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Nutzen Sie Ihre Chancen im liberalisierten Strommarkt – senken Sie Ihre Energiekosten
DI Günter Pauritsch
„Energie intelligent einkaufen“ – WK Graz
14. Mai 2007
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Agenda
Möglichkeiten durch die Liberalisierung
Preisentwicklungen
Einsparungspotential bei Lieferantenwechsel
Wie gehe ich bei einem Lieferantenwechsel vor?
Verbesserungen für Konsumenten mit 1. Jänner 2007
Wir setzen uns für Sie ein – Schlichtungsstelle der E-Control
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Möglichkeiten durch die Liberalisierung (I)
vollständige Marktöffnung mit 1. Oktober 2001
jeder Kunde hat das Recht, den Lieferanten zu wechseln
Unterscheidung zwischen Netzbetreiber und Stromlieferanten
bei einem Wechsel
1. Netzbetreiber bleibt gleich
2. neuer Lieferant
der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle Kunden unabhängig vom Lieferanten gleichzubehandeln
bei netztechnischen Angelegenheiten ist weiterhin der Netzbetreiber ihr Ansprechpartner
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Möglichkeiten durch die Liberalisierung (II)
Festsetzung der Preise nicht mehr behördlich sondern durch Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage
Auftreten von neuen Unternehmen
neue österreichische und z.T. auch ausländische Lieferanten
unterschiedliche Energiepreise
unterschiedliche Erzeugungsformen (Stromkennzeichnung)
unterschiedliche Angebote (Bindungsfristen, Rabatte)
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Entwicklung der StromgroßhandelspreiseEEX Phelix-Base-Year-Future
Quelle: EEX
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Strompreise 1999 vs. 2006 Energie + Netz, Gewerbe 50.000 kWh
Quelle: Eurostat Senkung der Netztarife Verringerung der Energiepreise
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Industriestrompreiserhebung 2. HJ 2006, Mittelwert Netzebene 6
Niederösterreich und Vorarlberg keine bzw. zu wenig Werte vorhanden.
Quelle: E-Control
Höhe der Energiepreise in den Bundesländern unterschiedlich
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Einsparungspotential bei Wechsel zum günstigsten Anbieter (I)
30.000 kWh/Jahr, ngL, Stand. Mai 07
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Einsparungspotential bei Wechsel zum günstigsten Anbieter (II)
80 MWh/Jahr, 30 kW, gL, Stand Mai 07
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Lieferantenwechsel – Wie gehe ich vor? (I)
1. Angebote einholen Liste der Lieferanten u.a. im Tarifkalkulator der E-Control
Abfrage über Tarifkalkulator
- max. 100.000 kWh/Jahresverbrauch (Strom)
Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten (per Mail/telefonisch), wichtige Informationen für den Lieferanten:
- Jahresverbrauch
- Leistung
- Tätigkeitsbereich
- Kopie der letzten Jahresabrechnung
2. Angebote vergleichenEnergiepreis
Leistungspreis/-pauschale
Laufzeit
Kündigungsfristen
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Lieferantenwechsel – Wie gehe ich vor? (II)
3. nach der Entscheidung für einen Lieferantenausfüllen des LiefervertragesVersand der Unterlagen
-per Mail, Fax, Post-Kopie der letzten Jahresabrechnung beilegen
die restlichen Formalitäten übernimmt der neue Lieferanten (Kündigung, Information an den Netzbetreiber)anschließend erhalten Sie die Information, ab wann Sie vom neuen Lieferanten beliefert werden
der Wechsel kostet nichts!!!
an der Versorgungssicherheit ändert sich nichts Netzbetreiber bleibt gleich
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Erstellung von Preisvergleichen der Tarifkalkulator
www.e-control.at Tarifkalkulator-Button wählen oder direkt: http://tarifkalkulator.e-control.at/tarifkalkulator/TKStart.do
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Ergebnisdarstellung
Informationen über (u.a.) Lieferanten (Abfragen bis max. 100.000 kWh)
Kontaktdaten,
Vertragslaufzeit
detaillierte Darstellung der Energiepreise
Stromkennzeichnung Netzbetreiber
Kontaktdaten
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Verbesserungen für die Konsumentenmit 1. Jänner 2007 (I)
einfachere Durchführung von Preisvergleichenklare Ausweisung der Energiepreise auf jedem Informations- und Werbematerial
transparentere Rechnung (u.a. sind folgende Informationen jedenfalls zur Verfügung zu stellen):
Zählerstände, die für die Abrechnung herangezogen werdenArt der Zählerstandsermittlungder Energieverbrauch je TarifzeitraumAusweisung des Energiepreises in Cent/kWh
schnellerer LieferantenwechselVerkürzung der Wechselfrist auf vier bis max. sechs Wochengenauer Name und Anschrift sind bereits ausreichend
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Verbesserungen für die Konsumentenmit 1. Jänner 2007 (II)
Überprüfung der Lieferbedingungen durch die E-Control Kommission
Wartefrist bei Preiserhöhungenrechtzeitige Information an die Kunden
3 Monate haben die Kunden Zeit, den Lieferantenwechseln durchzuführen
Einführung eines „Versorgers letzter Instanz“
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Schlichtungsstelle der E-Control (I)
Schlichtung von Streitigkeiten über- die Qualität einer Dienstleitung oder- die Höhe einer Rechnung
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht der Unternehmen
Aufschub der Fälligkeit der Forderung
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Schlichtungsstelle der E-Control (II)
Ablauf eines VerfahrensSchriftlicher, aber formloser Streitschlichtungsantrag
- Was ist passiert?
- Gegen wen richtet sich ihr Antrag?
- Wie kann eine befriedigende Lösung für Sie aussehen?
Einleitung des Verfahrens
Schreiben an Unternehmen mit Bitte um Stellungnahme und Unterbreitung eines Lösungsvorschlages
evtl. mündliche Verhandlung (nur wenn erwünscht)
Einigung: außergerichtlicher Vergleich
keine Einigung: Einstellung des Verfahrens (Gerichte)
Streitschlichtungsstelle: 01 24724 – 444
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Weitere Informationen
DI Günter Pauritsch
Tel: 01 24724-503Fax: 01 24724-900 [email protected]
Streitschlichtungsstelle01 24724 – 444
Hotline0810 10 25 54
www.e-control.at
Ansprechperson
Web-Adressen
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Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit !