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Claudia Rustige
Geschäftsführerin
Zuverdienstmöglichkeiten für psychisch kranke und behinderte Menschen - ein bundesweiter Überblick
Fachtag der DGSP
Erfurt 12. März 2014
Themenübersicht
Eine Standortbestimmung
Aktivitäten und Perspektiven
Was gibt es?
Bild: Photocase
Warum Zuverdienstangebote?
Eine Standortbestimmung
IF Allgem.
AM
Zuverdienstangebote
WfbM Tagesstätte Ohne Beschäftigung
Eine Standortbestimmung
Bis in die 70er Jahre hinein war das Thema „Arbeit“ für psychisch kranke und behinderte Menschen kaum von Bedeutung.
Die Erfahrungen dieser Firmen wurde in den 90er Jahren genutzt, sich zu professionalisieren und zu vernetzen. Das Modell der Integrationsfirmen wurde auch für andere Zielgruppen interessant und von diesen zunehmend genutzt.
Mit betriebswirtschaftlicher Professionalisierung und zunehmender Markt-orientierung geraten die psychisch kranken und behinderten Menschen zunehmend aus dem Focus der Integrationsfirmen.
Ende der 70er Jahre wurden die ersten sogenannte „Selbsthilfe- oder Zuverdienstfirmen“ zur Schaffung von Dauerarbeits-plätzen, inbesondere für psychisch behinderte Menschen aufgebaut.
Mit der Novelierung des SGB IX im Jahr 2000 fanden Integrationsprojekte im § 132 ff eine gesetzliche Grundlage. Der Personenkreis der behinderten Menschen wurde hier auf alle Behinderungsarten erweitert.
Eine Standortbestimmung
Menschen mit Behinderungen in Integrationsfirmen – Verteilung nach Behinderungsarten 2005 und 2012 (informelle Zahlen der BIH – Juni 2013)
54 %!
19 %!
27 %!
49 %!
14 %!
37 %!
0! 10! 20! 30! 40! 50! 60!
Sonstige!
Geistige Behinderung!
Seelische Behinderung!
2005! 2012!
Warum brauchen wir Zuverdienstangebote?
o Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen steigen. (von etwa 41.000 im Jahr 1993 auf etwa 75.000 im Jahr 2013)
o Es gibt einen zunehmenden Mangel an angepassten Arbeitsplätzen.
o Veränderungen in der Wirtschaftswelt haben zum Wegfall vieler (Nischen-)Arbeitsplätze für Mitarbeiter/innen mit Leistungs- und Anpassungsdefiziten geführt
Warum brauchen wir Zuverdienstangebote?
o Nur ein geringer Teil der chronisch psychischen kranken Menschen steht in einem Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. (nach Angaben der Aktion Psychisch Kranke zwischen 10 und 20 %)
o Die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes an Kontinuität, Flexibilität und Leistung sind in der Regel für chronisch psychisch kranke Menschen nicht zu bewältigen.
o Für chronisch psychisch kranke Menschen beschränkt sich das Angebot zur Teilhabe an Arbeit vor allem auf die Beschäftigung in einer WfbM mit zum Teil zu niedrigen Anforderungen an Komplexität und Intellekt und zu hohen Anforderungen an Arbeitszeit.
(lt. ISB Studie 2006 verlassen etwa 38 % der psychisch kranken Beschäftigten die WfbM wieder. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit eines „Zwischenarbeitsmarktes“ hingewiesen)
Warum brauchen wir Zuverdienstangebote?
Was macht den Zuverdienst für Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen so sinnvoll?
o Flexibilität in den Arbeitszeiten
o Abgestufte Anforderungen an Arbeitsgeschwindigkeit und Arbeitsproduktivität
o Rücksichtnahme auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfälle
o Keine zeitliche Begrenzung der Beschäftigungsdauer
o Kein „Reha - Druck“ zur Erreichung vorgegebener Ziele beruflicher Rehabilitation
…MAN KANN SO BLEIBEN
Was gibt es an Zuverdienstangeboten? (Ergebnisse der Freudenberg Studie)
Vielfältige Angebotsformen z.B. :
o in Anbindung an ein Fachkrankenhauses
o als Kreisinitiative und Alternative zur WfbM
o als eigenständige „Zuverdienstfirma“ mit Regelförderung
o als Zuverdienstfirma im Rahmen einer Dienstleistungs-GmbH
o im Rahmen einer arbeitstherapeutisch ausgerichteten
Tagesstätte
o im Rahmen eines Sozialpsychiatrischen Zentrums
o als Teil einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
o im Rahmen eines komplexen Wohnangebotes
Bundesweite Zuverdienstabfrage bei Anbietern niedrigschwelliger Zuverdienstangebote (BAG Integrationsfirmen 2008)
Was gibt es für länderspezifische Regelungen?
! Bayern: Bezirksspezifische Regelungen mit Personalschlüsseln von 1:6 bis 1:8
! Berlin: Regelungen auf Ebene der Stadtbezirke mit Personalschlüsseln von ca. 1:10 (Empfehlungen)
! Sachsen: Personal und Sachkostenpauschale nach Förderrichtlinie des Sozialministeriums
! NRW: Geringfügige Beschäftigungsangebote in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes als Alternative zur WfbM oder zur Tagesstätte
Was gibt es für kommunale Regelungen?*
* Beispielhaft und nicht vollständig
BIELEFELD Kommunale Regelung mit
Personalschlüssel 1:8
MAINZ Leistungsentgelt pro Stunde
(der ZV-Tätigkeit)
STUTTGART (in GPZ) VW-Kosten pro Stunde (der
ZV-Tätigkeit) + Fahrkosten und Lohn der ZV-MA
GIFHORN Personalkosten (1/3
Sozialpäd.) + Sachkostenpauschale
BODENSEEKREIS (in GPZ / WfbM)
VW-Kosten pro TN und Monat
BREMEN VW-Kosten + Entgelt pro
Monat + Fahrkosten und MAE
Beispiel NRW: Landschaftsverband Rheinland
Modellvorhaben Landschaftsverband Rheinland (seit 01.01.2012 – verlängert bis 31.12.2018)
o Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in Integrationsfirmen oder bei sonstigen Arbeitgebern des Allgemeinen Arbeitsmarktes (incl. Trägern von psychosozialen Einrichtungen und Diensten).
o Als alternatives Angebot zu einer Beschäftigung in einer WfbM oder einer tagesstrukturierenden Maßnahme.
o Die beteiligten Arbeitgeber erhalten zur Sicherung der fachlich-praktischen Anleitung, zum Ausgleich einer behinderungsbedingt verminderten Leistungsfähigkeit sowie für die pädagogische Begleitung einen Zuschuss.
o Dieser beträgt monatlich 75 % des nachgewiesenen Arbeitgeberaufwandes (Arbeitgeberbrutto).
o In Einzelfällen Begleitung durch den IFD.
Beispiel NRW: Landschaftsverband Rheinland
Leistungstyp Durchschnittliche Kosten pro Jahr
Max. Kosten Zuverdienst
Einsparungen
Tagesstrukturierendes Angebot
9.180,- ! 6.091,- ! 3.089,- !
Tagesstätte 11.203,- ! 6.091,- ! 5.112,- !
WfbM 15.574,- ! 6.091,- ! 9.483,- !
Kosten pro Zuverdienstplatz: 450,- ! Einkommen = etwa 590,- ! AG-Brutto
75 % von 590,- ! = etwa 442,- ! Förderung
Pro Jahr 5.305,- ! + Fahrkosten 786,- !
Jährliche Gesamtkosten von etwa 6.091,- Euro
Perspektiven
Zuverdienst-firmen
Ergänzendes Angebot der
Wfbm Tages-stätte
Home-Working
Minijobs auf dem AM
Eigenständiges Leistungsangebot von:
Klinik Wohnen
Zuverdienstangebote
Perspektiven - Qualitätskriterien
Die Anforderungen berücksichtigen das unterschiedliche Leistungsvermögen der Beschäftigten,
- ohne die marktwirt-schaftliche Orien-tierung und den „inklusiven“ Charakter zu verlieren.
Arbeits-anforderungen
Die Beschäftigten werden nach ihrer Leistung und der Leistungsfähigkeit des ZV-Angebotes entlohnt.
(ähnlich wie der leistungs-abhängige Steigerungs-betrag in der WfbM)
Entlohnung
Sowohl die Entlohnung als auch die übrigen Rahmenbedingungen (Status, Fehlzeiten etc.) sind vertraglich geregelt.
Vertragliche Regelungen
Instrumentarien und Verfahren zur indi-viduellen Entwicklung werden genutzt, und Übergänge zu an-deren Diensten und Beschäftigungs-möglichkeiten ermöglicht.
(allerdings kein „Reha-Druck“)
Unterstützung und Begleitung
Perspektiven
Der Deutsche Verein fordert den Gesetzgeber auf, die möglichen Anspruchsgrundlagen für Leistungen der Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung in Zuverdienstprojekten dahingehend zu ändern, dass Zuverdienst als Möglichkeit der Bedarfsdeckung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Aktivierung der Menschen mit Behinderungen ausdrücklich benannt wird.
Leistungsträger sollten gemeinsam die Möglichkeit prüfen, in der jeweiligen Region, in der sie zuständig sind, Zuverdienstprojekte übergreifend zu fördern und ihre Finanzierung sicherzustellen.
Empfehlung des «Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.» zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben (2009)
Aktivitäten und Perspektiven
Die bag-if fordert:
o Die Definition und qualitative Beschreibung eines ergänzenden Leistungstyps „Beschäftigung im Zuverdienst“ in Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben.
o Gesicherte Finanzierungsregelungen unter Berücksichtigung des “Persönlichen Budgets” und des Wunsch- und Wahlrechts. Prüfung der Gewährung von Nachteilsausgleichen aus Mitteln des SGB XII für geringfügig beschäftigte, erwerbsunfähige Personen, welche weniger als drei Stunden arbeiten können.
o Definition des Rechtsstatus der erwerbsunfähig eingestuften Zuverdienst-Beschäftigten ähnlich den Bestimmungen, die für die WfbM-Beschäftigten oder für die Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten nach SGB II § 16d gelten, um Rechtssicherheit für Träger und Arbeitgeber, die das Angebot bereitstellen, zu schaffen.*
*Positionspapier der bag-if (Kassel, März 2015)
Aktivitäten und Perspektiven
o Aufbau von Netzwerken
o Informationen für Nutzer/innen, ZV-Anbieter und Leistungsträger
(Internet, Film, Print)
o Arbeitsmaterialien erstellen o Evaluationsinstrumentarium
o Zuverdienstverträge
o Musterkalkulationen
o Regionale Veranstaltungen (in Kooperation mit relevanten Akteuren)
Aktivitäten und Perspektiven