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Page 1: Neue Reaktionen zum Nachweis von Ruthenium und Osmium

368 .L. Wohler u?zd L. Metx. Naohwek von Ruthenium zlnd Osrnium.

Neue Reaktionen zum Nachweis von Ruthenium und Osmium. Von LOTHAR WOHLER und L. METZ.

Die bisher bekannten R u t hen i um -Reaktionen, einschlie6lich der Bildung blauer Losungen durch Redukticsnsmittel, sind nicht sehr scharf. Erhitzt man nun eine komplexe Ruthenium-3-Chliorid- losung, aus 8-Oxyd und konzentrier ter Salzsaure leicht erhaltbar, kurze Zeit mit Thioharnstoff und Salzsaure sp. G. 1,2, so wird die Losung schon blau. Nimmt man Thiokarbanilid statt Thioharnstoff, so kann man das Produkt als blaugrune Losung rnit Ather aus- schutteln, wodurch noch 0,0003 mg Ru/ccm &her erkennbar werden. Die Empfindlichkeit in wa6riger Losung rnit Thioharnstoff ist nur 0,003 nig Ru/ccm, also nur 'Ilo so grog.

Fu r Osmium ist die Reaktion rnit Thioharnstoff bereits be- kannt. Nach TSCHUGAJEFF (C. r. 167 (1918), 235) ist noch 0,Ol mg Osmium so als roter Komplex [Os(NH,CSNH,),]Cl,. S O nachweis- bar. Kocht man die stark salzsaure Osmiumlosung aber mit 0,2g Thiokarbanilid zwei Minuten unter Schutteln, so farbt sich dieses bald rosa bis bordeauxfarben, und durch Ausschutteln mit A.ther, Chloroform, Benzol u. a. ist die gebildete, wohl analog konstituierte Luteoverbindung zu konzentrieren, so da8 die Empfindlichkeit auf mehr als das dreifache zu steigern ist.

Mit Trithiocarbonat geben die Metalle der Eisengruppe be- kanntlich braunrote Losungen. Auch die Platinmetalle geben diese Reaktion, wie wir fanden, und wenn man diese Losungen mit Salz- sSure versetzt und mit Ather uberschichtet, so entstehen Stherlos- liche, aber leicht zersetzliche Verbindungen charakteristischer Farbe, von Nickel z. B. eine weinrote, von Platin eine braunrote Losung. Wesentlich bestgndiger ist nun die Osmiumverbindung, die mit, tief- olivgriiner Farbe in den Ather geht, so daB auch durch diese Re- aktion noch 0,Ol mg Osmium/ccm Ather erkennbar wird.

narmstadt, Chemisches Institut der Technischeiz Hochschule.

Bei dar Redaktion eingegangen am 4. August 1924.

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