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Fachtag - Personalsicherung in der Pflege Anerkennung ausländischer Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege

Fachtag - Personalsicherung in der Pflege Anerkennung ...2 Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.2019 Übersicht

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Fachtag - Personalsicherung in der Pflege

Anerkennung ausländischer Fachkräfte als Beitrag zur

Fachkräftesicherung in der Pflege

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20192

Übersicht

Wie sieht die aktuelle und zukünftige Arbeitsmarktsituation in der Pflege aus?

Was ist bei der Gewinnung von ausländischen Fachkräften zu beachten?

Wie läuft das Anerkennungsverfahren?

Was ändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Welche Angebote gibt es für Arbeitgeber?

Was tun wir als MAGS NRW?

Ziel des Vortrags – Beantwortung der folgenden Fragen:

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20193

Aktuelle Engpässe

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20194

Fachkräftenachfrage in NRW

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20195

Prognosen

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20196

Maßnahmen zur Personalgewinnung

Rahmen-bedingungen

BerufsimageInteressen-vertretung

Aus- und Weiterbildungs-möglichkeiten

Zugangs-schwellen in

den Beruf

Durchlässigkeit in der Ausbildung

Arbeitsbedingungen

Arbeitszeitvolumen Arbeitsorganisation Arbeitsinhalte

Arbeitsbelastung Vergütung

Quellen zusätzlichen Arbeitskräftepotenzials

Aktivierung„stille

Reserve“

Umwandlung Arbeitsverhält-

nisse TZ/VZ

Weiterbildung von Umschülern/Quereinsteigern

Gewinnung und Integration von ausl.

FachkräftenAusbildung

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20197

Plädoyer

Ausbildung

Weiter-bildung

Berufs-anerkennung

Für eine gelingende Fachkräftesicherung in der Zukunft ist nicht nur die Berufsanerkennung aus dem Ausland entscheidend, sondern auch ein Mehr an Ausbildung und Weiterbildung erforderlich.

Fachkräftesicherung

Für alle Mitarbeiter/innen – ob aus In- oder Ausland –müssen die Rahmenbedingungen passen.

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20198

Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren

(„Anerkennungsverfahren“)

Antragstellung(vollständig)

Ausbildungsvergleich Feststellung der Gleichwertigkeit

Fachsprach-prüfung

Berufs-erlaubnis

Idealfall vollständige Gleichwertigkeit

ggf. Nachreichung d. Unterlagen

(zeitl. Verzögerung)

vollständige Unterlagen

Ausbildungsvergleich

Beginn d. Verfahrens

Antrag-stellung

Feststellungwesentliche

Unterschiede

EU-MitgliedsstaatDrittstaat

EignungsprüfungKenntnisprüfung

oder

Anpassungslehrgang

Eignungs-/Kenntnisprüfung

Feststellung der Gleichwertigkeit

Feststellung der Gleichwertigkeit

ggf. Wartezeiten

ggf. kein zeitnahes Angebot

In der Regel jedoch nur teilweise Gleichwertigkeit der Ausbildung vorhanden

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.20199

Anwerbung ausländischer Fachkräfte

zu berücksichtigende Aspekte bei der Rekrutierung aus dem Ausland:

Visum für Einreise Aufenthaltserlaubnis

Ausland Deutschland

Ausbildung Ausgleichsmaßnahmen für die Unterschiede zur deutschen Ausbildung

Nähe zur deutschen

Ausbildung je nach Land

unterschiedlichAnerkennungs-

verfahren

Dauer für Sprachkurs – Dauer für Zusammenstellung der Unterlagen – Dauer für Anerkennungsverfahren – Dauer für Anpassungslehrgänge etc.

Deutschkenntnis Niveau B1 Fachsprachprüfung

Sprachkurs EinreisekostenVerwaltungsgebühr

Anerkennungs-verfahren

Zusammenstellung d. Unterlagen (Übersetzungen,

Beglaubigungen etc.)

RekrutierungPersonalauswahl

KostenVorbereitungskurs

für Kenntnisprüfung/Anpassungslehrgänge

Lebenshaltungs-kosten

• Fächer-Stunden-Übersicht der Ausbildung• Allg. Befugnisse / Kompetenzen im Heimatland• Berufserfahrung (falls vorhanden)

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201910

Dauer der Anerkennungsverfahren

Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Dezernat 24 der Bezirksregierung Düsseldorf

– Berufe –

Durchschnittliche Dauer der Anerkennungsverfahren

in Tagen (für 2018)

Gesundheits- und Krankenpflege 76,75

Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 74,19

Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz 47,73

Altenpflege 62,50

Fristbeginn: Eingang der vollständigen Unterlagengesetzliche Frist: 3 Monate

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201911

Zeitlicher Ablauf des Anerkennungsverfahren

Beispiel „Nikodemus“

2019

2020

Rekrutierung

Sprachkurs(geplant)

Anerkennungsverfahren(geplant)

Antragstellung Vollständigkeit Zwischenbescheid

*fehlende Unterlagen

*Teilnehmerverfügbarkeit

*Nachforderung Dokumente*Ausstellung Originaldokumente*Übersetzung

Antrag nicht vollständig

(Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen – noch keine Gleichwertigkeitsfeststellung)

(hier: Defizitbescheid)

Prüfung derGleichwertigkeit

Visumsantrag(geplant)

Einreise

(geplant)

Einreise(geplant: Arbeiten als Gesundheits- und Krankenpfleger)

für volle Gleichwertigkeit:Anpassungslehrgang? / Vorbereitung auf Kenntnisprüfung?→ noch keine vollwertige Fachkraft, nur Helfertätigkeiten möglich

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201912

Für den Ausbildungsvergleich wird berücksichtigt:

Fächer-Stunden-Übersicht der Ausbildung

Allg. Befugnisse / Kompetenzen im Heimatland

Berufserfahrung (falls vorhanden)

Bestimmung ReferenzberufBeispiel Bosnien und Herzegowina

medicinska tehnicar Psiho-gerijatriska sestra tehnicar

Tätigkeitsschwerpunkt allgemeine Pflege Tätigkeitsschwerpunkt Pflege alter Menschen

Referenzberuf Gesundheits- und Krankenpflege Referenzberuf Altenpflege

Anerkennung Altenpflege ist nicht möglich

Anerkennung Gesundheits- und Krankenpflege ist nicht möglich

Prüfkriterien (LPA)

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201913

Beispiel für Ausbildungsvergleich

Dauer

Struktur

Abschluss(erforderl. Nachweis)

Theorie: 2 JahrePraxis: 6 Monate

Theorie: unbekanntPraxis: 6 Monate

4 Jahre Mittelschule(2 Jahre allgemeinbildende u. 2 Jahre berufsbildende Fächer)

+ 6-monatiges Anfängerpraktikum/Vorbereitungsdienst+ abschließende Fachprüfung

außerordentlicher Besuch der Mittelschule (kein Unterricht, sondern Selbststudium

+ Ablegen der Prüfungen)+ 6-monatiges Anfängerpraktikum/Vorbereitungsdienst

+ abschließende Fachprüfung

Fachprüfung (Uvjerenje; strucni ispit) oder eine gültige Lizenz

Fachprüfung (Uvjerenje; strucni ispit) oder eine gültige Lizenz

Ausgleichs-maßnahmen

ohne Vorliegen von Berufserfahrung

(280 Neurologie, 300 Innere Medizin, 300 Chirurgie, 160 Psychiatrie, 120 ambulante Versorgung)

1.160 Stunden Praxis

(280 Neurologie, 300 Innere Medizin, 300 Chirurgie, 160 Psychiatrie, 120 ambulante Versorgung)

1.160 Stunden Praxis

120 Stunden Theorie 1.300 Stunden Theorie

(in Anlehnung an das 2. und 3. Ausbildungsjahr der deutschen Ausbildung)

medicinska tehnicar Psiho-gerijatriska sestra tehnicar

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201914

Unterschiede nach Ländern „Krankenpflege“

Ausbildungs-abschluss

Nachqualifizierungsbedarfe

Mexiko Russland BrasilienChile

Vietnam

Philippinen

480 Std.

Praxis

780 Std.

Praxis

640 Std.

Praxis

780 Std.

Praxis

360 Std.Theorie

360 Std.Theorie

je näher an der deutschen Ausbildung, desto einfacher

Angebot für Theorieunterricht schwierig – Durchführung Praxis einfacher

Theoretische Nachqualifizierung durch Pflegeschulen muss vorhanden sein

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201915

Anträge nach Ländern (LPA)

Land Anträge

1. Serbien 376

2. Bosnien und Herzegowina 225

3. Philippinen 199

4. Tunesien 188

5. Rumänien 119

6. Polen 98

7. Niederlande 93

8. Indien 87

9. Syrien 81

10. Griechenland 73

Neuanträge 2019Stand Oktober

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201916

Entwicklung der Anträge (LPA)

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Anträge nach Verfahrensart

EU/EWR/Schweiz Drittstaaten insgesamt

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201917

Entwicklung der Anträge (LPA)

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

1800

2000

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Anträge nach Berufen

Gesundheits- und Krankenpflege Kinderkrankenpflege

Krankenpflegeassistenz Altenpflege

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201918

Entwicklung der Anträge (LPA)

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201919

Beispiel für Anwerbeaktion:

Projekt „Triple Win“

Gewinnung qualifizierter Pflegefachkräfte aus

• Serbien

• Bosnien-Herzegowina

• Philippinen

• Tunesien

für Einrichtungen der Kranken- und Altenpflege

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201920

Institutionen im Feld der Berufsanerkennung

Zentrale

Servicestelle

Zentrale Ausländerbehörde

Zuständige Stelle

ab 2021gegenwärtig

Anlaufstellen + erste Informationen für Personen aus dem Ausland

neu

neu

Arbeitnehmer Arbeitgeber

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201921

Fachkräfteeinwanderungsgesetz –

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (neu)

Fachkraft im AuslandVollmacht

1. Antragbeschleunigtes

Fachkräfteverfahren

Zentrale Ausländerbehörde

Auslands-vertretung

zuständigeStelle

Arbeitgeber

2. Vereinbarungu.a. Mitwirkungs-pflichten

EinleitungGleichwertigkeits-

feststellungsverfahren

Beratung d. Arbeitgeber

Schnittstelle/Bündelung

Anerkennungsverfahrenverkürzte Fristen (2 Monate)

Schriftwechsel zwischen

zuständige Stelle und

Arbeitgeber

(Zwischen-)Bescheid

Vorabstimmung zur Visaerteilung

Termin innerhalb 3 Wochen nach Vorlage Vorabstimmung

Visumbescheid innerhalb 3 Wochen nach vollst. Antrag

§ 81a Aufenthaltsgesetz (neu)

Anpassungsmaßnahme

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201922

BezirksregierungMünster

BezirksregierungDüsseldorf

BezirksregierungKöln

BezirksregierungMünster

BezirksregierungArnsberg

BezirksregierungDetmold

BezirksregierungDüsseldorf

Landes-prüfungsamt

1

2

Approbierte Heilberufe

Gesundheits-fachberufe

2020

2021

MAGS NRW

Zentralisierung der

Anerkennungsstellen

Spezialisierung nach Ländern

Digitalisierung

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201923

Kosten im Berufsanerkennungsverfahren

Rekrutierungskosten, ggf. Vermittlungsgebühr

Einreisekosten (z.B. Flugticket)

Sprachkurse (Sprachzertifikat B1)

Antragsunterlagen (Übersetzungen, Apostillen, Beglaubigungen)

Verwaltungsgebühr für Anerkennungsverfahren

Vorbereitung Eignungs-/Kenntnisprüfung; Anpassungslehrgänge

Lebenshaltungskosten

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201924

Mögliche Finanzierungsunterstützung für Antragssteller

Anerkennungs-zuschuss (BMBF)

FörderprogrammIQ

Bildungsgutschein

Bürgschaften(Sicherung

Lebensunterhalt)

AZAV-Zertifizierung

nur 2/3 durch Bundesagentur finanziert

Akkreditierung / Audits

Trägerzulassung

Maßnahmenzulassung

Arbeitsvergütung(Sicherung

Lebensunterhalt)

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201925

Zusammenfassung

Soziales Umfeld

Verfahren:

Arbeitsumfeld

Berufsanerkennung

Sprache

Antragstellung

Unterlagen

Dauer

Kosten

Visum

PrüfungsvorbereitungNachqualifizierung

Perspektiven

Motivation

Arbeitsbedingungen

ausländische Fachkraft

Wohnung/Wohnort

Lebensverhältnisse

Akzeptanz

Vorgesetze KollegenPatienten

Integrationgesellschaftlich

kulturell

Familie

Freundeskreis

Verfahren

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201926

Frage- und

Diskussionsrunde

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Anerkennung ausländische Fachkräfte als Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege Dortmund, 14.11.201927

Kontaktdaten

Make it in Germany

https://www.make-it-in-germany.com/

Anerkennung in Deutschland

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/

IQ-Netzwerk

https://www.netzwerk-iq.de/berufliche-anerkennung.html

Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“

http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/HotlineArbeitenLeben/hotline-arbeiten-leben-node.html

BQ-Portal

https://www.bq-portal.de/

Weiterbildungsberatung in NRW

https://www.weiterbildungsberatung.nrw/themen/anerkennung-auslaendischer-qualifikationen

anabin – Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen

https://anabin.kmk.org/anabin.html