MODUL 3A / 7ASCHÜLERGERECHTES
EXPERIMENTIEREN
Fachdidaktik Chemie WS 13/14
Fachbereich Chemie Studiengang: Bachelor of Education
TU Kaiserslautern Dozententeam: apl. Prof. Dr. G. Hornung, A. Molitor -Schworm
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Exkursionen
Worin unterscheiden sich
- Exkursionen- Außerschulische Lernorte- Unterrichtsgänge- Schullandheimaufenthalte- Studienfahrten ?
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Unterrichtsgang
„Unterrichtsgänge am Schulort oder in seiner Umgebung dienen in engem Zusammenhang mit dem lehrplanmäßigen Unterricht der Erkundung von geographischen oder naturkundlichen Gegebenheiten, dem Kennenlernen von Kunststätten oder geschichtlichen Denkmälern, Wirtschaftsbetrieben, sozialen Einrichtungen oder technischen Objekten sowie der Umwelt-und Verkehrserziehung.“
Quelle: Amtsblatt Nr.3/1991 des Kultusministeriums
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Unterrichtsgang
Kennzeichen:
- in unmittelbarer Schulumgebung
- kurze Dauer
- enge Thematik
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Schullandheimaufenthalt
„Schullandheimaufenthalte führen den Unterricht in besonderer Form fort. Dabei stehen erdkundliche und geschichtliche, sozial-,natur- und volkskundliche sowie erzieherische Themen im Vordergrund…“
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Schullandheimaufenthalt
Kennzeichen:
- Schullandheimaufenthalte dauern mindestens 5 Tage. - Schullandheimaufenthalte sollen grundsätzlich im Inland durchgeführt
werden. - In begründeten Ausnahmefällen kann ein Schullandheimaufenthalt mit
Zustimmung der Schulbehörde auch im Ausland stattfinden. Eine Ausnahmegenehmigung kann insbesondere dann erteilt werden, wenn
der Schullandheimaufenthalt im Rahmen von Partnerschaften,
zur Pflege der Zusammenarbeit benachbarter Regionen oder
als Ski-Schullandheimaufenthalt durchgeführt wird.
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Studienfahrten
Studienfahrten sollen das Verständnis für fest umrissene Themen durch das
unmittelbare Studium an Ort und Stelle vertiefen und durch konkrete Anschauung
bereichern. Sie werden vor- und nachbereitet.
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Studienfahrten
Kennzeichen:- Studienfahrten können ab Klassenstufe 9
durchgeführt werden. - Studienfahrten innerhalb Deutschlands sollen
grundsätzlich einschließlich Hin- und
Rückreise nicht länger als acht Kalendertage,
Studienfahrten in das Ausland nicht länger als
zehn Kalendertage dauern.
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Legitimation
Lehrplan Chemie
Profil des Grundfaches:- Durchgehende Orientierung an Alltag, Umwelt
und Lebenswelt. - Einbeziehung gesellschaftlich relevanter
Anwendungen aus Industrie und Technik.- …..
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Legitimation
Profil des Leistungsfaches:- Bezüge zu Alltag, Umwelt und Lebenswelt
durch Einbindung fachlicher Inhalte in sinnstiftende Kontexte
- Thematisierung gesellschaftlich relevanter Anwendungen aus Industrie und Technik
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Funktion der Exkursion
Aus pädagogischer Sicht- Aufzeigen von realistischen Anwendungen des
gelernten Stoffes in der Lebenswelt- Erhöhung der Anschauung durch Einblick in reale
Situationen- Konkretisierung von Wissen über technische
Prozesse und Berufe aus der Umwelt- Vertiefen von Lernprozessen durch Lernen mit
allen Sinnen- Erlernen sozialer Verhaltensformen
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Funktion der Exkursion
Aus didaktisch - methodischer Sicht
- Motivierende Aspekte in der Einstiegs- oder Anfangsphase einer Unterrichtsreihe
- Aufzeigen von Phänomenen und Anwendungen, die in der Schule nicht vermittelt werden können (Teil der Erarbeitungsphase)
- Zusammenfassung von Teilaspekten
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Funktion der Exkursion
Aus fachdidaktischer und fachmethodischer Sicht- Durchführung von Experimenten, die an der Schule
nicht möglich sind (zu aufwendig, zu gefährlich,..)- Realistische Darstellung der Arbeitsweisen von
Chemikern- Realistische Anwendung des Lernstoffes - Abbau von Ängsten und Vorurteilen gegenüber von
Technologie und Gefährdung der Lebenswelt durch Erkenntnisse und Leistungen der Chemie
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Vorgehensweise
- Genehmigung durch die Schulleitung- Information der Eltern- Schüler und Schülerinnen sollen bei der
Planung und Nachbereitung beteiligt werden- Die Veranstaltung soll im geschlossenen
Klassenverband stattfinden- Die Kosten sollen gering gehalten werden
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Vorgehensweise
- Die Aufsichtspflicht muss erfüllt werden- Die An-und Abreise muss geplant werden
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Verordnungen:
Dienstordnung für Leiter und Lehrer an öffentlichen Schulen in RlP
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums
vom 12. Dezember 1990 (944 ATgb. Nr. 1001)
Schulordnung
Sondervereinbarungen an Schulen
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Planung einer Exkursion
Arbeitsauftrag:
Planen Sie zu Ihrem Unterthema(Unterrichtsreihe) eine geeignete Exkursion
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Information
Abgabe des Unterrichtseckentwurfs und des verbesserten Schülerarbeitsblattes
am Donnerstag, den 30.01.2014 bis 13:00 Uhr
in ausgedruckter Form (zweifach).
Eine Abgabe in digitaler Form oder eine verspätete Abgabe bleibt unberücksichtigt.