Das 1x1 des Urheberrechts
Was? Wer? Wo? Wann?
#DNP13 - 14. September 2013
#UhrG1x1 Ingrid Gogl
@eskarina
Was ist Urheberrecht?
• Schützt (eigentümliche geistige) Schöpfungen der:
• Literatur
• Tonkunst
• bildende Kunst
• Filmkunst
• Zweck:
• Schutz der Verwertungsinteressen
• Schutz v. Beziehung d. UrheberInnen zum Werk Filmkunst
Wer wird geschützt?
• UrheberInnen
• Kann jedeR sein (natürliche Person)
• Schutz: Lebenszeit + 70 Jahre nach Tod
• Urheberrecht entsteht mit Schöpfung
• LizenznehmerInnen
• Abtreten von bestimmten Verwertungsrechten
Verwertungsrechte
• Vervielfältigung (Egal in welcher Menge und mit welcher Technik – manuell, technisch)
• Verbreitung
• öffentliche Wiedergabe
• Senderecht
• Onlinerecht
Vervielfältigung
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• Digitalisieren
• Scannen
• komprimieren, konvertieren
• Upload
• Live-Stream (NutzerIn. Anbieter: Senderecht)
• On-Demand Stream (NutzerIn. AnbieterIn: Online Recht)
Verbreitung
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• körperliche Werkstücke in Umlauf bringen (CDs verkaufen...)
• fast kein Anwendungsbereich im Internet
• Weiterverbreitung von Software – wenn ich Software runterlade – erwerbe ich z.B. nur ein .exe file also kein Werkstück. ABER: Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für den elektronischen Handel.
Erschöpfungsprinzip des Verbreitungsrechts: wenn ich etwas (erstmalig) legal erwerbe, darf ich es weiter verkaufen/verschenken. (Kaufe CD im Handel, darf ich diese CD weiterverkaufen/verschenken)
Öffentliche Wiedergabe
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Was ist öffentlich?
Wiedergabe ist dann öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl an Personen bestimmt ist.
Es sei denn, diese Personengruppeist familiär oder freundschaftlich verbunden.
Senderecht
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• Nur UrheberIn kann sein Werk durch Rundfunk senden
• kommt nicht auf Technik an (auch Kabel und Satellit)
• Rundfunk besonders reguliert:
• Meinungsmacht (viele gleichzeitig)
Onlinerecht
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• = Recht auf öffentliche Zurverfügungstellung
• Werk wird so zur Verfügung gestellt, dass es der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zur Verfügung steht (Zeitunabhängigkeit ist die Unterscheidung zum Senderecht und Ortsunabhängikeit ist die Unterscheidung zum öffentl. Wiedergaberecht)
• klassische Website (Fotos etc. – können betrachtet werden wann ich als NutzerIn das will) - aber auch Facebook, Twitter etc.
• On-Demand-Streaming z.B.: YouTube
freie Werksnutzung
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• eigener/privater Gebrauch
• eigener Gebraucht: auch beruflich - Papier
• privater Gebrauch: höchst privater Gebrauch - auch digitale Kopie
• Eigener Forschungsbereich
• flüchtige Vervielfältigung
Vorsicht: Seriosität der Quelle?!
Unterscheidungen
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• Urheberrechtsgesetz (UrhG) = geistige Leistungen - künstlerisch
• Markenschutzgesetz (MschG) = gewerbliche Kennzeichen
• Patentrecht (PatG)+ Gebrauchsmustergesetz (GMG) = geistige Leistungen - Technik
• Musterschutzgesetz (MuschG) = Erscheinungsbild gewerbl. Erzeugnisse (Designschutz)
Beispiel
Musikstück im Radio
Beispiel
„So ein Tag, so wunderschön wie heute“
Beispiel
Google Bildersuche
Rechtsfolgen
• Abmahnung – Unterlassung
• Urteilsveröffentlichung
• Zahlen, was man hätte zahlen müssen, wenn man rechtskonform gehandelt hätte
• Schadenersatz, wenn man Verschulden nachweisen kann (Mindestschaden – Schadenspauschalierung)
Problem
Verletz mal das Urheberrecht nicht!?! *
* http://de.slideshare.net/leonidobusch/urheberrecht-im-digitalen-zeitalter
Problem
Werke „verstauben“ -
werden vergessen.
Problem
* http://de.slideshare.net/leonidobusch/urheberrecht-im-digitalen-zeitalter
Remixkunst? *
Und wie weiter?
* http://de.slideshare.net/leonidobusch/urheberrecht-im-digitalen-zeitalter
what else?
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YouTube -
Werbung vimeo -
Music Store
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