Seite 1 28.11.2011
Hier steht ein thematisches Foto
Umgebungslärmschutz in ÖsterreichEine Bestandsaufnahme
Dipl.-Ing. Helfried GartnerStellvertretender Leiter der Abteilung Verkehr, Mobilität, Siedlungswesen, LärmBundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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Lärmbelästigung in Österreich
Lärmsituation wird nur von 65,5% als gut eingestuft!
Mikrozensus38,9 % der österreichischen Bevölkerung geben an lärmgestört zu sein!
Davon nennen 64,2 % Verkehrslärm als Hauptquelleund 83 % von diesen nennen Straßenverkehr als Hauptverursacher
(Mikrozensus Umweltbedingungen 2007, im Auftrag des Lebensministeriums)
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Lärmwirkung auf den Menschen
Lärm stört, belästigt und beeinträchtigt die Gesundheit
Epidemiologische Studien zeigen, dass Umweltlärm mit der Krankheitshäufigkeit und der Anzahl der Neuerkrankungen in Zusammenhang steht
Personen, die sagen, dass sie der Lärm nicht stört, zeigen trotzdem körperliche Reaktionen
Im Schlaf treten vegetative Körperreaktionen ohne Beteiligung der Großhirnrinde (Bewusstsein) auf
Die Frage ist heutzutage nicht mehr, ob Lärm krank macht, sondern in welchem Ausmaß!Quelle: Babisch, Umweltbundesamt Deutschland
Seite 5 DI. Helfried Gartner 29. November 2011
Gesundheitsbelastung durch Umgebungslärm
WHO-Europe:1.0 - 1.6 million healthy life-years lost every year in the EU cities
61 000 Jahre für Herzkrankheit45 000 Jahre für kognitive Beeinträchtigung903 000 Jahre für Schlafstörung22 000 Jahre für Tinnitus654 000 Jahre für Belästigung
Burden of disease from environmental noise (WHO 2011)http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0008/136466/e94888.pdf
Seite 6 DI. Helfried Gartner 29. November 2011
Night Noise Guidelines for Europe (2009)
Night Noise Guideline (NNGL)Lnight, outside = 40 dB
Interim Target (IT)Lnight, outside = 55 dB
Night noise guidelines for Europehttp://www.euro.who.int/noise
Guidelines for community noisehttp://whqlibdoc.who.int/hq/1999/a68672.pdf
Seite 7 DI. Helfried Gartner 29. November 2011
Artikel 1 der RichtlinieHierzu werden schrittweise die folgenden Maßnahmen durchgeführt:
a) Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkartennach für die Mitgliedstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden;
b) Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen;
c) auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten Annahme von Aktionsplänen durch die Mitgliedstaaten mit dem Ziel, den Umgebungslärm so weit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungenhaben kann, zu verhindern und zu mindern und die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist.
Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EGBewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
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Lärmschutz stellt in Österreich eine Querschnittsmaterie dar!
In Abhängigkeit von der jeweiligen Sachmaterie sind entweder der Bundes- oder die Landesgesetzgeber zuständig!
Umsetzungen auf BundesebeneBundes-Umgebungslärmschutzgesetz (BGBl I 60/2005)Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung (BGBl II 144/2006)
Direkte Umsetzungen auf Landesebene
Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EGNationale Umsetzung
Seite 9 DI. Helfried Gartner 29. November 2011
Schwellenwerte für die Aktionsplanunggemäß Bundes-Umgebungslärschutzverordnung in dB(A)
Lden Lnight
Straßenverkehr 60 50Flugverkehr 65 55Eisenbahnverkehr 70 60Industrielle Tätigkeiten 55 50
Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EGNationale Umsetzung
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• Zentrale Darstellung der Lärmbelastung• Kontaktherstellung zu den zuständigen Behörden• Zentrale Veröffentlichung der Aktionspläne• Informationsdrehscheibe zum Lärmschutz und zu
Förderprogrammen
Ziel der Umgebungslärmrichtlinie:Jeder soll sich am Lärmschutz beteiligen!
www.umgebungslaerm.atDie österreichische Lärmschutzplattform
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Stufe 20072.453 kmHauptverkehrsstraßen
604 kmHaupteisenbahn-strecken bearbeitet
Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EGLärmkartierung Phase 1
Seite 14 DI. Helfried Gartner 29. November 2011
Strategische Lärmkarten in Ausbreitungshöhe 4 m gerechnet! Zoomtiefe max. 1:5000
Strategische Umgebungslärmkarten (GIS)
Seite 16 DI. Helfried Gartner 29. November 2011
Lärmbetroffene gemäß Bearbeitung 2007Betroffene in Lärmzonen mit mehr als 55 dB(A) im Tag-Abend-Nachtzeitraum:
rund 2 Millionen ÖsterreicherInnen durch Straßenverkehrslärmrund 700.000 ÖsterreicherInnen durch Schienenverkehrslärm
mit mehr als 45 dB(A) im Nachtzeitraum:rund 2,2 Millionen ÖsterreicherInnen durch Straßenverkehrslärmrund 1 Million ÖsterreicherInnen durch Schienenverkehrslärm
Verkehrslärm betrifft großen Bevölkerungsanteil!
Aufgliederung nach Bundesländer unter:http://www.laerminfo.at/article/articleview/72614
Seite 17 DI. Helfried Gartner 29. November 2011
Wo ist Lärmbetroffenheit hoch?Hot-Spot-Analyse Linienbezogene Analyse:Segmentierung der Linienquelle und Zuordnung der Betroffenen zu Segmenten.
Beispiel Asfinag Lärmkataster:Bildung eines Noise Scoresfür jedes Gebäude und Addition aller im Umkreis von 500m liegenden Noise Scores für jedes 200m-Segment der Linienquelle. Vorstellung „Aktionsplanung gegen Straßenlärm wie geht es weiter?“ (AK 2010)
Seite 18 DI. Helfried Gartner 29. November 2011
Flächenbezogene Analyse:
Ermittlung der Betroffenheit aus Bevölkerungsdichte und Lärmzonen Berechnung des mittleren Störgrads für jede Rasterzelle Bildung des Lärm-Einwohner-Gleichwerts aus dem Störgrad und der
Anzahl der Einwohner je Rasterzelle Störgrad bzw. Lärm-Einwohner-Gleichwert z.B. nach RVS 02.01.22
„Nutzen-Kosten-Untersuchungen im Verkehrswesen“, vergleichbar dem Lärm-Einwohner-Index nach ÖAL 36-1
Gewichtung: Störgrad = 2(Li-40)/10
Li … Immissionspegel
Immissionszunahme um 10 dB bedeutet doppelte Gewichtung
Wo ist Lärmbetroffenheit hoch?Hot-Spot-Analyse
Seite 19 DI. Helfried Gartner 29. November 2011
Beispiel: Verschneidung der Bevölkerungsdichte (INSPIRE 100m) mit Lnight
Lärmzonen Lnight Einwohner / ha Hot-Spots
+ =
Hot-Spot-Analyse
Seite 20 DI. Helfried Gartner 29. November 2011
Stufe 20125.311 kmHauptverkehrsstraßen
2.014 kmHaupteisenbahn-strecken
Lärmkarten gemäß Bundes-LärmG:bis 31. Mai 2012
Wie geht es weiter ? Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EGLärmkartierung Phase 2
Seite 21 DI. Helfried Gartner 29. November 2011
Für eine einheitliche Berechnung ist die Erstellung eines gemeinsamen Lärmberechnungsmodells und ein gemeinsamer Rechenlauf Voraussetzung. Dazu sind die Daten für die akustische Modellbildung zusammenzuführen.(Gespräche zwischen Bund und Ländern laufen bereits) Die Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie werden sich ändern!
Wie geht es weiter ? Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EGLärmkartierung Phase 3 - 2017
Europäische Harmonisierung der LärmberechnungBerechnungsverfahren:Common NOise ASSessment MethOdS in EU CNOSSOS-EU(Straßenlärm entsprechend französischem Verfahren NMPB 2008)
Betroffenenanalyse:deutsche VBEB 2007 (Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm)
Seite 22 DI. Helfried Gartner 29. November 2011
Umgebungslärm hat weitreichende gesundheitliche Auswirkungen!
Die Visualisierung des Lärms und die Betroffenheitsanalysen durch die Umgebungslärmkartierung sind ein wichtiger Meilenstein
Die Aktionsplanung für mehr Lärmschutz braucht einen breiten Maßnahmenmix und Unterstützung durch die Möglichkeiten der Wegekostenrichtlinie
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Zusammenfassung: