Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW
Die bakterielle Tomatenwelke: Diagnostik und Entwicklung der
Situation im 2007
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Diagnostik des bakteriellen Tomatenwelke
• Pflanzen ohne Symptome: Diagnostik ist nicht möglich
• Symptomatische Pflanzen: Diagnostik ist möglich:
1) Klassische Diagnostik: Zermalmen des infizierten Materials, Suspension, Verteilen, Isolation, Bestimmung aufgrund der typischen Eigenschaften der Kolonien, physiologische und serologische Tests
Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis (CMM)
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Diagnostik des bakteriellen Tomatenwelke
2. Serologische Diagnostik:Das infizierte Material zerquetschen, suspendieren, Test-strip (spezifischer Kit "Linaris" für CMM) darin tränken: basiert auf ELISA mit monoklonalen Antikörpern
3. Molekulare Diagnostik: Das infizierten Material zermalmen, suspendieren, PCR-Test
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Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007
•2006/07 Revision der Clavibacter-Merkblatt
•01.03.07 PS-Tagung Gemüsebau ACW: Erste Informationen über das Aufkommen der Krankheit, die durch Saatgut bei Vermehrern in NL übertragen wurde, bestätigt durch PD in NL. Die Ausfuhren werden durch PD NL blockiert. Ausrottung der Foyers bevor die Ausfuhren wieder aufgenommenen werden, pflanzenschutzliche Kontrollen.
•15.03.07 1. positive Diagnostik in CH: Stichprobe aus dem Kt VD
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Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007 (2)
•25.04.07 2. positive Diagnostik: Treasury: Stichprobe aus dem Kt TG. Mehrere andere negative Stichproben der Pflanzen ohne Symptome werden analysiert.
Es gibt Gerüchte, die viel mehr Fälle von bakterienwelken erschienen sind, aber nicht ACW oder dem OFAG mitgeteilt worden sind,
•11.06.07 Merkblatt: Dringende Massnahmen beim
Auftreten der bakteriellen Tomatenwelke verursacht
durch Clavibacter michiganensis subsp. michiganensis:
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Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007 (3)
• Obwohl der Krankheitserreger als Quarantäne-
Organismus eingestuft und sein Auftreten den
gesetzlichen Bestimmungen meldepflichtig ist, sind den
zuständigen kantonalen Fachstellen insgesamt nur
wenige Fälle gemeldet worden. Ein Grund dafür könnte
eine - ungerechtfertige - Furcht der Produzenten vor
Konsequenzen in Form von Zwangsräumungen der
Gewächshäuser sein. Nur die jungen infizierten Pflanzen
(und auch das Saatgut), die aus Vermehrungsbetrieben
stammen, unterliegen dem Entfernungszwang.
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Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007 (4)
• Bestände mit befallenen Pflanzen müssen NICHT von
Amtes wegen vollständig gerodet werden. Hingegen
ist es wichtig, dass die von Clavibacter befallenen
Pflanzen – auch im Interesse der Produzenten – aus
den Gewächshäusern entfernt und restlos entsorgt
werden, um eine Weiterverbreitung der Krankheit in
den Beständen möglichst einzudämmen.
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Entwicklung der Situation der bakteriellen Tomatenwelke im 2007(5)
• Damit die Ausbreitung der bakteriellen Tomatenwelke
in der Schweiz erfasst werden kann, müssen die
Befallsherde den zuständigen kantonalen Fachstellen
gemeldet werden.
• Nur wenn diese dokumentiert sind, kann der Eidg.
Pflanzenschutzdienst die zuständigen Amtstellen in den
Herkunftsländern des Saatgutes und der Jungpflanzen
benachrichtigen, damit diese die Umsetzung von
Massnahmen zur zukünftigen Vermeidung solcher
Probleme unterstützen.
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Schlussfolgerungen
• Der Branche wird kein Dienst erwiesen, wenn die
Fälle von bakteriellen Tomatenwelke in der Schweiz
nicht gemeldet werden.
• Die pflanzenschutzliche Qualität in der Produktion
von Jungpflanzen wird sich nicht verbessern, wenn
der Eidg. Pflanzenschutzdienst die wirkliche Situation
nicht kennt und er nicht bei den ausländischen
Amtstellen intervenieren kann.
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Dank an
Jakob Vogelsanger