Kapitel I:Institutionelle Grundlagen und Pflichtbestandteile desund Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses Prof. Dr. Stefan ThieleBergische Universität WuppertalBergische Universität WuppertalFachbereich B – Schumpeter School ofBusiness and EconomicsGaußstraße 20 42119 Wuppertal42119 Wuppertal
Gliederung
1 Institutionelle Grundlageng11 Internationalisierung der Rechnungslegung12 IFRS Foundation und IASB13 Standardsetting- und Endorsement-Prozess14 Konvergenzbestrebungen zwischen IASB und FASB
2 Pflichtbestandteile des IFRS Abschlusses2 Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses21 Überblick22 Die Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses im Einzelnen
221 Bilanz222 Gesamtergebnisrechnung223 Kapitalflussrechnung224 Eigenkapitalveränderungsrechnung225 Anhangangaben225 Anhangangaben
Gliederung
1 Institutionelle Grundlageng11 Internationalisierung der Rechnungslegung12 IFRS Foundation und IASB13 Standardsetting- und Endorsement-Prozess14 Konvergenzbestrebungen zwischen IASB und FASB
2 Pflichtbestandteile des IFRS Abschlusses2 Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses21 Überblick22 Die Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses im Einzelnen
221 Bilanz222 Gesamtergebnisrechnung223 Kapitalflussrechnung224 Eigenkapitalveränderungsrechnung225 Anhangangaben225 Anhangangaben
1 Institutionelle Grundlagen11 Internationalisierung der Rechnungslegung
Gründe für die Internationalisierung der Rechnungslegung
Internationale Kapitalmärkte Transparenz und Vergleichbarkeit börsennotierter Unternehmen Verringerung der Kapitalkosten Verringerung der Kapitalkosten
Internationalisierung der Wirtschaftg Ausweitung des internationalen Handels Grenzüberschreitende Kooperationen und Akquisitionen
Interne Steuerung des Unternehmens Ausrichtung der internationalen Rechnungslegungssysteme an den Ausrichtung der internationalen Rechnungslegungssysteme an den
(umfassenden) Informationsbedürfnissen der Investoren Konvergenz des externen und des internen Berichtswesens
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 4
1 Institutionelle Grundlagen11 Internationalisierung der Rechnungslegung
Gegenüberstellung common law- und code law-System
common law (case law) code law
begrenzte Anzahl von Gesetzes-vorschriften die durch Rechtsprechung für
umfangreiche Gesetzesvorschriften, die möglichst alle Spezialfälle abdecken sollenvorschriften, die durch Rechtsprechung für
Einzelfälle (cases) ausgelegt werdenmöglichst alle Spezialfälle abdecken sollen
geringer Abstraktionsgrad:R l lt fü d S i lf ll fü d
hoher Abstraktionsgrad: Regeln gelten für Regeln gelten nur für den Spezialfall, für den sie entwickelt wurden
alle gleichartigen Fälle
Rechnungslegung beruht zu einem Rechnungslegung beruht wesentlich auf wesentlichen Teil auf detaillierten, kasuistisch geregelten Verlautbarungen von privatrechtlichen Organisationen
Gesetzesvorschriften, sowie auf kodifiziertem und nicht kodifiziertem GoB-System
Bsp.: UK, Irland, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Indien
Bsp.: Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Spanien
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 5
Quelle: In Anlehnung an PELLENS, B./FÜLBIER, R. U./GASSEN, J./SELLHORN, T., Internationale Rechnungslegung, 8. Aufl., Stuttgart 2011, S. 38.
Gliederung
1 Institutionelle Grundlageng11 Internationalisierung der Rechnungslegung12 IFRS Foundation und IASB13 Standardsetting- und Endorsement-Prozess14 Konvergenzbestrebungen zwischen IASB und FASB
2 Pflichtbestandteile des IFRS Abschlusses2 Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses21 Überblick22 Die Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses im Einzelnen
221 Bilanz222 Gesamtergebnisrechnung223 Kapitalflussrechnung224 Eigenkapitalveränderungsrechnung225 Anhangangaben225 Anhangangaben
1 Institutionelle Grundlagen12 IFRS Foundation und IASB
Die IFRS Foundation (I)
Gründung 1973 als International Accounting Standards Committee (IASC)
Umstrukturierung durch eine wesentliche Neuorganisation zum International Umstrukturierung durch eine wesentliche Neuorganisation zum International Accounting Standards Board (IASB) und zur International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) am 1. April 2001
Umbenennung der IASCF in International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS Foundation) am 1. Juli 2010Foundation (IFRS Foundation) am 1. Juli 2010
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 7
1 Institutionelle Grundlagen12 IFRS Foundation und IASB
Die IFRS Foundation (II)
Privatrechtliche Organisation unter der Führung von 22 Trustees (Treuhändern)
Die Trustees ernennen Mitglieder Die Trustees ernennen Mitglieder des International Accounting Standards Board (IASB), des IFRS Interpretations Committee desp IFRS Advisory Council und der SME Implementation Group.
Aufgaben Überwachung und Finanzierung des IASB Überwachung und Finanzierung des IASB Bereitstellung der Organisationsstruktur
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 8
1 Institutionelle Grundlagen12 IFRS Foundation und IASB
Organisation der IFRS FoundationTrustees
IFRS Advisory Council und weitere
Legende:
ernennt
berichtet
Trustees (22 Mitglieder)
International Accounting
Council und weitereAdvisory Bodies
berät
gStandards Board (16 Mitglieder)
ConsultativeGroups
IFRS Interpretations Committee Liaison-Aktivitäten SME Implementation
Group(14 Mitglieder)
S i St ff
(27 Mitglieder)
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 9
Senior Staff
Quelle: In Anlehnung an PELLENS, B./FÜLBIER, R. U./GASSEN, J./SELLHORN, T., Internationale Rechnungslegung, 9. Aufl., Stuttgart 2014, S. 48.
1 Institutionelle Grundlagen12 IFRS Foundation und IASB
Aufgaben der Gremien der IFRS Foundation (I)
IFRS Advisory Council Beratung des IASB in fachlichen Fragen
Weitere Advisory Bodies Weitere Advisory Bodies Unterstützung des IASB bei seiner Facharbeit, z. B. durch das Capital Markets
Advisory Commitee Consultative Groups Fallweise eingesetzte, projektbezogene Arbeitsgruppen Erarbeitung von Vorschlägen für die einzelnen Entwicklungsstufen eines Erarbeitung von Vorschlägen für die einzelnen Entwicklungsstufen eines
Standards Liaison-Aktivitäten Pflege der Beziehungen zu nationalen Rechnungslegungsgremien
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 10
1 Institutionelle Grundlagen12 IFRS Foundation und IASB
Aufgaben der Gremien der IFRS Foundation (II)
IFRS Interpretations Committee Erarbeitung von Interpretationshilfen für bestehende Auslegungsfragen
SME Implementation Group SME Implementation Group Erstellung einer Implementation Guidance und Weiterleitung von
Änderungsvorschlägen für den IFRS for SMEs an den IASB
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 11
1 Institutionelle Grundlagen12 IFRS Foundation und IASB
Die Standards des IASB
IASB verabschiedet die Standards zur Rechnungslegung International Financial Reporting Standards (IFRS) früher: International Accounting Standards (IAS) früher: International Accounting Standards (IAS)
Der Begriff „IFRS“ umfasst i. e. S. nur die neu vom IASB herausgegebenen g g gStandards.
Die IFRS“ i w S umfassen sämtliche Veröffentlichungen des IASB d h auch die Die „IFRS i. w. S. umfassen sämtliche Veröffentlichungen des IASB, d. h. auch die IFRIC und die vom IASC veröffentlichten IAS und SIC (IAS 1.7).
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 12
1 Institutionelle Grundlagen12 IFRS Foundation und IASB
IFRS 1 E t li A d d I t ti l Fi i l R ti St d d
Die Standards im Überblick: IFRS
IFRS 1: Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse
IFRS 4 V i h t ä IFRS 4: Versicherungsverträge IFRS 5: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und
aufgegebene Geschäftsbereiche IFRS 6: Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen IFRS 6: Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben IFRS 8: Geschäftssegmente IFRS 9: Finanzinstrumente (noch nicht endorsed) IFRS 9: Finanzinstrumente (noch nicht endorsed) IFRS 10: Konzernabschlüsse IFRS 11: Gemeinschaftliche Vereinbarungen IFRS 12: Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen IFRS 12: Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen IFRS 13: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert IFRS 14: Regulatorische Abgrenzungsposten (noch nicht endorsed)
IFRS 15 E lö V t ä it K d ( h i ht d d)
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 13
IFRS 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden (noch nicht endorsed)
1 Institutionelle Grundlagen12 IFRS Foundation und IASB
Die Standards im Überblick: IAS 1-19
IAS 1: Darstellung des Abschlusses IAS 2: Vorräte IAS 7: Kapitalflussrechnungen IAS 7: Kapitalflussrechnungen IAS 8: Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungs-
bezogenen Schätzungen und Fehler IAS 10: Ereignisse nach der Berichtsperiode IAS 11: Fertigungsaufträge IAS 12: Ertragsteuern IAS 12: Ertragsteuern IAS 16: Sachanlagen IAS 17: LeasingverhältnisseIAS 17: Leasingverhältnisse IAS 18: Umsatzerlöse IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 14
1 Institutionelle Grundlagen12 IFRS Foundation und IASB
Die Standards im Überblick: IAS 20-32
IAS 20: Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
IAS 21: Auswirkungen von WechselkursänderungenIAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen IAS 23: Fremdkapitalkosten IAS 24: Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen
und Personen IAS 26: Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen IAS 27: Einzelabschlüsse IAS 27: Einzelabschlüsse IAS 28: Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen IAS 29: Rechnungslegung in Hochinflationsländern IAS 32: Finanzinstrumente: Darstellung
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 15
1 Institutionelle Grundlagen12 IFRS Foundation und IASB
Die Standards im Überblick: IAS 33-41
IAS 33: Ergebnis je Aktie IAS 34: Zwischenberichterstattung IAS 36: Wertminderung von Vermögenswerten IAS 36: Wertminderung von Vermögenswerten IAS 37: Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und
Eventualforderungen IAS 38: Immaterielle Vermögenswerte IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien IAS 41: Landwirtschaft
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 16
1 Institutionelle Grundlagen12 IFRS Foundation und IASB
Aufbau der Standards
IAS (alt) IFRS (neu)
Einleitung (introduction),Zi l t ( bj ti )
Einleitung (introduction),Zi l t ( bj ti ) Zielsetzung (objective),
Anwendungsbereich (scope) Definitionen verwendeter Begriffe eigentlicher Standard, jeweils mit Prinzipien (fett
Zielsetzung (objective), Anwendungsbereich (scope) eigentlicher Standard, wobei die grundlegenden
Prinzipien fett gedruckt sind und die Detailregeln ineigentlicher Standard, jeweils mit Prinzipien (fett und kursiv gesetzt) und mit näheren Erläuterungen (guidance),
Angaben (disclosures) und zum Teil auch
Prinzipien fett gedruckt sind und die Detailregeln in normalem Druck gesetzt sind,
Angaben (disclosures) und zum Teil auch Darstellung(presentation),
Darstellung (presentation), ggf. Übergangsvorschriften (transitional
provisions), In Kraft Treten (effective date)
ggf. Übergangsvorschriften (transitional provisions), In-Kraft-Treten (effective date), ein Anhang mit der Definition verwendeter Begriffe,
wobei definierte Begriffe in Standardtext kursiv gedruckt In-Kraft-Treten (effective date), ggf. Anhänge mit Beispielen, Illustrationen,
Grundlagen der Beschlussfassung etc.
wobei definierte Begriffe in Standardtext kursiv gedruckt sind, und ggf. weitere Anhänge, insbesondere Anwendungsleitlinien (application guidance), etc.
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 17
Quelle: WAGENHOFER, A., Internationale Rechungslegungslegungsstandards – IAS/IFRS , 6. Aufl., München 2009, S. 82-85.
1 Institutionelle Grundlagen12 IFRS Foundation und IASB
Der International Accounting Standards Board (IASB)
Ziele des IASB sind laut der Satzung der IFRS Foundation (IFRS FoundationConstitution Par. 2): Im öffentlichen InteresseIm öffentlichen Interesse einen einzigen gültigen Satz an hochwertigen, verständlichen und
durchsetzbaren globalen Standards der Rechnungslegung zu entwickeln,f die hochwertige, transparente und vergleichbare Informationen in Abschlüssen
und sonstigen Finanzberichten sicherstellen, um die Teilnehmer in den Kapitalmärkten der Welt und andere Nutzer beimum die Teilnehmer in den Kapitalmärkten der Welt und andere Nutzer beim
Treffen wirtschaftlicher Entscheidungen zu unterstützen; die Nutzung und konsequente Anwendung dieser Standards zu fördern und
d l d d d h l d eine Konvergenz der nationalen Standards der Rechnungslegung mit den IFRS zu hochwertigen Lösungen herbeizuführen.
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 18
1 Institutionelle Grundlagen12 IFRS Foundation und IASB
Arbeit und Entwicklung des IASB/der IFRS Foundation im Zeitablauf
1973 – 1987 Entwicklung von Standards mit zahlreichen Wahlrechten
1987 – 1993Ausarbeitung eines Frameworks (Rahmenkonzeptes) und Reduzierung vonWahlrechten (Comparability Project)
1993 – 2000Erfüllung der Anforderungen der internationalen Organisation der Börsenaufsichtsbehörden (IOSCO): „Core Set of Standards“
seit 2001
Neuorganisation in IASCF und IASB Versuch der wesentlichen Verbesserung (Improvements Project) Weiterentwicklung der Regelungen unter der Bezeichnung IFRSg g g g Akzeptanz der IFRS durch die EG (Endorsement)
(EG-Verordnung 1606/2002 vom 19. Juli 2002)
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 19
Gliederung
1 Institutionelle Grundlageng11 Internationalisierung der Rechnungslegung12 IFRS Foundation und IASB13 Standardsetting- und Endorsement-Prozess14 Konvergenzbestrebungen zwischen IASB und FASB
2 Pflichtbestandteile des IFRS Abschlusses2 Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses21 Überblick22 Die Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses im Einzelnen
221 Bilanz222 Gesamtergebnisrechnung223 Kapitalflussrechnung224 Eigenkapitalveränderungsrechnung225 Anhangangaben225 Anhangangaben
1 Institutionelle Grundlagen13 Standardsetting- und Endorsement-Prozess
Standardsetting-Prozess für IFRS/IFRIC (due process)
Projektvorschlag und Aufnahme in den Arbeitsablauf des IASB
Projektplanung und Bildung von Arbeitsgruppenj p g g g pp
Veröffentlichung eines Vorentwurfes (discussion paper) zur öffentlichen Kommentierung
Veröffentlichung eines Standardentwurfes (exposure draft) zur öffentlichen
Auswertung der externen Kommentierung
Veröffentlichung eines Standardentwurfes (exposure draft) zur öffentlichen Kommentierung
Auswertung der externen Kommentierung
Verabschiedung des Standards
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 21
IFRS / IFRIC
1 Institutionelle Grundlagen13 Standardsetting- und Endorsement-Prozess
Projektagenda des IASB (Auszug)
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 22
Abrufbar unter http://http://www.ifrs.org/current-projects/iasb-projects/Pages/iasb-work-plan.aspx (Stand: August 2014).
1 Institutionelle Grundlagen13 Standardsetting- und Endorsement-Prozess
Endorsement-Prozess für IFRS/IFRICIASB
IFRS/IFRIC
European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)
Interessenvertretung
p p g y p
EU Kommission
Standards AdviceReview Group (SARG)Stellungnahme
Vorbereitung eines Vorschlages und fachliche Begleitung
EU-Kommission Annahme/Ablehnung
von IFRS Beschreibung und
Vereinbarkeit mit EU-ReLe-
Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit
Weiterleitung an EU-Rat und EU-Parlament, die eine
orsc
chla
g
ngna
hme
Accounting Regulatory Committee (ARC)
Richtlinien Prüfung der Eignung als EU-
ReLe-Norm
Kontrollfunktion innehabenVo
Stel
lun
Able
hnun
g
EU-Rat / EU-Parlament
Zustimmung
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 23
IFRS / IFRIC EU-VOQuelle: OVBERSBERG, T., Übernahme der IFRS in Europa: Der Endorsement-Prozess – Status quo und Aussicht, in: DB 2007, S. 1599 f.
1 Institutionelle Grundlagen13 Standardsetting- und Endorsement-Prozess
Endorsement-Agenda der EFRAG (Auszug)
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 24
Abrufbar unter http://www.efrag.org/ (Stand: August 2014).
Gliederung
1 Institutionelle Grundlageng11 Internationalisierung der Rechnungslegung12 IFRS Foundation und IASB13 Standardsetting- und Endorsement-Prozess14 Konvergenzbestrebungen zwischen IASB und FASB
2 Pflichtbestandteile des IFRS Abschlusses2 Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses21 Überblick22 Die Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses im Einzelnen
221 Bilanz222 Gesamtergebnisrechnung223 Kapitalflussrechnung224 Eigenkapitalveränderungsrechnung225 Anhangangaben225 Anhangangaben
1 Institutionelle Grundlagen14 Konvergenzbestrebungen zwischen IASB und FASB
Konvergenz von IFRS und US-GAAP
Norwalk Agreement (Oktober 2002) Absichtserklärung des IASB und des FASB, künftig gemeinsam die Konvergenz
der beiden Regelwerke voranzutreibender beiden Regelwerke voranzutreiben Short Term Convergence Project zur Reduzierung bestehender Unterschiede Koordination der künftigen Joint Projects
Memorandum of Understanding (MoU) (Februar 2006) Bestätigung und Konkretisierung der im Norwalk Agreement vereinbarten Bestätigung und Konkretisierung der im Norwalk Agreement vereinbarten
Ziele und Prinzipien Ablösung des Short Term Convergence Project durch vermehrte Joint Projects
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 26
1 Institutionelle Grundlagen14 Konvergenzbestrebungen zwischen IASB und FASB
Anerkennung von IFRS und IASB in den USA
Anerkennung der IFRS durch die SEC (Juni 2007) An US-amerikanischen Börsen notierten Unternehmen mit Sitz außerhalb der
USA ist es gestattet, ihr Finanzreporting nach IFRS aufzustellenUSA ist es gestattet, ihr Finanzreporting nach IFRS aufzustellen Gültig für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2009 beginnen Überleitung auf US-GAAP ist nicht notwendig
Anerkennung des IASB als Rechnungslegungsstandardsetter durch das AICPA (Mai 2008)(Mai 2008)
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 27
Gliederung
1 Institutionelle Grundlageng11 Internationalisierung der Rechnungslegung12 IFRS Foundation und IASB13 Standardsetting- und Endorsement-Prozess14 Konvergenzbestrebungen zwischen IASB und FASB
2 Pflichtbestandteile des IFRS Abschlusses2 Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses21 Überblick22 Die Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses im Einzelnen
221 Bilanz222 Gesamtergebnisrechnung223 Kapitalflussrechnung224 Eigenkapitalveränderungsrechnung225 Anhangangaben225 Anhangangaben
2 Bestandteile des IFRS-Abschlusses21 Überblick
Pflichtbestandteile und Zweck des IFRS-Abschlusses
Ein vollständiger IFRS-Abschluss besteht aus einer Bilanz (statement of financial position), einer Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) einer Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income), einer Kapitalflussrechnung (statement of cash flows), einer Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity) g p g g g q y
sowie aus erläuternden Anhangangaben (notes).
Zweck des IFRS-Abschlusses ist es, den Adressaten der Rechnungslegung entscheidungsrelevante Informationen über die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über die künftigen Cashflows des Unternehmens zu vermitteln.
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 29
2 Bestandteile des IFRS-Abschlusses21 Überblick
Zusammenhang zwischen den Pflichtbestandteilen des IFRS-Abschlusses
Kapitalflussrechnung BilanzEigenkapitalverän-derungsrechnung
Anfangsbestand liquide Mittel+ Einzahlungen– Auszahlungen
Anlage-vermögen
U l f
Eigen-kapital
F d
Anfangsbestand Eigenkapital+ Zugänge Eigenkapital– Abgänge Eigenkapital
= Endbestand liquide Mittel Umlauf-vermögen
davonliquide
Fremd-kapital
Gesamtergebnis-
+ Gesamtergebnis= Endbestand Eigenkapital
qMittel
Gesamtergebnisrechnung
G V i k E t äAnhangangaben GuV-wirksame Erträge– GuV-wirksame Aufwendungen= Gewinn oder Verlust+ sonstiges Ergebnis
Anhangangaben
Darstellung wahlweise in einem oder in zwei Rechenwerken
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 30
g g= Gesamtergebnis
Gliederung
1 Institutionelle Grundlageng11 Internationalisierung der Rechnungslegung12 IFRS Foundation und IASB13 Standardsetting- und Endorsement-Prozess14 Konvergenzbestrebungen zwischen IASB und FASB
2 Pflichtbestandteile des IFRS Abschlusses2 Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses21 Überblick22 Die Pflichtbestandteile des IFRS-Abschlusses im Einzelnen
221 Bilanz222 Gesamtergebnisrechnung223 Kapitalflussrechnung224 Eigenkapitalveränderungsrechnung225 Anhangangaben225 Anhangangaben
22 Die Bestandteile des IFRS-Abschlusses im Einzelnen221 Bilanz
Zweck und Inhalt der Bilanz
Zweck der Bilanz ist es, ein umfassendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zum Ende einer Berichtsperiode zu vermitteln.
Inhalt der Bilanz: Auf der Aktivseite werden die Vermögenswerte des Unternehmens
ausgewiesen (Mittelverwendung). Die Passivseite gibt Auskunft über die Schulden des Unternehmens. Darüber
hinaus wird hier das Eigenkapital als Saldo zwischen Vermögen und Schuldenhinaus wird hier das Eigenkapital als Saldo zwischen Vermögen und Schulden des Unternehmens ausgewiesen (Mittelherkunft).
l d d l h d k d h d d d Gliederung der Bilanz nach der Fristigkeit oder nach der Liquidität der Vermögenswerte und Schulden
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 32
22 Die Bestandteile des IFRS-Abschlusses im Einzelnen222 Gesamtergebnisrechnung
Zweck und Inhalt der Gesamtergebnisrechnung
Zweck der Gesamtergebnisrechnung ist es, Informationen über das Ausmaß und die Quellen der Unternehmensleistung in einer Periode zu vermitteln.
Gegenüberstellung von erfolgswirksamen Aufwendungen und Erträgen führt zum Gewinn oder Verlust der Periode (profit or loss)
Unter Berücksichtigung des sonstigen Ergebnisses (erfolgsneutrale Ergebnisbe-standteile) wird das Gesamtergebnis der Periode (comprehensive income)standteile) wird das Gesamtergebnis der Periode (comprehensive income) ermittelt.
d b h h l d l h d Für die Gesamtergebnisrechnung ist nach IAS 1.82 lediglich eine Mindest-gliederung vorgeschrieben. Dies führt zu zahlreichen Freiheitsgraden bei der konkreten Ausgestaltung der Präsentationsform der Gesamtergebnisrechnung.
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 33
22 Die Bestandteile des IFRS-Abschlusses im Einzelnen223 Kapitalflussrechnung
Di K i lfl h ib d üb A k f f l h W i i
Zweck und Inhalt der Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung gibt darüber Auskunft, auf welche Weise im Unternehmen liquide Mittel erwirtschaftet und verwendet werden, indem u. a. die finanzielle Lage des Unternehmens detailliert abgebildet wird und Informationen über die Fähigkeit des Unternehmens, Überschüsse an liquiden
Mitteln zu erwirtschaften und seinen Zahlungsverpflichtungen nachzu-kommen, vermittelt werden.
Darüber hinaus dient die Kapitalflussrechnung der Planung des künftigen Liquiditätsbedarfs Dabei gilt es die Höhe den zeitlichen Anfall und dieLiquiditätsbedarfs. Dabei gilt es, die Höhe, den zeitlichen Anfall und die Wahrscheinlichkeit künftiger Zu- und Abflüsse liquider Mittel zu prognostizieren.
Zu den liquiden Mitteln zählen die Zahlungsmittel (Barmittel und Sichteinlagen) Zu den liquiden Mitteln zählen die Zahlungsmittel (Barmittel und Sichteinlagen) und die Zahlungsmitteläquivalente (kurzfristige, äußerst liquide Finanz-investitionen, die jederzeit liquidiert werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen)
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 34
Wertschwankungen unterliegen).
22 Die Bestandteile des IFRS-Abschlusses im Einzelnen223 Kapitalflussrechnung
Aufbau der Kapitalflussrechnung
IAS 7 schreibt kein Mindestgliederungsschema für die Kapitalflussrechnung vor. Exemplarisch könnte eine Kapitalflussrechnung die folgende Gestalt haben:
Betriebliche EinzahlungenBetriebliche Einzahlungen– Betriebliche Auszahlungen=Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (1)
DesinvesitionseinzahlungenDesinvesitionseinzahlungen– Investitionsauszahlungen=Cashflow aus Investitionstätigkeit (2)
i i i hlFinanzierungseinzahlungen– Finanzierungsauszahlungen=Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (3)
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit darf nach IAS 7.21 wahlweise direkt d i di k (d h k d h b hl öß ) i l d
Veränderung des Finanzmittelfonds ((1) + (2) + (3))
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 35
oder indirekt (durch Korrektur anderer Jahresabschlussgrößen) ermittelt werden.
22 Die Bestandteile des IFRS-Abschlusses im Einzelnen224 Eigenkapitalveränderungsrechnung
Zweck und Inhalt der Eigenkapitalveränderungsrechnung
Die Buchwertveränderungen des Eigenkapitals resultieren nicht nur aus dem Saldo der Aufwendungen und Erträge einer Periode, sondern auch aus Trans-aktionen mit Anteilseignern (z. B. Kapitalerhöhungen). Hierüber gibt die g p g gEigenkapitalveränderungsrechnung Auskunft.
N h IAS 1 106 ü i d t di f l d A b ht d Nach IAS 1.106 müssen mindestens die folgenden Angaben gemacht werden: Periodengesamtergebnis untergliedert für auf Anteilseigner der Mutterunter-
nehmens und auf Minderheitsgesellschafter entfallende Anteile,g Effekte aus der retrospektiven Anwendung oder Anpassungen nach IAS 8 auf
sämtliche Bestandteile des Eigenkapitals und Überleitung sämtlicher Bestandteile des Eigenkapitals vom Beginn bis zum Überleitung sämtlicher Bestandteile des Eigenkapitals vom Beginn bis zum
Ende der Periode, wobei zwischen erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Veränderungen zu unterscheiden ist (Überleitung darf alternativ auch im
h b d )
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 36
Anhang angegeben werden).
22 Die Bestandteile des IFRS-Abschlusses im Einzelnen225 Anhangangaben
Zweck und Inhalt der Anhangangaben
In den notes sind Angaben zu zahlreichen Sachverhalten zu machen, die den Informationsgehalt des IFRS-Abschlusses erhöhen sollen.
Der Umfang der notes ist nicht – wie etwa im HGB – an zentraler Stelle geregelt. Vielmehr ergeben sich die angabepflichtigen Sachverhalte aus den einzelnen St d d S i d bStandards. So sind bspw. die Zusammensetzung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
(IAS 7.45) und die bei der Bewertung von Sachanlagen verwendeten Abschreibungsmethoden
(IAS 16.73)in den notes anzugebenin den notes anzugeben.
Stefan Thiele | Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte | Kapitel I | WS 2014/15 | Folie 37