InformationenAAEK-Verfahren Pflege- und Case Management
für Absolventinnen und Absolventen der Sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung (SPZA)
der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP)
MainCareer – Offene HochschuleFrankfurt University of Applied Sciences
Wissen durch Praxis stärkt
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Die Erstellung dieses Leitfadens erfolgte durch das Projekt MainCareer – Offene Hochschule.
Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 16OH12011 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor/bei der Autorin.
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Inhalt
1 Ziel der Informationsbroschüre 4
1.1 Individuelle Anrechnung und Erstellung eines Kompetenzportfolios 4
1.2 Studieren ohne Abitur 6
2 Mögliche individuell anrechenbare Module auf Grundlage der abgeschlossenen SPZA 7
3 Hinweise zur Antragstellung laut AAEK-Verfahren 8
4 Beratung 9
5 Offizielles Antragsformular laut AAEK-Verfahren 10
Abbildungsverzeichnis 13
Impressum 14
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1 Ziel der Informationsbroschüre
Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Ihnen die Möglichkeiten und das Procedere aufzeigen, wie Sie erworbene Kompetenzen aus Ihrer abgeschlossenen Sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung (SPZA) der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. (DGSP) über ein individuelles Verfahren auf den Studien-gang Pflege- und Case Management (PCM) anrechnen lassen können.
Zielgruppen der Broschüre sind:
• Teilnehmende aus den Sozialpsychiatrischen Zusatzausbildungen der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V.
• Die Teilnehmenden müssen einen abgeschlossenen pflegerischen Grund-beruf haben: Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheitskinder-krankenpflege, Altenpfleger/-in, Heilerziehungspfleger/-in
1.1 Individuelle Anrechnung und Erstellung eines Kompetenzportfolios
Grundlage für die individuelle Anrechnung ist das AAEK-Verfahren (Verfahren zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen). Prinzipiell können bis zu 50 Prozent der Credit Points auf einen Studiengang angerechnet werden. Von der Anrechnung ausgeschlossen sind das Modul „Interdisziplinäres Studium Generale“ und die Module zur Bachelor- und Masterthesis. Zu beachten ist dabei, dass die Anrechnung in der Regel ohne die Vergabe einer Note erfolgt und nur 30 Prozent der Module eines Studiengangs unbenotet sein dürfen. Deshalb muss vor der Anrechnung geprüft werden, ob noch weitere Module im Studiengang ohne Note bewertet werden.
Im Rahmen der Beantragung einer individuellen Anrechnung müssen Sie ein so-genanntes Kompetenzportfolio erstellen, in dem Sie Ihre außerhochschulisch erwor-benen Kompetenzen beschreiben und den Kompetenzen des Bachelorstudiengangs Pflege- und Case Management gegenüberstellen. Zur Erstellung des Kompetenzport-folios können Sie sowohl das Modulhandbuch des Studiengangs als auch Unterlagen zu Ihrer Weiterbildung heranziehen. Informationen und Hinweise zur individuellen Anrechnung sowie zur Erstellung eines Kompetenzportfolios finden Sie im Leitfaden für Studierende zur Erstellung eines Kompetenzportfolios: https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/de/FRA-UAS/MainCareer/Publikationen/AAEK-Verfahren/Leitfaden_Komp.portfolio_WEB.pdf
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Anschließend reichen Sie den Antrag inklusive Kompetenzportfolio beim Prüfungs-amt ein und es erfolgt die Gleichwertigkeitsprüfung. Ziel ist es, zu prüfen, ob Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen zum Studiengang passen und ange-rechnet werden können. Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt auf inhaltlicher sowie niveaubezogener Ebene.
Im Dokument zum AAEK-Verfahren finden Sie in Bezug auf die Anrechnungsverfah-ren folgendes Ablaufschema:
Abb. 1: Ablauf zum AAEK-Verfahren. Quelle: Frankfurt University of Applied Sciences (2012):
Beschluss SB – S 240 des Senats der Fachhochschule Frankfurt am Main am 12.12.2012. Ver-
fahren zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (AAEK-Verfahren).
https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/de/FH-FFM/Amtliche_Mitteilungen/2013-03-11_-_
SB-S_240_AAEK-Verfahren_-_SV1047_1-3_01.pdf, eingesehen am 13.07.2017. S. 3.
Eigene Kompetenzen re�ektieren *
Erstellen des Kompetenzportfolios *
Beratungsgespräch und Erö�nung des AAEK-Verfahrens
Einreichung des AAEK-Antrags
Prüfung des AAEK-Antrags und Entscheidung überAnerkennung durch den Prüfungsausschuss
Anrechnung des Moduls durch das Prüfungsamt
Ablehnung mit Bescheid an Studierende/n
* entfällt bei pauschalen Anrechnungsverfahren (siehe Zi. 2.2.1 und 2.2.2)
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1.2 Studieren ohne AbiturFalls Sie bislang keine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, gibt es an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) folgende Zugangswege, um auch ohne Abitur studieren zu können:
Abb. 2: Studieren ohne Abitur. Quelle: https://www.frankfurt-university.de/studium/bewer-
bung-und-einschreibung/studieren-ohne-abitur.html, eingesehen am 13.07.2017.
Weitere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre „Studieren ohne Abitur. Ein Leitfaden zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte an der Frankfurt University of Applied Sciences“: https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/de/FRA-UAS/MainCareer/Publikationen/Projektuebergreifend/Studieren_ohne_Abi_WEB.pdf
Schulabschluss Schulabschluss Meister
Berufsausbildung
Berufserfahrung (2 Jahre)
Aufstiegs-fortbildung
Hochschulzu-gangsprüfung
Allgemeine Hochschulzugangs -berechtigung (HZB)
Fachgebundene HZB
Stud
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n oh
ne A
bitu
r
Mittlere Reife
3 jährige Be-rufsausbildung(abgeschlossen
nach dem 01.01.2011 mit Note 2,5 oder
besser)
Studienverein-barung mit der
Hochschule
Fachhochschul-reife
Modellversuch:
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2 Mögliche individuell anrechenbare Module auf Grundlage der abgeschlossenen SPZA
Um Sie bei der Erstellung Ihres Kompetenzportfolios zu unterstützen, wurden von der Leiterin der Bildungseinrichtung für die Weiterbildung zur Fachpflegerin/zum Fachpfleger für Psychiatrische Pflege an der Frankfurt UAS/ Mitglied des Ausschus-ses für Aus-, Fort- und Weiterbildung in der DGSP beispielhafte Äquivalenztabellen mit gegenübergestellten Inhalts- und Lernergebnisbeschreibungen erarbeitet, die Sie im Prüfungsamt einsehen und für Ihre Antragstellung nutzen können. Die beispiel-haften Äquivalenztabellen wurden auf Grundlage folgender Dokumente erstellt:
• Modulhandbuch des Bachelorstudiengans Pflege- und Case Management: https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/de/Fachbereiche/FB4/Studiengaenge/Pflege-_und_Casemanagement_B.Sc.__PCM_/Modulhandbuch_nach_PO_ergaenzt_AAEK_2016-01-18_MC.pdf
• Unterlagen zur SPZA: https://www.dgsp-ev.de/fortbildungen/langzeitfortbildungen.html (gilt für beide Formen der Weiterbildung)
Verglichen wurden folgende Module des Studiengangs Pflege- und Case Management:
Modul PCM Modul-Name Übereinstimmung
Modul 1 Bedarfsidentifikation
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Modul 2 Case Management Grundlagen
Modul 5 Gesundheitspolitik, Recht, Wissenschaftlichkeit
Modul 6 Versorgung bei spezifischen Pflegebedarfen
Modul 7 Pädagogik und Didaktik in Pflege- und Case Management
Modul 9 Sozialpsychologie
Modul 12 Beratung und Moderation
Modul 13 Reflexion
Modul 18 Ethik
Modul 19 Gesundheitsförderung
Modul 20 Theorie-Praxis-Transfer
Tab. 1: Mögliche anrechenbare Module. Quelle: Eigene Darstellung.
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Anrechnung weiterer außerhochschulisch erworbener Kompetenzen
Falls Sie weitere, zu den Modulen passende, außerhochschulische Kompetenzen er-worben haben (z. B. in fachspezifischen Fort- und Weiterbildungen oder im Rahmen von Berufserfahrung), können Sie diese zusätzlich in die Tabellen (das Kompetenz-portfolio) eintragen und zur Prüfung der Gleichwertigkeit einreichen.
3 Hinweise zur Antragstellung laut AAEK-Verfahren
Abb. 3: Hinweise zur Antragstellung. Quelle: Frankfurt University of Applied Sciences (2012):
Beschluss SB – S 240 des Senats der Fachhochschule Frankfurt am Main am 12.12.2012. Ver-
fahren zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (AAEK-Verfahren).
https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/de/FH-FFM/Amtliche_Mitteilungen/2013-03-11_-_
SB-S_240_AAEK-Verfahren_-_SV1047_1-3_01.pdf, eingesehen am 13.07.2017. Antrag zum Verfah-
ren zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (AAEK-Antrag) an der
Fachhochschule Frankfurt am Main – University of Applied Sciences. S. 2-5.
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Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung in einen Studiengang Voraussetzung zur Anrechnung ist.
4 Beratung
Falls Sie bei der Erstellung des Kompetenzportfolios Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne durch die Hochschule beraten lassen.
Kontakt: [email protected]
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5 Offizielles Antragsformular laut AAEK-Verfahren
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Abb. 4-6: Antragsformular. Quelle: Frankfurt University of Applied Sciences (2012): Beschluss
SB – S 240 des Senats der Fachhochschule Frankfurt am Main am 12.12.2012. Verfahren zur
Anrech-nung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (AAEK-Verfahren). https://
www.frankfurt-university.de/fileadmin/de/FH-FFM/Amtliche_Mitteilungen/2013-03-11_-_SB-
S_240_AAEK-Verfahren_-_SV1047_1-3_01.pdf, eingesehen am 13.07.2017. Antrag zum Verfahren
zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (AAEK-Antrag) an der
Fachhochschule Frankfurt am Main – University of Applied Sciences. S. 3-5.
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Ablauf zum AAEK-Verfahren. 05
Abb. 2: Studieren ohne Abitur. 06
Abb. 3: Hinweise zur Antragstellung. 08
Abb. 4-6: Antragsformular. 10-12
Tab. 1: Mögliche anrechenbare Module. Quelle: Eigene Darstellung. 07
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Impressum
Informationen
AAEK-Verfahren Pflege- und Case Management für Absolventinnen und Absolventen der Sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung (SPZA) der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP)
Herausgeber:
Frankfurt University of Applied SciencesMainCareer – Offene HochschuleNibelungenplatz 160318 Frankfurt am Main
Redaktion:
Hilde Schädle-Deiningerin Abstimmung mit Lisa Luft
Layout:
Esther Heller
Bildnachweis
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Hinweis:
Sämtliche Daten sind nach bestem Wissen und mit großer Sorgfalt erstellt worden.Der Herausgeber kann jedoch keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeitder hier veröffentlichten Informationen übernehmen.
Stand:
1. Auflage, September 2017
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Frankfurt University of Applied ScienceNibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am MainTel. 069 1533-0, Fax 069 1533-2400
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