Planungen und ProjekteMärz 2019
VORHABEN-LISTE 2019_1 DER STADT
Stadt MannheimFachbereich Demokratie und StrategieTeam Bürgerschaft und BeteiligungRathaus E568159 Mannheim
Tel: +49 621 293-9366buergerbeteiligung@mannheim.dewww.mannheim-gemeinsam-gestalten.de
Fotos: Titelseite: Planungsentwurf Jugendtre� Schwetzingerstadt/Architekturbüro FinkhSeite 2: Ben van Skyhawk
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LIEBE MANNHEIMERINNEN UND MANNHEIMER,
wir haben die Vorhabenliste für Sie überarbeitet: 13 neue Vorhaben wurden in die Liste aufge-nommen, alle Vorhabensteckbriefe aktualisiert. Ebenfalls 13 abgeschlossene oder erfolgreich eingeführte (Bau-) Maßnahmen wurden dagegen von der Liste genommen. Die Vorhaben wur-den den Globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN) zugeordnet. Hierdurch spiegelt sich der Mannheimer Leitbildprozess 2030 wider, an dem Bürgerschaft, Politik und Verwaltung beteiligt sind.
Die Vorhabenliste ist eine Maßnahme des Regelwerks Bürgerbeteiligung. Auf dem Beteili-gungsportal www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de finden Sie Informationen zum Regel-werk sowie zu aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten.
Wir haben wichtige Fragen und Antworten zur Vorhabenliste für Sie zusammengestellt:
Was sind Vorhaben und was bietet die Vorhabenliste?Vorhaben sind Planungen und Projekte der Stadt Mannheim, die die Stadtentwicklung und wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Aspekte des Stadtlebens betreffen.Die Vorhabenliste bietet Ihnen einen Überblick und schafft Transparenz darüber, bei welchen Vorhaben Bürgerbeteiligung vorgesehen oder bereits abgeschlossen ist. Es werden auch Vorhaben aufgeführt, bei denen aus unterschiedlichen Gründen, beispielsweise weil es keinen Entscheidungsspielraum gibt, keine Bürgerbeteiligung möglich ist.
Welche Vorhaben kommen auf die Vorhabenliste?Es kommen Vorhaben auf die Liste, die vom Gemeinderat beschlossen wurden oder im Auf-trag der Stadt von einer städtischen Tochtergesellschaft durchgeführt werden. Vorhaben auf der Liste interessieren oder betreffen eine Vielzahl der Mannheimerinnen und Mannheimer.Die neuen Vorhaben sind im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet. Die nicht mehr auf der Liste vertretenen Vorhaben werden nach dem Inhaltsverzeichnis aufgeführt.
Wie oft wird die Vorhabenliste aktualisiert und wo können Sie sie einsehen?Dem Gemeinderat wird die Vorhabenliste zweimal im Jahr vorgelegt. Er beschließt die vorgese-hene informelle/freiwillige Bürgerbeteiligung bei den entsprechenden Vorhaben. Nach der Be-schlussfassung wird die Liste öffentlich in den Bürgerservices der Stadt ausgelegt. Es gibt auch eine digitale Version im Beteiligungsportal unter www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de.
Welche Einflussmöglichkeiten haben Sie? Sie haben die Möglichkeit, Bürgerbeteiligung bei Vorhaben anzuregen, bei denen dies bisher nicht vorgesehen ist. Ihre formlose Anregung an das Team Bürgerschaft und Beteiligung wird in der Verwaltung geprüft, der Gemeinderat entscheidet hierüber.
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Vorhabenliste?Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen!
Fachbereich Demokratie und StrategieTeam Bürgerschaft und BeteiligungRuth KupperRathaus E5, 68159 MannheimTelefon: 0621 293-9366E-Mail: [email protected]
4
GesamtstädtischLeitbildprozess 2030 10
Kinderfreundliche Kommune NEU 11
Klimaschutzteilkonzept „Anpassung an den Klimawandel“ 12
Freiraum2 – Grüne Bänder, Blaue Ströme 13
Flächennutzungsplan: Gesamtfortschreibung 14
Teil-Flächennutzungsplan Windenergie 15
Lastenheft Masterplan Mobilität / Verkehrsentwicklungsplan 16
Modellstadt Mannheim 17
Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen 18 und Männern auf lokaler Ebene – Erstellung des Gleichstellungsaktionsplans
Sicherheitsaudits durch repräsentative Befragungen der Mannheimer Bürgerschaft 19
Generalsanierung Nationaltheater Mannheim 20
Bäderkonzeption: 21 Bau eines Kombibades am Standort Herzogenriedbad Nutzungskonzeption Herschelbad Neubau eines Sportbades am Standort Carl-Benz-Bad
Tagesbetreuung für Kinder: Ausbauplanung 2018–2021 22
Einführung einer Informations-App für die städtischen Kitas NEU 23
Grundhafte Erneuerung von Straßen 24
Sanierung der Straßenbeleuchtung 25
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan NEU 26
Feuerwache Nord: Generalsanierung und Erweiterung 27
Kommunales Kino Cinema Quadrat: Neuer Standort in K1 28
Digitalisierungsstrategie der Stadt Mannheim 29
StadtteilübergreifendKäfertal, Feudenheim, Wallstadt, Neuostheim, Vogelstang, Oststadt Grünzug Nordost 30
ÜBERSICHT VORHABEN
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Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost, Waldhof, Schönau, Sandhofen Biotopverbundplanung Mannheim-Nordwest 31
Verkauf der städtischen Immobilie Collini Center 32
Oststadt, Schwetzingerstadt Neubau Jugendtreff Schwetzingerstadt 33
Innenstadt, Neckarstadt-West Videoüberwachung im öffentlichen Raum: Modernisierung und Ausbau 34
Käfertal, Feudenheim Spinelli – Neubau einer Grundschule NEU 35
Käfertal, Feudenheim Stadtebau Spinelli 36
Umgestaltung B38 37 FeudenheimBebauungsplan Nr. 77.3.1 „Bereich zwischen Andreas-Hofer-/Arndt- und Nadlerstraße 38 (ehemaliges Gemeindezentrum Epiphanias)“
Friedrichsfeld Bebauungsplan Nr. 66.12.1 (ehem. Nr. 66.15) „Gewerbegebiet Friedrichsfeld“ 39
Gartenstadt Gretje-Ahlrichs-Schule: Neubau Mensa und Sporthalle, 2. Bauabschnitt 40
Alfred-Delp und Waldschule: Standortprüfung im Rahmen von Neubauvorhaben NEU 41
InnenstadtUmbau Planken 42
Neubau Stadtbibliothek auf N2 43
Johannes-Kepler-Schule: Baumaßnahme im Rahmen der Gemeinschaftsschule NEU 44
Elisabeth-Gymnasium: Planung Brandschutz und außerordentliche Instandsetzung NEU 45
Aufwertung Grünanlagen Innenstadt 46
Platzgestaltung T4 47
Sanierung Spielplatz Beil- und Böckstraße 48
Bebauungsplan Nr. 11.42.1 „Fortentwicklung eines Teilbereichs der Innestadt Mannheims durch Ausschluss unerwünschter Nutzung, 1. Änderung“ 49
KäfertalKulturhaus Käfertal 50
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Benjamin-Franklin-Schule: Neubau einer Ganztagsgrundschule mit Doppelturnhalle NEU 51
Umgestaltung Stempelpark 52
Sanierungsgebiet Benjamin Franklin Village 53
Bebauungsplan Nr. 71.47 „Franklin Mitte“ 54
FRANKLIN Factory 55
FRANKLIN – Schaffung ambulanter Versorgungsstrukturen für ältere Menschen im neu entstehenden Stadtteil 56
Bebauungsplan Nr. 71.55 „Ehemalige Turbinenfabrik“ 57
Bebauungsplan Nr. 71.53 „Funari Nord, Traumhausgebiet“ 58
Bebauungsplan Nr. 71.5.1 „Gebiet zwischen der Rüdesheimer Straße, der Neustadter Straße, 59 der Wachenheimer Straße sowie der Straße ‚Am Aubuckel‘“
Bebauungsplan Nr. 71.51 „Sullivan“ 60
Bebauungsplan Nr. 71.50 „Columbus Quartier“ 61
Bebauungsplan Nr. 71.42 „Funari“ 62
LindenhofNeues Technisches Rathaus (NTR) 63
Glücksteinquartier: Erschließung und Platzgestaltung 64
Bebauungsplan Nr. 43.21 „Schwarzwaldviertel“ 65
Errichtung eines Acceleration Centers in einem Anbau des MAFINEX Technologiezentrums NEU 66
LuzenbergNeubau Jugendtreff Luzenberg 67
NeckarauSchillerschule: Ausbau Ganztagsschule und Sanierung (Planung) 68
Neckarstadt-OstJustus-von-Liebig-Schule: Außerordentliche Instandsetzung NEU 69
Berufliche Schulen an der Neckaruferbebauung – Machbarkeitsstudie NEU 70
MMT-Campus (Mannheim Medical Technology Campus) 71
Parkentwicklungskonzept Herzogenriedpark 72
Erhalt der Multihalle 73
Entwicklung Grundstück „Schafweide“ 74
Bebauungsplan Nr. 32.42 „Ecke Waldhof-/Maybachstraße“ 75
7
Bebauungsplan Nr. 32.43 „Käthe-Kollwitz-Straße“ 76
Bebauungsplan Nr. 32.44 „Gewerbegebiet Wohlgelegen“ 77
Bebauungsplan 32.3.2 „Medizinische Fakultät“ NEU 78
Neckarstadt-WestSanierungsgebiet Neckarstadt-West 79
Stadtgeschichtliche Ausstellung und NS-Dokumentationsszentrum im MARCHIVUM 80
Humboldt-Grundschule: Neubau mit Ganztagsbetrieb 81
Modernisierung GBG Wohnungsbestand im Sanierungsgebiet Untermühlaustraße 82
NeuostheimBebauungsplan Nr. 61.14 „Gewerbegebiet südlich Seckenheimer Landstraße“ 83
OststadtRadweg Augustaanlage 84
Pestalozzi-Schule: Fortführung der Planungsleistungen 85
Fahrradstraße Berliner Straße 86
RheinauGestaltung Marktplatz Rheinau 87
Neubau Betriebshof Rothlochhütte 88
SchönauKerschensteiner Schule: Ausbau zur Gemeinschaftsschule 89
Sanierung Spielplatz Rastenburger Straße 90
Modernisierung GBG Wohnungsbestand im Sanierungsgebiet Schönau-Nordwest 91
Umgestaltung der Endschleife der Stadtbahn im Sanierungsgebiet Schönau-Nordwest 92
Modernisierung GBG Wohnungsbestand im Sanierungsgebiet Schönau-Mitte 93
SeckenheimStädtebauliche Neuordnung Stem Kaserne: Machbarkeitsstudie 94
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VogelstangGeschwister-Scholl-Schulen: Planung für einen Ersatzneubau (Realschule und Gymnasium) NEU 95
Bebauungsplan Nr. 75.8.1 „Sondergebiet Einzelhandel zwischen B38 und BAB 6“ 96
WaldhofFriedrich-Ebert-Schule: Sanierung und Ausbau zur gebundenen Ganztagsgrundschule 97
Verkehrsworkshop Waldhof 98
Taunusplatz 99
WallstadtWallstadtschule: Ausbau zur Ganztagsgrundschule in Wahlform 100
Bebauungsplan Nr. 76.15.2 „Wohnbebauung Amorbacher-/Mosbacher Straße (ehem. Festplatz)“ 101
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ERFOLGREICH EINGEFÜHRTE VORHABEN
Radwegeüberwachung gesamtstädtisch
Mehr Geschwindigkeitsanzeigetafeln, insbesondere vor Schulen gesamtstädtisch
VRNnextbike-Fahrradvermietsystem gesamtstädtisch
Zentrenkonzept gesamtstädtisch
Talent- und Fachkräftestrategie: Studierendenbefragung gesamtstädtisch
ABGESCHLOSSENE VORHABEN
PLATZ Innenstadt
Sanierung Spielplatz Kriegerstraße/Zwerchgasse Sandhofen
Cahn-Garnier-Ufer: Neue Verkehrsführung und Machbarkeitsstudie Oststadt/Innenstadt
Modernisierung Beilstraße 19 im Sanierungsgebiet Jungbusch/Verbindungskanal Innenstadt
Bebauungsplan Nr. 83.28.1 „Im Morchhof – Betriebshof Fachbereich Tiefbau“ Neckarau
Bebauungsplan Nr. 42.20 „Postspitze“ Schwetzingerstadt
Bebauungsplan Nr. 63.32 „Hammonds“ Seckenheim
VERSCHOBENE VORHABEN Boulevard Kaiserring Innenstadt
10
Wie soll Mannheim 2030 aussehen? Diese Frage wird im Rahmen eines seit 2017 laufenden Bürgerbeteiligungsprozesses bearbeitet, an dessen Ende ein kommunales Leitbild für Mannheim stehen wird. Dazu sollen die derzeit aktuellen acht strategischen Ziele der Stadt Mannheim mit den von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 globalen Nachhaltigkeitszielen für das Jahr 2030 verglichen und entsprechend für eine kommunale Umsetzung in Mannheim weiterentwickelt werden.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V117/2017 – Durchführung eines Urban Thinkers Campus 2017 und eines Leitbildprozesses „Mannheim 2030“Informationsvorlage V727/2018 Zwischenstand Leitbild „Mannheim 2030“; Entwurf Themenfelder.
BearbeitungsstandNach Abschluss der Beteiligungsphase von Ende 2017 bis Sommer 2018 wurde der Gemeinderat Mitte Dezember 2018 über die einzelnen Module und Veranstaltungen des Leitbildprozesses informiert und hat den daraus entwickelten Entwurf des Leitbildes in Form von 13 Themenfeldern zur Kenntnis genommen. Der aktuelle Sachstand wurde auf dem Neujahrsempfang gegenüber der Bevölkerung vorgestellt und gleichzeitig auf www.mannheim.de veröffentlicht. Aus diesen 13 Themenfeldern werden die neuen strategischen Ziele der Stadt Mannheim und die dazugehörigen Indikatoren abgeleitet und dem Gemeinderat am 12.03.2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ab 2019 wird das Leitbild „Mannheim 2030“ Grundlage strategischer Entscheidungen und Orientierung für das Verwaltungshandelns der Stadt Mannheim sein.
Ziele01_Urbanität stärken 02_Talente gewinnen 03_Unternehmen stärken 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 06_Kreativität stärken 07_Engagement unterstützen 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Sicherheit / Ordnung Mobilität / Verkehr / ÖPNV Wirtschaft / Arbeit Soziales / Senioren / Wohnen Bildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Sport / Freizeit / Kultur Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen
Kosten90%ige Finanzierung über das Bundesministerium für wirtschaftl. Zusammenarbeit u. Entwicklung (Engagement Global gGmbH/Servicestelle Kommunen in der Einen Welt).
Weitere InformationenInformationen zu aktuellen Veranstaltungen und Dokumenten im Rahmen des Leit-bildprozesses unter: www.mannheim.de/leitbildprozess-mannheim-2030
KontaktFachbereich Demokratie und StrategieChristian W. Hü[email protected] 293-6660
LEITBILDPROZESS 2030 Gesamtstädtisch
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Die UN-Kinderrechtskonvention ist Ausdruck des Bemühens, unsere Welt kinderfreundlicher zu gestalten. Sie gilt uneingeschränkt für alle Kinder in Deutschland mit der Verpflichtung, deren Regelungen auf nationaler und lokaler Ebene umzusetzen.
Das deutsche Komitee für UNICEF und das Deutsche Kinderhilfswerk begleiten durch den Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ die Stadt Mannheim bei der Entwicklung und Ausgestaltung eines mehrjährigen Prozesses, der unsere Kinderfreundlichkeit nachhaltig weiter verbessern soll.
Die Kinderfreundlichkeit von Kommunen definiert sich in diesem Prozess über neun Bausteine. Diese beschreiben notwendige Strukturen und Maßnahmen, um die Mitwirkung und die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen in allen für junge Menschen relevanten Themenfeldern der kommunalen Politik dauerhaft zu sichern. Zielsetzung des Prozesses ist es, solche Bausteine im kommunalen Handeln nachhaltig zu verankern.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V542/2018
BearbeitungsstandIm Frühjahr 2019 erfolgt eine „Kinderfreundlichkeitsanalyse“, um die aktuelle Situation in Mannheim zu erfassen. Über eine Kinderbefragung wird dabei die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sichergestellt.Basierend auf den Ergebnissen von Analyse und Befragung erstellt die Verwaltung bis Ende 2019 einen ressortübergreifenden Aktionsplan mit konkreten Maßnah-men, über den der Gemeinderat der Stadt Mannheim entscheiden wird.
Ziele01_Urbanität stärken 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Sport / Freizeit / Kultur Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen Bildung / Wissenschaft Sicherheit / Ordnung Mobilität / Verkehr / ÖPNV Soziales / Senioren / Wohnen
KostenDie laufenden Kosten am Verfahren belaufen sich auf 16.000 € jährlich für die Dauer von 4 Jahren. Weitere Kosten sind erst nach Erstellung und Verabschiedung des Aktionsplanes bezifferbar.
Weitere Informationenwww.kinderfreundliche-kommunen.de
KINDERFREUNDLICHE KOMMUNE
KontaktJugendamt und GesundheitsamtJürgen [email protected] 293-3660
Gesamtstädtisch
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitentscheiden/Mitbestimmen
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Das Klimaschutzteilkonzept stellt eine strategische Entscheidungsgrundlage für zukünftige Maßnahmen für die Anpassung von Klimafolgen dar, welche die Ver-bindung zwischen Akteurinnen und Akteuren stärken und die Möglichkeiten an Beratung, Förderprogrammen und Handlungsspielräumen bündeln wird. Hierbei setzt Mannheim im Rahmen der Strategie MANNHEIM AUF KLIMAKURS auf die Schwerpunkte eigene Vorbildwirkung, zukunftsfähige Quartiersentwicklung, Stärkung des Engagements und nachhaltiges Wirtschaften. Das Klimaschutzteil-konzept ist ein Baustein zur Fortschreibung der „Klimaschutzkonzeption 2020“. In der Zusammenführung mit anderen Teilkonzepten wird die Gesamtstrategie „Aktionsplan 2030 der Stadt Mannheim für Klimaschutz und Klimafolgenanpas-sung in der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung“ entstehen.
Politischer BeschlussBeschluss zu A322/2015 in der Gemeinderat-Etatsitzung am 14.12.2015: Punkt 3.7.180 (Klimafolgenanpassungsstrategie); mündlicher Bericht X100/2017 Klima-schutzkonzeption 2030 – Eckpunkte
BearbeitungsstandDer Bearbeitungszeitraum des Klimaschutzteilkonzeptes hat im Januar 2018 begonnen. Eine Akteursbeteiligung fand durch verschiedene Dialogformate seit Frühjahr 2018 statt und wurde im Januar 2019 abgeschlossen. Die Beendigung der Konzeptphase ist für April 2019 vorgesehen und wird in eine direkte Umsetzungsphase der dargestellten Maßnahmen zur Klimafolgenanpas-sung übergehen.
Ziele01_Urbanität stärken03_Unternehmen stärken06_Kreativität stärken07_Engagement unterstützen04_Toleranz leben
ThemenbereicheIntegration / Migration / TeilhabeSicherheit / OrdnungMobilität / Verkehr / ÖPNVWirtschaft / ArbeitSoziales / Senioren / WohnenKinder / Jugend / Familie / GesundheitStadtplanung / Stadtentwicklung / BauenUmwelt / Energie / Natur / Grünflächen
Kosten50%ige Finanzierung über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Kommunalrichtlinie
Weitere Informationenwww.mannheim.de/de/service-bieten/mannheim-auf-klimakurs/ klimafolgenanpassung
KontaktFachbereich Grünflächen und UmweltLaura [email protected] 293-5393
KLIMASCHUTZTEILKONZEPT „ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL“
Gesamtstädtisch
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisDurch eine Reihe methodisch unterschiedlich orientierter Dialogformate wurden die Mannheimer Bürgerschaft sowie relevante Akteurinnen und Akteure aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft aktiviert, sich an der partizipativen Erarbei-tung eines Klimaschutzteilkon-zeptes zu beteiligen.
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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In dem Freiraumkonzept „Freiraum Mannheim² – Grüne Bänder, Blaue Ströme“ wird die Vision für die Mannheimer Freiräume bis zum Jahr 2030 formuliert. Ziel dabei ist die Anregung eines intensiven, stadtweiten Diskurses über deren zukünftige Entwicklung. Aufgegriffen werden dabei nicht nur die klassischen Grünräume. Vielmehr wird versucht, die Potenziale der Wasserlagen, Verkehrs-räume und der Stadtquartiere gemeinsam zu betrachten und in einem nachhal-tigen Stadtentwicklungsprozess zu integrieren.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V221/2015
BearbeitungsstandAnalyse-, Konzeptions- und Dokumentationsphase sind abgeschlossen. Die Ergeb-nisse werden voraussichtlich im Mai 2019 im Ausschuss für Umwelt und Technik beraten und im Anschluss im Gemeinderat beschlossen.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheSicherheit / Ordnung Mobilität / Verkehr / ÖPNV Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Sport / Freizeit / Kultur Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
Weitere Informationenwww.mannheim.de/de/stadt-gestalten/planungskonzepte/freiraum- mannheim-2030
FREIRAUM MANNHEIM² – GRÜNE BÄNDER, BLAUE STRÖME
KontaktFachbereich StadtplanungGeorg [email protected] 293-5601
Gesamtstädtisch
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisDie Bürgerbeteiligung erfolgt voraussichtlich ab 2019. Methode derzeit noch nicht bekannt
Bürger-beteiligungvorgesehen
14
Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim ist ein Zusammenschluss von 18 Städten und Gemeinden im baden-württembergischen Kerngebiet der Metro-polregion Rhein-Neckar. Er ist Träger der Flächennutzungsplanung nach Bauge-setzbuch und hat die Aufgabe, auf einen Interessenausgleich seiner Mitglieder hinzuwirken. Zurzeit schreibt der Nachbarschaftsverband den Flächennutzungs-plan fort.
Politischer BeschlussDer Vorentwurf des Flächennutzungsplans wurde am 10.11.2015 einstimmig durch die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes (Vorlage Nr. 04/2015) als Grundlage für die weiteren Beteiligungsschritte beschlossen.
BearbeitungsstandZu dem Vorentwurf hat vom 05.02. bis 16.03.2018 eine Beteiligung der Öffentlich-keit nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden.Die Stadt Mannheim hat dem Vorentwurf am 04.12.2018 im Gemeinderat zuge-stimmt (V270/2018).Im Frühjahr 2019 wird die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes den Offenlage-Beschluss fassen. Danach wird der Flächennutzungsplanentwurf öffentlich ausgelegt.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
Weitere Informationen www.mannheim.de/stadtentwicklung www.nachbarschaftsverband.de
KontaktFachbereich StadtplanungHans [email protected] 293-7109
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN: GESAMTFORTSCHREIBUNG
Gesamtstädtisch
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch – BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszent-rum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Standortsteuerung für Wind-energieanlagen auf die Flächennutzungsplanung (FNP) übertragen, um die Nutzung regenerativer Energien zu fördern. Der Nachbarschaftsverband Heidel-berg-Mannheim (NV) ist Träger für eine gemeinsame Flächennutzungsplanung im Kernraum der Metropolregion Rhein-Neckar und somit auch für Mannheim zu-ständig. Aufgrund des Teilregionalplans Windenergie des Regionalverbandes sind Windenergieanlagen im Nachbarschaftsverband derzeit noch flächendeckend ausgeschlossen. Diese Rechtsgrundlage wird jedoch in absehbarer Zeit entfallen. Der Verband Region Rhein-Neckar hat die Träger der Flächennutzungsplanung in seinem Planentwurf aufgefordert, die Standorte für Windenergieanlagen über den FNP zu steuern.
Politischer BeschlussDie Beschlussvorlage V597/2017 „Aufstellung eines Flächennutzungsplans zur Standortsteuerung von Windenergieanlagen durch den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim, Stellungnahme der Stadt Mannheim an den Nachbar-schaftsverband Heidelberg-Mannheim“ wurde vom Gemeinderat am 20.02.2018 beschlossen.
BearbeitungsstandDer Nachbarschaftsverband hat eine umfassende Bürgerbeteiligung durchge-führt, deren Ergebnisse in die Beschlussvorlage einflossen und in die weiteren Verfahrensschritte zum sachlichen Teilflächennutzungsplan integriert werden. Nach der Erstellung des Planentwurfs, einer zweiten Beteiligung der Öffentlich-keit, der Gemeinden und der Behörden, ist der Plan durch die Verbandsversamm-lung festzustellen, zur Genehmigung an das Regierungspräsidium Karlsruhe zu übergeben und bekanntzumachen.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenEs fallen keine direkten Kosten an. Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mann-heim betreibt im Auftrag seiner Verbandsmitglieder das Verfahren zur Aufstel-lung eines Flächennutzungsplans Windenergie. Der Bau der Windenergieanlagen erfolgt über Investoren.
Weitere Informationenwww.mannheim.de/stadtentwicklung
TEIL-FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WINDENERGIE
KontaktFachbereich StadtplanungChristian Konowalczykchristian.konowalczyk @mannheim.de0621 293-7110
Gesamtstädtisch
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Verkehrsentwicklungsplanung hat das Ziel, einen Handlungsrahmen und Strategi-en für die Verkehrsplanung mit einem Zeithorizont von ca. 15–20 Jahren festzu-legen. Bereits seit einiger Zeit wird eine Aktualisierung des aus den 90er Jahren stammenden Verkehrsentwicklungsplans von verschieden politischen Fraktionen gefordert. Dazu liegen zahlreiche Gemeideratsanträge vor. Gefordert werden Strategien zur Bewältigung des Personen- und Güterverkehrs auf den regionalen Verkehrsadern. Für den Schwerpunkt Innenstadt liegen eine Reihe von Gemeide-ratsanträge vor, die sich u.a. mit dem Themenfeld Flächenverbrauch (ruhender) Verkehr versus Aufenthaltsqualität beschäftigen.
Verkehrsentwicklungspläne neuer Generation (SUMP-Sustainable Urban Mobility Plans) verfolgen dabei einen integrierten Ansatz auf allen Ebenen. Dies beinhaltet nicht nur die Betrachtung aller Verkehrsmittel und -Zwecke, sondern auch von Zielen anderer Fachplanungen, Planungsebenen, benachbarten Räumen usw.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V141 /2018Beschluss des Lastenheftes im Februar 2019 geplant.
BearbeitungsstandEs wurde ein Runder Tisch zusammengerufen, der aus Vertretern aus Politik, Verwaltung und Verbänden, sowie gesellschaftlichen Gruppen wie z.B. AG Barri-erefreiheit, VCD/ADFC und Umweltverbänden (ca. 30 Personen) besteht. Dieser hat unter Moderation und Beratung eines externen Experten – Univ.-Prof. Dr.-Ing. Klaus J. Beckmann (Berlin) – 2018 in drei Workshops ein Lastenheft als Aufga-benstellung für den künftigen Masterplan erarbeitet. Dies soll 2019 durch den Gemeinderat gebilligt und anschließend vergeben werden.Es wird davon ausgegangen, dass der Prozess im letzten Quartal 2019 startet und nach den Erfahrungen anderer Städte ca. 3 Jahre dauert.
Ziele01_Urbanität stärken
Themenbereicheintegration / Migration / TeilhabeMobilität / Verkehr / ÖPNVStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenNach Erfahrungen anderer Städte sind für eine VEP/SUMP Kosten von ca. 500.000 € zu veranschlagen.
LASTENHEFT MASTERPLAN MOBILITÄT / VERKEHRSENTWICKLUNGSPLAN
KontaktFachbereich StadtplanungUlrike [email protected] 293-7316
Gesamtstädtisch
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeAnhören
HinweisVorrausichtlich ab 2020, Veranstaltungsformate sind noch nicht konkret festgelegt
Bürger-beteiligungvorgesehen
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MODELLSTADT MANNHEIM Gesamtstädtisch
Seit 2010 ist die Richtlinie 2008/50/EG vom 21.05.2008 in Kraft. Sie setzt den Stickstoffdioxid-Grenzwert auf 40 µg/m3 NO2 im Kalenderjahresmittel fest. Dieser Grenzwerk wird in Mannheim überschritten. Zur Verbesserung der Luftqualität fördert die Bundesregierung in fünf Modellstädten die Umsetzung innovativer Maßnahmen.
Die Stadt Mannheim bekommt drei Maßnahmenbündel gefördert. Die Förder-quote beträgt 95%.1. Attraktivierung der ÖPNV-Tarife2. Gezielte Leistungsverbesserung im ÖPNV (Linienausweitungen und Taktver-dichtungen sowie Beschaffung zusätzlicher Busse)3. Aufbau und Betrieb eines Logistik Hubs für Paketdienstleister zur Belieferung der Mannheimer Quadrate (Innenstadtbereich) mit emissionsfreien Fahrzeugen
Politischer BeschlussGrundlage ist eine Initiative der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat der Stadt Mannheim für die Attraktivierung der ÖPNV-Tarife sowie für den Logistik Hub Fördermittelbescheide erteilt.Die sogenannten Green City Tarife im ÖPNV gelten seit dem 01.01.2019. Der Mikro-Hub soll im 3. Quartal in Betrieb gehen. Derzeit laufen vorbereitende Maßnahmen für dessen Errichtung.
BearbeitungsstandDie Maßnahmen müssen bis Ende 2020 umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Derzeit laufen die Vorbereitung der formalen Anträge sowie die Projektorganisation zur Umsetzung der Maßnahmen.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheSicherheit / OrdnungMobilität / Verkehr / ÖPNV
KostenInsgesamt stehen den Modellstädten ca. 130 Mio. € zur Verfügung. Die genauen Kosten für die Stadt Mannheim sind noch nicht bezifferbar.
KontaktDezernat IAlexandre Hofen-Steinalexandre.hofen-stein @mannheim.de0621 293-9317
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Der Gemeinderat hat im Juni 2011 einstimmig der Unterzeichnung der Europäi-schen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene zugestimmt. Mit der Unterzeichnung bekennt sich die Stadt Mannheim zu den Prinzipien der Charta, sich aktiv für die Verwirklichung der Gleichberechtigung einzusetzen. Gleichzeitig verpflichtet sie sich, einen Gleichstellungsaktionsplan (GAP) zu entwickeln.
Die Grundsätze der Charta stehen zudem in engem Zusammenhang mit den globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung, den strategischen Zielen und Handlungsfeldern der Stadt Mannheim. Schwerpunkt des GAP 2018–2021 ist die „Gleichstellung und Erwerbstätigkeit“.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage 274/2011
BearbeitungsstandMit der Bearbeitung wurde mit der Stellenbesetzung zum 15.09.2017 begonnen.
Ziele01_Urbanität stärken 02_Talente gewinnen 03_Unternehmen stärken 04_Toleranz leben 06_Kreativität stärken
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Wirtschaft / Arbeit Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Bildung / Wissenschaft
KostenSachkosten 30.000 € jährlich.
Weitere Informationenwww.rgre.de/fileadmin/redaktion/pdf/resolutionen/charta_gleichstellung.pdf
www.frauenbeauftragte.org/system/files/uploads/downloads/broschuere_bag_leitfaden_umsetzung_eu-charta_final2.pdf
www.staedtetag.de/fachinformationen/gleichstellung/064440/index.html
UMSETZUNG DER EUROPÄISCHEN CHARTA FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN AUF LOKALER EBENE – ERSTELLUNG DES GLEICHSTELLUNGS-AKTIONSPLANS Kontakt
Fachbereich Demokratie und Strategie, GleichstellungKassiani [email protected] 293-9676
Gesamtstädtisch
HinweisDie Bürgerschaft wird infor-miert über Internet, Flyer, Infoveranstaltungen, Aktionen etc.
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Im Rahmen von repräsentativen Sicherheitsaudits wurden in den Jahren 2012 und 2016 Mannheimer Bürger/innen repräsentativ nach deren subjektivem Sicher-heitsempfinden und den Ursachen für Ängste befragt. Die Befragung wurde konzipiert durch das Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg und den Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Aus den Befragungsergebnissen wurde deutlich, dass sich das subjektive Sicherheitsempfinden der Mannheimer/innen im Zeitraum zwischen 2012 und 2016 nachteilig entwickelt hat. Auf Basis der Um-frageergebnisse wurde damit begonnen in den besonders betroffenen Stadtteilen in sogenannten Runden Tischen mit allen zuständigen Dienststellen und gemein-sam mit Multiplikatoren und bürgerschaftlichen Vertretungen Maßnahmen zu entwickeln, welche das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zielführend verbessern sollen. Es ist vorgesehen diese Sicherheitsaudits in regelmäßigen zeitlichen Ab-ständen zu wiederholen, die nächste Befragung ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
Politischer BeschlussInformationsvorlagen V039/2012, V537/2012 und V076/2016, V450/2016, V562/2017
BearbeitungsstandLaufende Bearbeitung.Beispiele für Maßnahmen bisher: Stärkung des ÖPNV zur Nachtzeit, Verbesse-rung der Beleuchtung, Umgestaltung von Grünflächen, Rückschnitt von Anpflan-zungen zur Verbesserung der Sicht, Bearbeitung von Ordnungsstörungen durch Randgruppen durch verstärkten Einsatz der Ordnungsdienste in diesen Quartie-ren u.v.m.
Ziele01_Urbanität stärken04_Toleranz leben07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheIntegration / Migration / TeilhabeMobilität / Verkehr / ÖPNVSoziales / Senioren / WohnenStadtplanung / Stadtentwicklung / BauenSport / Freizeit / KulturUmwelt / Energie / Natur / GrünflächenSicherheit / Ordnung
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
SICHERHEITSAUDITS DURCH REPRÄSENTATIVE BEFRAGUNGEN DER MANNHEIMER BÜRGERSCHAFT
BürgerbeteiligungFormellInformell
BeteiligungsstufeAnhören
HinweisFormelle Beteiligung: Bei der RNV Maßnahme wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Informelle Beteiligung: Mehrere Bürgerinformations-veranstaltungen
KontaktFachbereich Sicherheit und OrdnungHans-Georg [email protected] 293-9036
Bürger-beteiligungvorgesehen
Gesamtstädtisch
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Das traditionsreiche Nationaltheater Mannheim ist ein Vierspartenhaus (Oper, Schauspiel, Tanz, Junges Nationaltheater) mit hoher überregionaler Strahlkraft. Sein Theatergebäude am Goetheplatz aus dem Jahr 1957 steht als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung unter Denkmalschutz. Durch die Generalsanierung soll seine Funktionsfähigkeit und Aufenthaltsqualität auch nach über 60 Jahren Spielbetrieb für die nächsten Jahrzehnte sichergestellt werden. Die Modernisie-rung der haustechnischen Anlagen sowie die Erfüllung brandschutztechnischer Auflagen sind dabei unabdingbar, genauso wie die Verbesserung eines barriere-freien Theaterangebotes für die Besucher durch eine adäquate Gastronomie und zeitgemäße Serviceeinrichtungen. Der Spielbetrieb wird während der Bauphase in Ersatzspielstätten weitergeführt. Das Interimskonzept umfasst darüber hinaus die Erstellung von geeigneten Probestätten sowie ein über die Sanierungszeit hinaus zu nutzendes und die Logistik optimierendes Zentrallager.
Politischer BeschlussSeit 2015 werden entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse herbeigeführt. Dezem-ber 2018 wurden gemäß V726/2018 Festlegungen in Bezug auf die Maßnahmen-genehmigung nach Sachverhaltsdarstellung im Kostenrahmen i.H. von 240 Mio. € brutto, die Planungen zur Errichtung eines neuen Zentrallagers sowie die Aus-handlung der Vertragskonditionen einer Ersatzspielstätte für Schauspiel und Tanz auf Benjamin-Franklin-Village sowie zur Anmietung oder Errichtung weiterer Ersatzspielstätten getroffen.
BearbeitungsstandBis Frühjahr 2019 soll die Entscheidung über die Ersatzspielstätten getroffen sein. Mit der Vorlage einer rechtskräftigen Baugenehmigung für die Generalsanierung ist Mitte 2019 zu rechnen, um die bisherigen Planungsstände zum Brand- und Denkmalschutz und zur Barrierefreiheit festschreiben zu können. Insbesondere vorgesehen sind die weitere Planung und Ertüchtigung des Probezentrums Necka-rau (u.a. durch der Einbau eines provisorischen Orchesterprobesaals) ab Sommer 2019.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / BauenSport / Freizeit / Kultur
KostenNach Stand der Vorlage V726/2018 umfasst die Kostenschätzung für die An-mietung der Ausweichspielstätten 12.550.000 €. Es sind demnach Bruttoge-samtkosten von 252.550.000 € anzusetzen. Das noch vollständig vorzulegende Finanzierungskonzept kann sich seit Oktober 2018 auf Zusagen über Festbetrags-zuwendungen von 80 Mio. € des Bundes sowie 40 Mio. € des Landes Baden-Württemberg stützen.
Weitere Informationenwww.nationaltheater-mannheim.de
GENERALSANIERUNG NATIONALTHEATER MANNHEIM
KontaktEigenbetrieb NationaltheaterDr. Laura [email protected] 329 1528
Gesamtstädtisch
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Am Standort des Herzogenriedbades wird ein Kombibad errichtet. Ziel ist es, dort das öffentliche sowie das Schul- und Vereinsschwimmen aus dem Herschelbad und dem Hallenbad Seckenheim zu integrieren. Das Hallenbad Seckenheim kann daraufhin aufgegeben werden. In der Zwischenzeit soll die Nutzungskonzeption des Herschelbades überarbeitet und im Anschluss umgesetzt werden.
Auch der Neubau eines Sportbades am Standort „Carl-Benz-Bad“ wird geprüft, hierbei ist u.a. auch zu betrachten, ob in diesem Zusammenhang eine Zusammen-führung des Hallenbades Vogelstang an den neuen Standort erfolgen soll.
Um den Sanierungsstau der Freibäder abzubauen, wird über die hierfür benötig-ten Mittel im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungen entschieden.
Politischer BeschlussBeschlussvorlagen V110/2017 und V321/2018
BearbeitungsstandDie Planung ist in interner Vorbereitung und wird dem AK Bäder vorgestellt.
Ziele01_Urbanität stärken 07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheSport / Freizeit / Kultur
KostenFür die Errichtung des Kombibades stehen 2018 ff. 31,5 Mio. € zur Verfügung. Die restlichen Kosten sind derzeit nicht bezifferbar.
BÄDERKONZEPTION:BAU EINES KOMBIBADES AM STANDORT HERZOGENRIEDBAD NUTZUNGSKONZEPTION HERSCHELBAD NEUBAU EINES SPORTBADES AM STANDORT CARL-BENZ-BAD
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisHinsichtlich der weiteren Bürgerbeteiligung bleibt ab-zuwarten, bis der verantwort-liche Projektleiter „Kombibad“ bestellt bzw. eingestellt ist.
Eine Bürgerbeteiligung wird frühestens im Jahr 2019 erfolgen.
KontaktFachbereich Sport und FreizeitMarco [email protected] 293-7105
Bürger-beteiligungvorgesehen
Gesamtstädtisch
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Die Stadt baut in Zusammenarbeit mit freien Trägern Krippen- und Kindergarten-plätze in großem Umfang aus.
Bis 2021 entstehen zusätzlich 21 neue Krippengruppen (210 Plätze) und 27,5 neue Kindergartengruppen (550 Plätze).
Es handelt sich um Ganztagesplätze. Darüber hinaus werden sanierungsbedürf-tige Kitas saniert. Die Stadt stellt für Ausbau und Sanierung Mittel in Höhe von rund 30 Mio. € zur Verfügung.
Politischer BeschlussDie Ausbauplanung wurde mit der Beschlussvorlage V279/2018 am 24.07.2018 im Gemeinderat beschlossen.
BearbeitungsstandDie vollständige Umsetzung des Ausbaus soll bis Ende 2021 erfolgt sein.
Ziele04_Toleranz leben05_Bildungsgerechtigkeit verbessern
ThemenbereicheIntegration / Migration / TeilhabeBildung / WissenschaftKinder / Jugend / Familie / GesundheitStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
Kosten30 Mio. €
KontaktDezernat IIIAndrew [email protected] 293-2378
TAGESBETREUUNG FÜR KINDER: AUSBAUPLANUNG 2018–2021
Gesamtstädtisch
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Die Stadt Mannheim treibt den Ausbau digitaler Services für die Bürgerschaft maßgeblich voran. Mit der App bietet der Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder den Eltern einen weiteren Kanal zur Kommunikation an und entspricht damit den Erwartungen der Bürgerschaft zeitnah und nutzerorientiert.
Zur Verbesserung der Elterninformation soll im Rahmen eines Pilotprojektes in 12 ausgewählten städtischen Tageseinrichtungen für Kinder eine Informations-App eingeführt werden. Diese App ermöglicht den Eltern einen schnellen und zuver-lässigen Informationsfluss. Bei positiver Resonanz seitens der Nutzerinnen und Nutzer ist eine Ausweitung der App auf alle 53 städtischen Tageseinrichtungen für Kinder vorgesehen.
BearbeitungsstandDas Pilotprojekt soll zum 01.04.2019 starten.
Ziele02_Talente gewinnen 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern
ThemenbereicheKinder / Jugend / Familie / Gesundheit Bildung / Wissenschaft Integration / Migration / Teilhabe
KostenCa. 10.000 € für den Projektzeitraum 01.04.2019 bis 31.08.2020
EINFÜHRUNG EINER INFORMATIONS-APP FÜR DIE STÄDTISCHEN KITAS
HinweisDie Planung des Vorhabens erfolgte in Abstimmung mit dem Stadtelternbeirat.
KontaktFachbereich Tageseinrichtun-gen für KinderJuliane [email protected] 293-3897
Gesamtstädtisch
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Der Straßenbestand in Mannheim wird regelmäßig einer Bewertung unterzogen und dabei in Straßenzustandsklassen mit den Noten 1–6 unterteilt. Ab einer Zustandsklasse mit der Note 4 ist eine Sanierung erforderlich und die Straße steht zur Erneuerung an. Im Zuge einer zielgerichteten Priorisierung werden diese Straßen dann abgearbeitet. In 2018/2019 werden folgende Straße saniert: Mann-heimer Straße, Obere Riedstraße, Sandhofer Straße.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V132/2016
BearbeitungsstandDie Arbeiten in der Sandhofer Straße haben begonnen, die Planungen für die Obere Riedstraße sowie der Mannheimer Straße sind abgeschlossen, die Projekte sind in der Bauvorbereitung. Die bauliche Umsetzung erfolgt ab April 2019.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheMobilität / Verkehr / ÖPNV
Kosten2018: 2 Mio. €, 2019: 2 Mio. €
Weitere Informationenwww.mannheim.de/de/service-bieten/verkehr/baustellen
GRUNDHAFTE ERNEUERUNG VON STRASSEN
KontaktFachbereich TiefbauAlex [email protected] 293-7460
Gesamtstädtisch
HinweisKeine Bürgerbeteiligung, jedoch frühzeitige Information von Bürgerschaft, Handel und Gewerbe vor und während der Baumaßnahme.
Information durch Einzel-gespräche und Infoveranstal-tungen.
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Energetische, substanzielle und nachhaltige Sanierung der Straßenbeleuchtung. Im Stadtgebiet befinden sich derzeit rund 42.000 Leuchten. Die Sanierung umfasst den Austausch von 14.600 Stahlmasten, incl. Leuchten und den Ersatz von 226 Gasleuchten. Mit der Sanierung werden bis 2026 rund 43,15 Mio. € in den Bestand der Straßenbeleuchtung investiert.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V304/2017
BearbeitungsstandDie Umsetzung der Maßnahme erfolgt von 2018 bis 2026. Die Umsetzung der ers-ten Sanierungsabschnitte 2019 in der Neckarstadt-Ost, Pfingstberg und in Teilen von Feudenheim wurden beauftragt. Insgesamt soll der Großteil der Gasleuchten zurückgebaut sowie rund 1000 Mastanlagen ausgetauscht werden. Die Planun-gen für die Neckarstadt-West, Blumenau und auf der Rheinau werden im ersten Halbjahr 2019 abgeschlossen sein.
Ziele01_Urbanität stärken 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheSicherheit / Ordnung Mobilität / Verkehr / ÖPNV Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenGesamtkosten rund 43,15 Mio. €
SANIERUNG DER STRASSENBELEUCHTUNG
KontaktFachbereich TiefbauAlex [email protected] 293-7460
Gesamtstädtisch
HinweisIm Rahmen der energetischen Sanierung müssen gesetzliche Normen und Standards eingehalten werden, so dass es keine Spielräume in der Entscheidungstiefe gibt.
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Der bestehende Brandschutzbedarfsplan der Feuerwehr Mannheim aus dem Jah-re 2013 ist regelmäßig fortzuschreiben und den sich verändernden Bedingungen der Risikopotenziale der Stadt anzupassen.
Nach der darin definierten Schutzzieldefinition ergeben sich Anpassungen durch den neuen Standort der Hauptfeuerwache und die Sanierung der Feuerwache Nord. Aufbauend auf den erhobenen Kennzahlen und Erreichungsgraden sind die Rahmenbedingungen durch die Betrachtung der Feuerwache Süd zu optimieren.
Im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans erfolgt neben der Wachenstandortanalyse, eine Organisations- und Prozessbewertung der Feuer-wehr und des Amtes Feuerwehr und Katastrophenschutz (37), sowie eine Ermitt-lung der Einbindungskapazitäten des Ehrenamtes der Freiwilligen Feuerwehr.
Ziel insgesamt ist eine Verbesserung der Ressourcennutzung des Amtes 37 zur Erhöhung der Qualität der Gefahrenabwehr für die Bürgerinnen und Bürger Mannheims.
Politischer BeschlussDer Gemeinderat hat in der Haushaltberatung im Dezember 2017 beschlossen, den Brandschutzbedarfsplan der Feuerwehr Mannheim fortzuschreiben.
BearbeitungsstandNach dem grundsätzlichen Beschluss der Fortschreibung wurde im Jahr 2018 die Planung der Abläufe für die Fortschreibung festgelegt.Mit der Ausschreibung der Leistung soll im zweiten Quartal 2019 begonnen wer-den, so dass die Überarbeitung in der zweiten Jahreshälfte beginnt.
Ziele01_Urbanität stärken07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheSicherheit / Ordnung
KostenCa. 90.000 € für den gesamten Projektzeitraum
FORTSCHREIBUNG BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN
KontaktAmt Feuerwehr und KatastrophenschutzThomas Nä[email protected] 32888-0
Gesamtstädtisch
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Aktuelle Anforderungen an den Betrieb einer Feuerwache (baulich, räumlich, funktional) erfordern sowohl die Erweiterung der Bestandswache als auch die Generalsanierung des Gebäudes. Die Baumaßnahme wird im laufenden Betrieb ohne Funktionseinschränkung durchgeführt.
Die Maßnahme wird baulich bis Ende 2019 fertiggestellt, die Außenanlagen mit etwas Nachlauf. Die Maßnahme beinhaltet auch die bereits durchgeführte Verle-gung des Hochspannungsmastes.
Neu eingerichtet werden ein zentrales Alarmlager für Nachschub- und Sonderein-satzmaterial, zwei Service-Points zur Bestückung der Fahrzeuge und ein Büro-bereich für die Abteilung Technischer Dienst. Die Kfz-Werkstatt wird erweitert, ebenso werden adäquate Sozialbereiche für die Feuerwehrfrauen geschaffen.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V512/2014 „Maßnahmengenehmigung und Finanzierung“ vom 14.10.2014Beschlussvorlage V329/2017 „Maßnahmeerhöhung“ vom 25.07.2017
BearbeitungsstandNach Beschluss zur Maßnahmeerhöhung durch den Gemeinderat am 25.07.2017 konnte die Beauftragung des Generalunternehmers am 08.08.2017 erfolgen. Die Arbeiten haben bereits begonnen. Zunächst wird der Erweiterungsteil hergestellt (Alarmhalle, Service-Points etc.) und im Folgenden die Sanierung des Bestands-gebäudes durchgeführt.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
Kosten17,75 Mio. €
FEUERWACHE NORD:GENERALSANIERUNG UND ERWEITERUNG
KontaktFachbereich Bau- und ImmobilienmanagementAnna-Katharina Fliethanna-katharina.flieth @mannheim.de0621 293-5902
Gesamtstädtisch
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Bisher war die Spielstätte von Cinema Quadrat im Collini Center. Da dieses Gebäude in Zukunft nicht mehr zur Vergügung stehen wird, musste sich das Kino eine neue Spielstätte suchen. Voraussichtlich im Sommer 2019 wird Cinema Qua-drat in das ehemalige und dann umgebaute Gebäude in K 1, dritte Etage, (ehemals MÖMAX) einziehen.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage 308/2017 Neuer Standort für das Cinema Quadrat e.V. in K 1Beschlussvorlage 407/2017 Betriebskostenzuschuss für Cinema Quadrat in K 1
BearbeitungsstandDer Umbau von K 1 ist im Gange. Laut Plan wird das Kino nach den Sommerferien dort seinen Spielbetrieb aufnehmen.
Ziele01_Urbanität stärken 06_Kreativität stärken 07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheSport / Freizeit / Kultur
KostenInvestitionskostenzuschuss 250.200 €
KOMMUNALES KINO CINEMA QUADRAT: NEUER STANDORT IN K 1
KontaktKulturamtSabine [email protected] 293-3799
Gesamtstädtisch
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Die Digitalisierungsstrategie stellt eine strategische Entscheidungsgrundlage im Umgang mit den Chancen und Herausforderungen des technologischen Wandels dar. Sie gibt Orientierung über die Ziele in diesem Handlungsfeld und beschreibt, mit welchen Maßnahmen und Projekten die Stadt Mannheim den Ausbau smarter digitaler Services unterstützen und befördern möchte.
Politischer BeschlussMit dem Haushaltsplan 2018/2019 wurde die Verwaltung damit beauftragt, eine Digitalisierungsstrategie zu entwickeln (Seite v. 23 ff)
BearbeitungsstandAktuell werden die Grundlagen der Digitalisierungsstrategie auf Basis der Ergebnisse der kommunalen Mitarbeiterbeteiligung und der Bürgerbefragung aufbereitet und die strategischen Kernpunkte herausgearbeitet. Ziel ist es, dem Gemeinderat im März 2019 neben der Digitalisierungstrategie auch einen mehr als 30 Projekte umfassenden Maßnahmenkatalog vorzulegen, mit dem das Hand-lungsfeld „Digitalisierung“ in Mannheim zügig vorangebracht werden soll. Aktuell werden die Grundlagen der Digitalisierungsstrategie auf Basis der Ergebnisse der kommunalen Mitarbeiterbeteiligung und der Bürgerbefragung aufbereitet und die strategischen Kernpunkte herausgearbeitet. Ziel ist es, dem Gemeinderat im März 2019 neben der Digitalisierungstrategie auch einen mehr als 30 Projekte umfassenden Maßnahmenkatalog vorzulegen, mit dem das Handlungsfeld „Digi-talisierung“ in Mannheim zügig vorangebracht werden soll.
Ziele01_Urbanität stärken 02_Talente gewinnen03 _Unternehmen stärken04_Toleranz leben05_Bildungsgerechtigkeit verbessern07_Engagement unterstützen08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten der Umsetzung erst nach konkreter Maßnahmenplanung möglich.
Weitere Informationenwww.mannheim-gemeinsam-gestalten.de
DIGITALISIERUNGSSTRATEGIE DER STADT MANNHEIM
KontaktFachbereich InformationstechnologieJudith Geiser0621 293-9692 [email protected]
Gesamtstädtisch
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisDie Ergebnisse der Befragun-gen werden Gegenstand des weiteren Verfahrens sein
Bürger-beteiligungvorgesehen
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BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisAuch 2019 werden Stadtteil-spaziergänge und Fahrrad-touren im Rahmen der Reihe
„Mannheimer Gärten“ ange-boten (www.buga2023.de)
Bürger-beteiligungvorgesehen
Mit der Entwicklung des Grünzug Nordost soll bis zum Jahr 2023 eine durchgängi-ge Grünverbindung vom Luisenpark bis zu den Vogelstangseen realisiert werden. Sowohl für den Fußverkehr als auch für den Radverkehr werden dabei komfortab-le Wegeverbindungen geschaffen.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V191/2017
BearbeitungsstandEine Liste von baulichen Maßnahmen, die im Rahmen der Entwicklung des Grün-zuges hergestellt werden sollen, wurde vom Gemeinderat beschlossen. Es laufen Planungen für Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (HOAI, Leistungsphase 3).
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheSicherheit / Ordnung Mobilität / Verkehr / ÖPNV Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Sport / Freizeit / Kultur Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen
Kosten105,5 Mio. €
Weitere Informationenwww.mannheim.de/de/stadt-gestalten/planungskonzepte/gruenzug-nordost
GRÜNZUG NORDOST
KontaktFachbereich StadtplanungGeorg [email protected] 293-5601
Käfertal Feudenheim Wallstadt Neuostheim Vogelstang
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BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeAnhören
HinweisDie Bürgerbeteiligung war von 19.04. bis 21.05.18. Die Planun-terlagen mit dem zugehörigen Erläuterungsbericht und der Beschlussvorlage wurden im Internet der Stadt Mannheim unter Planungskonzepte Bio-topverbundplanung Mann-heim-Nordwest mit Kontakt-adresse digital bereitgestellt. Die gleichen Unterlagen wurden auch in Papierform bei den Bürgerdiensten der be-troffenen Stadtteile sowie bei den Bürgerdiensten Innenstadt und beim Baubürgerbüro im Collini-Center mit vorgefertig-ten Rückmeldebögen bereitge-stellt. Über den Zeitraum und Beginn der Bürgerbeteiligung wurde per Pressemitteilung und durch Hinweisplakate bei den Bürgerdiensten informiert.
Der Biotopverbund ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert und findet im Lan-desnaturschutzgesetz seine Konkretisierung. Demnach ist ein landesweiter Bio-topverbund zu entwickeln und zu erhalten, zur nachhaltigen Sicherung heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie ökologischer Wechselbeziehungen. Auf lokaler Ebene geht es um eine Vernetzung verwandter Lebensräume durch verschiede-ne Maßnahmen, die von den jeweils biotop-typischen Arten besiedelt werden können. Die aktuelle Planung Mannheim-Nordwest erstreckt sich als zweiter von drei Abschnitten hauptsächlich auf den Bereich nördlich des Neckars und westlich der Riedbahn. Obwohl es sich um eine aktive Planung des Naturschutzes han-delt, deren Umsetzung rechtlich nicht verpflichtend ist, hat sie auch Bedeutung als fachliche Grundlage für Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Sie gewährleistet, dass sich einzelne Maßnahmen wirkungsvoll in eine Gesamtkonzeption einfügen.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V594/2017
BearbeitungsstandDie Bürgerbeteiligung ist abgeschlossen. In einem zweiten Schritt werden derzeit die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Nach einer abschließenden Überarbei-tung wird das Planwerk dem Ausschuss für Umwelt und Technik zum Beschluss vorgelegt.
Ziele01_Urbanität stärken
Themenbereiche Umwelt / Energie / Natur / GrünflächenStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenPlanungskosten: 62.000 €
Weitere Informationenwww.mannheim.de/stadtentwicklung
BIOTOPVERBUNDPLANUNG MANNHEIM-NORDWEST
KontaktFachbereich StadtplanungGerald [email protected] 293-7392
Neckarstadt-WestNeckarstadt-OstSchönauWaldhofSandhofen
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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Die Stadt Mannheim strebt einen Verkauf der städtischen Grundstücke des Colli-ni Centers an einen Investor an und möchte das Stadtquartier städtebaulich auf-werten und weiterentwickeln. Um eine qualitativ hochwertige und städtebaulich verträgliche Lösung zu erlangen, wird ein Auswahlverfahren nach Konzeptqualität unter Beteiligung von Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten ausgelobt. Innerhalb des Vergabeverfahrens wird eine städtebauliche Planungs-konkurrenz in Anlehnung an die RPW 2013 durchgeführt und ein Fachgremium eingebunden.
Politischer BeschlussBeschluss im Hauptausschuss am 12.11.2013Vorlage V 506/2013Beschluss im Gemeinderat am 23.10.2018Vorlage V 443/2018
BearbeitungsstandIm Januar 2019 soll die EU-weite Ausschreibung erfolgen. Mitte 2019 werden die besten Konzepte ausgewählt, welche in einem Bürgerworkshop vorgestellt werden. Anschließend werden die Konzepte überarbeitet und finale Angebote abgegeben. Das Fachgremium legt dem Gemeinderat eine Vergabeempfehlung vor und der Gemeinderat entscheidet über den Zuschlag.
Ziele01_Urbanität stärken03_Unternehmen stärken
ThemenbereicheWirtschaft / ArbeitSoziales / Senioren / WohnenStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenCa. 275.000 €
VERKAUF DER STÄDTISCHEN IMMOBILIE COLLINI CENTER
KontaktFachbereich Bau- und ImmobilienmanagementDr. Kathrin [email protected] 293-6239
Innenstadt SchwetzingerstadtOststadt
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisBürgerinformationsveranstal-tung nach der Ausschreibung und nach dem Zuschlag; Bürgerforum mit den besten Konzepten aus dem wettbe-werblichen Dialog.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Auf dem städtischen Grundstück Wespinstraße 2a wird ein Jugendtreff für Kinder und Jugendliche der Schwetzingerstadt und der Oststadt errichtet werden. Dazu soll der bestehende Wespinhort abgerissen und durch einen zeitgemäßen Neubau ersetzt werden. Der Neubau soll sich in die stadträumliche Situation einfügen, im Einklang mit dem denkmalgeschützten Wespinstift und seinen Freianlagen sowie den angrenzenden öffentlichen Spielflächen stehen. Insgesamt besteht ein Raum-bedarf von ca. 200 qm Nutzfläche für Gruppenräume, offener Aufenthaltsbereich mit Café-Bereich, Küche, Büro, Sanitär, Technik und Lagerfläche.
Politischer BeschlussIn den Haushaltberatungen für den Doppelhaushalt 2018/2019 wurden Investi-tionsmittel beschlossen (V069/2018 – Neubau Jugendtreff Schwetzingerstadt – Maßnahmegenehmigung und Finanzierung)
BearbeitungsstandDie Planung ist abgeschlossen. Die Maßnahmegenehmigung ist erteilt. Vorun-tersuchungen sind abgeschlossen, Abriss des alten Gebäudes in Kalenderwoche 9/2019. Baubeginn nach derzeitiger Planung: Ab März 2019 entsteht ein neuer Jugendtreff.
Am 02.02.2019 werden die Kinder und Jugendlichen aus dem Stadtteil Schwet-zingerstadt und Oststadt dazu aufgerufen, sich zu beteiligen. Diese Beteiligung findet im Rahmen eines Projekttags statt. Bei diesem Event können die Jugend-lichen ihre Ideen benennen und damit Jugendbeteiligung und politisches Wirken erlernen und erleben.
Ziele02_Talente gewinnen 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 06_Kreativität stärken 07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheKinder / Jugend / Familie / Gesundheit Integration / Migration / Teilhabe Sport / Freizeit / Kultur Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenDer Kostenaufwand wird auf einen Betrag in Höhe von 1,048 Mio. € beziffert.
NEUBAU JUGENDTREFF SCHWETZINGERSTADT
KontaktJugendamt und GesundheitsamtMichael [email protected] 293-7666
Oststadt Schwetzingerstadt
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisDer Beteiligungsworkshop mit Kindern und Jugendlichen wird durchgeführt.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Im Rahmen einer Sicherheitspartnerschaft der Stadt und des Polizeipräsidiums Mannheim erfolgt der Ausbau der Videoüberwachung an bestimmten Örtlichkei-ten im Innenstadtbereich und in der Neckarstadt-West, die eine überproportiona-le Kriminalitätsbelastung aufweisen. Durch die unterstützende Anwendung eines Videoüberwachungssystems, das europaweit erstmalig im öffentlichen Raum durch automatisierte Analysemodule (Verhaltensmustererkennung) ergänzt wird, wird eine schnelle Hilfe im Gefahrenfall ermöglicht, sollen Straftaten reduziert und zugleich das Sicherheitsgefühl der Bürgerschaft verbessert werden.
Politischer BeschlussInformationsvorlage V450/2017 Beschlussvorlage V447/2017
BearbeitungsstandAm Vorplatz am Hauptbahnhof (Beibehaltung und Modernisierung der Video-technik) und im Bereich „Alter Messplatz“ wurde die Videoüberwachung bereits installiert.
Im Bereich „Breite Straße“ (von Paradeplatz, inclusive Marktplatz bis Neckartor) läuft die Installation aktuell.
Für den Bereich Fußgängerzone O7/P7 (sog. „Plankenkopf“) wird die Krimina-litätsbelastung Ende 2019 nochmals überprüft und sodann entschieden, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Installation vorliegen.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheSicherheit / Ordnung
KostenCa. 880.000 €
VIDEOÜBERWACHUNG IM ÖFFENTLICHEN RAUM: MODERNISIERUNG UND AUSBAU
KontaktFachbereich Sicherheit und OrdnungNils-Lennart [email protected] 293-9072
Innenstadt Neckarstadt-West
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Für die Besiedelung des Konversionsgeländes Spinelli ist ein Grundschulangebot erforderlich. Hierfür wurde eine Fläche in der Nachbarschaft zum derzeitigen Sportplatz des TV Käfertal reserviert. Aufgrund der zu erwartenden Einwohner-zahlen ist eine zweizügige Grundschule erforderlich. Hier ist es nach den vorlie-genden Berechnungen ausreichend, eine Außenstelle einer vorhandenen Grund-schule zu betreiben. Aufgrund der Erwartungen der künftigen Einwohnerinnen und Einwohner soll die Schule auf Spinelli einen Ganztagsbetrieb anbieten, der aufgrund der Stammschule in verbindlicher Form stattfinden wird.
Politischer BeschlussMaßnahmenbeschluss am 26.06.2018 (Beschlussvorlage V244/2018)
BearbeitungsstandDerzeit laufen die abschließenden verwaltungsinternen Abstimmungen. Im Anschluss kann die Beschlussfassung zur Einrichtung einer Außenstelle nach dem Schulrecht erfolgen. Sobald diese vom Land genehmigt ist, kann mit den Planungen für den konkreten Schulbau (insbesondere Architektenwettbewerb) begonnen werden. Die Außenstelle soll möglichst zum Schuljahr 2023/2024 ihren Betrieb aufnehmen.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Bildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten können erst nach Abschluss der Planung genannt werden.
SPINELLI – NEUBAU EINER GRUNDSCHULE
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
Käfertal Feudenheim
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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Für das neue Wohnquartier am Rande von Käfertal und Feudenheim ist ein Rahmenplan erstellt worden (Gemeinderatsbeschluss im Oktober 2018), der anschließend als Grundlage für die weitere städtebauliche Konkretisierung und die Bauleitplanung dient. Für den Bereich Wingertsbuckel ist ein städtebaulicher Ideenwettbewerb für eine Wohnnutzung sowie ein Realisierungswettbewerb für einen städtischen Betriebshof durchgeführt worden. Die Umsetzung des Be-triebshofes ist derzeit politisch nicht gesichert. Anstelle des Betriebshofes ist eine Wohnnutzung in der Diskussion.
Politischer BeschlussBeschlussvorlagen V252/2014 und V562/2014 (Ideen und Realisierungswettbe-werb für die oben genannten Bereiche);Beschlussvorlage V482/2015, Aufstellungsbeschluss für das notwendige Bebau-ungsplanverfahren zur Baurechtschaffung; Beschlussvorlage V191/2017 (Leitentscheidung Grünzug und Städtebau)Beschlussvorlage V483/2018 Rahmenplan Spinelli
BearbeitungsstandDie Bürgerbeteiligung hierzu begann bereits 2013 über die Planungsgruppen, wurde im Wettbewerbsverfahren 2014/2015 fortgeführt und am 07.10 2017 sowie am 21.04.2018 mit zwei weiteren Bürgerinformationen/-beteiligungen fortgesetzt. Der Rahmenplan Spinelli ist im Oktober 2018 vom Gemeinderat verabschiedet worden. Ziel ist es, die Bebauungspläne bis Ende 2020 per Satzung zu beschlie-ßen, damit eine (Teil-)Realisierung bis zur BUGA 2023 ermöglicht wird (Städtebau ist Teil des Ausstellungskonzeptes).
Ziele01_Urbanität stärken04_Toleranz leben
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Mobilität / Verkehr / ÖPNV Wirtschaft / Arbeit Soziales / Senioren / Wohnen Bildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Sport / Freizeit / Kultur Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
Weitere Informationenwww.mannheim.de/de/stadt-gestalten/planungskonzepte/staedtebau- kaefertal-sued
STÄDTEBAU SPINELLI
KontaktFachbereich StadtplanungJens [email protected] 293-5603
Käfertal Feudenheim
BürgerbeteiligungFormellInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisFormelle Beteiligung nach BauGB.
Informelle Beteiligung durch öffentliche und nichtöffent-liche Beteiligungsveranstal-tungen (direkt für die Anwoh-nerschaft), siehe hierzu auch die Homepage im Link unter
„Weitere Informationen“
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Die Konversion von Franklin und Spinelli benötigen den Anschluss an die B38. Untersucht wird, wie diese unter Beibehaltung der Leistungsfähigkeit von einer Stadtautobahn zur Stadtstraße umgestaltet werden kann (z.B. Ingenieursmeile). Geprüft werden u.a. die verkehrliche Anbindung der Konversionsflächen, die Optimierung der Anschlüsse an Käfertal und Vogelstang, der teilweise Rückbau der Nebenfahrbahnen – dadurch Gewinnung von Bauland sowie Optimierungen für den nicht motorisierten Verkehr. Die Übernahme der Straßenbaulast durch die Stadt wird von Verwaltung und Regierungspräsidium Karlsruhe erörtert. Die nun vorliegende Verkehrsstudie wurde im Sommer 2018 vom Gemeinderat zustim-mend zur Kenntnis genommen.
Politischer BeschlussDer Grundsatzbeschluss wurde am 25.09.2018 vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.
BearbeitungsstandAuf Basis der Ergebnisse der Verkehrsstudie können die dafür erforderlichen Planungsleistungen beauftragt werden.
Ziele01_Urbanität stärken 02_Talente gewinnen 03_Unternehmen stärken
ThemenbereicheSicherheit / Ordnung Mobilität / Verkehr / ÖPNV Wirtschaft / Arbeit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenDie Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 47 Mio. €.
Weitere Informationenwww.mannheim.de/de/stadt-gestalten/planungskonzepte/entwicklungskorridor-b-38
UMGESTALTUNG B38
KontaktFachbereich StadtplanungJulia Deiß[email protected] 293-5605
KäfertalVogelstang
HinweisMittels visueller Darstellungen (Planzeichnungen, bildhafter Darstellungen der umgestalte-ten Straße, Broschüre als Faltplan) wurden Bürgerinnen und Bürger über das Vorhaben informiert. Fachplaner und Verwaltung standen für Anregungen und Fragen zur Verfügung.
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Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht für die Nachnutzung des Ge-meindezentrums Epiphanias.
Teilflächen und Gebäude des ehemaligen Gemeindezentrums werden nicht mehr kirchlich genutzt. Das denkmalgeschützte Gebäude-Ensemble der Epiphanias-kirche mit Vorplatz und Turm soll im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt und damit dauerhaft für den Stadtteil gesichert werden. Die übrigen Flächen sind für eine bauliche Neuentwicklung mit Wohnungsbau und sozialen Nutzungen vorgesehen.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss V252/2017:28.06.2017 Bezirksbeirat Feudenheim (Vorberatung)17.04.2018 Ausschuss für Umwelt und Technik (Beschlussfassung)
BearbeitungsstandKlärung der Kindertagesstättenentwicklung im Stadtteil erfolgt. Erarbeitung des konkreten Bebauungs- und Nutzungskonzepts auf der Grundlage des städtebau-lichen Ideenwettbewerbs und eines durchzuführenden vertiefenden Investo-renwettbewerbs. Darauf aufbauend Erstellung der Billigungsvorlage. Inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs (Planzeichnung und textliche Inhalte).
Ziele01_Urbanität stärken
Themenbereiche Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
BEBAUUNGSPLAN NR. 77.3.1 „BEREICH ZWISCHEN ANDREAS-HOFER-/ ARNDT- UND NADLERSTRASSE (EHEMALIGES GEMEINDEZENTRUM EPIPHANIAS)“ Kontakt
Fachbereich StadtplanungMarkus [email protected] 293-7779
Feudenheim
BürgerbeteiligungFormellInformell
BeteiligungsstufeInformieren
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Informelle Methode: Die Evan-gelische Kirche in Mannheim (EKMA) hat einen städte-baulichen Ideenwettbewerb durchgeführt und die Ergebnis-se öffentlich ausgestellt.
Bürger-beteiligungvorgesehen
39
Änderung der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 66.12, 66.12a und 66.12b. Schaf-fung von verbindlichem Bauplanungsrecht für ein Gewerbegebiet. Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel und Spielhalle.
Das Zentrenkonzept gibt vor, dass die in ihm genannten zentrenrelevanten Ein-zelhandelssortimente dem Handel in der Innenstadt und in den Stadtteilzentren vorbehalten bleiben sollen. Diese Sortimente sollen daher aus nicht zentralen Lagen, z.B. Gewerbegebieten an Stadträndern ferngehalten werden, um die Nah-versorgung der Bevölkerung langfristig nicht zu gefährden.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V332/2011) am 12.07.2011 im Ausschusses für Umwelt und TechnikBilligungsbeschluss (V585/2014) am 02.12.2014 Ausschusses für Umwelt und Technik
BearbeitungsstandSatzungsvorlage wird erstellt.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
BEBAUUNGSPLAN NR. 66.12.1 (EHEM. NR. 66.15) „GEWERBEGEBIET FRIEDRICHSFELD“
KontaktFachbereich StadtplanungMarkus [email protected] 293-7779
Friedrichsfeld
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte vom 12.12.2014 bis 23.01.2015.Die Beteiligung der Öffent-lichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolgte vom 19.12.2014 bis 23.01.2015. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) erfolg-te vom 22.05. bis 25.06.2018.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Umsetzung des 2. Bauabschnitts an der Schule. Dieser umfasst den Neubau der Mensa und der Sporthalle.
Politischer BeschlussMaßnahmenbeschluss am 26.06.2018 (Beschlussvorlage V244/2018)
BearbeitungsstandDie Maßnahme wird über das 100 Mio. Euro-Programm finanziert Der Baubeginn ist für die Sommerferien 2019 vorgesehen. Entsprechend der Planungen ist von einer Inbetriebnahme im Jahr 2022 auszugehen.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Bildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit
KostenFür die Maßnahme wurden im Rahmen der Beschlussfassung ca. 8,6 Mio. € zur Verfügung gestellt.
GRETJE-AHLRICHS-SCHULE: NEUBAU MENSA UND SPORTHALLE2. BAUABSCHNITT
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
Gartenstadt
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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Sowohl die Gebäude der Alfred-Delp-Schule als auch der Waldschule sind baulich marode. Für beide Standorte ist aus baulicher Sicht eine Sanierung/Außerordent-liche Instandsetzung bzw. ein Ersatzneubau erforderlich.
Innerhalb des Planungsauftrags soll geprüft werden, ob beide Schulen im Rahmen einer Schulentwicklung auf einem gemeinsamen Areal errichtet werden können. Für die Alfred-Delp-Schule soll dies verbunden werden mit der Überführung der Schule in einen Ganztagsbetrieb. Bei der Waldschule ist der Ganztagsbetrieb da-von abhängig, dass das Land die vorgesehene Gesetzesänderung vornimmt. Die derzeitige Gesetzeslage lässt es nur zu, eine weiterführende Schule im Ganztags-betrieb als Schulversuch zu führen. Dies hat zur Folge, dass der Schulträger die entsprechenden Mehraufwendungen komplett zu tragen hat.
Politischer BeschlussPlanungsauftrag am 26.06.2018 (Beschlussvorlage V244/2018).
BearbeitungsstandDerzeit gilt es die interne Willensbildung der beiden Schulen abzuwarten. In Abhängigkeit der Rückmeldung sind die Planungen zu gestalten. Hier gilt es auch zu berücksichtigen, ob das Schulgesetz auch bei weiterführenden Schulen den Ganztagsbetrieb als Regelbetrieb zulässt.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Bildung / Wissenschaft Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit
KostenKosten können erst nach Abschluss der Planungen benannt werden.
ALFRED-DELP UND WALDSCHULE: STANDORTPRÜFUNG IM RAHMEN VON NEUBAUVORHABEN
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
Gartenstadt
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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Umfassende Erneuerung der Infrastruktur in Zusammenarbeit zwischen Stadt Mannheim, rnv GmbH und MVV Energie AG. Erneuert werden Leitungen, Schienen, Fahrleitungsmaste, Haltestellen, Ober-flächen, Mobiliar, Beleuchtung, u. a.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V157/2016
BearbeitungsstandDie Maßnahme befindet sich seit März 2017 in der baulichen Umsetzung. Bauende wird im Frühjahr 2019 sein.
Ziele01_Urbanität stärken 03_Unternehmen stärken 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheMobilität / Verkehr / ÖPNV Wirtschaft / Arbeit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenMaßnahmegenehmigung über rund 29 Mio. € liegt vor.
Weitere Informationenwww.mannheim-planken.de
UMBAU PLANKEN
KontaktFachbereich TiefbauOliver [email protected] 293-7784
Innenstadt
BürgerbeteiligungFormellInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisFormelle Beteiligung: Bei der RNV Maßnahme wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Informelle Beteiligung: Mehrere Bürgerinformati-onsveranstaltungen sowie regelmäßiger Jour fixe mit dem Einzelhandel.
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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Neubau einer Stadtbibliothek und einer Tiefgarage auf N2 und Neugestaltung des Dalbergplatzes.
Politischer BeschlussBeschlussvorlagen V584/2017 und V583/2018
BearbeitungsstandIm Jahr 2019 wird ein Architektenwettbewerb für den Neubau der Stadtbibliothek und der Tiefgarage sowie die Neugestaltung des Dalbergplatzes stattfinden. Der Baubeginn ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
Ziele01_Urbanität stärken 02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 06_Kreativität stärken
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Bildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Sport / Freizeit / Kultur
KostenKostenschätzung aus 2017 rund 33 Mio. € (Anteil Stadtbibliothek, ohne Tiefgarage und Neugestaltung Dalbergplatz)
NEUBAU STADTBIBLIOTHEK AUF N 2
KontaktFachbereich BildungDr. Bernd Schmid-Ruhebernd.schmid-ruhe @mannheim.de0621 293-8930
Innenstadt
BürgerbeteiligungFormell Informell
BeteiligungsstufeInformieren
HinweisIm Rahmen der Erarbeitung der neuen Bibliothekskonzeption wurden seit 2014 Beteiligungs-maßnahmen in verschiedenen Formaten wie Workshops, Befragungen, Veranstaltungs-reihen usw. durchgeführt.
Vor Auslobung des Architek-tenwettbewerbs wird eine informelle Bürgerbeteiligung als Bürgerinformationsveran-staltung im 2. Quartal 2019 stattfinden.
Außerdem erfolgen die for-melle Bürgerbeteiligung nach Bau-Gesetzbuch sowie vor und während der Baumaßnahme die frühzeitige Information von Bürgerschaft, Handel und Gewerbe.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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An der Johannes-Kepler-Schule werden die baulichen Maßnahmen durchgeführt, die für den weiteren Betrieb als Gemeinschaftsschule erforderlich sind. Diese Maßnahmen werden verknüpft mit der erforderlichen Brandschutzsanierung sowie der Sanierung der Sandsteinfassade.
Politischer BeschlussMaßnahmenbeschluss am 26.06.2018 (Beschlussvorlage V244/2018)
BearbeitungsstandDie Maßnahme wurde zur Förderung nach dem 2. Kapitel des Kommunalinvestiti-onsförderungsgesetzes angemeldet. Eine Entscheidung über den Antrag ist noch nicht erfolgt. Da ein Maßnahmenbeginn erst nach Entscheidung zulässig ist, muss die Entscheidung des Landes abgewartet werden.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Bildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit
KostenDerzeit ist von Kosten in der Größenordnung von ca. 10,8 Mio. € auszugehen, wovon 8,465 Mio. € im Haushalt bzw. der Finanzplanung berücksichtigt sind.
JOHANNES-KEPLER-SCHULE: BAUMASSNAHME IM RAHMEN DER GEMEINSCHAFTSSCHULE
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
Innenstadt
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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Für das zweizügige Gymnasium wird der erste Bauabschnitt der Brandschutz-sanierung und eine außerordentliche Instandsetzung geplant.
Politischer BeschlussB-Vorlage 138/2017 und 244/2018
BearbeitungsstandDie Planungen stehen kurz vor dem Abschluss. Sobald die Ergebnisse vorliegen, kann der Maßnahmenbeschluss in die Gremien eingebracht werden. Ergänzend ist darauf zu verweisen, dass die Maßnahme zum 2. Kapitel des Kommunalinves-titionsförderungsgesetz angemeldet wurde. Bis zur Entscheidung des Landes ist eine bauliche Umsetzung förderschädlich.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Bildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten können erst nach Abschluss der Planungen benannt werden.
ELISABETH-GYMNASIUM:PLANUNG BRANDSCHUTZ UND AUSSER-ORDENTLICHE INSTANDSETZUNG
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
Innenstadt
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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Das Vorhaben „Aufwertung Grünanlagen Innenstadt“ gliedert sich in die drei Gärten Lameygarten, Lauersche Gärten und Scipiogarten auf. Im Rahmen der Bearbeitung sollen die zum Teil vergreisten Grünstrukturen durch gezielte Ent-nahme und Neupflanzung von Gehölzen und Stauden aufgewertet und dadurch auch besser einsehbar werden. Die Spielplätze sollen durch Einbau neuer Spielge-räte und teilweise durch Umstrukturierung erneuert werden. Veraltetete Zäune an Pflanzflächen werden zurückgebaut. Zur Verbesserung der Rasenfläche in den Lauerschen Gärten ist vorbehaltlich der Finanzierungsmöglichkeit ab 2020 der Einbau einer Bewässerungsanlage angedacht. Insgesamt sollen die Anlagen attraktiver, sicherer und zeitgemäß gestaltet werden.
Politischer BeschlussIm Rahmen der Etatberatungen 18/19 wurden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
BearbeitungsstandDie Arbeiten vor Ort wurden nach erfolgter Vergabe Ende Dezember 2018 mit dem Vorbereiten der Pflanzflächen begonnen. Einzelne Maßnahmen wie Gehölz-rodung und Abbau von Zäunen wurden bereits im Vorfeld stadtintern umgesetzt. Zur Wiederaufnahme der Arbeiten im neuen Jahr wird mit dem Austausch der Bänke und Müllbehälter begonnen. Es folgen im Frühjahr die Neupflanzungen sowie die Umgestaltung der Spielplätze.
Ziele01_Urbanität stärken 06_Kreativität stärken
ThemenbereicheSicherheit / Ordnung Soziales / Senioren / Wohnen Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen Integration / Migration / Teilhabe
Kosten775.000 € insgesamt
AUFWERTUNG GRÜNANLAGEN INNENSTADT
KontaktFachbereich Grünflächen und UmweltCarl Schü[email protected] 293-7388
Innenstadt
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisEs hat Bürgerinformationsan-gebote des Planers und der Stadt direkt vor Ort jeweils in den Lauerschen Gärten, im Scipiogarten und im Lameygar-ten gegeben. Die Anmerkun-gen wurden bei der weiteren Bearbeitung der externen Landschaftsarchitektin berück-sichtigt.
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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Gestaltung des Quartiersplatzes im südlichen Bereich des Quadrates T4, der im Zuge der Entwicklung der Quadrate T4 und T5 entsteht. Die Gestaltung beinhaltet den Bereich eines öffentlichen Platzes samt angrenzender Verkehrsflächen mit Baumpflanzungen/Begrünung sowie die Außenfläche des neuen Kindergartens.
Politischer Beschluss „Wohnbauentwicklung der Quadrate T4/T5“
GR-Beschluss vom 01.10.2013 (BV Nr. V418/2013) Genehmigung des Stadtbaulichen Entwurfs Genehmigung der Erschließungsmaßnahmen
GR-Beschluss vom 11.12.2017 (BV Nr. V548/2017) Zustimmung zu der Gestaltung des Quartiersplatzes Genehmigung der zusätzlichen Kosten zur Realisierung des Projektes
BearbeitungsstandDie Platzgestaltung T4 einschließlich des KITA-Außenbereichs wird auf Basis des gemeinsam ausgewählten Konzeptes weiter entwickelt. Die Vorplanung befindet sich in der Abstimmung. Die Entwursplanung wird im BBR und im AUT vorgestellt.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Gesamtabwicklung der Erschließungsmaß-nahmen für die Wohnbauentwicklung der Quadrate T4 und T5 (Projekt T4/T5)
Das Planungsbüro Cappatti Staubach hat den Gestaltungswettbewerb gewonnen. Auf Basis dieses Konzeptes wird zurzeit die Entwurfsplanung erarbeitet.
Ziele01_Urbanität stärken 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheSoziales / Senioren / Wohnen Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
PLATZGESTALTUNG T4
KontaktFachbereich Bau- und ImmobilienmanagementMichael [email protected] 293-6244
Innenstadt
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisAuf Grundlage der durchge-führten Machbarkeitsstudie mit Bürgerbeteiligung sowie nachfolgender Optimierung und Auswahl in einem Empfeh-lungsgremium, mit Bürger- und Stadtteilvertretern, wurde ein Konzept für die Gestaltung des Quartiersplatzes entwickelt.
Bei der weiteren Planung auf Basis des gemeinsam ausge-wählten Konzeptes werden weiterhin die Bürger/Bürger-vertreter einbezogen.
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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Der Spielplatz befindet sich im Stadtteil Jungbusch. Er ist ein wichtiger öffentli-cher Spielplatz und Treffpunkt.Veraltete Spielgeräte, die der Verkehrssicherheit nicht mehr entsprechen, werden gegen neue, attraktivere Spielgeräte ausgetauscht. Der Spielplatz soll für alle Altersgruppen zeitgemäß umgestaltet werden.
Politischer BeschlussDer Spielplatz Beil- und Böckstraße ist Bestandteil des Spielplatzkonzeptes der Stadt Mannheim.
BearbeitungsstandDas Projekt befindet sich in der Vorplanung.
Ziele01_Urbanität stärken 06_Kreativität stärken
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Kinder / Jugend / Familie / GesundheitStadtplanung / Stadtentwicklung / BauenSport / Freizeit / KulturUmwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
SANIERUNG SPIELPLATZ BEIL- UND BÖCKSTRASSE
KontaktFachbereich Grünflächen und UmweltIna Groß[email protected] 293-7354
Innenstadt
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisAbstimmung eines Beteili-gungskonzeptes mit Stadt-teilakteur/innen. Zentrale und dezentrale Angebote zur Erarbeitung von Bedarfen und Anliegen vor Ort und in Einrichtungen in direkter Nachbarschaft.
Beteiligungsangebote haben im Quartier stattgefunden.Abstimmung des Planentwurfs Winter 2019/2020
Vorgesehene Realisierung 2021/2022
Bürger-beteiligungvorgesehen
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BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
- BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Bürger-beteiligungvorgesehen
Durch den Bebauungsplan Nr. 11.42 „Fortentwicklung eines Teilbereichs der In-nenstadt Mannheims durch Ausschluss unerwünschter Nutzungen“ wird seit dem 08.06.2006 die Art der baulichen Nutzung in der Innenstadt geregelt. Durch die Reglementierung unterschiedlicher Formen von Vergnügungsstätten und be-stimmter gewerblicher Nutzungen soll die Qualität der Innenstadt als Wohn- und Geschäftsstandort gesichert und gefördert werden. In Teilen der Innenstadt hat sich zwischenzeitlich ein über die in diesem Bebauungsplan getroffenen Festset-zungen hinausgehender Regelungsbedarf ergeben. Die betroffenen Festsetzun-gen sollen dementsprechend geändert werden:
Regulierung von Wettbüros, Ausweitung der Zulässigkeit von Wohnnutzung in der Innenstadt in Teilberei-
chen und Ausschluss von Holzkohle-Grillrestaurants in der Umgebung des Markplatzes.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V222/2018) am 10.07.2018 (Ausschuss für Umwelt und Technik)
BearbeitungsstandErstellung der Billigungsvorlage. Inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfs (Planzeichnung und textliche Inhalte).
Ziele01_Urbanität stärken
Themenbereiche Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
BEBAUUNGSPLAN NR. 11.42.1 „FORTENTWICKLUNG EINES TEILBEREICHS DER INNENSTADT MANNHEIMS DURCH AUSSCHLUSS UNERWÜNSCHTER NUTZUNGEN, 1. ÄNDERUNG“ Kontakt
Fachbereich StadtplanungJulia [email protected] 293-7295
Innenstadt
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Für das Kulturhaus Käfertal wurde ein Gesamtsanierungskonzept erstellt. Damit wird das Gebäude an die neuesten Anforderungen an Technik und Ausstattung, sowie den als notwendig gesehenen baulichen Veränderungen aus Sicht des Nutzers, angepasst.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V343/2016 am 29.09.2016 im Ausschuss für Umwelt und Tech-nik (Maßnahmengenehmigung)
Beschlussvorlage V386/2017 am 12.09.2017 im Ausschuss für Umwelt und Technik (Maßnahmenerweiterung 1)
Beschlussvorlage V136/2018 am 17.04.2018 im Ausschuss für Umwelt und Technik (Maßnahmenerweiterung 2)
BearbeitungsstandBaubeginn erfolgte im Dezember 2017. Die Gesamtfertigstellung ist bis Ende 2019 vorgesehen.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
Kosten2,384 Mio. €
KULTURHAUS KÄFERTAL
KontaktFachbereich Bau- und ImmobilienmanagementAnna-Katharina Fliethanna-katharina.flieth @mannheim.de0621 293-5902
Käfertal
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Die Entstehung des neuen Wohngebietes auf der Konversionsfläche Franklin Village erfordert den Neubau einer vierzügigen verbindlichen Ganztagsschule mit Doppelturnhalle.
Das Gebäude soll in Holzbauweise errichtet werden um das Element des grünen Stadtteils in der Gestaltung als grüne Schule aufzugreifen, für die Entwurfsfin-dung wurde ein nichtoffener Planungswettbewerb als Realisierungswettbewerb ausgelobt.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V389/2018 in Verbindung mit Beschlussvorlage V244/2018
BearbeitungsstandDie Planung wurde mit der genannten Vorlage beschlossen. Das Wettbewerbsver-fahren wurde im Dezember 2018 eingeleitet, die bauliche Umsetzung ist ab 2020 geplant. Die Inbetriebnahme des Neubaus ist zum Schuljahr 2022/23 vorgesehen.
Derzeit laufen parallel die Planungen für die Interimnutzung der ehemaligen Elementary School als dreizügige Grundschule mit Ganztagsbetrieb ab Schuljahr 2019/20, um den Schulbetrieb sicherzustellen.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Bildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenDas derzeitige Budget beträgt 17 Mio. €. Die genauen Kosten können erst nach Abschluss der Planungen beziffert werden.
BENJAMIN-FRANKLIN-SCHULE: NEUBAU EINER GANZTAGSGRUNDSCHULE MIT DOPPELTURNHALLE
Käfertal
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Käfertal Zentrum“ ist eine gestalterische und funktionale Aufwertung des Stempelparks als zentrale und wichtige Grünanlage im Stadtteil geplant, ohne dabei den Charakter dessen grundlegend zu verändern. Durch behutsame Maßnahmen soll die Aufenthalts-qualität nachhaltig verbessert und funktionale Einrichtungen und Bereiche zeitge-mäß modernisiert werden. Die Maßnahme ist eingebettet in die Ansiedlung eines Vollversorgers, die Sanierung des Kulturhauses und den Umbau der Mannheimer Straße.
Politischer BeschlussEin konkreter Maßnahmenbeschluss steht noch aus. Im Rahmen der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Käfertal Zentrum“ (Beschlussvorlage 153/2011) wurde die Umgestaltung des Stempelparks aber bereits als Teilmaßnah-me beschrieben und vom Gemeinderat genehmigt.
BearbeitungsstandZur Aufwertung des Stempelparks bekamen die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines zweistufigen „World Cafe“-Formats die Möglichkeit, Ideen und Wünsche für die Parkanlage und die Nutzung einzubringen. Die Veranstaltungen fanden am 20.06. und 27.09.2018 statt. Die Ideen flossen in die Konzepte von vier beauftragten Planungsbüros ein. Eine Jury entschied am 10.10.2018, welches Konzept als Grundlage für die weitere Ausführungsplanung dienen soll. Die Um-gestaltung des Parks soll im September 2019 beginnen und voraussichtlich im Mai 2020 abgeschlossen sein.
Ziele01_Urbanität stärken 06_Kreativität stärken 07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheUmwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenKosten derzeit noch nicht bekannt, da abhängig vom späteren Gestaltungskon-zept. Im Haushalt stehen in den Jahren 2017/2018 rund 1 Mio. € zur Verfügung.
Weitere Informationenwww.mannheim-gemeinsam-gestalten.de
UMGESTALTUNG STEMPELPARK
KontaktFachbereich StadtplanungBenjamin Schumacherbenjamin.schumacher @mannheim.de0621 293-7907
Käfertal
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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Mit dem Abzug der US-Streitkräfte aus Mannheim wurde das Areal der ehemals größten amerikanischen Wohnsiedlung in Deutschland für eine zivile Nachfolge-nutzung freigegeben. Eine bis dahin von der städtebaulichen Entwicklung gänzlich ausgeschlossene und rund 155 ha große Fläche kann nun wieder in das Stadtgefü-ge integriert und ein neues, eigenständiges Stadtquartier geschaffen werden. Als einer der zentralen Wohnungsbauschwerpunkte in Mannheim mit künftig bis zu 9.000 Menschen, stärkt diese Entwicklung die Bedeutung Mannheims als zentra-ler Wohnstandort in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Politischer BeschlussFörmliche Festlegung des Sanierungsgebietes durch Beschlussvorlage V622/2015.Mit Beschlussvorlage V120/2016 wurde die Durchführung wesentlicher Bau- und Ordnungsmaßnahmen der Sanierungsmaßnahme gem. § 146 Abs. 3 BauGB der MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH (MWSP) übertragen und eine ent-sprechende vertragliche Vereinbarung hierüber geschlossen.
BearbeitungsstandNach umfangreichen Rückbauarbeiten im Sanierungsgebiet im Bereich Franklin Mitte bis Ende 2017, laufen nun die ersten Erschließungsmaßnahmen auf dem Areal. Die Baureifmachung des Areals soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Dar-über hinaus wurde mit der Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden (z.B. ehem. Offizierssiedlung) sowie ersten Neubaumaßnahmen durch Investoren begonnen.
Ziele01_Urbanität stärken 02_Talente gewinnen 03_Unternehmen stärken 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 06_Kreativität stärken 07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Sicherheit / Ordnung Mobilität / Verkehr / ÖPNV Wirtschaft / Arbeit Soziales / Senioren / Wohnen Bildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Sport / Freizeit / Kultur Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenKostenbeteiligung der Stadt in Höhe von 10 Mio. € an den Bau- und Ordnungs-maßnahmen gemäß vertraglicher Vereinbarung mit der MWSP. Zuschuss über die Städtebauförderung: 60% bzw. 6 Mio. €.
Weitere Informationenwww.konversion-mannheim.de/franklin-factory
SANIERUNGSGEBIET BENJAMIN FRANKLIN VILLAGE
KontaktFachbereich StadtplanungRainer [email protected] 293-7859
Käfertal
BürgerbeteiligungFormellInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisFormelle Beteiligung im Rah-men des Bebauungsplanver-fahrens gemäß Vorgaben des Baugesetzbuches.
Unter dem Titel Franklin Factory werden verschiede-ne Formate der informellen Beteiligung angeboten. Sie bestehen aus einem Mix von Besichtigungen, Vorträgen und Workshops mit Begleitveran-staltungen aus den Bereichen Musik und Kultur.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht für den zentralen Bereich Teil der Konversionsflächen Benjamin Franklin Village, Sullivan Barracks und Funari Bar-racks. Auf dem gesamten Konversionsareal soll ein eigenständiges Stadtquartier für rund 9.000 Einwohner entstehen.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V156/2014) am 08.04.2014 im Ausschuss für Umwelt und Technik.Billigungsbeschluss ( V008/2016) am 19.04.2016 im Ausschuss für Umwelt und Technik.
BearbeitungsstandDer Entwurf des Bebauungsplans wurde in 2015 erarbeitet und lag bereits zwei-mal öffentlich aus. Nach der ersten Offenlage vom 05.02. bis 11.03.2016 wurde der Entwurf überarbeitet und lag danach im Zeitraum 01.09. bis 02.10.2017 erneut öffentlich aus. Im Anschluss daran wurden erneut Änderungen vorgenommen. Der Entwurf des Bebauungsplans befand sich daher vom 20.10. bis zum 27.10.2017 in der erneuten, eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit. Auf-grund weiterer Konkretisierungen und Planergänzungen in Teilbereichen wird der Entwurf des Bebauungsplan voraussichtlich in 2019 erneut öffentlich ausgelegt.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheMobilität / Verkehr / ÖPNV Wirtschaft / Arbeit Soziales / Senioren / Wohnen Bildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Sport / Freizeit / Kultur Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenKostenübernahme durch die MWSP für die Herstellung der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen. Langfristig Anstieg der Unterhaltungskosten.
BEBAUUNGSPLAN NR. 71.47 „FRANKLIN MITTE“
KontaktFachbereich StadtplanungJohanna [email protected] 293-5604
Käfertal
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch – BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszent-rum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte vom 24.11.2014 bis 05.01.2015, die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) vom 05.02. bis 11.03.2016.
Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolgte vom 01.09. bis 02.10.2017, eine erneute, eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) vom 20.10. bis 27.10.2017.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Unter dem Titel „FRANKLIN Factory“ finden seit 2014 verschiedene Beteiligungs-formate auf FRANKLIN statt: Mix aus Besichtigungen, Vorträgen, Workshops – zusammen mit Musik und Performance.
In der ehemaligen Elementary School auf FRANKLIN werden an diesen offenen Abenden Bürgerinnen und Bürger über die Entwicklung des Areals durch die städ-tische Entwicklungsgesellschaft MWSP informiert.
Politischer BeschlussDer Unterausschuss Konversion der Stadt Mannheim begleitet den Konversions-prozess und wird durch die MWSP und die Stadtverwaltung über die Entwicklun-gen auf den Flächen informiert.
Bearbeitungsstand2017 sind bereits die ersten Bewohner auf FRANKLIN eingezogen.2018 haben umfangreiche Baumaßnahmen der Investoren begonnen. Durch die MWSP werden Abbruch- und Erschließungsarbeiten finalisiert und Grünarbeiten begonnen.
Ziele01_Urbanität stärken 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 06_Kreativität stärken 07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Mobilität / Verkehr / ÖPNV Wirtschaft / Arbeit Bildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Sport / Freizeit / Kultur Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen Soziales / Senioren / Wohnen
KostenIm Rahmen der Mittel der MWSP für die Quartiersentwicklung von FRANKLIN
FRANKLIN FACTORY
KontaktMWS Projektentwicklungs-gesellschaft mbHLaura [email protected] 3096-900
Käfertal
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeAnhören
HinweisDie Beteiligungsreihe läuft seit 2014. Auch in 2019 wird es wieder zwei Veranstaltungen geben.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung des Wohnquartiers FRANKLIN hin zu einem inklusiven seniorengerechten Quartier. Dieser Zielsetzung folgend, werden für das neu entstehende Quartier passgenaue und bedarfsgerechte Strukturen der ambulanten Pflege und Unterstützung für ältere Menschen entwickelt. Den Menschen im Quartier soll ermöglicht werden, ein selbstbestimmtes Leben in ihrer eigenen Wohnung zu führen.
Bestandteile des Vorhabens sind: Schaffung der Voraussetzungen für ambulante Versorgungssicherheit in privatem Wohnraum im Quartier für ältere pflegebedürftige Personen Aufbau nachbarschaftlicher Strukturen und bürgerschaftlichen Engagements Beratungsangebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige Entwicklung von Begegnungsmöglichkeiten in einem Quartierszentrum
Politischer BeschlussBei dem Vorhaben handelt es sich um ein Konzept, das im Rahmen des Ideen-wettbewerbes „Quartier 2020 – Gemeinsam.Gestalten“ des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg ausgezeichnet wurde. Mit der Beschlussvorlage V314/2017 unterstützte der Gemeinderat die Teilnahme am Ideenwettbewerb.
BearbeitungsstandProjektauftakt im September 2018
Ziele01_Urbanität stärken 04_Toleranz leben 07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheSoziales / Senioren / Wohnen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
Weitere Informationenhttps://franklin-mannheim.de/quartier/quartier-2020
FRANKLIN – SCHAFFUNG AMBULANTER VERSORGUNGSSTRUKTUREN FÜR ÄLTERE MENSCHEN IM NEU ENTSTEHENDEN STADTTEIL
KontaktFachbereich Arbeit und SozialesAndreas [email protected] 293-3436
Käfertal
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisInformationsveranstaltungen, Kommunikation in Presse oder auf Online-Plattform, Zukunftswerkstatt/Konzept-entwicklung
Bürger-beteiligungvorgesehen
57
Das Gelände des ehemaligen General Electric (GE)-Werks soll revitalisiert und neu geordnet werden. Dazu ist voraussichtlich eine infrastrukturelle Neuerschlie-ßung erforderlich. Durch den Bebauungsplan soll Einfluss auf die zukünftigen Nutzungen genommen werden; Zielvorstellung ist weiterhin eine gewerbliche Nutzung. Für die Umgebung und den Stadtteil unverträgliche Nutzungen sollen ausgeschlossen werden. Eine Teilfläche des Plangebiets wird bereits jetzt durch das Nationaltheater Mannheim für das „Tanzhaus“ genutzt. Die Fläche soll lang-fristig für diese Nutzung zur Verfügung stehen und zudem ein neu zu schaffendes Zentrallager des Nationaltheaters aufnehmen. Bei dem Industrieareal handelt es sich um eine derzeit nahezu vollständig versiegelte Fläche. Bei der Neuordnung der Fläche soll den Belangen des Umweltschutzes und insbesondere des Stadtkli-mas Rechnung getragen werden.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V149/2018) am 17.04.2018 (Ausschuss für Umwelt und Technik) und 03.05.2018 (Gemeinderat)
BearbeitungsstandErstellung der Billigungsvorlage. Inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfs (Planzeichnung und textliche Inhalte).
Ziele01_Urbanität stärken 03_Unternehmen stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
BEBAUUNGSPLAN NR. 71.55 „EHEMALIGE TURBINENFABRIK“
KontaktFachbereich StadtplanungJulia [email protected] 293-7295
Käfertal
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht für ein Wohngebiet.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V156/2014) am 08.04.2014 Ausschuss für Umwelt und Technik.Der Beschluss wurde für das gesamte Gebiet Benjamin-Franklin Village mit Funari Barracks und Sullivan Barracks gefasst.
BearbeitungsstandErstellung der Billigungsvorlage. Inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfs (Planzeichnung und textliche Inhalte).
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKostentragung durch die MWSP
BEBAUUNGSPLAN NR. 71.53 „FUNARI-NORD, TRAUMHAUSGEBIET“
KontaktFachbereich StadtplanungMarkus [email protected] 293-7779
Käfertal
BürgerbeteiligungFormellInformell
BeteiligungsstufeAnhören
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte vom 24.11.2014 bis 05.01.2015.
Die informelle Bürgerbeteili-gung ist abgeschlossen. Im Rahmen der Gesamtent-wicklung auf den ehemaligen Kasernenflächen wurden umfangreiche informelle Betei-ligungsangebote durch die mit der Entwicklung beauftragte MWSP durchgeführt.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht durch Aufstellung eines Bebau-ungsplans zur Sicherung der differenzierten Gewerbestruktur.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V387/2017) am 12.09.2017 im Ausschuss für Umwelt und Technik
BearbeitungsstandErstellung der Billigungsvorlage. Inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfs (Planzeichnung und textliche Inhalte).
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
BEBAUUNGSPLAN NR. 71.5.1 „GEBIET ZWISCHEN DER RÜDESHEIMER STRASSE, DER NEUSTADTER STRASSE, DER WACHENHEIMER STRASSE SOWIE DER STRASSE ,AM AUBUCKEL‘“ Kontakt
Fachbereich StadtplanungOliver [email protected] 293-7307
Käfertal
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Stadtteilbüro und im Internet.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Schaffung von verbindlichem Planungsrecht für Teile der ehemaligen Sullivan Barracks für ein Wohngebiet.
Auf dem gesamten Konversionsareal soll ein eigenständiges Stadtquartier für rund 9.000 Einwohner entstehen.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V156/2014) am 08.04.2014 im Ausschuss für Umwelt und Technik.Billigungsbeschluss (V425/2018) am 27.09.2018 im Auschuss für Umwelt und Technik.
BearbeitungsstandIm Anschluss an den Billigungsbeschluss erfolgte die formelle Beteiligung der Öf-fentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffent-licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 15.10. bis zum 16.11.2018. Aufgrund kleinteiliger Änderungen ist eine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit geplant.Der Satzungsbeschluss soll im Ausschuss für Umwelt und Technik am 26.03.2019 vorberaten und im Gemeinderat am 09.04.2019 gefasst werden.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheSoziales / Senioren / Wohnen Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Sport / Freizeit / Kultur Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenKostenübernahme durch die MWSP für die Herstellung der öffentlichen Verkehrs-flächen und Grünflächen. Langfristig Anstieg der Unterhaltungskosten.
BEBAUUNGSPLAN NR. 71.51 „SULLIVAN“
KontaktFachbereich StadtplanungChristian Preuß[email protected] 293-5602
Käfertal
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch –BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszent-rum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte vom 24.11.2014 bis 05.01.2015.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht für Teile des ehemaligen Benja-min Franklin Village für ein Gewerbegebiet und Sondergebiet Einzelhandel.
Auf dem gesamten Konversionsareal soll ein eigenständiges Stadtquartier für rund 9.000 Einwohner entstehen.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V156/2014) am 08.04.2014 im Ausschuss für Umwelt und Technik.
BearbeitungsstandInhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs (Planzeichnung und text-liche Inhalte).
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheWirtschaft / Arbeit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKostenübernahme durch die MWSP für die Herstellung der öffentlichen Verkehrs-flächen und Grünflächen. Langfristig Anstieg der Unterhaltungskosten.
BEBAUUNGSPLAN NR. 71.50 „COLUMBUS QUARTIER“
KontaktFachbereich StadtplanungChristian Preuß[email protected] 293-5602
Käfertal
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch - BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszent-rum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte vom 24.11.2014 bis 05.01.2015.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Schaffung von verbindlichem Planungsrecht für Teile der ehemaligen Funari Barracks für ein Mischgebiet.
Auf dem gesamten Konversionsareal soll ein eigenständiges Stadtquartier für rund 9.000 Einwohner entstehen.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V156/2014) am 08.04.2014 im Ausschuss für Umwelt und Technik.Billigungsbeschluss (V302/2018) am 10.07.2018 im Auschuss für Umwelt und Technik.
BearbeitungsstandDie formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behör-den und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB lief im Zeit-raum vom 27.07. bis 07.09.2018. Im Zeitraum vom 24.10. bis zum 02.11.2018 wurde aufgrund geringfügiger Änderungen am Bebauungsplanentwurf anschließende eine erneute, eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans soll im Auschuss für Umwelt und Technik am 26.03.2019 vorberaten und am 09.04.2019 im Gemeinderat beschlos-sen werden.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheWirtschaft / Arbeit Soziales / Senioren / Wohnen Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKostenübernahme durch die MWSP für die Herstellung der öffentlichen Verkehrs-flächen und Grünflächen. Langfristig Anstieg der Unterhaltungskosten.
BEBAUUNGSPLAN NR. 71.42 „FUNARI“
KontaktFachbereich StadtplanungJohanna [email protected] 293-5604
Käfertal
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch - BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszent-rum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte vom 24.11.2014 bis 05.01.2015.Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB lief im Zeitraum vom 27.07. bis 07.09.2018.
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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Der Bau des Neuen Technischen Rathauses (NTR) im Glückstein-Quartier auf Baufeld 5 (Nähe Hauptbahnhof) wird das neue Bürogebäude für die ca. 700 im Collini-Center beschäftigten Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Der bautechnische Zustand des Collini-Centers, einhergehend mit den hohen Kosten einer General-sanierung des Gebäudes, unterstrich die Notwendigkeit eines Neubaus.
Die Stadt Mannheim hat daher beschlossen, das Technische Rathaus zu verlegen und hierfür durch die GBG Mannheim einen Neubau zu errichten. Der Beschluss wurde am 24.11.2015 vom Gemeinderat verabschiedet.
Die GBG wird als Bauträger das Bürogebäude planen, bauen und nach Fertigstel-lung an die Stadtverwaltung vermieten. Bis auf das Stadtarchiv werden alle im Collini-Center ansässigen Dienststellen in den Neubau einziehen.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V586/2015: Grundsatzentscheidung über den Neubau eines neuen Technischen Rathauses auf dem Baufeld 5 des Glückstein-Quartiers und die Nachnutzung des heutigen Technischen Rathauses „Collini-Center“.
BearbeitungsstandDer Generalübernehmer ist beauftragt, welcher sowohl die Bauausführung als auch die Ausführungsplanung für das Neue Technische Rathaus erbringt. Der Spatenstich hat im Juli 2018 stattgefunden.
Ziele01_Urbanität stärken 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
NEUES TECHNISCHES RATHAUS (NTR)
KontaktFachbereich Bau- und ImmobilienmanagementAnna-Katharina Fliethanna-katharina.flieth @mannheim.de0621 293-5902
Lindenhof
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Im Rahmen der Verlegung der Südtangente und der Feuerwache Mitte entsteht eine neue Fläche für Wohnen- und Gewerbe.
Politischer BeschlussGrundsatzbeschluss V155/2010, Maßnahmeerweiterung V602/2014.
BearbeitungsstandDie Neubaumaßnahmen durch Investoren sind in vollem Gang. Derzeit werden Stadtvillen und ein Parkhaus gebaut. In 2019 werden die Umbauarbeiten am ehe-maligen Lokschuppen/Werkstattgebäude weitergeführt. Die bauliche Umsetzung des Glücksteinparks ist abgeschlossen. Der 2. Bauabschnitt der Glücksteinallee wird derzeit realisiert. Bis Februar 2019 soll die nördliche Fahrbahn, bis Sommer/Herbst 2019 die Maßnahme abgeschlossen werden. Zur Planung des Lindenhof-platzes fand Ende 2017 ein Wettbewerb statt. 2018 wurden die Planungen konkre-tisiert. Bau: Herbst 2019 bis Frühjahr 2021.
Ziele01_Urbanität stärken 02_Talente gewinnen 03_Unternehmen stärken
ThemenbereicheMobilität / Verkehr / ÖPNV Wirtschaft / Arbeit Soziales / Senioren / Wohnen Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenKosten für die gesamte Infrastruktur rund 89 Mio. €, davon Bundes-/Landes-zuschüsse rund 60 Mio. €
Weitere Informationenwww.glueckstein-quartier.de
GLÜCKSTEINQUARTIER: ERSCHLIESSUNG UND PLATZGESTALTUNG
KontaktFachbereich TiefbauOliver [email protected] 293-7784
Lindenhof
BürgerbeteiligungFormell
HinweisBebauungsplanverfahren Nr. 43.19.
Keine informelle Bürgerbe-teiligung, jedoch wurden im Verlauf der Planungsphasen mehrere Bürgerinformations-veranstaltungen durchgeführt. Eine Information der Bürger-schaft erfolgte durch Presse und Flyer im Zuge der bauli-chen Umsetzung. Bebauungs-planverfahren Nr. 43.19
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht für ein bestehendes Wohngebiet.
Das Schwarzwaldviertel (Bereich zwischen Speyerer Straße, Belchenstraße und Schwarzwaldstraße) ist durch eine großzügige Villen- bzw. Bungalowbebauung auf großen Grundstücken mit hohem Grünanteil geprägt. Es soll als insgesamt hochwertiges Wohnquartier gesichert werden. Der Gebietscharakter soll bei-behalten werden. Gleichzeitig soll auch den veränderten Anforderungen an das Wohnen, den Wohnflächenbedarf und das Wohnumfeld Rechnung getragen werden.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V334/2016) am 19.07.2016 (Hauptausschuss mit Zuladung des Ausschusses für Umwelt und Technik und des Bezirksbeirats Lindenhof).Billigungsbeschluss (V380/2018) am 27.09.2018 (Ausschuss für Umwelt und Tech-nik).
BearbeitungsstandErstellung der Satzungsvorlage. Gegebenenfalls inhaltliche Anpassung des Bebau-ungsplans (Planzeichnung und textliche Inhalte) nach der Offenlage.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
Weitere Informationenwww.mannheim.de/de/stadt-gestalten/bauprojekte/verkehr-neubauprojekte
BEBAUUNGSPLAN NR. 43.21 „SCHWARZWALDVIERTEL“
KontaktFachbereich StadtplanungJochen Tö[email protected] 293-7782
Lindenhof
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte vom 29.08. bis 12.09.2016.
Die Beteiligung der Öffentlich-keit (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolg-te vom 19.10. bis 19.11.2018.
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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ERRICHTUNG EINES ACCELERATION CENTERS IN EINEM ANBAU DES MAFINEX TECHNOLOGIEZENTRUMS
KontaktFachbereich Wirtschafts- und StrukturförderungJürgen Mü[email protected] 293-3354
Im Rahmen der Gründungsförderung werden neue intensive Unterstützungs-angebote sogenannte Acceleratoren Programme angeboten. Die Programme bieten Vorgründungsprojekten zielgruppenorientiertes Coaching, Mentoring und Training an, mit dem Ziel, die Anzahl von High-Tech Gründungen zu steigern. Mit zwei nationalen und einem internationalen Acceleratoren Programm bietet Mannheim seit 2017 ein außergewöhnliches Unterstützungsangebot für technolo-gieorientierte Gründungen und die digitale Transformation in der Wirtschaft. Die räumliche Verortung dieser neuen Angebote wird in einem Anbau des MAFINEX Technologiezentrums mit rund 1.850 qm Bruttogeschossfläche erfolgen. Neben den Acceleratorenräumen soll ein Makerspace (Testwerkstatt) und eine Business Gastronomie enstehen. Das Investitionsvolumen wird auf 3,9 Mio. € veranschlagt. Das Land fördert die Errichtung des Acceleration Centers mit 1 Mio. € EU-Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE.
Politischer BeschlussMit B-Vorlage V586/2017 wurde die Verwaltung beauftragt, nach erfolgreicher Einwerbung von EU-Mitteln, das Projekt umzusetzen.
BearbeitungsstandMit Zuwendungsbescheid vom 20.07.2018 stellte das Land 1 Mio. € EU-EFRE Mittel zur Realisierung eines Acceleration Centers in einem Anbau des MAFI-NEX Technologiezentrums zur Verfügung. Im September wurde mit der Vorpla-nung des Objektes begonnen. Die Genehmigungsplanung soll bis Sommer 2019 vorliegen. Das Bauvorhaben soll planmäßig im März 2021 abgeschlossen und das Acceleration Center zum 01.04.2021 Inbetrieb genommen werden. Im Rahmen der regelmäßigen Informationen über die Entwicklung des Glückstein Quartiers wird die Bürgerschaft über den Fortgang des Projektes informiert.
Ziele03_Unternehmen stärken 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheWirtschaft / Arbeit
KostenInvestitionsvolumen ca. 3,9 Mio. € gefördert durch das Land mit EFRE Förder-mitteln in Höhe von 1 Mio. €.
Lindenhof
HinweisÜber die Baumaßnahme wird im Rahmen der regelmäßigen Informationen zur Entwick-lung des Glückstein Quartiers im Bezirksbeirat Lindenhof berichtet.
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Um den Bedarf nach einem Jugendtreff zu decken, ist die Errichtung eines Neu-baus im Stadtteil geplant. Nach Prüfung mehrerer Standorte wurde entschieden, den Neubau auf dem Grundstück des bestehenden Kinderhauses Luzenberg (Eltern-Kind-Zentrum an der Spiegelfabrik/Spiegelstraße) zu errichten. Geplant wird ein eingeschossiges Gebäude mit rund 200 qm Grundfläche und eigenstän-digem Zugang und autarkem Hausanschluss.
Politischer BeschlussDie Maßnahme wurde in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 09.03.2017 und am 18.05.2017 behandelt. Bei den Beratungen des Doppelhaus-haltes 2018/2019 wurden sowohl Betriebsmittel (ab September 2019) als auch Planungs- und Investitionsmittel beschlossen.
BearbeitungsstandDie Mehrfachbeauftragung, d.h. die Beauftragung mehrerer Architekten zur Entwicklung eines baulichen Konzeptes, wurde am 10.12.2018 verschickt. Das Preisgericht tagt ab Mai 2019.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 06_Kreativität stärken 07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheKinder / Jugend / Familie / Gesundheit Integration / Migration / Teilhabe Sport / Freizeit / Kultur
Kosten800.000 €
NEUBAU JUGENDTREFF LUZENBERG
KontaktJugendamt und GesundheitsamtDieter [email protected] 748 1820
Luzenberg
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisIn Workshops mit Kindern und Jugendlichen werden die Inhalte und die Ausgestaltung des zukünftigen Jugendtreffs beraten. Der Förderverein, der sich im Stadtteil bereits gegründet hat, wird einbezo-gen. Nachbarn- und Anwoh-nerschaft werden informiert.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Für die weitere Schulentwicklung Neckarau wurde beschlossen, eine fünfzügige Ganztagsgrundschule am Standort der Schillerschule zu entwickeln und die Real-schule am Standort Wilhelm-Wundt dreizügig auszubauen.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V291/2017 in Verbindung mit Beschlussvorlage V117/2018
BearbeitungsstandDie Maßnahmen kann über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II finanziert werden. Beginn der Planung seit Herbst 2018. Derzeit erfolgt die Abstimmung der Planung mit der Schulgemeinschaft. Im Anschluss ist der Maß-nahmenbeschluss in den zuständigen Gremien herbeizuführen. Die baulichen Maßnahmen können voraussichtlich im Jahr 2019 anlaufen.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Bildung / Wissenschaft Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenErste Mittel für die Sanierung und den Ausbau der Schillerschule zu einer fünf-zügigen Ganztagsgrundschule einschließlich der folgenden Maßnahmen an der Wilhelm-Wundt-Schule (Fachraumsanierung und Erneuerung des Notdachs) wurden in den Haushalt eingestellt.
SCHILLERSCHULE: AUSBAU GANZTAGS-SCHULE UND SANIERUNG (PLANUNG)
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
Neckarau
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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Außerordentliche Instandsetzung der Justus-von-Liebig-Schule.
Politischer BeschlussMaßnahmenbeschluss am 26.06.2018 (Beschluss-Vorlage V244/2018)
BearbeitungsstandMaßnahme wurde zum 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz angemeldet, vom Land steht die Entscheidung noch aus. Nach Entscheidung des Landes können die erforderlichen ergänzenden Planungsleistungen zeitnah auf den Weg gebracht werden. Umsetzung erster baulicher Maßnahmen frühestens ab 2020.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Bildung / Wissenschaft Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Wirtschaft / Arbeit
KostenDie Kostenberechnung geht von 7,8 Mio. € aus.
JUSTUS-VON-LIEBIG-SCHULE: AUSSERORDENTLICHE INSTANDSETZUNG
Neckarstadt-Ost
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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In den Etatberatungen zum Haushalt 2018/2019 war beschlossen worden, für die beruflichen Schulen an der Neckaruferbebauung eine Machbarkeitsstudie zu be-auftragen, die auch Aussagen zu den Kosten einer Sanierung beinhaltet. Die BBS soll daher beauftragt werden, für die entsprechenden beruflichen Schulen die Machbarkeitsstudie zu erstellen und auch Aussagen zu den Kosten einer Sanie-rung zu treffen.
Da an der Justus-von-Liebig-Schule eigenständige Baumaßnahmen durchge-führt werden, sind nur die Carl-Benz, die Heinrich-Lanz-Schule I und II sowie die Werner-von-Siemens-Schule Bestandteil dieser Betrachtung.
Politischer BeschlussPlanungsbeschluss am 26.06.2018 (Beschlussvorlage V244/2018)
BearbeitungsstandDerzeit erfolgt die Grundlagenermittlung für die Beauftragung.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern
ThemenbereicheWirtschaft / Arbeit Integration / Migration / Teilhabe Bildung / Wissenschaft Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten können erst nach Abschluss der Planungen beziffert werden.
BERUFLICHE SCHULEN AN DER NECKARUFERBEBAUUNG – MACHBARKEITSSTUDIE
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
Neckarstadt-Ost
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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Entwicklung eines neuen Standorts für Existenzgründer und Firmen aus dem Sek-tor Medizintechnologie. In der direkten Nachbarschaft des Universitätsklinikums Mannheim entsteht ein attraktives Baugebiet. Im ersten von insgesamt vier Ent-wicklungsschritten entstehen vier multifunktionale Gebäude. Der Bebauungsplan ist seit 2017 rechtskräftig und die Straßenerschließung wird aktuell durchgeführt. Im Jahr 2018 erfolgt der Baubeginn für die ersten beiden Gebäude. Die Bauherren sind die mg:gmbh – Mannheimer Gründerzentren als städtische Tochtergesell-schaft sowie die Technologiepark Mannheim GmbH als Tochtergesellschaft der L-Bank Baden-Württemberg. Das Gesamtvorhaben wird vom Fachbereich Wirt-schaftsförderung der Stadt Mannheim gesteuert. Die infrastrukturelle Erschlie-ßung des Gebietes wird durch den Fachbereich Tiefbau gebaut.
Politischer BeschlussBeschlussvorlagen V317/2014 und V048/2017
BearbeitungsstandDer Bebauungsplan ist rechtskräftig, die Straßenerschließung ist bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen.Der Baubeginn für das erste Gebäude der L-Bank erfolgte im Mai 2018. Im No-vember 2018 fand das Richtfest statt. Die mg:gmbh hat mit dem Bau des Grün-derzentrums CUBEX ONE im August 2018 begonnen.
Es gab eine Information der Anwohnerschaft und Gewerbetreibenden im April 2016. Eine öffentliche Vorstellung im Bezirksbeirat Neckarstadt-Ost erfolgte im Juli 2016.
Ziele01_Urbanität stärken 02_Talente gewinnen 03_Unternehmen stärken 06_Kreativität stärken 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheWirtschaft / Arbeit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenRund 22 Mio. € (Anteil der Stadt und der mg:gmbh als städt. Tochter)
MMT-CAMPUS (MANNHEIM MEDICAL TECHNOLOGY CAMPUS)
KontaktFachbereich Wirtschafts- und StrukturförderungStefan [email protected] 293-3361
Neckarstadt-Ost
BürgerbeteiligungFormellInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisDie formale Bürgerbeteiligung erfolgte 2016 im Rahmen der Bebauungsplanung.
Bei der informellen Beteiligung gab es zwei öffentliche Infor-mationsveranstaltungen mit Gelegenheit zur Diskussion. Die Parkplatzsituation wurde angepasst.
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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Im Zuge des Parkentwicklungskonzepts Stadtparks wird auch der Herzogenried-park betrachtet. Es soll ein optimaler Erholungs- und Erlebnisraum für die Bürger-schaft im Mannheimer Norden geschaffen werden.
Politischer BeschlussAufsichtsratsbeschluss
BearbeitungsstandEntsprechend einem gemeinsam verabschiedeten Masterplan und den dort de-finierten Prioritäten werden die Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Herzo-genriedparks im Detail geplant, deren Kosten ermittelt, wenn erforderlich an zur Verfügung stehende Budgets angepasst und dann Schritt für Schritt gemeinsam umgesetzt.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheUmwelt / Energie / Natur / GrünflächenSport / Freizeit / Kultur
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
PARKENTWICKLUNGSKONZEPT HERZOGENRIEDPARK
KontaktStadtpark Mannheim gGmbHJoachim Költzschinformation@stadtpark- mannheim.de0621 410050
Neckarstadt-Ost
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisBeteiligungsworkshops von Herbst 2018 bis Anfang 2019
Bürger-beteiligungvorgesehen
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ERHALT DER MULTIHALLE
KontaktFachbereich Demokratie und StrategieChristian W. Hü[email protected] 293-6660
Die Multihalle im Herzogenriedpark soll als architektonisches Erbe von Frei Otto erhalten werden. Die für die Sanierung ermittelten Kosten von mindestens 11,6 Mio. € sind alleine aus dem städtischen Haushalt nicht finanzierbar. Die Verwal-tung hat sich deshalb mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammengetan und ein Netzwerk an Institutionen und Persönlichkeiten aufgebaut, die das Ziel des Erhalts der Multihalle gemeinsam verfolgen. Auch die Architektenkammer Baden-Württemberg hat sich vor dem Hintergrund der besonderen Wertigkeit der Multihalle dazu bereit erklärt, die Stadt zu unterstützen. Beide Institutionen haben den gemeinnützigen Multihallenverein gegründet.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage 232/2017Ende 2019 wird der Gemeinderat den weiteren Umgang mit der Multihalle beschließen..
BearbeitungsstandDerzeit steht die Akquise von Großspendern im Vordergrund. In diesem Zusammenhang soll die Multihalle zunächst wiederbelebt und der Öffentlichkeit im Sinne einer Aneignung durch vielfältige kulturelle und sportliche Nutzungen zugänglich gemacht werden.
Ziele01_Urbanität stärken04_Toleranz leben06_Kreativität stärken07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheIntegration / Migration / TeilhabeStadtplanung / Stadtentwicklung / BauenSport / Freizeit / KulturUmwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenFür die Akquise von Spendern und die Durchführung von Veranstaltungen stehen 158.000 € zur Verfügung.
Weitere Informationenwww.mannheim-multihalle.de
Bürger-beteiligungvorgesehen
Neckarstadt-Ost
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisIm Rahmen des Prozesses
„Leitbild 2030“ wird ein Be-teiligungsformat entwickelt. Aktuelle Entwicklungen und Beteiligungsmöglichkeiten fin-den Sie unter www.mannheim-multihalle.de.
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Bauliche Entwicklung des bisher unbebauten Grundstücks an der Ecke Friedrich-Ebert-Straße/Schafweide.
Planungsziele sind insbesondere die Schaffung einer attraktiven Wohnlage mit ergänzenden wohnverträglichen Nutzungen am Neckar sowie die Verknüpfung des Neckars mit der Neubebauung und der Neckarstadt. Weiter ist die südöstli-che Ecke des Grundstücks als Standort für den Neubau des SWR-Studios Mann-heim-Ludwigshafen vorgesehen.
Politischer BeschlussBeauftragung der Verwaltung, das Grundstück „Schafweide“ als Wohn- und Gewerbestandort zu entwickeln, im Zusammenhang mit Grundsatzentscheidung über Neubau des neuen Techn. Rathauses im Glücksteinquartier (V586/2015) am 24.11.2015 im Gemeinderat.
Entwicklung Grundstück „Schafweide“ – Ansiedlung des SWR-Studios Mannheim-Ludwigshafen (V492/2017) am 14.11.2017 im Hauptausschuss/AUT.
Entwicklung Grundstück „Schafweide“ – Vorgaben für das Investorenauswahl-verfahren (V235/2018) am 10.07.2018 im AUT.
BearbeitungsstandDas aus einer Machbarkeitsstudie entwickelte städtebauliche Leitbild wurde als Grundlage für die weitere Entwicklung beschlossen und die Ansiedlung des SWR-Studios im Grundsatz gebilligt.
Auf der Basis des städtebaulichen Leitbilds wird die Entwicklung des Grundstücks weiter vorangetrieben. Der SWR führte bis Juli 2018 einen Architektenwettbe-werb durch. Die Vergabe des nördlichen Grundstücksteils an einen Investor erfolgt 2019 im Zuge eines Auswahlverfahrens nach Konzeptqualität.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
ENTWICKLUNG DES GRUNDSTÜCKS „SCHAFWEIDE“
KontaktFachbereich StadtplanungJochen Tö[email protected] 293-7782
Neckarstadt-Ost
Bürger-beteiligungvorgesehen
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeAnhören
HinweisIm Zuge des Investorenaus-wahlverfahrens sollen die eingegangenen Bebauungs-konzepte vor der Sitzung des Auswahlgremiums öffentlich zugänglich aber anonym aus-gestellt werden. Interessierte Bürger können Kommentare zu den einzelnen Konzepten abgeben, die dann dem Aus-wahlgremium in aufbereiteter Form zur Verfügung gestellt werden.
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Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht für ein eingeschränktes Gewerbe-gebiet.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, die Ansiedlung von Nutzungen im Gebiet planungsrechtlich so zu steuern, dass diese nicht zu einer Einschränkung der Nutzung des Neuen Messplatzes als Veranstaltungsgelände führen.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V290/2015) am 14.07.2015 im Ausschuss für Umwelt und Technik
BearbeitungsstandErstellung der Billigungsvorlage. Inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfs (Planzeichnung und textliche Inhalte).
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
BEBAUUNGSPLAN NR. 32.42 „ECKE WALDHOF-/MAYBACHSTRASSE“
KontaktFachbereich StadtplanungDr. Hanno [email protected] 293-7287
Neckarstadt-Ost
BürgerbeteiligungFormell
HinweisDie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte vom 15.08. bis 29.08.2016.
Formelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht für ein eingeschränktes Gewer-begebiet.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, die Ansiedlung von Nutzungen im Gebiet planungsrechtlich so zu steuern, dass diese nicht zu einer Einschränkung der Nutzung des Neuen Messplatzes als Veranstaltungsgelände führen.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V169/2016) am 31.05.2016 im Ausschuss für Umwelt und Technik
BearbeitungsstandErstellung der Billigungsvorlage. Inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfs (Planzeichnung und textliche Inhalte).
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
BEBAUUNGSPLAN NR. 32.43 „KÄTHE-KOLLWITZ-STRASSE“
KontaktFachbereich StadtplanungDr. Hanno [email protected] 293-7287
Neckarstadt-Ost
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte vom 15.08. bis 29.09.2016.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht durch Aufstellung eines Bebau-ungsplans zur Sicherung gewerblicher Flächen.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V327/2017) am 18.07.2017 im Hauptausschuss
BearbeitungsstandInhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs (Planzeichnung und textli-che Inhalte) sowie gegebenenfalls zugehörige Planungsbeiträge (z.B. Gutachten, Umweltbericht etc.).
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
BEBAUUNGSPLAN NR. 32.44 „GEWERBEGEBIET WOHLGELEGEN“
KontaktFachbereich StadtplanungOliver [email protected] 293-7307
Neckarstadt-Ost
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte vom 07.08. bis 07.09.2017.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht zum Bau von Labor- und Schulungsgebäuden der medizinischen Fakultät auf einem ehemaligen Gärtnerei-gelände.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V 293/2018
BearbeitungsstandFrühzeitige Beteiligung
Ziele01_Urbanität stärken 02_Talente gewinnen 03_Unternehmen stärken
ThemenbereicheWirtschaft / Arbeit Bildung / Wissenschaft Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit
KostenKeine
BEBAUUNGSPLAN 32.3.2 „MEDIZINISCHE FAKULTÄT“
KontaktFachbereich StadtplanungAdrian [email protected] 293-7288
Neckarstadt-Ost
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Im Rahmen einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme soll der öffentliche Raum, insbesondere der Neumarkt und das Neckarvorland aufgewertet und die Öffnung des Stadteils zum Neckar angestrebt werden.
Die Probleme beim fließenden und ruhenden Verkehr sollen angegangen werden.
Im sozialen Bereich soll verstärkt die Situation der steigenden Zahl der EU-Bin-nenzuwanderer durch verbesserte Wohnraumversorgung, der Zugang zu Bildung und Arbeit verbessert und die soziale Integration vorangetrieben werden.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V294/2018
BearbeitungsstandBeschluss der Sanierungssatzung 24.07.2018. Im Oktober 2018 erfolgte der Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm des Bundes/Landes zum Programmjahr 2019, Entscheidung fällt im Frühjahr 2019.Erste Planungsüberlegungen bestehen für das Neckarvorland durch das Büro wbp, Bochum. Für den Neumarkt wurde im Juli 2018 ein Planungswettbewerb durchgeführt.Kulturelle Veranstaltungen auf dem Neckarvorland wurden bereits im Sommer 2018 durchgeführt.Umgestaltung des Alten Bahnhofes durch die MWSP gemeinsam mit Künstlern. Schaffung von Sportmöglichkeiten und einem errichteten Kiosk seit Juni 2018.
Ziele01_Urbanität stärken02_Talente gewinnen03_Unternehmen stärken04_Toleranz leben05_Bildungsgerechtigkeit verbessern06_Kreativität stärken07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheIntegration / Migration / TeilhabeSicherheit / Ordnung;/Ruhender Verkehr / ArbeitSoziales / Senioren / WohnenBildung / WissenschaftKinder / Jugend / Familie / GesundheitStadtplanung / Stadtentwicklung / BauenSport / Freizeit / Kultur
KostenNach einer ersten Kostenschätzung ist für die Sanierungsmaßnahme mit Kosten von rund 17,3 Mio. € zu rechnen. Allein für die Gestaltung des Neckarvorlan-des werden die Mittel auf rund 9,8 Mio. € geschätzt; für die Umgestaltung des Neumarktes werden die Kosten auf rund 1,6 Mio. € valutiert. Von den Gesamt-kosten könnten Städtebaufördermittel von bis zu rund 7,8 Mio. € von Bund/Land beantragt werden.
SANIERUNGSGEBIET NECKARSTADT-WEST
KontaktFachbereich StadtplanungRainer [email protected] 293-7859
Neckarstadt-West
BürgerbeteiligungFormellInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisFormelle Beteiligung nach Baugesetzbuch (§ 141). Außer-dem formelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Informelle Beteiligung: Erste Maßnahmen (Neumarkt, Neckarvorland) wurden seit 2015 durch das Quartierma-nagement mit der Bevölkerung entwickelt, auf deren Basis die Planungen der Fachbüros erfolgten.
Die Umgestaltung des Neu-marktes soll weitestgehend mit der Bevölkerung umge-setzt werden und die aktuellen Planungsstände im Quartierfo-rum im Laufe des Jahres 2019 vorgestellt werden.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Der Hochbunker in der Neckarstadt-West wurde im März 2018 als neues Domi-zil des Stadtarchivs Mannheim-ISG unter dessen neuem Namen MARCHIVUM eröffnet. Im Erd- und 1. Obergeschoss sollen die stadtgeschichtliche Ausstellung und das NS-Dokumentationszentrum eingerichtet werden. Beide wenden sich an Mannheimer/innen und Besucher/innen der Stadt. Vor allem sollen Schulklassen gewonnen werden, um die stadtgeschichtliche Ausstellung und das NS-Dokumen-tationszentrum zu besichten. Spezielle pädagogische Programme werden hierfür erarbeitet.
Politischer BeschlussInformationsvorlage V023/2016
BearbeitungsstandDie stadtgeschichtliche Ausstellung und das NS-Dokumentationszentrum befin-den sich in der Planungsphase und inhaltlichen Bearbeitung. Die Planungsgruppe des MARCHIVUM bereitet die Konzeption und die Inhalte der beiden Bereiche vor, begleitet von einem externen Experten und einem Fachbeirat, dem ver-schiedene Akteure aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft angehören. Der Termin für die Eröffnung ist noch nicht festgelegt.In der Zwischenzeit werden zur Überbrückung verschiedene Wechselausstellungen übernommen oder selbst konzipiert. So wird es im Zeitraum 24.03. bis 18.08.2019 eine Ausstellung zur Bundesgartenschau 1975 geben.
Ziele01_Urbanität stärken 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 04_Toleranz leben 06_Kreativität stärken 07_Engagement unterstützen
ThemenbereicheBildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Integration / Migration / Teilhabe Sport / Freizeit / Kultur
Kosten3,5 Mio. € (ohne Wechselausstellungen)
STADTGESCHICHTLICHE AUSSTELLUNG UND NS-DOKUMENTATIONSZENTRUM IM MARCHIVUM
KontaktStadtarchiv/ISGDr. Andreas [email protected] 293-7530
Neckarstadt-West
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeAnhören
HinweisÖffentlicher Workshop in Form einer Ideenwerkstatt mit der Anwohnerschaft, Schülerinnen und Schülern sowie anderen Interessierten.
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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Neubau einer drei- oder vierzügigen Grundschule mit Ganztagsbetrieb. Diese soll auf dem sogenannten „ehemaligen Tankstellenareal“ errichtet werden.
Politischer BeschlussDie Haushaltsmittel für die Maßnahme wurden im Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossen. Die Planung wurde im Rahmen der Beschlussvorlage V244/2018 beschlossen.
Bearbeitungsstand Die Planung wurde mit der genannten Vorlage beschlossen. Derzeit läuft die Grundlagenermittlung, um mit der Planung beginnen zu können. Im Rahmen der Grundlagenermittlung gilt es auch die Zügigkeit festzulegen, die letztlich für die Planung zugrunde gelegt wird.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Bildung / Wissenschaft Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit
KostenEine genaue Kostenaussage kann erst nach Abschluss der Planungsleistungen erfolgen.
HUMBOLDT-GRUNDSCHULE: NEUBAU MIT GANZTAGSBETRIEB
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
Neckarstadt-West
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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Im Rahmen einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme wird der Wohnungs-bestand der GBG in der Ludwig-Jolly-Str. 63–79/Untermühlaustraße 21–57 (144 WE) aufgrund der Lage direkt an der ICE-Strecke abgebrochen sowie die Gebäude in der Untermühlaustraße 70–174 (198 WE) wegen ihres nicht mehr zeitgemäßen Zustandes und Ausstattung umfassend modernisiert.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V262/2013
BearbeitungsstandDer Abbruch der Wohngebäude Ludwig-Jolly-Straße 63–79/Untermühlaustraße 21–57 ist erfolgt. Die Modernisierung der Gebäude ist größtenteils durchgeführt. Die Maßnahme wird Ende 2019 abgeschlossen sein.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheSoziales / Senioren / Wohnen Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenDie Stadt beteiligt sich an den Kosten für den Abbruch und die Sanierung mit rund 3,52 Mio. €. Zuschuss aus Mittel der Städtebauförderungen: 60% bzw. rund 2,11 Mio. €.
MODERNISIERUNG GBG WOHNUNGS- BESTAND IM SANIERUNGSGEBIET UNTERMÜHLAUSTRASSE
KontaktFachbereich StadtplanungRainer [email protected] 293-7859
Neckarstadt-West
HinweisEs handelt sich um eine klassische Maßnahme der Bestandsverbesserung im Wohnungsbestand, die überwiegend nach bautechni-schen Gesichtspunkten zu betrachten ist. Deshalb besteht hier kaum die Möglich-keit einer Bürgerbeteiligung im herkömmlichen Sinne.
Ungeachtet dessen werden die Mieterinnen und Mieter aber im Rahmen von Mieterver-sammlungen und Einzelgesprä-chen durch das diakonische Werk im Rahmen der Gemein-wesenarbeit eingebunden.
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Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht für ein Gewerbegebiet und ein Sondergebiet für die Duale Hochschule.
Ein im Plangebiet vorhandenes großflächiges Möbelhaus bereitet die Standort-verlagerung und den Neubau innerhalb Mannheims vor. Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 61.14 dient der Umsetzung des Zentrenkonzepts der Stadt Mannheim und bezweckt den Schutz der integrierten Einkaufslagen in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt sowie die Sicherung gewerblicher Bauflächen. Darüber hinaus soll die Weiterentwicklung der Dualen Hochschule gesichert werden.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V279/2017) am 11.07.2017 im Ausschuss für Umwelt und Technik
BearbeitungsstandErstellung der Billigungsvorlage. Inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfs (Planzeichnung und textliche Inhalte).
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
BEBAUUNGSPLAN NR. 61.14 „GEWERBEGEBIET SÜDLICH SECKEN- HEIMER LANDSTRASSE“
KontaktFachbereich StadtplanungMarkus [email protected] 293-7779
Neuostheim
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch - BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte vom 01.09. bis 29.09.2017.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Die Augustaanlage ist Bestandteil des Hauptroutennetzes der Stadt Mannheim und wurde mit der Beschlussvorlage 413/2011 am 11.10.2011 in das Rad-Lücken-schlussprogramm aufgenommen. Da die Augustaanlage bislang ohne Radver-kehrsanlage ausgestattet ist, fahren gegenwärtig die Radfahrer hauptsächlich „il-legal“ auf dem Gehweg im Seitenraum oder haben die Möglichkeit, die Fahrbahn des motorisierten Verkehrs zu nutzen. Im Zuge der Planung wurde das Ingeni-eurbüro Durth Roos beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für die Realisierung der Anlage zu erstellen. Die daraus resultierende Vorzugsvariante ist die Einrichtung eines straßenbegleitenden Radfahrstreifens mit einem 5 m breiten Seitenraum, auf dem auch Parkmöglichkeiten angeboten werden, sodass mindestens ein 3 m breiter Gehweg verbleiben würde.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage 413/2011Radwegkonzept – Lückenschluss an Hauptverkehrsstraßen (21-Punkte-Hand-lungsprogramm zur Förderung des Radverkehrs)Die Maßnahmengenehmigung steht noch aus.
BearbeitungsstandDa die angestrebte Förderung aus dem Bundesprogramm „Saubere Luft“ nicht greift, werden aktuell neue Finanzierungsmöglichkeiten gesucht.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheMobilität / Verkehr / ÖPNV Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenDie angestrebte Förderung aus dem Bundesprogramm „Saubere Luft“ greift nicht. Es muss ein neuer Finanzierungsweg aufgezeigt werden.
RADWEG AUGUSTAANLAGE
KontaktFachbereich StadtplanungAmely [email protected] 293-7727
Oststadt
HinweisInformation im Rahmen des „Runden Tisch Radverkehr“
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Durchführung weiterer Planungsleistungen (bis Leistungsphase 5 HOAI) für den Ausbau und die Sanierung der Pestalozzischule zur Ganztagsschule. Dies beinhal-tet auch die Durchführung kleinerer Restarbeiten in der Außenanlage.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V251/2017 in Verbindung mit der Beschlussvorlage V244/2018
BearbeitungsstandBeginn der Planung seit Sommer 2018 erfolgt. Für die Maßnahme wurde ein Zuschussantrag zum 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes II gestellt. Sobald über den Antrag entschieden ist und die Planungen abgeschlos-sen sind, kann der Maßnahmenbeschluss in die Gremien eingebracht werden.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Bildung / Wissenschaft Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit
KostenFür die Maßnahme ist ein Finanzvolumen von rund 22,4 Mio. € vorgesehen. Die abschließenden Kosten stehen erst nach Abschluss der Planungen fest.
PESTALOZZISCHULE: FORTFÜHRUNG DER PLANUNGS- LEISTUNGEN
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
Oststadt
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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Bauliche Umgestaltung der Berliner Straße zur Fahrradstraße.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V283/2016
BearbeitungsstandDer 1. Bauabschnitt von der Tullastraße bis zur Goethestraße wurde in 2017 fertiggestellt. Im anstehenden 2. Bauabschnitt soll im Winter/Frühjahr 2019 der Knotenpunkt Berliner Straße/Goethestraße inklusive der Erneuerung der Licht-signalanlage angegangen werden.
Ziele01_Urbanität stärken 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheMobilität / Verkehr / ÖPNV Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenDie Gesamtkosten belaufen sich auf 1,5 Mio. €.
Weitere Informationenwww.mannheim.de/de/stadt-gestalten/bauprojekte/verkehr-neubauprojekte
FAHRRADSTRASSE BERLINER STRASSE
KontaktFachbereich TiefbauOliver [email protected] 293-7784
Oststadt
HinweisDie Beteiligung erfolgt über den Runden Tisch Radverkehr (Politik, Verwaltung und Nut-zerverbände).
Eine Information der Bürger-schaft über die Bauausführung erfolgt mittels Pressearbeit und Flyern.
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Neugestaltung des Marktplatzes Rheinau
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V059/2017 (Pilotprojekt zum Regelwerk Bürgerbeteiligung)
BearbeitungsstandDas Wettbewerbsverfahren „Neugestaltung Marktplatz Rheinau“ wurde als nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EU-weiten Teilnehmer-wettbewerb ausgeschrieben. Ein Bürgerbeteiligungsprozess wurde in das Ver-fahren eingebettet. Das Büro capatti staubach aus Berlin erhielt den 1. Preis des Landschaftsarchitekturwettbewerbes. Das Wettbewerbsverfahren und die darin integrierte Bürgerbeteiligung sind abgeschlossen.
Gebaut wird 2020.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenPlanungsmittel in 2018/2019: 300.000 € Mittel für die Umsetzung in 2020: 2,2 Mio. €
Weitere Informationenwww.mannheim-gemeinsam-gestalten.de
GESTALTUNG MARKTPLATZ RHEINAU
KontaktFachbereich TiefbauOliver [email protected] 293-7784
Rheinau
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisGemeinsame Entwicklung und Begleitung des Bürgerbe-teiligungsprozesses in einer Projektbegleitgruppe mit Erstellung eines Beteiligungs-konzeptes. Dezentrale Erar-beitung von Anliegen in vielen Gruppen und Einrichtungen im Stadtteil.
1. Bürgerveranstaltung 24.5.2017: Ortsbesichtigung, World Café
2. Bürgerbeteiligung 20.7.2017: Interessierte Bürger konnten die Ergebnisse des Wettbe-werbes in einer Ausstellung einsehen und ihre Meinung zu den Arbeiten äußern. Dieses Meinungsbild wurde gesam-melt und dem Preisgericht zur Verfügung gestellt.
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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Das im Rheinauer Wald stehende Forstbetriebsgebäude (Rothlochhütte) kann auf-grund seines Alters, zahlreicher Bauschäden und der gestiegenen Anforderungen nach der Arbeitsstättenverordnung nicht mehr wirtschaftlich und sinnvoll ertüch-tigt werden. Zudem müssen getrennte Sanitärbereiche bereitgestellt werden, die innerhalb der vorhandenen Flächen nicht zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist die Erstellung eines Ersatzgebäudes im Einklang mit den geltenden Vorschriften für Wasserschutzgebiete. Nach Fertigstellung des Neubaus wird das vorhandene Gebäude abgebrochen.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V303/2016 im Ausschuss für Umwelt und Technik am 12.07.2016
BearbeitungsstandErdarbeiten/Rohbau im Aug/Nov 2018. Feb 2019 Fertigstellung Holzständerbau-werk durch den Zimmermann, im Anschluss Fassade und Innenausbau. Gesamt-fertigstellung in der zweiten Hälfte 2019.
Ziele02_Talente gewinnen
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
Kosten650.000 €
NEUBAU BETRIEBSHOF ROTHLOCHHÜTTE
KontaktFachbereich Bau- und ImmobilienmanagementAnna-Katharina Fliethanna-katharina.flieth @mannheim.de0621 293-5902
Rheinau
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Der weitere Ausbau der Kerscheinsteinerschule ist für den Betrieb als Gemein-schaftsschule erforderlich. Hierfür sind ein Mensaanbau, die Herstellung eines naturwissenschaftlichen Fachraumes und Sanierungsarbeiten nötig.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V095/2017
BearbeitungsstandAbschluss der Planungsleistung ist erfolgt, Objektplanung liegt vor, Baubeginn voraussichtlich Mai 2019, Fertigstellung zum Schuljahr 2020/2021. Maßnahme ist im Zeitplan der o.g. Vorlage.
Ziele02_Talente gewinnen 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Bildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit
Kosten3,94 Mio. €
KERSCHENSTEINERSCHULE: BAUMASSNAHMEN IM RAHMEN DER GEMEINSCHAFTSSCHULE
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
Schönau
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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Der Spielplatz befindet sich im Stadtteil Schönau. Derzeit sind überwiegend versiegelte Flächen vorzufinden. Eine zeitgemäße, attraktivere und vielfältige Gestaltung ist angestrebt.
Politischer BeschlussDer Spielplatz Rastenburger Straße ist Bestandteil des Spielplatzkonzeptes der Stadt Mannheim, welches mit dem Bezirksbeirat abgestimmt und vom Ausschuss für Umwelt und Technik, mit der Beschlussvorlage V207/2016, am 31.05.2016 beschlossen wurde.
BearbeitungsstandDas Projekt befindet sich in der Vorplanung.
Ziele01_Urbanität stärken 06_Kreativität stärken
ThemenbereicheIntegration / Migration / TeilhabeKinder / Jugend / Familie / GesundheitStadtplanung / Stadtentwicklung / BauenSport / Freizeit / KulturUmwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar, die Finanzierung lässt sich erst ab dem Jahr 2020/2021 darstellen.
SANIERUNG SPIELPLATZ RASTENBURGER STRASSE
KontaktFachbereich Grünflächen und UmweltDaniela [email protected] 293-7397
Schönau
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisDas zentrale Beteiligungsan-gebot fand im Rahmen des Sommerferienprogramms des Quartiersbüros Schönau statt. Die Ideen/Ergebnisse und Ent-würfe wurden vorgestellt.
Abstimmung des Planentwurfs mit den Interessierten und Beteiligten aus dem Sommer-ferienprogramm sowie mit den angrenzenden Einrichtungen.
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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Im Rahmen einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme wird der rund 1.750 Wohnungen umfassende Bestand der GBG aufgrund seiner nicht mehr zeitgemä-ßen Ausstattung und seines schlechten Zustandes umfassend saniert. Das Mo-dernisierungskonzept beinhaltet auch Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in einigen der Wohnungen.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V446/2017 (inklusive Kostenbeteiligung der Stadt an der Sanie-rung)
BearbeitungsstandDie Sanierung der ersten Wohnungen hat bereits begonnen. Für die Umsetzung des Sanierungskonzeptes ist derzeit ein Zeitraum von rund zehn Jahren bis 2027 vorgesehen.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheSoziales / Senioren / Wohnen Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenZuschuss der Stadt aktuell ca. 5,58 Mio. €/Städtebauförderung 60% oder ca. 3,35 Mio. €. Zuschuss bis zum Ende der Maßnahme ggf. ca. 52 Mio. €/Städtebauförde-rung ca. 31,2 Mio. €.
MODERNISIERUNG GBG WOHNUNGS- BESTAND IM SANIERUNGSGEBIET SCHÖNAU-NORDWEST
KontaktFachbereich StadtplanungJörg [email protected] 293-7904
Schönau
HinweisEs handelt sich um eine klassi-sche Maßnahme der Bestands-verbesserung im Wohnungs-bestand, die überwiegend nach bautechnischen Gesichtspunk-ten zu betrachten ist. Deshalb besteht hier kaum die Möglich-keit einer Bürgerbeteiligung im herkömmlichen Sinne.
Ungeachtet dessen werden die Mieterinnen und Mieter aber im Rahmen von Mieter-versammlungen und Einzel-gesprächen durch den Caritas Verband im Rahmen der Gemeinwesenarbeit eingebun-den.
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Der städtebaulich wenig ansprechende Bereich der Schönauer „Endschleife“ der Stadtbahn soll neu gestaltet werden, um ein kleines Stadtteilzentrum zu schaffen.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V446/2017
BearbeitungsstandIn 2019 soll zunächst eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden. Weitere Um-setzungsschritte sind derzeit noch nicht bekannt.
Ziele01_Urbanität stärken 06_Kreativität stärken
ThemenbereicheMobilität / Verkehr / ÖPNV Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Umwelt / Energie / Natur / GrünflächenWirtschaft / Arbeit
KostenDie Kosten der Umgestaltung sind derzeit noch nicht abschätzbar. Für die Mach-barkeitsstudie sind 500.000 € geplant.
UMGESTALTUNG DER ENDSCHLEIFE DER STADTBAHN IM SANIERUNGSGEBIET SCHÖNAU-NORDWEST
KontaktFachbereich StadtplanungJörg [email protected] 293-7904
Schönau
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisDer Auftakt der Bürgerbetei-ligung fand im Rahmen der Stadtteilkonferenz Schönau am 17.09.2018 statt.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Der ca. 1.000 Wohnungen umfassende Bestand der GBG im Gebiet Schönau-Mitte entsprach aufgrund seiner Ausstattung und seines Zustandes in großen Teilen nicht mehr den Anforderungen, wie sie heute an einen zeitgemäßen Wohn-standard gestellt werden. Daher war eine umfassende Sanierung der Wohnungen erforderlich, damit sie künftig dem Wohnungsmarkt wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V043/2005 (inklusive Gewährung eines Kostenerstattungs-betrages an die GBG).Erhöhung des Kostenerstattungsbetrages an die GBG mit V492/2013.
BearbeitungsstandDie Sanierung des Wohnungsbestandes läuft seit 2005 und wird Ende April 2019 abgeschlossen.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheSoziales / Senioren / Wohnen Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenDie Stadt beteiligt sich an den Kosten der Sanierung mit rund 18,63 Mio. €. Hiervon erhält sie aus Mittel der Städtebauförderungen einen Zuschuss in Höhe von 60% oder rund 11,18 Mio. € zurück.
MODERNISIERUNG GBG WOHNUNGS-BESTAND IM SANIERUNGSGEBIET SCHÖNAU-MITTE
KontaktFachbereich StadtplanungJörg [email protected] 293-7904
Schönau
HinweisEs handelt sich um eine klassi-sche Maßnahme der Bestands-verbesserung im Wohnungsbe-stand, die überwiegend nach bautechnischen Gesichtspunk-ten zu betrachten ist. Deshalb besteht hier kaum die Möglich-keit einer Bürgerbeteiligung im herkömmlichen Sinne.
Ungeachtet dessen werden die Mieterinnen und Mieter aber im Rahmen von Mieter-versammlungen und Einzel-gesprächen durch den Caritas Verband im Rahmen der Gemeinwesenarbeit eingebun-den.
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Ein Team aus StadtplanerInnen, einem Verkehrsplaner sowie einer Schallgut-achterin erarbeitet Vorschläge für Nachnutzungsmöglichkeiten der ehemals von der US-Armee genutzten Stem-Kaserne. Durch eine anschauliche Darstellung der Analyse und der Nutzungsvorschläge wird mit der Studie die Grundlage für den Dialog mit der Öffentlichkeit erarbeitet. Mittels Bürgerinformationsabenden werden die Vorschläge diskutiert und erarbeitet. Die Studie ist in 4 Arbeitsschrit-te unterteilt:
1. Analyse und Grundlagenermittlung (1. Termin BürgerInnen)2. Konzeption und Entwicklung von drei Entwurfsalternativen
(2. Termin BürgerInnen)3. Planerische Empfehlung zur Nachnutzung des Geländes
(3. Termin BürgerInnen)4. Abschließende Bearbeitung der ausgewählten Alternative
BearbeitungsstandDie Erkenntnisse der Bestandsaufnahme der Fläche wurden im Rahmen einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung im Siedlerheim Suebenheim am 19.09.2018 vorgestellt. Weiter wurden mögliche Entwicklungsoptionen, Heraus-forderungen und Chancen mit allen Interessierten diskutiert. Im weiteren Verlauf wurden drei städtebauliche Entwicklungsszenarien entwickelt und am 28.11.2018 wieder der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. Der letzte öffentliche Termin zur Machbarkeitsstudie fand am 28.02.2019 im Siedlerheim Suebenheim statt.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheMobilität / Verkehr / ÖPNVWirtschaft / ArbeitSoziales / Senioren / WohnenStadtplanung / Stadtentwicklung / BauenSport / Freizeit / KulturUmwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenRund 60.000 €
Weitere Informationenhttps://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/verwaltung/aemter-fachbereiche-eigenbetriebe/stadtplanung/konversion
STÄDTEBAULICHE NEUORDNUNG STEM KASERNE: MACHBARKEITSSTUDIE
KontaktFachbereich StadtplanungJulia Deiß[email protected] 293-5605
Seckenheim
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisIm Rahmen der städtebauli-chen Machbarkeitsstudie wur-den verschiedene Nutzungs- und Entwicklungsoptionen für das ehemalige Kasernenareal ausgelotet, aufgezeigt, geprüft und beurteilt. Diese Entwick-lungsoptionen wurden schritt-weise in einem gemeinsamen Dialogprozess mit der Verwal-tung und der Öffentlichkeit diskutiert.
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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Entsprechend der Vorgaben, die eine 5-zügige Realschule und ein 4-zügiges Gymnasium als Ersatzneubau für die bestehenden Gebäude, die erforderlichen Hallensportflächen, deren genauer Umfang noch zu klären ist, Außenanlagen für Sportzwecke im erforderlichen Umfang sowie eine Zweigstelle der Stadtbücherei vorsehen, werden die Planungen vorgenommen.
Um Mittel für die Schulbauförderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Land bestätigen, dass die bisherigen Gebäude baulich nicht mehr für eine dauer-hafte Nutzung zu schulischen Zwecken ertüchtigt werden können.
Politischer BeschlussPlanungsbeschluss am 26.06.2018 (Beschlussvorlage V244/2018)
BearbeitungsstandDie Entscheidung des Landes auf den gestellten Antrag der Stadt Mannheim we-gen der Aufgabe der Gebäude ist abzuwarten. Derzeit laufen verwaltungsinterne Vorklärungen.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Bildung / Wissenschaft Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenDie Kosten können erst nach Vorlage der Planungsergebnisse beziffert werden.
GESCHWISTER-SCHOLL-SCHULEN: PLANUNG FÜR EINEN ERSATZNEUBAU (REALSCHULE UND GYMNASIUM)
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
Vogelstang
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht für ein Sondergebiet.
Ein im Plangebiet vorhandener großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Baumarkt mit Gartencenter) bereitet die Standortverlagerung und den Neubau innerhalb Mannheims vor. Aufgrund dessen ist eine Neuregelung der zulässigen Nutzung im Geltungsbereich erforderlich.
Ziele des Bebauungsplanverfahrens sind die Anpassung der bauplanungsrecht-lichen Zulässigkeitsregelungen im Plangebiet an die Vorgaben des Zentrenkon-zepts und die aktuelle Baunutzungsverordnung sowie die Sicherung der Flächen im Geltungsbereich auch für großflächige Handelsnutzungen mit nicht-zentren-relevanten Sortimenten.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V284/2017) am 11.07.2017 im Ausschuss für Umwelt und Technik
BearbeitungsstandErstellung der Billigungsvorlage. Inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfs (Planzeichnung und textliche Inhalte).
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
BEBAUUNGSPLAN NR. 75.8.1 „SONDERGEBIET EINZELHANDEL ZWISCHEN B 38 UND BAB 6“
KontaktFachbereich StadtplanungMarkus [email protected] 293-7779
Vogelstang
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte vom 29.08. bis 29.09.2017.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Im Zusammenhang mit der Überführung der Grundschule in eine dreizügige gebundene Ganztagsgrundschule erfolgt eine Sanierung der für den Schulbetrieb erforderlichen Flächen. Die Gebäude sind dann im Zustand nach dem Stand der Technik einschließlich Brandschutz.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V176/2017 in Verbindung mit der Beschlussvorlage V244/2018
BearbeitungsstandDer Bauantrag ist eingereicht. Die Maßnahme ist im Rahmen des 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes bewilligt. Der Baubeginn ist ab Ostern 2019, die Fertigstellung zum Schuljahr 2021/2022 geplant.
Ziele02_Talente gewinnen 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Bildung / Wissenschaft Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
Kosten15,27 Mio. €
Weitere InformationenIm Zuge der Gesamtmaßnahme wird geprüft, ob auf den künftig nicht mehr für den Schulbetrieb benötigten Flächen ein Kinderhaus eingerichtet werden kann. Die vorbereitenden Planungen laufen bereits. Sobald die erforderlichen Details feststehen, gibt es eine eigenständige Vorhabenbeschreibung.
FRIEDRICH-EBERT-SCHULE: SANIERUNG UND AUSBAU ZUR GEBUNDENEN GANZ-TAGSGRUNDSCHULE
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
Waldhof
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft.
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Der Stadtteil Waldhof hat sich in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von städtebaulichen Nutzungsänderungen und auch privaten Investitionen deutlich weiterentwickelt. Hiervon sind insbesondere die Bezirke Waldhof Mitte und das Speckweggebiet betroffen. Mit den neuen Nutzungen sind aber auch öffentliche Parkplätze sowie der Werksparkplatz Nord der Daimler AG weggefallen. Die aktu-elle Verkehrs- und Parkplatzsituation führt immer wieder zu Beschwerden aus der Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund führt die Stadtverwaltung Mannheim einen Verkehrsworkshop mit externer Moderation durch, in dem Bürgerinnen und Bür-ger gemeinsam mit dem Bezirksbeirat und der Verwaltung in die Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten einbezogen werden. Dabei können wichtige Themenfelder wie z.B. die Einrichtung von Bewohnerparkzonen oder der geplante Bau eines Parkhauses behandelt und diskutiert werden. Es sind insgesamt drei Workshop-Termine vorgesehen.
Politischer BeschlussIm Rahmen der laufenden Planungsmittel der Verkehrsentwicklungsplanung wurden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
BearbeitungsstandZur Ermittlung der Datengrundlagen wurde eine Parkraumerhebung im Unter-suchungsgebiet beauftragt. Die Parkraumerhebung ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen vor. Die Auftaktveranstaltung der Verkehrsworkshop-Reihe hat am 07.02.2019 stattgefunden. Zwei weitere Termine sind geplant.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheSicherheit / OrdnungMöbilität / Verkehr / ÖPNV
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
VERKEHRSWORKSHOP WALDHOF
KontaktFachbereich StadtplanungPetra [email protected] 293-7785
Waldhof
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisVerkehrsworkshop mit Bürger-schaft, Politik und Verwaltung.
Bürger-beteiligungvorgesehen
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Neugestaltung des Stadtteilplatzes zur „Neuen Mitte Waldhof“.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V048/2017
BearbeitungsstandDie baulichen Arbeiten zum 1. Bauabschnitt wurden Ende 2018 abgeschlossen.Die restliche Platzfläche wird von Herbst 2019 bis Ende 2020 realisiert.
Ziele01_Urbanität stärken 08_Eigenkapital mehren
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Umwelt / Energie / Natur / Grünflächen
KostenKosten des 2. Bauabschnitts ca. 1,75 Mio. €, Gesamtkosten: 2,75 Mio. €
Weitere Informationenwww.mannheim.de/de/stadt-gestalten/bauprojekte/verkehr-neubauprojekte
TAUNUSPLATZ
KontaktFachbereich TiefbauOliver [email protected] 293-7784
Waldhof
BürgerbeteiligungInformell
BeteiligungsstufeMitgestalten/Mitreden
HinweisPlanungsworkshop (World Café) mit Bürgerbeteiligung 2014 durchgeführt.
Während der Bauausführung erfolgte die Information der Bürgerschaft mittels Presse und Flyern.
Bürger-beteiligungabge- schlossen
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Die Wallstadtschule wurde zur Ganztagsschule ausgebaut. Die Mensa wurde dabei in einem Anbau hergestellt. Die Überführung in den Ganztagsbetrieb ist verbunden mit Maßnahmen im Bestandsgebäude.
Politischer BeschlussBeschlussvorlage V673/2016
BearbeitungsstandBaufertigstellung zum Schuljahresbeginn 2018/2019 erfolgt.Baurechtliche Abnahme und Abnahme der Küche durch die Stadt Mannheim erfolgt.Gesamtabnahme durch die Stadt Mannheim ist noch ausstehend und zu terminie-ren, da aktuell noch (kleinere) Restarbeiten zu erledigen sind.
Ziele02_Talente gewinnen 04_Toleranz leben 05_Bildungsgerechtigkeit verbessern
ThemenbereicheIntegration / Migration / Teilhabe Bildung / Wissenschaft Stadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen Kinder / Jugend / Familie / Gesundheit
Kosten2,224 Mio. €
WALLSTADTSCHULE: AUSBAU ZUR GANZTAGSGRUNDSCHULE IN WAHLFORM
KontaktFachbereich BildungDieter [email protected] 293-3548
Wallstadt
HinweisDie Planung von Schulbau-maßnahmen erfolgt immer in inhaltlicher Abstimmung mit der Schulgemeinschaft. Diese wurde umfangreich bei der Baumaßnahme praktiziert.
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Schaffung von verbindlichem Bauplanungsrecht für ein Wohngebiet.
Ziel ist die städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Festplatzes Wallstadt zwischen Mosbacher Straße, Amorbacher Straße und Buchener Straße und die Entwicklung einer Wohnbebauung auf einer Teilfläche.
Politischer BeschlussAufstellungsbeschluss (V673/2014) am 20.01.2015 im Ausschuss für Umwelt und TechnikBilligungsbeschluss (V161/2017) am 02.05.2017 im Ausschuss für Umwelt und Technik
BearbeitungsstandErstellung der Satzungsvorlage. Gegebenenfalls inhaltliche Anpassung des Bebauungsplans (Planzeichnung und textliche Inhalte) nach der Offenlage.
Ziele01_Urbanität stärken
ThemenbereicheStadtplanung / Stadtentwicklung / Bauen
KostenKosten derzeit nicht bezifferbar
BEBAUUNGSPLAN NR. 76.15.2 „WOHNBEBAUUNG AMORBACHER-/ MOSBACHER STRASSE (EHEM. FESTPLATZ)“
KontaktFachbereich StadtplanungJochen Tö[email protected] 293-7782
Wallstadt
BürgerbeteiligungFormell
HinweisFormelle Beteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt mittels öffentlicher Auslegung (gemäß § 3 Baugesetzbuch
– BauGB) der Unterlagen im Collini-Center (Beratungszen-trum Bauen und Umwelt), im jeweiligen Bürgerservice und im Internet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte vom 20.04. bis 22.05.2015.
Die Beteiligung der Öffentlich-keit (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolg-te vom 26.05. bis 30.06.2017.
Bürger-beteiligungabge- schlossen
Planungen und ProjekteMärz 2019
VORHABEN-LISTE 2019_1 DER STADT
Stadt MannheimFachbereich Demokratie und StrategieTeam Bürgerschaft und BeteiligungRathaus E568159 Mannheim
Tel: +49 621 293-9366buergerbeteiligung@mannheim.dewww.mannheim-gemeinsam-gestalten.de
Fotos: Titelseite: Planungsentwurf Jugendtre� Schwetzingerstadt/Architekturbüro FinkhSeite 2: Ben van Skyhawk
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