Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen-einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen-
GesundheitsmarktGesundheitsmarktHubert Erhard
BerufsgenossenschaftlicheKliniken Bergmannstrost
Halle
Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus
Hamburg
V B G K
SGB VIISGB VII
Ziele
Medizinische Rehabilitation
Berufliche Rehabilitation
Soziale Rehabilitation
Mitteleinsatz
Alle geeigneten Mittel
SGB VSGB V
Ziele
Gesundung
Mitteleinsatz
Wirksam, wirtschaftlich und
nur im notwendigen Umfang
Aufgaben und Leistungender Unfallversicherungsträger
Alles aus einer Hand
22 %22 %22 %22 % 84 %84 %84 %84 %
57 %57 %57 %57 % 4%4%4%4%
GUVGUV GKVGKV
Aufwendungen für Behandlungen ( ambulant, stationär, Hilfsmittel )Aufwendungen für Behandlungen ( ambulant, stationär, Hilfsmittel )
Aufwendungen für Krankenhausfolgeleistungen ( Renten, berufliche und soziale Reha, Unterstützungsleistungen im Krankheitsfall )
Aufwendungen für Krankenhausfolgeleistungen ( Renten, berufliche und soziale Reha, Unterstützungsleistungen im Krankheitsfall )
Ausgaben 2006
Passage aus dem KHEntg-Gesetz –Passage aus dem KHEntg-Gesetz –
1) Nach § 1 Abs. 2 KHEntgG gilt das Gesetz auch für „Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, soweit nicht die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten trägt“.
-> Daraus folgt, daß in Krankenhäuser bzw. Krankenhausabteilungen der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung Versicherte der Berufsgenossenschaften außerhalb des KHEntg-Gesetz nach SGB VII behandelt und rehabilitiert werden können.
2) Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
§ 5 Nichtförderungsfähige Einrichtungen
(1) Nach diesem Gesetz werden nicht gefördert . . .
11. Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und ihrer Vereinigungen
Krankenhauslandschaft in Deutschland
2139 (Statistisches Bundesamt) in Deutschland,
davon sind 601 am VAV-Verfahren beteiligt
Behandlung BG-Versicherter nach SBG V (Budget / Fallpauschalen)
Ausgenommen 9 BG-Unfallkliniken
BG – KlinikenBG – Kliniken
*VAV-KrankenhäuserVergütung nach DRG‘s auch BG-Patienten
Nicht zum VAV-Verfahren zugelassene Krankenhäuser
Vergütung nach DRG‘s auch BG-Patienten
* VAV = Verletzungsartenverfahren
Betriebskosten durch Klinik aus DRGs
Investitionen durch Land (nicht zu verzinsender oder zurückzuzahlender Zuschuss)
Klinik Eigenkapital wieder erwirtschaften
Betriebskosten durch Klinikaus DRGs und tagesgleiche Pflegesätze
BG-Klinik
Investitionen durch Gemeinschaftsfonds wieder erwirtschaften, d. h. 2. Krankenhaus wird gebaut
Klinik Eigenkapital wieder erwirtschaften
Durchschnittliche AbschreibungenDurchschnittliche Abschreibungen
Krankenhaus Hamburg -> 1,8 Mio. €
aber: BG Unfallkrankenhaus Hamburg -> 10,4 Mio. €
Sachsen-Anhalt -> 1,2 Mio. €
aber: BG Kliniken Bergmannstrost Halle -> 5,4 Mio. €
In den Kliniken, die dem SGB V unterliegen, gibt es keine Unterschiede in der Behandlung und in der
Vergütung von GKV – oder BG – Patienten. Die Umsetzung der Anforderungen des SGB VII
sind daher hier, unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum möglich.
Bedeutung der BG - Kliniken !
Heutige SituationHeutige Situation
Bislang VAV-Zulassung bei Erfüllen der Bislang VAV-Zulassung bei Erfüllen der
personelle, baulichen und investiven personelle, baulichen und investiven
Voraussetzungen Voraussetzungen ohne Bedarfsprüfung ohne Bedarfsprüfung
und ohne Qualitätsprüfung und ohne Qualitätsprüfung
d. h. SGB V oder SGB VII Behandlung spielt d. h. SGB V oder SGB VII Behandlung spielt
keine Rollekeine Rolle
BG-Kliniken verfügen über Zentren für:BG-Kliniken verfügen über Zentren für:Querschnittgelähmte (ca. 50% aller Querschnittgelähmtenbetten)
Schwerbrandverletzte (ca. 50% aller Schwerbrandverletztenbetten)
PolytraumenOsteitisHandverletzungenSchwer-SchädelhirnverletzteUnfallchirurgische VerletzungenRehabilitation (physikalische Therapie)
Patient 1: W.A. 41 Jahre BG-Patient
Handwerker mit Kreissägenverletztung
Diagnose:• komplette Amputation der li. Hand in Höhe der Handwurzel• Amputation des Ringfingers in Höhe des Mittelgliedes• Amputation des Kleinfingers in Höhe des Grundgliedes
Therapie:
Replantation der linken Hand; Stumpfbildung am Ringfinger
und Kleinfinger links
Patient 1: W.A. 41 Jahre BG-Patient
Replantationsdauer 16 Std., 3 Ärzte, 3 Schwestern, postoperative Intensivüberwachung
Erzielte Funktionen:
endgradig inkompletter Faustschluss li. für Zeige- und Mittelfinger
Schutzsensibilität der linken Hand, sicheres Unterscheidungsvermögen für warm / kalt
Ca. 20 % Kraftentwicklung gegenüber der unverletztenHand - brauchbare Funktion der Hand für Grobgriff, Spitz- und Schlüsselgriff
weitere erzielte Funktion:
• Deutliche Wetterfühligkeit der linken Hand und
Schmerzen nach Belastung
• Bewegungseinschränkung des linken Handgelenkes um
die Hälfte im Seitenvergleich
• Opponierbarkeit des Daumens um 1/3 im Vergleich zur Gegenseite eingeschränkt
Unfallversicherter wieder am alten Arbeitsplatz Unfallversicherter wieder am alten Arbeitsplatz tätig!tätig!
Falldemonstration :Kostenvergleich Replantation versus Amputation
Replantation
Kosten stat. Behandlung: 29.276 €Verletztengeld: 23.400 €Rentenleistungen: 343.000 €Gesamtkosten GUV: 395.766 €
Amputation
Kosten stat. Behandlung (BG): 15.918 €Prothesenversorgung: 92.000 €Verletztengeld: 9.072 €Umschulung / Übergg. 75.000 €Rentenleistungen: 432.000 €Gesamtkosten GUV: 654.038 €
Kostenträger- Sicht (GUV)
2006Replantation: X07A mVD: 16 (5/32) in diesem Fall: eff. RG: 9,352 bei BR von 2.900 € errechnet sich 308 €/d
Stumpfbildung: X06C mVD: 6 (2/12) RG: 0,806 bei Annahme VD = 7 und BR = 2.900 € errechnet sich 334 €/d
M, 29 J., KFZ-Mechaniker, Unfall 1987
Nach Marknagelung Infektionssitation US mit div. Op‘s: ME, Markraumaubohrung, KnochenfensterungenGeplante US – Amputation,Vorstellung BUKH: 2000
Vorher: MdE 40%, BU beantragt,Amputation geplantErhebliche Arbeitsfehlzeiten über einen Gesamtzeitraumvon 13 Jahren
Jetzt: MdE 30 %, Weiterhin AF als KFZ- Mechaniker
Kostenanalyse (ab Behandlung BUKH)
Kosten stat. Behandlung: 28.000 €Verletztengeld: 22.500 €Rentenleistungen: 328.000 €Hilfsmittelversorgung 28.500 €(orth. Schuhe, Gehapparat)Gesamtkosten GUV: ~407.000 €
Kosten stat. Behandlung: 11.000 €Prothesenversorgung: 65.000 €Verletztengeld: 15.000 €Umschulung / Übergg. 107.000 €Rentenleistungen: 442.000 €Wäschemehrverschleiß 21.000 €Gesamtkosten GUV: 661.000 €
Unterschenkelerhalt
versus Amputation
Das Prinzip „Alles aus einer Hand“Das Prinzip „Alles aus einer Hand“
Die Behandlung in den BG-Kliniken erfolgt nach dem Prinzip „Alles aus einer Hand“:
• Akutbehandlung• Intensivbehandlung• Komplexe Stationäre Behandlung (KSR)• Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung
(BGSW)• Ambulante Physio- und / Ergotherapie• Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit• Berufsspezifische Belastungserprobung
Chefarztgeleitetes Rehabilitationszentrum
TherapiebereicheTherapiebereiche MitarbeiterMitarbeiter
Physiotherapie 136
Ergotherapie 46
Bäderabteilung / Schwimmhalle 17
Gehschule 4
Musiktherapie 1
Sporttherapie 13
FallpauschalenFallpauschalen
„Lernendes System“
Qualität wird nicht gewertet
-> septische Chirurgie
94% der Aufnahmen im BUK Hamburg kommen mit durchschnittlich 6 erfolglosen oder „Fallbehandlungen“
Die erfolglosen bzw. Fallbehandlungen sind besonders preiswert
Folge: Die teure, erfolgreiche BG-Behandlung ist im Kalkulations- verfahren unplausibel teuer
Ausschluß am Kalkulationsverfahren wegen Unplausibilität
Fallpauschalen entwickeln größere Spanne zwischen Kostendeckung und Qualität
Keine SchnittstellenproblematikKeine Schnittstellenproblematik
• Alle Einrichtungen stehen zur Verfügung• Keine Verlegungen
-> Kein Informationsverlust
-> Kontinuität• Ineinandergreifen von Akutmedizin
und Rehabilitation
AlternativenAlternativen
1. Weitere BG-Kliniken:
Unwirtschaftlich
Politisch nicht gewünscht
2. SGB VII: Traumanetzwerk
2.1. Eigene Abteilungen der BG-Unfallkliniken in unfallchirurgisch ausgerichteten Schwerpunktkrankenhäusern
2.2. Eigene Abteilungen der BG-Unfallkliniken im VAV-Häusern der Grund- und Regelversorgung
Abteilungen des BG Unfallkrankenhauses Abteilungen des BG Unfallkrankenhauses Hamburg imHamburg im
• Friederikenstift Hannover (Hr. Prof. Dr. Lill)
• Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Hamburg (Hr. Dr. Bohn)
• Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Lübeck (Hr. Prof. Dr. Jürgens)
• Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel (Hr. Prof. Dr. Seekamp)
• Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Hr. Prof. Dr. Rüger)
• Universitätsklinikum Göttingen (Hr. Prof. Dr. Stürmer)
Abteilungen der BG-Kliniken Bergmannstrost Abteilungen der BG-Kliniken Bergmannstrost Halle imHalle im
• Helios-Klinik Erfurt (Hr. Prof. Dr. Winker)
• Helios-Klinik Gotha (Hr. Prof. Dr. Höfler)
Abteilungen des Abteilungen des Unfallkrankenhauses Berlin (ukb)Unfallkrankenhauses Berlin (ukb)
• Achenbach Krankenhaus (Klinikum Dahme-Spreewald)
• UKE Greifswald (Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald)
Berufsgenossenchaftliches Berufsgenossenchaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil Bochum Universitätsklinikum Bergmannsheil Bochum
GmbHGmbH
• UKE Münster (Prof. Raschke)
• Kliniken Stadt Köln-Merheim (Prof. Buillon)
QualitätssicherungQualitätssicherung
Behandlungspfade
Denkschriften
Dienstanweisungen(z. B. Berichts- und Gutachtenerstattung)
Verzahnung mit Reha-Management der BG-Verwaltungen
Aufbau einerAufbau einer
QualitätssicherungsstelleQualitätssicherungsstelle
derzeit in Entwicklungderzeit in Entwicklung
Sicherstellungsauftrag im D-Arzt BereichSicherstellungsauftrag im D-Arzt Bereich
Ärztemangel insbesondere in ländlichen Gebieten wird Auswirkungen auf die flächendeckende D-Arztversorgung haben.
Sowohl qualifizierte D-Ärzte als Funktionsärzte an Krankenhäusern als auch D-Ärzte als niedergelassene D-Ärzte
BG-Kliniken können die flächendeckende Versorgung mit D-Ärzten an Krankenhäusern und in D-Arzt-Praxen sicherstellen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!