Hygiene in NagelstudiosFußpflegstudiosund Kosmetikstudios
Quelle: mydays.de
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Themenübersicht
Rechtsgrundlagen Kontrolle durch das Gesundheitsamt Gefährdung von Kunden und Personal durch Bakterien, Viren, Pilze Räumliche Voraussetzungen Hygieneplan/R+D-Plan Händehygiene Hautdesinfektion/Wunddesinfektion Flächenreinigung/Flächendesinfektion Instrumente reinigen, desinfizieren, sterilisieren Sonstiges „So bitte nicht“
Rechtsgrundlagen
Warum sind Hygienestandards wichtig?
• Schutz von Mitarbeitern und Kunden vor Infektionskrankheiten.
→ Fürsorge- und Sorgfaltspflicht!
• Minimierung des Haftungsrisikos!
• Erfüllung der Forderungen, die sich aus der Infektionshygieneverordnung des jeweiligen Bundeslandes ergeben.
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Quelle: toonsup.com
Frankfurter Neue Presse vom 30.03.2016
Arbeitsschutz in Fingernagel- und Kosmetikstudios schlecht
Darmstadt.
In vielen Fingernagel- und Kosmetikstudios wird der Arbeitsschutz schwer missachtet. Eine Prüfung von 55 Betrieben habe gravierende Mängel offenbart,teilte das in diesem Fall für ganz Hessen zuständige Regierungspräsidium Darmstadt am Mittwoch mit. Etwa 93 Prozent der Studios hätten keine Betriebsanweisungen gehabt, rund 89 Prozent keine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Dort werde aber mit chemischen Stoffen gearbeitet.
Als Ursache für das schlechte Ergebnis nennt das Regierungspräsidium die Größe der Studios. Es handele sich meist um Kleinstbetriebe mit wenigen Beschäftigten. Der Unternehmer arbeite oft selbst mit und habe wenig Zeit, sich um den Arbeitsschutz zu kümmern. Ferner gebe es keine staatliche Ausbildung in dieser Branche, in der Grundlagen des Arbeitsschutzes vermittelt werden.
(dpa)
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz (IFSG)
§ 1 (1) „Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“
§17 (4) „Die Landesregierungen werden ermächtigt,….durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.“
→ Infektionshygieneverordnung (Bundesland Hessen)
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Rechtsgrundlagen
Infektionshygieneverordnung (Bundesland Hessen)
§ 1(1) „Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung.“
(u.a. Haarpflege, Kosmetik, Fußpflege, Tätowieren, Piercen, Ohrlochstechen) Natürlich auch Nagelstudios als Fachbereich der Kosmetik
§ 1(2) „Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs.1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet.“
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Rechtsgrundlagen
Infektionshygieneverordnung (Bundesland Hessen)
Notwendige Sachkunde
Gemäß § 2 (10) der Infektionshygieneverordnung dürfen mit der Durchführung von Desinfektions- und Sterilisationsverfahren nur Personen betraut werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen.
Die notwendige Sachkunde kann entweder durch Teilnahme an fachlich geeigneten Kursen oder im Rahmen anderer Ausbildungen erworben werden (z.B. Arzthelferin).
Grundkurs, 8 Std.: wenn Instrumente nicht selbst aufbereitet (sterilisiert) werden
Spezialkurs, 30-40 Std.: wenn Instrumente selbst aufbereitet (sterilisiert) werden
> ACHTUNG DIESE INFORMATIONSVERANSTALTUNG IST KEIN SACHKUNDELEHRGANG! >
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Kontrolle durch das Gesundheitsamt
Infektionshygieneverordnung (Bundesland Hessen)
§ 5 „Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der in dieser Verordnung geregelten Bestimmungen. Für die Durchführung der Überwachung gilt § 16 des Infektionsschutzgesetzes entsprechend.“
Kosmetik- und Nagelpflegestudios, Friseursalons, Fußpflegepraxen und Tattoo-/Piercingstudios werden in Frankfurt am Main bereits seit mehreren Jahren infektionshygienisch überprüft.
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Gefährdung von Kunden und Personal durch Bakterien, Viren und Pilze
Durch konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen soll einer Übertragung und Weiterverbreitung von Krankheitserregern vorgebeugt werden.
Diese können u.a. verursachen:
Haut- und Nagelpilzerkrankungen (Pilze) Wundinfektionen (Bakterien) Herpes, Bindehautentzündung
Hepatitis B/C, HIV (Viren, Bakterien)
Übertragungswege z.B. : Hände des Personals, nicht sachgerecht aufbereitete Kosmetikutensilien/Instrumente und Flächen
Achtung!Dem Kunden ist die Erkrankung nicht unbedingt anzusehen!
Zusätzliche Infektionsgefahr für das Personal durch Stich- oder Schnittverletzungen!
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Quelle: experto.de
Räumliche Voraussetzungen
Arbeitsräume sollten von übrigen Räumen (z.B. Aufenthaltsraum) getrennt sein.
Arbeitsräume sollten mit Handwaschbecken sowie mit Spendern für Flüssigseife, Händedesinfektionsmittel und Einweghandtüchern ausgestattet sein.
Fußböden müssen leicht zu reinigen/desinfizieren sein, d.h. möglichst fugenarme und glatte Oberflächen (kein Teppichboden!).
Einrichtungsgegenstände wie Arbeitsflächen, Behandlungsstühle etc. müssen für eine Nassreinigung/Desinfektion geeignet sein.
Waschbecken in Besucher/Personal-WC sind mit Spendern für Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie Hygieneeimern auszustatten.
Eine ausreichende Belüftung muss gewährleistet sein (über Fenster oder Lüftungsanlage).
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Quelle:isabell-kosmtikstudio.de
Hygieneplan/Reinigungs-und Desinfektionsplan (R&D-Plan)
Werden Eingriffe durchgeführt, die eine Verletzung der Haut- oder Schleimhaut vorsehen, muss für den Betrieb ein Hygieneplan erstellt werden.
Wir empfehlen die Erstellung eines Hygieneplans bzw. Reinigungs- und Desinfektionsplanes grundsätzlich für alle Betriebe.
Siehe hierzu auch Musterhygieneplan des Gesundheitsamtes Frankfurt/Main unter www.frankfurt.de → Suchbegriff: Musterhygieneplan für Podologen
Ausgehängte Reinigungs- und Desinfektionspläne wirken auch bei den Kunden vertrauensfördernd!
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Reinigungs-und Desinfektionsplan
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Händehygiene
Zur Einhaltung einer guten Händehygiene sollte grundsätzlich auf Hand-/Armschmuck sowie lange und künstliche Fingernägel verzichtet werden!
Hände richtig waschenwann: u.a. zu Arbeitsbeginn, nach dem Toilettengang, vor dem Essen,
nach Reinigungsarbeiten, nach dem Naseputzen
wie: angefeuchtete Hände mit Flüssigseife aus dem Spender einreiben, anschließend unter fließendem Wasser abspülen und mit Einweghandtüchern abtrocknen
Bitte keine gemeinschaftlich genutzten Seifenstücke, Handtücher und Nagelbürsten verwenden!
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Händehygiene
HändedesinfektionEine Desinfektion der Hände ist vor und nach jeder Behandlung sowie nach Kontakt oder wahrscheinlichem Kontakt mit infektiösem Material durchzuführen.
Händedesinfektionsmittel nur geprüfte Produkte verwenden (VAH-Listung)
stets über Spendersystem entnehmen
Einwirkzeit beachten
Haltbarkeitsdatum beachten
dürfen nicht umgefüllt werden
Das Tragen von Einmalhandschuhen ersetzt nicht die Händedesinfektion!
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Händehygiene
Durchführung der Händedesinfektion
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Händehygiene
Zur Händehygiene gehört auch der Schutz und die Pflege der Hände.
Wir empfehlen daher die Erarbeitung eines Hautschutzplanes (z.B. unter www.bgw-online.de)
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Hautdesinfektion/Wunddesinfektion
HautdesinfektionVor jeder Behandlung, die eine Verletzung der Haut vorsieht, sind die zu behandelnden Hautflächen mit einem geeigneten Hautdesinfektionsmittel zu desinfizieren (VAH-Listung).
WunddesinfektionBei behandlungsbedingt gesetzten Wunden oder bei unbeabsichtigter Verletzung der Haut ist eine Wunddesinfektion erforderlich.
Ziel der Wunddesinfektion ist es, die Wunde vor dem Eindringen von Mikroorganismen zu schützen, damit das Risiko einer Wundinfektion durch Keimverschleppung in tiefere Gewebsschichten und in das Gefäßsystem soweit wie möglich minimiert wird.
Da Wunddesinfektionsmittel Arzneimittel sind, dürfen nur Produkte eingesetzt werden,die in der „Roten Liste“ gelistet sind!
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Flächenreinigung/Flächendesinfektion
Wir empfehlen die Verwendung gebrauchsfertiger, VAH-gelisteter Flächendesinfektionsmittel.
Gebrauchsinformation des Herstellers beachten
Scheuer/Wisch-Desinfektion
„Kundennahe“ Flächen (z.B. Arbeitsflächen, Behandlungs-stühle, Fußmatten) sind nach Abschluss einer Behandlung zu desinfizieren.
Wenn Flächen sichtbar mit Blut verschmutzt sind, ist sofort eine „gezielte“ Flächendesinfektion durchzuführen.
Sonstige Flächen und Sanitärräume sind arbeitstäglich zu reinigen.
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Reinigung von „Schminkutensilien“/Umgang mit Kosmetika
Hierzu gibt es keine konkreten Vorgaben:
Wir empfehlen,
• Kosmetikpinsel regelmäßig reinigen, z.B. mit speziellen Reinigungsprodukten oder einem milden Shampoo (z.B. Babyshampoo).
• Soweit möglich, Einwegmaterial verwenden.
• Um Kosmetika vor Verunreinigungen zu schützen, sollte zur Entnahme möglichst Einmalmaterial (z.B. Spatel) verwendet und Kosmetika stets in verschlossen Originalbehältnissen aufbewahrt werden.
• Haltbarkeitsdaten von Kosmetika beachten.
• Wenn Schminkutensilien mit krankhaft veränderter Haut in Kontakt gekommen sind, sind diese zu entsorgen.
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Instrumente reinigen und desinfizieren
Ausschließlich geprüfte Instrumentendesinfektionsmittel verwenden (VAH-Listung) und Gebrauchsinformation des Herstellers beachten.
Die Desinfektion erfolgt in einer abdeckbaren Wanne mit Siebeinsatz (oder Ultraschallbad).
Dosierhilfen verwenden (Messbecher, Dosiertabelle).
Geöffnete bzw. zerlegte Instrumente luftblasenfrei in die Desinfektionslösung einlegen, so dass diese vollständig bedeckt sind. EWZ beginnt mit Einlegen des letzten Instrumentes.
Nach Abwarten der EWZ Siebeinsatz mit Instrumenten unter fließendem Wasser abspülen.
Bei Bedarf nachreinigen (z.B. mit feiner Bürste) und ggf. Desinfektion wiederholen.
Geräte trocknen, pflegen und ggf. für die Sterilisation verpacken.
Arbeitsschutz beachten (Handschuhe, Schutzbrille)!
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Instrumente sterilisieren
Vorzugsweise Dampfsterilisator Klasse B/Klasse S verwenden
Verpackt sterilisieren
Chargenkontrolle durchführen
Chargen-/Freigabedokumentation
Halbjährliche Funktionsprüfung mittels Bioindikatoren durchführen.
Sterile Instrumente trocken und staubgeschützt lagern.
Einfachverpackung offen gelagert, Lagerdauer: 48 Std.
Einfachverpackung geschützt gelagert, Lagerdauer: 6 Monate
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Sonstiges
Prüfen, ob Einweginstrumente eine Alternative darstellen.
Bei Arbeiten mit dem Fräser Mund/Nasen-Schutz tragen.
Spitze und scharfe Gegenstände in durchstichsicheren Behältnissen über den Hausmüll entsorgen.
Mülleimer sollten über einen Deckel verfügen und möglichst ohne Handkontakt zu öffnen sein.
Wäsche (z.B. Kundenhandtücher, Bezüge von Liegen/ Behandlungsstühlen, Arbeitskleidung) bei mindestens 60°C waschen und anschließend im Wäschetrockner trocknen.
Wenn kein Wäschetrockner vorhanden ist, bei 90°C waschen.
Essen, Trinken und Rauchen im Behandlungsraum unterlassen.
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Haben Sie noch Fragen?Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
GesundheitsamtAbteilung Infektiologie & Hygiene
Breite Gasse 2860313 Frankfurt am Main
Telefon: 069/212 - 38971Fax: 069/212 - 30475
Internet: www.gesundheitsamt.stadt-frankfurt.deEmail: [email protected]
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