MARKTNEWS 3|14 Markt-, Strassen-, WanderhandelMarktviktualienhändler
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mdasch
Delegation der Sparte Handel besucht die Investitionsgütermesse „Euroshop“ inDüsseldorfV.l.n.r.: Wilfried Stöger, Obfrau LG Lebensmittelhandel Margarete Gumprecht, SpartenobmannErwin Pellet, Obmann Markthandel Akan Keskin, Berufszweigobmann Marktviktualienhandel Markus Hanzl, Berufszweigobfrau Eisen- und Hartwarengroßhandel Mag. Eva Zirps-Ehrenberger,Managing Director Thomas Birnleitner, Spartenobmann-Stv. Obmann Helmut Schramm, Berufs-zweigobmann Fotohandel Gerhard Prischnik.
2MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
ServiceeckeBiete
Marktnews
Würstelstand-Stehbuffet in Schwechat (Bus-bahnhof) sucht Nachfolger! Dem Nachfolgermit Gastgewerbekonzession biete ich einenmiet- und pachtfreien ca. 14 m� großen Ver-kaufskiosk (Eigentum) mit einer älteren,sehr seltenen Betriebsanlagen-Genehmigungzur Übernahme gegen eine angemessene In-vestitionsablöse an. Meine Gattin und ichführen den Betrieb bereits seit 34 Jahren.Kurze Info über die (fast unglaubliche) Ra-rität unter Tel.: 0676/7107403.
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Verkaufshütte 6m Länge, Tiefe 1,60 m, Höhevorne 2,40 m und hinten 2 m. Sehr massivgebaut. Dach zusätzlich mit grünen Lkw-Pla-nen, auch zum Aufstellen für längere Zeit(Weihnachtsmarkt etc.). Einzelteile à 1,50 m,daher leicht zu transportieren. Die Hüttekann man auch getrennt als 2 Einzelne auf-stellen (3 m). Nähere Auskunft unter der Tel: 0664/455 89 77.
Herrenhemden Kurz- und Langarm, Posten-ware 1 Stück € 3,–; Tel.: 0676/6816720.
Marktstand am Floridsdorfer Markt, Zustand1 A: Boden- und Wandverf ließung, E-Herdinkl. Abzug, elektr. betriebene Rollläden, 2Kühlvitrinen, Kästen, Sicherheitseingangs-türe. 20 m� (Stand ist unterkellert). Besich-tigungen unter Tel.: 0650/7113190.
Verkaufe Verkaufsauto Mercedes 410 D mitBorco Höhns-Aufbau, professioneller Innen-ausbau mit Stereoanlage, ausziehbar 8–12 m,Bj. 1994, 161.000 km, fahrbereit (ohne Pik-kerl), Preis € 6.000,–, Tel. 0664/4146500,[email protected].
Fassverkaufsanhänger Marke Humer, Erstzu-lassung 06/2011, Gesamtmasse 1.110 kg,hzGM 1.340 kg, Fass 6.000 Liter, mit Ver-kaufspult, Stellagen, Beleuchtung, Strom. VP€ 8.199,–, Auskünfte unter Tel.: 0676/6022360.
Marktstand am Meiselmarkt (H8) günstig zuverkaufen. Getränke und Lebensmittel, mitzwei Magazinen, auch Schanigarten möglich.Auskünfte unter Tel.: 0664/6421432 oder 0699/11036339.
Marktanhänger Humer Type 300, BJ 2012,Pickerl bis Mai/2014, 1 A Zustand, garagen-gepflegt, mit Licht gesamte Verkaufsflächeund Stromanschluss, B-Führerschein-tauglich, Verkaufsfläche 5 m. € 7.500,–, Tel: 0664/286 38 53.
Italienische Marktmarkise, elektrisch betrie-ben, passend für alle Kastenwägen ab mittle-rem Radstand, Länge: 10 m, Tiefe: 5 m; 6
Jahre alt, VB € 5.500,–, Tel.: 0676/3315043.
10 m Marktschirm grün/weiß. Neuwertig!Preis auf Anfrage unter Tel: 0676 977 55 60.
Popcorn-Automat, ev. mit Zubehör, sofortbetriebsbereit, größeres Format, 220 V,Tel.: 0699/884 572 74.
Stand am Floridsdorfer Markt – günstig ab-zugeben, ca. 55 m�, Klimaanlage, Lebens-mittel, Tel.: 0650/431 26 03.
Zwei Verkaufsanhänger Type Berlinger,beide sind 4 m lang und 2 m breit, dreisei-tige Öffnung; Preis für beide Anhänger nur€ 600,–. Weitere Informationen erhaltensie unter Tel.: 0676/5519560.
3 Neues aus dem Landesgre-
mium Wien des Markt-,
Straßen- und Wanderhan-
dels
4 Neue Kolleginnen und Kol-
legen im Landesgremium
306 – Wien
5 Neues aus der Berufsgruppe
der Marktviktualienhändler:
Lauch-Selchfleisch-Torte
6 175 Jahre Marktamt der
Stadt Wien
7 Aufbruch zur SENIOR AKTU-
ELL NEU
8 E-Commerce-Gesetz: Geset-
zeskonformes Impressum
einfach erstellen
8 Förderung „Fokus Nahversor-
gung 2014“
9 EPU-Workshops
9 Der EPU-Erfolgsscheck
10 Unfallversicherung
11 Verwendung eines KFZ mit
ausländischem Kennzeichen in
Österreich
13 Mitführungspflicht von Feuer-
löschern in Ungarn
14 Bundesgremium und Landes-
gremien des Markthandels
15 Neues aus dem Bundesgre-
mium
16 Märktenachrichten
25 Löschungen von Gewerbebe-
rechtigungen
INHALTSVERZEICHNIS
3
Neues aus dem Landesgremium Wien des Markt-, Straßen- und Wanderhandels
Bedürfnisse der Betriebe festzustel-len. Das Formular sowie die Projekt-beschreibung finden Sie auch aufunserer Webseite:www.wko.at/wien/markthandelIch ersuche unsere Mitglieder, sichan der Erhebung möglichst zahlreichzu beteiligen, damit der Markthan-del den bestmöglichen Nutzen ausdiesem Projekt ziehen kann.
Vom 16. bis 20. Februar fand in Düs-seldorf die EuroShop statt. DieseProduktschau für Investitionsgütergilt weltweit als wichtigste Messedes Handels. Über Initiative unseresSpartenobmannes Erwin Pellet be-suchte heuer eine Delegation desWiener Handels die EuroShop, dienur alle drei Jahre abgehalten wird.Ich bedanke mich sehr herzlichbeim Herrn Spartenobmann, dassich mit unseren Kollegen Hanzl undStöger die Gelegenheit hatte, an die-ser eindrucksvollen Fachexkursionteilzunehmen. Wir konnten uns vie-le Anregungen holen, insbesonderewas Geschäftseinrichtung, Beleuch-tung und Marketing betrifft, dieauch für den Markthandel interes-sant sein könnten.
Vom 26. bis 29. März findet die Se-nior Aktuell in der Wiener Stadthallestatt. Dieser umfangreichen Lei-stungsschau der Wiener Wirtschaftliegt dieses Jahr ein neues Konzept
Liebe Kolleginnen,und Kollegen!
Am 10. Februar nahm ich an der 1.Projektteambesprechung „Wien &Kulinarik“ in der Wiener Landwirt-schaftskammer teil. Ziel dieses Pro-jektes – über das wir bereits in derletzten Ausgabe der Marktnews in-formiert haben – ist, das Angebotregionaler, bäuerlicher Produkte inWien zu verbessern. Es wurde nun-mehr vereinbart, eine Bedarfsana-lyse der Projektteilhaber (Markt-handel, Lebensmittelhandel, Gastro-nomie) durchzuführen. Zu diesemZweck wurde ein entsprechendes Er-hebungsformular erstellt, um die
zu Grunde, das eine noch attrakti-vere Veranstaltung ermöglichen soll.(siehe Seite 7) Das Landesgremiumdes Markthandels wird wieder mitzwei Messeständen vertreten sein,um ausführlich über den WienerMarkthandel zu informieren. BestenDank an die Fa. Lehner, die sich wie-derum bereit erklärt hat, die Stand-betreuung zu übernehmen.
Ein besonderes Jubiläum begehtheuer das Wiener Marktamt. Vor 175Jahren wurde diese wichtige Ein-richtung für die Lebensmittelsicher-heit der Wienerinnen und Wiener insLeben gerufen. Wir gratulieren rechtherzlich! Am 11. Februar habe ichmit Alexander Hengl, der als Presse-sprecher der MA 59 die Jubiläums-feierlichkeiten koordiniert, bespro-chen, in welcher Form das Markt-handelsgremium die zu diesem An-lass vorgesehenen Aktivitäten aufden Wiener Märkten unterstützenkann. Es ist eine Märktetour ge-plant, die über vierzehn Märkte füh-ren soll und zahlreiche Glanzlichterbeinhaltet (siehe auch Bericht aufSeite 6). Als krönender Abschlussfindet am 24. September im WienerRathaus das Fest der Wiener Märktestatt, zu dem alle Wiener Standlerin-nen und Standler eingeladen wer-den. Merken Sie sich bitte diesenwichtigen Termin bereits jetzt vor.
GremialobmannKommR Akan Keskin
0664 356 73 04
© Spiola
4MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDELMarktnews
Mit dem neuen Teamleiter des Markt-managements Thomas Götz habenwir am 4. Februar die künftigen Ak-tivitäten für die Wiener Märkte ab-gestimmt. Es wurde vereinbart, dieerfolgreiche Tragtaschenaktion auch2014 gemeinsam fortzuführen. Auch
im Hinblick auf die vorgesehenenWerbemaßnahmen werden wir wei-terhin eng zusammenarbeiten. Sowird sich auch das Marktmanage-ment an den Aktivitäten rund umdas Marktamtsjubiläum beteiligenund anlässlich der für die Märkte ge-
planten Events die Showküche zumEinsatz bringen.
Mit kollegialen Grüßen,KommR Akan Keskin
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H
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Neue Kolleginnen und Kollegen im Landesgremium 6 – Wien
Als neue Mitglieder in unserem Gremium möchten wir ganz herzlich willkommen heißen:
Akinci Fatma1200 Wien, Hannovermarkt
Anchev Milen1030 Wien, Grasbergergasse
Asghar Usman1200 Wien, Durchlaufstraße
Hodosi Christian1220 Wien, Andreas-Urteil-Weg
Hornoff Mariana1160 Wien, Brunnenmarkt
KAYA Warenhandels GmbH1150 Wien, Meiselmarkt
LAL Handels KG1160 Wien, Ottakringer Straße
Mezei Magda1190 Wien, Bauernfeldgasse
Mitterdorfer Elke, Mag.1180 Wien, Martinstraße
NOHAR Handels KG1160 Wien, Ottakringer Straße
Türkyilmaz Niyazi1160 Wien, Brunnenmarkt
Ulusoy-Katirci Nurcan1110 Wien, Zentralfriedhof
Wadhwa Garry1160 Wien, Habichergasse
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Besonders bei Jungunternehmern treten viele Fragen zum Thema Gewerbe-, Steuer- oderArbeitsrecht auf. Landesgremialobmann KommR Akan Keskin und GremialgeschäftsführerHerbert Gindl stehen Ihnen für sämtliche im Zusammenhang mit der Gewerbeausübungentstehenden Probleme unter der Telefonnummer 01/51450/ DW 3224 oder DW 3202 je-derzeit gerne zur Verfügung.
Nehmen Sie uns in Anspruch!
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Lauch-Selchfleisch-TorteZutaten für 10 Portionen:
Mürbteig:300 g Mehl (griffig)150 g Butter1 Stk. EiSalz
Fülle:200 g Zwiebeln800 g Lauch
50 g Hamburgerspeck200 g Selchfleisch (gekocht)
Überguss:120 g QimiQ1 Stk. Ei100 g MozzarellaSalz, Pfeffer, Curry
Zubereitung:Für die Lauch-Selchfleisch-Torteeinen Mürbteig zubereiten: Mehl mitSalz vermischen, mit Butter gut ab-bröseln und verkneten. Teig rastenlassen.Für die Fülle die Zwiebeln schnei-den, Lauch putzen, waschen undschneiden.Speck schneiden, Zwiebeln undLauch darin anrösten und ein wenigaufgießen.
Neues aus der Berufsgruppe der Marktviktualienhändler
BerufszweigobmannMarktviktualienhandel
Markus Hanzl0664 144 91 76
Lach dünsten.Tortenform mit Teig auskleiden(Rand ca. 3 cm hoch). Ca. 10 Minu-ten vorbacken. Schinken schneidenund unter die Lauchmasse mischen.
Überguss zubereiten: Käse würfelig schneiden und mitdem Ei und QimiQ mischen und wür-zen.Lauchmasse auf dem Mürbteigbodenverteilen, mit Überguss begießen.Die Lauch-Selchfleisch-Torte bei160°C Heißluft ca. 45 Minuten bak-ken bis die Torte eine goldbrauneFarbe hat.
Ihr Markus Hanzl
Besuchen Sie die Homepage www.wienermaerkte.at
MarktnewsMARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL 6
Anlässlich dieses Jubiläums ist aucheine Großaktion für die WienerMärkte geplant. Von April bis Sep-tember, ausgenommen Ferienzeiten,werden jeweils freitags von 11-16Uhr verschiedenste Märkte miteinem bunten Rahmenprogramm be-sucht.
Zusammen mit der Wirtschaftskam-mer „Markt-, Straßen- und Wander-handel“ und dem „Marktmanage-
ment“ werden keine Mühen ge-scheut, um die Märkte weiterhinentsprechend zu bewerben. Ein ab-wechslungsreiches Musikprogramm,von Jazz über Wienerlieder bis zuKlassik von Basis.Kultur.Wien undGewinnmöglichkeiten beim belieb-ten Gewinnrad wird den Besuchernder Märkte an diesen Tagen geboten.Aber auch eine Showküche wird beider Märktetour für Geschmackser-lebnisse sorgen.
Los geht es am 4. April am Rochus-markt, eine Woche später, also am11. April wird der Brunnenmarkt be-sucht.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Alexander Hengl, MA 59 Pressesprecher
Das Marktamt feiert heuer ein halbrundes Jubiläum: 175 Jahre Marktamt der Stadt Wien
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den Adaptierungen des Messekon-zepts zum Ausdruck gebracht.
Gemäß dem Motto „Ihre Erlebnisweltwartet!“ präsentieren auf einer Flä-che von 4.000 m2 rund 220 Ausstel-ler ihr Angebot in den Themen-welten: Beratungswelt, Mode- &Freizeitwelt, Wohnwelt, Mobilitäts-und Sicherheitswelt, Genusswelt,Gesundheits- & Schönheitswelt so-wie Reisewelt.
Zur 41. SENIOR AKTUELL von 26.-29.März 2014 in der Wiener Stadthalleerwarten die Besucher folgendeNeuerungen:
Neue Ausstellungstage (Mittwoch –Samstag) 3 Schwerpunkttage zu denThemen „Sicher ist sicher: Sicher-heit zu Hause und auf Reisen“ (26.3.), „Lebe, liebe, lache: schön undgesund mit Humor“ (27. 3.), „Himm-lische Genüsse – grenzenlos genie-ßen ohne Reue“ (28. 3.)Workshop-Center mit Fach-Vorträ-gen und Aktiv-Workshops Sonder-schau „Genießen in Wien“ Attrak-tives Unterhaltungsprogramm mit
Prof. Hademar Bankhofer und demjungen Schlagerstar Alexandra Lexer(27. 3.), dem Entertainer Alex Kri-stan (27. 3.), feinstem Rock’n Rollmit Johnny Favourit (26. 3.), einerZeitreise in die goldene Zeit desdeutschen Schlagers mit Lady Sun-shine & Mr. Moon (28. 3.), einer gro-ßen Astro-Show mit der AstrologinEva Vaskovich-Fidelsberger, Sänge-rin Dagmar Truxa und Prof. GüntherFrank (29. 3.), u.v.m.
Starten Sie mit uns jetzt durch zurnoch attraktiveren SENIOR AKTUELL2014 – wir freuen uns auf Ihren Be-such!Weitere Infos finden Sie auf derMesse-Homepage unter http://www.senior-aktuell.at
Rückfragehinweis:Informationsverband SENIOR AKTUELL Schwarzenbergplatz 14, 1040 WienT 01/51450-3249E [email protected]
Ihr SpartenobmannKommR Erwin Pellet
Mit neuem Termin und überarbeite-tem Konzept startet der Treffpunktder Generationen in der WienerStadthalle auch 2014 durch. Die Be-sucher erwarten noch mehr The-menschwerpunkt-Tage und eineexklusive Sonderschau „Genießen inWien“.
Willkommen in der besten Zeit Ihres Lebens!Seit über 40 Jahren bietet die SE-NIOR AKTUELL jedes Frühjahr einebreite Plattform für alle aktivenMenschen, die sich über neueDienstleistungen und Produkte in-formieren möchten. Damit ist diesegroße Zielgruppenveranstaltung derWiener Wirtschaft die längste durch-gehende Veranstaltung dieser Art inEuropa. In der Mitte des Lebens be-ginnt für viele ein spannender Le-bensabschnitt. Mit viel Energie undLebenserfahrung macht man sichauf zu neuen Abenteuern. Dieser po-sitive Aufbruch wird mit den laufen-
26.–29.3.2014: Aufbruch zur SENIOR AKTUELL NEU
Spartenobmann HandelKommR Erwin Pellet
© Weinkirn
Senior Aktuell
Info
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8MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDELMarktnews
E-Commerce-Gesetz: GesetzeskonformesImpressum einfach erstellenDas Firmen A-Z der Wirtschaftskam-mern Österreich unterstützt Sie mitdem ECG-Service bei der Erstellungeines gesetzeskonformen Impres-sums. Tragen Sie Ihre Daten aufwko.at/firmen ein und Sie könnendirekt auf Ihre ECG-Seite im FirmenA-Z verlinken. Wie es geht, erklärtunser Leitfaden Firmen A-Z.
HintergrundAlle Anbieter von Diensten im WWWmüssen verschiedene gesetzliche In-
formationspflichten beachten. Dasgilt für Webshops genauso wie fürBetreiber von Webseiten, Suchma-schinen, Datendiensten, UMTS- oderNewsletter-Diensten etc.Die Bestimmungen umfassen •Informationspflichten nach dem
E-Commerce-Gesetz (ECG)•Offenlegungspflichten nach dem
Mediengesetz (MedienG)•für Websites auch Bestimmungen
des Unternehmensgesetzbuchesbzw. der Gewerbeordnung
•weitere – teilweise notwendige –Informationspflichten nach demPreisauszeichnungsgesetz oderdem Konsumentenschutzgesetz
Wer kann mir Auskunft geben?Unsere kostenlose WKO.at-Service-line unterstützt Sie gerne unter derNummer 0800 221 223 (Mo.-Fr. 8-20Uhr, Sa. 8-12 Uhr) oder schicken Sieein Fax an 0800 221 224 oder eineE-Mail an [email protected]
Förderung „Fokus Nahversorgung 2014“Neue Förderung für richtungswei-sende BranchenvertreterMit dieser Förderung unterstützt dieWirtschaftsagentur Wien innovativeWiener Unternehmen aus dem Be-reich Nahversorgung, die neue Pro-dukte und Dienstleistungen ent-wickeln oder neue Technologien undVerfahren im Betrieb anwenden. Essoll sich um eine Neuerung für dieUnternehmen handeln, die auch in-nerhalb der Branche richtungswei-send ist. Im Jahr 2014 steheninsgesamt i 550.000,– zur Verfü-gung.
Wer wird gefördert?Wiener Nahversorgungs- und Hand-werksunternehmen (gemäß § 94GewO) mit weniger als 30 Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern
Was wird gefördert?Innovative Projekte mit Mindestin-vestitionskosten von i 10.000,–
Welche Kosten werden gefördert?•Aktivierungsfähige Investitionen
(z.B. bauliche Investitionen, Ma-schinen und maschinelle Anlagen,Betriebs- und Geschäftsausstat-tung)
•Interne Kosten (Personalkosten)•Externe Kosten (Beratung, Schu-
lungs- und Qualifizierungsmaß-nahmen sowie Marketingkosten)
Einreichfrist, FörderhöheArt der Förderung: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 50 % der Bemessungsgrundlage, ge-samt max. i 30.000,– je Kalender-jahr und Unternehmensgruppe
Prämien und Boni•Lehrlingsbonus, i 5.000,– bei Auf-
nahme eines Lehrlings innerhalbder Projektlaufzeit
•Arbeitsplatzprämie, i 2.000,– je neugeschaffenem Vollzeitarbeitsplatz
•Frauenbonus, i 2.000,–, wenn dasProjekt von einer im Unternehmenangestellten qualifizierten Fraugeleitet wird.
Einreichung: bis 31. März 2014
Fördergeber Wirtschaftsagentur WienAntrags-CheckDie Wirtschaftskammer Wien unter-stützt mit einem kostenlosen An-trags-Check (Förderung der Netto-kosten von 8 Beraterstunden).Sollten Sie diese Beratungsleistungin Anspruch nehmen wollen, kon-taktieren Sie bitte das Förderreferat.
Erforderliche Angaben•Firmendaten (Name, Telefon,
Email, Ansprechpartner)•Mitgliedsnummer•Kurze Beschreibung der Projekt-
idee
Kontakt Antrags-Check:Wirtschaftskammer Wien FörderreferatT 01 514 50 – 1055E [email protected]
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Der EPU-Erfolgsscheck: € 250,– für Ihren Erfolg
Wer kann den EPU-Erfolgsscheck einlösen?Der EPU-Erfolgsscheck richtet sichan alle Ein-Personen-Unternehmer-Innen in Wien und ist personenge-bunden. Pro Unternehmen kann proJahr nur ein Scheck eingelöst wer-den.
Bei welchen Kursen bzw. Seminarenkönnen Sie den EPU-Erfolgsscheckeinsetzen?Der EPU-Erfolgsscheck ist für das ge-samte offene Kursangebot des WIFIWien* und für ausgewählte Ange-bote des Hernstein Instituts für Ma-nagement einsetzbar. Details dazu
finden Sie im Qualifizierungsfolder.Wählen Sie aus kompakten Semina-ren, praxisnahen Kursen und zeit-schonenden eLearning-Angeboten.
*) Nicht vom offenen Kursangebotdes WIFI Wien umfasst sind firmen-interne Trainings, bereits geförderteBeratungsleistungen, interne Trai-nerausbildungen sowie Leistungender WIFI Wien-Bildungsberatung,ausgenommen das Produkt „Poten-zialanalyse für UnternehmerInnen“.
Wie nehmen Sie eine Buchung vor?Information: vorab gerne telefo-nisch Buchung und Anmeldung:
persönlich, per Fax, online oder perPost Online Information und Anmel-dung:Für WIFI Wien-Veranstaltungen•Geben Sie als Startseite www.wifi-wien.at/epu ein und Sie gelangenzur Information über den Scheck.
•Am Ende des Textblockes klickenSie auf „online einlösen“ und kom-men zum Formular zur EingabeIhrer persönlichen EPU-Scheck-nummer.
•Für weiterführende Informationenklicken Sie auf „Kundenservice“.
Online-Information und Anmeldungfür Angebote des Hernstein Institutfür Management und Leadership:
EPU-Workshops
Praxiswissen zur Unternehmensführung Wollen Sie Ihren Umsatz steigern?Führen Sie Ihr Unternehmen rich-tig? Antworten aus der Praxis aufdiese und andere wichtige Themender Unternehmensführung bietenIhnen die kostenfreien Workshopsim FORUM EPU.
Die EPU-Workshops finden in der 1.und 3. Woche jedes Monats statt. Dieeinzelnen Themen werden alternie-rend entweder von 8.00 bis 10.00Uhr oder von 19.00 bis 21.00 Uhrangeboten.
Themenbereich: Unternehmensentwicklung •Mindestumsatz & Schlüsselkompe-
tenz•Strategisches Marketing für EPU
Themenbereich: Unternehmensverwaltung•Auftragsmanagement & Angebots-
legung•Buchhaltung für EPU•Den richtigen Mitarbeiter finden &
führen •Stundensatz & Kostenwahrheit•Vorbereitung auf das verflixte 3.
Jahr
Themenbereich: Der Mensch im Mittelpunkt•Mein unternehmerisches ICH •Auftritt & Sprache im Business•Stimme – Ausdruck Ihrer Persön-
lichkeit •Fit im Business
Themenbereich: Fachthemen zur Unternehmensführung•Empfehlungsmarketing
•Erfolgreich verkaufen•Marktforschung zur Zielgruppen-
findung •Online-Marketing für EPU•Operatives Marketing für EPU •Netzwerke & Kooperationen
Aktuelle Termine und Anmeldemög-lichkeiten finden Sie auf der Home-page: www.wko.at/Content.Node/Interessenvertretung/EPU/EPU-Workshops.html
Veranstaltungsort:FORUM Ein-Personen-Unternehmen 1040 WienOperngasse 17–21/6. StockTelefon: +43 1 514 50 1111E-Mail: [email protected]
10MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDELMarktnews
(Alle, auf www.hernstein.at ange-führten Seminar- und Entwicklungs-programmbeiträge verstehen sichexklusive Ust. und Aufenthaltsko-sten.)
Für Hernstein-VeranstaltungenWas passiert mit den Restbeträgen,wenn der Kurswert unter € 250,– liegt?
•Sie können den Restbetrag füreinen anderen Kurs Ihrer Wahl ein-setzen oder
•wir stellen Ihnen eine Büchergut-schrift für den wko campus wien-Buchshop in maximaler Höhe voni 50,– aus, den Sie vor Ort bis 31.12. 2014 einlösen können. Hierfinden Sie eine große Auswahl anvertiefender Fachliteratur.
Bis wann ist dieser EPU-Erfolgsscheck gültig?Der EPU-Erfolgsscheck und allfälligeRestguthaben sind gültig bei Anmel-dungen bis 31.12.2014.
Allgemeine Rückfragen:Wirtschaftskammer WienFORUM EPUOperngasse 17–21, 1040 WienT 01/514 50-1111http://wko.at/wien/epu
Unfallversicherung
Alle gewerblich selbständig tätigenUnternehmer sind in der Unfallver-sicherung nach dem AllgemeinenSozialversicherungsgesetz (ASVG)pflichtversichert.
Versicherter PersonenkreisDer gesetzliche Unfallversicherungs-schutz umfasst•Einzelunternehmer,•Gesellschafter einer Offenen Ge-
sellschaft (OG),•voll haftende Gesellschafter einer
Kommanditgesellschaft (KG) und•geschäftsführende Gesellschafter
einer GmbH,sofern die oben genannten Einzel-unternehmer oder GesellschaftenWirtschaftskammermitglieder sind.
VersicherungsanstaltZuständig für die Durchführung derUnfallversicherung ist die Allge-meine Unfallversicherungsanstalt(AUVA) mit ihren Dienststellen inden jeweiligen Bundesländern. DieSozialversicherungsanstalt der ge-werblichen Wirtschaft hat lediglichdie Aufgabe, die Beiträge vorzu-schreiben, einzuheben und an dieAUVA abzuführen.
BeiträgeUnternehmer zahlen für ihre gesetz-liche Unfallversicherung einen Mo-natsbeitrag. Dieser Monatsbeitrag
macht im Jahre 2014 – unabhängigvon der Höhe der Einkünfte – i 8,67aus. Er wird gemeinsam mit denPensions- und Krankenversiche-rungsbeiträgen von der Sozialversi-cherungsanstalt der gewerblichenWirtschaft vorgeschrieben.
VersicherungsfälleAls Versicherungsfälle in der Unfall-versicherung gelten der Arbeitsun-fall und die Berufskrankheit. NachArbeitsunfällen und Berufskrank-heiten werden Sachleistungen undGeldleistungen erbracht. Zu denSachleistungen gehören z.B. Unfall-heilbehandlung, Heilmittel, Spitals-pflege etc. Als Geldleistungenkommen insbesondere Versehrten-renten in Betracht.
ArbeitsunfallEin Unfall liegt vor, wenn eine Ge-sundheitsschädigung oder der Todeines Menschen durch ein plötzli-ches, unerwartetes und unvorherge-sehenes Ereignis eintritt, daszeitlich und örtlich umgrenzt undvom Willen des Betroffenen unab-hängig ist.
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, dersich im•örtlichen,•zeitlichen und•ursächlichen
Zusammenhang mit der die Versi-cherung begründenden Beschäfti-gung ereignet.Unfallversicherungsschutz ist damitinsbesondere für Unfälle gegeben,die sich im Betrieb ereignen. Derzeitliche Zusammenhang bestehtnicht nur während der üblichen Ge-schäftsöffnungszeiten, sondernimmer auch dann, wenn der Unter-nehmer für seinen Betrieb tätig ist(z.B. Arbeiten in der Werkstatt).
WegunfälleAuch so genannte Wegunfälle kön-nen als Arbeitsunfälle anerkanntwerden.
Beispiel: Geschützte Wege sind der Weg vonder Wohnung zum Betrieb, der Wegzu einem Kunden, Lieferanten oderder Weg zu einem Messebesuch imAusland.
Vorsicht! Wird der Dienstweg unterbrochen (z.B.private Besorgungen, Gasthausbe-such), so kann diese Unterbrechungden Unfallversicherungs- schutz beimfortgesetzten Weg aufheben, so dassein Unfall nicht als Arbeitsunfall gilt.Ob solche Unterbrechungen den Zu-sammenhang mit der versicherten Tä-tigkeit endgültig lösen, ist immer imEinzelfall zu beurteilen.
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Abgrenzungsprobleme Gerade imselbständigen Bereich ist die Ab-grenzung, ob sich ein Unfall im ei-genwirtschaftlichen (persönlichen)Interesse ereignet oder ob das be-triebliche Interesse überwogen hat,oft sehr schwierig zu treffen. DieRechtsprechung geht von einemunter Versicherungsschutz stehen-den Unfall allgemein unter folgen-den Voraussetzungen aus:Im Vordergrund der geschützten Tä-tigkeiten stehen beim Unternehmerso genannte Ausübungshandlungen,das sind Tätigkeiten, die
•einem vernünftigen Menschen alsAusübung der Erwerbstätigkeit er-scheinen (objektive Bedingung)und
•vom Unternehmer in dieser Ab-sicht entfaltet werden (subjektiveBedingung).
Als Ausübung einer selbständigenErwerbstätigkeit sind daher alledurch die Gewerbeberechtigung ge-deckten Tätigkeiten anzusehen, dieunmittelbar der Aufrechterhaltung,Förderung und Abwicklung der selb-ständigen Existenz dienen.
Tipp!Jeder Arbeitsunfall, durch den eineunfallversicherte Person getötetoder mehr als drei Tage völlig oderteilweise arbeitsunfähig gewordenist, ist längstens binnen fünf Tagender Allgemeinen Unfallversiche-rungsanstalt anzuzeigen.
Vorsicht! Die Unfallanzeige stellt keinen Ren-tenantrag dar. Ein solcher muss zu-sätzlich gestellt werden.
Verwendung eines KFZ mit ausländischemKennzeichen in ÖsterreichWas gilt es zu beachten? Welche Fri-sten sind einzuhalten?Grundsätzlich gilt, dass dieser Per-sonenkreis nur Fahrzeuge in Öster-reich- also im Inland – verwendendarf, die auch hier zugelassen sind.Wenn Inländer Fahrzeuge mit aus-ländischem Kennzeichen länger als1 Monat nach deren Einbringungnach Österreich verwenden, riskie-ren sie Verwaltungs- und Finanz-strafen. Diese Frist kann auf 2Monate ausgedehnt werden, wennes gute Gründe gibt, dass binneneines Monates eine Zulassung desausländischen Fahrzeuges in Öster-reich nicht möglich ist.Details:Wer als Inländer ein ausländischesFahrzeug länger als ein Monat inÖsterreich verwendet, bei dem wirdvermutet, dass das Fahrzeug einendauernden Standort in Österreichhat. Diese Vermutung bewirkt, dassso ein Fahrzeug binnen einemMonat auch in Österreich zum Ver-kehr zugelassen werden muss(österreichisches Kennzeichen) undalle nötigen Steuern (Nova, Kfz-
Steuer etc.) bezahlt werden müssen.Oder dass das Fahrzeug wieder aus-geführt werden muss. Diese Vermu-tung gilt bis zum Gegenbeweis, dender von der Behörde beschuldigteLenker dann zu führen hat. Diesegesetzliche Bestimmung (Beweisla-stumkehr durch die Vermutung desdauernden Standortes des Kfz inÖsterreich) führt dazu, dass der Len-ker schon bei der ersten Überprü-fung glaubhaft machen muss, dassdas Kfz keinen dauernden Standortim Inland hat oder dass das Monatnoch nicht abgelaufen ist. Oft kannman aber einen solchen Gegenbe-weis nicht führen.Dennoch ist es in bestimmten Fällenmöglich, dass Inländer im Auslandzugelassene Fahrzeuge in Österreichlegal verwenden können.•Verwendung in Inland weniger als
einen Monat lang ab Einbringungins Inland:
Ab der Einbringung eines Fahrzeu-ges mit ausländischer Zulassungnach Österreich ist es auch Inlän-dern erlaubt, dieses Fahrzeug bis
zu einem Monat in Österreich zuverwenden, ohne dass es in Öster-reich zum Verkehr zugelassen wer-den muss. Das Kraftfahrgesetzstellt in seinem Wortlaut auf dieEinbringung ins Inland, nicht aufdie Verwendung ab.
Nachdem eine Reihe von Beschei-den der Finanzbehörden und Er-kenntnissen der UFS sowie einErlass des Verkehrsministeriumsvom Juli 2013 die Rechtsansichtvertreten haben, dass mit der re-gelmäßigen Wiedereinbringungdie Einmonatsfrist nicht immerwieder neu zu laufen beginnt, hatnun der Verwaltungsgerichtshofmit einem Erkenntnis vom Novem-ber 2013 die gegenteilige Rechts-ansicht festgelegt (2011/16/0221).Demnach beginnt die Monatsfristbei jeder neuerlichen Einbringungerneut zu laufen.
Zu bedenken ist aber: es bestehtaber für den Gesetzgeber immerdie Möglichkeit, die entspre-chende gesetzliche Grundlage zu
12MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDELMarktnews
ändern. Nach unseren Informatio-nen ist schon eine Änderung dergesetzlichen Grundlage in Vorbe-reitung, die das länger als einmo-natige Verwenden eines imAusland zugelassenen Kfz durchInländer so eindeutig regelt, dassauch durch Wiedereinfuhr keineDauernutzung möglich ist.
•Verwendung in Inland länger alsein Monat ab Einbringung ins In-land: Entscheidend dafür ist die Art derVerwendung eines ausländischenFahrzeuges in Österreich:Fahrzeuge haben dann keinen dau-ernden Standort im Bundesgebiet(daher gilt bei ihnen nicht die Ver-mutung eines dauernden Standor-tes in Inland), wenn sie z.B.
•für Messen oder Ausstellungen insInland eingebracht werden
•überstellt werden und im Inlandmehr als 1 Monat verbringen
•zu Testzwecken (von Journalisten)im Inland verwendet werdenSobald mit einem solchen Fahr-zeug aber Tätigkeiten vorgenom-men werden, die ein „typischerInländer“ vornimmt (in die Arbeitfahren, Einkaufen fahren etc.),wird die Behörde auf einen dau-ernden Standort im Inland schlie-ßen. Die Verwendung eines der-artigen Fahrzeuges länger alseinen Monat bewirkt, dass die aus-ländische Zulassung als aufgeho-ben gilt (auch wenn nach wie vorausländische Kennzeichen amFahrzeug angebracht sind). DiesesFahrzeug ist dann nicht mehr zumVerkehr zugelassen, die Pflicht zurSteuerzahlung entsteht.
Folgen einer illegalen Verwendung ausländischer Fahrzeuge in ÖsterreichWenn sich im Zuge eines Verwal-tungsstrafverfahrens herausstellt,dass ein Inländer ein im Ausland zu-gelassenes Fahrzeug durchgehendlänger als einen Monat in Österreichbetreibt (ohne dass die Vorausset-
zungen Testfahrt, Journalist vorlie-gen), hat dies schwerwiegende Fol-gen. Das Fahren eines Fahrzeugesohne Zulassung ist eines der schwer-sten Delikte, die das Kraftfahrgesetzkennt (vergleichbar mit dem Lenkeneines Fahrzeuges ohne entsprechen-den Führerschein).Neben einem Verwaltungsstrafver-fahren für den Lenker, der gegen dieFrist von einem Monat verstößt, hatauch der Lenker und/oder der Hal-ter des Fahrzeuges mit einem Fi-nanzstrafverfahren zu rechnen, daer Kfz-Steuer und Normverbrauchs-abgabe (Nova) durch die Nichtzulas-sung des Fahrzeuges im Inlandhinterzogen hat. Auch eine Hinter-ziehung der Umsatzsteuer ist denk-bar. Die Polizei ist verpflichtet, derFinanzbehörde solche Fälle zu mel-den. Die früher bestehende Doppel-wohnsitzbescheinigung (für Per-sonen, die sowohl in Österreich alsauch im Ausland einen ordentlichenWohnsitz haben) wurde bereits vorJahren ersatzlos gestrichen. Damitist es für Inländer nicht mehr mög-lich, aus Gründen der Steuererspar-nis über längere Zeit ein Fahrzeugmit ausländischem Kenn- zeichen zulenken. Auch Angestellte oder Vertreter, dieim Inland Tätigkeiten verrichten,bei denen sie ein Fahrzeug mit aus-ländischen Kennzeichen zur Verfü-gung gestellt erhalten, können legalnur ein Monat (in Ausnahmefällenzwei Monate) das ausländische Fahr-zeug für ihre Arbeit verwenden.Daher muss hier auf das Risiko auf-merksam gemacht werden, wenn einInländer längere Zeit hindurch miteinem ausländischen Fahrzeugfährt, ohne es immer wieder auszu-führen. Wenn es deshalb ein Straf-und Abgabeverfahren gibt und mandie Bescheide bis zum Verwaltungs-gerichtshof bekämpft, und das Ge-richt dann zum Ergebnis kommt,dass das Fahrzeug doch einen dau-ernden Standort im Inland hatte,sind neben den hinterzogenen Steu-
ern, den Finanz- und Verwaltungs-strafen auch noch Anwaltskosten zubegleichen.
Sonderfall Verwendung eines Kfz auseinem Drittstaat (Schweiz, Serbien,Türkei, Norwegen etc.) im InlandDas Zollrecht der EuropäischenUnion sieht die vorübergehende Ver-wendung von KFZ aus Drittländerndurch Inländer nur in wenigen Aus-nahmefällen vor. Verstöße führenzur Entstehung der Zollschuld (10 %Zoll, 20 % Einfuhrumsatzsteuer) undkönnen darüber hinaus auch ein Fi-nanzstrafverfahren zur Folge haben.
Verwendung von ausländischen Fahr-zeugen durch Personen OHNE Haupt-wohnsitz im Inland.Hier sieht das Gesetz eine Verwen-dung von bis zu einem Jahr vor. Hierist nur wesentlich, dass der Lenkerdurch einen längeren Aufenthalt inÖsterreich nicht den Mittelpunktseiner Lebensinteressen zeitweilig inÖsterreich hat. Denn dann wäre einösterreichischer Hauptwohnsitz ge-geben, der auch eine Ummeldungdes ausländischen Kfz nach Öster-reich erforderlich macht.
Rechtsgrundlagen§§79, 82 Abs. 8 und 9 Kraftfahrge-setz (KFG)§ 1 Normverbrauchsabgabe-GesetzIn einem älteren Erlass betreffend„Fahrzeuge mit ausländischemKennzeichen in Österreich, Erbrin-gen des Gegenbeweises des Bundes-ministerium für Wissenschaft undVerkehr sind folgende Klarstellun-gen getroffen worden:Gemäß Kraftfahrgesetz sind Fahr-zeuge mit ausländischem Kennzei-chen, die von Personen mit demHauptwohnsitz oder Sitz im Inlandin das Bundesgebiet eingebrachtund in diesem verwendet werden,bis zum Gegenbeweis als Fahrzeugmit dem dauernden Standort im In-land anzusehen. Als Gegenbeweisebei Messfahrzeugen oder beim Test
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neuer Fahrzeugmodelle sind die frü-her ausgestellten und noch gültigenBestätigungen der Kammer der ge-werblichen Wirtschaft sowie Bestä-tigungen der Fahrzeugherstelleroder ihres Generalvertreters zuläs-sig, aus denen folgende Vorausset-zungen ersichtlich sind.•Ausschließliche Verwendung die-
ser Fahrzeuge zur Erprobung sowie
Benützung für Testzwecke (dieÜberwachung dieser Verwendungerfolgt durch die Einsichtnahme indie auf Fahrten mitzuführendenTestprotokolle, Testberichte etc.seitens der Behörde).
•Erprobung nur durch die in der Be-stätigung genannte(n) Person(en).
•Ablauf der Gültigkeitsdauer derBestätigung.
Weiters besteht auch die Verpflich-tung zur Führung eines Fahrtenbu-ches, welches immer mitgeführtwerden soll.
Anmerkung: Durch die Ausweitung der Fristauf 1 Monat (früher 3 Tage) imJahr ist fraglich, ob der ange-führte Erlass noch vernünftig an-wendbar ist!
Mitführungspflicht von Feuerlöschern in Ungarn
aus gegebenem Anlass erlaubt sichdie Abteilung für Rechtspolitik derWKO sowie das Österreichische Au-ßenwirtschaftsCenter Budapest wiefolgt auf die bestehende Mitführver-pflichtung von Feuerlöschern beiFahrzeugen des Güter- und Perso-nenverkehrs hinzuweisen:
Die Verordnung 6/1990. (IV.12.)KÖHÉM des Verkehrsministers überdie Bedingungen der Verkehrszulas-sung und -haltung von Fahrzeugenauf öffentlicher Straße schreibt im §107 zwingend die Mitführungspflichtvon Feuerlöschern für LKW, Auto-busse und landwirtschaftliche Zug-fahrzeuge vor:
Gesamtgewicht des Fahrzeugs (Kg) /Anzahl der Feuerlöscher (Stück)3.500–12.000 1 Stück, 6 kg12.000–24.000 1 Stück, 12 kgüber 24.000 2 Stück, 12 kg
Bei diesen Angaben handelt es sichum Trockenlöscher.Die Verordnung gibt auch an, wel-che standardisierten Feuerlöscherdurch solche mit anderem Löschma-terial ersetzt werden können:
a) Trockenfeuerlöscher von 3 kg1 Stück 5A und 34B,
b) Trockenfeuerlöscher von 6 kg1 Stück 13A und 89B,
c) Trockenfeuerlöscher von 12 kg1 Stück 34A und 144B
Da die Regelung keine Ausrüstungs-vorschrift ist, sondern das Mitführen– also ein Verhalten – eingefordertwird, ist sie auch auf Fahrzeuge, dieaußerhalb Ungarns zugelassen sind,anzuwenden. Mit entsprechendenKontrollen der Exekutive muss ge-rechnet werden.
ACHTUNG – WICHTIG
Redaktionsschluss des Fachblattes ist jeweils der
25. des Vormonats, in dem das Fachblatt erscheint.
Erscheinungstermin ist der 10. des betreffenden Monats.
Wir ersuchen, diesen Umstand bei der Bekanntgabe von Terminen
zu beachten, um die Veröffentlichung zu gewährleisten! !
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!
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14MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDELMarktnews
Bundesgremium und Landesgremien des Markthandels
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Bundesgremium1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 Obmann T 0590900/DW 3335 | F 0590900/DW 3013 KommR Herbert GartnerE [email protected] DW 3335 | M 0699/194 83 103 | E [email protected]
Landesgremium Wien1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14 ObmannT 01/51450/DW 3224 | F 01/51450/DW 3210 KommR Akan Keskin E [email protected] DW 3225 | M 0664/35 67 304 | E [email protected] H www.wko.at/wien/markthandel
Landesgremium Niederösterreich3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1 Obmann T 02742/851/DW 19340 | F 02742/851/DW 19329 Gerhard LackstätterE [email protected] DW 19340 | M 0664/2133874 | E [email protected]
Landesgremium Burgenland7001 Eisenstadt, Robert Graf-Platz 1 ObmannT 05/90907/DW 3313 | F 05/90907/DW 3315 Ing. Walter RathmannerE [email protected] DW 3313 | E [email protected] http://wko.at/bgld/markthandel
Landesgremium Steiermark8021 Graz, Körblergasse 111-113 ObmannT 0316/601/DW 582 | F 0316/601/DW 592 Ernest JaritzE [email protected] DW 580 | M 0664/4070506 | E [email protected]
Landesgremium Oberösterreich4010 Linz, Hessenplatz 3 ObfrauT 05/90909/DW 4332 | F 05/90909/DW 4339 Sonja GaiblingerE [email protected] DW 4332 | M 0664/2007321 | E [email protected]
Landesgremium Salzburg5027 Salzburg, Julius Raab Platz 1 Obmann T 0662/8888/DW 253 | F 0662/8888/DW 583 KommR Wolfgang RagitschE [email protected] DW 254 | M 0664/1605914 | E [email protected]
Landesgremium Kärnten9020 Klagenfurt, Europaplatz 1 ObfrauT 0590904/DW 335 | F 0590904/DW 314 Maria MüllerE [email protected] DW 335 | M 0664/2047744
Landesgremium Tirol6021 Innsbruck, Meinhardstraße 14 ObmannT 0590905/DW 1294 | F 0590905/DW 1416 Oswald LerchE [email protected] DW 1294 | M 0664/5435880 | E [email protected]
Landesgremium Vorarlberg6800 Feldkirch, Wichnergasse 9 ObmannT 05522/305/DW 341 | F 05522/305/DW103 Michael HehleE [email protected] DW 341 | M 0664/3554834 | E [email protected]
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Neues aus dem BundesgremiumNeuregelung der Kundeninformationab Sommer 2014
Name (oder Firma) und Telefonnum-mer des Unternehmers sowie dieNiederlassungsanschrift:
Tipp: Es ist zu empfehlen (auch wenndurch die Verpflichtung zur äußerenBezeichnung der Betriebsstättenach der Gewerbeordnung der Namebzw. die Firma des Unternehmensbereits erkennbar ist und sich dieNiederlassungsanschrift mitunteraus den Umständen ergibt), dieseDaten, insbesondere die Telefon-nummer, gut sichtbar, z.B. als Aus-hang, bereit zu stellen.
Gesamtpreis der Ware/Dienstlei-stung (d.h. der Preis einschließlichaller Steuern und Abgaben), wennder Preis aufgrund der Beschaffen-heit der Ware/Dienstleistung ver-nünftigerweise nicht im Vorausberechnet werden kann, die Art derPreisberechnung und gegebenen-falls alle zusätzlichen Liefer- oderVersandkosten oder, wenn diese Ko-sten vernünftigerweise nicht imVoraus berechnet werden können,das allfällige Anfallen solcher zu-sätzlicher Kosten.
den Hinweis auf das Bestehen einesgesetzlichen Gewährleistungsrechtsfür die Waren sowie zusätzlich gege-benenfalls über das Bestehen unddie Bedingungen von Kundendienst-leistungen nach dem Verkauf undgewerblichen Garantien (auch Her-stellergarantien).
Tipp: Es ist zu empfehlen, in den Ge-schäftsräumen bzw. im Nahebereich
Allerdings werden bestimmte Ge-schäfte, so insbesondere sofort zuerfüllende „Geschäfte des täglichenLebens“ von den neuen Informati-onsverpflichtungen ausgenommen.Dieser Begriff ist zwar nicht aus-drücklich definiert, aber es istdavon auszugehen, dass darunteretwa der Erwerb von Bäckereiwaren,Lebensmitteln, Drogerieartikeln,Zeitungen, Zeitschriften, Büchernoder von geringwertigen Investiti-onsgütern (z.B. einfache Elektroge-räte oder Sportartikel) zu verstehensein wird.
Nach den Plänen der Regierung wer-den die neuen Bestimmungen aufVerträge anzuwenden sein, die abdem 13. Juni 2014 geschlossen wer-den.
Danach hat der Unternehmer denVerbraucher, noch bevor dieserdurch den Vertrag oder ein entspre-chendes Vertragsangebot gebundenist (also vor der Bezahlung), überfolgende Punkte zu informieren, so-fern sich diese Informationen nichtbereits unmittelbar aus den Umstän-den selbst ergeben:
Wesentliche Eigenschaften der Ware/Dienstleistung: Diese werden sich in der Regel be-reits dann „aus den Umständen er-geben“, wenn das Produkt bzw. dieAngaben auf dem Produkt oder aufder Verpackung vom Kunden in Au-genschein genommen werden kön-nen.
Obmann BundesgremiumKommR Herbert Gartner
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Neufassung der europäischenVerbraucherrechte-Richtlinie bringtwichtige Änderungen für Unterneh-mer bei Geschäften mit Konsumen-ten. Neben den allgemeinen Infor-mationspflichten, die schon dann zubeachten sind, wenn der Kunde z.B.in den Geschäftsräumen des Unter-nehmers Waren kauft, werden auchbesondere und umfangreichere In-formationspflichten für Fernabsatz-oder Außergeschäftsraumverträgein Kraft treten. Informationsver-pflichtungen aufgrund andererRechtsvorschriften (z.B. Gewerbe-ordnung) werden dadurch nicht be-rührt.
© Bundesgremium
16MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDELMarktnews
der betreffenden Produkte einen gutsichtbaren Aushang anzubringen,dass gesetzliche Gewährleistungs-rechte bestehen und dass z.B. hin-sichtlich allfälliger von Herstellernangebotener Garantien diese vorVertragsschluss eingesehen werdenkönnen.Gegebenenfalls (diese Punkte wer-den beim üblichen Ladengeschäft,bei dem die beiderseitigen Leistun-gen sofort erfüllt werden, keineRolle spielen)
•die Zahlungs-, Liefer- und Lei-stungsbedingungen
•den Termin, bis zu dem die Warenzu liefern/die Dienstleistung zuerbringen ist
•ein allenfalls vorgesehenes Verfah-ren beim Umgang des Unterneh-mers mit Beschwerden (sollte esdafür ein eigenes Verfahrengeben)
•die Laufzeit des Vertrages oder dieBedingungen der Kündigung un-befristeter Verträge oder sich au-tomatisch verlängernder Verträge.
Gegebenenfalls die Funktionsweisedigitaler Inhalte (z.B. Computerpro-gramme, Spiele, Musik, etc.) ein-schließlich anwendbarer technischerSchutzmaßnahmen für solche In-halte und – soweit wesentlich – dieInteroperabilität digitaler Inhaltemit Hard- und Software, sofern diesedem Unternehmer bekannt ist odervernünftigerweise bekannt seinmuss.
Herzliche GrüßeIhr Herbert Gartner
Besuchen Sie die Homepage des Markthandels Österreich
www.dermarkthandel.at
Steuerberatung in der Gremialgeschäftsstelle
Die Sprechstunde des Steuerberaters ist jeweils am 1. Donnerstag im Monat.
Zeit: Ab 14.30 bis 16.30 UhrOrt: Gremialgeschäftsstelle1040 Wien, Schwarzenbergplatz 144. Stock, Zi. 413.
Die Auskünfte werden unentgeltlich für alle Mitglieder des Landesgremiums 6Wien erteilt.
Um eine formlose telefonische Voranmeldung unter derTel.Nr.: 01/51450/DW 3283 wird gebeten.
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Märktenachrichten
MARKTINFO-HOTLINE 01/51450/DW 3285
derung des Marktgewerbes, 1050
Wien, Siebenbrunnengasse 65/Top
1, E-Mail: [email protected].
NIEDERÖSTERREICH
Frischemarkt in Traiskirchen
Seit Oktober gibt es am Hauptplatz
vor der Nikolauskirche in Traiskir-
chen einen Frischemarkt, an jedem
Donnerstag. Ab März soll an jedem
1. Donnerstag im Monat, das wäre
der 6. März bis zum 6. November ein
zusätzlicher Markttag abgehalten
werden. Der Markttag soll nur Öster-
reichische Anbieter aufweisen mit
folgender Ware: Geschirr – Socken –
Korbwaren – Bekleidung – Schuhe/
Stiefel etc. Uhrzeit ab 09:00–17:00 –
der Hauptplatz wird dafür an diesen
Tagen gesperrt. Anmeldungen und
Informationen bei:
WIEN
Maifest auf der Prater Hauptallee
am 1. Mai 2014
Interessenten bewerben sich bis
zum 31. März 2014 mit einem Kurz-
konzept und den Kontaktdaten, falls
vorhanden mit UID-Nummer, beim
Verein zur Förderung des Marktge-
werbes, 1050 Wien, Siebenbrunnen-
gasse 65/Top 1,
E-Mail: [email protected]. Gesucht
werden Marktfahrer mit eigenen
Wägen oder Ständen.
Wiener Kirtag am Rathausplatz
vom 6.-9. Juni 2014
Gesucht werden Marktfahrer mit re-
gionalen Produkten und Spielwaren
(keine Textilien). Interessenten be-
werben sich bis zum 31. März 2014
mit einem Kurzkonzept und den
Kontaktdaten, falls vorhanden mit
UID-Nummer, beim Verein zur För-
derung des Marktgewerbes, 1050
Wien, Siebenbrunnengasse 65/Top
1, E-Mail: [email protected].
Weihnachtsmärkte vom 15. Novem-
ber bis 24. Dezember 2014
Für die Weihnachtsmärkte in der
Fußgängerzone Favoriten, am Meid-
linger Platzl, am Mariahilfer Platzl
und den Wiener Christkindlmarkt am
Rathausplatz werden Marktfahrer
mit hochwertigen weihnachtlichen
Produkten und Kunsthandwerk ge-
sucht. Die Standln werden zur Ver-
fügung gestellt.
Interessenten bewerben sich bis
zum 31. März 2014 mit einem aussa-
gekräftigen Konzept und den Kon-
taktdaten, falls vorhanden mit
UID-Nummer, beim Verein zur För-
Zeitung zu spät • Meldung an die Post
Das Fachblatt wird aus Kostengründen im Massenversandverschickt. Sollte dieZustellung regelmäßig zu spät erfolgen, empfehlen wir, dies Ihrem zuständigenPostamtsleiter zu melden.Er wird sodann veranlassen, dass ihm Ihre Post für einige Wochenvorgelegt wird, was in der Regel zu einer raschen Abhilfe führt. !
!
18MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDELMarktnews
MARKTINFO-HOTLINE 01/51450/DW 3285
Kirtag in Raxendorf – Vorverlegung
auf 4. Mai 2014
Der Kirtag wurde vom 11. Mai auf 4.
Mai 2014 vorverlegt.
Florianimarkt in Retz
am 5. Mai 2014
Anmeldungen und Informationen
beim Stadtgemeindeamt in 2070
Retz, Hauptplatz 30; Tel.:
02942/2223; Fax: 02942/2223/11;
E-Mail: office@stadtgemeinde-
retz.at
Jahrmarkt in Wiener Neustadt – Ter-
minverschiebung auf 8. Mai 2014
Der Jahrmarkt wurde vom 30. 4. auf
8. Mai 2014 verschoben.
Jahrmarkt in Kirnberg an der Mank
– Vorverlegung auf 18. Mai 2014
Lt. Mitteilung der Gemeinde Kirn-
berg a.d. Mank wird der Jahrmarkt
vom 25. 5. 2014 auf Sonntag, 18.
Mai 2014 vorverlegt.
Kirtag in Zeining – Terminverschie-
bung auf 18. Mai 2014
Der Kirtag wurde vom 27. April auf
18. Mai 2014 verschoben.
Christian Judt, Tourismus & Wirt-
schaftsförderungsverein, Stadtge-
meinde Traiskirchen, Johann
Foissnerstr. 1, 2514 Traiskirchen.
Tel.: 0664/3034737;
Tel/Fax: 02252/50 80 01;
E-Mail: [email protected],
Homepage: www.traiskirchen.gv.at
Jahrmarkt in Ebreichsdorf am 13.
April und 7. September 2014
Wie uns die Gemeinde mitteilt,
wurde der Standort der Märkte ge-
ändert. Neuer Standort: Parkplatz
Firma Eurospar, Wiener Neustäd-
terstr. 44–46.
Frühlingsmarkt in Deutsch Wagram
am 26. April 2014
Auf Initiative von Hrn. Obmann
Lackstätter, findet heuer zum ersten
Mal der Frühlingsmarkt statt.
Anmeldungen schriftlich (ein An-
meldeformular kann unter Tel.:
01/51450/3299 angefordert wer-
den), per E-Mail oder Fax inkl. Foto
vom Stand sowie Kopie vom Gewer-
beschein, Warengruppe, benötigte
Laufmeter an: Stadtgemeinde
Deutsch Wagram, Frau Melissa Fel-
ber, Fax 02247/2209/30; E-Mail: fel-
Kosten: i 2,50/lfm/Tag, Strom
i 3,50/Tag
Anmeldeschluss ist der 21. März
2014
Jahrmarkt in Pöchlarn
am 27. April 2014
Der Kirchenplatz und Thörringplatz
sind bis Ende Juli 2014 wegen Um-
bauarbeiten gesperrt – Markt be-
ginnt daher in Regenspurgerstraße
ab Brunnenkapelle – wird für Markt-
fahrer daher enger, aber es besteht
trotzdem Möglichkeit für alle bishe-
rigen Marktstandler teilzunehmen.
Jahrmarkt in Fischamend
am 28. April 2014
Wie uns die Gemeinde mitteilt,
wurde der Hauptplatz umgestaltet.
Nähere Informationen und Anmel-
dung bis spätestens 31. März 2014
unter Tel.: 02232/76323-23, E-Mail:
[email protected] oder
Stadtgemeinde Fischamend, Greger-
straße 1, 2401 Fischamend.
Jahrmarkt in St. Valentin
am 1. Mai 2014
Anmeldungen bei Hrn. Johann
Hiebl, Tel.: 07435/505-2540. Weiters
wird informiert, dass auf Märkten in
der Stadtgemeinde Sankt Valentin
der Verkauf von Kriegsspielzeug, Pi-
stolen u.dgl., Softguns, Samurai-
schwerter, Springmesser u.dgl. nicht
gestattet ist!
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MARKTINFO-HOTLINE 01/51450/DW 3285
großen Faschingsumzug veranstal-
tet.
Standgebühr: i 3,– pro Laufmeter,
Strompauschale (bei Bedarf):
i 10,– pro Stand, Werbekostenpau-
schale: i 5,–; Versorgungsstände
(mit Speisen und Getränken) pau-
schal: i 70,–.
Anmeldungen an Christoph Schöf-
fer, Unterwagramer Straße 23/3/8
E-Mail: [email protected]; Infor-
mationen unter Tel.: 0676/4322572.
Anmeldeschluss: 31. August 2014.
Jahrmärkte in Bruck an der Leitha
Die Stadtgemeinde Bruck an der
Leitha informiert, dass auf Grund
der Erfahrungen der letzten Jahre
und bedingt durch die neue Ver-
kehrssituation in der Innenstadt,
insbesondere am Hauptplatz ergibt
sich die Notwendigkeit einer Neuor-
ganisation der Jahrmärkte in Bruck
an der Leitha durchzuführen.
Die erforderlichen Maßnahmen sol-
len das Erscheinungsbild, den Mix
an angebotenen Produkten und die
unterschiedliche Beteiligung der
Marktfahrer neu erscheinen lassen.
Für die Veranstaltung der Jahr-
märkte soll ab dem zweiten Halbjahr
2014 am Hauptplatz eine neue
Marktordnung dahin gelten, dass
Gelegenheitsmarkt in Königstetten
am 25. Mai 2014
Lt. letzter Mitteilung der Gemeinde
Königstetten findet der Gelegen-
heitsmarkt nun doch am 25. Mai
2014 statt.
Kirtag in Wolfsbach am 1. Juni 2014
Eine Platzvergabe ist nur durch vor-
herige Anmeldung möglich: Markt-
gemeinde in:
3354 Wolfsbach, Kirchenstraße 2
Tel.: 07477/8240/13 oder
Fax: 07477/8240/15; E-Mail:
Kirtag in Purk – Vorverlegung
auf 15. Juni 2014
Lt. Mitteilung der Marktgemeinde
wird der Kirtag in Purk vom 22. 6.
auf 15. Juni 2014 vorverlegt.
Kirtag in Pyhra – Richtigstellung mit
19. und 20. Juli 2014
Der Kirtag in Pyhra findet nicht wie
im Märkteverzeichnis 2014 abge-
druckt am 27. 7. 2014 sondern rich-
tig am 19. und 20. Juli 2014 statt!
Jahrmarkt in Rems am 20. Juli 2014
Anmeldungen bei Hrn. Johann
Hiebl, Tel.: 07435/505-2540. Weiters
wird informiert, dass auf Märkten in
der Stadtgemeinde Sankt Valentin
der Verkauf von Kriegsspielzeug, Pi-
stolen u.dgl., Softguns, Samurai-
schwerter, Springmesser u.dgl. nicht
gestattet ist!
Jahrmarkt in Annaberg
am 26. Juli 2014
Schriftliche Anmeldung bis späte-
stens 15. Juli 2014 beim Gemeinde-
amt in 3222 Annaberg
Annarotte 14;
E-Mail: [email protected]
Kirtag in St. Pölten-Wagram
am 28. September 2014
Nach dem großen Erfolg des 1. und
2. Michaelikirtags im September der
beiden vergangenen Jahres mit je-
weils ca. 4.000 Besuchern ist auch
für heuer wieder ein Kirtag in St.
Pölten – Wagram geplant. Termin ist
der 28. September 2014.
Die Stände werden wieder in der Un-
terwagramer-Straße, unter Einbezug
des Michaelsplatzes, aufgebaut. Der
Stadtteil Wagram, mit ca. 5.000 Ein-
wohnern ist vom Stadtzentrum St.
Pölten in ca. 10 Minuten zu Fuß er-
reichbar.
Veranstalter des Kirtags ist der Ver-
ein WAVE (Wagramer Verein für
Events), der jährlich auch das schon
traditionelle Sonnwendspektakel
und im Zweijahresrhythmus den
20MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDELMarktnews
MARKTINFO-HOTLINE 01/51450/DW 3285
02174/2206-6;
E-Mail: [email protected]
Kirtag in Markt Neuhodis
am 29. Juni 2014
Anmeldungen unter
Tel.: 03363/79342, Marktgemeinde
Markt Neuhodis oder per E-Mail:
Krämermarkt in Loretto
am 15. August 2014
Für Informationen und der Anmel-
dung als Marktbeschicker steht fol-
gender Link auf der Homepage zur
Verfügung: www.gemeinde-
loretto.at/de/marktwesen
Nikolomarkt in Eisenstadt –
Terminverschiebung
auf 13. Dezember 2014
Die Stadtgemeinde Eisenstadt ist
dem Ansuchen des Landesgremiums
Burgenland nachgekommen und hat
den Dezember-Markt 2014 von
Samstag, 6. 12. 2014 auf Samstag,
13. 12. 2014 verschoben.
der Straßenverkehr in der westli-
chen Richtungsfahrbahn zwischen
der Kreuzung mit der Hainburger-
straße bis auf Höhe der mittleren
Durchfahrt und weiter in der Fahr-
bahn „hinter der Kirche“ (Umkehr
der Einbahnregelung erforderlich)
weiter aufrecht erhalten bleiben soll.
Durch diese Maßnahmen entfallen
zwar einige Laufmeter Marktfront je-
doch wird langzeitlichen Forderun-
gen von Bürgern und Verkehrs-
teilnehmern entsprochen.
Um allen betroffenen Marktfahrern
die gleiche Möglichkeit zu bieten,
wird in den nächsten Wochen eine
Ausschreibung von Seiten der Stadt-
gemeinde Bruck an der Leitha für
die Belegung der Marktplätze erfol-
gen.
Anmeldung, bei der Stadtgemeinde
unbedingt erforderlich.
BURGENLAND
Märkte in Eisenstadt ab 2014
Die Stadtgemeinde Eisenstadt infor-
miert, dass die Baumaßnahmen in
der Hauptstraße (Fußgängerzone)
abgeschlossen sind. Ab 2014 erfolgt
deshalb die Verlegung des Marktge-
bietes von der Feldgasse zurück in
die Hauptstraße.
Krämermarkt in Kittsee – Terminver-
schiebung auf 20. März 2014
Der Krämermarkt wurde vom 19.
März auf 20. März 2014 verschoben.
Jahrmarkt in Wallern
am 12. April 2014
Nähere Informationen und Anmel-
dung unter Tel.: 02174/2200; Fax:
02174/2206-6; E-Mail: post@wal-
lern.bgld.gv.at
Kirtag in Althodis am 4. Mai 2014
Anmeldungen unter
Tel.: 03363/79342, Marktgemeinde
Markt Neuhodis oder per E-Mail:
Krämermarkt in Markt Neuhodis
am 7. Juni 2014
Anmeldungen unter
Tel.: 03363/79342, Marktgemeinde
Markt Neuhodis oder per E-Mail:
Jahrmarkt in Wallern
am 14. Juni 2014
Nähere Informationen und Anmel-
dung unter Tel.: 02174/2200; Fax:
21
MARKTINFO-HOTLINE 01/51450/DW 3285
Homepage:
www.gemeinde-grosshart.at
Krämermarkt in Fürstenfeld
am 26. Mai 2014
Neue Marktfieranten müssen sich
unbedingt rechtzeitig beim Stadt-
amt Fürstenfeld anmelden:
Andreas Schröttner, E-Mail:
Tel.: 03382/52401-35.
Kirtag in Heilbrunn
am 8. und 9. Juni 2014
Kirtag in Heilbrunn
am 2. und 6. Juli 2014
Lt. Mitteilung der Gemeinde nur be-
schränkter Platz – keine Vergröße-
rung möglich. Seit Jahren
anreisende Marktfahrer haben ihre
Stammplätze. Ansprechstelle für
Märkte: Gemeinde Naintsch,
Tel.: 03175/7172 oder
E-Mail: [email protected]
Krämermarkt in Fürstenfeld
am 24. Juni 2014
Neue Marktfieranten müssen sich
unbedingt rechtzeitig beim Stadt-
amt Fürstenfeld anmelden: Andreas
Schröttner, E-Mail: andreas.schroet-
Tel.: 03382/52401-35.
STEIERMARK
Krämermarkt in Gams bei Hieflau
am 22. März 2014
Achtung: Neuer Standbereich! In
der Gemeinderatssitzung vom 8. 8.
2013 wurde beschlossen, den Kir-
tags-Standplatz vom Ortsteil Unter-
gams (Bundesstraße) ins
Kirchenviertel (Pfarrkirche – Ge-
meindeamt – Kirchenwirt) zu verle-
gen.
Krämermarkt in Fürstenfeld
am 24. März 2014
Neue Marktfieranten müssen sich
unbedingt rechtzeitig beim Stadt-
amt Fürstenfeld anmelden: Andreas
Schröttner, E-Mail: andreas.schroet-
Tel.: 03382/52401-35.
Fastenmarkt in Graz beim Kalvarien-
berg am 13. UND 19. April 2014
Krämermarkt in Frohnleiten –
Hauptplatz am 23. April 2014
Die Stadtgemeinde Frohnleiten teilt
mit, dass grundsätzlich nur solche
Marktbeschicker in den Markt einge-
lassen werden, welche eine Platzre-
servierungskarte der Stadtgemeinde
Frohnleiten vorweisen können.
Diese Marktbeschicker werden Ende
März von der Stadtgemeinde Frohn-
leiten angeschrieben. Nach Bezah-
lung der Gebühr von i 7,27 pro Jahr
wird die Platzreservierungskarte ab
Anfang April 2014 an die Marktbe-
schicker verschickt.
Krämermarkt in Frohnleiten –
Adriach am 27. April 2014
Die Stadtgemeinde Frohnleiten teilt
mit, dass grundsätzlich nur solche
Marktbeschicker in den Markt einge-
lassen werden, welche eine Platzre-
servierungskarte der Stadtgemeinde
Frohnleiten vorweisen können.
Diese Marktbeschicker werden Ende
März von der Stadtgemeinde Frohn-
leiten angeschrieben. Nach Bezah-
lung der Gebühr von i 7,27 pro Jahr
wird die Platzreservierungskarte ab
Anfang April 2014 an die Marktbe-
schicker verschickt.
Krämermarkt, Kirtag in Auffen –
Vorverlegung auf 3. Mai 2014
Lt. Mitteilung des Gemeindeamtes
wird der Krämermarkt, Kirtag in
Auffen vom 4. Mai auf 3. Mai 2014
vorverlegt. Informationen und An-
meldungen unter Tel.: 03333/2875-
0 oder Fax: 03333/2875-4; E-Mail:
gde@grosshar t.s teiermark.at;
22MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDELMarktnews
Osterkirtag in Bad Zell
am 21. April 2014
Nähere Informationen und Anmel-
dungen unter Tel.: 07263/725515;
E-Mail:
Homepage: www.badzell.at
Munderfinger Kirtag
am 27. April 2014
Interessenten mögen sich bis läng-
stens drei Wochen vor dem Kirtag
beim Gemeindeamt melden:
Gemeinde Munderfing, Dorfplatz 1,
5222 Munderfing; Tel.: 07744/6255;
Fax: 07744/6255-5;
www.munderfing.at; E-Mail:
Pfingstkirtag in Bad Zell
am 9. Juni 2014
Nähere Informationen und Anmel-
dungen unter Tel.: 07263/725515;
E-Mail:
Homepage: www.badzell.at
Pfingstmarkt in Grieskirchen
am 10. Juni 2014
Anmeldungen unter:
Tel.: 07248/62255-15; E-Mail:
www.grieskirchen.at
18. Wartberger Kirtag
am 5. Juli 2014
Krämermarkt in Frohnleiten –
Hauptplatz am 16. August 2014
Die Stadtgemeinde Frohnleiten teilt
mit, dass grundsätzlich nur solche
Marktbeschicker in den Markt einge-
lassen werden, welche eine Platzre-
servierungskarte der Stadtgemeinde
Frohnleiten vorweisen können.
Diese Marktbeschicker werden Ende
März von der Stadtgemeinde Frohn-
leiten angeschrieben. Nach Bezah-
lung der Gebühr von i 7,27 pro Jahr
wird die Platzreservierungskarte ab
Anfang April 2014 an die Marktbe-
schicker verschickt.
OBERÖSTERREICH
Wochenmarkt in Grieskirchen
Jeden Samstag von 07.00 bis 11.00
Uhr. Anmeldungen unter:
Tel.: 07248/62255-15; E-Mail:
www.grieskirchen.at
Wochenmarkt in Haid
Jeden Freitag findet in Haid ein Wo-
chenmarkt statt. Nähere Informatio-
nen beim Stadtamt Ansfelden unter
Tel.: 07229/840/0.
Kirtage in Oberneukirchen
im Jahre 2014
Die Marktfahrer brauchen nicht so
früh wie bisher anzureisen, da ab
2014 in der Kirche nicht mehr zwei
Messen (Frühmesse und Hochamt)
stattfinden, sondern nur noch eine
Messe von 08.30 bis 9.15 Uhr!
Dies betrifft die Kirtage am 20.
April, 27. Juli und 19. Oktober 2014.
Mittfastenmarkt/Kirtag in Grieskir-
chen am 24. März 2014
Anmeldungen unter:
Tel.: 07248/62255-15; E-Mail:
www.grieskirchen.at
Erstes Trauner Frühlingsfest
vom 11. bis 14. April 2014
NEUE VERANSTALTUNG – Gesucht
werden Kirtagstände mit Waren aller
Art für 11. bis 14.4. 2014. Nähere In-
formationen bzw. Anmeldeformular
erhalten Sie bei Vergnügungsbe-
triebe Schlader unter
Tel.: 0664/3551978 oder E-Mail:
MARKTINFO-HOTLINE 01/51450/DW 3285
23
Krämermarkt/Viehmarkt
in Lavamünd am 15. Juni 2014
Jakobimarkt in Villach
am 28. Juli 2014
Gelegenheitsmarkt in Ossiach
(Tauern) am 10. August 2014
Kolomonimarkt in Wolfsberg –
Vorverlegung
auf 10. bis 13. Oktober 2014
Lt. Mitteilung der Gemeinde Wolfs-
berg wurde der Kolomonimarkt vom
17.-20. 10. 2014. auf 10. bis 13. Ok-
tober 2014 vorverlegt.
SALZBURG
Krämermarkt in Straßwalchen
am 30. März 2014
Eine Voranmeldung beim Gemeinde-
amt ist unbedingt erforderlich:
Mayburgerplatz 1, 5204 Strasswal-
chen; Tel.: 06215/8209-12; E-Mail:
Marktfest in Ternberg
am 5. und 6. Juli 2014
1. Eröffnung des Marktfestes: Sams-
tag, 05. Juli 2014 , 14.00 Uhr
2. Bezug der Standplätze am Sams-
tag: ab 08.00 Uhr möglich (vor
08.00 Uhr kein Einlass und keine
Aufstellung der Marktstände mög-
lich).
3. Bei nicht zeitgerechtem Bezug
des Standplatzes (spätestens 11.00
Uhr) wird dieser anderweitig verge-
ben.
4. Die Platzverteilung erfolgt unter
Maßgabe des vorhandenen Platzes.
5. Anmeldungen werden nur schrift-
lich bis spätestens Freitag, 20. Juni
2014 an die
a) Veranstaltungsgemeinschaft der
Marktgemeinde 4452 Ternberg, Kir-
chenplatz 12, oder
b) per Fax an 07256/6001-40 oder
c) per E-Mail an vag@gde-tern-
berg.at, zu richten.
KÄRNTEN
Wochenmarkt in Villach
Der Wochenmarkt findet jeden Mitt-
woch und Samstag in der Zeit von
5.00 bis 13.30 Uhr auf dem Gelände
südlich der Hauptfahrbahn der
Draulände sowie in der Markthalle
statt. Marktanmeldungen müssen
schriftlich eingehen:
E-Mail: [email protected] oder im
Internet unter
www.villach.at/inhalt/5703.asp
Ostermarkt in Villach
vom 5. bis 19. April 2014
Der Ostermarkt findet in der Zeit
von 8.00 bis 21.00 Uhr statt. Markt-
anmeldungen müssen schriftlich
eingehen: E-Mail: [email protected]
oder im Internet unter:
www.villach.at/inhalt/5703.asp
Krämermarkt/Viehmarkt
in Ettendorf am 25. April 2014
Krämermarkt/Viehmarkt
in Lavamünd am 5. Mai 2014
Firmungsmarkt in Villach
vom 29. Mai 2014
Der Firmungsmarkt findet in der Zeit
von 6.00 bis 13.00 Uhr statt. Markt-
anmeldungen müssen schriftlich
eingehen: E-Mail: [email protected]
oder im Internet unter
www.villach.at/inhalt/5703.asp
MARKTINFO-HOTLINE 01/51450/DW 3285
24MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDELMarktnews
MARKTINFO-HOTLINE 01/51450/DW 3285
vor Ort eingehoben. Eine Anmel-
dung des Marktstandes beim Ge-
meindeamt ist nicht erforderlich,
Platzreservierungen werden am Ge-
meindeamt aufgrund der freien
Platzwahlregelung nicht entgegen-
genommen.
Salzburger Dult vom
7. bis 15. Juni 2014
Täglich von 10.00–20.00 Uhr im
Messenzentrum Salzburg, Halle 2/6.
Ansprechpartner: Michaela Glinz,
Tel.: 06622/40450 oder E-Mail:
Anmeldung via Anmeldeformular
(download unter www.dult.at)
Krämermarkt in Seekirchen
am 29. Juni 2014
Ab 2014 müssen sich die Marktfah-
rer zum Markt anmelden – bis spä-
testens eine Woche vor dem
jeweiligen Markttermin:
E-Mail: [email protected]; Tel.:
06212/2308-28 oder per Post: Stadt-
gemeinde Seekirchen, Stiftsgasse 1,
5201 Seekirchen.
Osterdult am 20. und 21. April 2014
Schriftliche Anmeldung beim Ge-
meindeamt ist erforderlich:
Halleiner Landesstraße 51, 5411
Oberalm; Fax: 06245/80735-30;
E-Mail: [email protected]
Jahrmarkt in Wagrain
am 1. Mai 2014
Anmeldungen müssen schriftlich er-
folgen. Gemeindeamt in 5602 Wa-
grain, Markt 14. Nähere Infor-
mationen bei Hrn. Josef Höller,
Tel.: 0664/2101012.
www.wagrain.salzburg.at
Krämermarkt in Seekirchen
am 4. Mai 2014
Ab 2014 müssen sich die Marktfah-
rer zum Markt anmelden – bis spä-
testens eine Woche vor dem
jeweiligen Markttermin:
E-Mail: [email protected];
Tel.: 06212/2308-28 oder per Post:
Stadtgemeinde Seekirchen, Stifts-
gasse 1, 5201 Seekirchen.
Kirtag in Tamsweg am 19. Mai 2014
Anmeldung bis spätestens drei Wo-
chen vor Markttermin an Marktge-
meinde in 5580 Tamsweg, Markt-
platz 1 oder Tel.: 06474/7711 oder
E-Mail: [email protected]
Kirtag in Fuschl am See
am 1. Juni 2014
– Die einzelnen Standflächen befin-
den sich im Bereich Kirchenplatz
und der angrenzenden Flächen. Die
Aufstellung von Verkaufsständen am
Dorfplatz im Bereich der durchge-
henden Dorfstraße ist aus verkehrs-
technischen Gründen untersagt.
– Der Markt wird ausschließlich am
Sonntag, 1. 6. 2014 bis maximal
17.00 Uhr abgehalten. Der Markt-
stand kann frühestens am Markttag
ab 6.00 Uhr aufgestellt werden, ist
am gleichen Tag ab 17.00 Uhr (bis
spätestens 19.00 Uhr) zu räumen
und in geordnetem Zustand zu hin-
terlassen.
– Für die Aufstellung eines Markt-
standes ist eine Standplatzgebühr
von i 5,– je Laufmeter vorgesehen
und wird voraussichtlich von einem
Gemeindeorgan am Markttag und
25
Löschungen von Gewerbeberechtigungenim Landesgremium 6 – Wien
WIEN
A
D
B
I
F
C
H
J
Pauser Norbert, Mag.1120 Wien, Meidlinger Markt
Peev Dencho1020 Wien, Taborstraße
Randhawa Paramjit1100 Wien, Laaer-Berg-Straße
Randhawa KG1100 Wien, Laaer-Berg-Straße
Rohrhofer Jutta1110 Wien, Kaiser-EbersdorferStraße
Sagir Ali Haydar1160 Wien, Brunnenmarkt
Smail Mostra Ayvaz1150 Wien, Meiselmarkt
Todorova Ivanka Hristova1040 Wien, Graf-Starhemberg-Gasse
Wakolbinger Michael1230 Wien, Triester Straße
Wasserblau GmbH1070 Wien, Apollogasse
Weps Gerhard1050 Wien, Margaretenstraße
Wita Peter1220 Wien, Rennbahnweg
Yusmen Yuliyan Bayryam1100 Wien, Columbusgasse
Acur KG1100 Wien, Arthaberplatz
Akifov Byulent1050 Wien, Gießaufgasse
Atanasov Galin1100 Wien, Zohmanngasse
Babai Hanifa1210 Wien, FloridsdorferMarkt
Basyanoglu Dilek1160 Wien, Brunnenmarkt
B & K OG1040 Wien, Naschmarkt
Blagov Anush Dimov1100 Wien, Herndlgasse
Cakir Nurdaguel1030 Wien, Markhofgasse
Colossos Handels u. Gastrono-mie GmbH1080 Wien, Laudongasse
Ding Jingyan1200 Wien, Gerhardusgasse
Dumitru Camberliu1170 Wien, Lacknergasse
Dvorak Werner Hans1220 Wien, Bahnfeldweg
Fencz-Priess Friederike1030 Wien, Rudolf-von-Alt-Platz
Gheorghe Beatrice1060 Wien, Mariahilfer Straße
HADDAD KG1150 Wien, Meiselmarkt
Hasanova Sabie1150 Wien, Meiselmarkt
Helget Raimund1120 Wien, Wienerbergstraße
Hyuseinov Mustafa1100 Wien, Neilreichgasse
Isufov Selyaytin1120 Wien, Meidlinger Markt
Itach Simon1160 Wien, Brunnenmarkt
John Godwin Blest OG1160 Wien, Brunnenmarkt
Jordan Anita1220 Wien, Kaisermühlendamm
Kientzl-Haas Christine1100 Wien, KLG An der Rosiwalg.
Kilic Erkan1200 Wien, Hannovermarkt
Kuldip SINGH KG1030 Wien, Kölblgasse
Mamudoski Saip1160 Wien, Koppstraße
Mustafov Mustafa1150 Wien, Meiselmarkt
Nazimov Shemsidin Halilov1160 Wien, Brunnenmarkt
P
R
G
K
M
N
T
W
Y
S
26MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDELMarktnews
Textilien-GrosshandelLaufend neue Ware
Sechshauser Gürtel 31150 Wien, Tel. & Fax: 01/924 07 90
Mobil: 0699/11 33 41 60
MAL FASHION
Gesundenuntersuchung für Gewerbetreibende
Persönliche bzw. schriftliche Anmeldung erforderlich !
An die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaftpersönlich oder schriftlich:
1051 Wien, Hartmanngasse 2 b odertelefonisch: 05 08 08/5202 oder 5203; per Fax: 05 08 08/5260!
!
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MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDELMarktnews
Herausgeberalleiniger Medieninhaber (Verleger)
Fachorgan des Landesgremiums Wien des Markt-, Straßen- und WanderhandelsA-1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14T 01/51450/3224 | F 01/51450/3210Postanschrift: A-1041 Wien, Postfach 45 – Postsparkassenamt Wien, Konto-Nummer 182.3224.
AnzeigenannahmeEdition MoKKa – Harald Reiter e.U.T 0660/490 55 61E [email protected]
Sitz der RedaktionLandesgremium Wien des Markt-, Straßen- und WanderhandelsA-1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14T 01/51450/3202.
LayoutEdition MoKKa – Harald Reiter e.U.A•M•D
DruckRemaPrint-Littera Druck- u. VerlagsgmbH, Wien
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Offenlegung: http://portal.wko.at/wk/offenlegung_dst.wk?dstid=5279&back=0Alle verwendeten geschlechtsspezifischen Formulierungen meinen die weibliche und männliche Form.
Impressionen von der Euroshop in Düsseldorf
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