Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Bürgerbeteiligung und direkte
Demokratie in den Kommunen
Brandenburgs
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Unser Verein• gegründet 1988 mit der Forderung nach bundesweiten Volksentscheiden• Landesverbände in allen Bundesländern• Gemeinsamer Landesverband Berlin/Brandenburg
Themen• Verbesserung und Ausbau direktdemokratischer Verfahren• Ausweitung des Wahlrechts, Demokratisierung der Wahlsysteme• Transparenz• Demokratisierung der Europäischen Union
Unsere Arbeit• Wissenschaftliche Dokumentation von Bürgerbegehren/Volksbegehren• Vorschläge zum Ausbau der demokratischen Mitbestimmung• Eigene Volksbegehren zu Demokratiethemen• Aufklärungsarbeit/Beratung
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Gründe für den Ausbau der Bürgerbeteiligung
Vertrauensverlust in die politischen
Organisationen/Institutionen
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Gründe für den Ausbau der Bürgerbeteiligung
Vertrauensverlust in die politischen
Organisationen/Institutionen
• Mitgliederschwund in den Parteien
• Sinkende Wahlbeteiligung
Ruf nach mehr Mitbestimmung Stärkung der (repräsentativen) Demokratie
→ Ergänzung repräsentativer, konsultativer und direktdemokratischer Verfahren
Befriedende Wirkung bei konfliktreichen Entscheidungen (Stuttgart 21)
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Begriffsklärung1. Bürgerbeteiligung Konsultativ, meistens „von oben“ ausgelöst unverbindlich, Entscheidung verbleibt bei den
Repräsentativorganen eher dialogorientiert formell oder informell, zahlreiche
Verfahrensmöglichkeiten
2. Direkte Demokratie gesetzlich geregelt, Landes- und
Kommunalverfassungen verbindlich, oftmals „von unten“ ausgelöst Verfahrensablauf in allen Bundesländern gleich,
allerdings unterschiedliche Hürden Bürger/innen entscheiden selbst über Sachfragen
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Formen der Bürgerbeteiligung Formale Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung/
Planfeststellungsverfahren (v.a. BauGB, VwVfG)
Beteiligung der Einwohnerschaft im Rahmen der BbgKVerf/Satzungen• Einwohnerantrag, Einwohnerfragestunden und -versammlungen (§ 13,
14 BbgKVerf)• Spielraum der Kommunen bei weiteren Beteiligungsformen
Informelle Beteiligungsverfahren• Planungszelle, Bürgergutachten, Zukunftswerkstatt, Mediation, Online-
Dialog, Bürgerhaushalt…
Institutionalisierung von Bürgerbeteiligung durch Büros und Leitfäden
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Praxisbeispiele
1. Werkstattverfahren und Bürgerbefragung zum Potsdamer Schwimmbad
2. Beteiligungsleitfaden in Heidelberg
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam
acht öffentliche Veranstaltungen im Januar/Februar 2012
Workshops und Arbeitsgruppen zu verschiedenen Standorten, Umbau vs. Neubau
Diskussion und Gewichtung der Einflussfaktoren: Erreichbarkeit des Bades,
Wirtschaftlichkeit, Vielfalt der Nutzergruppen…
von 3 auf zwischenzeitlich 10 Varianten, Einigung in den AG‘s auf 4 Varianten
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam
1. Neubau eines Sport- und Familienbades im Volkspark
2. Neubau eines Sport- und Familienbades Am Brauhausberg
3. Sanierung und Erweiterung der Schwimmhalle Am Brauhausberg
4. Sanierung der Schwimmhalle Am Brauhausberg und Neubau eines Bades am
Volkspark
→ Variante 3 + 4 wurden von der Stadtverordnetenversammlung aus
Kostengründen gestrichen
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam
1. Neubau eines Sport- und Familienbades im Volkspark
2. Neubau eines Sport- und Familienbades Am Brauhausberg
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam
– Ablauf –
Vollbefragung der Kommunalwahlberechtigten April/Mai 2012
Brief- und Onlinebefragung (mit pers. Kennwort) innerhalb von 14 Tagen inkl.
Informationen zu den Varianten
Rücklauf: 52,8 Prozent (17 Prozent online)
Formaler Beschluss der SVV am 6. Juni 2012
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Aus der Praxis II: Heidelberger Beteiligungsleitfaden– Entstehungsgeschichte –
Auslöser: die im Bürgerentscheid 2010 gekippte Erweiterung der Stadthalle
Erarbeitung eines Beteiligungsleitfadens im Rahmen eines
Beteiligungsverfahrens: Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft
Im Juli 2012 vom Gemeinderat verbindlich beschlossen
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Aus der Praxis II: Heidelberger Beteiligungsleitfaden Transparenz: Vorhabenliste über alle wichtigen Vorhaben der Stadt inkl.
Informationen zu Beteiligungsschritten
Beteiligungsinitiative: Bürger/innen können mit der Sammlung von 1.000
Unterschriften selbst ein Beteiligungsverfahren einleiten
Koordinationsbeirat bestehend aus Verwaltung und Bürgerschaft
Rechenschaftspflicht über die Umsetzung eines Beteiligungsprozesses
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Bewertung
Bürgerbeteiligung gibt den Verantwortlichen Orientierung bei stadtpolitischen Projekten und hilft Konflikte aus dem Weg zu räumen
Kriterien für gute Beteiligung: gute Kommunikationsstrukturen/Bereitschaft der Verwaltung Transparenz über Vorhaben und den Beteiligungsprozess Klarheit über die Grenzen der Beteiligung: nicht repräsentativ und
nicht bindend, Entscheidung verbleibt bei der Gemeindevertretung Rechenschaft über die Umsetzung der Beteiligungsergebnisse Möglichkeit für Bürger/innen, mittels direkter Demokratie einzelne
Fragen selbst zu entscheiden
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide– Verfahrensregelungen –
Verbindliches Entscheidungsrecht der Bürger/innen
grds. gleiche Wirkung wie Beschlüsse der
Gemeindevertretung/des Hauptausschusses
Themenausschluss:
• Haushaltssatzung
• kommunale Abgaben und Umlagen, Tarife
kommunaler Unternehmen
• Bauleitplanung
• Satzungen mit Anschluss- und Benutzerzwang
(Wasser-/Abwasser, Abfallentsorgung)
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide– Verfahrensregelungen –
Unterschriften von 10 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von 8 Wochen bei Korrekturbegehren
Zulässigkeitsprüfung/-entscheidung• Kostendeckungsvorschlag• Unterschriftenquorum• Themenausschluss• Frist
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide– Verfahrensregelungen –
bei Zulässigkeit aufschiebende Wirkung
Übernahmemöglichkeit durch Gemeindevertretung (Kompromiss nicht möglich)
bei Zustandekommen und Nicht-Übernahme des Bürgerbegehrens: Bürgerentscheid
innerhalb von zwei Monaten
• Ja-Mehrheit
• 25 Prozent Zustimmungsquorum
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Praxis I– Stand: September 2014 –
seit 1993:136 Bürgerbegehren → 52 Bürgerentscheide, 105
Ratsreferenden (Gebietsreformen)
in einer Gemeinde statistisch alle 68 Jahre ein Bürgerbegehren
Vgl.: in Bayern alle 19 und in Rheinland-Pfalz alle 295 Jahre ein
Bürgerbegehren
Bundesländer-Ranking Mehr Demokratie: Note 4,1 | 11. Platz
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Praxis II– Stand: September 2014 –
Scheitern am Unterschriftenquorum: 17 Prozent
Unzulässigkeitsquote 33,8 Prozent (Hauptgründe: Formfehler
und Kostendeckungsvorschlag)
Durchschnittliche Beteiligung am Bürgerentscheid: 46,6 Prozent
Wer setzte sich durch?
• Mehrheit gegen das Begehren: 27 Prozent
• Mehrheit für das Begehren: 50 Prozent
• am Zustimmungsquorum gescheitert: 15 Prozent
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Bewertung Brandenburg eher geringe Verfahrenshäufigkeit
(Bayern: 1.500 Bürgerentscheide seit 1995)
Hauptursache ist restriktive Verfahrensausgestaltung:
• Themenausschluss, insbesondere Bauleitplanung
• Frist bei Korrekturbegehren
Entscheidungen der Repräsentativorgane bleiben Normallfall
Stärkung der Kommunikation zwischen Politik und
Bürger/innen durch direkte Demokratie
Dialogorientierte Bürgerbeteiligung nur wirksam bei fairer
Ausgestaltung direkter Demokratie
Oliver Wiedmann – Mehr Demokratie e.V. – www.bb.mehr-demokratie.de
Vielen Dank!
www.bb.mehr-demokratie.de