Fachtag - Personalsicherung in der Pflege
Anerkennung ausländischer Fachkräfte als Beitrag zur
Fachkräftesicherung in der Pflege
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20192
Übersicht
Wie sieht die aktuelle und zukünftige Arbeitsmarktsituation in der Pflege aus?
Was ist bei der Gewinnung von ausländischen Fachkräften zu beachten?
Wie läuft das Anerkennungsverfahren?
Was ändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Welche Angebote gibt es für Arbeitgeber?
Was tun wir als MAGS NRW?
Ziel des Vortrags – Beantwortung der folgenden Fragen:
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20193
Aktuelle Engpässe
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20194
Fachkräftenachfrage in NRW
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20195
Prognosen
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20196
Maßnahmen zur Personalgewinnung
Rahmen-bedingungen
BerufsimageInteressen-vertretung
Aus- und Weiterbildungs-möglichkeiten
Zugangs-schwellen in
den Beruf
Durchlässigkeit in der Ausbildung
Arbeitsbedingungen
Arbeitszeitvolumen Arbeitsorganisation Arbeitsinhalte
Arbeitsbelastung Vergütung
Quellen zusätzlichen Arbeitskräftepotenzials
Aktivierung„stille
Reserve“
Umwandlung Arbeitsverhält-
nisse TZ/VZ
Weiterbildung von Umschülern/Quereinsteigern
Gewinnung und Integration von ausl.
FachkräftenAusbildung
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20197
Plädoyer
Ausbildung
Weiter-bildung
Berufs-anerkennung
Für eine gelingende Fachkräftesicherung in der Zukunft ist nicht nur die Berufsanerkennung aus dem Ausland entscheidend, sondern auch ein Mehr an Ausbildung und Weiterbildung erforderlich.
Fachkräftesicherung
Für alle Mitarbeiter/innen – ob aus In- oder Ausland –müssen die Rahmenbedingungen passen.
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20198
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren
(„Anerkennungsverfahren“)
Antragstellung(vollständig)
Ausbildungsvergleich Feststellung der Gleichwertigkeit
Fachsprach-prüfung
Berufs-erlaubnis
Idealfall vollständige Gleichwertigkeit
ggf. Nachreichung d. Unterlagen
(zeitl. Verzögerung)
vollständige Unterlagen
Ausbildungsvergleich
Beginn d. Verfahrens
Antrag-stellung
Feststellungwesentliche
Unterschiede
EU-MitgliedsstaatDrittstaat
EignungsprüfungKenntnisprüfung
oder
Anpassungslehrgang
Eignungs-/Kenntnisprüfung
Feststellung der Gleichwertigkeit
Feststellung der Gleichwertigkeit
ggf. Wartezeiten
ggf. kein zeitnahes Angebot
In der Regel jedoch nur teilweise Gleichwertigkeit der Ausbildung vorhanden
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20199
Anwerbung ausländischer Fachkräfte
zu berücksichtigende Aspekte bei der Rekrutierung aus dem Ausland:
Visum für Einreise Aufenthaltserlaubnis
Ausland Deutschland
Ausbildung Ausgleichsmaßnahmen für die Unterschiede zur deutschen Ausbildung
Nähe zur deutschen
Ausbildung je nach Land
unterschiedlichAnerkennungs-
verfahren
Dauer für Sprachkurs – Dauer für Zusammenstellung der Unterlagen – Dauer für Anerkennungsverfahren – Dauer für Anpassungslehrgänge etc.
Deutschkenntnis Niveau B1 Fachsprachprüfung
Sprachkurs EinreisekostenVerwaltungsgebühr
Anerkennungs-verfahren
Zusammenstellung d. Unterlagen (Übersetzungen,
Beglaubigungen etc.)
RekrutierungPersonalauswahl
KostenVorbereitungskurs
für Kenntnisprüfung/Anpassungslehrgänge
Lebenshaltungs-kosten
• Fächer-Stunden-Übersicht der Ausbildung• Allg. Befugnisse / Kompetenzen im Heimatland• Berufserfahrung (falls vorhanden)
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Dauer der Anerkennungsverfahren
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Dezernat 24 der Bezirksregierung Düsseldorf
– Berufe –
Durchschnittliche Dauer der Anerkennungsverfahren
in Tagen (für 2018)
Gesundheits- und Krankenpflege 76,75
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 74,19
Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz 47,73
Altenpflege 62,50
Fristbeginn: Eingang der vollständigen Unterlagengesetzliche Frist: 3 Monate
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Zeitlicher Ablauf des Anerkennungsverfahren
Beispiel „Nikodemus“
2019
2020
Rekrutierung
Sprachkurs(geplant)
Anerkennungsverfahren(geplant)
Antragstellung Vollständigkeit Zwischenbescheid
*fehlende Unterlagen
*Teilnehmerverfügbarkeit
*Nachforderung Dokumente*Ausstellung Originaldokumente*Übersetzung
Antrag nicht vollständig
(Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen – noch keine Gleichwertigkeitsfeststellung)
(hier: Defizitbescheid)
Prüfung derGleichwertigkeit
Visumsantrag(geplant)
Einreise
(geplant)
Einreise(geplant: Arbeiten als Gesundheits- und Krankenpfleger)
für volle Gleichwertigkeit:Anpassungslehrgang? / Vorbereitung auf Kenntnisprüfung?→ noch keine vollwertige Fachkraft, nur Helfertätigkeiten möglich
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201912
Für den Ausbildungsvergleich wird berücksichtigt:
Fächer-Stunden-Übersicht der Ausbildung
Allg. Befugnisse / Kompetenzen im Heimatland
Berufserfahrung (falls vorhanden)
Bestimmung ReferenzberufBeispiel Bosnien und Herzegowina
medicinska tehnicar Psiho-gerijatriska sestra tehnicar
Tätigkeitsschwerpunkt allgemeine Pflege Tätigkeitsschwerpunkt Pflege alter Menschen
Referenzberuf Gesundheits- und Krankenpflege Referenzberuf Altenpflege
Anerkennung Altenpflege ist nicht möglich
Anerkennung Gesundheits- und Krankenpflege ist nicht möglich
Prüfkriterien (LPA)
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Beispiel für Ausbildungsvergleich
Dauer
Struktur
Abschluss(erforderl. Nachweis)
Theorie: 2 JahrePraxis: 6 Monate
Theorie: unbekanntPraxis: 6 Monate
4 Jahre Mittelschule(2 Jahre allgemeinbildende u. 2 Jahre berufsbildende Fächer)
+ 6-monatiges Anfängerpraktikum/Vorbereitungsdienst+ abschließende Fachprüfung
außerordentlicher Besuch der Mittelschule (kein Unterricht, sondern Selbststudium
+ Ablegen der Prüfungen)+ 6-monatiges Anfängerpraktikum/Vorbereitungsdienst
+ abschließende Fachprüfung
Fachprüfung (Uvjerenje; strucni ispit) oder eine gültige Lizenz
Fachprüfung (Uvjerenje; strucni ispit) oder eine gültige Lizenz
Ausgleichs-maßnahmen
ohne Vorliegen von Berufserfahrung
(280 Neurologie, 300 Innere Medizin, 300 Chirurgie, 160 Psychiatrie, 120 ambulante Versorgung)
1.160 Stunden Praxis
(280 Neurologie, 300 Innere Medizin, 300 Chirurgie, 160 Psychiatrie, 120 ambulante Versorgung)
1.160 Stunden Praxis
120 Stunden Theorie 1.300 Stunden Theorie
(in Anlehnung an das 2. und 3. Ausbildungsjahr der deutschen Ausbildung)
medicinska tehnicar Psiho-gerijatriska sestra tehnicar
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Unterschiede nach Ländern „Krankenpflege“
Ausbildungs-abschluss
Nachqualifizierungsbedarfe
Mexiko Russland BrasilienChile
Vietnam
Philippinen
480 Std.
Praxis
780 Std.
Praxis
640 Std.
Praxis
780 Std.
Praxis
360 Std.Theorie
360 Std.Theorie
je näher an der deutschen Ausbildung, desto einfacher
Angebot für Theorieunterricht schwierig – Durchführung Praxis einfacher
Theoretische Nachqualifizierung durch Pflegeschulen muss vorhanden sein
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Anträge nach Ländern (LPA)
Land Anträge
1. Serbien 376
2. Bosnien und Herzegowina 225
3. Philippinen 199
4. Tunesien 188
5. Rumänien 119
6. Polen 98
7. Niederlande 93
8. Indien 87
9. Syrien 81
10. Griechenland 73
Neuanträge 2019Stand Oktober
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Entwicklung der Anträge (LPA)
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Anträge nach Verfahrensart
EU/EWR/Schweiz Drittstaaten insgesamt
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201917
Entwicklung der Anträge (LPA)
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1800
2000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Anträge nach Berufen
Gesundheits- und Krankenpflege Kinderkrankenpflege
Krankenpflegeassistenz Altenpflege
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Entwicklung der Anträge (LPA)
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Beispiel für Anwerbeaktion:
Projekt „Triple Win“
Gewinnung qualifizierter Pflegefachkräfte aus
• Serbien
• Bosnien-Herzegowina
• Philippinen
• Tunesien
für Einrichtungen der Kranken- und Altenpflege
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Institutionen im Feld der Berufsanerkennung
Zentrale
Servicestelle
Zentrale Ausländerbehörde
Zuständige Stelle
ab 2021gegenwärtig
Anlaufstellen + erste Informationen für Personen aus dem Ausland
neu
neu
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201921
Fachkräfteeinwanderungsgesetz –
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (neu)
Fachkraft im AuslandVollmacht
1. Antragbeschleunigtes
Fachkräfteverfahren
Zentrale Ausländerbehörde
Auslands-vertretung
zuständigeStelle
Arbeitgeber
2. Vereinbarungu.a. Mitwirkungs-pflichten
EinleitungGleichwertigkeits-
feststellungsverfahren
Beratung d. Arbeitgeber
Schnittstelle/Bündelung
Anerkennungsverfahrenverkürzte Fristen (2 Monate)
Schriftwechsel zwischen
zuständige Stelle und
Arbeitgeber
(Zwischen-)Bescheid
Vorabstimmung zur Visaerteilung
Termin innerhalb 3 Wochen nach Vorlage Vorabstimmung
Visumbescheid innerhalb 3 Wochen nach vollst. Antrag
§ 81a Aufenthaltsgesetz (neu)
Anpassungsmaßnahme
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BezirksregierungMünster
BezirksregierungDüsseldorf
BezirksregierungKöln
BezirksregierungMünster
BezirksregierungArnsberg
BezirksregierungDetmold
BezirksregierungDüsseldorf
Landes-prüfungsamt
1
2
Approbierte Heilberufe
Gesundheits-fachberufe
2020
2021
MAGS NRW
Zentralisierung der
Anerkennungsstellen
Spezialisierung nach Ländern
Digitalisierung
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Kosten im Berufsanerkennungsverfahren
Rekrutierungskosten, ggf. Vermittlungsgebühr
Einreisekosten (z.B. Flugticket)
Sprachkurse (Sprachzertifikat B1)
Antragsunterlagen (Übersetzungen, Apostillen, Beglaubigungen)
Verwaltungsgebühr für Anerkennungsverfahren
Vorbereitung Eignungs-/Kenntnisprüfung; Anpassungslehrgänge
Lebenshaltungskosten
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Mögliche Finanzierungsunterstützung für Antragssteller
Anerkennungs-zuschuss (BMBF)
FörderprogrammIQ
Bildungsgutschein
Bürgschaften(Sicherung
Lebensunterhalt)
AZAV-Zertifizierung
nur 2/3 durch Bundesagentur finanziert
Akkreditierung / Audits
Trägerzulassung
Maßnahmenzulassung
Arbeitsvergütung(Sicherung
Lebensunterhalt)
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201925
Zusammenfassung
Soziales Umfeld
Verfahren:
Arbeitsumfeld
Berufsanerkennung
Sprache
Antragstellung
Unterlagen
Dauer
Kosten
Visum
PrüfungsvorbereitungNachqualifizierung
Perspektiven
Motivation
Arbeitsbedingungen
ausländische Fachkraft
Wohnung/Wohnort
Lebensverhältnisse
Akzeptanz
Vorgesetze KollegenPatienten
Integrationgesellschaftlich
kulturell
Familie
Freundeskreis
Verfahren
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201926
Frage- und
Diskussionsrunde
Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201927
Kontaktdaten
Make it in Germany
https://www.make-it-in-germany.com/
Anerkennung in Deutschland
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/
IQ-Netzwerk
https://www.netzwerk-iq.de/berufliche-anerkennung.html
Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/HotlineArbeitenLeben/hotline-arbeiten-leben-node.html
BQ-Portal
https://www.bq-portal.de/
Weiterbildungsberatung in NRW
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/themen/anerkennung-auslaendischer-qualifikationen
anabin – Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen
https://anabin.kmk.org/anabin.html