L.Golling, FA Arbeitsmedizin Der Betriebsarzt informiert ... 20. April 2023
Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) verpflichtet den Arbeitgeber zur Einhaltung einer Viel-zahl von Mindestanforderungen bei der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.Mit den folgenden ausgesuchten Anforderungskriterien steht Ihnen eine „Do it yourself“-Checkliste zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie einen aktiven Beitrag nicht nur zur gesetzeskonformen Gestaltung Ihres Bildschirmarbeitsplatzes, sondern auch zum Schutz Ihrer Gesundheit leisten können, denn
Anordnung des Bildschirmgerätes- parallel zur Fensterfront - parallel zum Lichtband,- Monitor nicht direkt am Fenster,- Bildschirmgerät darf hintere Tischkante nicht überragen,- Bildschirm-Oberrand sollte sich unterhalb der Augenhöhe des Anwenders befinden,- die Blicklinie zur Bildschirmmitte beträgt ca. 35°- Abstand Bildschirm/Auge mindestens 50 cm
Anordnung der Tastatur- 50 bis 100 mm freie Handflächenauflage vor der Tastatur- mittlere Tastaturhöhe 750 mm
Anordnung des Vorlagenhalters- gleicher Sehabstand wie zum Bildschirm- nicht höher als oberer Bildschirmrand
Anordnung des Arbeitstisches- Beinraumbreite mind. 580 mm, -tiefe 600 mm, -höhe mind. 650 mm je Bildschirm- und Schreibarbeitsplatz!
Einstellung/Benutzung des Arbeitsstuhls- Sitzhöhe so einstellen, daß bei senkrechtem Unterschenkel der Oberschenkel um 5 - 10° zum Kniegelenk abfällt.- Rückenlehne sollte „dynamisches“ Sitzen ermög- lichen. Bei der mittleren bis vorderen Oberkörper- Arbeitshaltung soll die Rückenlehne die LWS- Lordose (Durchbiegung der LWS nach vorn) auf- rechterhalten. Voraussetzung dafür ist die Benut- zung der ganzen Sitzflächentiefe. Bei der hinteren Sitzhaltung unterstützt die Rückenlehne die Brustwirbelsäulen-Kyphose (Durchbiegung der BWS nach hinten).
- Vermeiden Sie Reflexionen und Blendungen. Halten Sie die Bilschirmoberfläche sauber.
- Lassen Sie Ihr Sehvermögen überprüfen.
Konzentriert ausgeführte Bildschirmarbeit reduziert die Lidschlag-Frequenz - ergo die Befeuchtung der Augenoberfläche. Zusätzlich bewirkt der Blick nach „oben“ infolge Zunahme der Lidspalte eine Vergrö-ßerung der unbedeckten Augenoberfläche mit der Folge einer weiteren Austrocknung. Eine erhöhte Kopfhaltung belastet durch Zunahme der statischen Haltearbeit der Nackenmuskulatur die Halswirbelsäule.
Auflegen der Hände vermindert die statische Halte-arbeit für die Nacken-/Schulter-/Armmuskulatur und entlastet Halswirbelsäule und Schultergelenke.
Gleiche Sehabstände beugen einer Augenermü-dung infolge zu häufiger Akkommodation vor.
Einengende Bewegungsräume führen zu körper-lichen Zwangshaltungen mit hohen Belastungen für Bewegungs- und Stützapparat.
Unter „dynamischem“ Sitzen ist eine stufenloseOberkörperbewegung zur Einnahme der vorderenund mittleren Arbeitssitzhaltung sowie hinterenErholungs-/Entspannungs- oder „Besprechungs“-sitzhaltung zu verstehen. Die Gefährdung für die Lendenwirbelsäule (LWS) und ihren Bandscheiben besteht bei der „Sitzarbeit“ im Bewegungsmangel und unphysiologischen Körperhaltungen, z. B. durch Aufhebung der LWS-Lordose infolge „Wegkippen“ des Beckens nach hinten bei fehlender Rückenlehnen-Unterstützung.Wechseln Sie öfter Ihre Sitzhaltung!
Scharf abgebildete, gut lesbare Zeichen bean-spruchen die Sehorgane geringer.
Der Betriebsarzt führt den Sehtest nach G 37.1 „Bildschirmarbeit“ für Sie kostenlos durch.
Anforderungskriterien Arbeitsmedizinische Hinweise
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