SoundPLAN GmbH Ingenieurbüro für
Softwareentwicklung
Lärmschutz
Umweltplanung
Stadt Markgröningen
Lärmaktionsplan Zweite Stufe 2016 Bestandsaufnahme und Maßnahmenvorschläge
Bericht Nr.: 16 GS 028-3
Datum: 25.11.2016
Stadt Markgröningen
Lärmaktionsplan 2016
Bestandsaufnahme und Maßnahmenvorschläge
Bericht Nr.: 16 GS 028-3
Berichtsdatum: 25.11.2016
Auftraggeber:
Stadt Markgröningen
Bearbeiter:
B.Sc. Svenja Veric
Dipl.-Ing. Dieter H. Stahl Ingenieur Gesellschaft Verkehr GmbH & Co. KG
Augustenstraße 55
D-70178 Stuttgart
Tel.: +49 711 / 66 45 13 - 0
Fax: +49 711 / 66 45 13 - 22
Qualitätssicherung:
Dipl.-Ing. Gert Braunstein
SoundPLAN GmbH Etzwiesenberg 15 | 71522 Backnang
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HRB Stuttgart 749021 | [email protected] | www.soundplan.de
Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008
Lärmaktionsplan Markgröningen Vorentwurf 25.11.2016 Bericht-Nr. 16 GS 028-3 Seite 2 /19
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Inhalt
1 EU UMGEBUNGSLÄRMRICHTLINIE .................................................................. 3
2 ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG .................................................................... 4
3 STADT MARKGRÖNINGEN UND IHRE STADTTEILE -
UNTERSUCHUNGSUMFANG ............................................................................. 5
4 ABLAUF DER LÄRMAKTIONSPLANUNG ......................................................... 6
5 WELCHE MÖGLICHEN MAßNAHMEN ZUR LÄRMMINDERUNG GIBT ES?..... 7
6 WELCHE MAßNAHMEN WURDEN IN DER VERGANGENHEIT
DURCHGEFÜHRT? ............................................................................................. 8
7 LÄRMKARTIERUNG ........................................................................................... 9
8 ÜBERPRÜFUNG DER LÄRMKARTIERUNG DER LUBW ................................ 10
9 NOTWENDIGE UNTERSUCHUNGSSCHRITTE................................................ 11
10 BERECHNUNGSERGEBNISSE ........................................................................ 12
10.1 Lärmkarten ..................................................................................................... 12
10.2 Statistiken ....................................................................................................... 12
11 EINSCHÄTZUNG UND BEWERTUNG DER LÄRMSITUATION ....................... 13
12 EINSTUFUNG DER DRINGLICHKEIT ............................................................... 14
13 MÖGLICHE LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN ....................................................... 15
14 BETROFFENHEITSANALYSEN UND VOLKSWIRTSCHAFTLICHE
KENNZIFFERN .................................................................................................. 17
15 LITERATUR ....................................................................................................... 18
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1 EU Umgebungslärmrichtlinie
Lärm ist für viele Menschen eines der drängendsten Umweltprobleme. In Deutschland füh-
len sich über 60 % der Menschen durch Lärm, v.a. durch Verkehrslärm belastet. EU-weit
hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass schädliche Auswirkungen durch Umgebungs-
lärm verhindert oder gemindert werden müssen.
„Unter Umgebungslärm versteht man unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräu-
sche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des
Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr, sowie
Geländen für industrielle Tätigkeiten…ausgeht. Nachbarschaftslärm oder Lärm innerhalb
von Gebäuden wird nicht berücksichtigt.“
Das Europäische Parlament hat 2002 mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung
und Bekämpfung von Umgebungslärm ein Konzept vorgelegt, um die Lärmbelastung der
Bürger zu mindern. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten sollen Lärmaktions-
pläne mit dem Ziel erstellt werden, den Umgebungslärm soweit erforderlich und insbeson-
dere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen
haben kann, zu verhindern und zu mindern und die Umweltqualität in den Fällen zu erhal-
ten, in denen sie zufrieden stellend ist.
Die Europäische Richtlinie wurde über das BImSchG (§§ 47 a-f) und die Verordnung über
die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt.
Die Ausführung erfolgt in zwei Stufen:
Die erste Stufe der Lärmkartierungen / Lärmaktionsplanungen ist in Deutschland zum größ-
ten Teil abgeschlossen. Sie betrifft
• Ballungsräume > 250.000 Einwohner,
• Hauptverkehrsstraßen > 6. Mio. Fahrzeuge / Jahr,
• Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/ Jahr und alle
• Großflughäfen.
Für die jetzt aktuelle zweite Stufe der EU- Lärmkartierung / Lärmaktionsplanung gelten fol-
gende Kriterien:
• Ballungsräume > 100.000 Einwohner,
• Hauptverkehrsstraßen > 3. Mio. Fahrzeuge / Jahr,
• Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/ Jahr.
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Die Lärmkarten für die zweite Stufe wurden im Februar 2013 von der LUBW für Baden-
Württemberg veröffentlicht1. Diese Lärmkarten wurden mit den Berechnungsverfahren der
34. BImSchV (VBUS) berechnet und sind nicht direkt vergleichbar mit Berechnungen nach
den RLS-90 und der 16. BImSchV. In den veröffentlichten Ergebnissen findet man Darstel-
lungen der Lärmbelastungen (24 Stunden / Nacht) sowie in tabellarischer Form die ge-
schätzte Zahl der Menschen, die sich vom Lärm betroffen fühlen und lärmbelastete Flä-
chen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser.
Die wesentlichen Ziele der Lärmaktionsplanung sind:
• Erfassung und Bewertung der Lärmsituation
• Festlegung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen und Strategien
• Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Baulastträger
• langfristige Verringerung der Gesamtlärmbelastung.
Gleichzeitig sollen „ruhige Gebiete“ vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden, wobei
es keine festgelegte Definition „ruhiger Gebiete“ seitens der Umgebungslärmrichtlinie gibt.
Ruhige Gebiete zeichnen sich durch die Abwesenheit von Lärmquellen aus.
Die Lärmaktionsplanungen (LAP) und daraus resultierende Maßnahmen liegen in der Pla-
nungshoheit der Kommunen. Zuständig für den Lärmaktionsplan ist die Stadtverwaltung
von Markgröningen.
2 Öffentlichkeitsbeteiligung
Wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit, also der
einzelnen Bürgerinnen und Bürger, der Verbände, Behörden und Organisationen. Über Art
und Weise einer Öffentlichkeitsbeteiligung gibt die EU jedoch keine Vorgaben, so dass es
den Kommunen überlassen bleibt, in welchem Umfang die Beteiligung erfolgen soll. Das
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg empfiehlt, das Verfahren der
Lärmaktionsplanung in Anlehnung an die Bauleitplanung durchzuführen.
Die Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange werden gesammelt. Die
Stadtverwaltung und Gutachter setzen sich mit den Anregungen und Vorschlägen der Bür-
gerinnen und Bürger auseinander und prüfen, ob diese in den Lärmaktionsplan einfließen
können. Die Abwägung findet letztendlich im Gemeinderat statt. Die Ergebnisse und die
vorgeschlagenen Maßnahmen müssen mit den Baulastträgern abgestimmt werden.
1 Die Kartierungsergebnisse sind abrufbar unter: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/218084/
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3 Stadt Markgröningen und ihre Stadtteile - Untersuchungsum-
fang
Die Stadt Markgröningen befindet sich im Landkreis Ludwigsburg und liegt ca. 20 km nord-
westlich von Stuttgart im Strohgäu. Die Gemarkung Markgröningen hat eine Ausdehnung
von ca. 28 km2 und ca. 14.500 Einwohner. Zu Markgröningen gehören neben der Kernstadt
selbst die Stadtteile Unterriexingen, Talhausen und Schönbühlhof.
Von Norden kommend erreicht man Markgröningen über die Landesstraße L1141, welche
nach Süden die Stadt wieder verlässt. Von Westen führt die L1138 ins Stadtzentrum und
verlässt dieses in Richtung Ost. Die beiden Landesstraßen bilden dabei einen Halbring, der
den Altstadtkern von Süden umschließt. Dieser Ring wird in nordöstlicher Richtung durch
die Kreisstraße „Tammer Straße“ fortgeführt. Nach Südwesten zweigt die Vaihinger Straße
vom Innenring ab. Nördlich der Kernstadt Markgröningen liegt der Stadtteil Unterriexingen,
der über die L1141 (Hauptstraße) mit der Kernstadt verbunden ist. Neben dieser ist die
Großsachsenheimer Straße (L1141) in der Lärmkartierung der LUBW enthalten, allerdings
mit einer zu hohen Verkehrsstärke.
Talhausen befindet sich nordwestlich der Kernstadt Markgröningen und ist nicht von für die
Lärmaktionsplanung relevanten Straßen betroffen. Dieser Stadtteil wird daher nicht explizit
in der Lärmaktionsplanung mitbetrachtet. Südwestlich der Kernstadt, nahe der Bundes-
straße B10, liegt der Schönbühl-/Hardthof, durch den die Gemarkungsgrenze zu Schwie-
berdingen verläuft. Nur der Ortsteil Schönbühlhof gehört zu Markgröningen, während der
größere Ortsteil (Hardthof) auf der Gemarkung Schwieberdingen liegt.
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4 Ablauf der Lärmaktionsplanung
Abbildung 1: Ablauf Lärmaktionsplan (Quelle: LAI 2012)
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5 Welche möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung gibt es?
Vorrangig sind sog. aktive Maßnahmen, die an der Lärmquelle ansetzen. Beispiele hierfür
sind
• Tempolimits, z.B. Tempo 30/40, gegebenenfalls zeitlich beschränkt; Minderungspo-
tential 1,5 dB(A) bis 3 dB(A).
• Sanierung bestehender schadhafter Fahrbahnbeläge; Minderungspotential mind.
2 dB(A).
• Lärmoptimierte Asphaltdeckschicht: In seinem Schreiben vom 17.07.2015 hat das
MVI Baden-Württemberg Handlungsempfehlungen für den Einsatz von lärmmin-
dernden Asphaltdeckschichten auf Bundes- und Landesstraßen im Innerortsbereich
formuliert. Lärmarme Fahrbahndecken, die auch bei niedrigeren Fahrgeschwindig-
keiten geeignet sind, wie SMA LA, LOA 5 D und AC D LOA, erreichen demnach im
Mittel eine Lärmminderung von 3,0 dB(A) bei Geschwindigkeiten ab 30 km/h bis
50 km/h. SMA LA und AC D LOA sind seit 2014 in das Regelwerk der 2. Kategorie
„Empfehlungen für die Planung und Ausführung von lärmtechnisch optimierten As-
phaltdeckschichten aus AC D LOA und SMA LA (E LA D)“ aufgenommen worden
und als Stand der Technik zur Anwendung empfohlen. Im Regelfall sollte in Orts-
durchfahrten entsprechend der Belastung entweder ein SMA 8 oder AC 8 verwendet
werden. Dieser kann bei der Lärmberechnung mit einer Lärmminderung von 2 dB(A)
bei Geschwindigkeiten ab 30 km/h bis 50 km/h angesetzt werden.
• Bau von Lärmschutzwänden; je nach Situation Minderungspotential von 10 –
20 dB(A), jedoch innerorts meist nicht realisierbar.
Positiv wirken sich im Allgemeinen solche Maßnahmen aus, die zu einer Verstetigung des
Verkehrsflusses führen.
Wenn aktive Maßnahmen nicht realisierbar sind oder in einem äußerst ungünstigen Kosten-
Nutzen-Verhältnis stehen, können passive Maßnahmen eingesetzt werden. Diese sollten
allerdings nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Beispiele für passive Schallschutzmaß-
nahmen sind Lärmschutzfenster, Schalldämmlüfter, Dämmung am Haus, Schließen von
Baulücken, Balkonverglasungen. Schallschutzfenster sind an Schlafräumen nur in Kombi-
nation mit schallgedämmten Lüftungsanlagen zu empfehlen.
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6 Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit durchge-
führt?
In Markgröningen wurden in den letzten Jahren bereits folgende lärmmindernde Maßnah-
men umgesetzt:
• Seit dem 01.01.2011 besteht in Markgröningen und Teilen von Unterriexingen ein
Lkw-Fahrverbot, nur Anlieferverkehr ist zulässig.
• Ebenfalls seit 01.01.2011 besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h
auf dem Innenring (Grabenstraße, Graf-Hartmann-Straße, Helenenstraße, Im Zwin-
ger, Schillerstraße).
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7 Lärmkartierung
Für die Berechnungen wurde ein 3D-Datenmodell aufgebaut. Die Daten wurden aus fol-
genden Quellen übernommen:
• Geländedaten (LUBW), im Bereich Schönbühlhof ergänzt durch Höhendaten aus
Google Earth
• Gebäudedaten (LUBW)
• Kataster mit Flurstücken der Stadt Markgröningen
• Gebäude- und Einwohnerdaten entlang der Tammer Straße (Stadt Markgröningen)
• Lärmschutzbauwerke (LUBW)
• Verkehrsstärken Markgröningen (LUBW) ergänzt und teilweise berichtigt durch An-
gaben aus der Verkehrswirksamkeitsstudie Analyse Nachher-Untersuchung (Stahl
und Partner), Pläne 120-03 (210) und 67-08 (2007)
• Angaben über die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (LUBW, abgestimmt mit der
Stadt Markgröningen)
• Angaben über Lage und Schaltzeiten von Lichtsignalanlagen (Stadt Markgröningen)
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8 Überprüfung der Lärmkartierung der LUBW
Dieser Schritt ist notwendig, da die vom Land durchgeführte Lärmkartierung in der Örtlich-
keit überprüft werden muss. Das geprüfte und korrigierte Lärmmodell dient dann als Aus-
gangsbasis zur Bewertung von Maßnahmen.
Das Datenmodell wurde uns von der LUBW über die Stadtverwaltung Markgröningen zur
Verfügung gestellt. Dieses deckt das gesamte Kartierungsgebiet mit Ausnahme der Tam-
mer Straße und Teilen des Schönbühlhofes ab. Die Tammer Straße wurde auf der Basis
von Luftbildern digitalisiert.
Die Anzahl der Einwohner innerhalb des LUBW-Gebiets war in den Daten der LUBW ent-
halten. Fehlende Gebäude wurden auf der Basis des städtischen Katasters modelliert, wel-
ches entlang der Tammer Straße durch Höhen- und Einwohnerangaben der Stadt Mark-
gröningen ergänzt wurde. Die übrigen Einwohner wurden entsprechend der Gebäudeflä-
chen der Wohngebäude und der Zahl der Stockwerke, die sich aus der mittleren Gebäude-
höhe ergab, abgeleitet. Die Anzahl der Einwohner/m² Bruttogeschossfläche wurde mit 1
Einwohner/75 m² abgeschätzt.
Die Überprüfung der LUBW-Datengrundlage hat bezüglich der Straßen in großen Teilen
exakte Übereinstimmungen mit der Verkehrswirksamkeitsstudie (Plan 67-08 2007) erge-
ben. Allerdings stellt diese den DTVw dar und nicht den eigentlich anzusetzenden DTV. Es
kann vermutet werden, dass die Berechnung der LUBW auf der Grundlage der durch-
schnittlichen täglichen Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) durchgeführt wurde. An zwei
Stellen (Großsachsenheimer Straße und Vaihinger Straße) wurden zusätzlich deutlich zu
hohe Verkehrsstärken seitens der LUBW angesetzt.
Neben einer Korrektur der falsch angesetzten Verkehrsstärken wurden sämtliche Straßen
auf der Grundlage des DTV neu berechnet. Der Umrechnungsfaktor vom DTVw beträgt in
Markgröningen 0,9 für die Kfz-Werte und 0,79 für die SV-Anteile. Die zulässigen Fahrge-
schwindigkeiten mussten ebenfalls an manchen Stellen korrigiert werden, z.B. an der Vai-
hinger Straßen. Im Allgemeinen ergibt sich durch die Korrektur eine Verringerung der Emis-
sionspegel. Als Fahrbahnbelag wurde durchweg mit feinkörnigem Splittmastix-Asphalt mit
einem Fahrbahnzuschlag von -2 dB bei Geschwindigkeiten > 60 km/h gerechnet, in den
übrigen Abschnitten beträgt der Zuschlag 0 dB.
Ergänzend zu den von der LUBW kartierten Strecken wurde zusätzlich die Graf-Hartmann-
Straße sowie ein Teilabschnitt der Tammer Straße mitbetrachtet, welcher ebenfalls einen
DTV von mehr als 8200 Kfz/24 h aufweist. Der Kartierungsumfang dieser Lärmaktionspla-
nung der zweiten Stufe ist in den Anlagen dargestellt. In Tabelle 1 im Anhang sind die ver-
wendeten Verkehrsstärken sowie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten dokumentiert.
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9 Notwendige Untersuchungsschritte
Die Schallausbreitungsberechnungen wurden mit dem Programm SoundPLANnoise zu-
nächst nach den Vorgaben der 34. BImSchV (VBUS, VBEB) durchgeführt.
Im Gegensatz zu den deutschen Richtlinien (16.BImSch, RLS-90), die zwei Zeitbereiche
berücksichtigen, nämlich Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) und Nacht (von 22:00 bis 6:00 Uhr),
werden nach den EU-Umgebungslärmrichtlinien drei Zeitbereiche gerechnet: day (6:00-
18:00 Uhr), evening (18:00 bis 22:00 Uhr) und night (22:00 bis 6:00 Uhr). Diese drei Zeit-
bereiche werden unterschiedlich gewichtet und zu einem 24-Stunden-Wert zusammenge-
fasst, dem sog. Lden.
���� = 10 ∙ � 124�12 ∙ 10
������ + 4 ∙ 10������������ + 8 ∙ 10�����������
Der Lden wird als Kennwert zur Beurteilung der Störwirkung des Lärms angesehen, der Lnight
(entspricht weitgehend dem Nachtwert nach RLS-90) markiert die gesundheitliche Beein-
trächtigung des Lärms und gibt Auskunft über mögliche Schlafstörungen. Ein weiterer Un-
terschied besteht beim Straßenlärm darin, dass bei der VBUS der Lästigkeitszuschlag in
der Nähe von signalisierten Knotenpunkten nicht angesetzt wird.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen sind jedoch nach den nationalen Verfahren (RLS-90) zu
beurteilen, sodass folgende Nachweise notwendig werden:
1. Vergleich der Ergebnisse (LUBW und eigenes Modell) auf der Basis der VBUS.
2. Wiederholung der Berechnung mit dem Verfahren RLS-90.
3. Berechnung mit den vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen.
4. Nachweis der Wirkungen, die aus den Maßnahmen resultieren.
Diese Vorgehensweise spiegelt sich auch in diesem Bericht wider.
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10 Berechnungsergebnisse
10.1 Lärmkarten
Die Immissionsbelastungen wurden zunächst in Form so genannter „Rasterlärmkarten“ be-
rechnet. Dabei werden in einem 10x10 Meter Raster Berechnungspunkte in 4 Meter Höhe
über Gelände gesetzt. Die Berechnungsergebnisse werden zu flächenhaften Darstellungen
der Immissionsbelastungen verbunden.
Die Lärmkarten wurden entsprechend der Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie ge-
staltet. Die Darstellung der Lärmpegel erfolgt für den 24-Stunden-Zeitraum Lden ab 50 dB(A)
und für den 8-Stunden-Zeitraum Lnight ab 45 dB(A) in 5 dB(A)-Schritten in Form von farbigen
Isophonenbereichen.
Karte 1: Straßenverkehr 24-Stunden-Pegel, Lden (0:00 Uhr – 24:00 Uhr)
Karte 2: Straßenverkehr Nachtpegel, Lnight (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)
Zusätzlich wurde der Umfang von Belästigungen und Schlafstörungen durch Straßenver-
kehrslärm ermittelt (sog. „Hotspot-Analyse“). Zur Abschätzung von Umgebungslärm wurde
von der Europäischen Umweltagentur ein Verfahren vorgeschlagen, basierend auf der wis-
senschaftlichen Erkenntnis, dass bei bestimmten Lärmpegeln ein gewisser Anteil der Be-
troffenen sich belästigt fühlt oder an Schlafstörungen leidet. Die Anzahl der Belästigten
(„Annoyed“) innerhalb eines Rasters von 50 x 50 m wird auf der Basis des Tag-Abend-
Nacht-Pegels (Lden) ermittelt und dargestellt. Für die Abschätzung der Anzahl an Einwoh-
nern, welche unter straßenverkehrsbedingten Schlafstörungen leidet („Sleep Disturbed“),
bildet der Lnight die Grundlage.
Karte 3: Hotspot-Analyse, Anzahl Belästigter Lden
Karte 4: Hotspot-Analyse, Anzahl Einwohner mit straßenverkehrslärmbedingten
Schlafstörungen Lnight, Sleep Disturbed
10.2 Statistiken
Eine weitere Auswertung ist die Ermittlung der vom Lärm betroffenen Personen („EU-Ein-
wohnerstatistik“). Dabei wird nach Pegelklassen in 5 dB(A)-Schritten differenziert. Grund-
lage für diese Ermittlungen sind die für jedes Gebäude im Kartierungsgebiet vor den Fas-
saden eines Gebäudes errechneten Beurteilungspegel (sog. Gebäudelärmkarten). Die An-
zahl der in den Wohnungen lebenden Personen wird nach einem bundeseinheitlich festge-
legten Berechnungsverfahren (VBEB) gleichmäßig auf alle Fassadenpegel bezogen.
Anhand der ermittelten Daten lassen sich für Markgröningen folgende Statistiken erstellen,
welche sich deutlich von denen der LUBW unterscheiden:
Lärmaktionsplan Markgröningen Vorentwurf 25.11.2016 Bericht-Nr. 16 GS 028-3 Seite 13 / 19
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Pegel LUBW Nachberechnung
Lden Lnight Lden Lnight
>75 dB(A) 0 0 0 0
>70 – 75 dB(A) 0 0 29 0
>65 – 70 dB(A) 4 0 266 0
>60 – 65 dB(A) 17 0 422 20
>55 – 60 dB(A) 30 15 387 255
>50 – 55 dB(A) k.A. 18 664 403
Tabelle 1: Vergleich der betroffenen Einwohner in Pegelintervallen
Zusätzlich wird die Größe lärmbelasteter Flächen („EU-Flächenstatistik“) in km2 dargestellt.
Pegel (Lden) LUBW Nachberechnung
>75 dB(A) 0,1 0,03
>65 dB(A) 0,6 0,51
>55 dB(A) 2,4 1,40
Tabelle 2: Vergleich der lärmbelasteten Flächen in km2 in verschiedenen Lärmpegelbereichen
Die Nachberechnung zeigt in der Flächenbetrachtung (Tabelle 2) etwas geringere Konflikte.
Dies ist weitgehend darauf zurückzuführen, dass die Werte der LUBW etwas nach unten
korrigiert werden mussten. Die Einwohnerstatistik (Tabelle 1) hingegen weist gegenüber
der Statistik der LUBW so gravierende Unterschiede auf, dass die Vermutung naheliegt,
dass die Statistiken der LUBW im Falle von Markgröningen nicht korrekt sind.
11 Einschätzung und Bewertung der Lärmsituation
Wie Tabelle 1 zeigt, weist die Stadt Markgröningen eine Vielzahl von Betroffenen von Pe-
gelwerten Lden > 55 dB(A) und Lnight > 50 dB(A) auf. Selbst in den sehr hohen Pegelberei-
chen mit Lden > 70 dB(A) sind Betroffenheiten festzustellen. Die Zahl Belästigter und derer,
die unter Schlafstörungen leiden, (siehe Karten 3 und 4 im Anhang) ist besonders im Be-
reich der Münchinger Straße, Grabenstraße, Bahnhofstraße und des Behindertenheimes in
der Asperger Straße hoch.
Die Lärmkarten und Statistiken dienen der Grobabgrenzung des Betrachtungsgebiets. Die
Feinabgrenzung erfolgt sowohl anhand der Vorgaben des Kooperationserlasses in Bezug
auf die Schwellenwerte, als auch anhand weiterer Faktoren, wie z.B. die örtliche und ver-
kehrliche Situation im Einzelfall, die bereits gegenwärtig absehbare zukünftige Entwicklung,
verkehrsfunktionale Beziehungen und das Verhältnis von Lärmbelastung und Betroffenen-
zahl.
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12 Einstufung der Dringlichkeit
Die in Kapitel 9 und 10 vorgestellten Lärmbetroffenheiten berücksichtigen nicht die in
Deutschland üblichen Richtwerte der Straßenbaulastträger, an die diese bzw. die Verkehrs-
behörden gebunden sind. Deren Richtwerte beziehen die Gebietsnutzung mit ein. Eine
Wohnung im Gewerbegebiet muss beispielsweise 10 dB höhere Lärmgrenzwerte in Kauf
nehmen, als eine Wohnung im Allgemeinen Wohngebiet. Deshalb wurde der Datenbestand
noch um Gebietsnutzungen ergänzt und Dringlichkeitsstufen (hier als „Lärmklassen“ be-
zeichnet) vergeben. Die nachfolgend vorgestellten Lärmklassen decken sich mit dem
Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 23. März 2012 (Kooperati-
onserlass).
Lärmklasse 4: Der Pegel liegt bei Gewerbegebieten Tag/Nacht über 75/65 dB(A),
bei Misch- und Wohngebieten über 73/63 dB(A), seitens des Baulast-
trägers sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, es ist kein Abwä-
gungsspielraum vorhanden.
Lärmklasse 3: Der Pegel liegt bei Wohn- und Mischgebieten über 70/60 dB(A); der
Baulastträger kann Lärmschutzmaßnahmen anordnen, vor allem bei
einer großen Anzahl Betroffener.
Lärmklasse 2: Die derzeitigen Grenzwerte für Lärmsanierung an Landesstraßen
sind überschritten (Wohngebiete=65/55 dB(A), Mischgebiete=67/57
dB(A), Gewerbegebiete=72/62 dB(A)). (Diese Lärmsanierungsgrenz-
werte wurden auch für die Kreisstraßen angesetzt, sind allerdings
nochmals beim Kreis zu erfragen). Der Baulastträger kann einen Zu-
schuss zum Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrich-
tungen gewähren, bei günstigem Kosten-/Nutzenverhältnis auch ak-
tiven Lärmschutz vorsehen (das heißt auch lärmarme Fahrbahnbe-
läge).
Lärmklasse 1: Der Auslösewert von 65/55 dB(A) ist erreicht oder überschritten,
eventuelle Maßnahmen können derzeit nicht vom Baulastträger ein-
gefordert werden.
Die Berechnungen wurden auf der Basis der RLS-90 durchgeführt, die für Nachweise nach
der Lärmschutz-Richtlinien-StV bindend vorgeschrieben ist.
Die Ergebnisse sind in den Karten 5 bis 9 dargestellt.
An der Einfärbung der Gebäude erkennt man, dass vordringliche Maßnahmen im Bereich
der Ortsdurchfahrt von Unterriexingen entlang der Hauptstraße sowie in Markgröningen in
der Vaihinger Straße, der Grabenstraße, der Münchinger Straße sowie Graf-Hartmann-
Straße und Bahnhofstraße vorzusehen sind. An zwei Gebäuden sind Lärmschutzmaßnah-
men verpflichtend durchzuführen. Diese hohen Pegel sind eine Folge des geringen Ab-
stands der Straße zu den Gebäuden.
Die übrigen Streckenabschnitte erreichen „nur“ die Lärmklasse 2. Straßenverkehrsrechtli-
che Maßnahmen an den qualifizierten Straßen (Kreis- und Landesstraßen) scheiden dort
Lärmaktionsplan Markgröningen Vorentwurf 25.11.2016 Bericht-Nr. 16 GS 028-3 Seite 15 / 19
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auf jeden Fall aus. Allerdings könnten die Gebäudeeigentümer einen Antrag für passive
Schallschutzmaßnahmen stellen. Da bei verkehrsrechtlichen Anordnungen immer eine Ab-
wägung mit anderen Belangen erfolgt, sind die Aussichten beispielsweise für eine Ge-
schwindigkeitsbegrenzung an diesen Stellen gering.
13 Mögliche Lärmschutzmaßnahmen
1. Lärmarmer Fahrbahnbelag: Da in Markgröningen in weiten Teilen bereits eine Ge-
schwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h durchgeführt wurde, bietet sich als weitere ak-
tive Schallschutzmaßnahme der Einsatz lärmmindernder Fahrbahndeckschichten bei
der nächsten Straßensanierung an.
2. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die rechtlichen Voraussetzungen für diese
Maßnahme sind in der Vaihinger Straße, Münchinger Straße und Bahnhofstraße sowie
in der Ortsdurchfahrt Unterriexingen gegeben. Die Pegelminderung beträgt rechne-
risch 2 bis 3 dB(A). Zusammen mit einer wirkungsvollen Überwachung dürfte die Ver-
besserung noch etwas besser ausfallen, da zu erwarten ist, dass Pegelspitzen durch
einzelne zu schnell fahrende Fahrzeuge noch stärker abgebaut werden (vor allem
nachts).
3. Maßnahmen an den Gebäuden, wie z.B. Schallschutzfenster, können bei allen Gebäu-
den getroffen werden, die in der Lärmklasse 2 oder höher liegen. Da nachts die Schlaf-
raumfenster geschlossen bleiben sollten, werden dort schallgedämmte mechanische
Lüftungseinrichtungen benötigt. Zu den passiven Maßnahmen an Gebäuden könnte
man auch Einfriedungen von Terrassen oder Grundstücken nennen, um in den rück-
wärtigen Bereichen Ruhezonen zu schaffen oder vorhandene Ruhezonen zu vergrö-
ßern.
Im Folgenden werden einige konkrete Vorschläge für Lärmschutzmaßnahmen in Markgrö-
ningen vorgestellt. Diese sind nicht mit einer abschließenden Maßnahmenkonzeption
gleichzusetzen, sondern lediglich als eine Orientierungshilfe bei der nachfolgenden Abstim-
mung anzusehen.
Gesamtes Stadtgebiet
Kontrolle des Lkw-Durchfahrtverbotes.
Markgröningen (Kernstadt):
Abschnitt Kurzfristige Maß-
nahmen
Mittelfristige Maß-
nahmen
Langfristige Maßnah-
men
Unterriexinger Straße,
Schillerstraße
Lärmschutzfenster-
programm
Lärmarmer Asphalt bei
der nächsten Straßen-
sanierung
Umgehungsstraße
3.Bauabschnitt
Vaihinger Straße Tempo 30 im Teilab-
schnitt mit Gebäuden
in Lärmklasse 3,
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Lärmschutzfenster-
programm
Lärmarmer Asphalt bei
der nächsten Straßen-
sanierung
Grabenstraße Lärmschutzfenster-
programm
Umgehungsstraße
3.Bauabschnitt
Münchinger Straße Tempo 30,
Lärmschutzfenster-
programm
Bahnhofstraße Tempo 30 im Teilab-
schnitt mit Gebäuden
in Lärmklasse 3,
Lärmschutzfenster-
programm
Graf-Hartmann-Straße Lärmschutzfenster-
programm
Unterriexingen:
Abschnitt Kurzfristige Maß-
nahmen
Mittelfristige Maß-
nahmen
Langfristige Maßnah-
men
Markgröninger Straße,
Hauptstraße
Erweiterung des
Tempo 30-Bereichs,
Lärmschutzfenster-
programm
Großsachsenheimer
Straße
Lärmschutzfenster-
programm
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14 Betroffenheitsanalysen und volkswirtschaftliche Kennziffern
In Kapitel 10.2 werden die sogenannten „EU-Statistiken“ beschrieben. Die Einwohnersta-
tistiken werden nach Festlegung sinnvoller Lärmminderungsmaßnahmen dazu verwendet,
die entlastende Wirkung einer Maßnahme im Vergleich ohne / mit Maßnahme(n) darzustel-
len. Eine Maßnahme ist umso effektiver, je mehr Einwohner aus den hohen Lärmpegelin-
tervallen niedrigeren Pegelintervallen zugeordnet werden können.
Ein weiterer Aspekt ist die Betrachtung des Immobilienwertes. Durch die hohen Lärmpegel
wird die Attraktivität gemindert, was sich faktisch in den Immobilienwerten und in den Miet-
preisen niederschlägt. Einen praktikablen Ansatz zur „Schadensberechnung“ bietet der so-
genannte Schweizer-Kosten-Index. Hier wird der volkswirtschaftliche Schaden berechnet,
der durch Lärmpegel ab einer gewissen Höhe verursacht wird. Vergleicht man den volks-
wirtschaftlichen Schaden ohne Maßnahme mit einer Situation mit Maßnahme(n) (z.B.
Tempo 30 km/h), so zeigt die Differenz der beiden Beträge, um welchen Betrag sich der
volkswirtschaftliche Schaden mindert. Ggf. kann diese „Wertsteigerung“ mit den Kosten ei-
ner Maßnahme gegengerechnet werden (Kosten-Nutzen-Analyse).
Einen ähnlichen Ansatz empfiehlt der LAI zur Berechnung des volkswirtschaftlichen Scha-
dens in Bezug auf die Gesundheitskosten, die durch zu hohe Lärmpegel entstehen.
Sowohl der materielle Wertverlust der Immobilien als auch die Gesundheitskosten (und die
Summe beider Beträge) geben Hinweise zur Wirkung von Maßnahmen. Diese Form der
Analyse wird im Anschluss an die Maßnahmenkonzeption für die Beurteilung einzelner
Maßnahmen verwendet.
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15 Literatur
1. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union: Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
2. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigun-gen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundesimmissions-schutzgesetz (BImSchG), vom 26. September 2002, zuletzt geändert am 22. De-zember 2004
3. BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftver-unreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - § 47 BIm-SchG Luftreinhaltepläne, Aktionspläne, Landesverordnungen; §47a-f
4. Der Bundestag und Bundesrat: Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005. Bundesge-setzblatt Jg. 2005 Teil I Nr. 38
5. Bundesrat: Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundes-Immis-sionsschutzgesetzes (Verordnung über die Strategische Lärmkartierung – 34. BIm-SchV). Drucksache 95/05 vom 02.02.05; Köln
6. Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Bekanntmachung der Vorläufigen Berech-nungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) – Vorläufige Berechnungsmethoden für den Umge-bungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen, durch Industrie und Ge-werbe (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI) 22. Mai 2006; Bundesanzeiger Jg. 58 Num-mer 154a
7. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesmi-nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.): Bekanntmachung der Vor-läufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umge-bungslärm (VBEB), BMU-Az.: IG I 7 - 41008/5, BMVBS-Az.: S 13/7144.2/02-07/624512, Bonn, Februar 2007
8. LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.): Lärmaktionsplanung. Informationen für die Kommunen in Baden-Württem-berg. 2., unveränderter Nachdruck Januar 2008, Karlsruhe, 2011
9. Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Ar-tikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist
10. LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung in der Fassung vom 18. Juni 2012 11. Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stuttgart (Hrsg.): Strategie für einen lärm-
armen Verdichtungsraum. Leitfaden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen in inter-kommunaler Zusammenarbeit. Stuttgart, 2011.
12. Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stuttgart: Lärmaktionsplanung – aktuelle Informationen. Schreiben an die von der Lärmkartierung 2012 der Hauptverkehrs-straßen betroffenen Gemeinden vom 12. April 2012.
13. Kupfer, Dominik: Lärmaktionsplanung – Effektives Instrument zum Schutz der Be-völkerung vor Umgebungslärm? Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Nr. 13 / 2012, Seite 777 bis 840.
Lärmaktionsplan Markgröningen Vorentwurf 25.11.2016 Bericht-Nr. 16 GS 028-3 Seite 19 / 19
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14. Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stuttgart: Lärmaktionsplanung, Verfahren zur Aufstellung und Bindungswirkung. Schreiben an die Kommunen des Landes Ba-den-Württemberg vom 23. März 2012.
15. Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stuttgart: Lärmsanierung im Zuge der Er-haltungsmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen. 21.03.2013
16. Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stuttgart: Regelungen zum Verkehrslärm-schutz an Straßen – Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung an Land-straßen, 22.01.2016
17. Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stuttgart: Handlungsempfehlung für den Einsatz von lärmmindernden Asphaltdeckschichten auf Bundes- und Landesstra-ßen im Innerortsbereich, 17.07.2016.
18. Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe 1990