www.lra-bgl.de
für Seniorenund
für Menschen mitBehinderung
Wegweiser
für den Landkreis Berchtesgadener Land
Die Pflege kommt vom Roten KreuzWenn es nicht mehr so geht, wie Sie wollen,
sind wir für Sie da. Der ambulante Pflege-
dienst des BRK hilft Ihnen, auch im Alter ein
selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen.
Rufen Sie uns an, wir helfen & beraten Sie unverbindlich!
Individuelle Sozialberatung – Pflege zu Hause
– Zertifizierte Wundberatung – Tagespflege
– Angehörigenunterstützung (SHG Angehöri-
ge pflegen Angehörige, Leben mit Alzheimer)
– Verhinderungspflege – zusätzliche Betreu-
ungsleistungen – Hausnotruf – Essen auf
Rädern – Betreuter Fahrdienst für Senioren,
Kranke & Behinderte (Fahr- & Begleitdienste)
Besuchen Sie uns auch im Internet:www.brk-bgl.de – [email protected]
Bad ReichenhallRiedelstraße 18, 83435 Bad Reichenhall
Tel.: +49 (0) 8651 9590-18
Fax: +49 (0) 8651 9590-50
BerchtesgadenWiesenweg 2, 83471 Berchtesgaden
Tel.: +49 (0) 8652 1446
Fax: +49 (0) 8651 9590-50
FreilassingVinzentiusstraße 58, 83395 Freilassing
Tel.: +49 (0) 8654 1460
Fax: +49 (0) 8654 7795862
TeisendorfWimmererstraße 1, 83317 Teisendorf
Tel.: +49 (0) 8666 1070
Fax: +49 (0) 8654 7795862
KreisverbandBerchtesgadener Land
Grußwort des Landrates
1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Senioren- und Behindertenpolitik gewinnt angesichts derdemographischen Entwicklung und den damit verbunde-nen gesellschaftlichen Veränderungen immer mehr anBedeutung. Viele alte und auch schon ältere Menschenhaben keinen Familienanschluss mehr und sind – oftmalsauf sich alleine gestellt – auf fremde Hilfe angewiesen.Dadurch verlagert sich die Aufgabe, für sie Verantwortung zuübernehmen und für sie zu sorgen, immer häufiger von derFamilie auf die Kommunen.
Mit dieser nunmehr schon in 6. Auflage vorliegenden Broschürekönnen Sie sich einen Überblick über die vielfältigen Ange-bote in unserem Landkreis verschaffen. Außerdem soll diesesHeft für Sie ein Leitfaden sein in Fragen der Beratung, des Woh-nens, der Pflege sowie in den sonstigen wichtigen Bereichen,die mit dem Älterwerden und bei Behinderung zunehmendan Bedeutung gewinnen.
Auch wenn nicht alle Themen angesprochen werden können,soll diese Broschüre Sie anregen und ermuntern, sich mit denentsprechenden Stellen und Institutionen in Verbindung zu set-
zen, um weitergehende Hilfe, Beratung und Informationen zuerhalten.
Im vergangenen Jahr wurde für den Landkreis ein „Senio-renpolitisches Gesamtkonzept“ entwickelt. Aufbauend aufdiesem Konzept, in dem für elf Handlungsfelder – von der inte-grierten Orts- und Entwicklungsplanung bis hin zur Hospiz- undPalliativversorgung – Maßnahmeempfehlungen gegebenwerden, werden wir uns darum bemühen, die Lebenswelt derSenioren und behinderten Menschen im Landkreis künftig sozu gestalten, dass es ihnen möglich ist, so lange es geht dazu leben, wo sie leben wollen, nämlich in den eigenen vierWänden.
Bad Reichenhall, im Frühjahr 2011
Ihr
Georg GrabnerLandrat
2
Grußwort der Behindertenbeauftragten
Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Seniorinnen und Senioren, liebe Menschen mit Handicap,
es stimmt, es ist schön bei uns im Berchtesgadener Land. Wirleben gerne hier. Und viele Menschen aus anderen Regio-nen kommen und wollen uns besuchen, sich hier für länge-re oder kürzere Zeit wohl fühlen.
Dieser Wegweiser ist dabei sicher eine Hilfe in vielen Fragen.
Vielleicht irritiert es Sie, dass ich mich hier als Behinderten-beauftragte zu Wort melde. Aber Hand aufs Herz: Sind wir nichtalle in irgendeiner Weise „behindert“ oder besser: Werden wirnicht behindert, fühlen wir uns nicht oft allein gelassen? Dastrifft nicht nur auf Seniorinnen und Senioren zu, sondern auchauf Mütter mit kleinen Kindern, auf Sportler, die einen Unfallerlitten haben, auf Menschen, die von Geburt an oder durchein Unglück mit einem Handicap leben müssen. Jeder ist froh,wenn er weiß, wo er/sie Hilfe bekommen kann, wer einem zurSeite steht, akut oder über einen längeren Zeitraum. DieserWegweiser soll eine Hilfe für sie sein, soll ihnen beweisen:
Hier im Berchtesgadener Land lässt es sich gut leben. Hier gibtes Ansprechpartner, die mir weiter helfen.
Natürlich ist mir bewusst, dass nicht alles optimal ist. Ich ver-suche als Behindertenbeauftragte mitzuhelfen, Barrieren abzu-bauen – die realen und die in den Köpfen. Wir alle braucheneinander, und wenn wir zusammen helfen, die Jungen unddie Alten, die „Profis“ und die Ehrenamtlichen, die Ämter undInstitutionen, die Helferkreise, die Kirchengemeinden undSelbsthilfegruppen, dann können wir auch weiterhin gut lebenhier in unserem Landkreis Berchtesgadener Land.
Ich wünsche Ihnen alles Gute,
Ihre
Hannelore Bohm
Branchenverzeichnis
3
Liebe Leserinnen, liebe Leser!Sie finden hier eine wertvolle Einkaufshilfe: einen Quer-schnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe undDienstleistern, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebehaben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie im Internet unterwww.alles-deutschland.de.
Branche Seite
Allgemeinarzt 33Ambulante Pflege U2, 11, 25Apotheken 15, 31Ärzte für Neurologie 36
Bestattungen 35
Fitness-Center 24Fitness Studio U3
Häusliche Kranken- und Altenpflege 25Heilpädagogisches Zentrum 16Hörgeräte 36Hotel 46
Intensiv-Pflege 21
Klinik 18Kliniken 28Krankenhäuser 28Kreditinstitute 9Kurärzte 33
Branche Seite
Lebenshilfe 5
Malteser Hilfsdienste 24Museum 18
Notare 34
Orthopädische Schuhe 18
Pelz & Ledersalon 28Pflegedienste 18Pflegeheime 25, 36Pidinger Werkstätten 5
Rehaklinik 36
Seniorenheime 3, 6, 24, 25, 32, 36
Sozialverband VdK 12
Tagespflege 33Treppenlifte 4
Wohnstift 36U = Umschlagseite
4
Inhaltsverzeichnis
SeiteGrußwort des Landrates 1Grußwort der Behindertenbeauftragten 2Branchenverzeichnis 3
I. Beratung und Hilfe 7I.1. Seniorenvertretungen/Seniorenbeiräte
bei den Städten, Märkten und Gemeindendes Landkreises 7
I.2. Beauftragte für die Belange von Menschenmit Behinderung 8
I.3. Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände 8I.4. Landratsamt Berchtesgadener Land 9I.5. Rentenberatung 9I.6. Sozialhilfe 10
SeiteI.7. Kriegsopferfürsorge 13I.8. Wohngeld 14I.9. Schuldnerberatung/Insolvenzberatung 14I.10. Rechtsberatung 15I.11. Pflegeberatung 15I.12. Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer 16I.13. Fachstelle Gerontopsychiatrie beim
Sozialpsychiatrischen Dienst BGL 16I.14. Telefonseelsorge 16I.15. Selbsthilfegruppen 16
II. Besondere finanzielle Hilfen undVergünstigungen 17
II.1. Befreiung von der Zuzahlungsverpflichtung 17
5
SeiteII.2. Fahrtkostenermäßigung der DB 17II.3. Prozesskostenhilfe 17II.4. Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht 17II.5. Telefongebührenermäßigung 19II.6. Ermäßigungen in Verbindung
mit einer Schwerbehinderung 19II.7. Befreiung von der Gebührenerhebung
bei Ausstellung von Personaldokumenten 20II.8. Wohnberechtigungsschein 20II.9. „Sozialrabatt“ von E.ON Bayern 20II.10. Unterstützung bei medizinisch notwen-
digen Maßnahmen im Zusammenhangvon baulichen Änderungen im Wohnbe-reich auf Grund von gesundheitlicherBeeinträchtigung 21
III. Die Betreuung 22III.1. Die Vorsorgevollmacht 22III.2. Betreuungsverfügung 23III.3. Patientenverfügung/-testament 26
IV. Pflege und Unterstützung zu Hause 27IV.1. Essen auf Rädern 27IV.2. Haus-Notruf-Dienste 27IV.3. Soziale Pflegeversicherung 27IV.4. Hospiz-Bewegung 30
V. Wohnen im Alter 31V.1. Betreutes Wohnen 32V.2. Stationäre Einrichtungen 33
VI. Testament und Todesfall 34VI.1. Testament 34VI.2. Todesfall 35
VII. Wir helfen im Landkreis Berchtesgadener Land 37
Impressum 40
VIII. Aktiv im Alter 46
IX. Anhang / Wichtige Rufnummern 47
Helfen Sie mit...!
83317 TEISENDORFHolzhausener Str. 13Tel.: 0 86 66 / 98 82-0
Lebenshilfe für geistig BehinderteKreisvereinigung Berchtesgadener Land e.V.
Ihr Beitrag kann helfen,dass Menschen mit geisti-ger- und Mehrfachbehin-derung eine umfassendeBetreuung und Unter-stützung erhalten, dieihnen das tägliche Lebenerleichtert und Geborgenheit vermittelt.
Spendenkonten:Sparkasse BGL (BLZ 710 500 00) Kto. 27 300Raiffeisenbank (BLZ 701 691 91) Kto. 123 900
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Wir beraten Sie gerne
SeniorenwohnenBad Reichenhall – RiedelstraßeRiedelstraße 5
83435 Bad Reichenhall
• Schwerstpflege
• Palliativpflege
• Kurzzeitpflege
SeniorenwohnenBad Reichenhall – KirchbergThumseestr. 9
83435 Bad Reichenhall
• Wohnbereich Pflege
• Wohnbereich Rüstige
• Dementenbetreuung
SeniorenwohnenBad Reichenhall – WisbacherstraßeWisbacherstr. 4
83435 Bad Reichenhall
• Betreutes Wohnen
• Ambulanter Dienst
Unsere 3 Standorte
in Bad Reichenhall
Telefonzentrale:
08651 9561-0
I. Beratung und Hilfe
7
Beratung wird in den unterschiedlichsten Bereichen von ver-schiedenen Ämtern, Institutionen, Verbänden, Vereinen, Kirchenund privaten Trägern angeboten.
I.1. Seniorenvertretungen/Seniorenbeiräte bei denStädten, Märkten und Gemeinden des Landkreises
Die Seniorenvertretungen bei den Städten, Märkten undGemeinden des Landkreises sollen die Belange der Senio-rinnen und Senioren vertreten und dabei mitwirken, derenLebenswelt zu verbessern.
Sie bieten aber auch Rat und Hilfe z. B.� im Umgang mit Behörden und� beim Ausfüllen von Anträgen und deren Weiterleitung
Gemeinde AinringSeniorenbeauftragter, Herr Ludwig WetzelsbergerTelefon: 08654 5522, Mobil: 0171 1431653E-Mail: [email protected]
Gemeinde AngerSeniorenbeauftragte, Frau Barbara LochnerGemeindeverwaltungTelefon: 08656 988912, Fax: 08656 988915E-Mail: [email protected]
Stadt Bad ReichenhallSeniorenbeirätin, Frau Ingrid VollertRiedelstraße 5 a (Eingang Kurfürstenstraße) Sprechzeiten: jeden Donnerstag zwischen 10.00 und 12.00 Uhroder telefonisch unter 08651 710360 (ggf. Anrufbeantworter).Die Beratung erfolgt ehrenamtlich und ist kostenlos!
Gemeinde Bayerisch GmainSeniorenbeauftragter, Herr Markus RaabTelefon: 08651 978415, Fax: 08651 978430E-Mail: [email protected]: www.bayerisch.gmain.de
Markt BerchtesgadenSeniorenreferentin, Frau Elisabeth HombergSprechz.: Montags von 10.00 – 12.00 Uhr im RathausTelefon: 08652 3915 oder 08652 600621 (Hr. Lenz)E-Mail: [email protected]
Gemeinde BischofswiesenSeniorenbeauftragter, Herr Matthias IrlingerTelefon: 08652 880946, Fax: 08652 880999E-Mail: [email protected]: www.bischofswiesen.de
Stadt FreilassingSeniorenbüro, Münchener Straße 15Öffnungszeiten: jeden Dienstag von 10.00 – 12.00 und 14.00 –16.00 Uhr und nach VereinbarungTelefon: 08654 7796065, Fax: 08654 7796066E-Mail: [email protected]: www.kontakt.freilassing.deSeniorenbeauftragte: Stadträtin Frau Margitta Popp
Stadt LaufenSeniorenbeauftragter, Herr Peter MorawietzTelefon: 08682 9914E-Mail: [email protected]
Gemeinde PidingSeniorenbeauftragter, Gemeinderat Herr Werner SeichterTelefon: 08651 765342E-Mail: [email protected]
8
I. Beratung und Hilfe
Gemeinde Saaldorf-SurheimSeniorenbeauftragter, Herr Andreas LangwiederTelefon: 08654 630715, Fax: 08654 630720E-Mail: [email protected]: www.saaldorf-surheim.de
Gemeinde Schönau am KönigsseeSeniorenbeauftragter, Herr Andreas LochnerTelefon: 08652 968028E-Mail: [email protected]
I.2. Beauftragte für die Belange von Menschen mitBehinderung
Behindertenbeauftragte sollen Bindeglieder sein zwischenMenschen mit Behinderung und kommunalen Entscheidungs-und Beratungsgremien.Dabei beraten sie die Kommunen bei der Umsetzung der Zieleund Aufgaben des Bayerischen Behindertengleichstellungs-gesetzes (BayBGG) und vertreten umgekehrt die Belange vonMenschen mit Behinderungen gegenüber der Verwaltungdurch Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen. Sie sol-len Initiativen zur Verbesserung der Lebensbedingungenbehinderter Menschen ergreifen und die Öffentlichkeit auf diegesellschaftspolitische Bedeutung der Belange von behin-derten Menschen hinweisen.
Weitergehende Information hierzu erhalten Sie im Internetunter: www.stmas.bayern.de/behinderte
Behindertenbeauftragte des Landkreises BGLFrau Hannelore BohmTelefon: 08682 7678E-Mail: [email protected]
Kreis-Schwerbehindenbeauftragter des VdKHerr Peter-Armin ZeunerTelefon: 08654 3420 E-Mail: [email protected]
I.3. Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände
Wohlfahrtsverbände bieten allen Menschen unabhängigvon Alter, Geschlecht, Stand, Nationalität oder Religionszu-gehörigkeit soziale Hilfen und Beratung an. Im LandkreisBerchtesgadener Land können Sie bei folgenden VerbändenBeratung und Hilfe erhalten:
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband BGLWisbacherstraße 14, 83451 PidingTelefon: 08651 3715, Fax: 08651 710638E-Mail: [email protected]
Bayerisches Rotes KreuzRiedelstraße 18, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 08651 2345 oder 95900Fax: 08651 959050
CaritasSalzburger Straße 29b, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 08651 71690
Diakoniesiehe Kontaktstellen auf Seite 32
Malteser HilfsdienstTumpenstraße 11, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 08651 3077, Fax: 08651 3078
9
I.4. Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Straße 64, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 08651 7730
GesundheitsamtDas Gesundheitsamt berät Menschen, die an einer Sucht, psy-chischen Krankheit oder Behinderung leiden. Es informiert Be-troffene und Angehörige über Hilfs- und Beratungsangebote inder Region, über Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende,begleitende und nachsorgende Hilfe gewähren können.
Fachbereich Soziales und SeniorenVon den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern imLandratsamt erhalten Sie unter anderem auch Beratung inSachen Betreuung, Sozialhilfe (z. B. Grundsicherung im Alterund bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege usw.) sowie Wohn-geld. Näheres dazu in den Abschnitten I. und III.
I.5. Rentenberatung
Die Rentenberatung ist ein umfangreiches und schwierigesRechtsgebiet. Aus diesem Grund ist hier ein Beratungsange-bot außerordentlich wichtig. Vor allem Versicherte „rentennaherJahrgänge“ haben viele Fragen wie z. B.� Wann habe ich Anspruch auf Altersrente?� Ab wann werden die Altersgrenzen angehoben?� Kann ich vorzeitig in Rente gehen?� Darf ich zur Rente noch etwas hinzuverdienen?� Was bedeutet Teilrente?� Altersteilzeit – was ist das?
Für Auskünfte stehen folgende Stellen zur Verfügung:� Die Versicherungsämter bei den Gemeindeverwaltungen
(Telefonnummern – siehe Anhang)
� Das Versicherungsamt beim Landratsamt Telefon: 086517730 – Frau Hasenöhrl
� Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd an denSprechtagen in den Städten Bad Reichenhall und Freilas-sing (mit Terminvereinbarung unter 08651 7750 in Bad Rei-chenhall und 08654 630927 in Freilassing – die jeweiligenSprechtage können dort erfragt werden)
� Die Versichertenältesten der Deutschen Rentenversiche-rungsträger für Bayern und der Deutschen Rentenversi-cherung Bund im Landkreis.
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I. Beratung und Hilfe
Versichertenälteste für die Deutsche RentenversicherungBayern Süd:
Herr Kurt Braun, Bad Reichenhall, Telefon: 08651 78209
Herr Günter Schaefer, Piding, Telefon: 08651 2975
Herr Ludwig Stöckl, Fridolfing, Telefon: 08684 318
Versichertenberater für die Deutsche RentenversicherungBund:
Herr Peter Schembs, Piding, Telefon: 08651 69715
Herr Franz Gaffal, Bischofswiesen, Telefon: 08652 1275
Herr Ludwig Elmer, Bayerisch Gmain, Telefon: 08651 67010
Herr Johannes Fritzenwenger, Anger, Telefon: 08656 985550
Versichertenberater für die Deutsche RentenversicherungKnappschaft-Bahn-See
Herr Robert Osterholzer, Bad Reichenhall, Telefon: 08651 68885
Herr Klaus Knopf, Bayerisch Gmain, Telefon: 08651 62741
Herr Franz Kranawetvogl, Marktschellenberg,Telefon: 08650 919934
Zu einem Beratungs- oder Auskunftstermin sollten Sie auf alleFälle Ihre Versicherungsunterlagen mitbringen.
Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt esnur auf Antrag, der bei der jeweiligen Gemeindeverwaltunggestellt werden muss.
I.6. Sozialhilfe
Jeder, der sich in einer Notlage befindet, hat grundsätzlicheinen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe, sofern nichtAnspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssu-chende nach dem SGB II besteht. Die Gewährung von Sozial-hilfe setzt voraus, dass man sich nicht selbst durch eigenes Ein-kommen und Vermögen helfen kann und die erforderlichenHilfen auch nicht von anderen, insbesondere von Angehöri-gen oder anderen Sozialleistungsträgern wie Krankenkassen,Pflegekassen und Rententrägern erhält. Über Einkommenund Vermögen ist bei der Antragstellung, die über die Wohn-sitzgemeinde zu erfolgen hat, Auskunft zu erteilen. Das Sozi-alamt bietet einerseits Beratung, Rat und Hilfe, andererseitsgewährt es bei Vorliegen der Voraussetzungen die notwen-dige finanzielle Absicherung des Bedarfes. Im Rahmen derSozialhilfe können folgende Hilfen in Betracht kommen:
Hilfe zum LebensunterhaltAls Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die Sozialhilfe die not-wendigen Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, KleidungKörperpflege, Hausrat, Heizung und sonstige persönlicheBedürfnisse des täglichen Lebens. Die Höhe der Hilfe richtetsich nach gesetzlich festgelegten Regelsätzen. Hinzu kommeneventuell Mehrbedarfszuschläge z. B. für Alleinerziehendeoder Kranke. Das eigene Einkommen und Vermögen wirdberücksichtigt. Die Mietkosten sind nicht Bestandteil der Regel-sätze und werden einschließlich der Nebenkosten zusätzlichanerkannt, soweit sie von der Höhe her angemessen sind. Mitdem Regelsatz ist grundsätzlich auch der einmalige Bedarf(z. B. für Bekleidung, Hausrat usw.) abgedeckt. Zusätzliche ein-malige Hilfen können nur noch in folgenden Bedarfssituatio-nen gewährt werden:� Erstmalige Ausstattung mit Möbeln und Bekleidung (auch
anlässlich Schwangerschaft und Geburt.� Klassenfahrten
11
Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungIm Wesentlichen entsprechen die Leistungen der Grundsi-cherung denen der Hilfe zum Lebensunterhalt. Antragsbe-rechtigt sind Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet habenoder Volljährige, wenn sie voll erwerbsgemindert sind und esunwahrscheinlich ist, dass diese Erwerbsminderung wiederbehoben werden kann. Die Leistungen der Grundsicherungsind wie die Sozialhilfe einkommens- und vermögensabhän-gig. Wenn der Antragsteller mit einem Ehegatten oder einemPartner einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebt, sowird auch dessen Einkommen und Vermögen berücksichtigt.Darüber hinaus kann die Unterhaltspflicht des getrennt leben-den oder geschiedenen Ehegatten eine Rolle spielen. DieUnterhaltspflicht von Eltern und Kindern tritt nur ein, wenn imEinzelfall ein Einkommen von mehr als 100.000 € jährlich vor-handen ist. Keinen Anspruch auf Grundsicherung haben Per-sonen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vor derAntragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführthaben.
Hilfen zur GesundheitVorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früher-kennung von Krankheiten. Sie wird gewährt, wenn nach ärzt-lichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesund-heitsschaden einzutreten droht und zur Abwendung dieserGefahr z. B. eine Kur erforderlich ist.
Hilfe bei Krankheit. . . erhalten Kranke, die nicht in einer Krankenkasse versichertwerden können. Die Leistungen der Krankenhilfe entspre-chen in der Regel denen der gesetzlichen Krankenversiche-rung.
12
I. Beratung und Hilfe
Eingliederungshilfe für Behinderte... wird Personen gewährt, die nicht nur vorübergehend kör-perlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder voneiner solchen Behinderung bedroht sind. Aufgabe der Ein-gliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhütenoder eine bestehende Behinderung oder deren Folgen zubeseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesell-schaft einzugliedern. Sie soll den behinderten Menschen vorallem die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermög-lichen oder erleichtern und sie soweit wie möglich unab-hängig von Betreuung machen.
Hilfe zur Pflege... erhalten Personen, die pflegebedürftig, aber nicht pflege-versichert sind oder die pflegebedürftig sind, aber nicht dieVoraussetzungen für eine Pflegestufe nach dem Pflegeversi-cherungsgesetz erfüllen bzw. bei denen die Leistungen derPflegeversicherung zur Sicherstellung der Pflege nicht aus-reichen. Die Leistungen der Pflegekassen� häusliches Pflegegeld� Pflegesachleistungen� stationäre Pflege und Kurzzeitpflege sowie� Pflegehilfsmittelgehen jedoch der Hilfe zur Pflege vom Sozialamt vor. Auskünftehierzu erteilt das Sozialamt oder die zuständige Krankenkas-se/Pflegekasse (siehe auch Abschnitt IV dieser Broschüre).
Hilfen in anderen LebenslagenHilfe zur Weiterführung des HaushaltsViele, insbesondere alte Menschen, sind nicht mehr in derLage, ihren Haushalt zu führen und benötigen hierfür ganzoder teilweise die Hilfe Dritter. Sofern kein anderes Haus-haltsmitglied den Haushalt führen kann, sollen seitens des Sozi-alamtes Leistungen zur Weiterführung des Haushalts gewährtwerden.AltenhilfeDie Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durchdas Alter entstehen zu verhüten, zu überwinden oder zu mil-dern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, amLeben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Als Altenhilfe kommtu. a. vor allem in Betracht� Hilfe in allen Fragen der Beschaffung eines geeigneten
Heimplatzes� Hilfe in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter
Dienste� Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Woh-
nung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht.
Kennen Sie Ihre Rechte? Nein?Das macht nichts! – Für Ihre Rechte machen wir uns stark.
• Rentenversicherung • Schwerbehindertenrecht
• Krankenversicherung • Arbeitsförderungsrecht
• Pflegeversicherung • Soziale Grundsicherung
• Unfallversicherung • Kriegs- und Wehrdienstopferversorgung
SprechstundenKurfürstenstraße 10, 83435 Bad Reichenhall Mi. + Do.
Telefonische Anmeldung 8.00 - 12.00 Uhr
Telefon 0 86 51/26 74, Fax 0 86 51/6 96 01 nach Vereinbarung
Rathausplatz 13, 83471 Berchtesgaden Mo. 9.00 - 12.00 Uhr
Telefon 0 86 52/24 68
Münchener Straße 15, Rathaus, Parterre, Zi. 008 Di. 14.00 - 16.00 Uhr
83395 Freilassing, Telefon 0 86 54/95 06 Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
E-Mail: [email protected] www.vdk.de/kv-berchtesgadener-land/
Zukunft braucht Menschlichkeit.
BAYERNKREISVERBAND BERCHTESGADENER LAND
13
BestattungskostenhilfeDie erforderlichen und angemessenen Kosten einer Bestattungwerden übernommen, soweit den zur Tragung dieser KostenVerpflichteten dies nicht zugemutet werden kann. Verpflich-tete sind im Regelfall die Erben, der hinterbliebene Ehegatteoder die Unterhaltspflichtigen in gerader Linie (Eltern, Kinder,Enkel). Bei der Prüfung ist die Einkommens- und Vermögens-situation des Verpflichteten maßgeblich.
Anträge auf Leistungen der Sozialhilfe erhalten Sie bei IhrerWohnsitzgemeinde, beim Fachbereich Soziales und Seniorenim Landratsamt oder können Sie unter www.lra-bgl.de/jsp/landratsamt/sachgebiet.jsp?sachgebiet nr=18 von derHomepage des Landratsamtes herunterladen.
In allen Fragen zur Sozialhilfe wenden Sie sich an das Land-ratsamt Berchtesgadener Land, Fachbereich Soziales undSeniorenSalzburger Straße 64, Bad ReichenhallTelefon: 08651 7730
I.7. Kriegsopferfürsorge
Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene können lau-fende und einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt nachdem Bundesversorgungsgesetz bei der Kriegsopferfürsorge-stelle im Landratsamt oder bei der Hauptfürsorgestelle beimZentrum Bayern Familie und Soziales beantragen.
Die Leistungen umfassen u.a. die ergänzende Hilfe zumLebensunterhalt, Erholungshilfe, vorbeugende Gesundheits-hilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Hilfe zur Pflege, Woh-nungshilfe, Altenhilfe und Eingliederungshilfe.
In allen Fragen zur Kriegsopferfürsorge wenden Sie sich andas Landratsamt Berchtesgadener LandKriegsopferfürsorgestelle – Frau DornSalzburger Straße 64, Bad ReichenhallTelefon: 08651 773431(Mo. – Do. von 08.00 – 12.00 Uhr)oder an die
Hauptfürsorgestellebeim Zentrum Bayern Familie und SozialesRegion Oberbayern ITelefon: 089 130620
oder an den
VdKKreisverband Berchtesgadener LandKurfürstenstraße 10, Bad ReichenhallTelefon: 08651 2674
Telefon: 089 18966-0
14
I. Beratung und Hilfe
I.8. Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohn-raum. Es kann auf Antrag Mietern von Wohnraum ein Miet-zuschuss oder Eigentümern von Wohnraum ein Lastenzu-schuss gewährt werden.
Ob und ggf. in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld bzw.Lastenzuschuss besteht, hängt von der Höhe des Familien-einkommens, der Höhe der zuschussfähigen Kaltmiete oderBelastung der Wohnung und der Anzahl der zum Haushaltgehörenden Familienmitglieder ab. Bei Erfüllung der Voraus-setzungen besteht ein Rechtsanspruch.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Hilfe zumLebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem
Bundesversorgungsgesetz sowie Bezieher von Grundsiche-rungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII; außerdemEmpfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeits-suchende nach dem SGB II, es sei denn, dass das zu erwar-tende Wohngeld höher ist als die entsprechende Sozialleistungund mit der Wohngeldgewährung diese Notlage beseitigt wird. Antragsformulare sind bei der Wohngeldstelle im Landratsamtoder bei den Gemeindeverwaltungen erhältlich. Die Anträ-ge müssen über die Gemeindeverwaltungen eingereichtwerden.
In allen Fragen zum Wohngeld oder Lastenzuschuss wen-den Sie sich an das Landratsamt Berchtesgadener LandWohngeldstelleSalzburger Straße 64, Bad ReichenhallTelefon: 08651 7730
I.9. Schuldnerberatung/Insolvenzberatung
Die Schuldnerberatung hilft überschuldeten Bürgerinnen undBürgern bei der Bewältigung ihrer finanziellen und den damitverbundenen sozialen Problemen. Die Beratung erfolgt kosten-los und vertraulich. Die Mitarbeiter der Schuldnerberatungs-stelle unterliegen der Schweigepflicht. Wegen der starkenInanspruchnahme kann eine Beratung nur nach vorherigerTerminabsprache erfolgen.
Im Landkreis Berchtesgadener Land erhalten Sie Schuld-nerberatung beim Caritasverband. Kontaktstellen:Bad Reichenhall, Telefon: 08651 71690Berchtesgaden, Telefon: 08652 2943Freilassing, Telefon: 08654 63456
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I.10. Rechtsberatung
Bei Fragen oder Rechtsproblemen besteht die Möglichkeit, sichan den zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht zu wen-den. Dieser kann in geeigneten Fällen auch Anträge und Erklä-rungen zu Protokoll nehmen. Der Rechtspfleger kann zwarkeine rechtliche Beratung vornehmen, er kann jedoch ggf. Hin-weise zum Verfahrensgang und darüber geben, an wenman sich wenden muss. Die Namen und Anschriften derbeim Amtsgericht Laufen zugelassenen Rechtsanwälte kannman hier ebenfalls in Erfahrung bringen. Wer aus wirtschaft-lichen Gründen nicht in der Lage ist, die Kosten der Beratungdurch einen Rechtsanwalt (außerhalb eines gerichtlichenVerfahrens) aufzubringen, kann vom Amtsgericht einenBerechtigungsschein für eine solche Beratung erhalten.Sie können den Antrag beim Amtsgericht stellen oderunmittelbar einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Bitteum Beratungshilfe aufsuchen.
Zur Durchführung eines Rechtsstreites kann Prozesskostenhilfe(s.II.3.) beantragt werden. Auskünfte erteilt das
Amtsgericht LaufenTittmoninger Straße 32, 83410 LaufenTelefon: 08682 9110
In vielen zivilrechtlichen Fragen, speziell familienrechtlichenund erbrechtlichen, erteilen die Notariate des Landkreisesgerne Auskunft. Es sind dies:
Notariat Bad ReichenhallBahnhofstraße 4/I, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 08651 98660E-Mail: [email protected]
Notariat BerchtesgadenLudwig-Ganghofer-Straße 31, 83471 BerchtesgadenTelefon: 08652 61005E-Mail: [email protected]
Notariat LaufenStadtberg 5, 83410 LaufenTelefon: 08682 7095E-Mail: [email protected]
I.11. Pflegeberatung (s. unter IV.3.)
Kur-Apotheke Salinen-ApothekeLudwigstraße 9 Alte Saline 483435 Bad Reichenhall 83435 Bad ReichenhallTel. 0 86 51-41 25 Tel. 0 86 51-7 62 [email protected] [email protected]
Öffnungszeiten: Öffnungszeiten:Mo.-Fr. 8:30 - 18:00 Mo.-Do. 8:00 - 19:00Sa. 8:30 - 12:30 Fr. 8:00 - 18:00
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Jung und Altgesellt sich gern
200 Jahre 3 Jahre
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen
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I. Beratung und Hilfe
I.12. Gleichstellungsstelle für Frauen und Män-ner
Die Gleichstellungsbeauftragte beim Landkreis Berchtesgadener Land bietet Beratung sowie Hilfe bei Diskriminierung und Benachteiligung. Sie unterstützt Frauengruppen und vermittelt Kontakte zu Ämtern, Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen sowie zu Frauenhäusern. Die Gleichstellungsbeauftragte ist beim Landratsamtunter Telefon: 08651 773422 erreichbar.
I.13. Fachstelle Gerontopsychiatrie beim Sozialpsychiatrischen Dienst Berchtesga-dener Land
Psychisch erkrankte Menschen ab dem 60. Lebensjahr sowie ihre Angehörigen oder Bezugspersonen können bei der Fachstelle Gerontopsychiatrie des Sozialpsychiatrischen Dienstes Berchtesgadener Land Beratung sowie Unterstützung bei der Auswahl und Vermittlung gemeindenaher sozialer Hilfeleistungsangebote erhalten. Darüber hinaus wird auch Hilfe bei der Reintegration von der psychiatrischen Klinik ins gewohnte
Lebensumfeld angeboten und eine Angehörigengruppe unterhalten. Alles was Sie der Mitarbeiterin der Fachstelle anvertrauen unterliegt der Schweigepflicht. Die Inanspruchnahme des Dienstes ist kostenlos.
Öffnungszeiten:Mo., Di., Do. und Fr. von 10.00 – 15.00 UhrMi. von 10.00 – 19.00 UhrTermine nach telefonischer VereinbarungTelefon: 08651 65633Ansprechpartnerin: Frau Scharold
I.14. Telefonseelsorge
Die Telefonseelsorge ist für alle da, die einen Ge sprächspartner brauchen oder jemanden suchen, der zuhört, der beisteht oder auch, soweit es möglich ist, Hilfemöglichkeiten aufzeigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Telefonseelsorge sind Tag und Nacht erreichbar und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Selbstverständlich braucht ein Anrufer, wenn er es nicht will, seinen Namen nicht zu nennen. Durch einen Anruf bei der Telefonseelsorge fallen keine Telefongebühren an. Die Telefonseelsorge erreichen Sie unter Telefon: 0800 111 0 222
I.15. Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen oder Personen, die sich einer Selbsthilfegruppe anschließen oder von einer solchen beraten lassen möchten, können sich Auskunft suchend an die Selbsthilfekontaktstelle Berchtesgadener Land im Zentrum für soziale Projekte BGL in Freilassing, Reichenbergerstraße 1 (Am Sudetenplatz) wenden.
Telefon: 08654 7704473Fax: 08654 7704474EMail: selbsthilfe[email protected]: www.selbsthilfebgl.de
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II. Besondere finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
II.1. Befreiung von der Zuzahlungsverpflichtung
Für nahezu alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversiche-rung gelten Zuzahlungsregelungen. Für alle Versicherten, auchfür Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und von Grund-sicherung nach dem SGB XII gilt für alle Zuzahlungen glei-chermaßen eine Belastungsobergrenze in Höhe von zwei Pro-zent des Jahres-Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke, diewegen einer schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehand-lung sind, gilt dagegen eine Belastungsobergrenze von einemProzent des Jahres-Bruttoeinkommens.Übersteigt Ihre Belastung die geltende Obergrenze könnenSie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von wei-teren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres stellen.Sie sollten daher alle Belege und Quittungen über Zuzahlungenschon ab Jahresbeginn sammeln um nach Erreichen der Be-lastungsgrenze den entsprechenden Befreiungsantrag stellenzu können.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken-kasse oder unter www.bmg.bund.de.
II.2. Fahrtkostenermäßigung der Deutschen Bahn
Ihre Fragen dazu beantwortet die Deutsche Bahn unter derRufnummer 11861.
II.3. Prozesskostenhilfe
Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhält-nissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teiloder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Pro-zesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgungoder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolgbietet und nicht mutwillig erscheint.
Der Antrag ist schriftlich oder mündlich bei dem Prozessgericht,für die Zwangsvollstreckung bei dem für die Zwangsvollstreckungzuständigen Gericht, zu stellen; eine Erklärung über die per-sönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familie, Beruf, Ein-kommen, Vermögen und Lasten) mit beweiskräftigen Unterla-gen ist beizufügen. Für die Erklärung ist ein Vordruck zu ver-wenden, der beim Prozessgericht angefordert werden kann.Nähere Auskünfte erteilt das Amtsgericht Laufen.
II.4. Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Radio und Fernsehen stellen für viele ältere Menschen einewichtige Verbindung zur Außenwelt her und haben als Unter-haltungs- und Informationsangebot hohen Stellenwert. Fürbeide Medien müssen monatliche Gebühren entrichtet wer-den. Auf Antrag können folgende Personen von der Gebüh-renpflicht befreit werden:� Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB
XII oder dem Bundesversorgungsgesetz� Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbs-
minderung nach dem SGB XII
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Öffnungszeiten:
April bis Oktober
täglich 9 – 17 Uhr
November bis März
täglich 10 – 15 Uhr
Montags geschlossen
DokumentationObersalzbergObersalzbergEine ständige Ausstellung über die Geschichte
des Obersalzbergs und der NS-Diktatur
Dokumentation Obersalzberg
Salzbergstraße 41 · 83471 Berchtesgaden
Tel.: 0 86 52/94 79 60 · Fax: 0 86 52/94 79 69
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Telefax 08651 - 7629420
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Öffnungszeiten: Montag – Freitag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
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5 Tipps für gesunde Venen
1. Gleichmäßiges Gehen und Treppensteigen sind so ideal wie Schwimmen.
2. Regelmäßiges Abduschen der Beine kühl bis kalt. 3. Gewöhnen Sie sich an, im Sitzen die Beine hochzulegen
(über Herzhöhe). 4. Machen Sie immer mal wieder zwischendurch eine kleine
Fußgymnastik: Im Sitzen oder Stehen die Fußsohlen von der Ferse zur Zehenspitze und zurück abrollen. Füße im Sprung-gelenk kreisen lassen. Mit den Zehen imaginäre Gegenständevom Boden aufheben und danach die Füße und Zehen strecken.
5. Wenn’s etwas mehr sein darf: In Rückenlage Rad fahren und die Beine heben und beugen.
So halten Sie Ihre Venen fit
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� Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II nachdem SGB II ohne Zuschläge nach § 24
� Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz
� Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbil-dungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben
� Blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinder-te Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 %allein wegen der Sehbehinderung
� Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder deneneine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mitHörhilfen nicht möglich ist
� Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nichtnur vorübergehend wenigstens 80 % beträgt und die wegenihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nichtteilnehmen können
� Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder nachdem Bundesversorgungsgesetz
� Empfänger von Pflegezulagen nach dem Lastenaus-gleichsgesetz oder Personen, denen wegen Pflegebe-dürftigkeit nach dem Lastenausgleichsgesetz ein Freibetragzuerkannt wurde. Als Nachweise gelten der jeweils aktuel-le Hilfebescheid bzw. der aktuelle Schwerbehindertenaus-weis mit Merkzeichen „RF“, welche dem Antrag in beglau-bigter Kopie beigefügt werden sollen. Die Beglaubigung kön-nen Sie bei Ihrer Gemeinde erhalten.
Der Antrag ist bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in50656 Köln zu stellen.
II.5. Telefongebührenermäßigung
Für Schwerbehinderte und einkommensschwache Personenbietet die Deutsche Telekom einen Sozialtarif für Verbindun-gen im Telefon-Netz der Deutschen Telekom. Einen entspre-chenden Antrag kann jeder stellen, der bereits von der Rund-
funkgebührenpflicht befreit, blind, gehörlos oder sprachbe-hindert ist. Der Antrag, der bei allen Postämtern und bei denGemeinden erhältlich ist, ist bei der zuständigen Telekom-Niederlassung zu stellen. Der Sozialtarif wird allerdings nur danngewährt, wenn die Deutsche Telekom als Verbindungsnetz-betreiber dauerhaft voreingestellt ist.
II.6. Ermäßigungen in Verbindung mit einer Schwer-behinderung
Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beein-trächtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Gra-des der Behinderung stellen. Ab einem Grad der Behinderungvon 50 % wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.Zuständig dafür sind die Ämter für Versorgung und Familien-förderung – Region Oberbayern I (Buchst. A – H) und RegionOberbayern II (Buchst. I – Z) beim Zentrum Bayern Familie undSoziales. Auskünfte über Vergünstigungen, die mit der Aus-stellung eines Schwerbehindertenausweises verbunden sinderteilen ebenfalls die Versorgungsämter.
Versorgungsamt Region Oberbayern ITelefon: 089 130620
Versorgungsamt Region Oberbayern II Telefon: 0 89 51431
Antragsvordrucke für die Ausstellung von Schwerbehinder-tenausweisen oder zur Anerkennung eines (zusätzlichen)Merkzeichens erhalten Sie auch beim Landratsamt Berch-tesgadener Land, Zimmer 133, Telefon: 08651 773433. Siehaben auch die Möglichkeit, Schwerbehindertenanträgerund um die Uhr und ganz bequem von zu Hause aus onli-ne unter der Adresse:www.schwerbehindertenantrag.bayern.de zu stellen.
II. Besondere finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
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II. Besondere finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
II.7. Befreiung von der Gebührenerhebung bei Aus-stellung von Personaldokumenten
Bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Empfängernvergleichbarer Sozialeistungen oder Empfängern entspre-chender, das Existenzminimum sichernder Leistungen derKriegsopferfürsorge, kann auf Antrag und bei Nachweis derBedürftigkeit von einer Gebührenerhebung bei der Ausstel-lung eines Personalausweises ggf. auch eines Reisepassesabgesehen werden.Fragen Sie ggf. bei der ausstellenden Gemeinde nach.
II.8. Wohnberechtigungsschein
Wer in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozi-alwohnung) einziehen will, benötigt dazu einen Wohnbe-rechtigungsschein. Die Erteilung eines solchen Scheines ist ein-kommensabhängig. Anträge können bei allen Gemeinde-verwaltungen gestellt werden.
II.9. „Sozialrabatt“ von E.ON Bayern
In Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Caritasund Diakonie bietet E.ON Bayern einen „Sozialrabatt“ auf dieEnergierechnung an. Hilfebedürftige Menschen, die als Pri-vatkunden im Netzgebiet von E.ON Bayern leben, können seitSeptember 2006 diesen „Sozialrabatt“ auf ihren Haushaltsstrombeantragen. Pro Monat werden ihnen 9,– € (brutto) gut ge-schrieben.Für die Begünstigten bedeutet der verbilligte Tarif eine Erspar-nis von rund 100 € pro Jahr. Die Laufzeit des „Sozialrabatts“ist auf ein Jahr beschränkt, kann aber danach neu beantragtwerden.
Die Anträge können Sie beim Caritas-Zentrum Bad ReichenhallSalzburger Straße 29b, 83435 Bad Reichenhall Telefon: 08651 71690stellen.
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II.10. Unterstützung bei medizinisch notwendigenMaßnahmen im Zusammenhang von bau-lichen Änderungen im Wohnbereich auf Grundvon gesundheitlicher Beeinträchtigung
Wenn die Bewegungsfähigkeit auf Grund des Alters odereiner gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr im vollenUmfang möglich ist, kann durch bauliche Anpassungsmaß-nahmen die Lebensqualität erheblich verbessert werden,wenn die Wohnung, die Küche oder auch das Bad entspre-chend baulich geändert wird.
Daneben besteht auch oftmals die Möglichkeit, durch denEinbau eines Treppenliftes weiterhin in den „eigenen“ vier Wän-den zu bleiben, ohne gleich einen Umzug in eine Erdge-schosswohnung vornehmen zu müssen.
Hierbei unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit einemleistungsfreien Darlehen (Zuschuss) in Höhe von bis zu10.000,– €.
Ansprechpartner für diese Förderung ist im Landkreis Berch-tesgadener Land das Landratsamt Herr Weindl, Telefon 086517730. Voraussetzung für diese Förderung ist jedoch, dass derAntrag vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
Wussten Sie schon . . .. . . dass über 40 Prozent der 14-64 jährigenMenschen in Deutschland sehr auf einegesunde und ausgewogene Ernährung achtet?
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III. Die Betreuung
Das Bürgerliche Gesetzbuch – BGB – regelt die Betreuung für Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinde-rung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuung kann sich auch auf nur einzelne Aufgabenkreise erstrecken.
Die gegenwärtig häufigsten Aufgabenkreise sind:J GesundheitsfürsorgeJ Vermögenssorge (auch Vermögensverwaltung)J AufenthaltsbestimmungJ BehördenangelegenheitenJ Wohnungsangelegenheiten
Zur Einleitung einer Betreuung sollte beim zuständigen Amts-gericht – Betreuungsgericht – oder bei der Betreuungsstelle im Landratsamt eine Betreuung angeregt werden.
Zur Prüfung des Sachverhalts wird der/die Betroffene von einer Mitarbeiterin der Be treuungsstelle des Landratsamtes zu Hause, im Heim oder im Krankenhaus aufgesucht und, soweit möglich,
eine Beurteilung der Betreuungsbedürftigkeit vorgenommen.Darüber hinaus wird ein fachärztliches Gutachten durch das Gericht in Auftrag gegeben. Ist eine Betreuung notwendig, soll diese vorrangig ehrenamtlich von Angehörigen oder Bekannten geführt werden.
Stehen solche Personen nicht zur Verfügung oder sind diese nicht geeignet, wird die Betreuung entweder von dem im Land-kreis tätigen und staatlich anerkannten Betreuungsverein, von Be rufs betreuern oder familienfremden ehrenamtlichen Betreuern durchgeführt. Eine Überprüfung, ob eine Betreuung weiterhin notwendig ist, erfolgt spätes tens alle sieben Jahre.
III.1. Die Vorsorgevollmacht
Eine besondere Bedeutung kommt der Vermeidung einer Betreuung zu, indem als vorbeugende Maßnahme eine Vor-sorgevollmacht erteilt wird. Dadurch kann möglicherweise die gesetzliche, durch Gerichtsbeschluss angeordnete Betreuung vermieden werden. Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine oder mehrere Personen ermächtigen, Dinge zu regeln, die sonst nur ein vom Vormundschaftsgericht eingesetzter Betreuer regeln darf. Der Bevollmächtigte darf mit der Vollmacht für den Voll-machtgeber handeln. Man unterscheidet hier zwischen General-vollmachten und Einzelvollmachten. In der Vorsorgevollmacht sollte genau benannt seinJ wer der oder die Bevollmächtigten sind (Name, Adresse,
Telefonnummer, Verwandtschaftsverhältnis) undJ welche Bereiche der oder dem Bevollmächtigten übertra-
gen werden.
In einer Nebenabrede kann noch geregelt werden, welche Wünsche oder Anweisungen der oder die Bevollmächtigte zu berücksichtigen hat.
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Der durch die Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte handeltunabhängig im Gegensatz zu dem vom Gericht bestelltenBetreuer, der dem Gericht jährlich Rechenschaft ablegenmuss. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie nur PersonenIhres absoluten Vertrauens Vollmacht erteilen. Die Vorsorge-vollmacht unterliegt keiner Formvorschrift. Banken erkennendie Vollmacht in der Regel aber nur dann an, wenn dieUnterschrift des Vollmachtgebers bankintern bestätigt odernotariell beglaubigt ist.
Daher ist es ratsam, die Vorsorgevollmacht bei der Bank per-sönlich zu hinterlegen oder die bankeigenen Vordrucke zu ver-wenden. Eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung oder dieöffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsstelle imLandratsamt ist jedoch zu empfehlen. Für die Beglaubigungder Unterschrift wird von der Betreuungsstelle eine Gebühr von10 € erhoben. Ein Muster für eine Vorsorgevollmacht findenSie im Internet unter www.bmj.bund.de. Eine Broschüre kannauch im Buchhandel bestellt werden.
Wenn es um die Verwertung von Immobilien geht, muss dieVorsorgevollmacht von einem Notar beurkundet werden. DieVorsorgevollmacht kann im Zentralen Vorsorgeregister derBundesnotarkammer registriert werden. Haben Sie zusammenmit einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung (III.2.)oder eine Patientenverfügung errichtet, können auch dieseTatsachen registriert werden.
Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten Ihrer Ver-fügung, d.h. Name und Anschrift von Ihnen und Ihrer Ver-trauensperson, Umfang der Vollmacht, etc. Die Registrierungbeschleunigt im Bedarfsfall das Herstellen des Kontaktes zuIhrer Vertrauensperson. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht überdas Internet unter www.vorsorgeregister.de oder per Post demRegister melden.
Anmeldeformulare können Sie bei derBundesnotarkammerZentrales VorsorgeregisterPostfach 08 01 5110001 Berlinanfordern.
Für die Registrierung werden Gebühren erhoben. Diesebeträgt für Internet-Meldungen grundsätzlich 15,50 €, beiZahlung im Lastschriftverfahren 13 €. Wird mehr als ein Bevoll-mächtigter registriert, fallen für jeden weiteren zusätzlich 2,50€ an. Postalische Anmeldungen kosten etwas mehr. Sie habenjederzeit die Möglichkeit, die Eintragung ändern oder löschenzu lassen. Hierfür fallen keine Gebühren mehr an.
Sofern die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung oderdie Patientenverfügung über den Notar errichtet wird, erledigtdieser für Sie die gewünschte Registrierung im Vorsorgeregis-ter der Bundesnotarkammer.
III.2. Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung sollte derjenige erstellen, der nie-manden kennt, dem er eine Vollmacht ausstellen möchte oderwer möchte, dass die von ihm ausgewählte Vertrauensper-son der Prüfung durch das Amtsgericht unterliegt. In der sog.Betreuungsverfügung kann man bereits vorab seinen Willenniederlegen. Man kann darin alle Bereiche ansprechen, dieman regeln möchte. Das betrifft vor allem die Wahl der Per-son, die später vom Amtsgericht zum gesetzlichen Betreuerbestellt werden soll, aber auch Wünsche für den Fall der Pfle-gebedürftigkeit und Regelungen zum Vermögen, zum Besitzoder zu anderen Dingen. Die Betreuungsverfügung bedarf kei-ner bestimmten Form.
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III. Die Betreuung
III.3. Patientenverfügung/-testament
Hier kann man schon weit vor dem kritischen Stadium einerschwerwiegenden Krankheit erklären, dass man in bestimm-ten, näher umschriebenen Krankheitssituationen auf lebens-verlängernde Maßnahmen bei sich verzichten will. Da Patien-tentestamente oder -verfügungen nicht unumstritten sind,sollte man sich deren Formulierung wohl überlegen und ambesten mit einem Arzt des Vertrauens besprechen. Das Patien-tentestament ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Essollte mit anderen wichtigen Papieren aufbewahrt werden.Außerdem sollte eine Vertrauensperson darüber informiertwerden.
Ausführliche Informationen rund um die Betreuung erhal-ten Sie bei der
Betreuungsstelleim Landratsamt Berchtesgadener LandTelefon: 08651 773441 oder 08651 7730 oder dem
Amtsgericht – Betreuungsgericht – LaufenTelefon: 08682 9110 oder dem
Betreuungsverein Berchtesgadener Land – LaufenTelefon: 08682 95720
IV. Pflege und Unterstützung zu Hause
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IV.1. Essen auf Rädern
Wenn das Essen kochen zur Belastung wird, kann es für Sietäglich eine Sorge weniger bedeuten, wenn Sie einen ambu-lanten Mahlzeitendienst „Essen auf Rädern“ in Anspruch neh-men. Welche Dienste im Landkreis „Essen auf Rädern“ anbie-ten, können Sie dem Abschnitt „Wir helfen im Landkreis“ ent-nehmen.
IV.2. Haus-Notruf-Dienste
Mit dem Haus-Notruf-Dienst können Sie zu jedem Zeitpunkt undan jedem Ort Ihrer Wohnung durch einen Knopfdruck Hilferufen. Näheres erfahren Sie direkt bei den Anbietern einesHaus-Notruf-Dienstes (siehe Abschnitt „Wir helfen im Land-kreis“).
IV.3. Soziale Pflegeversicherung
Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen aus der Pfle-geversicherung ist ein Antrag von Ihnen oder einem Ange-hörigen bei Ihrer Pflegekasse und die Feststellung der Pfle-gebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Kran-kenkasse (MDK) im Rahmen einer Begutachtung. Pflegebe-dürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigenoder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhn-lichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen imAblauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für min-destens sechs Monate, in erheblichem Maße der Hilfe bedür-fen. Der Gesetzgeber unterscheidet drei Pflegestufen:� Pflegestufe I – erheblich Pflegebedürftige� Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftige� Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftige
Leistungsarten der Pflegeversicherung:� Häusliche Pflege� Pflegesachleistungen� Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen� Kombination von Geld- und Sachleistungen� Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson� Pflegehilfsmittel und technische Hilfen� Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege� Tagespflege und Nachtpflege� Kurzzeitpflege� Vollstationäre Pflege� Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Leistungen für Pflegepersonen� Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson� Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegeper-
sonen
Ihre Pflegekasse (Krankenkasse) erläutert Ihnen gern detail-liert die einzelnen Leistungsarten der Pflegeversicherung.
Häusliche PflegePflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch aufGrundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sach-leistung (häusliche Pflegehilfe). Häusliche Pflegehilfe wirddurch geeignete Pflegekräfte erbracht, die entweder vonder Pflegekasse oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen,mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abge-schlossen hat, angestellt sind. Die Pflegekasse zahlt für dieseLeistungen je Kalendermonat in der PflegestufeI bis zu 440 € (ab 01.01.2012: 450 €)II bis zu 1.040 € (ab 01.01.2012: 1.100 €)III bis zu 1.510 € (ab 01.01.2012: 1.550 €)
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schon . . .
. . . dass mehrals jeder zehnteBundesbürgerüber 75 anHerzschwächeleidet?
IV. Pflege und Unterstützung zu Hause
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Als Alternative zur Pflegesachleistung durch einen professio-nellen Pflegedienst kann die Pflege zu Hause auch durchAngehörige, Bekannte oder Nachbarn selbst sichergestellt wer-den. In diesen Fällen zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld anden Pflegebedürftigen, das als finanzielle Unterstützung fürdie selbst beschaffte Pflegeperson gedacht ist. Die Pflegekassezahlt für diese Leistungen je Kalendermonat in der Pflegestufe
I 225 € (ab 01.01.2012: 235 €)II 430 € (ab 01.01.2012: 440 €)III 685 € (ab 01.01.2012: 700 €)
Tagespflege/Nachtpflege (teilstationäre Pflege)Kann die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht inausreichendem Umfang sichergestellt werden, besteht ein zeit-lich begrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrich-tungen der Tagespflege oder der Nachtpflege. Dies giltbesonders in den Fällen� einer kurzfristigen Verschlimmerung der Pflegebedürftig-
keit,� der Ermöglichung einer (Teil-) Erwerbsfähigkeit für die Pfle-
geperson,� einer beabsichtigten teilweisen Entlastung der Pflegeperson,� einer nur für einige Stunden am Tag notwendigen Betreu-
ung des Pflegebedürftigen. Die Pflegekasse zahlt für dieseLeistungen je Kalendermonat in der Pflegestufe
I bis zu 440 € (ab 01.01.2012: 450 €)II bis zu 1.040 € (ab 01.01.2012: 1.100 €)III bis zu 1.510 € (ab 01.01.2012: 1.550 €)
Heimpflege (vollstationäre Pflege)Der Umzug in ein Pflegeheim ist meist eine schwere Ent-scheidung und ein einschneidendes Ereignis. Die im Landkreisvorhandenen Einrichtungen können dem Abschnitt „Wir hel-
fen im Landkreis“ entnommen werden. Dort wird neben derAbsicherung aller pflegerischen Leistungen entsprechendder Pflegebedürftigkeit sowie der Vollverpflegung auch eineganze Reihe weiterer Dienstleistungen angeboten. Es ist sinn-voll, sich bereits vor dem Einzug in ein Pflegeheim mit den Ein-zelheiten vertraut zu machen. Informieren Sie sich daher vor-her umfassend am besten bei den einzelnen Heimen selbst.Die Pflegekasse zahlt für diese Leistungen je Kalendermonatin der Pflegestufe
I 1.023 €II 1.279 €III 1.510 € (ab 01.01.2012: 1.550 €)III 1.825 € (Härtefall) (ab 01.01.2012: 1.918 €)
KurzzeitpflegeWenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht odernicht in erforderlichem Umfang erbracht werden kann undreicht auch eine teilstationäre Betreuung nicht aus, so bestehtein Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer Einrichtung der sta-tionären Altenpflege (Altenpflegeheim oder Einrichtung derKurzzeitpflege). Dies gilt:� für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre
Behandlung des Pflegebedürftigen oder� in Krisensituationen, in denen vorübergehend eine häusli-
che oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht aus-reichend ist oder auch
� zur vorübergehenden Entlastung der Pflegeperson (Urlaubs-pflege)
Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen proKalenderjahr begrenzt. Die Pflegekasse zahlt hierfür jährlich1.470 € (ab 01.01.2010: 1.510 €). Kurzzeitpflege wird in allen Alten-pflegeheimen im Landkreis angeboten. Die Anschriften fin-
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IV. Pflege und Unterstützung zu Hause
den Sie im Abschnitt „Wir helfen im Landkreis“. Eine Übersichtder ambulanten Pflegedienste im Landkreis finden Sie imAbschnitt „Wir helfen im Landkreis“.
PflegeberatungPersonen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten, habenAnspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch Pfle-geberater.
Aufgaben der Pflegeberatung:� Hilfebedarf erfassen und analysieren� Individuellen Versorgungsplan erstellen� Auf erforderliche Maßnahmen hinwirken� Überwachung und ggf. Anpassung der Durchführung des
Versorgungsplans� Evtl. den Hilfeprozess auswerten und dokumentieren
Pflegeberatung wird durchgeführt von:� Fachstelle für pflegende Angehörige, BGL – Frau Sorré,
Telefon: 08651 7169-26� AOK Bayern – Pflegeberatung, Frau Laake
Telefon: 08669 856945
� COMPASS – Beratung für privat PflegeversicherteTelefon: 0800 1018800 (bundesweit gebührenfrei)
� Pflegeservice BayernTelefon: 0800 7721111 (bundesweit gebührenfrei)
IV.4. Hospiz-Bewegung
Die ambulante Hospizhilfe hat es sich zur Aufgabe gemacht,schwerkranke und sterbende Menschen in der letzten Phaseihres Lebens zu begleiten und ihre Angehörigen und Freun-de zu unterstützen. Eine ganzheitliche Begleitung, in derenMittelpunkt immer der Schwerkranke oder Sterbende mit sei-nen Bedürfnissen steht, ermöglicht eine selbstbestimmtesLeben und ein menschenwürdiges Sterben zu Hause. DieHospiz versteht sich immer als ergänzende Hilfe in einembereits vorhandenen Hilfesystem von ambulanten und sta-tionären Diensten, von medizinischer Versorgung und spirituellerBegleitung, von familiärer Nähe und nachbarschaftlicherHilfe. Weitere Informationen erhalten Sie beimHospizverein Berchtesgadener Land e. V.Telefon und Fax: 08651 7666299
V. Wohnen im Alter
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Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansichten vom Leben undWohnen, natürlich oder besonders im Alter. Fragt man denEinzelnen, hat er aber oft keine klaren Vorstellungen, nur„unabhängig und selbstständig, ohne auf fremde Hilfe auf-gewiesen zu sein“, so möchten viele im Alter leben. Zur Vor-sorge für das Alter gehört aber auch, sich rechtzeitig zu infor-mieren, welche Möglichkeiten es gibt und welche Wohnformdie Passende sein könnte. Solange wie möglich in der eige-nen Wohnung verbleiben, auch bei eintretender Pflegebe-dürftigkeit, diesem Prinzip wollen die Sozialstationen der Wohl-fahrtsverbände und die privaten Pflegedienste voll gerechtwerden. Nach dem Leitsatz „ambulant vor stationär“ wurdein den letzten Jahren ein flächendeckendes Dienstleistungs-angebot mit einer komplexen Versorgungsstruktur für die Bür-gerinnen und Bürger des Berchtesgadener Landes aufgebaut.Vielerorts wird von diesem Service schon rege Gebrauchgemacht, andererseits sind diese Angebote aber noch nichtgenügend bekannt. Der Begriff „Betreutes Wohnen“ hat seitdem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI),für hochbetagte Bürger mit schlechten Wohnverhältnissenbesonders an Bedeutung gewonnen. Viele Bürger verknüp-fen mit diesem Begriff, das Umziehen in eine Seniorenwohn-anlage mit entsprechendem Betreuungsservice.
Folgende Fragen sollten Sie sich stellen, wenn Sie sich mit demThema beschäftigen:� Muss ich überhaupt umziehen oder benötige ich vielleicht
nur gezielte Hilfe in meinem jetzigen Haushalt?� Wenn schon Umziehen, ist es wirklich der richtige Standort
und die optimale Wohnung, die ich ausgewählt habe?� Entspricht der dort angebotene Betreuungsservice meinen
jetzigen und zukünftigen Vorstellungen?� Was kostet mich diese Entscheidung?� Was darf und kann ich als Gegenleistung vom Vermieter
und dem Träger des Betreuungsservice dafür erwarten?
Wussten Sie schon . . .. . . dass ein Mensch täglichmindestens eineinhalb Liter Flüs-sigkeit zu sich nehmen sollte?
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V. Wohnen im Alter
V.1. Betreutes Wohnen
Bei dieser Wohnform können Sie selbstständig in einer eige-nen oder angemieteten Wohnung leben. Diese Wohnein-heiten sind altersgerecht gebaut und tragen Ihren Bedürfnissenin dieser Lebensphase Rechnung. Es gilt der Grundsatz „SovielSelbstständigkeit wie möglich, soviel Hilfe wie nötig.“ Zum Teilwird auch das Angebot „Betreutes Wohnen“ nicht als „unab-hängiges Wohnen plus Betreuungsservice“ gesehen, son-dern mit dem Konzept und dem Charakter eines Altenheimesverglichen, ja sogar verwechselt. Aus diesem Grund ist esbesonders wichtig, sich durch Besichtigen und Vergleichenmit der Qualität, dem Charakter und den Angeboten der vor-
handenen und zukünftig entstehenden Wohnanlagen, zubeschäftigen. Sie sollten einmal einen Tag der offenen Tür einerWohnanlage nutzen, um Informationen über das Leben dortzu erhalten. Altersgerechtes Wohnen ist keine Sonderwohn-form und kein „Heimersatz“.Es handelt sich um „normales Wohnen“ mit seniorenspezifi-schen Erleichterungen. Der Grundservice, für den eine Betreu-ungspauschale erhoben wird, gibt Ihnen Entlastung undSicherheit im Alltag. Daneben können außerdem Wahlleis-tungen, die gesondert berechnet werden, in Anspruchgenommen werden.
Im Landkreis wird „Betreutes Wohnen“ von folgenden Ein-richtungen angeboten:
Bayerisches Rotes KreuzBad Reichenhall, Mozartstraße Telefon: 08651 959018
Diakonie – Wohnanlage Freilassing Telefon: 08654 9900SchulstraßeDiakonie – Wohnanlage Laufen Telefon: 08682 809791Lagerhausstraße
Diakonie – Betreutes Servicewohnen „Lebenswelt Insula“ Telefon: 08652 59-0Insulaweg 1, 83483 Bischofswiesen
DOMUS MEABad Reichenhall, Mozartstraße 6Telefon: 08651 9650048
Darüber hinaus kann auch in einigen Altenheimen„Betreutes Wohnen“ in Anspruch genommen werden. (Sieheunter VIII. Wohn-, Alten- und Pflegeheime)
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V.2. Stationäre Einrichtungen
AltenpflegeheimeDiese Institutionen dienen der vollen Versorgung von betag-ten Menschen, die nicht mehr selbstständig leben und sichversorgen können. Neben Wohnung und Verpflegung wirdpflegerische Betreuung und Versorgung in allen Pflegestufengeleistet.
AltenheimeIn Altenheimen wird die Versorgung und Betreuung gesichert,wenn die eigene Haushaltsführung nicht mehr möglich ist, eineVollpflegebedürftigkeit jedoch nicht gegeben ist. Meist kön-nen eigene Möbel mitgebracht werden.
PflegeheimeEs wird eine umfassende Versorgung und Betreuung beiandauernder Pflegebedürftigkeit geboten.Manche Pflegeheime verfügen über spezielle Stationen, dieden Bedürfnissen altersverwirrter Menschen Rechnung tragen.Zumeist dürfen nur Kleinmöbel mitgebracht werden.
Oft sind Alten- und Pflegeheim kombiniert, so dass beim Ein-treten von Pflegebedürftigkeit ein Umzug entfällt. Eine Auflis-
tung der Alten- und Pflegeheime im Landkreis finden Sie inAbschnitt VII. (Wir helfen im Landkreis).
Eine ganz erhebliche Erleichterung bei der Suche nacheinem geeigneten Heimplatz im Berchtesgadener Landoder in ganz Deutschland bietet Ihnen die „Domizilsuche“im Internet.
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VI. Testament und Todesfall
VI.1. TestamentDie nachstehenden Erläuterungen sind als allgemeine Hin-weise zu verstehen. Da das Testament- und Erbrecht vieleBesonderheiten aufweist, kann es sinnvoll sein, sich in einem Nota-riat beraten zu lassen.
Mit einem Testament wird sicher gestellt, dass bei der Aufteilungdes Nachlasses nach den Wünschen des Verstorbenen ver-fahren wird. Man unterscheidet
Öffentliches TestamentDas öffentliche, vor einem Notar oder einer Notarin mündlicherklärte, gebührenpflichtige Testament bietet folgende Vortei-le: Der Notar oder die Notarin berät Sie und verdeutlicht Ihnendie Konsequenzen der geplanten Verfügung. Zweifel darüber,ob überhaupt ein Testament vorliegt – es wird beim Amtsgerichthinterlegt –, ob es echt ist und wie es zu verstehen ist, könnendann in der Regel nicht aufkommen.
Eigenhändiges TestamentOhne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testamentaufsetzen. Dabei muss nicht nur die Unterschrift, sondern dergesamte Text handschriftlich und eigenhändig niederge-schrieben werden. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzu-geben und unterschreiben Sie mit vollem Vor- und Zunamen.Das Testament können Sie zu Hause verwahren oder sicher-heitshalber beim Amtsgericht hinterlegen.
Gemeinsames Testament von EhegattenDas Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftlichesTestament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entwe-der in öffentlicher oder eigenhändiger Form zu verfassen. Es reichtaus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig nieder-schreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unter-schreiben. Informieren Sie sich rechtzeitig bei einem Notar oder
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83435 Bad Reichenhall
Telefon (0 86 51) 98 66-0
Telefax (0 86 51) 6 83 20
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einer Notarin, Steuerberater oder Steuerberaterin, ob es z. B. steu-erliche Gründe dafür gibt, besondere Vermögenswerte bereitsbei Lebzeiten zu vererben.Nichts mit dem herkömmlichen Testament gemeinsam hat dassog. Patiententestament oder die so genannte Patientenver-fügung (s. Kapitel III.3.).
VI.2. TodesfallBei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer,klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fas-sen. Die nachstehenden Hinweise können Ihnen hierbei helfen:
� Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt oder,wenn der Angehörige im Krankenhaus verstarb, den Toten-schein im Büro des Krankenhauses abholen
� Nächste Angehörige unterrichten� Meldung des Todesfalls spätestens am folgenden Werktag
beim Standesamt Mitzubringen sind: Totenschein, Geburtsurkunde (bei ledig Ver-storbenen), Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweisoder Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden,gegebenenfalls Scheidungsurteil (bei Geschiedenen), Ster-beurkunde (bei Verwitweten)
� Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beer-digungserlaubnis (wird vom Standesamt ausgestellt) die Beer-digung anmelden.
� Bestattungsinstitut einschalten� Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versiche-
rungsträger: Rentenversicherung, Lebensversicherung, Unfall-versicherung, Sterbekasse und Krankenkasse des Verstorbe-nen
� Abgabe des Testamentes beim Amtsgericht.
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Häusliche PflegeArbeiterwohlfahrt n n n n n n n n ReichenhallerStraße75,FreilassingTelefon:086546605160Bayerisches Rotes Kreuz n n n n n n n Riedelstraße18,BadReichenhallTelefon:086512345,95900
Caritas Sozialstation n n n n n n n n n Berchtesgadener LandSalzburgerStraße29b,BadReichenhallTelefon:08651716917Telefax:08651716925E-Mail:[email protected]
Diakoniestation Bad ReichenhallTelefon:086513113Diakoniestation Berchtesgaden n n n n n n n n n Telefon:08652/5264Diakoniestation FreilassingTelefon:086549900Diakoniestation LaufenTelefon:08682954745
Malteser Hilfsdienst n n n n n n nBad Reichenhall Tel:08651/7626070- Fax:08651/76260718
Pflegedienst Maltan n n n n nUntersteinerStraße56,Schönaua.K.Telefon:08652964412Telefax:08652789785
VII. Wir helfen im Landkreis Berchtesgadener Land
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VII. Wir helfen im Landkreis Berchtesgadener LandAngebot/ Essen Haus- Fahr- Erho- ambu- soziale hauswirt- Tag- 24-Std.- Urlaubs-
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Pflegedienst Katrin Arnold ■ ■ ■ ■ ■Breslauer Straße 12, FreilassingTelefon: 08654 69268Telefax: 08654 650748Mobil: 0175 4074123E-Mail: [email protected]: www.pflegedienst-arnold.de
Minotaurus ■ ■ ■ ■ ■Marktstraße 36, TeisendorfTelefon: 08666 986556, 0177 2915465
Franz E. Felber Häusl. Pflege ■ ■ ■ ■ Seethalerstraße 2, LaufenTelefon: 08682 1684, 0177 2840184E-Mail: [email protected]: www.felber-altenpflege.de
Begleitung von Menschen e. V. ■ ■ ■ ■ ■Freimannstraße 12, FreilassingTelefon: 08654 494431, 0170 5560864E-Mail: [email protected]
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Familienpflege/Haushaltshilfen
Familienpflegestation des Kath. Frauenbundes (Einsatzleiterin Frau Heidi Bonk) Telefon: 08651 715883
Kath. Dorfhelferinnen und Betriebshelfer in Bayern gGmbH Einsatzleitung der Dorfhelferinnen: Maschinenring Laufen e. V. Telefon: 08682 95480Tittmoninger Straße 50, 83410 Laufen Telefax: 08682 954819E-Mail: [email protected]
Malteser HilfsdienstTumpenstraße 11, Bad Reichenhall Telefon: 08651 3077
Familienpaten Freilassing Telefon: 08654 7796065
Tagespflege/Nachtpflege
AWO Seniorenzentrum Bürgerstift Freilassing Telefon: 08654 61059 BRK – Villa Mirabell, Mozartstraße 5, Bad Reichenhall Telefon: 08651 5551 BRK – Rotkreuzhaus, Vinzentiusstraße 58, Freilassing Telefon: 08654 1460Diakonie – „Lebenswelt Insula“, Insulaweg 1, 83483 Bischofswiesen Telefon: 08652 59-0DOMUS MEA, Mozartstraße 6, Bad Reichenhall Telefon: 08651 9650048
Wohngruppen für schwerstkranke und pflegebedürftige Menschen
Außerklinische Intensivpflege Hofbauer, Bad Reichenhall Telefon: 08651 7683652Internet: www.intensivpflege-hofbauer.de Telefax: 08651 7683654
PRO VITA – Außerklinische Intensivpflege Telefon: 0861 209180Internet: www.pflegedienst-provita.de Telefax: 0861 2091820
PGS-Bayern GmbH Telefon: 0861 70692270Wohngruppe Bad Reichenhall Telefax: 0861 77692271Internet: www.pgs-heimbeatmung.de
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VII. Wir helfen im Landkreis Berchtesgadener LandHilfen für Demenz- und Alzheimerpatienten
Alzheimer Gesellschaft BGL – Traunstein e. V.Sammerlweg 8, 83471 Schönau am Königssee Telefon: 08652 978042 E-Mail: [email protected]
IDOB – Integrierte Demenzversorgung Oberbayern Telefon: 08651 7640527Verbundmanagement BGL, Frau Eva Scharold Telefax: 08651 984303Anton-Winkler-Straße 3a, 83435 Bad ReichenhallE-Mail: [email protected]
WERBEMITTELKARTOGRAFIEINTERNETPUBLIKATIONEN
mediaprint infoverlag gmbhLechstraße 2, D-86415 Mering
Tel. +49 (0) 8233 384-0
Fax +49 (0) 8233 384-103
www.mediaprint.info
www.alles-deutschland.de
www.mediaprint.tv
84524050 / 2. Auflage / 2011
IMPRE SSUM
Herausgegeben in Zusammenarbeit
mit dem Landkreis Berchtesgadener
Land. Änderungswünsche, Anre-
gungen und Ergänzungen für die
nächste Auflage dieser Broschüre
nimmt der Landkreis Berchtes-
gadener Land entgegen. Titel,
Umschlaggestaltung sowie Art und
Anordnung des Inhalts sind zuguns-
ten des jeweiligen Inhabers dieser
Rechte urheberrechtlich geschützt.
Nachdruck und Übersetzungen
in Print und Online sind – auch
auszugsweise – nicht gestattet.
Fotos:
Berchtesgadener Land Tourismus GmbH,
mediaprint infoverlag gmbh
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� Funktionsstörungen wie Sturzsyndrom, Dekubitus � Zustand nach schweren chirurgischen Eingriffen
Weitere Infos unter:Geriatrische RehabilitationsabteilungKreisklinik BerchtesgadenLocksteinstraße 16, 83471 BerchtesgadenTelefon: 08652 574900Internet: www.KLINIKEN-SUEDOSTBAYERN.de
Dienste und Einrichtungen für geistig und mehrfachbehinderte Mitbürger
Lebenshilfe für geistig Behinderte,Kreisvereinigung Berchtesgadener Land e. V.
Geschäftsführer: Herr Dieter Schroll Holzhausener Straße 13, 83317 Teisendorf Telefon: 08666 9882-0, Fax: 08666 9882-20E-Mail: [email protected]: www.lebenshilfe-bgl.org
Geriatrische Rehabilitation wohnortnah im Berchtesgadener Land
– Selbständigkeit und Lebensqualität bis ins hohe Alter –
Was bedeutet Geriatrische Rehabilitation?In der Geriatrischen Rehabilitation werden ältere bis hochbe-tagte Patienten, insbesondere nach einem Aufenthalt im Akut-krankenhaus nach z. B. schweren internistischen Erkrankungen,orthopädischen Operationen oder Schlaganfällen mit all ihrenindividuellen sehr vielfältigen körperlichen, seelischen und sozi-alen Auswirkungen, behandelt. Individuell auf die vorhande-nen Fähigkeiten, Probleme und Ressourcen jedes einzelnenPatienten zugeschnitten, wird eine Verbesserung der funktio-nellen Fähigkeiten und Möglichkeiten bei der Ausführunglebenspraktischer Alltagsaktivitäten angestrebt. Ziel der geri-atrischen Rehabilitation ist es, eine häufig drohende Immo-bilisierung und Pflegebedürftigkeit zu verhindern und – soweitmöglich – eine Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben indie bisher vertraute Umgebung zu ermöglichen.
Wann können Sie in die Geriatrische Reha aufgenommenwerden?In der Geriatrischen Rehabilitationsabteilung der KreisklinikBerchtesgaden können Patienten mit folgenden Erkrankun-gen aufgenommen werden: � Schlaganfall � Frakturen, insbesondere Oberschenkelhalsbruch � Osteoporose, Arthrose, Zustand nach Gelenkersatzoperation � Herzkrankheiten, z. B. Zustand nach Herzinfarkt, Herzinsuffi-
zienz � Periphere-arterielle Verschlusskrankheiten und Zustand nach
Amputationen � Neurologische, Erkrankungen, z. B. Morbus Parkinson� Stoffwechselerkrankungen, insbesondere Diabetes mellitus
Leistungsangebot:Offene Hilfen:� Beratungsstelle für Mitbürger mit geistiger Behinderung und
Familien mit geistig behinderten Familienangehörigen� Familienentlastender Dienst (stunden- und tageweise) –
Betreuung nach Vereinbarung� Offene Behindertenarbeit (Freizeitgestaltung, Integration)� Kurzzeitpflege und ambulanter Pflegedienst für Menschen
mit geistiger Behinderung� Ambulant unterstütztes WohnenAnsprechpartner: Herr Thomas Küblbeck Telefon: 08666 9882-66
Wohnstätten für geistig behinderte Erwachsene:83404 Ainring, Thundorf 14, Telefon: 08656 711183317 Teisendorf, Holzhausener Straße 13, Telefon: 08666 9882-0 83395 Freilassing, Zwieselstraße 7,Telefon: 08654 65014083435 Marzoll, Rainthalstraße 35, Telefon: 08651 717000Ansprechpartner: Herr Erwin Lederer Telefon: 08666 9882-64
Wohnstätte für schwer geistig und mehrfach behinderteErwachsene:83404 Ainring, Adelstetten 27a, Telefon: 08654 77373-0Ansprechpartner: Herr Martin Rihl
Tagesstätte für Senioren mit geistiger Behinderung:83404 Ainring, Thundorf 14, Telefon: 08656 7111Ansprechpartner: Herr Erwin Lederer Telefon: 08666 9882-64
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VII. Wir helfen im Landkreis Berchtesgadener Land
Förderstätte für schwer geistig und mehrfach behinderteErwachsene:83454 Anger, Moosbacherau 21/2, Telefon: 08656 989508-0Fax: 08656 989508-30Ansprechpartner: Herr Martin Rihl Telefon: 08656 989508-22
Pidinger Werkstätten GmbH der Lebenshilfe BGL83451 Piding, Hirschloh 1-3, Telefon: 08651 960-0, Fax: 08651 960-200Geschäftsführer: Herr Hermann Seeböck Telefon: 08651/960-0
Haus HohenfriedLebensort und Lebensraum für seelepflegebedürftigeKinder, Jugendliche und Erwachsene
Träger:Haus Hohenfried e. V.Hohenfriedstraße 16-42, 83457 Bayerisch GmainTelefon: 08651 7001-100, Fax: 08651 7001-111E-Mail: [email protected]: www.hohenfried.deVorstand: Stephan Weber
Schule, Förderzentrum geistige EntwicklungHerr Peter Donegani, Telefon: 08651 7001-701
Wohnen Kinder und JugendlicheFrau Susanne Weber, Telefon: 08651 7001-100
Wohnen ErwachseneHerr Stephan Hensing, Telefon: 08651 7001-100
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Seniorenwohnen KirchbergTräger: Sozialservice-Gesellschaft des BRK GmbHThumseestraße 9, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 08651 95610, Fax: 08651 956111E-Mail: [email protected]: www.seniorenwohnen.brk.de
Seniorenwohnen RiedelstraßeTräger: Sozialservice-Gesellschaft des BRK GmbHRiedelstraße 5a, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 08651 95613100, Fax: 08651 95613199E-Mail: [email protected]: www.seniorenwohnen.brk.de
Werkstätten für Behinderte MenschenTelefon: 08651 7001-100
FörderstätteHerr Ralf Keppler, Telefon: 08651 7001-100
Außerklinische Intensivpflege
Außerklinische Intensivpflege Silvia HofbauerWohngruppe Bad Reichenhall Telefon: 08651 7683652, Fax: 08651 7683654
PRO-VITAJahnstraße 38, 83278 TraunsteinTelefon: 0861 209180, Fax: 0861 2091820
PGS Bayern GmbH Wohngruppe Bad ReichenhallTelefon: 0861 70692270, Fax: 0861 70692271Von-Heinleth-Straße 2, Telefon: 08651 9749510
Wohn-, Alten- und Altenpflegeheime im Landkreis
Bad Reichenhall und Umgebung
BRK-SeniorenwohnstiftTräger: Sozialservice-Gesellschaft des BRK GmbHWisbacherstraße 4, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 08651 95820, Fax: 08651 958220
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VII. Wir helfen im Landkreis Berchtesgadener Land
Seniorenhaus St. LaurentiusTräger: SeniVita Seniorenhaus St. Laurentius GmbHLindenstraße 46, 83451 PidingTelefon: 08651 60260, Fax: 08651 602644E-Mail: [email protected]: www.senivita.de
Seniorenzentrum Bayerisch GmainTräger: Bayerisch GmainPflege- und Therapiezentrum GmbHMaisstraße 10, 83457 Bayerisch GmainTelefon: 08651 7160, Fax: 08651 716153E-Mail: info.bg@domus-mea-deInternet: www.domus-mea.deKurzzeitpflege möglich, IntensivpflegeGerontopsychiatrische Pflege
Berchtesgaden und Umgebung
Altenwohnheim Martin-Beer-HausTräger: Markt BerchtesgadenSalzburger Straße 7, 83471 BerchtesgadenTelefon: 08652 60060, 62258
Bürgerheim BerchtesgadenTräger: Markt BerchtesgadenSalzburger Straße 5, 83471 BerchtesgadenTelefon: 08652 9470
Caritas-Altenheim St. FelicitasTräger: Caritasverband der ErzdiözeseMünchen-FreisingSonnleitstraße 62, 83483 Bischofswiesen-StanggaßTelefon: 08652 95350, Fax: 08652 953530Kurzzeitpflege möglich
Diakonie „Lebenswelt Insula“ – SeniorenzentrumTräger: Evang.-Luth. Diakoniewerk Hohenbrunn Insulaweg 1, 83483 BischofswiesenTelefon: 08652 590, Telefax: 08652 59300E-Mail: [email protected]: www.insula.deTagespflege, Kurzzeitpflege, Pflege von I-III+,Intensivpflege, Gerontopsychiatrische Pflege(mit beschützender Station), Betreutes Wohnen
Freilassing-Laufen und Umgebung
AWO Seniorenzentrum BürgerstiftTräger: ArbeiterwohlfahrtBezirksverband Oberbayern e. V.Reichenhaller Straße 75, 83395 FreilassingTelefon: 08654 66050, Telefax: 08654 660520E-Mail: [email protected]: www.awo-obb.deTagespflege, Kurzzeitpflege möglich
AWO Seniorenzentrum LaufenTräger: ArbeiterwohlfahrtBezirksverband Oberbayern e. V.Dr.-Einhauser-Straße 3, 83410 LaufenTelefon: 08682 89310, Telefax: 08682 893110E-Mail: [email protected]: www.awo-obb.deTagespflege, Kurzzeitpflege möglich
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Seniorenwohnanlage und Pflegeheim St. ElisabethTräger: Kongregation der barmherzigen Schwesternvom hl. Vinzenz von PaulLindenallee 6, 83317 TeisendorfTelefon: 08666 98160, Fax: 08666 981653E-Mail: [email protected]
Kurzzeitpflege möglich, Betreutes WohnenWohnstift MozartSeniorenwohnstift Mozart Betriebsgesellschaft mbHSalzstraße 1, 83404 AinringTelefon: 08654 5770, Fax: 08654 577930E-Mail: [email protected]: www.wohnstift-mozart.deKurzzeitpflege möglich
Abtsee-HausSenioren- und PflegeeinrichtungTräger: Christoph FischerederAbtsee 9, 83410 LaufenTelefon: 08682 955550, Fax: 08682 955552Kurzzeitpflege möglich
Wohnheim für geistig BehinderteTräger: Lebenshilfe Berchtesgadener LandThundorf 14, 83404 AinringTelefon: 08656 7111E-Mail: [email protected] Pflege
Besuchsdienste
Besuchsdienst der kath. Pfarrei Maria GeburtThomastraße 9, 83451 PidingTel: 08651 2532Kontakt: Robert Hintereder E-Mail: [email protected]
Besuchsdienst des evang.luth Gemeindevereins zurkirchlicher und diakonischer Arbeit e. V.Tel: 08651/62017 / Fax: 08651/69412
Besuchsdienst der Caritas in Freilassing Telefon: 08651 71690
Ausführlichere Angaben zu den Hilfs- und Beratungsange-boten im Landkreis BGL finden Sie in unserer Broschüre „Wir helfen im Landkreis“, die u.a. in den Gemeinden oder beim Landratsamt ausliegt, oder die Sie unter 08651 773433 oder der E-Mail-Adresse [email protected] bestellen können.
HeimaufsichtEntsprechend dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (ehe-mals Heimgesetz) unterliegen diese Heime sowie die Tages-pflegeeinrichtungen, aber auch ambulant betreute Wohn-gemeinschaften und betreute Wohngruppen der Aufsicht durch das Landratsamt Berchtesgadener Land.Hierzu finden regelmäßige oder anlassbezogene Quali-tätskontrollen in den Einrichtungen statt. Hauptaufgabe ist jedoch zunächst die Beratung der Einrichtungen und der Bewohnerinnen und Be wohner in Heimangelegenheiten.Die Heimaufsicht ist unter der Telefon 08651 773837 oder 08651 773830 oder unter Fax 08651 773865 zu erreichen.
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VIII. Aktiv im Alter
Zu den schönen Seiten des Alters gehört es, dass man sichendlich ohne Erfolgsdruck den Dingen widmen kann, für dieman vorher keine Zeit hatte. Wer Anteil nimmt am Lebenringsum, wer Kontakte und Freundschaften pflegt, wer viel-fältige Möglichkeiten nutzt, Sinnvolles und Nützliches zu tun,wer sich für andere engagiert und auch die schönen Dingeund Erfahrungen zu genießen versteht, der bleibt innerlich jungund ist weniger anfällig für Krankheiten. Ausgehend von die-sen Erfahrungen stehen den Senioren und Seniorinnen inunserem Landkreis viele Angebote zur Verfügung. Diese rei-chen von Freizeitgestaltung bis zu Begegnungsstätten undKlubs, die allen interessierten Senioren offen stehen. Aus-künfte über Aktivitäten erteilen die Pfarrämter und (Sport)Ver-eine sowie die Seniorenvertretungen in den Städten, Märktenund Gemeinden des Landkreises (siehe auch unter I.1).
Bildungsangebote
„Wer rastet, der rostet“ – dieses alte Sprichwort dürfte Ihnenallen bekannt sein. Die Volkshochschulen wollen Ihnen mitihren Angeboten helfen, diesen Lebensabschnitt aktiv zugestalten. Sie halten für alle Interessierten ein vielfältiges undattraktives Programmangebot bereit, das jeweils zum Frühjahrs-
und Herbstsemester aktualisiert wird. Einen festen Platz imAngebot haben seit langem die unterschiedlichen Kursan-gebote zu:� Geografie und Reisen� Natur und Umwelt� Kreatives Gestalten� Gesundheit und Ernährung� Geschichte und Zeitgeschichte
Die Volkshochschulen sind damit weit mehr als nur ein Ort derBildung, sondern auch eine Begegnungsstätte, ein Treffpunktzum Reden und zum Kennenlernen Gleichgesinnter.
Volkshochschulen im Landkreis:� VHS Bad Reichenhall, Telefon: 08651 63054� VHS Freilassing, Telefon: 08654 630933� VHS Berchtesgaden, Telefon: 08652 60060� VHS Laufen, Telefon: 08682 1492
Darüber hinaus bieten die Büchereien in den Gemeinden einvielfältiges Angebot zur Bildung und Unterhaltung. Die jewei-ligen Öffnungszeiten können Sie bei den Gemeindeverwal-tungen erfragen.
IX. Anhang
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DokumentenmappeWichtige Urkunden und Papiere, die Sie z. B. bei der Regelungvon Behördenangelegenheiten immer brauchen, bewahrenSie am besten in einer Mappe auf. Eine Dokumentenmappekann man kaufen oder selbst anlegen.
Folgende wichtige Unterlagen sollten in die Dokumenten-mappe: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familien-stammbuch, Rentennachweise, Arbeitsverträge, Zeugnisse,Wertpapiere, Sparbücher, Versicherungspolicen, Sozialver-sicherungsunterlagen, Testament und sonstige Urkunden undNachweise.
Wichtige Rufnummern für den Landkreis Berchtesgadener Land
Notrufnummern Telefon:
� Polizeinotruf 110
� Feuerwehrnotruf 112
� Notarzt, Bergwacht, Wasserwacht 112
� Giftnotruf 089 19240
� Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern 01805 191212
� Telefonseelsorge 0800 1110222
Behörden Telefon:
� Amtsgericht Laufen 08682 9110� Finanzamt Berchtesgaden 08652 9600� Finanzamt Laufen 08682 9180
Behörden Telefon:
� Gemeinde- und Stadtverwaltungen
83404 Ainring, Salzburger Straße 48 08654 575083454 Anger, Dorfplatz 4 08656 9889083435 Bad Reichenhall, Rathausplatz 1 08651 775083457 Bayerisch Gmain, Großgmainer Str. 12 08651 9784083471 Berchtesgaden, Rathausplatz 1 08652 6006083483 Bischofswiesen, Rathausplatz 2 08652 8809083395 Freilassing, Münchener Straße 15 08654 6309083410 Laufen, Rathausplatz 1 08682 8987083487 Marktschellenberg, Salzburger Str. 2 08650 98880 83451 Piding, Thomastraße 2 08651 7659083486 Ramsau b. Berchtesgaden, Im Tal 2 08657 9889083416 Saaldorf-Surheim, Moosweg 2 08654 6307083458 Schneizlreuth, Haus Nr. 5 08651 9535083471 Schönau am Königssee, Rathausplatz 1 08652 9680083317 Teisendorf, Poststraße 14 08666 98890
� Landratsamt und Gesundheitsamt 08651 773083435 Bad Reichenhall, Salzburger Straße 64
� Notariate83435 Bad Reichenhall, Bahnhofstraße 4 08651 9866083471 Berchtesgaden, L.-Ganghofer-Straße 31 08652 6100583410 Laufen, Bahnhofstraße 11 08682 7095
� KrankenhäuserKrankenhaus Bad Reichenhall 08651 7720Krankenhaus Berchtesgaden 08652 570Krankenhaus Freilassing 08654 6060
� SonstigeDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd 0800 100048015 Deutsche Rentenversicherung Bund 0800 100048070
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Persönliche Notizen