LL STADT WIESLOCH Vorlage Nr. 120/2019
FBL 4 / FGL 4.1 /Bildung und Schulen ,_
4.1 l Herr Hoffner Tel:84-214 Aktenzemhen- 20000
FG 1.2/ |nformationstechnik, Herr Erlein Tel.84-232
5 Tagesordnungspunkt
Digitalisierung an Wieslocher Schulen: Finanzierung und Umsetzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Kultur, Sport und Soziales 18.09.2019 öffentlich
Gemeinderat 25.09.201 9 öffentlich
Vorangegangene Beratungen: VKSS 07.1 1 .2018 Öffentlich
Gemeinderat 14.1 1 .201 8 Öffentlich
Vorschlag der Verwaltung:
Der Gemeinderat stimmt der Finanzierung und der geplanten Umsetzung in den Jahren 2019 bis 2024 zu.
Bürgerinformation/Bürgerbeteiligung:
Ü Ja ln Form von:
Ü Presseveröffentiichung Ü Ausführliche Informationen auf der Internetseite (Pläne/Hintergrundwissen etc) Ü Information an Anwohner/Anwohnerinnen bzw. Betroffenen Ü !nfo-Veranstaltung Ü Bürgerbeteiligung durch:
Nein Begründung: Verwaltungsinterner Vorgang
Beschluss des Ortschaftsrats:
Finanzierung:
Die erforderlichen Finanzierungsmittel werden durch den Bund und das Land bereitgestellt. Die Komplementärfinanzierung in Höhe von 20% ist über die laufenden Haushaite ohne Budgeterhöhung geplant.
Mittel— und langfristig sind für die Refinanzierung sowie zur Entlastung der Schuletats jedoch zusätzliche Mittel einzustellen.
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Begründung:
Der Bund und das Land arbeiteten bereits seit dern Jahre 2016 an einer Strategie „Bildungs-
offensive für die digitale Wissensgeselischaf " (Bundesministerium für Bildung und For-
schung Oktober 2016) sowie an einer Strategie der „Bildung in der digitalen Welt“ (Kultusmi-
nisterkonferenz Dezember 2016). Diese wurden nun 2018/19 in einem Digitalpakt zwischen Bund und Ländern, in dem die für die Digitalisierung an Schulen notwendigen Finanzierungsmittel bereitgestellt werden, umge-
setzt.
Die Finanzierungsplanungen benötigten eine Grundgesetzänderung, die im Frühjahr 2019
erfolgt ist.
Eine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung im Land Baden-Württemberg ist am 09. August 2019 beschlossen worden. Sie tritt ab 07.09.2019 in Kraft.
Grundsätzliche Ziele von Bund und Land sind: 1. Das Bildungssystem soll in Zeiten des digitaien Wandels Teilhabe und Mündigkeit für alle
Heranwachsenden sowie Chancengerechtigkeit fürjedes einzelne Kind ermöglichen. 2. Bildung in der digitalen Welt bedeutet, allen Schülerinnen und Schülern die Entwicklung
der Kompetenzen zu ermöglichen, die für einen fachkundigen, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Medien in der digitalen Welt erforderlich sind. Dabei muss das Lehren und Lernen in der digitalen Welt dem Primat des Pädagogischen folgen.
Die durch die Digitalisierung eröffneten Möglichkeiten können von Schulen effektiv für die Bildungs— und Erziehungsarbeit dann genutzt werden, wenn
a) die Schulen über die entsprechende technische Ausstattung verfügen, insbesondere
breitbandige lnternetzugänge, eine geeignete schulinterne Verkabelung, WLAN in Unter- richtsräumen und Lehrerzimmern sowie geeignete Präsentationstechnik und Endgeräte,
b) veriässlich leistungsfähige digitale Bildungsumgebungen zur Verfügung stehen, die eine
datenschutzkonforme und rechtssichere digitale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Umfeld ermöglichen und digitale Bildungsmedien systematisch über ent-
sprechende Portale recherchiert und eingesetzt werden können, die nicht nur fachlich hochwertig, sondern auch mit den notwendigen urheberrechtlichen Lizenzen für den Ein-
satz im Unterricht ausgestattet sind,
c) digitale Lehr-Lern—Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommu- nikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote) entstehen, deren Aufbau und
Weiterentwicklung im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oder funktio- nale Vorteile bieten;
d) Lehrkräfte für diesen Zweck nachhaltig qualifiziert sind und sie bei der Integration digita- ler Medien in Lehr— und Lernprozesse unterstützt werden, um die Kompetenzen in der di- gitalen Welt bei den Schülerinnen und Schülern in allen Schulstufen und Schulformen und in allen Unterrichtsfächern systematisch zu fördern und aufzubauen.
(Quelle: Landesregierung)
Zweck der Finanzhilfen ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable
digitale technische Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-lnfrastrukturen zu etablieren sowie vor-
handene Strukturen zu optimieren. Zu beschaffende digitale Infrastrukturen sind grundsätz- lich technologieoffen, en;veiterungs— und anschlussfähig an regionale, landesweite oder län-
derübergreifende Systeme. Soweit die digitalen Infrastrukturen erst entwickeit werden, sind
sie technologieoffen‚ erweiterungsfähig und auf lnteroperabilität hin zu gestaßten. Die Schulverwaltung sowie die IT Abteilung der Stadt haben seit Anfang 2018 in Zusam- menarbeit mit dem Medienzentrum Heidelberg in Einzelgesprächen mit den acht Wieslocher Schulen, für die die Stadt Schulträger ist, sowie auch mit dem Schulverband Albert-
Schweitzer—Schule die grundsätzlichen Informationen kommuniziert.
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Dabei wurden die Schulen aufgefordert, die jeweiligen Vorbereitungen zu treffen, die neben
der Erstellung eines Schulkonzeptes sowie auch der Diskussion in den Lehrerkollegien in der
Hauptsache die Erarbeitung eines Medienentwicklungsplanes für jede Schule beinhaltet.
Dieser muss dann auch durch eine Gesamtlehrerkonferenz beschlossen werden.
Die erarbeiteten Medienentwicklungspläne liegen der Schulverwaltung mittlerweile vor und
wurden in einer ersten Runde geprüft, im Einzelnen korrigiert und werden derzeit nochmals durch die Schulen überarbeitet. Parallel dazu hat das Land aktuell ein Onlineportal zur Medienentwicklungsplanung aufge—
baut und prüft die eingereichten Medienentwicklungspläne jetzt zentral über das Landesme-
dienzentrum bevor sie für eine Antragstellung im Rahmen des Digitalpaktes zugelassen wer- den.
Die jetzt beschlossene Venrvaltungsvorschrift, die die Bezuschussungsverfahrensabläufe und
die Voraussetzungen rege”, soll den Verwaltungsaufwand für die Antragstellung so gering
als möglich halten, ein Windhundverfahren verhindern und den Kommunen Planungssicher- heit bieten. Um dies sicherzustellen, hat das Ministerium einen innovativen Vorschlag unter- breitet. Demnach wird für jeden Schulträger sein aufgrund seiner Gesamtschülerzahl errech- netes Gesamtfördervolumen aus dem Digitalpakt ermittelt. Der Abruf der Mittel aus dern Digi- talpakt-Budget soll in der festgelegten langen Zeitspanne der Budgetbereitstellung durch
Förderanträge des jeweiligen Schulträgers auf Basis der Venwaltungsvorschrift erfolgen. Ein
Antragsverfahren ist durch die Venwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern zwingend vorgegeben. Eine pauschale Ausreichung der Mittel an die Schulträger nach Schülerköpfen
ist daher nicht möglich. Allerdings sichert die beschriebene schulträgerbezogene Budgetie—
rung der Digitalpaktmittel, dass es kein Windhundverfahren gibt und deshalb auch keine
übereilte und damit unzureichend vorbereitete Antragstellung notwendig ist, um sich die
Bundesförderung zu sichern. Nur wenn ein Schulträger sein Digitalpakt-Budget selbst in der langen Zeitspanne der Exis— tenz dieses Budgets nicht ausschöpft‚ sollen die nicht abgerufenen Budgetmittel in den Ge-
samtfördertopf für Baden-Württemberg zurückfließen und an andere Schulträger vergeben
werden, damit bis zum Ende der Bundesförderung alle für Baden—Württemberg vorgesehe- nen Mittel für baden-württembergische Schulträger verbraucht sind. Die spätest mögliche
Antragsfrist ist daher der 30.04.2022.
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 16.08.2019 die Mittel für die Umsetzung des DigitalPakts Schule von 2019 bis 2024 in einer Höhe von 1.1 14.700 € für die Stadt Wiesloch schulscharf berechnet und diese bis 30.04.2022 reserviert zur Verfügung
gestellt.
Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass die schulscharfen Beiträge nur als Berech— nungsgrundlage dienen und keine Verpflichtung darstellt, diese schulscharf für die jeweilige Schule auszugeben. Vielmehr kann der Schulträger auch Schwerpunkte setzen. Die Zuschüsse des Bundes in Höhe von 1.1 14.700 € in den Jahren 2019-2024 werden durch Zuschüsse des Landes in Höhe von 358.000 € (2019 und 2020 jeweils 178.000 €) ergänzt. Die Zuschussanträge sind vom Schulträger über die L—Bank zu stellen (siehe hierzu Antrags— voraussetzungen zum Digitalpakt Schule Anlage 1).
Die IT—Abteilung hat auf Grund der Gespräche vor Ort und des jeweiligen Status Quo der Schulen eine Berechnung der notwendigen Digitalisierungsmaßnahmen aufgestellt, anhand derer eine Umsetzung der Digitalisierung auf verschiedenen Teilbereichen aufgezeigt wird (Siehe auch Erläuterungen in Anlage 2).
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Zentrale Präsentations- Bundes— Landes-
Netzwerk WLAN Systeme technik Summe Fördermittel Fördermittel Summe
Schiller 12.400€ 24.500€ 13.000€ 118.800€ 168.700€ 122.800€ p
Merian 12.400 € 17. 500 € 13.000 € 97. 200 € 140. 100 € 74.900 € a
Frauenweiler 18.800€ 4.500€ 13.000€ 36.000€ 72.400€ 29.000€ u
V Schatthausen 18.800 € 3. 100 € 13.000 € 28.800 _€ 63.700 € 20.800 € s
Pestalozzi 50.600€ 4.200€ 13.000€ 54.000€ 121.800€ 43.800€ c
Gerbersruh 10.600 € 12.200 € 13.000 € 133.000 € 168.800 € 122. 200 € h
Realschule 20.200 € 14.000 € 13.000 € 259.000 € 306.200 € 257.400 € a
Gymnasi um „
70.500 € 16.000 € 13.000 € 329.400 € 428.900 € 443.800 € |
;:; f:‘; '1.114.700€ 358.000€ "
; ";yj.: 5 Gesamt 214.300€ 96.100€ 104.000€ 1.056.200€
Summen nach Schulen
168.700€
428.900 € 140.100 €
72.400€
_ 63.700 € 121.800€
306.200 € 168.800 €
- Schiller l Merian - Frauenweiler l Schatthausen - Pestalozzi - Gerbersruh l Realschule I Gymnasium
Summen nach Bereichen
214.300€
96.100€
104.000 €
'
1.056.200€
I Netzwerk I WLAN l Zentrale Systeme I Präsentations—technik
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Die Zuschüsse des Landes und des Bundes müssen durch die Kommunen mit mindestens 20% aufgestockt werden. Dies entspricht einem Aufwand des Schulträgers in Höhe von 368.000 € in den Jahren 2019 bis 2024. Die Konzeption des Schulträgers sieht vor, mobile und nicht mobile digitale Endgeräte wie bisher über die nächsten Jahre über das Schulbudget zu finanzieren, da auf Grund der Fi- nänzierungsmittel des Landes und des Bundes nur die Grundausstattung der Schulen finan- ziert werden kann. Grundlage hierfür sind auch die technischen Hinweise zu den Digitalisie- rungshinweisen für Schulen in öffentlicher Trägerschaft. (siehe hierzu Anlage 3). Zusammen mit den auch zuschussfähigen Kosten für die Erarbeitung der Medienentwick- lungspläne' soll damit die Komplementärfinanzierung dargestellt werden.
Zusammen handelt es dann um eine Gesamtinvestition in Höhe von 1.840.000 € in die Digi— talisierung der Wieslocher Schulen.
Mittel— und langfristig wird es für die Schulen durch die zunehmende Zahl an mobilen sowie nicht mobilen Endgeräten,-die im Regelfall bei Tablets nach 3-4 und bei Laptops, Notebooks und stationären Rechnern nach 5-7 Jahren erfolgt, nicht mehr möglich sein, die Finanzierung über das Schulbudget zu emirtschaften. Nach Abwicklung der Digitalisierung muss daher ab 2024 eine teilweise oder komplette Ent- lastung des S'chuletats erfolgen und die Finanzierung durch den Schulträger eingeplant wer- den. Hierfür sind zusätzliche Mittel einzuplanen.
Zusätzlich entstehen durch die jetzigen Investitionen in die digitalen Landschaften der Schu- len mit ihrer Komplexität und den immer weiter steigenden Anforderungen über die kom- menden Jahre nach Abnutzung der technischen Einzelteile (Touch Displays,8erver‚ Switche etc.) zusätzliche Wiederbeschaffungskosten, die künftig — sollte keine Folgefinanzierung
durch Bund und Land erfolgen- über den Schulträger finanziert werden müssen.
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Sachbearbeitende Fachgruppe: L{ 4 Handzeichen:{„0 Datum: @?ij_ /j
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Zustimmung Gleichstellungsstelle: Handzeichen: Datum:
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DIGITALPAKT SCHULE
9MLßGE Anlage—Z
ä L—BANK Staatsbank für Baden-Württemberg
Unterstützung der Schulträger in Baden-Württemberg bei ihren Investitionen in
die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen.
WER WIRD GEFÖRDERT 9 Träger öffentlicher Schulen nach € 2 Absatz 1
des Schulgesetzes (SchG) für Baden—
Württemberg
9 Trägervon Ersatzschulen nach ä 3 des Privatschulgesetzes (PSChG), denen
Zuschüsse nach ä5 17 Absatz 1 und Absatz 4
Satz 1 PSChG gewährt werden
9 Träger von Schulen für Berufe des Gesundheitswesens gemäß 9 2 Nummer 1a Buchstabe e bis g des Krankenhausgesetzes
9 Trägervon Pflegeschulen nach é 9
Pflegeberufegesetz (Antragsberechtigt ab
01.01.2020)
WIE WIRD GEFÖRDERT
9 Die berechtigten Schulträger wurden durch das
Kultusministerium für die Höhe des zur
Verfügung stehenden Budgets informiert.
9 Sie erhalten einen Zuschuss aus Mitteln des
Bundes in Form einer Festbetragsfinanzierung.
9 Die Schulträger öffentlicher Schulen beteiligen
sich mit mindestens 20 % an den förderfähigen Kosten und die Schulträger freier Schulen mit
mindestens 5,4 %.
Nichtförderfähig:
9 Laufende Kosten derVerwaltung (Personalkosten, Sachkosten)
-) Kosten für Betrieb, Leasing, Wartung und IT-
Support der geförderten Infrastrukturen
9 Smartphones
Hinweis:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die
Gewährung einer Zuwendung.
WAS WIRD GEFÖRDERT Maßnahmen an Schulen 9 Aufbau oder Verbesserung der digitalen
Vernetzung in Schulgebäuden und auf
Schulgeländen
lokale schulische Server
schulisches WLAN Anzeige— und Interaktionsgeräte‚
insbesondere Displays und interaktive Tafeln,
einschließlich Steuerungsgeräte
9 digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die
technisch-naturwissenschaflliche Bildung oder
die berufsbezogene Ausbildung
9 schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets)
WNlMD
Regionale Maßnahmen 9 Einrichtung von Systemen, Werkzeugen und
Diensten, die Leistungsverbesserungen
bewirken, die Service-Qualität steigern oder
die lnteroperabilität bestehender oder neu zu
entwickelnder digitaler Infrastrukturen
herstellen oder sichern
-) Aufbau und Inbetriebnahme von Strukturen
für die professionelle Administration und
Wartung digitaler Infrastrukturen im
Zuständigkeitsbereich von Schulträgern
lnvestive Begleitmaßnahmen
9 Planung, Beschaffung, Entwicklung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus
Integration, Umsetzung und Installation
9 Erwerb von Lizenzen für zum Betrieb, zur Nutzung und zur Wartung der Geräte und
Netze erforderlicher Software
9 Projektvorbereitende und —begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister
9 Nur in Kombination mit Maßnahmen an Schulen oder regionalen Maßnahmen
FÖRDERVORASSETZUNGEN
Beginn der Maßnahme '} Frühester Beginn: 17.05.2019 (seibstständige‚ noch nicht begonnene Abschnitte einer laufenden
Maßnahme, die vor dem 17.05.2019 begonnen wurden, können ebenfalls gefördert werden) % Spätester Beginn: Ein Jahr nach Erhalt der Zusage
Ende der Maßnahme 9 Die Maßnahme muss bis spätestens 31.12.2024 abgeschlossen werden.
Inanspruchnahme von anderen Förderungen
9 Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes oder der Europäischen
Kommission ist nicht zulässig.
Ö Eine Förderung nach 55 10 ff. des Landeskrankenhausgesetzes sowie Mitte! des Ausgleichsstocks
oder aus 5 17 a Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz - FAG) können
in Anspruch genommen werden. 5 17 a Abs. 2 Satz 3 FAG bleibt davon unberührt.
Fachliche Voraussetzungen
9 Die zu beschaffenden digitalen Infrastrukturen müssen möglichst technologieoffen, erweiterungs-
und anschlussfähig an regionale, landesweite oder Iänderübergreifende Systeme sein. '} Für die jeweiiige Schule muss ein Medienentwicklungsplan mit einer Freigabeempfehlung des
Landesmedienzentrums oder des Medienzentrums, das dessen Erstellung begleitet hat, vorliegen.
% Schulgebundene mobile Endgeräte ' Notwendige lnfrastrukturen sind vorhanden oder werden beantragt. ° Die Geräte sind aufgrund von spezifisch fachlichen oder pädagogischen Anforderungen
erforderlich.
' Allgemeinbildende Schulen: Die Gesamtkosten für mobile Endgeräte dürfen am Ende der Laufzeit des DigitaiPakts Schule entweder 20% des Gesamtinvestitionsvolumens für alle
allgemein bildenden Schulen pro Schulträger oder 25 000 Euro je einzelne Schule nicht
überschreiten.
ANTRAGSTELLUNG ö Die Anträge können vom 01.10.2019 bis 30.06.2024 bei der L-Bank elektronisch unter digitalgakt@l-
bank.de eingereicht werden.
9 Dem Antrag ist ein Medienentwicklungsplan mit Freigabeempfehlung des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg oder des Medienzentrums, das dessen Erstellung begleitet hat, beizufügen.
-9 Bei Maßnahmen an Schulen muss fürjede Schule ein eigener Antrag gestellt werden.
AUSZAHLUNG ® Bis zu 60 % des bewilhgten Zuschusses können als Abschlagszahlung nach Bestandskraft des
Zuwendungsbescheides auf Antrag unter gewissen Voraussetzungen ausbezahlt werden. Die
Schlusszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis ist
elektronisch unter digitalgakt@I—bank.de bei der L-Bank einzureichen.
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Weitere informationen zur Förderung [email protected]
www.km—bw.de{digitalgakt Tel. 07 21 150-1625
www.!mz—bw.de www.l-bank.de/digialpakt
Anlage 2
Seit Januar 201 9 ist die Zuständigkeit für Ausstattung und Betreuung der Schulen im
gesamten IT-Bereich der EDV-Abteilung der Stadt übertragen. Um das Ziel eines wirtschaftlichen Betriebs der lT-Landschaften der Schulen zu erreichen, ist eine möglichst
hohe Standardisierung Voraussetzung.
Das Umsetzungskonzept im pädagogischen Netzwerk wurde im November 2018 im VKSS und lm Gemeinderat vorgestellt (Vorlage Nr. 197/2018) Für die Schul- EDV-Betreuung wurde
gleichzeitig eine neue Stelle geschaffen.
Grundlage für die Digitalisierung der Schulen sind:
Möglichst breitbandiger Internetanschluss
Einrichten separierter Netzwerke (Lehrer, Schüler, Vemaltung, Technik)
Einrichten administrierbarér WLANS Zentrale Serversysteme zur Clientvemaltung‚ Datenablage (Pädagogische
Musterlösung) '
PP’N.-‘
Darauf aufbauend können die Schulen im Rahmen der zurVerfügung stehenden Mittel folgende Module anfordern:
1. Präsentationseinheiten (Beamer/Display‚ Whiteboard, Notebook, Tablet,
Dokumentenkamera„ .)
2. Tablet-Ausstattung (Managementsystem, iPads, App-Verwaltung)
3. Computer-Räume (PCs/Notebooks‚ Drucker)
" PC/Notebooks "l Drucker
EDV—Räume
Venhaltbares WLAN
Infrastruktur
Lehrer — Schüler -Verwaltung
Breitband-Anschluss
Die Module schließen sich gegenseitig nicht aus, sondern sie ergänzen sich —je nach
pädagogischen Zielsetzungen der einzelnen Schule.
Förderfähig im Rahmen des DigitalPakts Schulen sind insbesondere die Einrichtung von schulischen Netzwerken, WLANS und Serversystemen sowie interaktive Tafe!systeme.
Der Abschnitt NETZWERK beinhaltet Firewalls, Switche, Verkabelungs- und Elektroarbeiten und IT-Dienstleistungen.
Die pädagogischen Netzwerke der Schulen sind standardisiert neu aufzubauen und mit
Firewalls abzusichern. Dies wird aktuell sukzessive umgesetzt.
Der Abschnitt WLAN umfasst die Access Points, ggf. weitere notwendige Verkabelungsarbeiten und lT—Dienstleistungen.
Nach der Ertüchtigung des Netzwerks ist an allen Schulen die WLAN-lnfrastruktur einheitlich aufzubauen. Die Betreuung erfolgt über ein zentrales Managementsystem bei der EDV— Abteilung.
lm Abschnitt ZENTRALE SYSTEME sind die Beschaffung von Server-Hardware, Software sowie lT-Dienstleistungen enthalten.
Zur Verwaltung der PCS und Notebooks, der Benutzerzugänge und zur Datenablage für Schüler sind für die Schulen Serversysteme neu zu beschaffen und einzurichten. Der
überwiegende Te“ der vorhandenen Serversysteme und Musterlösungen ist veraltet und
dringend auszutauschen.
Der Abschnitt PRÄSENTATIONSTECHNIK enthält die kompletten interaktiven Tafelsysteme, bestehend aus Touch—Display, Wandhalterung mit Höhenverstellung,
integriertem PC-System, Lautsprecherleiste, Montage, ggf. Demontage und Entsorgung des Altsystems. —«
Die in den Schulen vorhandene Präsentationstechnik besteht meist aus einer Kreidetafel,
einem Beamer, einer Präsentationsfläche, einem Notebook oder PC, einer
Dokumentenkamera, Lautsprecherboxen, nicht selten auch CD—Spieler, Kassettenrecorder
oder sogar Tageslichtprojektor. Teilweise sind Beamer und Präsentationsfläche schon als Einheit, sog. Whiteboards, vorhanden.
Bei Neueinrichtung oder Sanierung von Unterrichtsräumen sollten weder alte Komponenten übernommen noch unzeitgemäße Technik neu angeschafft oder gar für diese alte Technik notwendige lnfrastrukturen erneuert werden (Leitungen für Strom, Netzwerk, Bild-l
Tonübertragung, Halterungen).
Das Konzept der EDV-Abteilung sieht vor, dass einheitlich ein zeitgemäßer Verbund aus den genannten Einzelkomponenten zum Einsatz kommt. Hier gibt es grundsätzlich zwei Varianten:
1. Interaktive Whiteboards mit Kurzdistanzbeamer, PC/Notebook und Lautsprechern
2. Touch-Display („Großbildfernseher“) mit integrierten Komponenten
Beide Systeme bieten gegenüber einfachen Beamern deutliche technische und pädagogische Mehmerte:
- Ersatz der Kreidetafel mit unendlicher, virtueller Tafelfläche — schreiben mit Finger oder Stift, radieren mit der Hand - vergrößern/verkleinern/verschieben von Bildinhalten - abspeichern von Tafelaufschrieben (im Gerät, USB-Stick oder Netzwerk) - nahtlose Fortsetzung des Unterrichts in der Folgestunde, sogar in anderen Räumen - Darstellung jedweder multimedialer Inhalte aus dem Netz oder beliebigen Quellen
‘
- Notizen in jedem angezeigten Bild in separater Schicht (Overlay) - — Anzeige von Bildinhalten mobiler Geräte
Touch- -Displays haben gegenüber Beamer/Leinwand/PC- Kombinationen wesentliche
Vorteile:
- bessere Bildqualität (4K-Auflösung, Schärfe, Helligkeit) - sofort einsatzbereit ohne verschiedene Komponenten hochzufahren - geräuscharmer oder |“ufterloser Betrieb — vollintegriertes System daher weniger Kabelage und geringere Störanfälligkeit - einfachere Bedienüng weniger Komponenten, daher größere Nutzerakzeptanz - geringerer Wartungsaufwand (kein Lampen- oder Filtenwechsel, Justierung) - unempfindlicher gegen BeschädigungNandalismus und langlebiger als Beamerlösungen - alle notwendigen Schnittstellen einfach am Gerät erreichbar .
- kabellose Direktverbindung mit mobilen Geräten (iPads) - Nutzung vorinstallierter Schul-Apps - nur ein Ansprechpartner im Service-/Garantiefall - längere Nutzungsdauer, dadurch nachhaltiger
Stadt Wiesloch — EDV-Abteilung
Konzept: Standardausstattung für Unterrichtsräume („Präsentationseinheit")
Weiße Tafel . Weiße Tafel
(magnetisch) ; (magnetisch)
N Netzwerkport PC Mini-PC (integriert)
S Stromsteckdose_ - AP Actess Point
SB ggf. Streaming Box (z.B. AppleTV)
Touch-Displays scheinen auf den ersten Blick zwar etwas teurer, die Preise nähern sich
aflerdings merklich einander an. Der Trend bei den Beamern geht aktue|l zur Lasertechnik, welche einerseits die Leistungsdaten eher vergleichbar macht, aber andererseits die
Gerätepreise auch deutlich erhöht. Die vorstehend genannten Vorteile wiegen einen
eventuellen, rechnerischen Mehrpreis auf.
Zusammen mit der Gerbersruhschule, der Realschule und dem Schulträger wurden solche interaktiven Displays als Standardausstattung in jedem Unterrichtsraum in der neuen
Gemeinschaftsschule/Fachtrakt Realschu!e festgele'gt, ausgeschrieben und zwischenzeitlich
geliefert und installiert. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Bedienung und Betreuung
sollten diese Geräte ebenso in den zu sanierenden Räumen des Realschul-Altbaus zum Einsatz kommen.
Diese Geräte sind auch ohne Nutzung der Netzwerk—IInternet-Funktionen, der Interaktivität
oder der multimedialen Möglichkeiten wie eine klassische Kreidetafel nutzbar und damit
sowohl für fortgeschrittene Nutzer als auch für zurückhaltende, konservative Lehrkräfte
geeignet. Die Grundfunktionen sind selbsterktärend. Interessierte Lehrkräfte können das
Tempo selbst bestimmen, in dem sie sich an die vielfältigen Möglichkeiten des Systems herantasten.
Die Bildfläche des Displays entspricht ungefähr dern Mittelteil einer klassischen Kreidetafel.
Links und rechts wird zusätzlich ein einfaches, magnetisches Whiteboard montiert, welches
mit Board—Markern beschrieben werden kann.
Aus dem DigitalPakt Schulen und den Fördermitteln des Landes stehen rund 1,4 Mio. Euro zur Verfügung. Unter Berücksichtigung einer annähernd gerechten Verteilung der Mittel auf
die einzelnen Schulen sollen damit zunächst die Netzwerk- und WLAN—lnfrastruktur sowie
die zentralen Serversysteme eingerichtet werden.
Bei Neueinrichtungen bzw. anstehenden Ersatzbeschaffungen von Präsentationseinheiten
sollen die o.g. interaktiven Tafelsysteme zum Einsatz kommen. Bei Schulen, die bereits mit Whiteboard/Beamer-Lösungen arbeiten, ist ein sukzessiver Austausch in den nächsten
Jahren angedacht. Zwei Grundschulen haben Bedarf an interaktiven Tafelsystemen
angemeldet (4 bzw. 5 Stück).'
Hinweis zur iPad-Ausstattunq: Jede Schule hat über Spenden der Hopp Foundation mindestens eine Grundausstattung (5 Stück) an iPads erhalten, einige inzwischen sogar
komplette Klassensätze. Weitere iPads müssen die Schulen künftig entweder über den Schuletat beschaffen oder sich selbst um Fördermittel bewerben. iPads (und andere mobile Endgeräte) sind im Rahmen des DigitalPakts Schulen eingeschränkt förderfähig (bis 25.000,- €).
Alle Schul-3Pads werden zentral durch die EDV-Abteilung betreut und verwaltet. Sie sind im
Unterricht mit den oben beschriebenen Touch-Displays direkt vernetzbar.
ä STÄDTETA_G 9ADENWURHEMBERG
Anlage—7—
ERGA_NZENDE TECHNISCH@ HINWE|SE ß (Ü (ß GE 2 DES STADTETAGS BADENWURTTEMBERG
zu den
„Digitalisierungshinweisen für Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg
Arbeitshilfe des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter Beteiligung der Kommunalen Landesverbände“
vom Juli 2019
Nachfolgende technische Hinweise für die Digitalisierung von Schulen ergänzen die Digitalisierungshinweise für Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Kultusministeri- ums. Es handelt sich um unverbindliche Orientierungshilfen des Städtetags, die mit Städten abgestimmt sind und auf vielfachen Wünschen von Verbandsmitgliedern be— ruhen. Die Umsetzung dieser Hinweise steht unter dem Vorbehalt der technischen und finanziellen Möglichkeiten in den jeweiligen Kommunen und deren Schulen.
Ausbauziele bei GRUNDSCHULEN
1. Breitbandanbindung der Schule mit mindestens 50 Mbit/s symmetrisch
2. Strukturierte Verkabelung des Schulgebäudes. Mindestens 5 Netzwerkports pro
Raum: 2 x Lehrkraft, 2 x Schüler*innen‚ 1 x WLAN-AP
3. Mindestens 1 Multifunktionsgerät pro Schule und mindestens 1 Schwarz—Weiß-
Laserdrucker pro Stockwerk
4. WLAN in allen Räumen
5. Digitale Präsentationstechnik in möglichst allen K|assenräumen, mit Endgerät
für Lehrkraft
6. Einstieg mit mindestens 3 digitalen Endgeräten pro Klasse, danach sukzessiver
Ausbau. Ggf. Klassensatz mobiler digitaler Endgeräte
7. Mindestens 1 Arbeitsplatz mit digitalem Endgerät pro 10 Lehrkräften. Möglichst
mehrere digitale Arbeitsplätze im Lehrerzimmer
8. Pädagogische Netzwerklösung (CIient-Server) mit Fernwartung. Zukünftig
ergänzend Cloud-Lösung des Landes
Ausbauziele bei WEITERFÜHRENDEN SCHULEN
. Breitbandanbindung der Schule mit mindestens 100 Mbit/s symmetrisch
. Strukturierte Verkabelung des Schußgebäudes. Mindestens 5 Netzwerkports
pro Raum: 2 x Lehrkraft, 2 x Schüler*innen‚ 1 x WLAN-AP
. Mindestens 1 Multifunktionsgerät pro Schule und mindestens 1 Schwarz-
Weiß-Laserdrucker pro Stockwerk
. WLAN in allen Räumen
. Digitale Präsentationstechnik in allen Klassenräumen, mit Endgerätfür
Lehrkraft
. Einstieg mit mindestens 3 digitalen Endgeräten pro Klasse, danach sukzes-
siver Ausbau
. Digitale mobile Endgeräte gemäß Medienentwicklungsplan, unter Berück-
sichtigung des Endgeräteausbaus
. Mindestens 1 Arbeitsplatz mit digitaiem Endgerät pro 10 Lehrkräften. Mög-
lichst mehrere digitale Arbeitsplätze im Lehrerzimmer
. Je nach Schulgröße 1 oder 2 Computerräume gemäß Medienentwicklungs—
plan, ggf. Fortführung des Bestands
10.Pädagogische Netzwerklösung (Client-Server) mit Fernwartung. Zukünftig
ergänzend Cloud—Lösung des Landes
Stand: Juli 2019. Die Fortschreibung ist vorgesehen.