Spesenrichtlinien – Kommission Ausbildung ab 1. Januar 2011
SOLV – Kurse Nationale Kaderausbildung
Regionale + Klub-Kurse Leiter und TechnikerInnen-Ausbildung
Kursleitung Fr. 120.-- Pro 8 Teilnehmer kann 1 Leiter entschädigt werden
Soll durch den Veranstalter (z.B. Regionalverband) entschädigt werden
Taggeldentschädigung Leiter
Fr. 60.-- (½ Tag) Fr. 120.-- (1 Tag)
---
Reiseentschädigung a) für Leitende und Referenten b) für Teilnehmende 1)
½ Tax Tarif öffentlicher Verkehr; 2.Klasse
½ Tax Tarif öffentlicher Verkehr; 2. Klasse
Verpflegung / Spesen gemäss Abrechnung (je Teilnehmer)
Max. Fr. 15.-- (½ Tag) Max. Fr. 30.-- (1 Tag)
Max. Fr. 10.-- (1 Tag)
Übernachtungen gemäss Abrechnung (je Teilnehmer)
Max. Fr. 20.--
Max. Fr. 10.--
Externe Referenten Ansatz gemäss BASPO: Fr. 360.-- für diplomierte Spezialisten Betreuer Trainerbildung Fr. 400.-- / Athlet und Diplomarbeit Weitere Ansätze in Absprache mit der Kommission Ausbildung
Soll durch den Veranstalter (z.B. Regionalverband) entschädigt werden
1) Ergänzung Reiseentschädigung: Die Auszahlung erfolgt nur, wenn für den Kursbesuch ein „Verbandsnutzen“ vorliegt. Dies gilt für die Kurse: Kärtelertagung, Veranstaltertagung, Bahnleger-Forum, IT-Tagung Zentralkursarbeitsgruppen: TD, Regionaltrainer, sCOOL, SeXü Pro Kurs wird grundsätzlich ein Vertreter pro Verein entschädigt. Über weitere Kurse mit Reiseentschädigung sowie über Ausnahmen entscheidet die Kommission Ausbildung
Am 26.11.2007 durch den SOLV ZV genehmigt und ab 1. Januar 2008 in Kraft Am 1.3.2010 und 13.9.2010 (Nachtrag) durch den ZV genehmigt und ab 1. Januar 2011 in Kraft