Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte:
Probleme, Handlungsmöglichkeiten und Forderungen aus kommunaler Sicht
Kreisbaurat Dirk KopmeyerLandkreis Emsland
Herbsttagung der Agrarsozialen Gesellschaft e.V., Göttingen, 11.11.2011
2Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte 2
Inhalt des Vortrages
Das Emsland Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion am Beispiel der
Hähnchenmast. Befürchtungen der Bevölkerung. Probleme im Genehmigungsverfahren. Auswirkungen von Tierhaltungsanlagen auf den Außenbereich und die
Entwicklungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden. Bauleitplanung zur Steuerung der Tierhaltung, Vorgehen der Städte und
Gemeinden, erste Erfahrungen. Forderung des emsländischen Kreistages: Weiterentwicklung des
Baurechtes, teilweise Entprivilegierung der Landwirtschaft.
3Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Das Emsland Daten & Fakten: Mit 2.880 km² zweitgrößter Kreis
Deutschlands, 500 km westlich von Berlin gelegen.
60 km Staatsgrenze zu den Niederlanden
312.280 Menschen (2010). Die Region ist geprägt durch
- die Ems- Energiewirtschaft (Kernenergie, konventionelle und regenerative Energie), - leistungsfähige mittelständische Betriebe,- Kreuzfahrtschiffbau, - landwirtschaftliche Produktion,- besondere Naturräume- sanften Rad- und Wassertourismus
www.emsland.de
4Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Prognos-Studie ermittelt Zukunftsperspektivenaller Regionen in Deutschland
Untersuchte Themenbereiche: Demografie, Arbeitsmarkt, Wettbewerb und Innovation sowie Wohlstand und soziale Lage
Platzierung des Landkreises Emsland im Zukunftsatlas 2010
Gesamtrang: 71 von 412 (2004: Platz 172) Platzierung in der Kategorie Dynamik: 4
Wichtige Erfolgsfaktoren laut Handelsblatt:Erfindergeist, Kooperationsbereitschaft und Sturheit
Das Emsland im Zukunftsatlas 2010
5Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Emsland, ist gekennzeichnet durch:Drastischer Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe
Landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Emsland
- > 1 ha; 1980 bis 2007 -
19801981198219831984198519861987198819891990199119921993199419951996199719981999 2001 2003 2005 20070
2000
4000
6000
8000
10000LW-Betriebe
Betriebe 94839352924290848979884587378391812279857793735271716977680564566311620760395399 5058 4592 4287 3956
6Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Emsland, ist gekennzeichnet durch:Zuwachs an Produktionsanlagen, Beispiel Hähnchenmast
6
Beantragte und genehmigte Hähnchenmast- und Hennenplätze im Emsland von 1997 - 2010
0
5.000.000
10.000.000
15.000.000
20.000.000
25.000.000
30.000.000
35.000.000
40.000.000
45.000.000
50.000.000
Dez 97 Dez 98 Dez 99 Dez 00 Dez 01 Dez 02 Dez 03 Dez 04 Dez 05 Dez 06 Dez 07 Dez 08 Dez 09 Dez 10
Zeitachse
Summe beantr. & gen.genehmigte TierzahlTierzahl im Verfahren
44 Mio.gen. u. beant.
33 Mio.genehmigt
7Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Emsland, bedeutet35% der niedersächsischen Tierplätze für Geflügel
Tierplätze GeflügelLK Emsland im Vergleich
57% Niedersachsen
8% LK Grafschaft Bentheim
35% LK Emsland
Quelle: Fachbereich Veterinärwesen, LK Emsland
8Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte 8
Biogasanlagen(14.02.2011):
120 Anlagen mit 45,9 MW genehmigt.
38 Anlagen mit 13,6 MW im Antragsverfahren.
Demnächst sind rund 59,5 MW elektrische Leistung durch Biogas abgedeckt.
Demnächst 200 Anlagen im Emsland?
Landwirtschaft im Emsland, Biogasgewinnung
9Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte 9
Erneuerbare Energien im Emsland
Anteile erneuerbarer Energien an der Energiebereitstellung in Deutschland
3,2 3,6
0,2
2,64,7
8,9
5,5
8,4
16,1
10,1
141)
mindestens 301)
102)
182)
0
5
10
15
20
25
30
35
Anteile EE am gesamtenEndenergieverbrauch
(Strom, Wärme, Kraftstoffe)
Anteile EE am gesamtenStromverbrauch
Anteile EE an dergesamten
Wärmebereitstellung
Anteile EE am gesamtenKraftstoffverbrauch
Anteile EE am gesamtenPrimärenergieverbrauch
[%]
1998 2000 2002 2004
2006 2007 2008 2009
2020 2020Ziele der Bundesregierung
Ziele nach EU-RL 2009/28/EG
4)3)
Bru
ttoen
dene
rgie
verb
rauc
h
1) Quellen: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) vom 25.10.2008 und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vom 7.8.2008; 2) Quelle: EU-Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bzw. am EEV im Verkehrsbereich;
3) Der gesamte Verbrauch an Motorkraftstoff, ohne Flugbenzin; 4) Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. (AGEB);EE: Erneuerbare Energien; Quelle: BMU-KI III 1 nach Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat); Bild: BMU / Brigitte Hiss; Angaben vorläufig
Quelle: AGEE Stat
Emsland 2011: >70%
2020
10Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Emsland,ist zusammenfassend gekennzeichnet durch:
Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe und der Beschäftigten in der Landwirtschaft..
Einen ungebrochenen Trend zu größeren Einheiten. Enorme Steigerung der Produktivität in der Landwirtschaft, gepaart mit
hoher Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe.
Es entstehen agrarindustrielle, teilweise nur noch als landwirtschaftsähnliche Produktionsanlagen zu bezeichnende Anlagen.(BVerwG, Beschluss vom 27.06.1983)
Dynamischer Ausbau der Bioenergie. Steigende Flächenkonkurrenz, Erhöhung der Pachtpreise.
11Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Emsland
Bis heute gilt:
Die Landwirtschaft im Emsland ist im Einklang mit der Umgebung und mit ihrer Arbeit und Entwicklung in der Bevölkerung verankert und akzeptiert!
Landwirtschaftliche Produktion und Veredlung tragen erheblich zum wirtschaftlichen Erfolg der Region bei.
Aber:
Agrarindustrielle Entwicklungen führen dazu, dass
- die Stimmung kippt. - die Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet. - Gesundheitsschäden und Umweltbelastungen befürchtet werden.- Tierschutzaspekte vermehrt diskutiert werden.
Dazu jetzt im Einzelnen
11
12Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Spannungsfeld .......Tourismus
Der Tourismus hat in den letzten Jahren eine enorme Entwicklung genommen und sich zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor im Emsland entwickelt.
Die Erwartungshaltung des Urlaubers ist eine intakte Natur und Landschaft ohne „Störungen“.
Die Tourismusbranche befürchtet negative Folgen durch die landwirtschaftliche Entwicklung.
Ausbleiben von Gästen. Furcht vor unangenehmen Gerüchen, zerstörtem
Landschaftsbild. Es besteht die latente Gefahr, dass die äußerst positive
Wahrnehmung des Emslandes bei den Besuchern in ein Negativimage umschlägt.
12
Gästeübernachtungen - Landkreis Emsland und Niedersachsen; seit 1988 -
Quelle: StuKo 06.02.3.0Datei: GästeÜbernELNds%.pr4Ort: AS/EL-Stat + HG-PPT
1988 1990 1995 2000 2005 2006 2007 2008 20090
50
100
150
200
250
3001988 = 100
LK Emsland 100 129 161 220 215 242 254 258 281Niedersachsen 100 114 123 133 117 119 123 126 141
(In gewerblichen Betrieben mit mehr als 8 Betten)
13Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Spannungsfeld ..... Flächenverbrauch, Monokultur und (gefühlte) Vermaisung der Landschaft
13
Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
14Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Spannungsfeld ..... enormer Nährstoffüberschüsse
Die hohen Tierzahlen gepaart mit flächenlosen Betrieben und die große Zahl an Biogasanlagen führt zu einem sehr hohen Nährstoffanfall.
Die entstehenden Wirtschaftsdünger sind von den flächenlosen Betriebe nur in überbetrieblichen Verbünden zu verwerten.
Es erfolgt ein Nährstofftransport in andere Regionen(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern).
Im Emsland fehlen rechnerisch rund 41.000 ha landwirtschaftliche Fläche zur Aufnahme der ent-stehenden Dünger, Tendenz steigend.
Eine lückenlose Kontrolle der Nährstoffverwertungwird angestrebt.
Bundesverbringensverordnung soll durch eine Lan-desverordnung konkretisiert werden.
14
Grundwasserkörper im schlechten Zustand, Quelle: MU Nds.
15Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Spannungsfeld ....... zunehmend schwieriger werdender Genehmigungsverfahren Belastungen durch Gerüche, Stäube, Bioaerosole, Ammoniak werden
befürchtet. Tierschutz wird verstärkt angemahnt. Umfangreiche Einwendungen werden erhoben. Erörterungstermine werden verstärkt zur Auseinandersetzung über
grundsätzliche politische Bewertungen genutzt. Bürgerinitiativen formieren sich und formulieren kritische Positionen. Umweltverbände nehmen in allen Genehmigungsverfahren Stellung. Die Komplexität der Genehmigungsverfahren nimmt stetig zu:
Anforderung zusätzlicher Gutachten zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit (Brandschutz, Bioaerosole).
Steigende Kosten im Verfahren, hoher Zeitaufwand.
15
16Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Die Privilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben führt zu einer Zersiedlung des Außenbereichs!
Anteil der gewerblichen Tierhaltungsanlagen nach § 35 Abs.1 Nr. 4BauGB Geflügelmast: ca. 95% der Anträge Schweinemast: ca. 90% der Anträge
Landwirtschaft im Spannungsfeld ……der Ortsentwicklung
17Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
18Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
19Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Das BVerwG hat in dem Beschluss entschieden, dass eine gewerbliche Tierhaltungsanlage gem. § 35 (1) Nr. 4 BauGB im Außenbereich zulässig sein kann.
Dieses hängt davon ab, ob das Vorhaben nicht auch im Innenbereich ausgeführt werden könnte, d.h. ob es in der konkreten Gemeinde einen beplanten oder unbeplanten Innenbereich gibt, in dem das Vorhaben gem. § 30 oder gem. § 34 BauGB zugelassen werden könnte.
Das Vorhaben soll „wegen seiner nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung“ nur im Außenbereich ausgeführt werden“ (Nr.4)
Die obergerichtliche Rechtsprechung (zuletzt etwa OVG NRW, Beschl. v. 02.06.2009 – 8 B 572.09 – BauR 2009, 1569) und die Praxis sind der Entscheidung ganz überwiegend gefolgt.
Richtungsweisender Beschluss des BVerwG vom 27.06.1983 -4B 201.82- (180.000 Geflügelmastplätze)
20Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Beeinträchtigung der gemeindlichen Entwicklung der Gemeinde W
Sperrgebiet der WTD 91
Immissionsradien nach VDI 3471/3472
21Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Beeinträchtigung der gemeindlichen Entwicklung der Gemeinde S
Immissionsradien nach VDI 3471/3472
22Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Zersiedlung des unbeplanten Außenbereichs der Gemeinde W
320.000 Hähnchenmastplätze
Immissionsradien nach VDI 3471/3472
23Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Zersiedlung des unbeplanten Außenbereichs der Gemeinde H
335.000 HähnchenmastplätzeImmissionsradien
nach VDI 3471/3472
24Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Landwirtschaft im Spannungsfeld der Ortsentwicklung Landwirtschaft kann die Ortsentwicklung nachhaltig/nachteilig beeinflussen. Die Privilegierung der Landwirtschaft im Baurecht (BauGB) gepaart mit der
Rechtsprechung des BVerwG vom 27.06.1983 leistet der Zersiedlung des Außenbereichs Vorschub.
Nicht die Gemeinde steuert die gemeindliche Entwicklung, sondern das privilegierte landwirtschaftliche Bauvorhaben und steht ggf. einer späteren gemeindlichen Planung entgegen.
Der im Baugesetzbuch normierte Privilegierungstatbestand führt zu gemeindlich nicht zu kontrollierenden Verwerfungen.
§1 Abs.3 BauGB: Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
24
25Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Intensivtierhaltung als Gegenstand der städtebaulichen Planung Ansiedlungen von Anlagen der Intensivtierhaltung im planungsrechtlichen
Außenbereich haben nach der allgemeinen Einschätzung zugenommen und führen in den Gemeinden zu erheblichen Nutzungskonflikten. Den Kommunen ist angesichts dessen anzuraten, die räumliche Ordnung dieser Entwicklung mit den Mitteln der Bauleitplanung rechtzeitig sicherzustellen.
Ob zur besseren Steuerung der Intensivtierhaltungsanlagen §35 Abs. 1 BauGB geändert werden sollte und diese Anlagen aus dem Katalog der privilegierten Vorhaben herausgenommen werden sollten, bedarf einer sorgfältigen Abwägung.
Quelle: BMVBS, difu, Berliner Gespräche zum Städtebaurecht, Band I: Bericht, Seite 13-14, Berlin,Bonn 2010
Berliner Gespräche zum StädtebaurechtBMVBS, 2010
26Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Steuerungsmöglichkeiten durch Bauleitplanung
Flächennutzungsplan
Darstellung von Sondergebieten für Tierhaltung mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Qualifizierter Bebauungsplan Festsetzung von Sondergebieten für gewerbliche Tierhaltung in einem qualifizierten B-Plan nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Einfacher BebauungsplanÜberplanung des Außenbereiches einer Gemeinde (insgesamt oder für Teile davon) durch einen oder mehrere einfache B-Pläne gemäß § 30 Abs. 3 BauGB.
27Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Bauleitplanung durch Städte und Gemeinden im Emsland
37 emsländische Städte und Gemeinden betreiben Bauleitplanung 4 x F-Plan mit Ausschlusswirkung 33 x B-Pläne, einfache und qualifizierte
Auftretende Probleme Enorm schwieriger Planungsprozess, schlüssiges Plankonzept entwickeln. Komplexe Abwägungsvorgänge, die von den Gemeinden kaum zu
bewältigen sind, sinnvolle städtebauliche Ordnung erreichbar? Der Landwirtschaft „substanziell Raum verschaffen“ versus Freihalten des
Außenbereichs, Bewertung der landwirtschaftlichen Investitionsinteressen, Haupt- und Nebenerwerbslandwirte.
Je größer der überplante Bereich, um so schwieriger wird die Planung. Finanzielle Belastung der planenden Gemeinde. Entwicklung der Rechtsprechung. Die Abwägungsdiskussion führt zu Zerreißproben in den Gemeinderäten.
28Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Forderung des Landkreises Die Planungsinstrumente sind nur theoretisch ausreichend. Die bisherige
Erfahrung führt zur Forderung der Weiterentwicklung des BauGB. Politische Positionierung des Landkreises in der einstimmig beschlossenen
Resolution des Kreistages vom 22.12.2010
Zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung ist eine Neuordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur planungsrechtlichen Steuerung von Intensivtierhaltungsställen erforderlich. Dies erfordert eine Anpassung bzw. Neuordnung der Privilegierungstatbestände für die Landwirtschaft im Baugesetzbuch. Diese Anpassung muss getragen sein von dem Grundsatz, den landwirtschaftlichen Familienbetrieben weiterhin entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern und gleichzeitig aktiv einer flächenungebundenen agrarindustriellen Entwicklung entgegenzusteuern.
22.04.23
29Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Vorschlag des Landkreises Emsland (Änderung § 35 BauGB)
Entprivilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben, wenn diese einer Zulassung in einem förmlichen Verfahren nach BImSchG
bedürfen. wenn das Futter für ein Viertel der im Betrieb gehaltenen Tiere nicht auf der
zum Betrieb gehörenden landwirtschaftlichen Fläche erzeugt werden kann. wenn die Gesamtviehdichte im Gemeindegebiet einen Wert von 2 GV/ha
landwirtschaftliche Nutzfläche überschreitet.
Vorschlag des NLT (Änderung § 246 BauGB und Durchführungsgesetz zum BauGB)
Niedersachsen kann § 35 Abs. 1 für Tierhaltungsanlagen einschränken. Für Tierhaltungsanlagen, die nach dem UVP-Recht einer
Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, gilt § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB nicht.
30Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte
Aktuelle Entwicklung zum BauGB
Frau Bundesministerin Aigner in einem Interview der Neuen Osnabrücker Zeitung am 05. November 2011
Zitat: Gegenstand der Beratungen werden auch mögliche Änderungen des Baugesetzbuches sein – die Frage etwa, wann im Außenbereich noch gewerbliche Stallbauten zulässig sind.
Zitatende
31Genehmigung und Steuerung von Tierhaltungsanlagen in einem Landkreis mit hoher Viehdichte 31
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!