werden kann,
Am Rande: Unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de erfolgt eine regelmäßige Gesundheitsberichterstattung des Landes auch auf regionaler Ebene. Der Landkreis Harz soll hier zukünftig auch mit entsprechenden Meldungen abrufbar sein.
weil dafür keine gesetzliche Grundlage vorliegt. Zwecks Abstimmung ihres Bildungsplanes und zur optimalen Ergänzung der individuellen Förderung wären Informationen hierzu jedoch hilfreich. Allerdings werden die Eltern über sämtliche Feststellungen informiert. Die Kita kann bei fehlender Informations-lage nur auf eigene Beobachtungen und freiwillige Informationen der Eltern zurückgreifen.
Es besteht ein geringer Anteil an
Kindern, die nicht zur Schuleingangs-untersuchung
vorgestellt wurden. Das Gesundheitsamt
schätzt auf 1-2 Prozent.
8
Kinder mit Einschränkungen in der Grobmotorik7 Grobmotorik umfasst hierbei die Bewegungsfunktionen des Körpers, welche der Gesamtbewegung dienen (z.B. Laufen, Springen, Hüpfen…) Im Landesdurchschnitt lagen bei 3,1 Prozent der untersuchten Kinder grobmotorische Defizite vor.8
Davon haben 38 Prozent eine Empfehlung
zur Ergotherapie erhalten.
Kinder mit Einschränkungen in der Feinmotorik Feinmotorik bezeichnet die Koordination kleiner, präziser Bewegungsabläufe mit Händen, Fingern, Mund und Gesichts-muskeln (Mimik). Bei der Schuleingangsuntersuchung (SEU) wird besonders auf die Feinmotorik der Hand beim Zeichnen im Zusammenspiel mit der visuellen Wahrnehmung geachtet. Davon haben 31 Prozent eine Empfehlung
zur Ergotherapie erhalten.
7 Quelle: Schuleingangsuntersuchung 2017,
Gesundheitsamt 8 Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Landes
Sachsen-Anhalt
Defizite in der Feinmotorik weisen auf mögliche Entwicklungsverzögerungen und mögliche spätere Probleme beim Lernen und bei der Aufgabenerledigung in der Schule hin.9
9 Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-
Anhalt: Dokumentation der Schuleingangsunter-suchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter
Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Anzahl der untersuchten Kinder 1527 1671 1631 1521 1504 1545
Anteil der Kinder mit grobmotorischen Defiziten 8 % 8 % 11 % 14 % 13 % 14 %
14 Prozent der
untersuchten Kinder haben Defizite in der Grobmotorik.
Landes-durchschnitt
= 3,1 Prozent
Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Anzahl der untersuchten Kinder 1527 1671 1631 1521 1504 1545
Anteil der Kinder mit feinmotorischen Defiziten 10 % 11 % 11 % 21 % 20 % 19 %
19 Prozent der
untersuchten Kinder haben Defizite in der Feinmotorik.
Landes-durchschnitt
= 11,5 Prozent
9
Der Anteil der untersuchten Kinder, die sowohl in der Grob- und/oder in der Feinmotorik beeinträchtigt sind, belief sich im Untersuchungsjahr 2017 auf 23,3 Prozent. 35 Prozent der untersuchten Kinder mit Störungen in der Grob- und/oder Feinmotorik leben mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen.
Kinder mit Übergewicht10 Damit ist der Anteil der übergewichtigen Kinder im Landkreis Harz verglichen mit dem Landesdurchschnitt doppelt so hoch. Übergewicht hat nicht nur negative Auswirkungen auf fast alle Organsysteme, sondern auch eine soziale und seelische Komponente. Wenn Kinder durch ihr Körpergewicht an der Teilnahme von sportlichen oder anderen altersgemäßen Aktivitäten behindert sind, können daraus psychosoziale Probleme erwachsen. Ursachen für Übergewicht liegen sowohl in der Ernährung, als auch im Bewegungsmangel. In erster Linie benötigen die Eltern hierbei eine vielfältige Unterstützung. Es gilt, die Eltern über Beratung, Aufklärung, Begleitung und Einbeziehung in aktive Programme zu befähigen, für ihr Kind gesundheitsfördernde Bedingungen zu schaffen.
10
Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Landes
Sachsen-Anhalt und eigene Erhebungen
Die 2. Komponente stellt in diesem Zu-sammenhang die Kita selbst dar. Sie sollte bewegungsfreundlich eingerichtet sein und vielfältige Angebote für körperliche Aktivitäten vorhalten.
40 Prozent der Kinder mit
Defiziten in der Grob- und/oder
Feinmotorik sind übergewichtig.
Jahr 2015 2016 2017
Anzahl der untersuchten Kinder 1521 1504 1545
Anteil der Kinder mit Übergewicht und/oder Adipositas 10 % 12 % 9 %
Landes-durchschnitt
= 4,4 Prozent
8 Prozent der Kinder der
Altersgruppe 0-6 Jahre sind in Sportvereinen
organisiert.
10
Kinder mit Sprachauffälligkeiten Ein einheitliches Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes bei Kindern existiert für das Land Sachsen-Anhalt nicht. Dennoch hängen Sprache und Bildung eng miteinander zusammen- die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und für vollumfängliche Teilhabe am gesell-schaftlichen Leben. Sonach sollte Sprachförderung bereits frühzeitig ansetzen und meint nicht die im pädagogischen Alltag integrierte Sprach-förderung (Sprache als Bildungsbereich in: Bildung elementar: Bildung von Anfang an!).11 Am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, das in seiner 2. Förderwelle vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 läuft, beteiligen sich 20 Kitas des Landkreises. Voraussetzung hierfür ist ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf.
Die Sprachförderung wird lt. Angaben der Einrichtungen sowohl durch eigenes pädagogisches Personal (40 Prozent) als durch externe Anbieter (60 Prozent) umgesetzt.12
11
Literaturhinweis: Sprachstandsfeststellung und
Sprachförderung im Kindergarten sowie beim Übergang in die Schule. Expertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts 12
Quelle: eigene Erhebungen, hier: Befragung der
Kitas in 2017
Dabei benutzen 24 Prozent ein (eigenes) Verfahren zur Sprachstandsfeststellung, im Übrigen dient ein individueller Entwicklungs- und Beobachtungsbogen als Hilfestellung bei der Lokalisierung be-sonderer Förderbedarfe. In der Schuleingangsuntersuchung werden Defizite in der Artikulation, im Grammatik-verständnis und weitere Sprachauffällig-keiten erfasst und entsprechend Sprach-förderbedarfe formuliert. Defizite in der Artikulation und/oder Grammatik weisen auf mögliche Entwicklungsverzögerungen und mögliche spätere Probleme beim Lernen und bei der Aufgabenerledigung in der Schule hin.13
13
Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-
Anhalt: Dokumentation der Schuleingangs-untersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter
31,5 Prozent der untersuchten
Kinder zeigten Sprach-
auffälligkeiten.
Landkreis Harz
Land Sachsen-Anhalt
Kinder mit Sprachauffälligkeiten und/oder Defiziten in der Artikulation/Grammatik 31,5 %
Kinder mit Defiziten in der Artikulation 21,2 %
Kinder mit Defiziten in der Grammatik 8,9 %
11
Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten Zeigen sich bei einem Kind durchgehende Muster von Unaufmerksamkeit, Überaktivität und Impulsivität, hat es schwere oder häufige Wutausbrüche, stiehlt es, lügt es häufig oder hat es sonstige Störungen im Sozialverhalten, ist der Schulerfolg nicht nur des betroffenen Kindes gefährdet; diese Verhaltens-auffälligkeiten wirken auch in die soziale Gruppe der Klasse nach. Provokationen, Mobbing, Vandalismus und schulverweigerndes Verhalten können die Folgen sein.
Kinder mit besonderem Förderbedarf Von den in 2017 in der Schuleingangsunter-suchung untersuchten Kindern waren/sind 4,3 Prozent in einer ambulanten Therapie, 2,3 Prozent befanden sich in einer inte-grativen Frühförderung.
Die Zahngesundheit im Landkreis Harz Die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt hat sich in den letzten 10 Jahren kontinuierlich verbessert. Dieser Trend ist auch im Landkreis Harz zu erkennen. Der dmf- t- bzw. DMF-T- Wert gilt als Maßzahl für das Kariesvorkommen (Kariesprävalenz) und wird bei kariesepidemiologischen Erhebungen verwendet.
Ein sonderpädagogisches Feststellungs-verfahren wurde bei 6,4 Prozent der untersuchten Kinder empfohlen.
Er entspricht der Summe der kariösen (d = decayed), aufgrund von Karies extrahierten (m= missing) und gefüllten (f=filled) Zähne pro Kind. Dabei bezeichnen die Kleinbuchstaben die Milchzähne (t = teeth) und die Großbuch-staben die bleibenden Zähne (T). Der dmf-t-Mittelwert der 6-bis 7- Jährigen Grundschüler im Landkreis Harz hat sich von 2,9 im Jahr 2007/2008 auf 2,4 im Schuljahr 2016/2017 verbessert.
11 Prozent der untersuchten
Kinder zeigten Verhaltens-
auffälligkeiten.
12
Ein dmf - t -Wert von 2,4 bedeutet, dass durchschnittlich bei jedem Schüler 2,4 Milchzähne Karies aufweisen, mit einer Füllung versehen sind oder bereits entfernt werden mussten. Die Verbesserung entspricht dem Landestrend. Sie ist unter anderem auf die intensive zahnärztliche Betreuung der Kinder und Jugendlichen nach § 21 SGB V zurückzuführen, die eine engmaschige zahnärztliche Untersuchung, Elternbenach-richtigungen und Gruppenprophylaxe-Maßnahmen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst im Rahmen der jährlichen Untersuchungen in Kinder-tagesstätten und Schulen beinhaltet. Trotz der positiven Gesamtentwicklung stagniert der Kariesrückgang der 6- bis 7- Jährigen im Landkreis Harz seit dem Schuljahr 2014/2015. Die Behandlungsbedürftigkeit liegt konstant zwischen 38 Prozent und 39 Prozent. Auch im Landesvergleich ist eine Stagnation erkennbar. Die Behandlungsbedürftigkeit bleibt hier seit dem Schuljahr 2013/2014 bei rund 37 Prozent.
14
Damit ist das Gesundheitsziel der BRD bis zum Jahr 2020, 80 Prozent Kariesfreiheit bei den 6- bis 7-Jährigen zu erreichen, noch weit entfernt. Die Ursache für die Stagnation der Zahngesundheit ist wahrscheinlich, dass sich die Karies auf einen relativ kleinen Teil der 6/7-Jährigen mit sehr starkem Kariesbefall konzentriert („Polarisation der Karies“). Diese Kinder kommen meist aus sozial schwachen Familien, die für individual- und gruppenprophylaktische Maßnahmen oft schwer zugänglich sind. Das bedeutet für den Zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes, dass die präventiven Maßnahmen für diese Schüler verstärkt werden müssen. Hier kann die korrigierende Wirkung der Intensiv-prophylaxe entscheidende Impulse setzen. Kariesrisikokinder werden durch spezielle Programme (Fluoridierungsmaßnahmen) intensiv prophylaktisch betreut. Das wird schon in einigen „Schwer-punktschulen“ praktiziert. So findet die Intensivbetreuung zurzeit in vier Förderschulen, acht Grundschulen und zwei Sekundarschulen statt.
14
Quelle: Gesundheitsamt Landkreis Harz
2,9
2,71
2,5 2,41
2,34 2,42
2,24 2,21
2,39 2,42
2,96
2,76
2,56 2,42
2,29 2,34
2,31 2,31
2,29 2,27
1,5
1,75
2
2,25
2,5
2,75
3
3,25
2007 / 2008 2008 / 2009 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 2015 / 2016 2016 / 2017
dmf-t-Mittelwert der 6-bis 7- jährigen Grundschüler LK HarzGrundschüler
LSA
13
Qu
elle
: Ge
sun
dh
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amt
Lan
dkr
eis
Har
z
14
Im Fokus: Der Übergang von der Kita in die Grundschule Theoretisch verankert sind die An-forderungen an die Gestaltung des Übergangs für die Fachkräfte in den Kitas im Bildungsprogramm „Bildung: elementar- Bildung von Anfang an“ unter der Leitlinie 6. Die gesetzlichen Anforderungen an die Schulen zur Übergangsgestaltung werden im Abschnitt 5 des Grundschulaufnahme-Runderlasses (GSAufnRdErl.) fest-geschrieben. Einer in 2017 durchgeführten Befragung an KITAs und Grundschulen im Landkreis Harz zufolge hat der überwiegende Teil der an der Befragung teilgenommenen KITAs die Gestaltung dieses Übergangs explizit in ihr Konzept aufgenommen. Dabei stehen die Beteiligten vor folgenden Herausforderungen:
Die Bildungsaufträge und Zuordnung der Einrichtungen resultieren aus verschiedenen gesetzlichen Zu-ständigkeiten und sind unterschied-lichen Ministerien zugeordnet.
Die Kinder einer KITA wechseln in viele verschiedene Grundschulen.
Kooperationsvereinbarungen liegen für größere Verbünde weniger vor.
Kooperationsvereinbarungen sind nicht in jedem Fall verschriftlicht.
Der Übergang von der KITA in den Hort verlangt insbesondere bei Trägerwechsel ebenfalls besonderes Augenmerk.
Die Erwartungen der Beteiligten an die vorschulische Übergangsphase sind sehr verschieden.
Die Zahl der Kinder mit Einschränkungen ist nicht unerheblich.
Ressourcen sind beschränkt. Im Arbeitskreis „Übergang KITA-Grund-schule“ wurden im Ergebnis der 1. Bildungs-konferenz 2017 die Themen - Begrifflichkeit der „Vorschule“ - Zuständigkeiten am Übergang - Transparenz und Elternarbeit diskutiert. Eine Handreichung soll dabei helfen, Eltern in der Phase des Übergangs die wichtigsten und verbindlichen Schritte, Ereignisse, Termine sowie Ansprechpartner zu über-geben. Die Veröffentlichung ist für das 4. Quartal 2018 vorgesehen. Zur Vorbereitung der Erarbeitung von Mindeststandards für die Übergangs-gestaltung erfolgten im Arbeitskreis Überlegungen bezüglich der Frage:
15
Vorschlag für Leitziele aus den Reihen des Arbeitskreises „Übergang Kita-Grundschule“
Ein Übergang von der Kita in die Grundschule ist insbesondere gelungen, wenn…
…dem Kind die Schule zum Schulbeginn vertraut ist
…das Kind verlässliche Partner hat
Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es unter anderem folgender Überlegungen:
ein qualifiziertes Lehrer-/Erzieher-team mit verbindlicher Kooperation
gemeinsame Abstimmung auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Kindes
Interkulturelle Projekte zwischen Kita und Grundschule
ein stabiles Umfeld
Kita, Eltern und Grundschule begleiten das Kind als gleich-berechtigte Partner
Verabredung von Standards - zur Umsetzung des Bildungs-
programmes - zur Erstvorstellung in der Grund-
schule - zur Ausgestaltung des letzten
KITA-jahres - zur Dokumentation des Ent-
wicklungsstandes
Und das wäre auch hilfreich:
Finanzierungsmöglichkeiten für die Einschulungsmaterialien
Gemeinsame Fortbildungen
Wir wollen, dass
in 10 Jahren in unserem
Landkreis jedes Kind…
… den Übergang als eine positive
Erfahrung
erlebt.
… kostenfrei und
verpflichtend im letzten Jahr vor der Einschulung
eine KITA
besucht.
16
Feststellung der Lernausgangslage Die Phase des Übergangs beginnt mit der Aufforderung an die Erziehungsbe-rechtigten, ihr Kind zum Besuch der Grundschule anzumelden. Die Grundschulen sind ab diesem Zeitpunkt angehalten, den Entwicklungsstand der künftigen Schüler festzustellen, da die individuellen Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnisse der Schüler bei der Vorbereitung des Anfangsunterrichts zu berücksichtigen sind. Die Feststellung des jeweiligen Entwicklungsstandes hat bis zum 15.10. des Jahres vor der Einschulung zu erfolgen. Die Schule soll sich so differenziert wie möglich innerhalb eines längeren Zeitraums über mehrere Stufen und in verschiedenen Formen über die vorschulische Bildung, die kognitive und körperliche Entwicklung, die Persönlichkeit und die psychosoziale Ausgangssituation jedes einzelnen Kindes informieren, um davon ausgehend die Arbeit im Anfangsunterricht planen zu können. Die Feststellung des Entwicklungstands der Kinder ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Planung der Schuleingangsphase zu sehen. Am Ende des Feststellungsverfahrens sollte die Schule über Informationen verfügen, die sie in die Lage versetzen, den Unterricht in der Schuleingangsphase den individuellen Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnissen des einzelnen Kindes entsprechend zu planen, zu organisieren und durch-zuführen.15
15
Quelle: Die Feststellung des Entwicklungsstandes
der zukünftigen Schüler während des Schulaufnahmeverfahrens als eine Grundlage für die Arbeit in der flexiblen Schuleingangsphase, Bek. des MK vom 20.02.2007
Hierbei gilt es, jedes zukünftige Schul-kind individuell zu begutachten. Es gibt Unterschiede in der Art und Weise sowie der Form der Feststellung des jeweiligen Entwicklungsstandes Dieser Prozess ist auf Landkreisebene
nicht abgestimmt und wird sehr
unterschiedlich gestaltet
Dafür steht den Grundschulen ein gesondertes Stundenkontingent zur Verfügung.
Wie auskömmlich
ist dieses Stunden-
kontingent auch
unter
Berücksichtigung
weiter Wege?
17
So kann es gehen Das Modellprojekt „Übergänge gestalten“ vom Kindergarten zur Grundschule wurde in seiner Gesamtheit erstmalig in Zusammenarbeit mit der Grundschule „Aue-Fallstein“ und der Kindertagesstätte „Hollerbusch“ in Hessen umgesetzt. Im Schuljahr 2016/2017 sprachen die Schulsozialarbeiterin der Grundschule, angestellt bei der Gemeinnützigen Paritätischen Sozialwerke – PSW GmbH, und die Netzwerkstelle Schulerfolg mit 18 Vorschulkindern an vier Vormittagen über ihre Ansichten, Fragen und Gefühle hinsichtlich der Schule und des baldigen Schulanfangs. Ein Elternabend zum Thema „Wie können Eltern ihre Kinder beim Schulübergang unterstützen?“ wurde von 22 Eltern der Vorschulkinder wahrgenommen. In Ergänzung zu den im Kindergarten stattgefundenen Vormittagen wurden im darauffolgenden Schuljahr mit den zwei ersten Lerngruppen, die jeweils aus 23 neuen Schulanfängern bestanden, zwei aufbauende Projektvormittage durchgeführt. Die Grundschüler tauschten sich in den Stundeneinheiten darüber aus, wie sie Freundschaften aufbauen, wie ihnen ihr erstes Schuljahr gefallen hat und wie sie sich selbst für das Lernen in der Schule bestärken können. Parallel dazu wurde das Modellprojekt mit den nächsten Vorschulkindern der KITA und einem Elternabend an der Grundschule fortgesetzt.
2017 wurde eine weitere Kooperation mit der Grundschule „Dr. Wilhelm Schmidt“ Wegeleben mit Außenstelle Harsleben aufgebaut. Mit Engagement der Schulsozialarbeiterin der Grundschule, angestellt beim AWO Kreisverband Harz e.V., konnten Projektvormittage für die Vorschulkinder an den Kindertagesstätten „Bodespatzen“ in Wegeleben und „Knirpsenkiste“ in Harsleben realisiert werden. Im Besonderen wurde an der Grundschule ein neueres Angebot der Netzwerkstelle, die „Schülerpatenausbildung in der Grundschule“, in beiden zweiten Lern-gruppen umgesetzt. Mit der Schülerpatenausbildung bereiteten sich die Grundschüler spezifisch auf die Ankunft der Schulanfänger vor. Auch an dieser Grundschule wird das Projekt im Schuljahr 2018/2019 in den ersten Lerngruppen fortgeführt und an den Kindergärten neu gestartet.
„Das war
super!“
glücklich
begeistert
Positive
Erfahrung
18
Personelle Ausstattung
Der Bedarf an pädagogischem Fach-personal in der Kindertagesbetreuung steigt jährlich. Gründe dafür sind zum einen ein verbesserter Personalschlüssel und zum anderen veränderte Rahmenbedingungen.
16 Sind das auch unsere Fragen?
16
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Hierbei kritisch zu beobachten ist jedoch die Altersstruktur des Betreuungspersonals. Etwa 25 Prozent des pädagogischen Personals ist älter als 55 Jahre. Ein altersbedingtes Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsleben ist absehbar. Ein Fachkräftemangel könnte sich auch hier künftig abzeichnen.
050
100150200250300
un
ter
20
20
- 2
5
25
- 3
0
30
- 3
5
35
- 4
0
40
- 4
5
45
- 5
0
50
- 5
5
55
- 6
0
60
- 6
5
65
un
d…
Reicht die
Personalausstattung in den
KITAs aus, um neben der
Betreuung auch die
Erziehung und
Realisierung der
Bildungsziele
vollumfänglich zu
gewährleisten?
Unter welchen
Bedingungen kann die
Lernausgangslage jedes
einzelnen Kindes
mindestens
aufgenommen werden?
Was passiert beim
Wegfall der
Schulsozialarbeiter?
Wie können
Kooperationen
optimal gestaltet
werden?
Wie kann
pädagogisches
Fachpersonal
gewonnen
werden?
19
2,7%
1,6% 1,4%
1,0%
2,2% 2,2% 2,6%
3,2%
2009/10 2012/13 2015/16 2017/18
Vorzeitige und verspätete Einschulungen in Sachsen-
Anhalt
vorzeitig verspätet
Im Fokus: Die schulische Bildung Die Einschulung
Gemäß § 37 Abs. 1 SchulG LSA werden grundsätzlich alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig ( regulär eingeschulte Kinder). Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (früh eingeschulte Kinder).
Im Einzelfall kann für schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig, seelisch oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, die Aufnahme in die Schule durch die Schulbehörde im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten um ein Jahr verschoben werden. (spät eingeschulte Kinder).
Der Anteil der vorzeitigen Einschulungen ist in der abgebildeten Zeitreihe deutlich zurückgegangen.
Der Anteil der verspäteten Einschulungen weist hingegen im Landesschnitt einen Anstieg auf, wobei im Landkreis Harz seit 2012/13 eine annähernd gleiche Quote von etwa 3 Prozent erreicht wird. 17
17
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
2,3%
1,5%
1,0% 0,9%
1,8%
3,2% 3,1% 2,9%
2009/10 2012/13 2015/16 2017/18
Vorzeitige und verspätete Einschulungen im LK Harz
vorzeitig verspätet
20
Bei der Differenzierung der Geschlechter sind Unterschiede bei der vorzeitigen sowie bei der verspäteten Einschulung ersichtlich.18
Durchschnittliche Verweildauer in der Schuleingangsphase (SEP) Der 1. und 2. Schuljahrgang in der Grundschule bilden die Schuleingangsphase (SEP). Der Besuch kann entsprechend der Lernentwicklung der Schüler ein bis drei Schuljahre dauern.
18
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Im Schuljahr
2017/2018
dauerte die SEP
bei 16 Prozent
der Kinder 3
Jahre. Die Verweildauer
stieg in den
letzten Jahren
kontinuierlich.
männlich 57%
weiblich 43%
Verspätete Einschulungen 2017/18
2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18
VD 1 Jahr 0,2% 0,0% 0,2% 0,0% 0,3% 0,0% 0,3% 0,0% 0,0% 0,3% 0,3%
VD 2 Jahre 96,6% 94,7% 91,6% 94,1% 90,7% 87,1% 86,5% 86,2% 87,8% 83,9% 83,3%
VD 3 Jahre 3,2% 5,3% 8,2% 5,9% 9,0% 12,9% 13,2% 13,8% 12,2% 15,8% 16,4%
0,0%
20,0%
40,0%
60,0%
80,0%
100,0%
120,0%
Verweildauer (VD) in der flexiblen Schuleingangsphase
männlich 36% weiblich
64%
Vorzeitige Einschulungen 2017/18
21
Wie auch schon im Bildungsreport 2017 dargestellt, fallen die Entwicklungen von Grundschule zu Grundschule sehr unterschiedlich aus. In manchen Grund-schulen liegt der Anteil der Schüler mit einer Verweildauer von 3 Jahren konstant niedrig, in anderen Grundschulen ist dieser Anteil konstant hoch.
Der Wechsel in eine Förderschule Grundsätzlich wird jedes schulpflichtige Kind in eine Grundschule eingeschult. Für Kinder mit einem vermuteten Förder-schwerpunkt Lernen oder Sprache erfolgt eine Erstdiagnostik in der Regel erst am ende der SEP. Das bedeutet, dass diese Kinder die flexible Schuleingangsphase an einer Grundschule durchlaufen. Erst danach erfolgt ein eventueller Wechsel an eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
Im Schuljahr 2017/2018 wechselten 83
Grundschüler an eine Förderschule! 19
Tendenz steigend!
19
Quelle: Amtliche Schulstatistik
In Klasse 1 erfolgten in den letzten Jahren keine Zuweisungen von Schüler, die vorher an einer Grundschule beschult worden sind. Auch die tatsächlichen Schülerzahlen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen haben in Klasse 1 deutlich abgenommen. Lediglich in Ausnahmefällen erfolgt noch eine Einschulung an einer Förderschule LB. Einen Zuwachs an Schüler erhalten die Förderschulen LB ab dem zweiten Schuljahrgang.
Erfolgt die
Erstdiagnostik zur
Feststellung eines
möglichen Förder-
schwerpunktes
rechtzeitig?
Wie erfolgreich
ist dabei der
Gemeinsame
Unterricht (GU)?
Worin liegen die
Ursachen der
zunehmenden
Dauer in der
SEP?
22
Der Übergang in die weiterführende Schule Gemäß § 34 Abs. 2 S. 1 Schulgesetz LSA wählen die Erziehungsberechtigten ent-sprechend den Neigungen und Fähigkeiten ihrer Kinder den weiteren Bildungsweg nach dem 4. Schuljahrgang. Die hierzu ausgehändigte Schullaufbahn-empfehlung soll den Erziehungs-berechtigten als wesentliche Orientierungs-hilfe dienen.
20 Die Wahl, auf ein Gymnasium zu gehen, ist aktuell leicht rückläufig. Im Schuljahr 2018/19 entschieden sich 51 Prozent der Schüler für die Sekundar-schule. Rund 1 Prozent ist an eine Förderschule ge-wechselt.
20
Quelle: LK Harz Schulverwaltungsamt- eigene
Erhebungen
21
21
P. Fauser: Kontinuität als Anspruch.
Schulpädagogische Überlegungen zum Übergang von
der Grundschule in die Sekundarschule.
53% 54%
51%
48% 48%
2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19
Übergänge ans Gymnasium im LK Harz
Welchen Einfluss
haben Schullaufbahn-
empfehlungen auf die
Wahl der Schulform?
Sind die
vorhandenen
Bildungs-
beratungs-
angebote
ausreichend?
Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule gleicht
einem „Umsteigebahnhof“.
Man muss den bisherigen Zug verlassen und sollte dabei wissen, wann, wo,
und wie der richtige Anschlusszug zu erreichen ist.
Den gewünschten Anschluss darf man nicht verpassen und man muss die
richtige Fahrkarte dabei haben, wenn man sein Ziel erreichen möchte.
An welchen
Kriterien werden
Entscheidungen für
Schulformen
festgemacht?
Etwa 30 Prozent
der Schüler, die an
ein Gymnasium
wechselten,
erreichen nicht das
Abitur.
23
Wie werden diese Übergänge begleitet? Ein Blick in die Praxis Seit 2011 bietet die regionale Netzwerkstelle in Kooperation mit weiteren Partnern aus der Jugendhilfe ein Modell-projekt zur Gestaltung des Übergangs von der Grundschule in die weiterführende Schule an. In drei Modulen, die sich an Lehrer, Schüler und Eltern richten, sollen zentrale Ängste und Unsicherheiten, die mit dem Schul-wechsel einhergehen abgebaut werden. Für Lehrer gibt es jährlich eine Fortbildung zum Thema Übergang und Übergangs-gestaltung/ -management. Schüler werden in der Grundschule in zwei Schulungseinheiten, zum Thema „Stress und Stressbewältigung“ und zum Thema „Selbst- und Fremdwahrnehmung“ auf den bevorstehenden Übergang vorbereitet. In der weiterführenden Schule schließt ein Modul zum Thema „Cool for School“ zu den Themen Klassenklima und Umgang mit Konflikten an. Einen besonderen Stellenwert nimmt in diesem Projekt die Elternarbeit ein. Für Eltern gibt es drei Elternabende, die sich der Thematik Übergang und den damit einhergehenden Ängsten und Unsicher-heiten beim Kind beschäftigen. Zwei der Elternabende finden in der Grundschule statt, ein weiterer richtet sich nach dem Wechsel in die weiterführende Schule nochmals an die Eltern.
So können Schulen profitieren Seit 2016 können Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, mit der Kommune oder dem Schulförderverein bildungsbezogene Angebote über die Netzwerkstelle beantragen. Die Netzwerkstelle berät und begleitet die Antragsteller bei der Projektentstehung und der Bearbeitung der Antragsunterlagen. Sie verwaltet die Antragsunterlagen, achtet auf die Einhaltung der Verfahrens-grundsätze und organisiert die Zusammen-arbeit mit dem dafür gegründeten Beirat zur Vergabe für bildungsbezogene Angebote.
Über 2.000 Schüler
profitierten bislang
von diesen
Angeboten!
24
Die „Schwierigen“
Seit dem Jahr 2010 veranstaltet die regionale Netzwerkstelle gemeinsam mit der Wilhelm-Busch-Schule Fortbildungen unter dem Titel „Wohin mit den Schwierigen?“. In immer wechselnden Workshops können sich Pädagogen aller Schulformen aber auch Mitarbeiter aus Horten und Kitas aus dem gesamten Kreisgebiet neues Wissen zum Umgang mit schwierigen Kindern aneignen. Dabei treten die Pädagogen der Busch Schule als kompetente und hoch motivierte Multiplikatoren auf, die ihr Wissen und Können an Kollegen weitergeben. In einem Coaching in der Förderschule Albert-Schweitzer in Halberstadt, initiiert und moderiert durch die Netzwerkstelle, konnte gemeinsam mit dem gesamten
Kollegium und der Schulleitung der Schule ein Maßnahmenkatalog zum Umgang mit schwierigen Schülern erarbeitet und das Klima im Kollegium deutlich verbessert werden.
Seit 2009 werden durch ESF – und Landesmittel die nötigen finanziellen
Voraussetzungen für diese wichtigen Aufgaben gegeben.
Das Programm „Schulerfolg sichern“ ist jedoch zeitlich befristet und endet zum
31.07.2020. Wie eine Fortführung von Schulsozial- und Netzwerkarbeit nach dem
Auslaufen des Förderprogramms gestaltet werden kann, ist bisher nicht geklärt.
Sollte die Förderung auslaufen und keine Lösung zur Finanzierung der
bestehenden Projekte gefunden werden, brächen 37 Schulsozialarbeiterstellen
ersatzlos weg. Die bisher geleisteten Einzelfallhilfen, Gruppenprojekte,
Beratungen und die Elternarbeit könnten nur in geringem Maß von Lehrern
übernommen werden. Jahrelang etablierte Kooperationsbeziehungen könnten
nicht mehr fortgeführt werden.
Auch die Angebote der Netzwerkstelle, wie zum Beispiel die vielfältigen Fortbildungsangebote, die Projekte zur Übergangsgestaltung oder die Finanzierung von bildungsbezogenen Angeboten, würden ersatzlos wegfallen.
Über 1.000
Pädagogen nahmen
bereits an diesen
Fortbildungen teil.
Konstant hoher
Schulungsbedarf!
25
Die „Schulmüden“ Im Zusammenhang mit Schulmüdigkeit oder Schulverweigerung werden in der Fach-literatur zahlreiche Begriffsdefinitionen diskutiert, wie etwa Schulverdrossenheit, Schuldistanzierung, Schulflucht u.ä.22 Der Begriff Schulverweigerung beinhaltet zweierlei Formen. Durch die Bußgeldstelle des Landkreises Harz wurden im Schuljahr 2017/2018 289 Verfahren wegen Verstoß gegen das Schulgesetz eingeleitet und durchgeführt. Die Anzahl der eingegangenen Anzeigen durch Mehrfachverstöße belaufen sich allerdings auf 517. Die Gesamtzahl der durchgeführten Ver-fahren hat sich gegenüber dem vorangegangen Jahr erhöht. Im Schuljahr 2016/2017 waren 229 Verfahren zu verzeichnen. Die Häufigkeit von Schulpflichtverletzungen an Sekundarschulen und Berufsbildenden Schulen ist nach wie vor hoch.
22
Quelle: Förderung schulmüder Jugendliche, DJI,
2004, S. 10
Das könnte zum Einen in der Altersstruktur der dort beschulten Jugendlichen und zum Anderen in der nicht vorhandenen Lerneinstellung der betroffenen Schüler liegen. Schüler die in der Sekundarschule mehr-fach nicht zur Schule gegangen sind, setzten dies in der Berufsschule mitunter fort.
Handreichung für die Schulen Die aus dem Jahr 2013 stammende Broschüre „Der Weg zurück- Handreichung für Schulen zum Umgang mit schulverweigernden Verhaltens-weisen“ wurde in 2018 als Gemeinschaftsprojekt des Bündnisses Schule > Beruf Landkreis Harz , dem Projekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
Aktive
Schulverweigerung
Passive
Schulverweigerung
Keine Beteiligung am
Unterricht/ kein Interesse
oder
entschuldigtes Fernbleiben von
der Schule in einem Maße,
welches inhaltlich nicht
nachvollziehbar ist
Aktive Verweigerung im
Unterricht durch Störungen
oder
Wiederholtes und/oder über
einen längeren Zeitraum hinweg
unentschuldigtes Fernbleiben
von der Schule
26
und der Netzwerkstelle Schulerfolg aktualisiert. Ab Oktober/November 2018 wird sie den Schulen im Landkreis zur Verfügung gestellt. Basierend auf den Erfahrungen der Mitarbeiter des Schulverweigerungspro-jektes und auf der Grundlage von be-währten überregionalen Handlungsan-sätzen werden hier den Mitarbeitern von Schulen Empfehlungen zum Umgang mit schulverweigernden Verhaltensweisen ihrer Schüler an die Hand gegeben. Grundsätzlich ist ein schulinternes Regel-werk bei unentschuldigten Schulversäum-nissen unabdingbar. Bleiben die innerschulisch getroffenen Maßnahmen erfolglos, stellt die Schule eine Schulpflichtverletzungsanzeige an das Ordnungsamt des Landkreises. Maßgebliche Unterstützung erfahren die Kinder und Jugendlichen im Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen in den schulischen Alltag zu reintegrieren oder in ein anderes Hilfesystem zu vermitteln. 179 Kinder und Jugendliche wurden seit Projektstart (01.08.2015) über dieses Projekt betreut. Die Projektarbeit ist geprägt von einer intensiven Einzelfallarbeit. Nach einer Meldung über schul-verweigerndes Verhalten nehmen die Case Manager schnellstmöglich Kontakt zu den sorgeberechtigten Eltern und den Schüler auf. Nach Erhalt der Schweigepflichts-entbindung kontaktieren die Mit-arbeiter*Innen alle relevanten Netzwerk-partner. Gemeinsam mit ihnen und den Familien werden die Bedarfe individuell
analysiert und Unterstützungsangebote benannt. Für eine erfolgreiche Arbeit ist ein gut funktionierendes Netzwerk erforderlich. Eine Regionalgruppe im Bereich Aue-Fallstein besteht bereits seit Jahren. In Wernigerode wurde die Arbeitsgruppe im Jahr 2017 installiert. 23 Gegenwärtig wird der Aufbau einer Regionalgruppe für den Bereich Quedlinburg/Thale vorbereitet. In diesen Arbeitskreisen befinden sich Professionen, welche sich mit dem Thema „schulverweigerndes Verhalten“ ausein-ander setzen.
23
Quelle: eigene Erhebungen JUSTiQ
Im Schuljahr
2017/2018 wurden
289 Verfahren
über das
Ordnungsamt
geführt
Aktuell werden
59 Schüler
betreut
Seit Projektstart 63
Schüler erfolgreich
reintegriert in
Schule und 36 in
berufliche
Maßnahmen
= Anstieg um 26 Prozent gegenüber
dem Vorjahr
27
In Zusammenarbeit mit Partnern wurden
auch außerschulische Angebote durch-
geführt.
So fand bereits zum 2. Mal ein dreitägiges
soziales Bewerbertraining gemeinsam mit
einem Theaterpädagogen, Vertretern aus
der freien Wirtschaft und der Agentur für
Arbeit statt.
Erfolgreich nahm eine Mannschaft des Projektes am Turnier „Spiel gegen deinen künftigen Chef“ teil. Die Turnierteilnahme wurde auf der Facebook–Seite des Europäischen Sozial-
fonds als gutes Beispiel aus der Praxis bundesweit veröffentlicht.
Am 31.12.2018 endet die Projektlaufzeit. Das Bundesministerium für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben hat eine Verlängerung bis Juni 2022 in Aussicht gestellt.
Der Landkreis Harz hat sein Interesse an der 2. Förderphase bekundet und eine positive
Rückmeldung im Interessenbekundungsverfahren erhalten.
Gegenwärtig befindet sich der Landkreis Harz im Antragsverfahren.
Ein nahtloser Übergang wird angestrebt.
„Ich möchte mich auf diesem
Wege für die Geduld,
die Sie für mich aufgebracht
haben bedanken.
Sie haben mich nicht
aufgegeben und alles Mögliche
getan, um mich auf den
richtigen Pfad zu leiten. Nun
besuche ich wieder regelmäßig
die Schule.“
Aussage einer
Schülerin
Das Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ wird durch das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und durch das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und den Europäischen Sozialfonds gefördert
28
Die Integrationshelfer Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist es essentiell, dass Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gefördert und unterstützt werden. Bei Schüler mit Beeinträchtigungen und/ oder drohender Behinderung gibt es verschiedene institutionalisierte Unter-stützungsstrukturen. Generell haben Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Bedarf die Möglich-keit, im sogenannten „gemeinsamen Unterricht“ (GU) eine Regelschule 24 oder eine der 10 Förderschulen im Landkreis25 zu besuchen. Darüber hinaus kann es bei Bedarf noch weitere Unterstützungsformen geben. Eine dieser Unterstützungsmöglichkeiten sind sogenannte Integrationshelfer. Im Landkreis Harz können im Rahmen der Eingliederungshilfe Integrationshelfer als „Hilfe zur einer angemessenen Schul-bildung“ gewährt werden. Ziel ist es, den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Schulbildung zu ermöglichen. Der Einsatz von Integrationshelfern orientiert sich am individuellen Bedarf. Wenn im Schulalltag ersichtlich wird, dass zur Bewältigung Bedarf an ergänzenden Hilfen besteht, kann als Hilfestellung für alltägliche Dinge im Ablauf des Schulalltags ein Integrationshelfer beantragt werden.
24
Eine detaillierte Beschreibung des gemeinsamen
Unterrichts im Landkreis findet man im Bildungsreport 2017 des Landkreises Harz, S.34 ff, online verfügbar unter https://www.kreis-hz.de/datei/anzeigen/id/61435,1167/bildungsreport_landkreis_harz_2017.pdf
25 Die 10 Förderschulen im Landkreis haben
unterschiedliche Förderschwerpunkte: 3 Förderschulen für Lernbehinderte, 4 Förderschulen für Geistigbehinderte, 1 Förderschule mit Ausgleichsklassen, 1 Förderschule für Körperbehinderte, 1 Förderschule für Gehörlose und Hörgeschädigte
Die Integrationshelfer begleiten dann entsprechend des festgestellten Bedarfs die betroffenen Kinder und Jugendlichen im Schulalltag und unterstützen sie beispiels-weise beim Tragen der Schultasche, Ein- und Auspacken der Unterrichtsmaterialen, beim Wechsel der Unterrichtsräume, bei der Orientierung auf dem Schulgelände oder durch Begleitung während der Pause. Der Fokus liegt auf Hilfestellung und Assistenz. Integrationshelfer haben keine medizinischen, erzieherischen oder pädagogischen Aufgaben. Im Landkreis gibt es aktuell mehrere Sozialleistungsträger als Leistungser-bringer für Integrationshelfer. Für Kinder und Jugendliche kann diese Eingliederungshilfe bei einer (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung gemäß § 54 SGB XII durch das Sozialamt gewährt werden. Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung kann diese Hilfe entsprechend gemäß § 35 a SGB VIII vom Jugendamt bewilligt werden26. Im Falle einer mehrfachen Behinderung ist die dominante Behinderung ausschlag-gebend. Im Einzelfall kann dies für die Betroffenen und ihre Angehörigen zu Unklarheiten bei den Zuständigkeiten führen.
26 Gemäß § 35 a (1) SGB VIII sind Kinder oder
Jugendliche seelisch behindert, wenn die „seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“ bzw von Behinderung bedroht sind sie, wenn „eine Beein-trächtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
29
Aus diesem Grund empfiehlt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 27 die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Jugendhilfe sowie der entsprechenden Schulen im Sinne von „Hilfen aus einer Hand“. Der Einsatz von Integrationshelfern ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Anzahl der Integrationshelfer als Unterstützung für Schüler mit (drohender) geistiger oder körperlicher Behinderung gemäß § 54 SGB XII ist seit dem Schuljahr 2011/2012 jedes Jahr angestiegen. Nur im aktuellen Schuljahr 2018/2019 sind die Zahlen des vorherigen Schuljahrs noch nicht erreicht. Entwicklung der eingesetzten Integrationshelfer gemäß § 54 SGB XII (drohende) geistige oder körperliche Behinderung- untergliedert nach Einsatzort (Einsatz im gemeinsamen Unterricht oder Einsatz an Förderschulen28 Da aber für den Einsatz von neuen Integrationshelfern erst der Bedarf im
27
Deutscher Verein für öffentliche und private
Fürsorge e.V. (2016), Empfehlung des Deutschen Vereins: Von der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem. (DV 20/16), S. 14
28 Quelle: Sozialamt, Landkreis Harz (Stand
September 2018)
Schulalltag festgestellt werden muss und das neue Schuljahr zum Zeitpunkt der Erhebung erst begonnen hatte, ist anzunehmen, dass die Anzahl der Integrationshelfer, die im laufenden Schuljahr über das Sozialamt beantragt werden, wieder das Niveau des Vorjahrs erreichen oder sogar übertreffen werden. Zu bemerken ist außerdem, dass der Anstieg an Integrationshelfern aus-schließlich an Förderschulen zu ver-zeichnen ist, während die Anzahl im gemeinsamen Unterricht in den letzten Jahren auf einem relativ niedrigen Niveau nur leicht variierte.
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19
Integrationshelfer inFörderschulen
Integrationshelfer imgemeinsamen Unterricht
30
Auch im Bereich des Einsatzes von
Integrationshelfern für Schüler mit
(drohender) seelischer Behinderung gemäß
§ 35a SGB VIII ist seit 2012 bis auf eine
Ausnahme im Jahr 2015 ein kontinuierlicher
Anstieg zu verzeichnen.
Daten zum Einsatzort der Integrationshelfer
liegen nicht vor.
Der Einsatz wird pro Kalenderjahr erhoben.
Allgemein ist zu beobachten, dass die
Beschäftigung von Integrationshelfern
gemäß § 35a SGB VIII (seelische
Behinderung) über die Jahre auf einem
ähnlichen Niveau wie beim Einsatz gemäß
§ 54 SGB XII (körperliche oder geistige
Behinderung) ist.
.
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Integrationshelferfür Schülerinnenund Schüler mit(drohender)seelischerBehinderung
Durch das Instrument der
Integrationshelfer wird im
Landkreis Harz
Bildungsgerechtigkeit
weiter voran gebracht. Es
ermöglicht Schülern,
bedarfsgerecht an
Schulbildung teilzuhaben.
31
Im Fokus: Schulabschlüsse29
29
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt; Schuljahresendstatistik 2016/2017
831
102
660
162 4
Schulabgänger nach Schulform 2017 Landkreis Harz (absolut)
Sekundarschule
Gemeinschaftsschule
Gymnasium
Förderschule
Freie Waldorfschule
528
58
360
518
12 142
47 33 61
Schulabgänger nach Abschlussart 2017 Landkreis Harz (absolut)
Hochschulreife
Fachhochschulreife (schul.Teil)erweiterterRealschulabschlussRealschulabschluss
qualifizierterHauptschulabschlussHauptschulabschluss
Abschlusszeugnis für LB
Abschlusszeugnis für GB
Abgangszeugnis
234
446
7
87
57
Schulabgänger aus Sekundarschulen nach Abschlussart 2017
Landkreis Harz (absolut)
erweiterterRealschulabschluss
Realschulabschluss
qualifizierterHauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Abgangszeugnis
32
48
45
5 4
Schulabgänger an Gemeinschaftsschulen nach Abschlussart 2017
Landkreis Harz (absolut)
erweiterterRealschulabschluss
Realschulabschluss
qualifizierterHauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Abgangszeugnis
528
58
71 3
Schulabgänger aus Gymnasien nach Abschlussart 2017
Landkreis Harz (absolut)
Hochschulreife
Fachhochschulreife(schul.Teil)
erweiterterRealschulabschluss
Hauptschulabschluss
41
32
30
52
7
Schulabgänger aus Förderschulen nach Abschlussart 2017
Landkreis Harz (absolut)
Abschluss LB
Abschluss GB
(erweiterter) Realschulabschluss
(qualifizierter)Hauptschulabschluss
Abgangszeugnis
33
In der Förderschule werden Schüler aller Schuljahrgänge unterrichtet. Sie wird von Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer Funktionen einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen. In einer Förderschule können Schüler mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten auch gemeinsam unterrichtet werden.
Entsprechend den individuellen Voraussetzungen können alle Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erworben werden.
28 Nichtschüler holten im Schuljahr 2016/2017 ihren Hauptschulabschluss nach.
6
5
Schulabgänger aus Abendklassen an Sekundarschulen nach Abschlussart 2017
Landkreis Harz (absolut)
erweiterterRealschulabschluss
Realschulabschluss
34
Im Fokus: Bildungsberatung Bildungsberatung ist eine Dienstleistung, die darauf ausgerichtet ist, Personen jeden Alters und zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens dabei zu unterstützen, Bildungs- und Berufsentscheidungen aufgrund umfassender Informationen über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, im Einklang mit den persönlichen Wünschen und Bedingungen, selbstbestimmt zu treffen.
30
30
Quelle: Handreichung-Kommunale
Bildungsberatung, Transferagentur Mitteldeutschland
Bildungs-beratung...
schafft Orientierung
vermittelt
erleichtert führt
zusammen
Für die Kommune selbst bringt eine Bildungsberatung einen besonderen Mehrwert mit sich.
Es werden Ressourcen gebündelt, da alle Informationen über lokale Bildungsberatungs-
angebote in einer Anlaufstelle erfasst und von allen Partnern, ob Verwaltung oder Bildungs-
träger, abgefragt werden können.
Ein weiterer Vorteil: der Blick von oben.
Die Beratungsanliegen werden dokumentiert und können unter Beachtung des Daten-
schutzes ausgewertet werden.
Sind häufige Problemstellungen oder Angebotslücken identifizierbar, können diese zurück in
den Kreislauf des kommunalen Bildungsmanagements gespielt und Veränderungen
angestoßen werden.
Bildungs-beratung..
schafft Orientierung
vermittelt
erleichtert führt
zusammen
35
Welche Bedarfe wurden bereits formuliert (Rückblick 1. Bildungskonferenz)? Im KITA-Bereich Im schulischen Bereich Im außerschulischen Bereich
Was tut sich in der Bildungsberatung an den Übergängen?
Im Kita Bereich Im AK „Übergang KITA-Grundschule“ wurden wesentliche Informationen zusammengestellt, die Eltern in der Übergangsphase benötigen, um bedeutsame Termine und Ansprechpartner verfügbar zu haben. Dieser Elternflyer befindet sich derzeit in der Entwurfsphase. Das Bildungsbüro koordiniert und steuert diesen Prozess, auch im Hinblick auf den Abschluss von Kooperationen mit Partnern zur Umsetzung einer Veröffentlichung. Daneben ist für das Jahr 2019 die Organisation eines gemeinsamen Fachtages für KITAs und Grundschulen geplant, der die gemeinsamen Bildungs-auftäge in den Fokus stellt, um Kooperationen zu intensivieren.
Im schulischen Bereich
Im schulischen Bereich obliegt dem Landesschulamt die Hoheit über die schulpsychologische Beratung und damit auch über die Schullaufbahnberatung. Mit der Schullaufbahnempfehlung erhalten die Eltern zwar eine Orientierung, jedoch besitzt diese keine Verbindlichkeit. Über diese Beratung hinaus gibt es am Übergang „Grundschule - weiterführende Schule“ bis dato aus der Praxis nur vereinzelt genutzte Gestaltungselemente. In Kooperation des Bildungsbüros mit der UNI Halle/Wittenberg begann daher zum Wintersemester 2017/2018 ein studentisches Projekt mit konzeptioneller Ausrichtung und dem Schwerpunkt „Bildungsberatung im Landkreis Harz“.
Handreichungen und Wegweiser für Eltern rund um
das „Vorschul-“ und erste Schuljahr
Handreichungen und Wegweiser für Eltern zu Ab-/
Anschlussmöglichkeiten und Perspektiven
Beratung und gemeinsame Plattform zwischen den
Schulformen
Begleitung durch Schulsozialarbeiter
Transparenz der Angebotsvielfalt
Gemeinsames Konzept mit klaren strategischen Zielen
Regionale Erfassung aller Ausbildungs-/
Studienangebote und tatsächlichen Bedarfe
Beratung und Transparenz zu Fördermöglichkeiten
36
Im Ergebnis legten die Studenten im März 2018 einen Entwurf für die Erarbeitung eines Konzeptes der Bildungs- und Übergangsberatung für den Landkreis Harz vor. Darin enthalten beschrieben sie Bausteine für ein Beratungskonzept am Übergang von der 4. Klasse.
Im Sommersemester 2018 folgte ein Forschungsseminar in Form eines exemplarischen Interviews mit dem Thema „Schulische Selektion im Landkreis Harz“. Befragt wurden Schüler zum Ende des 4. Schuljahrgang an 3 Grundschulen des Landkreises. Unter anderem sollten die Schüler angeben, mit welchen Erwartungen, Wünschen sie dem Schulwechsel entgegen sehen, wer ihnen bei der Bewältigung des Schulalltags hilft und wie die Auswahl der weiterführenden Schule getroffen wurde. Ebenso waren die Schüler aufgefordert zu bilanzieren, was sie über ihre bisherige Schulzeit denken und welche Vorstellungen sie über ihre Zukunft haben. Die Interviews wurden von den Studenten bis zum Semesterabschluss verschriftlicht. Die Auswertung findet im aktuellen Wintersemester statt, ein Transfer-Workshop mit dem Bildungsbüro ist zum Semesterende im Januar 2019 geplant.
Aus den Ergebnissen werden Aufschlüsse erwartet zu den Fragen:
Was ist aus Schülersicht beim Übergang zu beachten?
Welche Faktoren greifen im Hintergrund in das Übergangs-geschehen ein?
Gibt es Typisierungen?
Am Übergang Schule- Beruf
Im April 2018 wurde die Homepage #janalos31 online geschaltet. Sie bietet unentschlossenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich zur Berufswegeplanung zu informieren und direkt mit Ansprechpartnern des Bündnisses Kontakt aufzunehmen. Auch Eltern und Unternehmen können sich auf #janalos entsprechend informieren. Zudem gewährleisten die Projekte 32 des Bündnisses Schule>Beruf -„Kompetenzzentrum berufliche Integration“, kurz: KombI Harz (Projektstart 1. Mai 2018) und
31
#janalos- www.janalos.de 32
Weitere Informationen zu den Projekten „KombI
Harz“ und „Praktikalotsen unter www.janalos.de / Hilfe&Kontakte oder www.awz.net/ Übergang Schule- Beruf
Professionalisierung
Einlassen auf Heterogenität der Schüler
Beratung ergänzend zum
LSchA Lehrerunabhängig
Kooperationen
zw. den Schulen Gemeinsam!
Bewusstmachung
Selbstreflexion Was will Schule? Theoretischer
Ansatz und
exemplarische
Interviews in
Kooperation mit
der UNI Halle
181
Praktikastellen in
die Praktikums-
börse der
Agentur
eingepflegt
37
-„Praktikalotsen“ (Projektstart 1. November 2017) einen Lückenschluss im Über-gangssystem. Das Ziel ist es, die jungen Menschen sozial und beruflich zu integrieren. Die Praktikalotsen sind ein Bindeglied zwischen Unternehmen und potentiellen Auszubildenden und unterstützen junge Menschen, die für sie passende Berufswahl zu treffen. Interessierte Unternehmen im Landkreis Harz können sich direkt an die „Praktikalotsen“ wenden und auch Bedarfe und Angebote ihres Unternehmens im Hinblick auf Ausbildung und Praktika signalisieren. Die Mitarbeiter der beiden Projekte arbeiten in einem sehr guten regionalen Netzwerk. Gemeinsam und abgestimmt mit anderen Partnern, Projekten und Programmen (z.B. JUGEND STÄRKEN im Quartier, Netzwerkstelle Schulerfolg, Bildung integriert, BRAFO-Träger und regionale Beratungsstellen) gilt es, Schulabbrüche zu vermeiden und möglichst lückenlos in das Berufsleben zu starten.
Im Jahr 2016 konnte der Landkreis Harz seit 2008 mit 7,06 Prozent die niedrigste Quote an Schülern ohne Hauptschulabschluss verzeichnen (zum Vergleich 2008 – 9,6 Prozent). Das Sinken der Quote spricht für die erfolgreiche Arbeit des regionalen Netzwerkes.
Aktuell werden hier 60
Jugendliche durch 6 Fall-
manager
betreut.
289
Praktikastellen
wurden
akquiriert
Quote der
Schul-
abbrecher in
2016 = 7
Prozent
Praktikalotsen
organisierten bis
zum Ende der
Sommerferien
89 freiwillige
Schülerpraktika.
Das Projekt „KombI Harz“ verfolgt
das Ziel, Sozialarbeit an der Naht-
stelle von Schule und Ausbildung in
Kooperation mit der regionalen Wirt-
schaft zu gestalten. Das Hilfsangebot
soll benachteiligten jungen Menschen
berufliche Perspektiven eröffnen und
den Übergang in eine Berufs-
ausbildung vereinfachen. Durch
intensive sozialpädagogische
Einzelfallarbeit soll die Zielgruppe
sowohl sozial als auch beruflich
integriert und für die bestehenden
regionalen Unterstützungsangebote
aufgeschlossen werden.
Das Projekt „Praktikalotsen“ verfolgt das Ziel, Möglichkeiten der praktischen Orientierung für
Schüler ab der Klassenstufe 7 sowie für Ausbildungsinteressierte, die die Schule bereits
verlassen haben, auszubauen. Mit der Betreuung durch die „Praktikalotsen“ und der Integration
in betriebliche Praktika strebt das Projekt an, die berufliche Orientierung der Zielgruppe zu
festigen, Bewerbungsverfahren zu begleiten, die Mobilität in diesem Kontext sicherzustellen,
regionale Unternehmen für alle Formen von Praktika zu erschließen und eine
Berufswahlkompetenz der Eltern zu entwickeln.
38
„Care Leaver - regional Landkreis Harz“
Care Leaver sind junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Erziehung – z. B. in Heimerziehung, in Wohngruppen oder Pflegefamilien - verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Care Leaver stehen vor ungleich anderen Bedingungen beim Eintritt in das Berufs- oder Hochschulleben als Gleichaltrige aus Herkunftsfamilien, da sie sowohl über einen anderen Erfahrungsschatz als auch über andere finanzielle Voraussetzungen verfügen. Insbesondere der Übergang in das Berufsleben kann problematisch sein Mit der Broschüre „Care Leaver - regional Landkreis Harz“ widmet sich das Bündnis Schule>Beruf dieser besonderen Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Heimerziehung oder Pflegefamilien. Mit nützlichen Informationen und Adressen ausgestattet bildet sie ein tolles Instrument für den gelingenden Übergang in das Erwachsenenleben nicht nur für die „Care Leaver“.33
33 Care Leaver (auch Careleaver) sind junge
Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Erziehung – z. B. in Wohngruppen oder Pflegefamilien - verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. (Hannah König, Spiegel Online. 8. Mai 2013)
Die Broschüre „Care Leaver - regional im Landkreis Harz“ ist ein Gemein-schaftsprojekt des Bündnisses, der Uni Hildesheim und der internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V.34
34 Weitere Informationen unter Careleaver e.V.- Careleaver in Deutschland, https://www.careleaver.de/
Die Broschüre befindet sich derzeit in der
finalen Bearbeitung und wird vor-
aussichtlich ab November/ Dezember
2018 bei den Bündnispartnern oder über
die Koordinierungsstelle erhältlich sein.
39
Im Kurzüberblick: Ausbildung
Anzahl der Auszubildenden
in 2016 2.706
1722
699
108 75 90 15
Verteilung der Auszubildenden nach Ausbildungsbereichen 2016
Industrie und Handel
Handwerk
Landwirtschaft
Öffentlicher Dienst
Freie Berufe
Hauswirtschaft
166
372
1247
90 116 31
Auszubildende nach Abschlussart 2015/2016
ohneHauptschulabschlussmitHauptschulabschlussmit Realschulabschluss
mit Fachhochschulreife
mit Hochschulreife
mit sonstigemAbschluss
Anteil der neu eingetretenen
Auszubildenden in 2015/2016
ohne Schulabschluss
8 Prozent
33,6
36,7
23,7
3,1
27,2
28,2
Vertragsauflösungsquote 2016
Industrie und Handel
Handwerk
Landwirtschaft
Öffentlicher Dienst
Freie Berufe
Hauswirtschaft
Im Vergleich zur Anzahl der
Auszubildenden liegt die
Vertragsauflösungs-quote in der
Landwirtschaft am höchsten.
2500
2600
2700
2800
2900
3000
3100
3200
3300
2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017
Anzahl der Studierenden im Kreisgebiet
Ausländer
Deutsche
Anzahl der Studierenden in
2016/2017 2.811
40
Die Fachgruppe „Ausbildung“ Der Landkreis Harz verzeichnete im Jahr 2015 eine Lösungsquote von Aus-bildungsverträgen von 34,6 Prozent. Vor allem in den Bereichen Hauswirtschaft (63,2 Prozent) und im Handwerk (39,6 Prozent) erfolgen die häufigsten Vertrags-auflösungen. Dieser Problematik widmet sich die Fach-gruppe „Ausbildung“. Die Mitglieder der Fachgruppe arbeiten an sinnvollen Instrumenten zur Verbesserung der Ausbildungsqualität.
Ausblick des Bündnisses Schule > Beruf Landkreis Harz Die Mitarbeiter der Bündnispartner (Land-
kreis Harz mit dem Jugendamt, Agentur für
Arbeit, KoBa Jobcenter Landkreis Harz)
nehmen seit 2017 und Netzwerkpartner
(Betreuungsbehörde, JUSTiQ, KombI Harz)
seit 2018 an gemeinsamen Schulungen teil.
Dadurch erarbeiten die Kollegen
Instrumente und Standards, um junge
Menschen zielgerichtet und abgestimmt zu
beraten.
Gemeinsame Fallbesprechungen werden
bereits an den drei Standorten Halberstadt,
Wernigerode und Quedlinburg erprobt und
weiterentwickelt.
Weiterhin liegt unter anderem der Fokus auf der Schaffung von Transparenz über die Vielfalt der Berufsorientierungsangebote und -formate für die jungen Menschen sowie für die Unternehmen der Region. Eine Darstellung der Gründe, die zu Lösungen führen können und den passenden Ansprechpartnern, um frühzeitig agieren zu können und Abbrüche zu vermeiden, findet sich demnächst auf der Bündnishomepage #janalos.de wieder.
Unterstützt wird das abgestimmte
Fallmanagement zukünftig durch eine
gemeinsame digitale Plattform.
Die Nutzung der Kommunikations- und
Datenaustauschplattform ist wichtig für
einen schnellen und einfachen Kontakt
zwischen den Bündnispartnern.
Insbesondere soll die Durchführung
gemeinsamer Fallbesprechungen bei
Jugendlichen mit vielfältigen Problemlagen
verstärkt und verstetigt werden.
41
Wir haben Sie gefragtWarum? Unser Auftrag besteht darin, für den Landkreis eine gemeinsame strategische Ausrichtung zu Bildungsfragen in Anlehnung und Fortführung der Ziele aus dem Kreisentwicklungskonzept zu ver-einbaren. Unser Anspruch ist eine breite Beteiligung und Transparenz. Unser Dank gilt allen, die sich in diesen Diskussionsprozess einbringen.
Die Adressaten waren alle Bildungsträger, alle Schulen, Stiftungen, Kammern, Vertreter aus der Polititk und Verwaltung. Die Rückmeldungen lagen bei 48 Prozent.
• Wir verfügen über eine durchgängige und vielseitige Bildungslandschaft mit einer guten regionalen Verteilung, mit unterschiedlichen Profilierungen und ausgewogenen außerschulischen Angeboten
Vielfalt
• Wir haben starke und konstruktive Netzwerke und stehen in einem regen Austausch.
Kooperation
• Wir verfügen über ein engagiertes und gut ausgebildetes pädagogisches Personal.
Lehrkräfte
• Unsere Schulsozialarbeiter leisten einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag für individuelle Bildungsbiografien und im Zusammenspiel Schüler-Eltern-Pädagogen.
Schulsozialarbeit
• Wir haben Bildung als wichtigen Arbeitsschwerpunkt erkannt.
Beratung
Zu den Stärken unserer Bildungslandschaft
42
• Wir arbeiten mit einem relativ hohen Altersdurchschnitt, dadurch bedingten hohen Ausfällen, verfügen über zu wenig ausgebildete Fachkräfte und sehen die Arbeitsbedingungen noch nicht für ausreichend attraktiv genug an.
• Es fehlt uns an Systemadministratoren für unsere IT-Ausstattung.
Personal
• Wir haben einen Investitions- und Sanierungsstau.
• Die IT-Ausstattung ist ausbaufähig.
• In der materiellen Ausstattung sehen wir gravierende Unterschiede.
• Wir benötigen ein größeres Budget, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.
Finanzierung
• Die Bildungsangebote sind noch nicht ausreichend inhaltlich aufeinander abgestimmt - die Bildungsträger noch nicht ausreichend miteinander vernetzt.
Kooperation
• Bedingt durch die vielen unterschiedlichen, Akteure, Netzwerke und Projekte ist die Transparenz der Angebote für Schüler und Eltern nicht ausreichend gegeben.
Transparenz
• Große Entfernungen, Zentralisierung schulischer und außerschulischer, insbesondere kultureller Angebote sowie der erforderliche Schülerverkehr erschweren die Erreichbarkeit der Bildungangebote und führen zu Ausgrenzungen.
Erreichbarkeit
Zu den Schwächen unserer Bildungslandschaft
43
Was aus Sicht der Befragten bei der Verabredung gemeinsamer Ziele im Mittelpunkt stehen sollte Die Rahmenbedingungen Welchen Rahmen braucht Bildung, um zu gelingen? Was können wir selbst beeinflussen? Welche Prioritäten setzen wir dabei? Was haben wir schon? Was brauchen wir? Wer kann welchen Beitrag leisten?
Vernetzung und Kooperation Wie können wir vorhandene Strukturen optimal aufeinander abstimmen? Wie gelingt es uns, Transparenz in die Vielfalt zu bringen? Welche Unterstützung können wir uns gegenseitig geben?
Qualitätsstandards Was kann man von uns erwarten und was können wir leisten? Welchen Anspruch setzen wir an unsere Aufgaben? Wie bereit sind wir, uns auf einen
gemeinsamen Nenner zu vereinbaren?
Entfaltung sozialer Kompetenzen Was ist uns dabei besonders wichtig? Wie erkennen wir die Bedarfe? Wie gelingt uns ein gemeinsames Vorgehen
und wer unterstützt? Information und Beratung Wie transparent ist unser Beratungs-angebot? Ist der Zugang zu Beratungsangeboten barrierefrei und chancengleich? Wie empfinden wir den Informationszugang in der eigenen Arbeit?
Bildungsübergänge Was braucht der Einzelne, um seinen individuellen Bildungsweg zu finden und zu gehen? Was tun wir schon und was müssen wir noch tun, damit Übergänge zu positiven Lebenserfahrungen werden?
Chancengerechtigkeit und Inklusion Welche Handlungsansätze sehen wir in welcher Priorität und was können wir leisten?
Die Verabredung
gemeinsamer Ziele kann
bisheriges
Strukturdenken lösen
und Offenheit sowie
Innovation fördern.
44
Die Einbindung der Zivilgesellschaft Die Rolle des RAK „Bildung“ Bildung ist mehr als nur Schule- wird perspektivisch immer mehr zu einer kommunalen Aufgabe und zu einer der spannendsten Herausforderungen. Im Oktober letzten Jahres führte der Landkreis seine erste Bildungskonferenz unter dem Motto: „Harzer Bildungswege ergründen, verbinden und zielführend ausbauen“ durch. Im Ergebnis der verschiedenen Workshops wurde das Bildungsbüro aufgefordert, die Bildung eines externen Gremiums mit Vertretern aus Politik, Verwaltung und Akteuren vor Ort aufzubauen. Dementsprechend wurde ein Vorschlag erarbeitet, welcher vorsieht, einen „Regionalen Arbeitskreis Bildung“ (RAK Bildung) zu gründen. Ziele, Aufgaben und Zusammensetzung dieses Gremiums wurden mit Vertretern des Workshops der Bildungskonferenz und der Dienststellenleitung beraten. Der RAK Bildung soll ein Entscheidungsgremium sein, welches zum einen den Dialog zwischen dem Land, den Kommunen und den Akteuren vor Ort in Bildungsfragen organisiert und zum anderen die strategische Ausrichtung der bildungsbezogenen Planungen und Projekte vorgibt. Der Kreistag hat im Juni 2018 die Gründung des RAK und seine Zusammensetzung beschlossen. Die Konstituierung findet im Rahmen der 2. Bildungskonferenz 2018 statt.
Ziele Stellenwert und
Wertschätzung von Bildung
erhöhen
Gestaltung und
Weiterentwicklung der
Bildungslandschaft im
Rahmen eines
Kommunalen
Datenbasierten
Bildungsmanagements
(DKBM)
Bündelung der
Kompetenzen seiner
Mitglieder; Begleitung und
Steuerung der Entwicklung
unserer Bildungsregion
Landkreis Harz
Erkennen aktueller, wie
grundsätzlicher
Herausforderungen und
Entwicklung von
Lösungsansätzen
Vernetzung zwischen den
Bildungseinrichtungen und
Bildungsakteuren schaffen
und verstetigen
Führen eines offenen
Diskurs über zentrale
bildungspolitische
Fragestellungen innerhalb
unserer Bildungsregion
Landkreis Harz
Erarbeitung von
einheitlichen Strategien zur
Umsetzung von Richtlinien,
Förderprogrammen etc.
45
Der RAK Bildung Landkreis Harz verfolgt nicht das Ziel, vorhandene Kooperations-strukturen zu ersetzen oder in Konkurrenz zu bestehenden Gremien bzw. institutiona-lisierten Stellen zu treten, sondern über-greifende Bildungsthemen auf effiziente Weise zu verbinden und mit Fachexpertisen zu qualifizieren. Insofern ist er ein strategisches Steuerungs-instrument, welches das Erreichen der bil-dungspolitischen Zielstellungen unterstützt.
Der RAK Bildung Landkreis Harz hat eine Schnittstellenfunktion zwischen Bildungs-akteuren und Kreispolitik.
Aufgaben
Steuerung und fachliche Begleitung des Datenbasierten Kommunalen
Bildungsmanagements in der Bildungsregion Landkreis Harz
Erarbeitung von bildungspolitischen Leitlinien
Formulierung von regionalen Bildungszielen
Entwicklung, Begleitung und Evaluierung der strategischen Zielsetzungen
Bewertung und Diskussion über Bildungsfragen, Bildungsprojekte und
bildungspolitische Ausrichtungen
Weiterleitung von Empfehlungen, die die Bildungslandschaft betreffen, an die
entsprechenden Gremien des Kreistages
Zusammenarbeit mit dem örtlichen Bildungsmonitoring/ Diskussion und Beratung
über bildungsrelevante Daten
Kommunikation der eigenen Arbeitsergebnisse nach innen und außen
Erarbeitung von einheitlichen Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen oder
Verordnungen
Die Rolle des
Bildungsbüros:
Vorbereitung der Gründungs-
veranstaltung und
Übernahme der
Geschäftsführung
46
Kooperation am Beispiel der Stiftungen Handlungsfelder, in denen sich Stiftungen lokal einbringen, sind vielfältig. Neben der finanziellen Unterstützung stehen dabei insbesondere:
Allgemeine Beratung
Projekt- und Prozessbegleitung
Fachliche Expertise
Fachliche Angebote
Netzwerkarbeit
Moderation
Intervention Durch Identifizieren von Handlungsfeldern und Handlungsprioritäten auf Basis von Bildungsmonitoring lassen sich in gemeinsamer Abstimmung Ressourcen aller Akteure gezielt einsetzen und damit Wirkungssteigerung erzielen. Durch gemeinsames Entwickeln von Kommunikationsstrukturen und -abläufen, die Verwaltung und zivilgesellschaftliche Akteure vereinbaren, werden verbindliche Grundlagen der Kooperation geschaffen und Bildungspartnerschaften geschmiedet. Verbindliche Kooperation führt zu gemeinsamer Verantwortungsübernahme. Gemeinsame Verantwortung führt zu einem nachhaltigen Handeln.35
Aktuelle Beispiele der Zusammen-
arbeit Landkreis-Stiftungen
„Max geht in die Oper“ ist ein Projekt, bei dem Kinder für Kulturangebote begeistert werden sollen. Sogenannte Kulturpaten begleiten die Kinder zu gemeinsam organisierten Veranstaltungen, zum Beispiel ins Theater, in Museen, zu touristischen Ausflugszielen u.ä.
35
Quelle: Sabine Süß; Netzwerk Stiftungen und
Bildung; Impulsvortrag 1. Bildungskonferenz des Landkreises Harz am 17.10.2017
Handlungsziele in der Zusammen-arbeit
Mitwirkung einer Stiftungsvertretung im RAK „Bildung“
Zusammenarbeit in einem Stiftungsnetzwerk
Konzipierung gemeinsamer Projekte und Themenschwerpunkte
Identifizierung gemeinsamer Handlungsfelder
19 Stiftungen haben
bereits ihr Interesse an
einem Stiftungsnetzwerk
bekundet.
47
Ausblick-Die nächsten Schritte
Formulieren des gemeinsamen Anspruchs bezüglich der formalen Bildung
Wie sollen/ soll…
…in 10 Jahren im Landkreis Harz aussehen, damit Bildung für jeden gelingt?
Formulieren der Gelingens-/Erfolgsfaktoren
Vereinbarung von Standards/Handlungsempfehlungen
Vereinbarung der Rollenverteilung
• ...
• ...
Die Rahmenbedingungen
• ...
• ...
Die Bildungsübergänge
• ...
• ...
Die Chancengleichheit
• ...
• ...
Die Zusammenarbeit
Das Ziel ist gelungen, wenn...
• ...
Maßnahmen zur Zielerreichung sind...
• ...
Die Rolle des Einzelnen ist...
• ...
48
Das Vorhaben „Zukunft durch Bildung- Bildungsregion Landkreis Harz“ mit dem
Förderkennzeichen 01JL1649 wird im Rahmen des Programms “Bildung
integriert“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem
Europäischen Sozialfonds gefördert.
49
IMPRESSUM:
Herausgeber: Landkreis Harz Der Landrat Friedrich-Ebert-Straße 42 38820 Halberstadt
Redaktion: Fachbereich Strategie und Steuerung
Bildungsbüro Telefon 03941/ 59 70 11 76 Fax: 03941/ 59 70 -13 67 00 E-mail: [email protected] Internet: www.kreis-hz.de
Der Landkreis Harz legt großen Wert auf Gleichberechtigung. Die im Bildungsreport verwendete männliche Form dient ausschließlich der leichteren Lesbarkeit der Texte und schließt selbstverständlich das weibliche und das Dritte Geschlecht mit ein. Fotonachweis: Titelseite: Landkreis Harz, Pressestelle Seite 7 w.o. Seite 9 www.pixabay.de Seite 25 w.o. Seite 27 Landkreis Harz, JUSTiQ Stand: Oktober 2018
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