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364 Kurze Mitteilungen aus der Praxis. - - Tatigkeitsberichte.

Der Bau der Ga]iumfrfichte ist yon dem der Hohlsamenfrfichte wesent]ich verschieden. Die mit der diinnen Samenscha]e verwaehsene Fruchtwand nmsch]ieBt ein ausgehSh]tes, hornartiges Endosperm mit einem ihm anliegenden Keimling.

Die Epidermis der Fruchtwand setzt sich aus gro~en, diinnwandigen, meist zu einer Papille mit gestreifter Cutieula ausgezogenen Zellen zusammen, grSBere P~pil]en sind yon einer Rosette rein gestreifter Zellen umgeben (Abb. 4). Im zartwandigen Parenchym des Mesokarps fallen gro~e Schl~uehe mit Oxalatraphiden auf. (Abb. 5). Das yon der dunkelbraunen Samenhaut bedeckte N~hrgewebe besteht aus dickwandigen Zellen mit heller Wand und dunklem Inhalt. Haupts~ichlich die Trfimmer dieses Endospermgewebes sind es, die in Mahlprodukten in Er- seheinung treten. Daneben sind bemerkenswert Bruehstficke ~ler Oberhaut und die Raphiden- schli~uche des Mesokarps, die allerdings meist zertrfimmert sind, so dab man gewShnlich nur die einzelnen Ox~latnadeln beobaehtet.

Eine gesundheitssch~dliche Wirkung kommt weder den Friichten yon Bifora, noch denen yon Galium zu. Sie besitzen daher nur insoweit praktische Bedeutung, als sie die Herkunft der mit ihnen verunreinigten W a r e - im vorliegenden Fall also der L i n s e n - aus sfideuro- p~ischen L~indern beweisen. Denn Bifora ist auf Sfideuropa beschr~nkt, wiihrend Galium trieorne in versehiedenen Gegenden Deutsehlands auch in Getreidefeldern auftritt.

Kurze Mitteilungen aus der Praxis. Yergiftungen dureh zinkhaltige Lebensmittel.

Durch die Runderlasse des Reichsministers des Innern yore 29. I II . 1940 (Min.-B1. inn. Verw. S. 667) und vom 14. VIII . 1940 (Min.-B1. inn. Verw. S. 1676) [diese Z. (Ges. u. VO.) 32, ]33 (1940)] war die Verwendung yon K~seformen und Ftilltrichtern aus Zink oder Zinkbleeh fiir die Dauer der Kriegswirtschaft gestattet worden. Der Senator ffir das Gesundheitswesen in Berlin hat nunmehr das Bundesministerium des Innern am 20. VII I . ]951 davon unterriehtet, dab in letzter Zeit Vergiftungsfiille vorgekommen sind, die zweifellos auf den Zinkgehalt (0,2%) des K~ses zuriickgehen, wobei mit Sicherheit der Zinkgehalt durch die Verwendung yon Zinkformen verursacht worden war. Gleiehzeitig wurde darauf hingewiesen, dab die Auf- hebung der beiden Erlasse geboten erscheint. .F. Egger (Mannheim).

T itigkeitsberichte. J a h r e s b e r i e h t 1950 der Bundess icherhe i t sbeh i i rde U S A , A b t e i l u n g Lebensmittel und

pharmazeutische Erzeugn i s se . (Annual Report of the Federal Security Agency. Food and Drug Administration.)

Der Bcricht gibt einleitend eine Ubersicht fiber die allgemeinen Verh~ltnisse in der Lebens- mittelfiberwaehung der USA, ~hnlich wie sie bereits in den Berichten aus den Jahren 1948 und 1949 enthalten ist [diese Z. 91, 429 0950)]. Die Notwendigkeit eincr durch wissensehaftliche Arbeiten und Forschungen gestfitzten, ausgedehnten Lebensmittelfiberwachung wird hervor- gehoben. Mit Befriedigung wird festgestellt, dab die Lebensmittelindustrie mehr und mehr er- kennt, dab viele Beanstandungen sich dureh Verbesserung der Herstellungsverfahren und ver- mehrte Reinlichkeit und Sch~dlingsbek~mpfung vermeiden ]assen. Es wird fiber eine Reihe grSBerer Beanstandungsf£Ue beriehtet, die jedoch ohne a]lgemeines Interesse sind. Zahl und Art tier Beanstandungen werden in einer Tabelle d~rgestellt. Der Uberwachung der ffir Seereisen bestimmten Lebensmittel wird nach wie vor besondere Aufmerksarnkeit gesehenkt. YVesentlich erscheint welter die LTberpriifung di~tetischer Lebensmittel. Hier wurden bei sterilisierter Milch erhebliche M~ngel festgestellt, doch konnten durch reehtzeitigen Eingriff grSBere Sch~den ver- mieden werden. Es muI3 hier genfigen, zu erw~hnen, dal~ auch der Verkehr mit Arzneimitteln der Uberwachung der BehSrde unterliegt. Zahlreiche neue Arzneimittcl wurden zuge]asscn. Ferner wird fiber mediziniseh-therapeutische Apparate berichtet. Anf dem Gebiete der kosmetischen Mittel und Farben wird fiber die Verwendung gesundheitsseh~dlicher Farben zur tterstellung yon Gesichtsmasken beriehtet. Die Vorr~tte wurden verniehtet. V~Teitere weniger wichtige Ver- stSl3e gegen die Farbengesetzgebung werden ohne n~ihere Einzelheiten erw~hnt. Die Zulassung

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