Informationen
zum Studiengang
Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft
Abschluss:
Bachelor of Arts
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Inhalt
1. Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft ...................................................................3
Gegenstand ......................................................................................................................................... 3
Studienanforderungen ........................................................................................................................ 4
berufliche Tätigkeitsfelder .................................................................................................................. 4
2. Allgemeine Informationen zum Studium ...................................................................................7
Bachelor- und Masterstudiengänge .................................................................................................... 7
Modularisierung .................................................................................................................................. 7
Workload und Leistungspunkte .......................................................................................................... 8
Lehrveranstaltungsformen .................................................................................................................. 8
3. Aufbau des Studiums Bachelor of Arts (B.A.) MFKW ..................................................................9
Studienverlaufspläne ......................................................................................................................... 11
weitere Aspekte des Studiums .......................................................................................................... 20
Prüfungen .......................................................................................................................................... 22
weiterführende Studiengänge........................................................................................................... 23
4. Studienordnung ..................................................................................................................... 24
5. Der Weg zum Studienplatz im Studiengang MFKW an der JLU .................................................. 29
Zulassungsvoraussetzungen .............................................................................................................. 29
Sprachvoraussetzungen .................................................................................................................... 29
Bewerbungsverfahren ....................................................................................................................... 31
Zulassungsbescheid und Immatrikulation ......................................................................................... 32
Semesterbeitrag ................................................................................................................................ 32
Fristen und Termine .......................................................................................................................... 32
6. Studienbeginn ........................................................................................................................ 32
Studieneinführungswoche ................................................................................................................ 33
Chipkarte. .......................................................................................................................................... 33
Studienfinanzierung .......................................................................................................................... 33
Wohnen .. .......................................................................................................................................... 34
Der Studienort Gießen – Die Justus-Liebig-Universität ..................................................................... 34
7. Modulbeschreibungen der Module des ersten Studienjahres in den Hauptfächern………………… 38
8. Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs ......................................................... 49
9. Informations- und Beratungsangebote der Justus-Liebig-Universität ........................................ 47
Alle Angaben sind zum Zeitpunkt des Drucks aktuell. Spätere Veränderungen / Neuregelungen sind möglich! Rechtlich verbindlich sind die Regelungen in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG), siehe: www.uni-giessen.de/mug
Impressum
Herausgeber Zentrale Studienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen Redaktion Beate Pitzler Redaktionsschluss September 2019 Druck Druckerei der JLU Druckdatum/Anzahl 16.09.2019 / 30 Datei: Z:Z:\ZSB\Daten\A - Bachelor-Master of Arts\BA of Arts\BA MFKW\S-BMFKW-Sept19.docx
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Liebe Lesende,
ein Studium geht immer mit zahlreichen Veränderungen einher. Als Student*in befassen Sie sich sehr inten-
siv mit neuen Themen in neuer Umgebung, lernen viele Menschen kennen, und oft ändern sich auch Ihre
gesamten Lebensumstände.
Dieser Studienführer soll Sie unterstützen, zumindest einige der Fragen zu beantworten, die sich Ihnen im
Zusammenhang mit einem Studium der Modernen Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft (MFKW) an der
Justus-Liebig-Universität (JLU) stellen können.
Dabei richtet sich diese Broschüre insbesondere an
� Studieninteressierte, die einen ersten Einblick in Studieninhalte und Studienstrukturen suchen,
� Studienanfänger*innen, die Fragen zum Start ins Studium an der Justus-Liebig-Universität haben und
� Hochschulwechsler*innen, die sich über die Besonderheiten des Studiums an der Justus-Liebig-Uni-
versität informieren möchten
In diesem Heft finden Sie grundlegende Informationen zu den Studienfächern und -inhalten, zu sprachlichen
Voraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren, zum Studienaufbau, den Prüfungen, zum Auslandssemester,
zum Praxisbezug des Studiums sowie zu möglichen Berufs- bzw. Tätigkeitsfeldern.
Damit sollen diese schriftlichen Informationen Ihnen ein erstes Bild dieses Studiengangs vermitteln. Sie sol-
len und können aber nicht die persönliche Information und Beratung in der Universität ersetzen. Wenn Sie
also weitere Fragen klären und Unsicherheiten ausräumen möchten, sollten Sie die Informations- und Be-
ratungsmöglichkeiten der Universität nutzen. Sie sind am Ende der Broschüre aufgeführt.
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist bemüht, den Studienführer stets auf dem neuesten Stand zu halten. Angesichts kurzfristiger Änderungsmöglichkeiten kann dafür aber keine Gewähr übernommen werden. Die
aktuell bindenden Rahmenrichtlinien für das Studium finden Sie immer in den Mitteilungen der Universität
Gießen (MUG) im Internet unter www.uni-giessen.de/mug.
1. Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft
Gegenstand
Der Bachelor-Studiengang „Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ (BA MFKW) ist ein gemein-
samer Studiengang der Fachbereiche 05 – Sprache, Literatur, Kultur und 02 – Wirtschaftswissenschaften der
Justus-Liebig-Universität.
Studiert werden ein sprachliches Hauptfach (HF), ein sprachliches Nebenfach (1.NF) und ein wirtschaftswis-
senschaftliches Nebenfach (2.NF). Dabei ist die Bezeichnung „sprachliches Fach“ nicht falsch, allerdings et-
was einseitig und leicht irreführend. Die Bezeichnungen "Englisch", "Französisch" etc. werden in der Regel (ausschließlich) mit der Sprachpraxis assoziiert. Dagegen umfassen sprachliche Fächer im Universitätsstu-
dium immer (auch) Literatur- und Sprachwissenschaft. In den Haupt- und Nebenfächern des Studienganges
MFKW machen diese wissenschaftlichen Teilbereiche des Studiums sowie die Landeskunde etwa 75 % aus
und die Sprachpraxis ca. 25 %. Deshalb ist es angemessener, von „Fremdsprachigen Philologien“ zu reden.
So heißen die sprachlichen Fächer in "offiziellen" Übersichten (etwa in der Prüfungsordnung) auch Anglistik,
Galloromanistik, Hispanistik, Lusitanistik, Bohemistik, Russistik und Polonistik.
Das Studium vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse in den gewählten fremdspra-
chenphilologischen Fächern sowie im Sachfach Wirtschaftswissenschaften. Dabei liegt der Schwerpunkt des
Studiums auf der Vermittlung anwendungsorientierten Wissens in den Bereichen der Sprach-, Literatur-,
Kultur- und Wirtschaftswissenschaften, wobei das Hauptaugenmerk der philologischen Fächer auf neueren Sprachzuständen liegt. In der Sprachwissenschaft bedeutet dies eine stärkere Akzentuierung der Text- und
Gesprächslinguistik, der Korpuslinguistik, der Soziolinguistik sowie der Pragmalinguistik. In der Literaturwis-
senschaft stehen vor allem Texte des 19. und 20. Jahrhunderts im Mittelpunkt des Interesses, während äl-
tere Epochen weitgehend den rein philologischen Studiengängen vorbehalten bleiben. Die sprachpraktische
Stand: September 2019 – Änderungen nach Erscheinen sind möglich!
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Ausbildung beinhaltet einen großen Anteil an fachsprachlichen Kursen und ist in erheblichem Ausmaß auf
praktische Belange des Berufslebens ausgerichtet. In allen Fächern sollen das wissenschaftliche Urteilsver-
mögen, das fachsprachliche Ausdrucks- und Kommunikationsvermögen sowie die Teamfähigkeit der Studie-
renden geschult werden.
Fächer und Fächerkombinationen
wählbare Fächer HF 1. NF 2. NF
English Languages, Literatures & Cultures / Englisch X X
Galloromanistik / Französisch X X
Hispanistik / Spanisch X X
Lusitanistik / Portugiesisch X
Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Russistik / Russisch X X
Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Polonistik / Polnisch X
Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Bohemistik / Tschechisch X
Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Ukrainistik / Ukrainisch X
Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Südslavistik / Bosnisch, Kroa-tisch, Serbisch
X
Nebenfachstudiengang Wirtschaft in der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre
(BWL) X
Nebenfachstudiengang Wirtschaft in der Fachrichtung Volkswirtschaftslehre
(VWL) X
Studienanforderungen
Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium der Modernen Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft ist In-
teresse an der vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sprachen, ihrer Ent-
wicklung, ihren Erscheinungsformen sowie mit den Kulturräumen, in denen sie gesprochen werden.
Das Studium der Haupt- und Nebenfächer Englisch, Französisch und Spanisch setzt ein hohes sprachliches
Eingangsniveau voraus. Studieninteressierte sollten diese Sprachen daher in der gymnasialen Oberstufe
möglichst mit gutem Erfolg erlernt haben oder entsprechende Sprachzertifikate erworben haben. Ist diese
Voraussetzung nicht gegeben, müssen fehlende Kenntnisse kurzfristig mit dem Erwerb der geforderten
Sprachzertifikate vor Studienbeginn ausgeglichen werden. In den weiteren fremdsprachenphilologischen
Fächern werden Vorkenntnisse nicht vorausgesetzt. Informationen zum Nachweis der Sprachvoraussetzun-
gen s. Kap. 5.
Die wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer setzen Interesse an ökonomischen, aber auch an (gesell-
schafts-)politischen Fragestellungen voraus. Die komplexen Denk- und Modellstrukturen erfordern analyti-
sches Denkvermögen und mathematisches Verständnis auf dem Niveau der gymnasialen Oberstufe.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Früher oder später stellt sich für jede*n Studieninteressierte*n und Studierende*n die Frage der beruflichen
Perspektiven nach dem Studium. Dabei ist zu bedenken, dass ein Hochschulstudium keine Berufsausbildung
ist und anders als diese nicht zu einem fest umrissenen Berufsfeld führt. Vielmehr eröffnet es immer ein
mehr oder weniger breites Spektrum grundsätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten. Im Falle der geisteswis-
senschaftlichen Studiengänge wie MFKW, die weitgehend generalisierte anstelle von spezialisierten Quali-
fikationen vermitteln, ist dieses Spektrum nahezu unendlich groß.
Das bedeutet aber auch, dass potenzielle Arbeitgeber oft nur eine ungefähre Vorstellung der Fähigkeiten
von Geisteswissenschaftler*innen besitzen. Zudem verfügen Geisteswissenschaftler*innen kaum über Al-
leinstellungsmerkmale und konkurrieren mit Bewerber*innen, die ähnlich generalistisch oder im Einzelfall
spezifischer ausgebildet sind. Deshalb müssen die beruflichen Möglichkeiten möglichst frühzeitig aktiv er-
schlossen werden.
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Das beginnt beim Bewusstsein der eigenen Fähigkeiten und Ziele. Der Studiengang MFKW ist kein Wirt-
schaftsstudiengang mit angeschlossener Sprachausbildung, sondern ein sprachwissenschaftlicher Studien-
gang, der zudem wirtschaftswissenschaftliche Grundkenntnisse vermittelt. Studierende erwerben breite
sprach-, literatur- und kulturwissenschaftliche Kompetenzen, die durch unmittelbare Anwendungserfah-
rung der Studieninhalte in praktischen Zusammenhängen ergänzt werden.
Von Geisteswissenschaftler*innen werden oft folgende Fähigkeiten erwartet:
� (geistige) Eigeninitiative
� Selbstorganisation/ Selbständigkeit
� Orientierungsfähigkeit in fremden Sinnzu-
sammenhängen � Denken in Zusammenhängen
� Beharrlichkeit/ systematisches, konzeptge-
leitetes Herangehen an Aufgaben
� Durchsetzungsvermögen/ Überzeugungs-
kraft
� Fähigkeit, sinnvolle Fragen zu stellen
� Denken in Alternativen/ Innovationsfreudig-
keit
� fach- bzw. disziplinübergreifendes Urteils-
vermögen � Kritikfähigkeit
� sichere Kommunikationsfähigkeit in Wort
und Schrift
� Weiterentwicklung der eigenen Kompeten-
zen (fachlich, methodisch, sozial)
� Erkennen von sozialen und kommunikativen
Konfliktpotentialen
Diese Fähigkeiten sollten im Studium entwickelt und durch ergänzende Praktika und Praxiskontakte zu ei-
nem individuellen Profil gebündelt werden. Damit bieten sich vermutlich die besten Möglichkeiten im Be-
reich der sogenannten „sekundären Dienstleistungen“, die einzelne oder mehrere der folgenden Aufgaben
umfassen:
� Probleme benennen und analysieren
� Ziele/ Richtlinien etc. formulieren
� Wissen sammeln, systematisieren, recher-
chieren, aufbereiten, redigieren, präsentie-
ren, verbreiten, publizieren
� Daten erheben und bereitstellen
� forschen und entwickeln
� Problembearbeitungsmöglichkeiten sam-
meln und bewerten � Konzepte (weiter-)entwickeln
� Maßnahmen auswählen
� Kooperationspartner suchen und finden
� Kontakte herstellen und pflegen
� Zusammenarbeit/ Arbeitsabläufe planen
und (re-)organisieren
� Finanzmittel beschaffen (Fundraising) und
verwalten (Budgeting)
� Arbeitsmittel beschaffen
� Personalentwicklung betreiben, Personal-
einsatz planen, beraten
� verschiedene Aktivitäten und/ oder Perso-
nengruppen koordinieren
� Projekte evaluieren/ auswerten
� Probleme oder Ergebnisse präsentieren � Öffentlichkeit informieren
� Zielgruppenarbeit machen, Lobbytätigkeit
durchführen
� Fortbildung organisieren und durchführen
bzw. ermöglichen
� lehren, beraten und betreuen
Diese Aufgaben finden sich oft im Bereich des Kommunikations-, Kultur- und Weiterbildungssektors …
� Zeitungs- und Verlagswesen/ Funk und
Fernsehen/ Fachredaktionen � Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (für Par-
teien, Verbände, staatliche oder halbstaatli-
che Institutionen)
� Verbandswesen (Kammern, Verbände, Par-
teien, Stiftungen, Parlamentarische Dienste)
� Soziale Dienste/ Non-Profit-Organisationen
� Meinungsforschung
� Bibliotheks-, Dokumentations- und Informa-
tionswesen
� Bildende Kunst/ Museen/ Sammlungen/ Ausstellungen
� Theater/ Messen/ Märkte
� Internationale Organisationen/ Kulturaus-
tausch � Tourismus/ Fremdenverkehr/ Freizeitbe-
reich
� Hochschulen und sonstige Forschungsein-
richtungen
� Erwachsenenbildung/ Politische Bildung
(Volkshochschule, Gewerkschaften, Arbeit-
geberverbände, Kammern, Parteien, Stif-
tungen, Kirchen)
� Privatschulen
� Schullaufbahn-, Bildungs-, Studien- oder Be-
rufsberatung/ Bildungsplanung
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… oder im Bereich von Wirtschaft, Handel und öffentlicher Verwaltung
� Unternehmen und Organisationen im Be-
reich der internationalen wirtschaftlichen
Zusammenarbeit
� Vertrieb/ Logistik
� Marketing, insbesondere Auslandsmarke-
ting
� Werbung/ Public Relations
� Übersetzungsabteilungen/ Übersetzungsbü-
ros � Internationale oder nationale Unternehmen
mit innerbetrieblichen Aus- und Weiterbil-
dungsaktivitäten
� Personalwesen/ Aus- und Fortbildung/ Be-
treuung von Personal
� Innerbetriebliche Dokumentation/ Kommu-
nikation/ EDV
� Industrie- und Handelskammern/ Verbände
unterschiedlicher Branchen
� Wirtschaftsberatung/ Marktforschungsinsti-
tute
� Agenturen/ Informationsdienste/ Recher-
che/ Datenbanken/ Servicedienste
� Internationale Organisationen, insbes.
nicht- oder halbstaatliche Organisationen
� deutsche und internationale öffentliche Verwaltung/ Gebietskörperschaften (Bund,
Länder, Gemeinden)
� Verwaltung der Verwaltung/ Wissenschafts-
und Forschungsverwaltung
� Entwicklungsdienst/ Entwicklungshilfe-Pro-
jekte
� Diplomatischer Dienst
Trotz der Vielzahl an Möglichkeiten gilt aber, dass es für die Absolvent*innen keinerlei Garantie gibt, eine
Beschäftigung mit dem gewünschten Profil zu finden. Auch lassen sich keine eindeutigen Qualifikationsan-
forderungen und Rekrutierungsstrategien auf Seiten der Arbeitgeber nennen. Weder Personalleiter noch Absolvent*innen, die eine Anstellung gefunden haben, können genau sagen, was den Ausschlag für die Be-
schäftigung gab.
Bei Studien hat sich jedoch gezeigt,
� dass für Geisteswissenschaftler*innen im weiteren Sinne zwar der Einstieg schwieriger, die Arbeitslo-
senquote höher und das Einkommen niedriger ist als bei den übrigen Hochschulabsolvent*innen,
� dass aber die Zahl der Beschäftigten höher ist als geplant, dass ca. 10 % der beschäftigten Hochschul-
absolvent*innen aus der schwierigen Fächerzone kommen und ca. ein Drittel der berufstätigen Absol-
vent*innen dieser Fächergruppe nicht im Bereich Kommunikation und Weiterbildung tätig ist,
� dass die oft aufgestellte Behauptung, ein Hochschulabschluss sei für die erreichte mittlere Position
nicht erforderlich gewesen, nicht auf Qualifikationsstudien, sondern auf weit verbreiteten Vorstellun-
gen über adäquate bzw. inadäquate Akademikerbeschäftigung beruht und
� dass, selbst wenn berufstätige Absolvent*innen geisteswissenschaftlicher Fächer ihr Wissen im Wirt-
schaftsleben weniger anwenden können als z.B. Natur- und Ingenieurwissenschaftler/innen, sie nicht
unbedingt weniger zufrieden sind als diese.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die künftigen Bachelor- (und Master-)Absolvent*innen geisteswissenschaftli-
cher Studiengänge wie MFKW nicht auf breiten vorgebahnten Wegen in eine Berufstätigkeit einmünden. Mehr
als viele andere Absolvent*innen müssen sie aktiv und vielleicht sogar innovativ ihre Qualifikationen „an den
Mann/ die Frau“ zu bringen versuchen.
Tipp: In der Interviewreihe „justus@work“ auf der Webseite des Career Centers der JLU: www.uni-gies-
sen.de/fbz/zentren/zfbk/alumni/berufseinstieg berichten ehemalige Studierende verschiedener Fachrichtun-
gen der JLU von ihrem Werdegang und Berufsalltag und geben wertvolle Hinweise zum Einstieg in das Berufs-
leben.
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2. Allgemeine Informationen zum Studium
Bachelor- und Masterstudiengänge
Bei den Bachelor- und Masterstudiengängen handelt es sich um eine gestufte Studienstruktur bzw. um ein
zweistufiges System von Abschlüssen.
Mit dem Bachelor wird der erste berufsqualifizierende Abschluss bzw. der erste akademische Grad erwor-ben. Er ermöglicht sowohl den Einstieg in die Berufstätigkeit als auch die Aufnahme eines weiterführenden
Masterstudiums. Die Studiendauer von Bachelorstudiengängen beträgt in der Regel drei Jahre bzw. sechs
Studiensemester.
Masterstudiengänge sind weiterführende Studiengänge, die den Abschluss eines Bachelorstudiengangs o-
der eines vergleichbaren Studiengangs voraussetzen. Sie können entweder direkt im Anschluss an ein Ba-
chelorstudium oder nach einiger Zeit der Unterbrechung (z.B. aufgrund einer Berufstätigkeit oder Familien-
phase) studiert werden. Ein Masterstudiengang dauert in der Regel zwei Jahre und führt zu einem akademi-
schen Abschluss, der im Niveau mindestens dem bisherigen Universitätsdiplom entspricht und anschließend
eine Promotion ermöglicht.
Inhaltlich führt ein Masterstudiengang das Studienprogramm eines Bachelorstudiengangs entweder weiter und vertieft es wissenschaftlich bzw. forschungsorientiert oder der Studiengang bildet einen wissenschaft-
lich vertieften Schwerpunkt.
Als konsekutiv wird ein Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelorstudiengang und einem direkt
darauf aufbauenden Masterstudiengang besteht (z.B. Bachelor of Arts MFKW und Master of Arts MFKW).
Oft können aber auch Masterstudiengänge aus fachverwandten Studienbereichen gewählt werden, sofern
die Voraussetzungen durch das bisherige Studium gegeben sind. Welche Voraussetzungen verlangt werden,
um ein Masterstudium aufnehmen zu können, regelt die jeweilige Fachordnung des Masterstudienganges.
Modularisierung
Bachelor- und Masterstudiengänge sind modularisiert, d.h., sie sind in einzelne Module gegliedert. Ein
Modul bündelt thematisch, systematisch und/oder methodisch zusammenhängende Inhalte und setzt
sich aus verschiedenen Veranstaltung(styp)en in diesem Themenbereich zusammen (z.B. Vorlesung und Übung oder Vorlesung, Praktikum und Seminar). Module können Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule
sein.
Für jedes Modul ist in der Modulbeschreibung genau definiert, welche fachlichen Inhalte vermittelt werden
und welche Lernziele für die Studierenden mit dem Studium dieses Moduls erreicht werden sollen.
Um das Studium erfolgreich abschließen zu können, müssen sämtliche vorgegebenen Module absolviert
und bestanden werden. Dazu müssen in jedem Modul eine oder mehrere Prüfungen abgelegt werden.
Zahl, Umfang und Inhalte der Module, die Voraussetzungen, unter denen die Module absolviert werden
können, sowie Prüfungsverfahren sind in den fachspezifischen Bestimmungen der jeweiligen Fächer ge-
regelt.
Da
� die Veranstaltungen eines Moduls in der im Studienverlaufsplan angegeben Reihenfolge besucht wer-
den müssen,
� die Veranstaltungen immer nur einmal pro Jahr (entweder im Winter- oder im Sommersemester) an-
geboten werden,
� Module oft über mehrere Semester laufen und
� Module zum Teil Voraussetzung für nachfolgende Module sind,
ergibt sich in modularisierten Studiengängen in der Regel eine klare Struktur mit einem relativ festen Stun-
denplan.
8
Workload und Leistungspunkte
Festgelegt ist auch der Arbeitsaufwand (Workload), der für jedes Modul erforderlich ist, um sich die In-halte anzueignen und die Prüfungen bestehen zu können. Dabei wird bei der Entwicklung des Studiengan-
ges für jedes Modul ein Gesamtwert an Stunden berechnet, in den eingehen
� der Besuch der jeweiligen Lehrveranstaltungen (Präsenzzeit),
� Zeiten der Vor- und Nachbereitung,
� Aufwand z.B. für die Prüfungsvorbereitung, das Abfassen eines Protokolls oder die Vorbereitung eines
Seminarvortrages und
� der Zeitaufwand für die Prüfung selbst.
Der Workload für ein Studienjahr ist in der Regel mit 1800 Stunden veranschlagt. Das sind 900 Stunden
pro Semester und entspricht ca. 40 Stunden pro Woche, also einer Vollzeitarbeitsstelle.
Für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls werden Leistungspunkte, sogenannte Credit Points (CP) vergeben. Die Bewertung mit CP erfolgt nach den Regeln des "European Credit Transfer System", kurz
„ECTS“. So bewertete Veranstaltungen, die an anderen Hochschulen – z. B. bei einem Auslandsstudium –
besucht und mit Prüfungen abgeschlossen wurden, können im Bachelor- oder Masterstudiengang aner-
kannt werden, die inhaltliche Passung vorausgesetzt. Dabei entsprechen jeweils 30 Arbeitsstunden für
das Studium in einem Modul einem CP. Leistungspunkte sind also ein Maß für den geforderten Workload
im Studium. Module können unterschiedlich umfangreich sein. So können sie nur drei, aber auch zwölf
CP umfassen. Pro Studiensemester werden bei durchschnittlich 900 Arbeitsstunden 30 CP erreicht. Ein
gesamtes Bachelor-Studium umfasst bei einer Regelstudienzeit von sechs Semestern mindestens 180 CP,
ein viersemestriger Master-Studiengang 120 CP.
Lehrveranstaltungsformen
Die Studieninhalte werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt:
� In einer Vorlesung werden i.d.R. grundlegende Lehrinhalte einer größeren Studierendengruppe durch
Vortrag vermittelt.
� Seminare haben etwa Schulklassengröße. Studierende beteiligen sich durch Diskussion, Referat und/
oder wissenschaftliche Hausarbeit. Seminare, die zu Studienbeginn Grundlagen vermitteln, werden oft
Proseminare genannt.
� In Übungen bearbeiten die Studierenden zur Vertiefung des Stoffes konkrete Beispiele. Dazu gehören
in fremdsprachenphilologischen Fächern auch sprachpraktische Übungen, in denen die Hör-, Sprach-,
Lese- und Schreib-Kompetenzen der jeweiligen Sprache geschult werden.
� Kolloquien dienen der vertiefenden Diskussion einzelner Teilgebiete und richten sich i.d.R. an Studie-
rende fortgeschrittener Semester.
Der Umfang einer Lehrveranstaltung wird in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben. Hat eine Lehrver-anstaltung einen Umfang von zwei SWS, bedeutet dies, dass sie ein Semester lang jede Woche zwei Stunden
lang stattfindet. Der übliche Umfang von Lehrveranstaltungen beträgt zwei oder vier SWS. Dabei dauert eine
SWS wie eine Schulstunde 45 Minuten, zwei SWS dementsprechend 90 Minuten, die i.d.R. ohne Pause ab-
gehalten werden. Ist als Veranstaltungszeit z.B. 10-12 Uhr angegeben, beginnt die Veranstaltung i.d.R. um
10.15 Uhr und endet um 11.45 Uhr, es sei denn, die Zeitangabe ist mit dem Zusatz 10s.t. versehen. S.t.
bedeutet hier „sine tempore“, lat. für „ohne Zeit“, d.h. die Veranstaltung beginnt pünktlich um 10.00 Uhr
und endet entsprechend um 11.30 Uhr. Pro Woche sind ca. 20 SWS an Lehrveranstaltungen vorgesehen, in
manchen Semestern etwas mehr, in anderen weniger. Nicht eingerechnet sind dabei die Zeiten der Vor- und
Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, für Referate, Hausarbeiten und zur Klausurvorbereitung.
Die Termine der Lehrveranstaltungen werden rechtzeitig vor Semesterbeginn im Vorlesungsverzeichnis (www.uni-giessen.de/studium/studinfo/evv) bekanntgegeben. Wie Sie anhand dessen Ihren Stundenplan
zusammenstellen, erfahren Sie in der Studieneinführungswoche vor Beginn des ersten Semesters.
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gebräuchliche Abkürzungen
AStA Allgemeiner Studierendenausschuss,
die gewählte Interessenvertretung
aller Studierenden
CO/ KO Kolloquium
c.t. cum tempore (lat.: mit Zeit), die
Lehrveranstaltung beginnt 15 Minu-
ten nach der angegebenen Zeit (aka-
demisches Viertel)
FB Fachbereich GK Grundkurs
JLU Justus-Liebig-Universität Gießen
K Kurs
LN Leistungsnachweis
LV Lehrveranstaltung
NVV Nordhessischer Verkehrsverbund
PS Proseminar
RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund
S/ SE Seminar
SK Sprachkurs
SS/ SoSe Sommersemester (1. April bis
30.September)
s.t. sine tempore (lat.: ohne Zeit), die
Lehrveranstaltung beginnt pünktlich
zur angegeben Zeit
StEW Studieneinführungswoche SWS Semesterwochenstunde
Ü Übung
WS Wintersemester (1. Oktober bis 31.
März)
VL Vorlesung
(e)VV (elektronisches) Vorlesungsverzeich-
nis
3. Aufbau des Studiums Bachelor of Arts (B.A.) MFKW
Die Bachelor-Studiengang "Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft" hat eine Regelstudienzeit
von sechs Semestern; der weiterführenden Master-Studiengang MFKW ist für vier Semester konzipiert.
Im Bachelorstudiengang entfallen auf das Hauptfach ca. 50 Prozent, auf das sprachliche Nebenfach ca. 25
Prozent und auf das wirtschaftswissenschaftliche Sachfach ca. 25 Prozent des Gesamtstudiums.
Als Hauptfächer können gewählt werden:
� English Language, Literatures & Cultures
� Galloromanistik/Französisch
� Hispanistik/Spanisch
� Russistik
Als sprachliche Nebenfächer können gewählt werden:
� English Language, Literatures & Cultures
� Galloromanistik / Französisch � Hispanistik / Spanisch
� Lusitanistik / Portugiesisch
� Russistik / Russisch
� Polonistik / Polnisch
� Bohemistik / Tschechisch
� Südslavistik / Bosnisch, Kroatisch, Serbisch
� Ukrainistik / Ukrainisch
Als wirtschaftswissenschaftliche Nebenfächer können gewählt werden:
� Betriebswirtschaftslehre
� Volkswirtschaftslehre
Gleichnamige Fächer können nicht als Haupt- und Nebenfach miteinander kombiniert werden, d.h. Haupt-
und Nebenfach müssen aus verschiedenen Einzelphilologien gewählt werden.
10
Das Studium MFKW umfasst 20 Module mit insgesamt 180 Credit Points:
� Im Studium des Hauptfaches sind acht Module à 10 CP zu absolvieren.
� Die Abschluss-Arbeit (Thesis-Modul) wird ebenfalls im Hauptfach erstellt und umfasst 10 CP.
� Das sprachliche Nebenfach besteht aus vier Modulen à 10 CP.
� Im wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfach (Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre)
müssen vier Grundlagenmodule à 6 CP im gewählten Fach sowie zwei Wahlpflichtmodule à 6 CP absol-
viert werden. Die Wahlpflichtmodule können aus dem Schwerpunktbereich des gewählten Nebenfa-
ches, aus dem Grundlagenbereich des nicht-gewählten Nebenfaches oder aus dem Methodenbereich
der Wirtschaftswissenschaften stammen. Alternativ können die zwei Wahlpflichtmodule durch An-
rechnung beliebiger wirtschaftswissenschaftlicher Module aus dem Ausland erbracht werden. Die sechs Module können wegen Einbußen an Synergie bzw. höherem Workload gegenüber den Haupt-
fachstudierenden als 40 CP-Nebenfach-/Referenzfach-Block eingebracht werden. Hierbei sollen die
beiden Wahlpflichtmodule mit 8 CP gewichtet werden.
� Ein weiteres Modul im Umfang von 10 CP soll zur Schulung sog. Außerfachlicher Kompetenzen (AfK) in
einem nicht bereits gewählten Studienfach nach freier Wahl belegt werden.
Laut Studienordnung soll ein Praktikum im Umfang von 8 CP absolviert werden. Dazu lagen bis Redaktions-
schluss dieser Broschüre noch keine Praktikumsordnung und keine Modulbeschreibung vor. Das mindestens
5-wöchige Praktikum kann im In- oder Ausland absolviert und von den Studierenden auf die Module der
Außerfachlichen Kompetenzen angerechnet werden. Zur Anerkennung des Praktikums gilt folgendes Ver-
fahren:
� Das Praktikum muss im Vorfeld mit der/ dem Praktikumsbeauftragten abgesprochen werden (Bera-
tungsgespräch).
� Die Bescheinigung über ein erfolgreich absolviertes Praktikum erfolgt über ein Formular auf den
Webseiten des Prüfungsamtes
(www.uni-giessen.de/fbz/paemter/gwiss/mitarbeiter/kuehnl-luft/down).
Die Kontaktdaten der/des Praktikumsbeauftragten finden sich in Kapitel 8 dieser Broschüre.
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Studienverlaufspläne
Legende: EV = Einführungsveranstaltung
GK = Grundkurs
P = Praktikum
PN = Praktikumsnachbereitung
PS = Proseminar
PV = Praktikumsvorbereitung
S = Seminar
SK = Sprachkurs
SP = Sprachpraktische Übung
T = Thesis
Ü = Übung
VL = Vorlesung
W = Wissenschaftliche Übung
K = Kurs
Studienverlaufspläne in den Hauptfächern
Die schwarz unterlegten Felder geben die Semester an, in denen die Veranstaltungen besucht werden sol-
len, die grau unterlegten zeigen die Semester, in denen die Veranstaltungen ggf. alternativ besucht werden
können.
Hauptfach English Language, Literatures & Cultures/Anglistik (80 CP + 10 CP Thesismodul)
Modulbezeichnung/ Modulcode
CP Semester
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Pfl
ich
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du
le
Introduction to Literary and Cultural Studies
05-ANG-LB-LitCult 10
GK S
VL
English Linguistics
05-ANG-LB-ELing 10
GK GK
VL S
Introductory Language and Communication Course
05-ANG-LB-LCC1 10
Ü Ü
Ü
English for Specific Purposes – Intermediate Course
05-ANG-B-InterESP 10
Ü Ü
Ü
Cultural Studies
05-ANG-LB-CultSt 10
VL S
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Lit
era
tur
Literary Genres
05-ANG-LB-LitGen
30
S
S
VL
Literary Periods
05-ANG-LB-LitPer
S
S
VL
Literary Theory
05-ANG-LB-LitTheo
S
VL
S
Sch
we
rpu
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Sp
rach
e Applied English Linguistics
05-ANG-LB-ApplEL
VL S
S
English Historical Linguistics
05-ANG-LB-HistLing
VL S
S
New Englishes
05-ANG-LB-NewEng
VL S
S
Summe CP 80
Thesis-Modul (im Schwerpunktbereich)
05-ANG-B-Thesis 10 T
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
12
Hauptfach Galloromanistik/Französisch (80 CP + 10 CP Thesismodul)
Modulbezeichnung/ Modulcode
CP Semester
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Pfl
ich
tmo
du
le
Sprachpraxis I
05-ROM-B-SprPrF-1 10 SP SP
Sprachwissenschaft I
05-ROM-B-SprF-1 10
EV VL
PS
Literaturwissenschaft I (Hauptfachmodul)
05-ROM-B-LitF-1 10
EV SP
PS VL
Landeskunde/ Kulturwissenschaft (Hauptfachmodul)
05-ROM-B-LKKultF 10
EV
PS SP
Sprachpraxis II
05-ROM-B-SprPrF-2 10
SP SP
SP
Sprachpraxis (Ausland)
05-ROM-B-SprPrFE 10
SP
SP
Wah
lpfl
ich
tmo
du
le
Wah
lpfl
ich
tbe
reic
h I
(1 v
on
3)
Sprachwissenschaft (Ausland)
05-ROM-B-SprFE
10
VL
S/Ü
Literaturwissenschaft (Ausland)
05-ROM-B-LitFE
VL
S/Ü
Landeskunde/Kulturwissenschaft (Ausland)
05-ROM-B-LitKultFE
VL
S/Ü
Wah
lpfl
ich
tbe
reic
h II
(1 v
on
3)
Sprachwissenschaft II
05-ROM-B-SprF-2
10
S
K
Literaturwissenschaft II
05-ROM-B-LitF-2
S
K
Literaturwissenschaft mit landeskundlich-kulturwissenschaft-
lichem Schwerpunkt
05-ROM-B-LitKultF
S
K
Summe CP 80
Thesis-Modul
05-ROM-B-ThesisF 10 T
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
13
Studienverlaufsplan Hauptfach Hispanistik/Spanisch (80 CP + 10 CP Thesismodul)
Modulbezeichnung/ Modulcode
CP Semester
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Pfl
ich
tmo
du
le
Sprachpraxis I
05-ROM-B-SprPrS-1 10 SP SP
Sprachwissenschaft I
05-ROM-B-SprS-1 10
EV VL
PS
Literaturwissenschaft I
05-ROM-B-LitS-1 10
EV PS
VL
Landeskunde/ Kulturwissenschaft
05-ROM-B-LKKultS 10
EV PS
SP
Sprachpraxis II
05-ROM-B-SprPrS-2 10
SP SP
SP
Sprachpraxis (Ausland)
05-ROM-B-SprSE 10
S/Ü
S/Ü
Wah
lpfl
ich
tmo
du
le
Wah
lpfl
ich
t-b
ere
ich
I
(1 v
on
3)
Sprachwissenschaft (Ausland)
05-ROM-B-SprSE
10
VL
S/Ü
Literaturwissenschaft (Ausland)
05-ROM-B-LitSE
VL
S/Ü
Landeskunde/Kulturwissenschaft (Ausland)
05-ROM-B-LitKultSE
VL
S/Ü
Wah
lpfl
ich
t-b
ere
ich
II
(1 v
on
3)
Sprachwissenschaft II
05-ROM-B-SprS-2
10
S
K
Literaturwissenschaft II
05-ROM-B-LitS-2
S
K
Literaturwissenschaft mit landeskundlich-kulturwissenschaftli-
chem Schwerpunkt II
05-ROM-B-LitKultS
S
K
Summe CP 80
Thesis-Modul
05-ROM-B-ThesisS 10 T
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
14
Studienverlaufsplan Hauptfach Russistik/Russisch (80 CP + 10 CP Thesismodul)
Modulbezeichnung/Modulcode CP Semester
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Pfl
ich
tmo
du
le
Sprachwissenschaft I und russische Sprache
05-SLA-B-SprRuss-1 10
VL SK
SK
Literaturwissenschaft I und russische Sprache
05-SLA-B-LitRuss-1 10 SK VL
Kulturwissenschaft I und russische Sprache
05-SLA-B-KultRuss-1 10
VL VL
SK Ü
Sprachwissenschaft II und russische Sprache“
05-SLA-B-SprRuss-2 10
S S
SK
Literaturwissenschaft II und russische Sprache
05-SLA-B-LitRuss-2 10
PS PS
SK
Fachsprachen und Übersetzung
05-SLA-B-FachuÜBRuss 10 SK SK
Fachsprachen
05-SLA-B-FachSprRuss 10
SK
Ü
SK
Wah
lpfl
ich
t-b
ere
ich
(1 v
on
2)
Sprach- und Kulturwissenschaft
05-SLA-B-SprKultRuss
10
S
Ü
SK
Literatur- und Kulturwissenschaft
05-SLA-B-LitKultRuss
S
Ü
SK
Summe CP 80
BA-Thesis-Modul (im Schwerpunktbereich)
05-SLA-B-ThesisRuss 10 T
Studienverlaufspläne in den Nebenfächern
Studienverlaufsplan Nebenfach English Language, Literatures & Cultures/Anglistik (40 CP)
Modulbezeichnung/ Modulcode
CP Semester
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Pfl
ich
tmo
du
le
Introduction to Literary and Cultural Studies
05-ANG-LB-LitCult 10
GK S
VL
English Linguistics
05-ANG-LB-ELing 10
GK GK
VL S
Introductory Language and Communication Course
05-ANG-LB-LCC1 10
Ü Ü
Ü
Cultural Studies
05-ANG-LB-CultSt 10
VL S
S
Summe CP 40
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
15
Studienverlaufsplan Nebenfach Galloromanistik/Französisch (40 CP)
Modulbezeichnung/ Modulcode
CP Semester
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Pfl
ich
tmo
du
le
Sprachpraxis I
05-ROM-B-SprPrF-1 10 SP SP
Sprachwissenschaft I
05-ROM-B-SprF-1 10
EV VL
PS
Literaturwissenschaft I (Nebenfachmodul)
05-ROM-B-LitF-1 10
PS
SP VL
Landeskunde/ Kulturwissenschaft (Nebenfachmodul)
05-ROM-B-LKKultF 10
EV
PS SP
Summe CP 40
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
Studienverlaufsplan Nebenfach Hispanistik/Spanisch (40 CP)
Modulbezeichnung/ Modulcode
CP Semester
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Pfl
ich
tmo
du
le
Sprachpraxis I
05-ROM-B-SprPrS-1 10 SP SP
Sprachwissenschaft I
05-ROM-B-SprS-1 10
EV VL
PS
Literaturwissenschaft I
05-ROM-B-LitS-1 10
SP PS
VL
Landeskunde/ Kulturwissenschaft
05-ROM-B-LKKultS 10
EV PS
SP
Summe CP 40
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
Studienverlaufsplan Lusitanistik/Portugiesisch - nur als Nebenfach wählbar (40 CP)
Modulbezeichnung/ Modulcode
CP Semester
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Pfl
ich
tmo
du
le
Sprachpraxis
05-ROM-B-SprPrP 10 SP SP
Sprachwissenschaft
05-ROM-B-SprP 10
W VL
PS
Literaturwissenschaft
05-ROM-B-LitP 10
SP VL/
W
PS
Landeskunde/ Kulturwissenschaft
05-ROM-B-LKP 10
W PS
SP/
Ü
Summe CP 40
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
16
Studienverlaufsplan Nebenfach Russistik/Russisch (40 CP)
Modulbezeichnung/ Modulcode
CP Semester
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Pfl
ich
tmo
du
le
Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und russische Sprache
05-SLA-B-NFSprRuss-1 10 SK S
Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und russische Sprache
05-SLA-B-NFLitRuss-1 10 SK PS
Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und russische Sprache
05-SLA-B-NFKultRuss-1 10
SK SK
VL VL
Ü
Nebenfachmodul “Fachsprachen”
05-SLA-B-FachSprRuss 10 SK SK Ü
Summe CP 40
Studienverlaufsplan Polonistik - nur als Nebenfach wählbar (40 CP)
Modulbezeichnung/
Modulcode CP
Semester
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Pfl
ich
tmo
du
le
Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und polnische Sprache
05-SLA-B-NFSprPol-1 10 SK S
Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und polnische Sprache
05-SLA-B-NFLitPol-1 10 SK VL PS
Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und polnische Sprache
05-SLA-B-NFKultPol-1 10
SK SK
Ü VL VL
Nebenfachmodul “Fachsprachen”
05-SLA-B-FachSprPol 10 SK SK Ü
Summe CP 40
Studienverlaufsplan Bohemistik - nur als Nebenfach wählbar (40 CP)
Modulbezeichnung/
Modulcode
CP
Semester
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Pfl
ich
tmo
du
le
Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und tschechische Sprache
05-SLA-B-NFSprTsch-1 10 Ü SK S
Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und tschechische Spra-
che
05-SLA-B-NFLitTsch-1
10 SK VL PS
Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und tschechische Sprache
05-SLA-B-NFKultTsch-1 10
SK SK
Ü VL VL
Nebenfachmodul “Fachsprachen”
05-SLA-B-FachSprTsch 10 SK SK Ü
Summe CP 40
17
Studienverlaufsplan Ukrainistik – nur als Nebenfach wählbar (40 CP)
Modulbezeichnung/
Modulcode CP
Semester
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Pfl
ich
tmo
du
le
Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und ukrainische Sprache
05-SLA-B-NFSprUkr 10 SK S
Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und ukrainische Spra-
che
05-SLA-B-NFLitUkr
10 SK PS
Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und ukrainische Sprache
(B)
05-SLA-B-NFKultUkr-B
10
SK SK
Ü VL VL
Nebenfachmodul “Fachsprachen”
05-SLA-B-FachSprUkr 10 SK SK Ü
Summe CP 40
Studienverlaufsplan Südslavistik/ Bosnisch, Kroatisch, Serbisch – nur als Nebenfach wählbar (40 CP)
Modulbezeichnung/
Modulcode
CP
Semester
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Pfl
ich
tmo
du
le
Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und bosnische/kroati-
sche/serbische Sprache
05-SLA-B-NFSprBKS
10 SK S
Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und bosnische/kroati-
sche/serbische Sprache
05-SLA-B-NFLitBKS
10 SK PS
Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und bosnische/kroati-
sche/serbische Sprache (B)
05-SLA-B-NFKultBKS-B
10 SK SK
Ü VL VL
Nebenfachmodul “Fachsprachen”
05-SLA-B-FachSprBKS 10 SK SK Ü
Summe CP 40
18
Studienverlaufspläne der wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer
Die jeweils gültigen Studienverlaufspläne für die wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer finden Sie im
Internet in der sogenannten „Nebenfachordnung“: www.uni-giessen.de/mug/7/findex35.html/7_35_NF
Studienverlaufsplan Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (BWL, 40 CP)
Graue Felder kennzeichnen die Semester, in denen das jeweilige Modul absolviert werden sollte, in Klam-
mern gesetzte Buchstaben geben Semester an, in denen das Modul auch belegt werden kann.
19
Studienverlaufsplan Nebenfach Volkswirtschaftslehre (VWL, 40 CP)
Neben den vier Grundlagenmodulen à 6 CP im gewählten Fach (Pflichtbereich) müssen zwei weitere Module
à 6 CP absolviert werden (Wahlbereich). Diese können aus dem Schwerpunktbereich des gewählten Neben-
faches, aus dem Grundlagenbereich des nicht-gewählten Nebenfaches oder aus dem Methodenbereich der
Wirtschaftswissenschaften stammen. Alternativ können die zwei Wahlpflichtmodule durch Anrechnung be-
liebiger wirtschaftswissenschaftlicher Module aus dem Ausland erbracht werden. Die sechs Module können
wegen Einbußen an Synergie bzw. höherem Workload gegenüber den Hauptfachstudierenden als 40 CP-
Nebenfach-/Referenzfach-Block eingebracht werden. Hierbei sollen die beiden Wahlpflichtmodule mit 8 CP
gewichtet werden.
Bereich Methodische Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften [NF/B-Meth]
Modulcode Modulbezeichnung (Kurztext) Fachsemester CP Turnus
02-Wiwi: NF/B-Meth-1 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler 1.-2 6 WS
02-Wiwi: NF/B-Meth-2 Formale Grundlagen der Statistik 1.-2 6 SS
02-Wiwi: NF/B-Meth-3 Angewandte Statistik in den
Wirtschaftswissenschaften 3.-4. 6 WS
02-Wiwi: NF/B-Meth-4 IT-Systeme 3.-4. 6 WS
20
Bereich Schwerpunkt-Module der BWL [S-BWL] Modulcode Modulbezeichnung (Kurztext) CP
02-BWL:BSc-B1-1 Marketing 6
02-BWL:BSc-B2-1 Managementmethoden und -techniken 6
02-BWL:BSc-B2-2 Internationales Management 6
02-BWL:BSc-B3-2 Corporate Finance 6
02-BWL:BSc-B4-1 Fundamentals of Controlling 6
02-BWL:BSc-B5-1 Finanzinstitutionen 6
02-BWL:BSc-B6-1 Financial Strategy & Corporate Valuation 6
02-BWL:BSc-B7-1 Rechnungslegung nach IFRS 6
02-BWL:BSc-B7-3 Rechnungslegung nach HGB 6
02-BWL:BSc-B8-1 Personalmanagement 6
02-BWL:BSc-B10-1 Entrepreneurship 6
02-BWL:BSc-B10-2 Technologie- und Innovationsmanagement 6
zusätzlich
02-Wiwi:NF/B-VWL-1 Einführung in die VWL/Mikroökonomie für NF-dd 6
Bereich Schwerpunkt-Module der VWL [S-VWL] Modulcode Modulbezeichnung (Kurztext) CP
02-VWL:BSc-V1-1 Wettbewerbspolitik und -strategie 6
02-VWL:BSc-V2-1 Öffentliche Finanzen 6
02-VWL:BSc-V3-1 Internationale Wirtschaftsbeziehungen 6
02-VWL:BSc-V4-1 Transition and Integration Economics 6
02-VWL:BSc-V5-1 Geldpolitik 6
02-VWL:BSc-V6-1 Strategisches Verhalten und Institutionen 6
02-VWL:BSc-V3/V5-1 Wachstum und Innovation 6
02-VWL:BSc-V3/V6-1 Ökonomische Experimente und Arbeitsmärkte 6
Weitere Aspekte des Studiums
Studieren am FB Wirtschaftswissenschaften
Das Nebenfachangebot für andere Fachbereiche ist Teil des regulären Studienangebots des Fachbereichs
Wirtschaftswissenschaften an seine Hauptfachstudierende. MFKW-Studierende nehmen an den gleichen
Vorlesungen und Übungen teil, wie die Hauptfachstudierenden, und schreiben auch die gleichen Klausuren.
Der Aufbau des Nebenfachs muss sich also nach den Studienplänen der Hauptfachstudierenden richten,
eine Anpassung an die Bedürfnisse der Nebenfächer ist daher nicht möglich.
Alle Module und deren Inhalte sind auf der Homepage des FB 02 zu finden. Dort findet sich auch immer das
aktuelle Vorlesungsverzeichnis mit den Zeiten und Orten der Vorlesungen und Übungen.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig unter wiwi.uni-giessen.de/home/fb02.
Bei Fragen zu den Vorlesungen oder Übungen können Sie immer den/die jeweilige*n Professor*in bzw. des-
sen/deren Mitarbeiter*innen kontaktieren.
Es ist empfehlenswert sich im SPIC (Students’ Personal Information Center) des FB 02 zu registrieren, da
Zugänge zu Online-Übungen, Downloads und Foren oft nur hierüber zu erreichen sind. Der Zugang zu SPIC
erfolgt ebenfalls über die Homepage des Fachbereichs.
Vorlesungen sind in der Regel anmeldefrei, zu Übungen muss man sich je nach Professur anmelden. Bitte
informieren Sie sich auf deren jeweiliger Homepage über die dortigen Gepflogenheiten.
Praxisorientierung (während) des Studiums
Die Studienreform hin zu Bachelor- und Master-Abschlüssen steht unter der Maßgabe, einen ersten berufs-
qualifizierenden Abschluss nach i. d. R. drei Jahren Studium bzw. einen zweiten Abschluss (Master) nach
21
weiteren i. d. R. zwei Jahren zu ermöglichen. Auch die geisteswissenschaftlichen Fächer bemühen sich auf
unterschiedliche Weise, diesem Anspruch zu genügen. So ist auch für Studierende des BA MFKW ein Prakti-
kum empfohlen (s.o.). Zudem ist es ratsam, in der vorlesungsfreien Zeit ein oder mehrere freiwillige Praktika
zu absolvieren.
Praktiker*innen aus der Privatwirtschaft geben die Empfehlung, (freiwillige) Praktika zu absolvieren, Erfah-
rungen im Wirtschaftsleben zu machen, diese zu reflektieren und daraus zu lernen. Sie erwarten
� eine grundsätzlich positive Einstellung zum Wirtschaften,
� eine erkennbare Bereitschaft, Praxisanforderungen aufzugreifen,
� die Fähigkeit, Wissen in sinnvolle Handlungen umzusetzen und
� die Bereitschaft, von anderen zu lernen.
Aus der Sicht von Praktiker*innen ist empfehlenswert, die Zeit an der Universität für mehr zu nutzen als zum
Erwerb von Fachwissen, nämlich um z.B.
� Verlässlichkeit/ Verbindlichkeit einzuüben,
� Zeitmanagement zu erlernen,
� Verhandlungsführung/ freies Reden/ Rhetorik und Moderation einzuüben,
� Veranstaltungen zu organisieren,
� ökonomisches Grundverständnis zu erwerben sowie
� Realitäten anzuerkennen (dass z. B. Fristen einzuhalten sind, dass nur begrenzt Geld zur Verfügung
steht u. ä.).
Denkbare Lernfelder während des Studiums wären u.a.
� Initiativen/ Vereine auf Fachebene
� politische Gruppen an der Uni/ Gremienarbeit/ Fachschaft/ Fachbereich/ Senat
� Erstsemesterbetreuung/ Tutorentätigkeit
� eigene fachbezogene Gruppenarbeit/ Teamarbeit
Im Bereich der Außerfachlichen Kompetenzen sind im BA MFKW 10 CP vorgesehen. Zusätzliche AfK-Kurse
(www.uni-giessen.de/fbz/zentren/zfbk/afk/kursangebot) werden u.U. mit Zeugnissen bescheinigt und kön-
nen eine gute Bereicherung für Bewerbungsunterlagen sein.
Internationale Ausrichtung
Kennzeichen des Studiengangs ist das Auslandssemester, das als integraler Bestandteil des Studiums vorge-sehen ist und i. d. R. im 5. Semester (3. Studienjahr) absolviert wird. Es dient der Vertiefung der sprachlichen
und landeskundlichen Kenntnisse und wird zumeist im Sprachbereich der Hauptfachsprache für die Zeit ei-
nes hiesigen Wintersemesters durchgeführt. Die MFKW-Studierenden mit Hauptfach Englisch gehen also an
eine englischsprachige Universität, diejenigen mit Hauptfach Französisch ins französischsprachige Ausland,
diejenigen mit dem Hauptfach Russisch gehen nach Russland, diejenigen mit dem Hauptfach Spanisch nach
Spanien bzw. in ein Land mit Spanisch als Verkehrssprache.
Der Auslandsaufenthalt wird in der Regel an ausländischen Hochschulen verbracht, mit denen Vereinbarun-
gen über den Studentenaustausch getroffen worden sind. Es steht jeweils eine bestimmte Anzahl von Plät-
zen zur Verfügung. Zudem bestehen Absprachen über die Lehrangebote, und Kooperationsvereinbarungen und -verträge sorgen dafür, dass für die Studierenden die oftmals nicht geringen Studiengebühren entfallen
(bis auf kleinere Beträge an einzelnen Hochschulen).
Das Auslandssemester kann auch auf eigene Initiative der Studierenden initiiert werden. In jedem Einzelfall ist
im zweiten Studienjahr ein Vorbereitungs- und Beratungsgespräch mit einem/einer Fachstudienberater*in zu
führen.
Im Auslandssemester sollen Studierende Studienleistungen im Umfang von 16 bis 20 CP erbringen, die für
ihr fremdsprachenphilologisches Hauptfach und/oder Nebenfach und/oder das Sachfach Wirtschaftswis-
senschaften relevant sind. Zumeist werden (hauptsächlich) Veranstaltungen im Sachfach Wirtschaftswissen-
schaften belegt.
22
Die an der ausländischen Hochschule erbrachten Studienleistungen werden bei entsprechender Einschlä-
gigkeit als äquivalente Leistungen in thematisch entsprechenden Modulen des studierten Hauptfachs
und/oder Nebenfachs und/oder Sachfachs anerkannt.
Leider entwickelt sich in den letzten Jahren eine Knappheit der Austauschplätze im englischsprachigen Aus-
land, so dass Studierende mit dem Hauptfach Anglistik in der Regel Privatbewerbungen an englischsprachi-
gen Universitäten anstreben müssen. Die Privatbewerbungen werden vom Study Abroad Office des Instituts
für Anglistik (www.uni-giessen.de/faculties/f05/engl/sa?language_sync=1) unterstützt. Das Study Abroad
Office ist auch für die Vergabe der Studienplätze an englischsprachigen Partnerhochschulen zuständig. Diese
werden durch ein jährliches Bewerbungsverfahren vergeben. Alle anderen bekommen auch Hilfestellung
von der Abteilung Akademisches Auslandsamt, Kontaktdaten s. Kap. 9.
Mit einigen Hochschulen bestehen entsprechende Kooperationen, außerdem sind individuelle Bewerbun-
gen bei ausländischen Hochschulen möglich.
Generell ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren. Kontaktieren Sie zu allererst das Akademische Aus-
landsamt und an Ihrem Institut die/den Auslandsbeauftragte*n und gegebenenfalls die/den Ansprechpart-
ner*in zu Praktika.
Prüfungen
Der Lernerfolg wird regelmäßig überprüft. In jedem Modul werden studienbegleitend Prüfungsleistungen in
unterschiedlicher Form verlangt. Dazu gehören im BA MFKW mündliche Prüfungen, Kolloquien, Klausuren,
Hausarbeiten, Projektberichte, Seminarvorträge oder Präsentationen. Dabei können Prüfungen entweder
modulbegleitend oder modulabschließend durchgeführt werden. Im ersten Fall findet je eine Prüfung zu
den einzelnen Modulbestandteilen wie Vorlesung oder Seminar statt. Im anderen Fall wird der Stoff des gesamten Moduls in einer Prüfung behandelt. Welche Prüfungen abgelegt werden müssen, ist in der jewei-
ligen Modulbeschreibung aufgeführt.
Sind alle Leistungen erbracht, ist das Modul bestanden. Die Note geht als Fachnote i.d.R. in das Abschluss-
zeugnis ein. Der Studiengang ist bestanden, wenn sämtliche für das gewählte Hauptfach und die beiden
Nebenfächer als verpflichtend vorgesehene Module bestanden sind. Die traditionellen, umfangreichen Ab-
schlussprüfungen wie in den Diplom- oder Magisterstudiengängen gibt es nicht mehr. Den Abschluss des
Studiums bildet die Bachelor-Arbeit (auch Thesis genannt), eine mehrmonatige wissenschaftliche Hausar-
beit zu einem selbstgewählten Thema aus dem Hauptfach. Sie ist ebenfalls einem Modul zugeordnet.
Die Bachelor-Thesis soll zeigen, dass Sie
� in der Lage sind, innerhalb einer gegebenen Frist mit wissenschaftlichen Methoden eine Aufgabe
selbstständig zu bearbeiten,
� die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen fachwissenschaftlichen und sprachpraktischen
Kenntnisse und Qualifikationen erworben haben und
� die Fähigkeit besitzen, fremdsprachenphilologische und wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse und
Methoden selbständig anzuwenden und in der beruflichen Praxis gewinnbringend miteinander zu ver-
knüpfen.
Prüfungswiederholung
Zu beachten ist, dass Prüfungen nur begrenzt wiederholbar sind. Sind alle Wiederholungsmöglichkeiten aus-
geschöpft, wird dieses Modul als nicht erfolgreich abgeschlossen gewertet. Handelt es sich dabei um ein
Pflichtmodul, bedeutet dies, dass das Studium in diesem Studienfach nicht fortgesetzt und abgeschlossen
werden darf.
Benotung der Prüfungen
Die Prüfungen werden nach dem ECT-System benotet. In welchem Verhältnis die Ergebnisse einzelner Teil-
prüfungen in die Gesamtnote eines Moduls eingehen, ist in den Modulbeschreibungen in Anlage 2 der Spe-
ziellen Ordnung für den Studiengang BA MFKW festgelegt.
23
Die Gesamtnote bei Abschluss des Studiums wird gebildet aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten,
wobei die Note des Thesis-Moduls in die Berechnung 3-fach eingeht. Die AfK-Leistungsnachweise gehen
nicht in die Gesamtnote ein.
Prüfungsregelungen
Die Regelungen zum Studiengang und den Prüfungen sind in den jeweils aktuell gültigen Fassungen der „All-
gemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge an der JLU“ (AllB) in Kombination
mit der „Speziellen Ordnung für den Bachelor-Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirt-
schaft“ enthalten, s. Kap. 4.
Für das Nebenfach Wirtschaft wird auf die Nebenfachordnung verwiesen: www.uni-giessen.de/mug/7/fin-
dex35.html/7_35_NF/7_35_NF_02
Weiterführende Studiengänge
Eine Fortsetzung des Studiums ist u.a. im konsekutiven Master-Studiengang „Master of Arts Moderne
Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ an der Justus-Liebig-Universität möglich. Voraussetzung für die
Zulassung ist der Abschluss des Bachelor-Studienganges MFKW oder in einem anderen einschlägigen Ba-
chelorstudiengang. Auch der Übergang zu Masterstudiengängen anderer Hochschulen kann möglich sein.
24
4. Studienordnung
In der Studienordnung (Spezielle Ordnung) sind die Rahmenbedingungen für den Studiengang dargelegt.
Die Studienordnung regelt u.a. Zulassungsvoraussetzungen, Studieninhalte sowie Zahl und Umfang der Prü-
fungen. Es empfiehlt sich, die Studienordnung sorgfältig zu lesen, um sich mit den Anforderungen und Re-geln des Studiums frühzeitig vertraut zu machen. Die aktuelle Version der Studienordnung finden Sie immer
unter: www.uni-giessen.de/mug/7/findex35.html/7_35_05_02_MFKuW. Der Verweis „AllB“ bei den einzel-
nen Paragraphen bezieht sich auf die „Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studien-
gänge“. Dort sind sämtliche grundsätzlichen Regelungen für alle Bachelor- und Master-Studiengänge der
JLU niedergelegt. Die aktuelle Version der AllB finden Sie immer unter: www.uni-gies-
sen.de/mug/7/7_34_00_1. Die in den genannten Ordnungen veröffentlichten Regelungen sind rechtsver-
bindlich.
Beschluss Genehmigung Inkrafttreten
Ordnung FBR: 10.07.2007 und
20.05.2009
Präsident: 29.07.2009 Wintersemester 2007/08
1. Änderungsfassung FBR: 16.06.2010 Präsident: 14.07.2010 Wintersemester 2010/11
2. Änderungsfassung FBR: 09.02.2010 und
11.03.2011
Präsident: 29.03.2011 Wintersemester 2011/12
3. Änderungsfassung FBR: 15.06.2011 Präsidium: 19.07.2011 21.07.2011
4. Änderungsfassung FBR: 15.12.2010 Präsidium: 26.09.2011 Sommersemester 2012
5. Änderungsfassung FBR: 20.08.2012 Präsidium: 22.10.2012 Wintersemester 2012/13
6. Änderungsfassung FBR: 05.02.2014 Präsidium: 25.03.2014 Wintersemester 2014/15
7. Änderungsfassung FBR 03.07.2015 Präsidium 14.09.2015 16.09.2015
Spezielle Ordnung
für den Bachelor-Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft (MFKW)
mit dem Abschluss Bachelor of Arts
vom 10. 7. 2007 in der Fassung des 7. Änderungsbeschlusses vom 03. Juli 2015
In Ergänzung der Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge (AllB) der JLU v. 21.7.2004 (StA S. 2154) hat der Fachbereich 05 – Sprache, Literatur, Kultur der Justus-Liebig-Universität
Gießen die folgende Spezielle Ordnung verabschiedet.
§ 1 (zu § 1 Abs 1 und § 11 AllB)
(1) Der Bachelor-Studiengang Moderne Fremd-
sprachen, Kulturen und Wirtschaft (MFKW) führt
zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss
und umfasst sechs Semester.
(2) Am Bachelor-Studiengang sind die folgenden
Fächer des Fachbereiches 05 beteiligt:
a) Anglistik,
b) Bohemistik/Tschechisch,
c) Galloromanistik/Französisch,
d) Hispanistik/Spanisch,
e) Lusitanistik/Portugiesisch,
f) Polonistik,
g) Russistik,
h) Kroatisch/Serbisch.
(3) Der Fachbereich 02 – Wirtschaftswissenschaf-
ten beteiligt sich am Studiengang durch das Ne-
benfach Wirtschaftswissenschaften.
(4) Aus den in Absätzen 2 und 3 genannten Fä-
chern können Haupt- und Erstes und Zweites Ne-benfach entsprechend Anlage 4 in den dort er-
möglichten Kombinationen gewählt werden.
(5) Der Studiengang umfasst:
Ein Erstes Hauptfach (80 CP), in dem die Thesis (10
CP) verfasst wird, ein Erstes und ein Zweites
25
Nebenfach (je 40 CP) sowie Außerfachliche Kom-
petenzen (10 CP).
(6) Die Studienvoraussetzungen für die Fächer des
Studienganges werden in Anlage 3 geregelt.
§ 2 (zu § 1 Abs 2 AllB)
(1) Das Studium vermittelt Grundlagen und we-
sentliche Forschungsergebnisse in den gewählten
fremdsprachenphilologischen Fächern sowie im
Sachfach Wirtschaftswissenschaften.
(2) Im Studium sollen in allen Fächern das wissen-
schaftliche Urteilsvermögen, das fachsprachliche
Ausdrucks- und Kommunikationsvermögen sowie
die Teamfähigkeit der Studierenden geschult wer-
den.
(3) Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt
werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat die
für den Übergang in die Berufspraxis notwendi-
gen fachwissenschaftlichen und sprachprakti-
schen Kenntnisse und Qualifikationen erworben hat und die Fähigkeit besitzt, fremdsprachenphi-
lologische und wirtschaftswissenschaftliche Er-
kenntnisse und Methoden selbständig anzuwen-
den und in der beruflichen Praxis gewinnbringend
miteinander zu verknüpfen.
(4) Durch die Verbindung von Sprach-, Literatur-
und Kulturwissenschaften mit fremdsprachlichen
Fachsprachen und Wirtschaft bildet dieser Studi-
engang Studierende für Tätigkeiten in Unterneh-
men aus. Auch werden die Absolventen befähigt, den auf dem Bachelor-Studiengang aufbauenden
Master-Studiengang Moderne Fremdsprachen,
Kulturen und Wirtschaft an der JLU zu studieren.
(5) Im dritten Studienjahr ist ein Auslandssemes-
ter vorgesehen, in dem die Studierenden eine für
ihr fremdsprachenphilologisches Haupt- und/o-
der Nebenfach relevante Bezugskultur im lokalen
soziokulturellen Kontext vertieft kennen lernen
und auf diese Weise interkulturelle und fremd-sprachliche Kompetenzen ausbauen sollen. Weist
der Studierende nach, dass er trotz intensiven Be-
mühens keinen gebührenfreien Platz an einer
Hochschule des angezielten Sprachraums gefun-
den hat und ist ihm die Eigenfinanzierung nicht
zumutbar oder ist ihm ein Auslandssemester aus
anderen wichtigen nachgewiesenen Gründen
nicht zumutbar, kann der Prüfungsausschussvor-
sitzende auf den Nachweis des Auslandssemes-
ters verzichten. Der Studierende hat die für das Auslandssemester vorgesehenen Module an der
JLU zu absolvieren. Mit dem Prüfungsausschuss-
vorsitzenden vereinbart der Studierende, wie we-
sentliche Teile der speziellen aus dem Auslands-
semester erwarteten Kompetenzen erworben
werden können.
§ 3 (zu § 2 AllB)
Der Fachbereich 05 – Sprache, Literatur, Kultur
der Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht nach
erfolgreich abgeschlossenem Studium den Grad des Bachelor of Arts (BA) für Moderne Fremdspra-
chen, Kulturen und Wirtschaft.
§ 4 (zu § 5 und § 8 AllB)
(1) Die Module werden in Anlage 2 Modulhand-
buch beschrieben.
(2) Innerhalb der Module kann die Zulassung zu
bestimmten Veranstaltungen vom erfolgreichen
Abschluss modulbegleitender Prüfungen abhän-
gig gemacht werden. Entsprechende Vorgaben sind den Modulbeschreibungen der Fächer zu
entnehmen.
§ 5 (zu § 6 AllB)
(1) Der Bachelor-Studiengang umfasst insgesamt
180 CP.
(2) Der Bachelor-Studiengang umfasst 20 Module
einschließlich des Thesis-Moduls ohne Berück-
sichtigung des Bereichs außerfachliche Kompe-
tenzen.
(3) Alle Module der fremdsprachenphilologischen
Haupt- und Nebenfächer umfassen je 10 CP.
(4) Das Studium eines Hauptfaches umfasst 8 Mo-
dule (80 CP) und das Thesis-Modul (10 CP).
(5) Das Studium eines Nebenfaches umfasst 4 Mo-
dule (40 CP).
(6) Das Studium des wirtschaftswissenschaftli-
chen Nebenfachs umfasst 40 CP. Näheres regelt
die Nebenfachordnung des FB 02 (MUG
7.35.NF.02).
(7) Zur Schulung außerfachlicher Kompetenzen
müssen Kreditpunkte aus Modulen nach freier
Wahl im Umfang von 10 CP aus dem Bereich Au-
ßerfachliche Kompetenzen eingebracht werden.
In diesen Nachweis dürfen solche Module der Au-
ßerfachlichen Kompetenzen nicht eingebracht
werden, in denen Inhalte bearbeitet bzw. Kompe-
tenzen erworben werden sollten, die auch Gegen-
stand von Pflichtmodulen oder von in die Gesamt-
26
note nach § 20 eingebrachten Wahlpflichtmodu-
len sind. Module der Außerfachlichen Kompeten-
zen werden bewertet, nicht benotet.
(8) Die Thesis wird im Hauptfach angefertigt.
(9) Es soll ein Praktikum im Umfang von 8 CP ab-
solviert werden. Dazu liegen eine Modulbeschrei-
bung und eine Praktikumsordnung vor. Das Prak-
tikum kann von den Studierenden auf die Module
zu Außerfachlichen Kompetenzen angerechnet
werden.
§ 5a (zu § 7 AllB)
(1) Voraussetzung für die Zulassung zur Mo-
dulprüfung ist die vollständige Teilnahme an allen
für ein Semester geplanten und durchgeführten
Sitzungen der Lehrveranstaltung. Vorlesungen
sind von dieser Regelung ausgenommen.
(2) Fehlzeiten im Umfang von bis zu drei Sitzungen
lassen den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung
unberührt.
(3) Bei dem Versäumen von mehr als drei Sitzun-
gen bis zur Hälfte der Anzahl der für ein Semester
geplanten und durchgeführten Sitzungen ist zur
Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Zulassung
zur Prüfung für jede
weitere versäumte Sitzung eine Kompensations-
leistung zu erbringen. Art und Umfang der Kom-
pensationsleistung bestimmt die/der Lehrende.
(4) Zulassungen zur Prüfung vor Ende der Lehrver-
anstaltungszeit eines Semesters erfolgen grund-sätzlich unter dem Vorbehalt der Regelungen der
Abs. 1-3
§ 6 (zu § 9 AllB)
(1) Das Auslandssemester gemäß § 2 Abs 5 kann
durch universitätsinterne Verfahren der einzel-
nen Fächer vermittelt werden oder auf eigene Ini-
tiative des Studierenden hin initiiert werden. In je-
dem Einzelfall ist im zweiten Studienjahr ein Vor-bereitungs- und Beratungsgespräch mit einem
Fachstudienberater zu führen.
(3) Im Auslandssemester sollen Studierende Stu-
dienleistungen erbringen, die sich auf Module
dieses Studienganges im Umfang von 16-20 CP
anrechnen lassen.
(4) Die an der ausländischen Hochschule erbrach-
ten Studienleistungen werden bei entsprechen-
der Einschlägigkeit als äquivalente Leistungen in
thematisch entsprechenden Modulen des stu-
dierten Hauptfachs und/oder Nebenfachs und/o-
der Sachfachs anerkannt. Die Bewertung der Mo-
dule erfolgt gemäß § 29 AllB. Näheres zum Aner-
kennungsverfahren wird in geeigneter Weise
durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben.
§ 7 (zu § 10 Abs 1 Satz 1 AllB)
(1) Der Prüfungstyp (modulbegleitend oder mo-
dulabschließend) ist jeweils in den Modulbe-
schreibungen festgelegt.
(2) Besteht die Modulprüfung aus der Summe von modulbegleitenden Prüfungen oder einer Kombi-
nation von modulbegleitenden Prüfungen und ei-
ner Modulabschlussprüfung und führt das Ge-
samtergebnis zum Nichtbestehen, ist eine Aus-
gleichsprüfung gemäß § 10 Abs 1 Sätze 2-5 AllB
erforderlich. Die Form der Ausgleichsprüfung wird
in der Modulbeschreibung geregelt.
(3) Die Note der Ausgleichsprüfung wird mit Aus-
nahme der Module des FB 02 zu gleichen Teilen
aus der Note der Erstprüfung und der Note der
Ausgleichsprüfung errechnet.
§ 8 (zu § 10 Abs 1 Satz 3 AllB)
Die Verfahren zur Notenbildung sind in den Mo-
dulbeschreibungen in Anlage 2 Modulhandbuch
festgelegt. Die Bewertung der Prüfungsleistungen
erfolgt gemäß §§ 28, 29 AllB.
§ 9 (zu § 10 Abs 3 Satz 1 AllB)
(1) Prüfungsformen sind mündliche Prüfungen, Kolloquien, Klausuren, Hausarbeiten, Projektbe-
richte, Seminarvorträge, Präsentationen und
Portfolios.
(2) Die Dauer einer Klausurarbeit beträgt mindes-
tens 45, maximal 90 Minuten.
(3) Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt
pro Prüfling mindestens 15 Minuten, höchstens
20 Minuten. Zwei bis maximal vier Kandida-
ten/Kandidatinnen können einen gemeinsamen schriftlichen Antrag auf Gruppenprüfung an den
Prüfungsausschuss stellen. Der/die Ausschussvor-
sitzende entscheidet im Einvernehmen mit dem
Prüfer/der Prüferin.
(4) Eine Präsentation findet auf der Basis einer
schriftlichen Ausarbeitung einer Thematik aus
dem Stoffgebiet eines Moduls statt. Die Dauer der
mündlichen Präsentation beträgt mindestens 15
und höchstens 30 Minuten. Der Umfang der
schriftlichen Ausarbeitung beträgt mindestens 8
und höchstens 15 Seiten.
27
(5) Eine Hausarbeit besteht aus der schriftlichen
Ausarbeitung einer Thematik aus dem Stoffgebiet
eines Moduls. Der Umfang einer Hausarbeit be-
trägt mindestens 15 und höchstens 25 Seiten. Die
Bearbeitungszeit einer Hausarbeit endet spätes-
tens 6 Wochen nach Ende der Lehrveranstal-
tungszeit des Semesters, in dem die Hausarbeit
ausgegeben wurde.
(6) Eine Projektarbeit besteht aus der Dokumen-
tation der Planung, Durchführung und Auswer-tung eines wissenschaftlichen Projekts. Es gelten
die gleichen Umfangsangaben wie für Hausarbei-
ten in Abs. 5. Die Bearbeitungszeit von Portfolios
und Projektberichten endet spätestens 6 Wochen
nach Ende der Lehrveranstaltungszeit.
(7) Präsentationen, Hausarbeiten und Projektar-
beiten können auch in Form einer Gruppenarbeit
zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleis-
tung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandi-
datinnen und Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderer ob-
jektiver Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung
ermöglichen, deutlich unterscheidbar und be-
wertbar ist und die Anforderungen nach § 9 Abs.
4 bis 6 erfüllt.
(8) Die genaue veranstaltungsspezifische Ausge-
staltung der schriftlichen Arbeiten obliegt
dem/den Lehrenden der Veranstaltung.
(9) Die Form der Prüfungen ist in den jeweiligen
Modulbeschreibungen angegeben.
§ 10 (zu § 11 Abs 1 Satz 1 und 2 AllB)
Der Studienverlauf wird in Anlage 1 beschrieben.
§ 11 (zu § 12 Abs 3 AllB)
Für anerkannte Teilzeitstudierende werden im
Rahmen der Studienberatung der Fächer jeweils
individuell angepasste Studienverlaufspläne er-
stellt.
§ 12 (zu § 13 AllB)
Der Studiengang kann nur im Wintersemester be-
gonnen werden.
§ 13 (zu § 20 Abs 3 AllB)
Bei der Meldung zum Thesis-Modul muss die Zu-
sammenstellung der Prüfungsergebnisse
(Transcript of Records) vorgelegt werden. Es müs-
sen die Module des 1. - 4. Studiensemesters nach
Studienverlaufsplan mit Ausnahme eines Moduls
bestanden sein.
§ 14 (zu § 23 Abs 1 Satz 1 AllB)
(1) Die Meldungen zu den Prüfungen eines Mo-
duls erfolgen automatisch mit der Anmeldung zu
diesem Modul.
(2) Anmeldungen zu den Modulen des ersten Stu-
diensemesters müssen spätestens in der zweiten
Woche der Lehrveranstaltungen des ersten Se-mesters erfolgen, die Anmeldungen zu den Mo-
dulen aller weiteren Semester erfolgen spätes-
tens in der letzten Woche des vorausgehenden
Semesters.
§ 15
entfällt
§ 16 (zu § 26 Abs 4 AllB)
Die Abschlussarbeit kann nach Absprache mit den Prüferinnen und Prüfern auch in einer anderen als
der deutschen Sprache abgefasst werden, wenn
eine entsprechende Bewertung gesichert ist.
§ 17 (zu § 26 Abs 5 AllB)
Die Bearbeitungsdauer der Bachelor-Thesis be-
trägt 12 Wochen. Die Frist kann vom Prüfungsaus-
schuss in begründeten Fällen bis zu 4 Wochen ver-
längert werden. Das Thema der Bachelor-Thesis
wird im Einvernehmen mit dem Prüfer vom Prü-
fungsausschuss ausgegeben.
§ 18 (zu § 26 Abs 6 AllB)
Eine Rückgabe des Themas der Bachelor-Thesis ist
einmalig bis zu vier Wochen nach Ausgabe unter
Vorlage einer sachlichen Begründung in schriftli-
cher Form zulässig. Nach der Rückgabe wird un-
verzüglich ein neues Thema ausgegeben, dessen
Rückgabe ausgeschlossen ist.
§ 19 (zu § 30 Abs 2 Satz 2 AllB)
Der Studiengang ist bestanden, wenn sämtliche
für das gewählte Hauptfach, Nebenfach und Sach-
fach Wirtschaftswissenschaften als verpflichtend
vorgesehenen Module bestanden und Kredit-
punkte im Umfang von 180 erworben worden
sind.
28
§ 20 (zu § 31 Abs 1 AllB)
Die Gesamtnote wird gebildet aus dem arithmeti-
schen Mittel der Modulnoten, – mit Ausnahme
der Module gemäß § 5 Abs 8 - wobei die Note des
Thesis-Moduls in die Berechnung in dreifacher
Wertung eingeht.
§ 21 (zu § 32 AllB)
Für jede bzw. jeden Studierenden wird eine tabel-
larische Zusammenstellung der Prüfungsleistun-gen in deutscher und englischer Sprache angefer-
tigt, die die Modultitel, das Datum der Prüfungen,
die Noten der Modulprüfungen, die Gesamtnote
sowie den Titel der Bachelor-Thesis enthält.
§ 22
entfällt
§ 23 (zu § 34 Abs 4 AllB)
Prüfungstermine und Wiederholungstermine werden zu Beginn eines Semesters durch den Prü-
fungsausschuss bekannt gegeben.
§ 24 (zu § 39 Abs 1 AllB)
Module nach dieser Ordnung werden erstmalig
wie folgt angeboten: für das erste Studienjahr im
Wintersemester 2007/08 und Sommersemester
2008, für das zweite Studienjahr im Wintersemes-
ter 2008/09 und Sommersemester 2009, für das
dritte Studienjahr im Wintersemester 2009/10 und Sommersemester 2010. Veranstaltungen im
Rahmen von Bachelor-Modulen können bei in-
haltlicher Entsprechung uneingeschränkt auf Ver-
anstaltungen angerechnet werden, die nach der
Diplomstudienordnung zu studieren sind.
§ 25 (zu § 39 Abs 2 AllB)
Bereits eingeschriebene Studierende des Diplom-
Studiengangs Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft können auf Antrag in den Ba-
chelor-Studiengang Moderne Fremdsprachen,
Kulturen und Wirtschaft wechseln. Die Entschei-
dung über den Wechsel und die Einstufung in das
Fachsemester im Bachelor-Studiengang trifft der
Prüfungsausschuss.
§ 26 (zu § 39 AllB)
(1) Studierende, die den Diplom-Studiengang
„Angewandte Fremdsprachen und Wirtschaft“ o-
der den Diplom-Studiengang „Neuere Fremdspra-
chen und Fremdsprachendidaktik“ begonnen ha-ben, können wählen, ob sie den Studiengang nach
den bisherigen Bestimmungen zu Ende führen o-
der in einen Bachelor-Studiengang wechseln. Es
gilt § 39 der Allgemeinen Bestimmungen.
(2) Spezielle Lehrveranstaltungen für das Grund-
und Hauptstudium in Diplom-Studiengängen wer-
den bis zum Wintersemester 11/12 angeboten.
Danach belegen die Studierenden nach einer Be-
ratung dem Diplomstudium äquivalente Module
in den Bachelor- und Master-Studiengängen. Die Ausweisung der Äquivalenz erfolgt über den Prü-
fungsausschuss, vertreten durch das Studiende-
kanat.
(3) Alle Prüfungen des Vordiploms müssen spätes-
tens zu Beginn des Sommersemesters 2012 ange-
treten sein. Alle Prüfungen des Diploms müssen
spätestens zu Beginn des Sommersemesters 2014
angetreten sein. Bei nachgewiesenem Teilzeitstu-
dium und in Härtefällen trifft der Prüfungsaus-
schuss für die Diplomstudiengänge angemessene
Regelungen.
§ 27 (zu § 40 AllB)
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentli-
chung in Kraft.
Die Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge
Angewandte Fremdsprachen und Wirtschaft und
Neuere Fremdsprachen und Didaktik, zuletzt ge-
ändert am 22. 5. 2006 (MUG 7.30.05 Nr. 2) tritt
gleichzeitig außer Kraft.
Gießen, 27. 7. 2009
Prof. Dr. Cora Dietl
Dekanin des FB 05
29
5. Der Weg zum Studienplatz im Studiengang MFKW an der JLU
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung zum Studiengang MFKW an der JLU ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur oder
ein vergleichbarer Abschluss), die Fachhochschulreife, eine Meisterprüfung oder der Hochschulzugang für
beruflich Qualifizierte.
Gegenwärtig ist der Studiengang an der JLU nicht zulassungsbeschränkt. Wer die Zulassungsvoraussetzung
erfüllt und sich frist- und formgerecht mit vollständigen Unterlagen bewirbt, erhält in jedem Fall einen Stu-
dienplatz. Zulassungsbeschränkungen können sich jedoch ändern. Bitte informieren Sie sich regelmäßig un-
ter www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/.
Sprachvoraussetzungen
Das Studium der Fächer English Linguistic, Literatures and Cultures/ Anglistik, Galloromanistik/ Französisch
und Hispanistik/ Spanisch setzt ein hohes sprachliches Eingangsniveau voraus. Diese Sprachvoraussetzun-
gen gelten sowohl, wenn das entsprechende Fach als Hauptfach, als auch wenn es im Nebenfach gewählt
wird. Die Sprachkenntnisse müssen noch nicht bei der Bewerbung, sondern bei der Einschreibung nachge-
wiesen werden (s. weiter unten Abschnitt Zulassungsbescheid und Immatrikulation).
Beim Hauptfach Russisch werden Vorkenntnisse dieser Art nicht vorausgesetzt. Für die sprachlichen Neben-fächer Portugiesisch, Russisch, Polnisch und Tschechisch sind ebenfalls keine Vorkenntnisse erforderlich.
StudienanfängerInnen, die hier über Vorkenntnisse verfügen, können eine Prüfung ablegen und – den Prü-
fungserfolg vorausgesetzt – die sprachpraktischen Anfängerübungen überspringen. Lateinkenntnisse wer-
den nicht verlangt.
Die aktuellen Informationen zu den Sprachvoraussetzungen sind immer zu finden unter:
www.uni-giessen.de/studium/sprachvoraussetzungen.
Weitere als die hier genannten Nachweise (z.B. muttersprachliche Kenntnisse ohne Nachweis, Ausbildung
zur/ zum Fremdsprachenkorrespondent/in, Studium der Sprache an einer anderen Hochschule o.ä.) werden
nicht anerkannt.
Die Sprachvoraussetzungen im Einzelnen:
Studienfächer „English Language, Literatures & Cultures" bzw. "Anglistik/Englisch" (Haupt- und Neben-fach)
Für das Studium dieses Faches (Haupt- und Nebenfach) sind Sprachkenntnisse in Englisch und einer zweiten
Fremdsprache nachzuweisen:
Englischkenntnisse, nachgewiesen durch: Schulische Vorkenntnisse: Leistungskurs Englisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im
arithmetischen Mittel mindestens 8 Punkte (Note befriedigend); Grundkurs Englisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 10 Punkte (Note gut); Kurse im Fach
Englisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unter-
schieden wird, in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfungen im arithmetischen Mittel mindestens
9 Punkte (Note Befriedigend).
oder
Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem der folgenden Staaten: Austra-
lien, Irland, Kanada, Neuseeland, USA, Vereinigtes Königreich, Südafrika.
oder
Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem englischsprachigen Bildungs-
gang in einem Staat, in dem Englisch Amtssprache ist.
oder
30
„Test of English as a Foreign Language“ (TOEFL): wobei das ein gleiches Kompetenzniveau bescheinigende
Testergebnis
� im Institutional Testing Program (ITP) mindestens 500 von 677 Punkten betragen muss,
� in der Internet-Version (iBT) mindestens 61 von 120 Punkten betragen muss,
oder
„First Certificate of English“: Mindestnote „A“
oder
„Certificate in Advanced English“ (CAE): „bestanden“
oder
„Certificate of Proficiency English“ (CPE): „bestanden“
oder
„Cambridge English of Speakers of Other Languages“ (ESOL-Test): „bestanden“
oder
„International English Language Testing System“ (IELTS): Mindestgesamtnote „6“, bei einer Mindestnote
von „5,5“ in jedem Testbereich
oder
Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung über eine Nichtschülerprüfung er-
worben haben, weisen die sprachlichen Voraussetzungen durch die Mindestnote in der Nichtschülerprüfung
nach:
Englisch: mindestens 11 Punkte.
Sprachnachweis bis zur Einschreibung Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache, nachgewiesen durch: Schulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepub-
lik Deutschland nachgewiesen durch: Abiturzeugnis
oder
Bescheinigung der Schule über den Umfang und das letztes Ergebnis (Note mindestens „ausreichend“) des
schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 Stunden
oder
Nichtschülerprüfung (mindestens 11 Punkte Spanisch oder Französisch).
oder
wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dann entsprechend der Rege-
lungen „Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen“.
oder
sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das „Latinum“ bzw. „Graecum“ entweder nachge-
wiesen durch das Abiturzeugnis oder durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der „Verordnung über
die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen“ (diese Prüfung wird vom staatlichen Schulamt
angeboten) oder nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende Sprachkurse an.
Sprachnachweis bis Ende des zweiten Fachsemesters
Studienfach „Galloromanistik/Französisch“ (Haupt- und Nebenfach)
Für das Studienfach sind Sprachkenntnisse in Französisch nachzuweisen:
Französischkenntnisse, nachgewiesen durch: Sprachzertifikat DELF (Diplôme d’Etudes en Langue Française), Niveau A2
oder
sonstige geeignete Nachweise von Französischkenntnissen auf dem Niveau A2, GER
31
oder
eine an einer Hochschule bestandene Französisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau A2 des Europäi-
schen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre.
Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Studienfach „Hispanistik/Spanisch“ (Haupt- und Nebenfach)
Für das Studienfach sind Sprachkenntnisse in Spanisch nachzuweisen:
Spanischkenntnisse, nachgewiesen durch: Sprachzertifikat DELE (Diploma Español como Lengua Extranjera), Niveau A2
oder
sonstige geeignete Nachweise von Spanischkenntnissen auf dem Niveau A2, GER
oder
eine an einer Hochschule bestandene Spanisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau A2 des Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre.
Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Bewerbungsverfahren
Das Studium MFKW kann gegenwärtig nur zum Wintersemester begonnen werden. Voraussetzung ist in
jedem Fall eine frist- und formgerechte Bewerbung, auch bei einem Hochschulwechsel im höheren Semes-
ter. Eine Einschreibung ohne vorherige Bewerbung ist an der JLU nicht möglich.
Bewerbung direkt an der JLU
Studieninteressierte, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, bewerben sich über das
Online-Bewerbungsportal direkt an der Universität Gießen.
Die allgemeinen Bewerbungsfristen der Universität Gießen enden (Stand: WS 19/20)
� für einen Studienbeginn im Oktober (Wintersemester) am 15.07.
� für einen Studienbeginn im April (Sommersemester) am 15.01. (nur für Bewerbung in höhere Semester relevant).
Veränderungen bzw. Verlängerungen dieser Fristen sind möglich.
Informationen und der Link zum Online-Bewerbungsportal stehen jeweils sechs Wochen vor Bewerbungs-
schluss im Internet zur Verfügung:
www.uni-giessen.de/studium/bewerbung
Bewerbung über uni-assist
Alle Studieninteressierten mit einem ausländischen Bildungsabschluss (unabhängig von ihrer Staatsange-
hörigkeit) bewerben sich über die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen, uni-
assist (weitere Informationen siehe: www.uni-assist.de).
Dort werden die Anträge zentral geprüft.
Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das
� Studierendensekretariat/Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation internationaler Studierender
Goethestr. 58
35390 Gießen
Tel. 0641/ 99-16400 (über die Studierendenhotline „Call Justus“)
Infos unter: www.uni-giessen.de/internationales/studierenjlu/bewerbung
32
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Wenn Sie sich für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben wollen, müssen Ihre Studienzei-
ten (mindestens ein Fachsemester) aus einem anderen Studium anerkannt werden.
Für die Anerkennung von Prüfungs- bzw. Studienleistungen bzw. die Anrechnung von Studienzeiten muss
ein Antrag beim Prüfungsamt Geisteswissenschaften gestellt werden, Kontaktdaten s. Kapitel Informations-
und Beratungsangebote des Fachbereichs. Ein entsprechendes Formular wird auf der Website bereitgestellt.
Für die Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester, die an das Studierendensekretariat
der JLU gerichtet werden muss, gelten die üblichen Fristen (siehe oben).
Erfolgt keine Anerkennung von mindestens einem Semester, müssen Sie sich für einen Studienplatz im ers-
ten Fachsemester bewerben (s.o.). Siehe auch: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/hoeheresemester
Zulassungsbescheid und Immatrikulation
Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, wird Ihnen dies in einem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Anschlie-
ßend müssen Sie innerhalb einer Frist, die im Bescheid genannt ist, gegenüber der JLU erklären, dass Sie den
Studienplatz annehmen (Einschreibung oder Immatrikulation). Erst dadurch „gehört“ Ihnen der Studienplatz
endgültig. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird die Zulassung zurückgenommen und der Studienplatz ggf.
anders vergeben. Haben Sie sich im Rahmen des Studienganges MFKW für eines oder zwei der Fächer Ang-
listik, Galloromanistik oder Hispanistik beworben, wird man Sie bei der Einschreibung auffordern, die ent-
sprechenden Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Semesterbeitrag
Gegenwärtig gibt es in Hessen keine Studiengebühren. Jede/r Studierende muss jedoch vor jedem Semester
den Semesterbeitrag rechtzeitig entrichten, da sonst die Einschreibung zum ersten bzw. die Rückmeldung
zu den folgenden Semestern nicht möglich ist. Der Semesterbeitrag gilt für jeweils ein Semester.
Den aktuellen Betrag für ein Semester finden Sie hier:
http://www.uni-giessen.de/org/admin/dez/b/5/studisek/Semesterbeitrag
Alle weiteren Informationen zur Überweisung des Semesterbeitrags erhalten Sie mit dem Zulassungsbe-
scheid.
Fristen und Termine
� 01.Juni bis 15.Juli: Bewerbungsfrist für das Wintersemester (Ausschlussfrist - ggf. ist aber eine Verlän-
gerung dieser Frist möglich)
Eine Bewerbung ist nur innerhalb dieser Frist möglich. Außerhalb davon ist das Online-Bewerbungsfor-
mular nicht freigeschaltet und kann nicht ausgefüllt werden. Später eingehende Bewerbungen werden
nicht berücksichtigt. Es gilt der Eingang der vollständigen Unterlagen bei der JLU. Ein ausgefülltes On-
line-Formular reicht nicht aus, ebenso wenig das Datum des Poststempels. � Ende August/ Anfang September: in der Regel Ende der Einschreibefrist.
6. Studienbeginn
Nach der Einschreibung sind Sie ab dem 1. Oktober (bzw. 1. April) Student/in der Universität. Der Studien-
ausweis kann ab 1. September (bzw. 1. März) als Fahrkarte unter anderem für den Rhein-Main-Verkehrs-
verbund (RMV) genutzt werden (Semesterticket, weitere Infos dazu finden Sie auf der Webseite des AStA
unter: www.asta-giessen.de/service/semesterticket).
Das Wintersemester dauert immer vom 01. Oktober bis 31. März, das Sommersemester entsprechend vom
01. April bis 30. September. Die Vorlesungszeit läuft im Wintersemester etwa von Mitte Oktober bis Mitte
Februar, im Sommer von Mitte April bis Mitte Juli (genaue Termine unter: www.uni-giessen.de/studium/se-
mesterzeiten).
33
Studieneinführungswoche
Vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters findet für Studienanfänger*innen die Studieneinführungswo-
che („StEW“) statt.
Die Studieneinführungswoche soll Ihnen den Einstieg ins Studium erleichtern. Hier können Sie in Kleingrup-
pen unter Leitung von Studierenden in einem höheren Semester Ihres Faches (sog. Mentor*innen) alle Fra-
gen besprechen, die sich in Zusammenhang mit Ihrem Studienbeginn stellen. Sie werden den Stundenplan
für das erste Semester erstellen, den Studienablauf detailliert kennen lernen, die Universität mit ihren wich-
tigsten Einrichtungen sowie die Stadt erkunden und eine Einführung in Studientechniken und in den typi-
schen „Unijargon“ erhalten. Erstsemesterfeten und Kneipenbummel runden das umfangreiche Programm
ab, das Ihnen natürlich auch genügend Gelegenheit bietet, andere Studierende kennen zu lernen. Die Einla-
dung mit den Terminen der Eröffnungsveranstaltung der Studieneinführungswoche erhalten Sie bei mit dem
Zulassungsbescheid oder im Internet unter: www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn.
Chipkarte
Mit der Immatrikulation erhalten Sie zunächst einen vorläufigen Studierendenausweis, den Sie während der StEW gegen Ihre persönliche Chipkarte eintauschen. Dabei handelt es sich um ein „multifunktionales Werk-
zeug“ mit vielen Funktionen, auf die Sie im Studienalltag zurückgreifen können bzw. sogar müssen.
Die Chipkarte
� dient als Studierendenausweis mit Lichtbild
� dient als Semesterticket
Das Semesterticket ist bereits einen Monat vor Studienbeginn gültig (im Wintersemester also ab dem
01.September, im Sommersemester ab dem 01.März). Solange Sie in dieser Zeit immatrikuliert sind,
aber noch keine Chipkarte ausgehändigt bekommen haben, dient Ihr vorläufiger Studierendenausweis
zusammen mit dem Personalausweis als Semesterticket.
weitere Informationen: www.asta-giessen.de/service/semesterticket
� dient als Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek,
� verfügt über eine Bezahlfunktion für Dienste des Studentenwerkes (Mensa, Kaffeeautomaten, Wasch-
maschinen in Wohnheimen, Kopierer, www.uni-giessen.de/studentenwerk) und
� ermöglicht die Verschlüsselung und Signierung von E-Mails sowie die Zugangskontrolle für begrenzten
Parkraum und sensible Bereiche.
Über die Funktionalitäten der Chipkarte werden Sie zu Beginn Ihres Studiums im Rahmen der Studienein-
führungswoche umfassend informiert.
Studienfinanzierung
Zwar werden gegenwärtig in Hessen keine Studiengebühren erhoben, dennoch ist ein Studium mit Kosten
verbunden. Wohnung, Unterhalt, Lehrmaterialien gibt es nicht umsonst. Für Studierende, die das Studium
allein nicht finanzieren können, gibt es mehrere Unterstützungsangebote. Das bekannteste ist sicherlich das
BAföG, die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Aber auch Stipendien oder Studienk-
redite können eine Möglichkeit sein. Als Ansprechpartner empfiehlt sich das Studentenwerk Gießen, das für
die Bearbeitung der BAföG-Anträge zuständig ist, aber auch Informationen zu weiteren Aspekten rund um
das Thema Studienfinanzierung bereithält.
� Studentenwerk Gießen - Abteilung Förderung
Otto-Behaghel-Straße 23-27, 35394 Gießen, Tel. 0641-40008-0
www.uni-giessen.de/studentenwerk
34
Wohnen
Bei der Wohnungssuche ist zu empfehlen, nach Möglichkeit nicht bis zum Semesterbeginn zu warten, da dann die meisten Zimmer und Wohnungen bereits vergeben sind. Wer sich für einen Platz in einem Studen-
tenwohnheim interessiert, wendet sich direkt an das Studentenwerk. Auch hier empfiehlt es sich, sich mög-
lichst frühzeitig darum zu bemühen, sobald Sie sich an der JLU eingeschrieben haben.
� Studentenwerk - Abteilung Wohnen
Otto-Behaghel-Straße 23-27, 35394 Gießen, Tel. 0641-40008-0
www.uni-giessen.de/studentenwerk
Informationen zur Wohnungssuche und Links zu Kleinanzeigen und Wohnungsbörsen finden Sie auch unter
www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn.
Der Studienort Gießen – Die Justus-Liebig-Universität
Gießen, die "Kulturstadt an der Lahn", liegt mitten in Deutschland, rund 70 km nördlich von Frankfurt am
Main. Durch die landschaftlich reizvolle Lage im Lahntal zwischen Vogelsberg, Taunus und Westerwald und
durch ein reichhaltiges kulturelles Angebot haben Stadt und Umgebung einen hohen Freizeitwert. Die Le-
benshaltungskosten sind vergleichsweise niedrig, die Verkehrsanbindungen in alle Richtungen durch Auto-
bahn, öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zum Frankfurter Flughafen sind sehr gut. Gießen mit seinen
ca. 88.000 Einwohnern ist eine junge Stadt und in Deutschland die Stadt mit der höchsten Studentendichte.
An der Universität sind rund 28.000 Studierende immatrikuliert, an der Technischen Hochschule Mittelhes-
sen (THM) sind weitere Studierende eingeschrieben. Dies prägt auch das Stadtbild, das Kulturangebot und
die Kneipenszene der Stadt.
Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine traditionsreiche Universität – gegründet im Jahre 1607 –, die ein modernes und breites Fächerspektrum in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, den Natur-
wissenschaften, der Medizin und Veterinärmedizin sowie den Geistes- und Sozialwissenschaften anbietet.
Sie ist die zweitgrößte Hochschule in Hessen und der größte Arbeitgeber in der Region.
Die Justus-Liebig-Universität hat elf Fachbereiche und ebenso viele wissenschaftliche Zentren. Im Bereich
der Kultur- und Geisteswissenschaften bietet die Universität Gießen ein umfangreiches Studienangebot.
Hier können die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und die Psychologie sowie verschiedene sprach-,
literatur-, geschichts- und kulturwissenschaftliche, aber auch künstlerische Fächer im Rahmen von Staats-
examens-, Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen für alle Schulstufen studiert werden.
Mit der Medizin, der Zahn- und der Veterinärmedizin, den Agrarwissenschaften, der Ökotrophologie und
der Biologie sowie dem kompletten Spektrum der klassischen Naturwissenschaften bietet die Universität Gießen eine einmalige Fächerkonstellation, die interdisziplinäres Studieren und Forschen im Bereich der
Lebenswissenschaften fördert.
35
7. Modulbeschreibungen der Module des ersten Studienjahres in den Hauptfächern
Sämtliche Modulbeschreibungen der sprachlichen Fächer finden Sie immer unter www.uni-gies-
sen.de/mug/7/findex35.html/7_35_05_02_MFKuW und für die wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer
unter www.uni-giessen.de/mug/7/findex35.html/7_35_NF.
Modulbeschreibungen des ersten Studienjahres: English Literatures & Cultures/Anglistik
05-ANG-LB-LitCult Introduction to Literary and Cultural Studies 10 CP Modulbezeichnung Introduction to Literary and Cultural Studies
Modulcode 05-ANG-LB-LitCult
FB / Fach / Institut FB 05 / Institut für Anglistik
Verwendet in Studiengängen /
Semestern ... Studienfach Anglistik/ Englische Sprachen, Literaturen und Kulturen - English Languages, Lite-
ratures and Cultures (ELLC) in den Studiengängen BA SLK, GuK, NFF, MFKW, L1, L2/L5,
L3 BA SLK, GuK, MFKW, NFF: HF und NF im 1. u. 2. Sem.;
L2/L5, L3 im 3. u. 4. Sem.; L1 im 5. u. 6. Sem.
Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Ingo Berensmeyer, Dr. Martin Spies
Kompetenzziele:
Erwerb von Grundlagenkenntnissen der Konzepte und Terminologie der Literaturwissenschaft;
Analysefähigkeit, Beurteilungsfähigkeit von literarischen Texten in ihren kulturhistorischen Kontexten; Anwendung von Analyse-
techniken am Beispiel von verschiedenen Gattungen; Grundqualifikationen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens (Re-
cherchieren, Darstellen, Schreiben).
Modulinhalte:
Grundlagen der Literaturwissenschaft: Terminologie, Begriffs-, Modell- und Theoriebildung; Grundlagen der Literaturgeschichte
der englischen oder amerikanischen Literatur; exemplarische Einübung von Analysetechniken.
Lehrveranstaltungsform(en) A1 Grundkurs
A2 Seminar
A3 Vorlesung
(Die Vor- und Nachbereitung kann mit Hilfe eines Tutoriums unterstützt werden.)
Prüfungsform(en) Modulbegleitende (kumulative) Prüfungen
Arb
eit
sau
fwan
d in
Stu
n-
de
n
Workload insgesamt 300 Stunden = 10 CP
davon für
A Lehrveranstaltungen A1 Grundkurs A2 Seminar A3 Vorlesung
Aa Präsenzstunden 30 30 30
Ab Vor- und Nachberei-
tung, Leistungsnachweis 30 +30 (Klausur) 45 45
B Selbstgestaltete Arbeit
im Modul
Prüfungsvorbereitung und Prüfung in A2: 60
Mo
du
lprü
fun
g
Modulbegleitende (ku-
mulative) Prüfung
Prüfungsformen sind: Präsentationen (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Referate (ggf. mit
schriftlicher Ausarbeitung), Projektbericht, Literaturbericht, Projektarbeit (ggf. mit schriftli-
cher Ausarbeitung), Klausuren, Hausarbeiten, Portfolios, writing assignments (kürzere schrift-
liche Arbeiten) sowie Kombinationen der genannten Formen.
Die Prüfungsform wird zu Beginn der Veranstaltungen von den Veranstaltungsleitern bekannt
gegeben.
Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten/Punkte anderer Teilprüfungen
ausgeglichen werden.
Ausgleichsprüfung: Überarbeitung der nicht bestandenen Prüfungsleistung (im Falle von
schriftlichen Ausarbeitungen wie z.B. Hausarbeit) innerhalb von 14 Tagen bzw. Wiederholung
der nicht bestandenen Klausur.
Wiederholungsprüfung: Die Wiederholungsprüfung bezieht sich nur auf die Modulteile, die
im Rahmen einer Ausgleichsprüfung nicht bestanden wurden. Die Wiederholungsprüfung be-
steht aus einer Klausur, in der jeder nicht bestandene Modulteil einen Anteil von 60 Minuten
umfasst.
Modulabschlussnote A1: 50% , A2: 50%
Leistungspunkte 10 CP
Angebotsrhythmus, Dauer in
Semestern
Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester
1. Modulsemester (WiSe): A1, 2. Modulsemester (SoSe): A2 und A3
Unterrichtssprache Englisch, Deutsch
Kapazität A1: 60, A2: 60, A3: unbegrenzt
36
37
05-ANG-LB-LCC1 Introductory Language and Communication Course 10 CP Modulbezeichnung Introductory Language and Communication Course
Modulcode 05-ANG-LB-LCC1
FB / Fach / Institut FB 05 / Institut für Anglistik
Verwendet in Studiengängen /
Semestern ... Studienfach Anglistik/ Englische Sprachen, Literaturen und Kulturen - English Languages, Lite-
ratures and Cultures (ELLC) in den Studiengängen BA SLK, GuK, NFF, MFKW, L2/L5, L3
BA SLK, GuK, MFKW, NFF: HF im 1. u. 2. Sem.; L2/L5, L3 im 1. u. 2. Sem.; BA SLK, GuK, MFKW,
NFF: NF im 3. u. 4. Sem.
Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Magnus Huber
Kompetenzziele:
Gem. § 1 Abs. (2) HLbG-UVO folgende fachpraktische Kompetenzen:
• Verstehen: Weitgehend problemloses Verständnis von komplexen literarischen Texten und Sachtexten sowie längeren Rede-
beiträgen in ihren unterschiedlichen stilistischen und regionalen Ausprägungen.
• Sprechen: Sprachlich angemessene Reaktion in unterschiedlichen Situationen (für Lehramts-Studierende insbesondere in
Bezug auf die Interaktion im Klassenzimmer) unter Verwendung des jeweils adäquaten Vokabulars sowie die Fähigkeit,
selbstständig einen längeren Redebeitrag auch zu komplexen Sachverhalten in fließender Sprache zu gestalten.
• Schreiben: Verfassen klar strukturierter und fließender Texte auch zu komplexen Sachverhalten sowie unterschiedlicher
Texttypen in zielgruppenorientierter Sprache.
• Methodenkompetenz: Schulung von berufsfeld-orientierten Präsentationstechniken und von Kompetenzen zur angemesse-
nen Gesprächs Hausarbeit, Projektbericht oder Literaturberichtteilnahme und -moderation.
• Autonomes Lernen: Entwicklung von Selbstlernkompetenz, dabei insbesondere für Studierende der Lehramtsstudiengänge
auch Anleitung zur selbständigen Entwicklung fachlicher Fragen sowie zur selbständigen Einarbeitung in neue, für das Fach
relevante Entwicklungen.
Modulinhalte:
• Sprache: Systematischer Überblick über die Grundlagen des englischen Sprachsystems. Progressive Einübung der englischen
Grammatik, Aussprache, Idiomatik, des Hör- und Textverständnisses sowie der Textproduktion.
• Vermittlung von Methoden autonomen Lernens: Anleitung zur selbständigen Vertiefung der grammatischen Kenntnisse
sowie des Wortschatzes, Präsentations- und Diskussionstechniken.
• Soziokulturelle Inhalte: Grundlagen der englischsprachigen Bezugskulturen (z.B. politisches System der USA), kulturwissen-
schaftliche und kulturhistorische Themen (z.B. interkulturelle Beziehungen) sowie fachwissenschaftlich und fachdidaktisch
relevante Themen.
Lehrveranstaltungsform(en) A1 Übung, A2 Übung, A3 Übung
Prüfungsform(en) Modulbegleitende (kumulative) Prüfungen
Arb
eit
sau
fwan
d in
Stu
nd
en
Workload insgesamt 300 Stunden = 10 CP
davon für
A Lehrveranstaltungen A1 Übung A2 Übung A3 Übung
Aa Präsenzstunden 30 30 30
Ab Vor- und Nachberei-
tung, Leistungsnachweis 30 + 15 30 + 15 30 + 15
B Selbstgestaltete Arbeit
im Modul
Prüfungsvorbereitung und Prüfung in A1: 15, A2: 30, A3: 30
Mo
du
lprü
fun
g
Modulbegleitende (ku-
mulative) Prüfung
Prüfungsformen sind: Präsentationen (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Referate (ggf. mit
schriftlicher Ausarbeitung), Projektbericht, Literaturbericht, Projektarbeit (ggf. mit schriftlicher
Ausarbeitung), Klausuren, Hausarbeiten, Portfolios, writing assignments (kürzere schriftliche
Arbeiten) sowie Kombinationen der genannten Formen. Die mündlichen Leistungen bestehen
aus qualifizierten Diskussionsbeiträgen und/oder strukturierten und vorbereiteten Kurzrefera-
ten in der Zielsprache.
Die Prüfungsform wird zu Beginn der Veranstaltungen von den Veranstaltungsleitern bekannt
gegeben.
Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten/Punkte anderer Teilprüfungen
ausgeglichen werden.
Ausgleichsprüfung: Überarbeitung der nicht bestandenen Prüfungsleistung (im Falle von
schriftlichen Ausarbeitungen wie z.B. Hausarbeit) innerhalb von 14 Tagen bzw. Wiederholung
der nicht bestandenen Klausur.
Wiederholungsprüfung: Die Wiederholungsprüfung bezieht sich nur auf die Modulteile, die im
Rahmen einer Ausgleichsprüfung nicht bestanden wurden. Die Wiederholungsprüfung besteht
aus einer Klausur, in der jeder nicht bestandene Modulteil einen Anteil von 60 Minuten um-
fasst.
38
Modulabschlussnote A1: 30% (mündlich 20% / schriftlich 80%)
A2: 35% (mündlich 35% / schriftlich 65%)
A3: 35% (mündlich 35% / schriftlich 65%)
Leistungspunkte 10 CP
Angebotsrhythmus, Dauer in
Semestern
Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester
1. Modulsemester (WiSe): A1 und A2, 2. Modulsemester (SoSe): A3
Unterrichtssprache Englisch
Kapazität A1: 60, A2: 60, A3: 60
Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis
39
Modulbeschreibungen des ersten Studienjahres: Galloromanistik/Französisch
40
05-ROM-B-SprF-1 Sprachwissenschaft I 10 CP
Modulbezeichnung Sprachwissenschaft I
Englische Modulbezeichnung Linguistics I
Modulcode 05-ROM-B-SprF-1
FB / Fach / Institut FB 05 / Institut für Romanistik / Französisch
Verwendet in Studiengängen /
Semestern ... Studienfach Galloromanistik/Französisch in den Studiengängen BA SLK, GuK, NFF,
MFKW (HF/NF) im 1. u. 2. Sem.
Modulverantwortliche/r Seiler
Teilnahmevoraussetzungen keine
Kompetenzziele 1. Grundkenntnisse der strukturellen und funktionalen Eigenschaften der
französischen Sprache der Gegenwart
2. Überblickskenntnisse der Entwicklung und der Varietäten der französischen
Sprache
3. Vertiefte Kenntnisse in einer Teildisziplin der französischen Sprachwissen-
schaft
Modulinhalte Beschreibungsebenen der synchronen französischen Sprachwissenschaft (Pho-
netik/Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik/Lexikologie, Pragmatik), Struk-
turen, Varietäten und Geschichte der französischen Sprache
Lehrveranstaltungsform(en) Einführungsveranstaltung (Grundkurs) A1
Überblicksvorlesung A2
Proseminar A3
Prüfungsform(en) Modulbegleitende (kumulative) Prüfungen
Arb
eit
sau
fwan
d in
Stu
nd
en
Workload insgesamt 300 Stunden = 10 CP
davon für
A Lehrveranstaltungen
Einführungs-veranstal-
tung (Grundkurs) A1 Überblicksvorlesung A2
Proseminar
A3
Aa Präsenzstunden 30 30 30
Ab Vor- und Nachbereitung 60 30 60
B Selbstgestaltete Arbeit im
Modul
60 Stunden
C Modulabschlussprüfung keine
Mo
du
lprü
fun
g
Modulbegleitende (kumu-
lative) Prüfung
Klausur (90 Minuten) zu A1 und A2 in A2
Referat und Hausarbeit (bei Bewertung der Hausarbeit) in A3
Ist aufgrund nicht bestandener Modulteilprüfungen das Gesamtmodul nicht be-
standen, besteht die Möglichkeit zur Kompensation in einer sich dem Modul an-
schließenden Ausgleichsprüfung, die der Form der Modulteilprüfungen ent-
spricht. Sollte die Ausgleichsprüfung nicht zu einem Ergebnis von mindestens
„ausreichend“ führen, bietet eine schriftliche Wiederholungsprüfung (180 Minu-
ten) die letzte Möglichkeit zum Bestehen der Module.
Modulabschlussnote A2: 60%
A3: 40%
Leistungspunkte 10 CP
Angebotsrhythmus, Dauer in Se-
mestern
Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester
1. Modulsemester (WiSe): A1, 2. Modulsemester (SoSe): A2 und A3
Unterrichtssprache Deutsch, Französisch
Kapazität A1: 40, A2: 100, A3: 40
Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis
41
Modulbeschreibungen des ersten Studienjahres: Hispanistik/ Spanisch
42
43
Modulbeschreibungen des ersten Studienjahres: Russistik/Russisch
05-SLA-B-SprRuss-1 Sprachwissenschaft I und russische Sprache 10 CP
Modulbezeichnung Sprachwissenschaft I und russische Sprache
Modulcode 05-SLA-B-SprRuss-1
FB / Fach / Institut FB 05 / Institut für Slavistik
Verwendet in Studiengängen / Se-
mestern ... Studienfach Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Russistik/Russisch
in den Studiengängen BA SLK und GuK, Studienfach Russistik/Russisch im Stu-
diengang BA MFKW (HF) im 1. u. 2. Sem.
Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Monika Wingender
Teilnahmevoraussetzungen keine
Ko
mp
ete
nzz
iele
GRUNDKENNTNISSE IN DER TERMINOLOGIE UND BEGRIFFLICHKEIT DER LINGUISTIK SOWIE IN DER RUSSI-SCHEN SPRACHE:
Überblickswissen über die wesentlichen strukturellen und funktionalen Eigenschaften des Gegenwartsrussi-
schen;
Überblickswissen über die wesentlichen Entwicklungen in der russischen Sprache;
Mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in Alltagssituationen;
Fortgeschrittene Kenntnisse in verschiedenen thematischen Bereichen des russischen Grundwortschatzes;
Gefestigte Kenntnisse in der russischen Grammatik;
Verfassen und Verstehen von Alltagstexten.
Korrekte Aussprache problematischer Phoneme;
Verbesserung der artikulatorischen Fähigkeiten im Russischen.
Mo
du
linh
alte
Grundlagen der Linguistik und der Beschreibung der russischen Sprache aus linguistischer und kulturwissen-
schaftlicher Sicht;
Beschreibung der wesentlichen strukturellen und funktionalen Eigenschaften des Gegenwartsrussischen;
Beschreibung wesentlicher Entwicklungen in der russischen Sprache;
Themenbezogene Erweiterung des Grundwortschatzes;
Syntax des zusammengesetzten Satzes;
Ausbau des Hörverstehens;
Übungen zur weiteren Entwicklung von Schreib- und Lesefertigkeiten;
Training der mündlichen und der schriftlichen Sprachkompetenz.
Lehrveranstaltungsform(en) A1 Vorlesung
A2 Sprachkurs Russisch II
A3 Sprachkurs Phonetik
Prüfungsform(en) Modulbegleitende Prüfungen
Arb
eit
sau
fwan
d in
Stu
nd
en
Workload insgesamt 300 Stunden = 10 CP
davon für
A Lehrveranstaltungen A1 Vorlesung A2 Sprachkurs A3 Sprachkurs
Aa Präsenzstunden 30 90 30
Ab Vor- und Nachbereitung,
modulbegleitende Prüfun-
gen
20, 30 50, 50 0
B Selbstgestaltete Arbeit
44
Mo
du
lprü
fun
g Modulbegleitende
Prüfungen
Prüfungsvorleistung für A2: regelmäßige Teilnahme in A3
A1: Klausur in A1 (90 Minuten)
A2: Klausur (90 Minuten)
Die genaue Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gege-
ben.
Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten anderer Teil-
prüfungen ausgeglichen werden.
Ausgleichsprüfung: Wiederholung jeder nicht bestandenen Klausur (90 Minu-
ten).
Wiederholungsprüfung: Klausur im Umfang von 120 Minuten.
Modulabschlussnote A1: 40%
A2: 60%
Leistungspunkte 10 CP
Angebotsrhythmus, Dauer in Se-
mestern
Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester
1. Modulsemester (WiSe): A1, A3
2. Modulsemester (SoSe): A2
Unterrichtssprache Deutsch, Russisch
Kapazität A1: 120, A2: 30, A3: 30
Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis
05-SLA-B-LitRuss-1 Literaturwissenschaft I und russische Sprache 10 CP
Modulbezeichnung Literaturwissenschaft I und russische Sprache
Modulcode 05-SLA-B-LitRuss-1
FB / Fach / Institut FB 05 / Institut für Slavistik
Verwendet in Studiengängen / Se-
mestern ... Studienfach Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Russistik/Rus-
sisch in den Studiengängen BA SLK und GuK, Studienfach Russistik/Russisch
im Studiengang BA MFKW (HF) im 1. u. 2. Sem.
Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Alexander Graf
Teilnahmevoraussetzungen keine
Ko
mp
ete
nzz
iele
Grundkenntnisse über wesentliche Epochen, Schlüsselwerke und herausragende Autoren der slavischen Lite-
raturen sowie gefestigte Grundkenntnisse in der russischen Sprache:
Überblickswissen über literarische Epochen und ihren kulturellen Kontext;
Grundwissen über die Traditionen der slavischen Literaturen und Kulturen;
Erkennen von literaturgeschichtlichen Zusammenhängen;
Kenntnisse über den Entwicklungsstand der modernen slavischen Literaturen und Kulturen;
Erwerb von mündlicher und schriftlicher Kompetenz in der russischen Sprache;
Kenntnisse in verschiedenen thematischen Bereichen des russischen Grundwortschatzes;
Basiskenntnisse in der russischen Grammatik;
Hörverstehen des Russischen;
grundlegende Schreib- und Lesefähigkeiten.
45
Mo
du
linh
alte
Einführung in die slavische Literaturgeschichte und ihre wesentlichen Entwicklungsschritte;
Darstellung epochen-, autoren- und werkspezifischer Sachverhalte;
Analyse und Interpretation literarischer Texte;
Vorbereitung auf den Lektürekanon im Laufe des Studiums;
Thematische Bereiche des russischen Grundwortschatzes;
Grundlagen der grammatischen Kategorien und der Wortarten des Russischen;
Syntax des einfachen Satzes;
Einführung in den komplexen Satz;
Training der mündlichen und der schriftlichen Sprachkompetenz;
Übungen zum Hörverstehen.
Lehrveranstaltungsform(en) A1 Vorlesung
A2 Sprachkurs Russisch I
Prüfungsform(en) Modulbegleitende Prüfungen
Arb
eit
sau
fwan
d in
Stu
nd
en
Workload insgesamt 300 Stunden = 10 CP
davon für
A Lehrveranstaltungen A1 Vorlesung A2 Sprachkurs
Aa Präsenzstunden 30 90
Ab Vor- und Nachbereitung,
modulbegleitende Prüfungen 20, 30 50, 50
B Selbstgestaltete Arbeit A2: 30
Mo
du
lprü
fun
g
Modulbegleitende Prüfungen A1: Klausur (90 Minuten)
A2: Klausur (90 Minuten) und Hausaufgabe
Die genaue Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt ge-
geben.
Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten anderer Teil-
prüfungen ausgeglichen werden.
Ausgleichsprüfung: Überarbeitung der nicht bestandenen Hausaufgabe inner-
halb von 14 Tagen bzw. Wiederholung jeder nicht bestandenen Klausur (90
Minuten).
Wiederholungsprüfung: Klausur im Umfang von 120 Minuten.
Modulabschlussnote A1: 40%
A2: 30%
A2: 30%
Leistungspunkte 10 CP
Angebotsrhythmus, Dauer in Se-
mestern
Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester
1. Modulsemester (WiSe): A2, 2. Modulsemester (SoSe): A1
Unterrichtssprache Deutsch, Russisch
Kapazität A1: 120, A2: 30
Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis
46
8. Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs
Der Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kultur und Wirtschaft ist ein gemeinsames Angebot der Fachbe-
reiche 05 – Sprache, Literatur, Kultur und 02 – Wirtschaftswissenschaften.
Studienfachberatung
An die Studienfachberatung können Sie sich wenden, wenn Sie
� Fragen zum Studienaufbau und zur individuellen Studienplanung, zu gewünschten Spezialisierungen
etc. im Studium haben,
� unsicher sind, ob Sie für das Studium „geeignet" sind,
� Hilfestellung und Unterstützung bei der Zusammenstellung des individuellen Studien- und Prüfungs-
plans benötigen.
Anglistik
� www.uni-giessen.de/faculties/f05/engl/GenIn/studguide/dep
Romanistik
� www.uni-giessen.de/fbz/fb05/romanistik/institut/studentenservice/studienberatung
Slavistik
� www.uni-giessen.de/fbz/fb05/slavistik/studium/studienberatung
Wirtschaftswissenschaften
Die Studienfachberatung für das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften erfolgt im Rahmen der Prüfungsbe-
ratung des Service-Centers Studium und Prüfungen am Fachbereich 02.
� Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsamt Licher Straße 70 (1. Etage, links)
Sprechzeiten und Kontakt siehe Homepage: www.uni-giessen.de/fbz/fb02/studiengaenge/wirt-
schaftswissenschaften-als-nebenfach
Studienkoordination des Fachbereichs 05 – Sprache, Literatur, Kultur
Die Studienkoordination ist instituts- bzw. fachbereichsübergreifend für den Gesamtablauf des Studien-
gangs und die Abstimmung der Veranstaltungen zuständig. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, wenden
Sie sich bitte an
� Dr. Antje Stannek
Otto Behaghel-Str. 10b, Haus G Raum 240, 35394 Gießen
Tel. 0641 - 99 - 29000
Sprechstunde: Montag 14.00 - 16.00 Uhr (und nach Vereinbarung).
Fachschaft
„Alle Studierende eines Fachbereiches bilden die Fachschaft", so die Definition laut Hochschulgesetz. Um-
gangssprachlich versteht man unter der „Fachschaft" die Gruppe von hochschulpolitisch aktiven Studieren-
den, deren Aufgabe u.a. die Interessenvertretung der Studierenden ist.
Übersichtsseite über die Fachschaften: www.uni-giessen.de/org/ssv/fs
� Anglistik
Fachbereich 05 – Fachschaft Anglistik
Otto-Behaghel-Str. 10, 35394 Gießen
47
� Romanistik
Fachbereich 05 – Fachschaft Romanistik
Otto-Behaghel-Str. 10, Haus G Raum 001, 35394 Gießen
www.uni-giessen.de/fbz/fb05/romanistik/studium/fachschaft
� Slavistik
Fachbereich 05 – Fachschaft Slavistik
Otto-Behaghel-Str. 10, Haus A Raum 13, 35394 Gießen
www.uni-giessen.de/fbz/fb05/slavistik/Institut/fachschaft
Praktikum/ praktische Studienzeiten
Mit Fragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte an das:
Studiendekanat des FB 05: Sprache, Literatur, Kultur
Tel.: 0641 - 99 - 29000
E-Mail: [email protected]
Karrierenetzwerk Sprache & Kommunikation Das Karrierenetzwerk ist eine Initiative von Studierenden der Kombinationsstudiengänge aus den Bereichen Fremdsprachen, Wirtschaft und Didaktik (MFKW, NFF, SLK). Es informiert Studierende zu Themen wie Stu-
diengestaltung und Auslandssemester, vermittelt Praktika und hält Kontakt zu Absolvent/innen.
� Otto-Behaghel-Straße 10, Haus G, Raum 001, 35394 Gießen
www.uni-giessen.de/fbz/fb05/ueberblick/karrierenetzwerk
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Ablauf von Prüfungen, zum Anmeldeverfahren und
den Prüfungsanforderungen. Auch die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen wird beim
Prüfungsamt beantragt.
� Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften
Karl-Glöckner-Straße 5A, 35394 Gießen
� zuständig für Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft:
Ulrike Kühnl
Telefon: 0641 - 98442 - 166, Fax: 0641 - 98442 - 179
Sprechzeiten siehe Homepage: www.uni-giessen.de/fbz/paemter/gwiss/mitarbeiter/kuehnl
9. Informations- und Beratungsangebote der Justus-Liebig-Universität
An der JLU Gießen stehen Ihnen zahlreiche Informations- und Beratungseinrichtungen zur Verfügung, die
Sie vor und während Ihres gesamten Studiums in den unterschiedlichsten Situationen unterstützen.
„Call Justus“ - Studierenden-Hotline der Uni Gießen
Die Studierenden-Hotline „Call Justus“ ist die erste Anlaufstelle für telefonische Anfragen von Studieninte-
ressierten und Studierenden bei Fragen rund um das Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Dort erhalten Sie Auskunft zu:
� Studienangeboten
� Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte
48
� Bewerbungsverfahren
� Semesterbeitrag, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation
� Fachwechsel und Hochschulortwechsel
� Sprechzeiten und Adressen der Studienfachberater/innen
� Sprechzeiten und Adressen der Zentralen Studienberatung und anderen universitären Beratungsstel-
len
und auf Wunsch Informationsmaterial per Post.
„Kann man an der Universität Gießen Materialwissenschaften oder Medizin studieren? Bis wann muss ich
mich bewerben? Wie hoch ist der Semesterbeitrag? Wann ist die Studieneinführungswoche? Wie und bis
wann muss ich mich rückmelden?“ Mit diesen und vielen anderen Anliegen können sich Interessierte an die
Studierenden-Hotline, kurz „Call Justus“, wenden.
Komplexere Anliegen leitet „Call Justus“ an die zuständigen Mitarbeiter*innen des Studierendensekretaria-
tes bzw. der Zentralen Studienberatung weiter oder vermittelt zu anderen Einrichtungen der Universität,
z.B. zu Fachbereichen, Prüfungsämtern, Beratungseinrichtungen, dem Studentenwerk etc.
� „Call Justus“ – Studierenden-Hotline
Sprechzeiten: Mo-Fr 9.00 - 16.00 Uhr Tel: 0641 - 99 16 400
Zentrale Studienberatung/Büro für Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung informiert und berät Sie in allen Phasen Ihres Studiums:
� bei der Studienwahl über Studienmöglichkeiten, -anforderungen und -inhalte und bei Fragen und
Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Entscheidung für ein Studium ergeben können.
� bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung: Bewerbungsverfahren, Zulassungsbeschränkungen, Hoch-
schulstart.de-Verfahren, Überbrückungsmöglichkeiten von Wartezeiten etc.
� in der Studieneingangsphase und bei der Studienplanung
� bei individuellen Fragen und Schwierigkeiten im Studienverlauf: z.B. bei Orientierungsschwierigkeiten,
Unsicherheit bei der „richtigen“ Fächerwahl, Zusatzqualifikationen, Studien-, Lern-, Arbeits- und Prü-
fungs(vorbereitungs)problemen, Studienunterbrechung, Studienfachwechsel oder -abbruch und vie-
lem mehr.
� Studierende in bestimmten Lebenslagen (Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Stu-dieren mit Kind, Bewältigung schwieriger Phasen im Studium usw.) und
� während der Studienausgangsphase und beim Übergang in die Arbeitswelt.
Die Berater*innen orientieren sich an den methodischen Standards professioneller Beratung. Die Beratung
ist vertraulich und ergebnisoffen. Sie erhalten professionelle Unterstützung bei der Suche nach Informatio-
nen und ihrer Verarbeitung und Einordnung sowie bei der Reflexion studienbezogener Fragestellungen und
Probleme. Die Berater*innen erarbeiten mit Ihnen Lösungen, wenn Sie sich in Ihrem Studium beeinträchtigt
fühlen, z. B. durch Unsicherheit, Entscheidungskonflikte, Arbeitsstörungen, Prüfungsangst, Kommunikati-
onsschwierigkeiten.
Kurzinformationen erhalten Sie in der offenen Sprechstunde (für die Sie sich nicht anmelden müssen) oder auch während der Telefonsprechstunde. Für ein ausführliches Beratungsgespräch sollten Sie einen Termin
vereinbaren, dies ist möglich über die Hotline Call Justus, während der Sprechstunden oder per E-Mail (s.u.).
� Zentrale Studienberatung
Goethestraße 58, 35390 Gießen
Öffnungszeiten und offene Sprechstunde:
Mo, Fr 9.00 - 12.00 Uhr, Di, Do 15.00 - 17.00 Uhr
Telefonsprechstunde: Mo, Di, Do, Fr 13.00 - 15.00 Uhr, Tel: 0641 - 99 16 223 (über die Studierenden-
Hotline Call Justus)
www.uni-giessen.de/studium/beratung/zsb; E-Mail: [email protected]
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Akademisches Auslandsamt
Das Akademische Auslandsamt berät und unterstützt sowohl ausländische Staatsbürger, die an der JLU stu-
dieren (möchten), als auch Studierende der JLU, die einen Studienaufenthalt im Ausland planen. Weitere
Informationen und Ansprechpartner*innen: www.uni-giessen.de/internationales
Beratung zum Studium und Praktikum im Ausland
� Akademisches Auslandsamt
Goethestraße 58, Raum 22
Tel: +49 (0)641 - 99 - 16400 (über die Studierenden-Hotline)
Sprechzeiten: Mo, Mi 10.00 - 12.00 Uhr, Do 14 - 16 Uhr
Beratung und Betreuung für internationale Studierende und Studienbewerber*innen
� Akademisches Auslandsamt
Goethestr. 58, Raum 38, 35390 Gießen
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00 - 12.00 Uhr
Tel.: +49 (0)641 - 99 - 12143/74
Fax: +49 (0)641 - 99 - 12179
www.uni-giessen.de/internationales
Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende
� Informationen im Internet: www.uni-giessen.de/studium/studmitbehinderung
Das Angebot der Zentralen Studienberatung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und
Studierende fokussiert auf die Beratung zum Studium: Studienwahl und -entscheidung, Bewerbung für den
Studienplatz mit Härtefall- oder Nachteilsausgleichantrag, Studiengestaltung, Fehlzeiten und Urlaubssemes-
ter, Nachteilsausgleich bei Prüfungen, technische Hilfsmittel, Studienassistenz und andere Angebote der
Universität
� Zentrale Studienberatung – Beratungsangebot für behinderte und chronisch kranke Studieninteres-
sierte und Studierende
Goethestr. 58, 35390 Gießen, Tel.: 0641 - 99 - 16216, [email protected]
aktuelle Termine s. www.uni-giessen.de/studium/behindertenberatung Offene Sprechstunde in der Regel Do von 12.30 bis 14.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung über Sekretariat (Tel.: 0641 - 99 16214) oder über die Studierenden-Hot-
line Call Justus (Tel.: 0641 - 99 16400).
Bei Fragen zu sozialen Belangen im Studium (Studienfinanzierung, Finanzierung von personellen Hilfen und
technischen Hilfsmitteln, Unterstützung bei sonstigen sozialen Fragen und Schwierigkeiten; Wohnheim-
plätze mit Sonderausstattung etc.) wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk:
� Studentenwerk Gießen – Beratung & Service
Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, 35394 Gießen
Tel.: 0641 - 40008 163, [email protected],
www.uni-giessen.de/studium/beratung/studmitbehinderung/content/beratung-content/weitere
Sprechstunden: siehe Homepage
Beratung durch Studierende im Autonomen Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer Er-
krankung (ABeR) im AStA der JLU Gießen
� Philosophikum II, Haus E, Erdgeschoss, Raum 19a (Fachschaft Gesellschaftswissenschaften)
Karl-Glöckner-Straße 21, 35394 Gießen
www.uni-giessen.de/aber
Sprechstunden: siehe Homepage
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Studieren mit Kind/mit familiären Verpflichtungen � Informationen im Internet:
www.uni-giessen.de/studium/beratung/studiummitkind
Das Angebot der Zentralen Studienberatung zum Thema Studieren mit Kind/mit familiären Verpflichtungen
fokussiert auf die Beratung zum Studium: Studienwahl, Studiengestaltung, Urlaubssemester, Schwierigkei-
ten bei Veranstaltungsteilnahme, Prüfungen und alle Fragen sonst zum Studium mit Kind.
� Zentrale Studienberatung
Beate Caputa-Wießner
Goethestr. 58, 35390 Gießen
Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall einen Termin für ein Beratungsgespräch, am besten telefonisch über
„Call Justus – Studierendenhotline“ (Tel.: 0641-99 16 400).
Das Angebot des Studentenwerkes Gießen zum Thema Studieren mit Kind/mit familiären Verpflichtungen
umfasst Beratung und Unterstützung bei finanziellen und sozialen Fragen und Schwierigkeiten: Kinderbe-
treuung und Tagesmütter, kostenloses Mensaessen, Wohnheimplätze u.a.m.
� Netzwerk Studieren mit Kind in der Allgemeinen Sozialberatung des Studentenwerkes
Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, 35394 Gießen, Raum 14, 15 und 19
Tel.: 0641 - 40008 - 162
[email protected] www.studentenwerk-giessen.de/Beratung_und_Service/Familienservicestelle
Sprechstunden: siehe Homepage
Informationen im Internet: Justus-Liebig-Universität: www.uni-giessen.de/
Informationen zum Studium: www.uni-giessen.de/studium/
Studiengang MFKW: www.uni-giessen.de/studium/studienangebot/bachelor/mfkw