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OEGEntschädigung von Opfern
interpersoneller Gewalt
Studie zum Opferentschädigungsgesetz und der Verfahrenspraxis im Raum Fulda
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Projektüberblick
• Projektleitung: Prof. Dr. Beate Blättner
• Mitarbeiterinnen: B.Sc. Anna Grundel
Dipl. Soz. Juristin Marie-Kathrin Nienhoff
• Stud. Hilfskräfte: Sabine Leppich
Michaela Wolf
• Laufzeit: 01.10.2009 - 30.09.2010
• Datenzugang: Amt für Versorgung und Soziales Fulda
Finanziert durch die Forschungskampagne der HessischenHochschulen für Angewandte Wissenschaften „Forschungfür die Praxis“
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Aktensichtung imAmt für Versorgungund Soziales Fulda
1. Literaturrecherche2. Expertenbefragung3. Datenmaske4. Datenerhebung
Okt. – Nov. 2009
Dez. – Feb. 2010
Experteninterviews 1. Literaturrecherche2. Interviewleitfaden3. Interviewführung
Feb. – März 2010Unterschiedliche
Zeitpunkte
Datenanalyse1. Statistische Auswertung mit SPSS2. Interviewanalyse (Grounded Theory)3. Triangulation4. Sozialjuristisches Gutachten
März – August 2010
Diskussion derErgebnisse
1. Ergebnisdiskussion Fokusgruppe2. Veröffentlichung über Fachartikel3. Vorträge für Interessierte
ab Sept. 2010
Vorgehen
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Forschungsfragen
1. Welche Formen interpersoneller Gewalt werden am ehesten über das OEG erfasst?
2. Wie unterscheidet sich dies von der polizeilichen Opferstatistik in Hessen?
3. Was sind die Gründe für die Ablehnung von Anträgen?
4. Gesundheitliche Folgen von Gewalt.
5. Soziale Folgen von Gewalt.
6. Ökonomischen Folgen von Gewalt.
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Tatgebiet
50%
18%
8%
12%12%
Fulda Stadt
Landkreis Fulda
Main-Kinzig-KreisHersfeld-Rotenburg KreisKeine Angabe
Knapp 60% der Übergriffe ereigneten sich im städtischen Raum, gut 30% in kleineren Orten und Gemeinden
Einwohnerzahlen in Relation
LK Main Kinzig50%
LK Fulda27%
Stadt Fulda8%LK
Hersfeld R.15% Stadt Fulda
LK Fulda
LK Main Kinzig
LK Hersfeld R.
Reichweite der Daten
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Ergebnisauswahl
• Nur eine geringe Anzahl von Gewaltopfern erhält Leistungen nach dem OEG.
• Betroffene erhalten keine zeitnahe Unterstützung durch das OEG.
• Opfer psychischer Gewalt sind von Leistungen nach dem OEG ausgeschlossen obwohl psychische Gewalt unter den Anträgen innerhalb der Studie relevant war.
• Für Opfer häuslicher Gewalt gibt es Barrieren bei der Antragstellung.
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Ergebnisse I (quantitativ)
• In Hessen stellten 2008 ca.10% aller registrierten Gewaltopfer einen Antrag auf Opferentschädigung (n=1.448).
• Im Amt für Versorgung und Soziales (AVS) Fulda wurden im Jahr 2008 216 Anträge abschließend bearbeitet.
• Davon wurden 57 (34%) bewilligt.
• Rentenleistungen erhielten 16 Betroffene (ca. 21%).
10057Gesamt
1,81100
7440
19,31130
7420
14810
50,9290%HäufigkeitGdS
Grad der Schädigungsfolgen
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Ergebnisse II (quantitativ)
Bearbeitungszeiten von bewilligten und von abgelehnten Anträgen
0102030405060708090
weniger als1 Jahr
1-2 jahre 2-3 jahre 3-4 Jahre 5-6 jahre 6-7 jahre
Bearbeitungszeit in Jahren
Anz
ahl d
er F
älle
abgelehnt
bewilligt
Durchschnittliche Bearbeitungszeit 13 Monate.
Bewilligungen dauerten im Schnitt 6 Monate länger als Ablehnungen.
Im Einzelfall Bz von über 6 Jahren.
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Ergebnisse III (quantitativ)
Gewalterleben differenziert nach Gewaltform171
46 32
40
020406080
100120140160180
1Gewaltformen
Anza
hl d
er
Vork
omm
en
Körperliche Gewalt Psychische Gewalt Sexualisierte Gewalt Kombinationen
!: Alle 28 Fälle häuslicher Gewalt zeigten Kombinationen
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Ergebnisse IV (quantitativ)
Psychische Behandlung bei Opfern öffentlicher- und häuslicher Gewalt
PB erfolgt23
PB erfolgt23
Keine pB3
Keine pB118
0
20
40
60
80
100
120
140
Öffentliche Gewalt Häusliche Gewalt
Gewaltform
Anz
ahl d
er F
älle
In 22% aller erhobenen Fälle (n=209) war psychologische Behandlung notwendig
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Ergebnisse V (quantitativ)
Häusliche Gewalt war in nur 13% der Akten (n=28) der Grund für die Antragstellung = unterrepräsentiert gegenüber der PKS Hessen 2008.
Beziehung zwischen Opfer und Täter
19
9
29
54
15
66
7
10
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Frauen
MännerO
pfer
Täter
Verwandt/Partner bekannt fremd ungeklärt
Häusliche Gewalt betraf in den Akten Frauen und Kinder unter 14 Jahren.
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Ergebnisse VI (quantitativ)
100,0209Gesamt7,215Keine Angaben
22,547Privatwohnung3,88Nachbarschaft6,714Arbeitsplatz
17,737Kneipe/ Disko42,188Öffentlicher Raum
ProzentHäufigkeitAusprägung
Tatort
Häusliche Gewalt fand fast ausschließlich innerhalb von privaten Wohnungen statt (n= 24).
Öffentliche Gewalt zu 71% in öffentlicher Umgebung.
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Experteninterviews
Ziele:• Bedingungen für Entschädigungschancen
erkennen.
• Strukturen einer möglichen bedarfsorientierten Opferentschädigung ermitteln.
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• Die Versagensgründe unterschieden sich bei Opfern öffentlicher- und häuslicher Gewalt.
• Der häufigste Versagensgrund war in beiden Fällen der fehlende Tatnachweis
Antragserfolg
84957 20
118138
020406080
100120140160
Antragserfolg ges. bei öffentlicherGewalt
bei häuslicherGewalt
ja
nein
Von den 216 Anträgen wurden 138 (64%) abgelehnt.
Unter den 57 bewilligten Anträgen waren 49 Fälle öffentlicher Gewalt und 8 Fälle häuslicher Gewalt
Entschädigungschancen
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Verfahrenspraxis
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Behandelnder Sektor
72 69 34 34
0% 20% 40% 60% 80% 100%
1
Ambulant Stationär Keine Behandlung erfolgt Keine Angaben100209Gesamt
16,334Keine Angabe
4,39> 6 Monate Behandlungsdauer
44,593> 2 Behandlungen
18,7391-2 Behandlungen
16,334Keine Behandlung
ProzentHäufigkeitAusprägung
Behandlungsumfang
141 Personen waren behandlungsbedürftig.
88% von ihnen (n=125) hatten noch am Tattag Kontakt mit einem Bereich des Gesundheitswesens.
Ärztlich Dokumentation
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Beauftragung Schutzambulanz?
2.115.504,50 € Bearbeitungskosten
11.782.232,00 € OEG Leistungen
13.897.736,50 € Gesamtausgaben
2,83 € pro Einwohner/in
Kosten flächendeckender Versorgung mit Schutzambulanzen
ca. 0,6 Mill./ pro Jahr
Schutzambulanzen könnten Aufgaben im Rahmen des OEG wahrnehmen (Dokumentation und Casemanagement) Sie nehmen außerdem Aufgaben für Straf- und Zivilrecht wahr.
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Anerkennung erlittenen Unrechts, Schutzstrategie
Soforthilfe und Casemanagement
Ressourcenorientierte Entschädigung
Gesundheitsförderung durch Empowerment
Prävention langfristiger Folgen
Rehabilitation und sozialer Ausgleich
Nachweis langfristiger Folgen durch Gewalt
Glaubwürdiger Bericht, Beweissicherung
reduziert Kosten
Verhindert Viktimisierung
Hilfe vs. EntschädigungNach Vorbild des Opferhilfegesetz (OHG) in der Schweiz
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Quellen
• LKA Wiesbaden (2010a): Polizeiliche Kriminalstatistik 2009 des Landes Hessen. Pressepapier. http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/b66/binarywriterservlet?imgUid=0f24027f-5f8c-2621-03bf-b912109241c2&uBasVariant=ed83d448-9a76-4e11-8a5b-28e46ce02000; Zugriff 24.05.10
• LKA Wiesbaden (2010b): Opfer Tatverdächtigen Beziehung. http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/b66/b664027f-5f8c-2621-03bf-b912109241c2.htm; Zugriff 26.05.10
• Ausführlicher Ergebnisbericht ab Februar 2011 auf der Homepage des Fachbereichs Pflege und Gesundheit (unter: Forschung und Entwicklung – Arbeitsgruppe ‚Gesundheitsschutz bei interpersoneller Gewalt‘ – OEG)