Die Außenpolitik des Deutschen Reiches ab 1873 bis 1887
von Mirko Schellmann & Bashkim Hyseni
Ö-U
R
D
1873
1881
1879
IT1882
GB1887
F
18871873 1879
1881 1882 1887 1887
1878 Friede von Berlin (Berliner
Kongress)1871 Frankfurter
Frieden
06.05.1873 DEUTSCH-RUSSISCHE MILITÄRKONVENTION
- Sicherung des gegenwärtigen Friedens;D+R - gegenseitige Hilfe bei einem Angriff;
- 24 Monate Kündigungsfrist.
22.10.1873 DREI-KAISER-ABKOMMEN
- Erhaltung des Friedenszustandes in Europa durch"direkte ... persönliche Verständigung zwischen den Souveränen";ÖU+R+D - Konsultationen
- bei Angriff einer 3. Macht zunächst Verständigung untereinander;
- gemeinsame militärische Aktionen setzen Spezialverträge voraus.
13.07.1878 FRIEDE VON BERLIN GB+D+Ö-U+ R+F+IT+OSR
- Zusammenfassung der Ergebnisse des Berliner Kongresses; Modifikation des Friedens von San Stefano (03.03.1878); Beendigung der Balkankrise; - R-Gebietsgewinne: Bessarabien bis zum Donaudelta, Kars, Ardahan,
Batum
GB+D+ÖU+ R+F+IT+OSR
- Bulgarien: autonomes tributpflichtiges Fürstentum; Ostrumelien wird abhängige Provinz mit Verwaltungsautonomie;
- Serbien, Rumänien, Montenegro unabhängig; Griechenland geringe Erweiterungen
- Ö-U okkupiert Bosnien und die Herzegowina.
07.10.1879 ZWEIBUND D+Ö-U
- Sicherheit der Reiche; auf dem Berliner Kongressgeschaffene europäische Friedensordnung
sichern;- Beistand im Falle eines russischen Angriffes;- Angriff einer anderen Macht: mindestens
wohlwollende Neutralität;- angreifende Macht von Russland unterstützt: Beistand- geheim, 5 Jahre Gültigkeit, Verlängerung
jeweils 3 Jahre, 1888 veröffentlicht, gültig bis 1918
18.06.1881 DREI-KAISER-BÜNDNIS D+Ö-U+R
- "allgemeinen Frieden durch Sicherung der Verteidigungsstellung, ihren Staaten dienendes Einverständnis festigen";- Krieg eines Vertragspartners mit einer 4. Macht: die bei- den anderen zeigen wohlwollende Neutralität;
- gegenseitige Interessen auf dem Balkan beachten, Ver-änderungen nur nach gemeinsamer Absprache;
- Anerkennung der Meerengenschließung (Bosporus) für Kriegsschiffe
- 3 Jahre, geheim, 27.03.1884 erneuert, ersetzt Abkommen von 1873.
Zusatzprotokoll:- Bosnien und Herzegowina: Annexion durch
ÖU möglich (erfolgt 05.11.1908);
- Vereinigung Bulgariens und Ostrumeliens denkbar;
- (konkrete Entwicklung von den Umständen abhängig).
20.05.1882 DREIBUND DR+Ö-U+IT
- Sicherung des Friedens, defensiver Charakter;- Konsultationen;- Beistand und Hilfe bei franz. Angriff auf
Italien, desgleichen bei franz. Angriff auf DR für Italien;
- bei Krieg mit zwei oder mehreren Großmächten
für alle Vertragspartner „casus foederis“, - bei Krieg mit einer anderen Großmacht
mindestens wohlwollende Neutralität;- geheim, 5 Jahre, mit Änderungen verlängert bis
zum Ersten Weltkrieg;- italienische Zusatzerklärung: Vertrag darf sich
nicht gegen Großbritannien richten (wichtig für 1. Weltkrieg).
12.02.1887 MITTELMEER-ABKOMMEN
- Aufrechterhaltung des Status quo im Mittelmeer und im Schwarzen Meer;
GB+IT+Ö-U - Veränderungen nur nach Abkommen;Ö-U (24.03.) - gegenseitige Unterstützung in Nordafrika;
- gegenseitige Hilfe bei Streitfall mit einer 3.Macht (FR oder R) im Mittelmeer;
- geheim.12./16.12.1887 ORIENTDREIBUND GB+Ö-U+IT
- Aufrechterhaltung des Friedens;- Aufrechterhaltung des Status quo im Orient;
- Sicherung der Unabhängigkeit und Integrität des Osmanischen Reiches: "Hüterin der Meerengen";
- keine Aufgabe von Souveränität und Autorität durch das Osman. Reich auf dem Balkan (Bulgarien);
- geheim, Abschluss durch Notenaustausch.
18.06.1887 RÜCKVERSICHERUNGSVERTRAG D+R
- geheim; auf 3 Jahre;- Ersatz für den 1887 auslaufenden Drei-Kaiser- Vertrag;- 5 Art.: Dtl. sagt für den Fall eines österreichischen,
Rußl. für den Fall eines französischen Angriffs auf den jew. Vertragspartner Neutralität zu;
- "Ganz geheimes Zusatzprotokoll": Dtl. bestätigt demZaren Bulgarien und den Zugang zum Schwarzen M. als Einflußsphären;
D+R- 1890 nach Bismarcks Entlassung trotz russischen
Wunsches nicht erneuert;- Problem: Überschneidung dt. Verpflichtungen in
Zweibund und Rückversicherungsvertrag. ("Spiel mit fünf Bällen".)
(Allerdings nur im Falle eines unprovozierten Angriffskrieges, den Bismarck unbedingt verhindern will.)- 24.10.1896 durch HAMBURGER NACHRICHTEN enthüllt.
10.05.1871 FRANKFURTER FRIEDENSVERTRAG- Beendigung des Deutsch-Französischen Krieges;
D+FR - Abtretung von Elsaß, Lothringen, Metz;
- 5 Milliarden Franken Reparationen, zahlbar in 3 Jahren;
- (Teil-)Besetzungen bis Zahlungsende.
Imperialismus
Kolonisation Afrikas 1914