Genehmigungsverfahren § 10 BImSchG
1) Einreichung des Antrags durch ASteller
• Zuständig: RP Darmstadt• Konzentration: sämtliche notwendigen
Genehmigungen z.B. auch Bauplanungsrecht, § 35 BauGB Gemeinde nur über § 36 BauGB beteiligt (gemeindliches Einvernehmen)
• Prüfung der Unterlagen durch RP, evtl. Einholung von Sachverständigengutachten
2) Veröffentlichung
• Mitteilung über Antrag, Ort und Frist der Auslegung, evtl. schon über Erörterungstermin
• Im amtlichen Veröffentlichungsblatt (Staatsanzeiger)
• Im Internet (www.rp-darmstadt.hessen.de)• In Tageszeitung
3) Auslegung
• Im RP DA, evtl. auch vor Ort im Rathaus• Dauer: 1 Monat• Einsichtnahme
- durch jedermann- Überlassung einer Kurzbeschreibung- Recht Notizen, Abschriften, Kopien zu fertigen
• Möglichkeit, Einwendungen zu erheben
4) Einwendungen
• Jedermann, auch ohne subj. „Einwendungsbefugnis“• Voraussetzung:
- substantiiert- schriftlich- Name und Anschrift des Einwenders- mgl.: Sammeleinwendung (Vertreter zu benennen)
• Frist: 1 Monat Auslegung plus 2 Wochen• Folge: Einwender ist Verfahrensbeteiligter
5) Präklusion
• Fehlerhafte / unterlassene Einwendung führt zu Präklusion
• Formell: keine weitere Verfahrensbeteiligung• Materiell: Einwendungen, die nicht oder nicht
substantiiert vorgetragen sind, werden auch im späteren Rechtsbehelfs-/Rechtsmittel-verfahren (Widerspruch, Anfechtungsklage) nicht berücksichtigt!
• Daher: Alle denkbaren Einwendungen so substantiiert als möglich vortragen
6) Erörterungstermin
• Im Ermessen des RP• Teilnahme freiwillig
7) Denkbare Einwendungen• Immissionsschutzrechtliche Anforderungen
- Schall- Abstand, optische Beeinträchtigung, Schattenwurf
• Entgegenstehende öffentliche Belange i.S.d. § 35 BauGB, insb.- schädliche Umwelteinwirkung- unwirtschaftliche Aufwendungen für Infrastruktur- Belange des Naturschutzes (insb. Artenschutz), Landschaftspflege, Bodenschutz, Denkmalpflege- Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts- Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes
• Widerspruch zu Zielen der Raumordnung Regionalplan (u.U. auch in Aufstellung befindlich)
• Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot• Kaution für Rückbau
8) Verfahrensabschluss• Erteilung der Genehmigung: Zustellung an alle Verfahrensbeteiligten; A:
öffentliche Bekanntmachung• Genehmigung wird ebenfalls ausgelegt• Anordnung des Sofortvollzug möglich, § 80 Abs. 4 Nr. 2 VwGO• Rechtsbehelfe / Rechtsmittel
- Widerspruchs-/Klagebefugnis notwendig: Möglichkeit der Verletzung in eigenen (drittschützenden) Rechten nur jeder Betroffene im eigenen Namen keine Klagemöglichkeit der Initiative- Widerspruch (Frist 1 Monat)- vorläufiger Rechtsschutz Verwaltungsgericht (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung)- Anfechtungsklage VG (Frist 1 Monat)
• Versagung der Genehmigung: Rechtsschutz für ASteller durch Widerspruch und Verpflichtungsklage beim VG