Diese Präsentation ist eine leicht abgewandelte Version einer Vorlage von Herrn SD Bruckner,
Regierungspräsidium Tübingen
Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Gesamtqualifikation: max. 900 Punkte– Block I („Kursblock“): 600 Punkte
– Block II („Prüfungsblock“): 300 Punkte Flexible Anrechnungsverpflichtung in Block I
20+20+x Trennung der Blöcke: keine Anrechnung von
Noten aus der Qualifikationsphase in Block II Entflechtung bei Gesellschaftswissenschaften 2 Naturwissenschaften verbindlich
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GrundsätzlichesGrundsätzliches
StrukturStruktur
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Die Oberstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre:
Die Qualifikationsphase oder Kursstufe
Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit:
• Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung• Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten
gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis (2/3 der Gesamtqualifikation) ein
EinführungsphaseEinführungsphase
Das Schuljahr vor der Kursstufe dient als Einführungsphase:
– Informationsveranstaltungen über die Kursstufe und die Wahlmöglichkeiten
– Am Ende der Einführungsphase:vollständige und korrekte Kurswahlen(eine Nachwahl ist in begrenztem Umfang für die 2. Jahrgangsstufe möglich)
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Auszug aus dem Leitfaden (S. 4)
Einteilung der FächerEinteilung der Fächer
Das Fächerangebot gliedert sich in:
• den Pflichtbereich
und den
• den Wahlbereich
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AufgabenfelderAufgabenfelder
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Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder:
• Das sprachlich-literarisch-künstlerische
• Das gesellschaftswissenschaftliche
• Das mathematisch-naturwissenschaftlich- technische
Aufgabenfeld
Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig!der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig!
Pflichtbereich:Pflichtbereich:sprachlich-literarisch-künstlerisches sprachlich-literarisch-künstlerisches AufgabenfeldAufgabenfeld
• Deutsch• Fremdsprachen *)• Bildende Kunst• Musik
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*) Die Fremdsprachen im Pflichtbereich sind die erste, die zweite oder die dritte Fremdsprache der Schülerin/des Schülers
Pflichtbereich:Pflichtbereich:gesellschaftswissenschaftliches gesellschaftswissenschaftliches
Aufgabenfeld Aufgabenfeld
• Geschichte• Gemeinschaftskunde• Geographie• Wirtschaft (nur als Kernfach)
• Religionslehre (ev. bzw. rk)/Ethik
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Pflichtbereich:Pflichtbereich:mathematisch-naturwissenschaftlich-mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeldtechnisches Aufgabenfeld
• Mathematik
• Physik
• Chemie
• Biologie
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Pflichtbereich:Pflichtbereich:
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Nur das Fach
Sport
ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, gehört aber zum Pflichtbereich
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WahlbereichWahlbereich
AstronomieInformatikLiteraturLiteratur/TheaterPhilosophiePsychologieCAS (ComputerAlgebraSystems)
Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich I
sprachlich-literarisch-
künstlerisch
DeutschEnglisch,
Französisch,Latein, Spanisch
MusikBildende Kunst
Literatur/Theater Literatur
IIgesellschafts-
wissenschaftlich
GeschichteGeographie
GemeinschaftskundeWirtschaft
Religionslehre / Ethik
PhilosophiePsychologie
IIImathematisch-naturwissen-
schaftlich
Mathematik Informatik
Physik,Chemie,Biologie
AstronomieCAS
Informatik
ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld Sport
Anrechenbare Arbeitsgemeinschaften
Comenius-AGEnglisch-AG KammerchorTanz-AGKunst-AGBig BandOrchesterTheater
Zahl der WochenstundenZahl der Wochenstunden
Kernfächer 4
Fremdsprache 4
Seminarkurs (in der Regel) 3
übrige Fächer 2
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Die NotenstufenDie Notenstufen
Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0
Note sehr gut gut befr. ausr. mgh ug
Es gibt nur ganze Noten und Punkte!
Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht!
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Zahl der KlassenarbeitenZahl der Klassenarbeiten
Fächer (Art) Halbjahre Mindestzahl der Klassenarbeiten
4-stündige Fächer (außer Sport)
1 – 3 je 24. 1
Sport (4-stündig)1. und 2.
mindestens je 1,zusammen 3
3. und 4. je 1
2-stündige Fächer (außer Sport)
1. – 4. je 1
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Andere Leistungsnachweise Andere Leistungsnachweise GFSGFS
Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen
Sie beziehen sich insbesondere auf– schriftliche Hausarbeiten– Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten in den
Naturwissenschaften– Referate– mündliche Prüfungen (auch außerhalb des stundenplanmäßigen
Unterrichts)– sonstige Präsentationen
Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten– in Gewichtung und in Anforderungen -
Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen (möglichst in den ersten 3 Halbjahren)
Der Schüler kann eine 4. GFS wählen.
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Besondere Regelungen für Besondere Regelungen für Musik und SportMusik und SportBesondere Leistungen
– in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester
– in Schulsportwettkämpfen
können auf Antrag bei der Leistungsbewertung in den Fächern Musik bzw. Sport mitberücksichtigt werden.
Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
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Die WahlDie Wahl
Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden:
Sie müssen
• fünf fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich)Kernfächer (aus dem Pflichtbereich)
• mindestens 20 Kurse*) aus weiteren Fächern20 Kurse*) aus weiteren Fächern
belegen
*) Kurs : Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres
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Die KernfächerDie Kernfächer
sind Deutsch
Mathematik
eine Fremdsprache
eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft
ein weiteres Fach (auch eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft)
(alle Kernfächer sind aus dem Pflichtbereich, Naturwissenschaft: Physik, Chemie oder Biologie)
Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
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Belegpflicht - Belegpflicht - FächerFächer
in allen vier Halbjahrenvier Halbjahren: Geschichte Religion oder Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften (insgesamt) Sport Gemeinschaftskunde Geographiejeweils im Umfang von 2 Wochenstunden
- falls nicht als Kernfächer belegt -
in den in den HalbjahrenHalbjahren
11 -- -- 44
-- 22 33 --
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Belegpflicht - Belegpflicht - UnterrichtsstundenUnterrichtsstunden
Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden
in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen!
WahlbeispieleWahlbeispiele
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Englisch
MathematikDeutsch
GkGk GeoGeo
Geschichte
Französisch
Bildende Kunst
Chemie
BiologieSport
Religionslehre
Kernfächer
Englisch
MathematikDeutsch
GkGk GeoGeo
Geschichte
Bildende Kunst
Chemie
Biologie
Sport
Religionslehre
weitere F
ächer
30 h
10 h
32 h
12 h
20 h20 h
Kernfächer
weitere F
ächer
Weitere Fächer oder AG‘s erforderlich!
I II
Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
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Die besondere LernleistungDie besondere Lernleistung• SeminarkursSeminarkurs
Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema
zusätzlich Kolloquium und Dokumentation
• Arbeit aus einem WettbewerbArbeit aus einem Wettbewerb
Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung
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Die Wertung der besonderen Die Wertung der besonderen LernleistungLernleistung Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten
Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt.
Diese kann dann:
entweder – u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der
Abiturprüfung gewertet werden
oder
– in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden
(oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden)
Gesamtqualifikation max. 900 Punkte
Block Imax. 600Punkte
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Die GesamtqualifikationDie Gesamtqualifikation
Block II max. 300 Punkte
Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt:
Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase
Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung
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Gesamtqualifikation - 2Gesamtqualifikation - 2
Block Imax. 600Punkte
Block II max. 300 Punkte
min. 200 Punkte
In Block I: mindestens 200 Punkte
In Block II: mindestens 100 Punkte
In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahlerreicht werden:
Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten!
Min. 100Punkte
In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte
Mindestens 40 Kurse darunter:1. Anrechnungspflichtige Kurse:
– Die 20 Kurse der Kernfächer
und: - falls nicht schon als Kernfächer enthalten –2 Kurse in Bildender Kunst oder MusikGeschichte (4 Kurse)Gemeinschaftskunde und Geographie (je 2 Kurse)zwei Naturwissenschaften (je 4 Kurse)
und: - falls nicht bisher schon enthalten –die Kurse im mündlichen Prüfungsfach
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Block I der GesamtqualifikationBlock I der Gesamtqualifikation
Block I der GesamtqualifikationBlock I der Gesamtqualifikation2. Darüber hinaus:
Freie Auswahl aus den nicht anrechnungspflichtigen Kursen die Gesamtnote der Besonderen Lernleistung wird ggf. doppelt gewertet und dafür werden 2 Kurse zugrunde gelegt
3. Werden mehr als 40 z.B. 43 Kurse angerechnet, so wird die Summe der Punktzahlen in diesem Fall mit dem Faktor 40/43 multipliziert
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Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten!(bei 40 – 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 – 49: max. 9!)
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Block IIBlock II
den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung.
wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so gilt:
Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus:
2*s + m
3P = 4 (Bruchteile bleiben
unberücksichtigt)
Zulassung zur schriftlichen Zulassung zur schriftlichen PrüfungPrüfung
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Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein, die allg. Hochschulreife zu erhalten
d.h.1. Mindestbelegpflicht ist erfüllt2. Wahl der Prüfungsfächer entspricht den Bedingungen3. 200 Punkte in Block I sind erreichbar4. Kein belegungspflichtiger Kurs mit 0 NP5. Weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse unter 5 NP
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Zeitpunkt der EntscheidungenZeitpunkt der EntscheidungenEnde Kl. 11 (bzw. Kl. 10) vollständige und gültige
Kurswahl
Im 1. Halbjahr Planung für die anderen Leistungsnachweise (GFS)
Anfang 3. Halbjahr Endgültige Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer
Ende 3. Halbjahr Wahl des mündlichen Prüfungsfachs
Spätestens 10 Unterrichts-tage vor der mündl. Prüfung
4 Themen für die mündliche Prüfung vorlegen
Am Tag nach Bekanntg. des Ergebnisses der schr. Prüf.
weitere Prüfungsfächer für die mündl. Prüfung angeben
Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Besonderheiten bei der Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfungschriftlichen Abiturprüfung
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in Bildender Kunst, Musik und Sportenthält Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet
Spezielle Regelungen – Spezielle Regelungen – Religion/EthikReligion/Ethik
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Religionslehre und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wer– das entsprechende Fach (in Religion der gleichen
Konfession) in der gesamten Kursstufe (alle 4 Kurse) besucht hat
– das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 besucht hat oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen hat.
Spezielle Regelungen Informatik 4-stündig
Kann nur gewählt werden, wenn die Informatik-AG in Klasse 10 bzw. 11 besucht wurde.
Kann nur als Mündliches Prüfungsfach gewählt werden.
Ersetzt eine der Naturwissenschaften.
Spezielle Regelungen – Spezielle Regelungen – SportSport
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Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in Sport besuchenkann Sport nicht als Prüfungsfach wählen
Spezielle Regelungen - Spezielle Regelungen - Informatik Informatik
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Informatik kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn– durch die schriftlichen Prüfungsfächer alle
drei Aufgabenfelder abgedeckt sind– auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10
Unterricht in Informatik besucht wurde.
Spezielle Regelungen - Spezielle Regelungen - WirtschaftWirtschaft
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Wirtschaft– kann nur als Kernfach belegt werden– gleichzeitig zu Wirtschaft sind nur die Kurse in
Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr zu belegen
– Gemeinschaftskunde oder Geographie können aber nur dann als mündliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn beide Kurse besucht werden
Spät beginnende Fremdsprache
Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
1. Jahrgangsstufe 1:kann einmal wiederholt werden, wenn die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde am Ende des 2. Halbjahres feststeht, dass keine Zulassung zur
schriftlichen Prüfung möglich ist in Härtefällen
2. Halbjahre 2 oder 3:einmalige Wiederholung möglich, wenn– die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde– in besonderen Härtefällen
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WiederholungWiederholung
3. Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung: – 2. und 3. Halbjahr können wiederholt werden
– oder das 3. Halbjahr entweder nach halbjähriger Unterbrechung oder nach dem Besuch des 4. Halbjahrs
4. Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder Nichtbestehen der Abiturprüfung
– Die Halbjahre 3 und 4
Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden!
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Wiederholung – 2Wiederholung – 2
12.1 12.2 13.1 13.2
12.1 12.2 13.1 13.2
1 2
3
4
Wiederholung - GrafikWiederholung - Grafik
Beispiel für „Optimierung“Beispiel für „Optimierung“
11.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg49
Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ
Deutsch 10 9 10 10
Mathematik 7 9 8 9
Englisch 9 9 10 9
Biologie 8 7 8 8
Musik 9 13 12 13 187
Geschichte 8 9 9 9
Gk/Geo 9 8 9 9
Ethik 11 12 12 12
Chemie 5 9 10 5
Sport 12 13 12 13 196
383
40 Kurse
Beispiel für „Optimierung“Beispiel für „Optimierung“
11.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg50
Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ
Deutsch 10 9 10 10
Mathematik 7 9 8 9
Englisch 9 9 10 9
Biologie 8 7 8 8
Musik 9 13 12 13 187
Geschichte 8 9 9 9
Gk/Geo 9 8 9 9
Ethik 11 12 12 12
Chemie 5 9 10 5
Sport 12 13 12 13 196
Psychologie 12 13
BLL 14 14 53
436
44 Kurse:
(436/44)*40
ergibt
396
d.h. 13 Punkte mehr im Block I
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!