Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
OptimAG "
Optimierung von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe
Kick-off Meeting 23.07.2012, HS Bremen
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
1. Begrüßung 2. Vorstellungsrunde 3. Projektvorstellung 4. Administratives 5. Nächste Arbeitsschritte/Aufgabenverteilung 6. Terminabsprache für die nächsten Meetings und
anstehenden Aufgaben 7. Sonstiges
Inhalt
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Projektziele
Umsetzung und Implementierung von praxisnahen, präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Kfz Betrieben optimierter Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere bei KMU
Verringerung von physischen und psychischen Belastungen und Erkrankungen, Verringerung von Umgebungsbelastungen
Verringerung von Arbeitsunfällen
Gewerksübergreifender Transfer (Netzwerkmultiplikatoren, Kooperationspartner, Ausbildungsstruktur der Projektpartner)
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Arbeitspakte / Konzept
10 Arbeitspakte (AP) mit folgenden Aktivitäten: 1. Planung und Grundlagenermittlung
2. Bedarfsanalyse aller beteiligter Kreise vor-Ort-Analyse, Wissensstand, Strukturen, betriebliche Gefährdungspotenziale, Befragungen, Erfahrungen und Erkenntnisse der Kooperationspartner
3. Konzept- und Strategieentwicklung präventive, praxistaugliche Konzepte und Maßnahmen; in Zusammenarbeit mit Pilot- und Transferbetrieben vor Ort
4. Umsetzung in den Betrieben (Pilot- und Transferbetriebe) Beratung, Begleitung und Unterstützung, Anpassung betrieblicher Organisationsstrukturen, Wissenstransfer (Blended learning; vor-Ort-Qualifizierung)
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Arbeitspakte / Konzept
10 Arbeitspakte (AP) mit folgenden Aktivitäten: 5. Evaluierung und Weiterentwicklung von Konzepten und
Maßnahmen Projektpartner, AG, Kooperationspartner, Betriebe, Beirat
6. Transfer und Einbindung der Ergebnisse in die Ausbildungsstrukturen der Projektpartner
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Zielzahlen
Betriebe 12 (14) Pilotbetriebe 24 Transferbetriebe Mitarbeiter 318 (8 pro Betrieb, 30 in Einmalberatung)
davon 20% Frauen und 20% Migrant/innen
36 betriebliche Multiplikator/innen davon 8% Frauen und 8% Migrant/innen
13 Netzwerk-Multiplikator/innen davon 8% Frauen und 5% Migrant/innen
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Teilnehmer
Betriebe 12 (14) Pilotbetriebe 24 Transferbetriebe Teilnehmer Bedarfsanalyse (1 TN pro Betrieb) Umsetzung (1-2 TN pro Betrieb) Qualifizierung (1-2 TN pro Betrieb) Multiplikatoren, Beirat
(Analyse, Beratung, Evaluierung, Transfer Weiterbildung)
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Administratives
Nachweispflichten Personal (hauptamtlich, nebenamtlich) Teilnehmermanagement Sonstiges / Auftragsvergabe
Gleiche Pflichten bei Projekten der bba
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Administratives
Nachweise Vordrucke werden vom Projektleiter erstellt und an die
Partner verschickt bzw. auf der Projekthomepage bereitgestellt (auch Informationsmaterial).
Stundenzettel Betriebserfassung Teilnehmererfassung Stundennachweis Betriebe/MitarbeiterInnen Materialbeschaffung/Angebote Förderrichtlinien, Datenschutz, u.a.
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Administratives
Akquise von Transferbetrieben Zusätzliche Vergütung von Beratungsleistungen zusätzlich
zu Freistellungskosten
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Administratives
Nachweise Freistellungskosten
Stand: 01.05.2011, geändert am 31.12.2011, geändert am 01.03.2012 www.efre-bremen.de und www.esf-bremen.de
Seite 3 von 13
2. Verbot der Doppelfinanzierung
Ein Projekt darf nur aus einem EU-Programm gefördert werden; z. B. darf eine nach dem Operationellen Programm des Bundes geförderte Maßnahme nicht gleichzeitig durch das ESF-Programm eines Landes oder durch sonstige EU-Mittel unterstützt werden.
3. Ko-Finanzierung
Bei der Ko-Finanzierung handelt es sich um das Hinzuziehen nationaler Finanzie- rungsquellen (öffentlicher und privater Herkunft) zur Finanzierung aller abgerechne- ten Ausgaben. Dabei gilt grundsätzlich, dass Ausgaben nur dann als Ko-Finanzierung anerkannt werden können, wenn diese zuwendungsfähig i. S. der einschlägigen Rechtsgrundlagen sind.
4. Freistellungskosten
Die während der Qualifizierung der Beschäftigten gezahlten Löhne und Gehälter (Freistellungskosten) sind als private Ko-Finanzierung bis zur Höhe der tatsächlichen und anerkannten Weiterbildungskosten einsetzbar.
Die Antragsteller können zur Ermittlung realistischer Stundensätze die vom BMFI jährlich veröffentlichte Übersicht der im öffentlichen Sektor üblichen Arbeitgeberbrut- to-Löhne nutzen. Abweichungen für besondere Branchen müssen begründet werden. Bei der Personalfreistellung wird der Arbeitgeberbruttolohn als Berechnungsgrundla- ge festgesetzt. Weitere Arbeitsplatzkosten, wie z. B. pauschalierte Personalneben- kosten, können nicht angesetzt werden.
Die fachaufsichtführenden Stelle stellt eine Übersicht mit pauschalierten Stundensät- zen zur Verfügung
Ausnahme: Die Anwendung der Pauschale in EFRE-geförderten Projekten ist von der fachaufsichtführenden Stelle vor Projektbeginn festzulegen.
5. Anforderungen an die Antragstellenden und deren Kooperations- und Netz-
werkpartner
5.1 Qualitätsmanagement im Betrieb
Die Antragstellenden sollen grundsätzlich über ein extern zertifiziertes Qualitätsma- nagement verfügen. Eine ordentliche Geschäftsführung muss sichergestellt sein.
5.2 Vergütung
Der/ die Zuwendungsnehmer/in versichert, dass die Vergütung der Beschäftigten, Teilnehmer/-innen an geförderten Maßnahmen und anderen Beteiligten auf Grundla- ge der geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträge erfolgt, sofern Tarifverträge abgeschlossen wurden. Ansonsten sind die von der Förderung erreichten Beschäftig- ten und Teilnehmer/innen ortsüblich zu entlohnen.
Der/ die Zuwendungsnehmer/in verpflichtet seine Kooperationspartner ebenfalls zu dieser Anwendung.
5.3 Begünstigtenverzeichnis gem. VO (EG) 1828/2006 der Kommission vom 08. Dezem-
ber 2006 - Art. 6
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Administratives
Nachweise Gemeinkosten
Stand: 01.05.2011, geändert am 31.12.2011, geändert am 01.03.2012 www.efre-bremen.de und www.esf-bremen.de
Seite 10 von 13
• „Verordnung über die Vergütung von Nebentätigkeiten der Beamten im bremi- schen öffentlichen Dienst“ (Brem.GBl. S. 443) und der
• „Auszug aus der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter“ (Bremische Nebentätigkeitsverordnung, BremNVO, BremGbl. S. 459).
Bei der Beauftragung von Honorarkräften außerhalb der öffentlichen Verwaltung sind die festgelegten Werte der Personalhauptkostentabelle der Senatorin für Finanzen anzuwenden.
Für Tätigkeiten von Dozentinnen und Dozenten in besonders zu begründenden Fäl- len können maximal bis zu 96 Euro pro Stunde anerkannt werden.
Der Bedarf von Honorarkräften richtet sich nach der Struktur des Projektes. Mit den Stundensätzen sind Vor- und Nachbereitungen der Honorarkräfte abgegolten.
Zuwendungsfähig sind Dienstreise- und Reisekosten gem. den Bestimmungen des Bremischen Reisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
13. Projektbezogene Sachausgaben
Dazu gehören insbesondere
• Abschreibungen entsprechend der vom Bundesfinanzministerium herausgegebe- nen amtlichen AfA-Tabelle
• Leasing von projektgebundenen Geräten. Bei der Möglichkeit der Wahl zwischen Leasing und Anschaffung wird die kostengünstigere Variante anerkannt.
• Lehr- und Lernmittel • Ausgaben für Werbung, Akquisition und Transfer des Projektes • nicht abschreibungsfähige Verbrauchsmaterialien für das Projekt • Ausstattungsgegenstände (geringwertige Wirtschaftsgüter) • Anteilige Miet- und Energiekosten • Fortbildungs- und Reisekosten für das hauptamtliche Personal
Fortbildungskosten für das hauptamtliche Personal sind nicht deckungsfähig mit an- deren Kostenpositionen.
14. Administrative / indirekte Kosten (Verwaltungskosten)
Die administrativen / indirekten Kosten (Verwaltungskosten) wie
• anteilige Bezüge, Sozialabgaben und Raumkosten für Geschäftsführung • anteilige Bezüge, Sozialabgaben und Raumkosten für Rechnungs-, Personalwe-
sen und allgemeine Verwaltung • Aufwendungen für Qualitätsmanagementsysteme • Personalausfallkosten (Krankheit, Mutterschaft etc.) für Personal der allgemeinen
Verwaltung • Raumkosten für Archivierung, Sozialräume u. ä. • IT-Infrastruktur • allgemeines Informationsmaterial der Antragsstellenden, Web-Präsenz etc. • Telekommunikationskosten und Porto • Mitgliedschaft in Kammern und Verbänden
Stand: 01.05.2011, geändert am 31.12.2011, geändert am 01.03.2012 www.efre-bremen.de und www.esf-bremen.de
Seite 11 von 13
• Wirtschaftsprüfung • Versicherungen • Steuern und Abgaben
werden mit einer Pauschale von 18 % der hauptamtlichen Personalausgaben abge- golten. Dabei ist zu beachten, dass die Pauschale fest an die tatsächlichen hauptamt- lichen Personalausgaben gebunden ist.
Die Anwendung der Pauschale in EFRE-geförderten Projekten ist von der fachauf- sichtführenden Stelle vor Projektbeginn festzulegen.
15. Antragstellung
Für die Förderung von Beschäftigungsprojekten im Rahmen des Beschäftigungs- politischen Aktionsprogramms für Bremen und Bremerhaven (BAP) sind Anträge in den jeweils ausgerufenen thematischen Schwerpunkten bei der bewilligenden Stelle fristgemäß einzureichen (Wettbewerbsverfahren). Des weiteren wird auf die Fördermöglichkeit von Einzelprojekten außerhalb von Wettbewerbsverfahren und die entsprechenden Fördergrundsätze hingewiesen.
Muster für Antragsvordrucke werden von der bewilligenden Stelle bereitgestellt.
VII. Auszahlung / Anforderung von Mitteln
Die Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussicht- lich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zu- wendungszwecks benötigt werden. Bei Zuwendungen mit einem Gesamtbetrag bis zu 5.000 Euro kann von Satz 1 abgewichen werden.
Bei der Anforderung von Mitteln sind die bis zu dem Anforderungszeitraum insgesamt ent- standenen und tatsächlich getätigten Ausgaben für das Projekt anzugeben. Dieses erfolgt in Form von Beleglisten. Ausnahmen hiervon sind genehmigte Pauschalen.
Bei der Auszahlung werden 10 % der bewilligten Zuwendung einbehalten und erst nach Prü- fung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Überzahlungen müssen erstattet werden.
In begründeten Einzelfällen kann der 10 %ige Einbehalt auf 5 % der Zuschusshöhe reduziert werden. Hierüber entscheidet die bewilligende Stelle auf Antrag des/ der Zuwendungsemp- fängers/in.
VIII. Nachweis der Verwendung
Abweichend von Ziff. 6.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Pro- jektförderung (ANBest-P) laut Anlage 2 zu Nr. 6.1 zu § 44 LHO ist für ESF geförderte Projek- te der Verwendungsnachweis spätestens drei Monate nach Abschluss des Projektes fällig.
Die Verwendung der Zuwendung ist in Form eines Sachberichts und eines zahlenmäßigen Nachweises nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nachzuweisen. Im zahlenmäßigen
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Publizitätspflichten
Zu beachten !!! Förderhinweis auf allen Veröffentlichungen Information der Teilnehmer über Förderung Förderhinweis auf allen Unterlagen/Bescheinigungen Ergebnisse der Allgemeinheit zur Verfügung stellen
Stand: 01.05.2011, geändert am 31.12.2011, geändert am 01.03.2012 www.efre-bremen.de und www.esf-bremen.de
Seite 4 von 13
Um die Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Fondsmittel zu verbessern, werden die Bezeichnungen der Vorhaben und der Betrag der für die Maßnahmen be- reitgestellten öffentlichen Beteiligungen in ein Verzeichnis der Begünstigten erfasst und veröffentlicht.
Die Zuwendungsempfänger/innen müssen sich damit einverstanden erklären, dass sie in das zu veröffentlichende Verzeichnis der Begünstigten aufgenommen werden.
5.4 Publizität gem. VO (EG) 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 - Art. 69
Die Zuwendungsempfänger/innen sind verpflichtet, bei öffentlich wirksamen Maß- nahmen (z. B. Einweihungen) oder Erklärungen (z. B. Presseerklärungen, Veröffentli- chungen, Interviews), die im Zusammenhang mit den nach diesen Fördergrundsätzen erhaltenen Zuwendungen stehen, auf die entsprechenden Mittelgeber in geeigneter Weise hinzuweisen. Des Weiteren sind die Teilnehmer/-innen der Vorhaben über die Unterstützung aus Mitteln des BAP, respektive aus dem ESF/EFRE, zu informieren.
Alle Unterlagen und insbesondere alle Teilnahmebestätigungen und Bescheinigun- gen, die im Zusammenhang mit der gewährten Zuwendung ausgestellt werden, sind mit der Angabe über die Bewilligungsbehörden oder bewilligenden Stellen zu verse- hen.
Insbesondere bei ESF/EFRE-geförderten Projekten ist es zwingend erforderlich, dass der Antragsteller bei allen Informations- oder Werbemaßnahmen, Pressemitteilungen, Vorträgen, Printmedien, elektronischen Medien, Plakaten, sonstigen Werbemateria- lien auf die Förderung der EU hinweist und die Ergebnisse der Allgemeinheit zur Ver- fügung stellt.
5.5 Zugangsgewährung
Der/ die Zuwendungsempfänger/in ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Prüfung der Mittelverwendung sowohl dem bewilligende Stelle als auch den Verwaltungsbe- hörden, den Bescheinigungsbehörden, den Prüfbehörden sowie der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rechnungshof bzw. von diesen beauftragten Dritten Zugang zu allen Unterlagen und Daten, die das geförderte Projekt betreffen, zu gewähren.
V. Förderbedingungen
Die Vorhaben sollen folgende Querschnittsziele des Europäischen Sozialfonds (ESF) aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm erfüllen: Diese sind im Antrag zu beschrei- ben.
1. Gender Mainstreaming
Gender Mainstreaming bedeutet bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unter- schiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornhe- rein und regelmäßig zu berücksichtigen.
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Meilensteine
1. Zwischenbericht (ca. Ende des Jahres): AP1 – AP4
Grundlagenermittlung zu betrieblich erhobenen Daten, gebräuchlichen Strategien, aktuellen Projekten, Initiativen, Maßnahmen sowie Rahmenbedingungen
Identifikation betrieblicher Belastungen, Bedarfsanalyse aus Sicht aller beteiligter Kreise
Analyse betrieblicher Daten, Entwicklung von Kriterien, Kennzahlen, Indikatoren
Strukturanalyse der Betriebe, Entwicklung von Strategien und Konzepten
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Aufgaben
Weitere Aufgaben Netzwerkplattform, Module Entwicklung Materialien (Leitfäden, u.a.) Akquise Transferbetriebe Fortbildung Projektpersonal (ACHTUNG!!! noch kein
endgültiger Zuwendungsbescheid.) Projektmanagement (Koordinierung, Flyer, Homepage)
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Arbeitspakete Tagewerke Q1 Q2
1 2 3 4 5 6
HS
Hand
WER
K
KHWS
greenlam
a
Summe
Jul Aug Sep Okt Nov Dez
AP 1: GrundlagenermiClung (technische & organisatorische Aspekte) und Planung
1.1 ErmiIlung der rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen
60 30 10 0 100
1.2 ErmiIlung derzeit gebräuchlicher Strategien zur Verbesserung des Arbeits-‐ und
Gesundheitsschutzes im Kfz-‐Gewerbe und anderer Branchen
1.3 Recherche aktueller Projekte, Ini#a#ven, Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen
Arbeits-‐ und Gesundheitsschutzes
1.4 ErmiIlung der in Betrieben erhobenen Daten (Krankenstände und funk#onale Zuordnung,
Krankheitsart, usw.), die Rückschlüsse auf der Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz zulassen.
AP 2: Bedarfsanalyse
2.1 Iden#fika#on und Analyse des Bedarfs von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz aus Sicht der beteiligten Kreise (aus Sicht der Mitarbeiter/innen, Betriebe, Krankenkasse, Berufsgenossenscha` ...)
90 60 60 10 220
2.2 Iden#fika#on und Analyse von Art und Umfang der betrieblichen Belastungen der unterschiedlich strukturierten Betriebe vor Ort
2.3 Analyse des Bedarfs an Maßnahmen und Erfassungs-‐ Bewertungsmethoden für den Arbeits-‐
und Gesundheitsschutz
AP 3: Entwicklung von Kriterien sowie Kennzahlen/ Indikatoren/ Instrumente zur Messung und Beurteilung von betrieblichem Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz
3.1 Iden#fizierung, Analyse und Bewertung der in Betrieben erhobenen Daten in Bezug auf deren Aussagefähigkeit in Bezug auf den Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz
45 20 10 5 80
3.2 Entwicklung von Anforderungen für die Entwicklung von Kennzahlen zur Bewertung des
Arbeits-‐ und Gesundheitsschutzes auf Betriebsebene (rechtliche Aspekte, Datenschutz, Prak#kabilität, Kosten/Nutzen, Machbarkeit ...)
3.3 Entwicklung und Erhebung von Kennzahlen und Indikatoren zur qualita#ven und
quan#ta#ven Beurteilung des Arbeits-‐ und Gesundheitsschutzes auf Betriebsebene
Arbeitspakte I
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Arbeitspakete Tagewerke Q1 Q2
1 2 3 4 5 6
HS
Hand
WER
K
KHWS
greenlam
a
Summe
Jul Aug Sep Okt Nov Dez
AP 4: Entwicklung von betrieblichen Strategien/ Konzepten zur IntegraSon von prävenSvem und systemaSschem Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz 4.1 Strukturanalyse der Betriebe zur Entwicklung von Strategien zur systema#schen Integra#on
von präven#vem Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz
150 50 40 25 265
4.2 Entwicklung von Konzepten zur Implemen#erung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz in die
betriebliche Arbeitsschutzorganisa#on und das Qualitätsmanagement
4.3 Entwicklung von Strategien und Konzepten zur Implemen#erung von Arbeits-‐ und
Gesundheitsschutz im Personalwesen (z.B. Bewusstseinsschaffung, Bestellung eines Botscha`ers/Fachkra` für Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz)
AP 5: Entwicklung von NetzwerkplaVorm, Online-‐Modulen, Workshops, LeiZäden, Handouts, Arbeitsschutzanweisungen, Betriebsanweisungen, Blended learning
5.1 Konzipierung, Umsetzung und projektbegleitend ste#ge Verbesserung von Konzepten und Materialien zur Verbesserung des betrieblichen Arbeits-‐ und Gesundheitsschutzes
110 24 15 5 154
5.2 Entwicklung von Netzwerkplahorm und Online-‐Modulen mit dem Kernbereich Arbeits-‐ und
Gesundheitsschutz
5.3 Weiterentwicklung bestehender Module zum Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz aus Vorgängerprojekten und Anpassung an die aktuellen Bedarfe
5.4 Entwicklung von Arbeits-‐ und Betriebsanweisungen sowie Leikäden zum täglichen Schutz der
Mitarbeiter/innen
AP 7: Umsetzung von Strategien/ Maßnahmen zur betrieblichen Verbesserung des prävenSven Arbeits-‐ und Gesundheitsschutzes in Transferbetriebe 7.1 Projektbegleitende Akquise von Betrieben zum Transfer der entwickelten Strategien und
Maßnahmen (auch Veranstaltungen zur Informa#onsverbreitung und Bekanntmachung von Konzepten, Strategien und Maßnahmen) 250 220 220 85 775
AP 8: Umsetzung von Strategien/ Maßnahmen zur Einbindung des prävenSven Arbeits-‐ und Gesundheitsschutzes in die Aus-‐ und Weiterbildung (Handwerk, Hochschule, usw.)
8.3 Fortbildung und Schulung der Mul#plikatoren/ Dozenten in Handwerk und Hochschule 120 125 75 10 330
Arbeitspakte II
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Arbeitspakete Tagewerke Q1 Q2
1 2 3 4 5 6
HS
Hand
WER
K
KHWS
greenlam
a
Summe
Jul Aug Sep Okt Nov Dez
AP 9: Evaluierung der entwickelten Maßnahmen und Materialien 9.2 Kon#nuierliche und individuelle projektbegleitende Überprüfung
der Umsetzung von Konzepten und konkreten Maßnahmen sowie Überprüfung der Verbesserungen durch Befragungen, Kennzahlen und Monitoring in Pilot-‐ und Transferbetrieben
60 25 15 5 105 9.3 Evaluierung der Qualität und Übertragbarkeit der entwickelten
Maßnahmen in den Betrieben; Umsetzung der Ergebnisse in die Erweiterung/ Verbesserung von praxisorien#erten Arbeitsschutz-‐ und Betriebsanweisungen, Leikäden und Lernmodulen
AP 10: Projektmanagement
10.2 Planung, Organisa#on und Durchführung von regelmäßigen ProjekIreffen zur Qualitäts-‐ und ArbeitsfortschriIssicherung
202 21 16 9 248
10.3 Koordina#on und Überwachung der Projektak#vitäten zur
Qualitätssicherung
10.4 Entwicklung und Erstellung von Projekklyern zur Aquise von Transferbetrieben und Verbreitung und Bekanntmachung der Projek#deen und -‐ziele
10.5 Erstellung und projektbegleitend kon#nuierliche Pflege einer
Projekthomepage zur Aquise und Informa#onsverbreitung
Arbeitspakete III
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits-‐ und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch:
Nächste Termine
Terminfestlegung Projekttreffen Administrativ: 11.September ? Fachlich: August
Doodle
Terminfestlegung Meeting Kooperationspartner Ende September ?