DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend 1
Nationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan
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Zentralstellenverfahren 1• DGB Jugend als Gesamtverband erhält „nationale und
internationale Globalmittel“ bewilligt • Festlegung der Gesamthöhe im DBJR - Verteilung
zwischen den Gewerkschaften und DGB-Bezirken nach in Gremien festgelegtem Schlüssel
• DGB-Jugend im Bundesvorstand ist Zentralstelle, das heißt: – Anträge und Abrechnungen werden nicht an das BMFSFJ
gestellt, sondern an den DGB – BV– Der DGB BV prüft und bewilligt selbständig, reicht
„Gesamtanträge“ und „Gesamtverwendungsnachweise“ beim BMFSFJ/ BVA ein
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Zentralstellenverfahren 2
• Hochkomplexes Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren der Zentralstelle (DGB BV) mit dem Zuschussgeber (BVA/BMFSFJ)
• aber: einfache Verfahren f. Gliederungen (DGB BV wirkt wie ein „Schutzschild“)
• Träger/ Gliederung muss in Vorlage gehen• „Vertrauensvorschuss“ durch den Zuschussgeber• Hohe Anforderung an alle: Disziplin zur Einhaltung der
Richtlinien• Risiko: Bewilligung nur vorläufig
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Antragstellung und Abrechnung
DGB BV Abt. Jugend
Zentralstelle
Gewerkschaften DGB LBZ HDGJ
DGB Regionen, LBZ der Gewerkschaften, Bildungsstätten etc.
BMFSFJ und BVA
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Was darf gefördert werden?• Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlich in der
Jugendhilfe Tätigen• Berücksichtigung geschlechtsspezifischer
Benachteiligung• Integration/Gleichstellung von Behinderten• Partizipation von Jugendlichen• Soziale und berufliche Integration• Förderung demokratischen Wertebewusstseins• Medien- und Informationskompetenz• Integration von MigrantInnen
Maßnahme muss bundeszentral sein!
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Was darf nicht gefördert werden?
• Maßnahmen, die auch durch BetrVG oder PersVG gefördert werden
• Maßnahmen der Berufsbildung• „Politische Agitation“• Informationen für spezifische Berufe
(Ausbildungsrahmenpläne etc.)• Touristik
• Reine Mitgliederwerbung
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Wer darf gefördert werden?
junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige und andere MultiplikatorInnen.
Dazu gehören auch Personen ausländischer Herkunft, die in der
Bundesrepublik Deutschland leben.
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Do´s & Dont´s • Richtlinien, Allgemeine Nebenbestimmungen, BHO, VW-RL einhalten,
Weiterleitungsvertrag beachten!• Fristen einhalten - Neue Fristen beachten!• Immer aktuelle Formulare verwenden (Intranet!)• Vollständigkeit der Unterlagen (TN Listen, Programme, Belegexemplare)
bei der Abrechnung!• Auffällig hohe Materialkosten vermeiden!• Unterlagen/Belege nicht Dritten überlassen, 5 Jahre
Aufbewahrungspflicht!• Antrags- und Abrechungsverfahren nicht Dritten überlassen!• Keine Extrawürste!• Keine Manipulationen dulden!
Keinen Kontakt mit BMFSFJ oder BVA aufnehmen!