Datenvorratsspeicherung SCHUFA / Elena
Sven Winkler, Jan-Hendrik Thömen, Egon Cristian Schuster, Ingwer Lassen
Gliederung zum Referat Datenvorratsspeicherrung
1. Was ist Datenvorratsspeicherrung? (Definition)
2. Welche Typen gibt es?
3. Was ist SCHUFA?1. SCHUFA Allgemein
2. Funktion einer Abfrage
3. Scoring
4. Gesetzliche Grundlage
5. Schwachstellen
4. Elena1. Was ist Elena?
2. Historischer Rückblick
3. Gesetz und Recht
4. Welchen Zweck erfüllt diese Datenbank?
5. Ablaufverfahren
5. Synthese
6. Quellen
2 Welche Typen gibt es?
165.000 Mitglieder
400 Millionen Nutzer
6,2 Millionen Mitglieder
Speicherung von Kommunikationsvorgängen zum Zwecke
der Verhütung und Verfolgung von schweren Straftaten.
1 Definition Vorratsdatenspeicherung
3 SCHUFA
3.1 SCHUFA Allgemein
Geschichte
-Gründung 1927
-Entstehung durch BEWAG
-Gründung SCHUFA Holding AG
Was ist die SCHUFA?
-Auskunftei – Datensammelstelle
-Informationen von Vertragspartnern
-93% positive Informationen
3.1 SCHUFA Allgemein
Wer / Was wird erfasst?
-440 Millionen Informationen zu 65 Millionen Personen
-positive & negative Einträge
-Personbezogene Daten
-Keine Daten zum Familienstand
Grund der Speicherung
-Vertrauen schaffen
SCHUFA-Vertragspartner (Bank)
SCHUFA
Kunde
Eröffnung Girokonto
Speicherung der Informationen und der
Anfrage des Vertragspartners
Übermittlung von Daten zum
Vertragsabschluss
Übermittlung der vorhandenen
Informationen über den Kunden
Zustimmen / Ablehnen
3.1 SCHUFA Allgemein
Anfrage über
Kundeninformationen
3.1 SCHUFA Allgemein
Speicherungszeitraum
-Kredite 3 Jahre nach Tilgung
-Bürgschaften sofort nach Begleichung der Hauptschuld
-Girokonten sofort nach der Auflösung
Löschen von negativen Einträgen
-Eigenständig um Berichtigung fehlerhafter Daten kümmern
-SCHUFA-Vertragspartner kann Daten berichtigen
-Anwalt einschalten
3.2 Funktion einer Abfrage
Schriftliches Bestellformular
3.3 Scoring
- Scoring ist eine mathematisch-statistische Analysemethode
- Scoringwert beschreibt die Wahrscheinlichkeit einer
vertragsmäßigen Erfüllung eines Kreditgeschäfts
- Grundlage sind kreditrelevante Daten, die bei der Schufa
gespeichert sind oder direkt vom anfragenden Institut kommen
- aufgrund dieser Daten wird der Betroffene in eine Personengruppe
eingestuft
- für die Personengruppen wird das Risiko errechnet wie
wahrscheinlich Kredite zurückgezahlt werden bzw. es wird das
Zahlungsverhalten der betroffenen Personen beschrieben
- Möglichkeit seine Daten sperren oder löschen zu lassen
3.3 Scoring
Werte der Selbstauskunft:
- Punktzahl: 0-1000 Punkte
- Ratingstufe: A-M
- Risiko
- Basisscore
Basisscore:
- wird aufgrund von gespeicherten Daten berechnet
- wird alle 3 Monate neu berechnet
- branchenunabhängiger Wert
Branchenscore:
- wird bei jeder Anfrage neu berechnet
- Branchenscore wird nicht gespeichert
- branchenabhängiger Wert
3.3 Scoring
Wem nützt das Scoring-System?
1. Banken: bei Eröffnung von Girokonten und Vergaben von Krediten
2. Versandhandel: bei Lieferung von online bestellter Ware
3. Telekommunikationsfirmen: bei Handyverträgen
- schnelle und einfache Vertragsabwicklung möglich
- Gläubiger kann das Risiko schneller einschätzen, ob der Schuldner
seinen Forderungen nachkommt
=> Kunde & Kreditinstitut haben einen hohen Vorteil vom Scoring-
System
3.3 Scoring
Wie wird der Scorewert ermittelt?
- durch gespeicherten Daten bzw. die empfangen Daten vom Vertragspartner :
- Persönliche Daten
- aktuelle und früherer Adressangaben (Wohnortwechsel)
- Anzahl der Girokonten
- Anzahl der Kreditkarten
- Anzahl und Höhe der Kredite und deren Fälligkeit
- Bürgschaften
- Positiv & Negativ Merkmale
- Unberücksichtigt für die Ermittlung sind:
- Arbeitgeber
- Einkommen
- Vermögen
- Berechnung des Scorewertes ist nicht bekannt (Betriebsgeheimnis)
3.4 gesetzliche Grundlage
Bundesdatenschutzgesetz:
- 29: Geschäftsmäßige Datenerhebung und –speicherung zum
Zwecke der Übermittlung
- 35: Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
3.5 Schwachstellen:
Anfrage bei einer Bank nach einem Kredit:
- Unterschieden zwischen Anfrage Kondition und Anfrage Kredit bzw.
Anfrage Hypothek
- Problem: falsche Einstufung von der Bank
=> Scorewert sinkt & bei der Schufa bleibt sie als Anfrage Kredit
für ein Jahr stehen
=> Kredite werden teurer bzw. werden verweigert
Mangelhafte Lieferung vom Versandhandel:
- Problem: Ware wird auf Grund eines Defekts nicht bezahlt
=> - Versandhandel gibt negativ Eintrag an die Schufa weiter
- Schufa prüft die empfangenen Daten nicht auf deren
sachgemäße Richtigkeit
3.5 Schwachstellen:
Fehlerhafte Daten in der Schufa-Kartei:
- eine Studie hat festgestellt das Daten der Schufa unvollständig bzw.
fehlerhaft sind
=> es kommt zu einer fehlerhaften Auskunft
Bewertung von alten Krediten:
- alte getilgte Kredite, die noch in der Schufa gespeichert
sind, werden zur Berechnung des Scorewertes berücksichtigt
=> negative Auswirkung auf den Scorewert
4.1 Was ist Elena ?
El na
Elektronischer nachweis
Elena ist die größte Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik Deutschland und umfasst ca. 40 Mio. Beschäftigte.
In ihr werden sämtliche Arbeitnehmerdaten gespeichert, die irgendwann einmal für die Beantragung von Transferleistungen wichtig sein könnten.
4.1 Was ist Elena ?
Geschichte (zeitlicher Verlauf) zur Entwicklung
von ELENA
2002 Kommission beschließt eine
Umstrukturierung für die Bundesagenturen für
Arbeit.
Unterbreitet des Vorschlages: Ein Signatur-
oder Schlüsselkarte einzuführen.
4.2 Historischer Rückblick
Datenschutz gewährleistet ?
Oder Datenschutz ohne Gewähr?
2003 Bundesbeauftragter für den
Datenschutz ordnet eine Überprüfung
der Datenbank Elena an.
Nach Ansicht der Bundesregierung
ist ein Datenmissbrauch
ausgeschlossen.
4.2 Historischer Rückblick
ITSG GmbH bekommt den Auftrag Elena zu
konstruieren.
Danach folgt die Testphase des Job Card Projektes.
Speicherrung von fiktiven
Arbeitnehmerdaten zur Erprobung
des ELENA Verfahrens!
Am 31. Juli 2003
Start der ELENA Bauarbeiten
4.2 Historischer Rückblick
Zunächst sollen nur Arbeitslose und
Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Dienst mit
einer Signaturkarte ausgestattet werden.
Bundesregierung verschiebt die
Datenerfassung um ein Jahr!
Neuer Starttermin : 1. Januar 2007
2004 Frankfurter Allgemeine meldet
4.2 Historischer Rückblick
2008 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Beschluss zur Verwendung der Datenvorratsspeicherrung:
Beantragung von Transferleistungen:
1. Arbeitslosengeld I
2. Wohngeld
3. Kindergeld
In Zukunft soll auch das Arbeitslosengel II davon betroffen sein.
4.2 Historischer Rückblick
Für Elena wurde extra seitens
des Staates ein eigenes
Verfahrensgesetz mit vielen
entwickelt, hierfür mussten
diverse Sozialgesetzbücher
abgeändert werden.
4.3 Gesetz und Recht
4.3 Gesetz und Recht
Daten die laut Gesetz abgespeichert und
übertragen werden
Laut 97 (1) Elena
Verfahrensgesetz
…
1. die Versicherungsnummer ( 147
des Sechsten
Buches) oder Verfahrensnummer
(Absatz 4),
Familienname, Vornamen, Tag der
Geburt und Anschrift des
Beschäftigten, Beamten, Richters
oder Soldaten,
2. das erfasste Einkommen in
Euro, Beginn und Ende des
Zeitraums, für den das erfasste
Einkommen erzielt worden ist, die
Art des Einkommens,
die Beitragsgruppen, falls
vorhanden,
und die laufende Nummer der
Meldung sowie
3. Name und Anschrift des
Arbeitgebers sowie die
Betriebsnummer des
Beschäftigungsbetriebs. …
4.3 Gesetz und Recht
4.3 Gesetz und Recht
Inhalte die sonst noch gespeichert werden
An wie vielen Streiktagen hat man teilgenommen
Krankheitstage je Jahr
Sonstige unentschuldigte Fehlzeiten
Kündigungsgründe
Gewerkschaftszugehörigkeit
Tarifverträge
Urlaubstage
Nicht genutzte Urlaubstage
Aufsichts- und Betriebsratzugehörigkeit
uvm.
4.3 Gesetz und Recht
103 Rechte und Pflichten des Teilnehmers im
Abrufverfahren
(1) Ein Abruf der bei der Zentralen Speicherstelle
gespeicherten Daten ist nur zulässig, wenn
der Teilnehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter
mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur
sein Einverständnis gegenüber der Zentralen
Speicherstelle erklärt hat. Das Einverständnis
kann sich auch auf eine begrenzte Anzahl künftiger
Abrufe beziehen. Der Teilnehmer hat das
Recht, sein Einverständnis jederzeit zu widerrufen
oder zeitlich zu begrenzen.
(2) Zum Zeitpunkt der Erklärung des Einverständnisses
muss der Teilnehmer oder dessen gesetzlicher
Vertreter mit einem gültigen qualifizierten
Zertifikat (§ 2 Nr. 7 des Signaturgesetzes) zum
Verfahren nach § 98 Abs. 1 oder Abs. 3 angemeldet
sein.
(3) Der Teilnehmer ist durch die abrufende Behörde
vor Abgabe der Erklärung hinzuweisen auf
1. den Zweck des Abrufs,
2. die Folgen, insbesondere die Rechtsfolgen einer
Verweigerung der Mitwirkung nach diesem
Gesetzbuch,
3. den Zeitraum und die in diesem Zeitraum erfolgende
Anzahl von Abrufen nach Absatz 1 Satz 2
sowie
4. seinen Anspruch auf Auskunft über die zu seiner
Person gespeicherten Daten. …
Zugang zu Transferleistungen wird
erleichtert
Entlastung der Verwaltung
Staat spart jährlich 80 Mio. Euro
ein
ELENA ist eine Datenbank die zur Erfassung aller
Daten der sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer dient!
weniger
Verwaltungsaufwand
für Arbeitgeber
4.4 Zweck von Elena
84
75
66
5348
44
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
Kostenentlastung sowie Kostenerhöhung
geschätzte Elenakosten
geschätzte Staatsausgabenentwicklung
2010 2011 2012 2013 2014 2015
4.4 Zweck von Elena
4.5 Ablaufverfahren
Multifunktionaler Datensatz (MVDAS-Datei)
Datenfilterfunktion
4.5 Ablaufverfahren
5 Synthese
Schufa
Verstaatlichung oder staatliche Kontrolle der Daten
Mehr Transparenz
unaufgeforderte Auskunft erhalten
Elena
Sinnvoll wenn kein Datenmissbrauch stattfinden kann
Kalkulation der Kostenersparnis muss stimmen
Quellen
http://www.welt.de/multimedia/archive/1262625444000/00987/Elena_DW_Politik_Be_987541g.jpghttp://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1011318/Verfassungsbeschwerde-gegen-Elena#/beitrag/video/1011318/Verfassungsbeschwerde-gegen-Elenahttp://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=254652.htmlhttp://www.das-elena-verfahren.dehttp://www.labournet.dehttp://www.finanzamt-trier.de/Information/ELENA.pdfhttp://www.loadblog.de/allgemein/die-mysteriose-elena-alle-infos-zur-neuen-gesetzlichen-arbeitnehmer-datenspeicherung/
http://www.itsg.de/%28S%28up24tr55dmazze45uauqyezk%29%29/itsg_home.ITSGhttp://www.signal-iduna-ikk.de/258273,1031,275892,-1.aspxhttp://www.das-elena-verfahren.de/was-ist-elena/gesetz/elena-verfahrensgesetz.pdf/at_download/filehttps://www.meineschufa.de/index.php?site=12_2http://www.creditreform.de/Deutsch/Creditreform/Wir_ueber_uns/index.jsphttps://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/bdsg.htm#Par29http://www.zdf.de/ZDFde/download/0,6753,7015104,00.pdfhttp://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/verbraucherrecht/probleme_schufa.htmlhttp://www.finanzwetter.de/schufa-eintrag-loeschen/http://www.vergleich.de/informationen/finanzierung/schufa/schufa-score.html