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SOGEH

Maßstab 1 : 5000

Sondergebiet großflächiger Einzelhandel (SOGEH)

Anlage 1 zur Begründung

Darstellung des Geltungsbereiches zur Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Heideim Zuge der Berichtigung (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB) im Rahmen der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heide

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

SOGEH

02.04.2012

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