Status Quo:Auswertung des 1. Calls im Nordseeprogramm
Petra Devillers, Maike Horn und Christina MinnibergerDeutsche Kontaktstelle
fĂźr das Interreg Nordsee Programm
Senatskanzlei Hamburg
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Ergebnisse des 1. Calls
1. Call des Interreg Nordseeprogramms (27. April bis 30. Juni 2015)
Besonderer Call:
⢠28 Vollanträge (Full Applications)
⢠50 Interessensbekundungen (Expressions of Interests)
Starke deutsche Beteiligung:
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Ergebnisse des 1. Calls
Ergebnisse des 1. Calls
⢠12 genehmigte Vollanträge mit Start 01/2016 â 43 % Erfolgschance
⢠23 genehmigte Interessensbekundungen â 46% Erfolgschance
Beste Erfolgsquote der Interreg V B Programme!
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Ergebnisse des 1. Calls
Die genehmigten Vollanträge des 1. Calls
Projektstart Anfang 2016
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Ergebnisse des 1. Calls
Die genehmigten Interessensbekundungen des 1. Calls
⢠Insgesamt wurden 23
Interessensbekundungen genehmigt
⢠Nur 3 Projekte in Priorität 4
âUmweltverträglicher Verkehr"
0 5 10 15 20
Priorität 1
Wirtschaftswachstum
Priorität 2
UmweltverträglicheâŚ
Priorität 3 Kimawandel
und Umweltschutz
Priorität 4
UmweltverträglicherâŚ
Abgelehnt
Genehmigt
Einreichung der Vollanträge von 15. Januar 2016 bis ca. Mitte März
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Ergebnisse des 1. Calls
Was haben wir aus dem 1. Call gelerntâŚ
I. Auch Interessensbekundungen sind Anträge
II. Outputs â Resultate
III. Transnationaler Mehrwert
IV. Relevanz der Projekte
V. Investments genau begrĂźnden
VI. Ăberzeugender Umsetzungsplan
VII. Passfähigkeit der Partner
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Lessons Learned aus dem 1. Call
I. Auch Interessensbekundungen sind Anträge
⢠Je ausgereifte eine Interessensbekundung, desto hÜher die Erfolgschance
⢠Partnerstruktur und Budget schon so gut wie mÜglich begrßnden
⢠Auf Transnationalität und Mehrwert der Kooperation achten
⢠Oder: klar in Aussicht stellen, welche Schritte noch geplant sind
Beratungsangebot des deutschen Netzwerkes oder des Programmsekretariates nutzen
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Lessons Learned aus dem 1. Call
II. Outputs â Resultate
⢠Output = âThe description of each specific objective under the four priorities contains output indicators showing the main benefits that projects are expected to deliver within the project lifetime. These outputs should be seen as a âproof-of-conceptâ, validating the projectâs approach by delivering progress on one or more core parameter.ââ sind vom Programm vorgegeben
⢠Resultate = âThe result indicators for each specific objective reflect the programmeâslong-term intention to improve performance in each priority theme across the whole programme area or large parts of it.ââ beziehen sich auf die Ăźbergeordneten Resultate des Projektes; z.B. Steigerung der
Nutzung von erneuerbaren Energien um 20% â sollten nachvollziehbar und messbar sein
ďż˝ Factsheet 23, Indikatoren
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Lessons Learned aus dem 1. Call
II. Outputs â Resultate
Positive Beispiele:
â Resultate, die klaren Bezug zu Outputs haben
â âTargetâ, das nachvollziehbar und messbar ist
â z.B. Unternehmen werden im Einsatz âgrĂźnerâ Innovationen unterstĂźtzt; d.h. âResultsâ
ist die Umsetzung von 25 âgrĂźnenâ Innovationen nach Projektende
Negative Beispiel:
â Interessensbekundungen beschränken sich auf Machbarkeitsstudien und Austausch
von Erfahrungen, der konkrete Nutzen bleibt unklar
â Resultate und Outputs widersprechen sich; z.B. 20 Unternehmen sollen in Projekt
eingebunden werden, aber 30 sollen Ergebnisse umsetzen
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Lessons Learned aus dem 1. Call
III. Transnationaler Mehrwert
ďż˝ Warum kann das Problem nicht alleine gelĂśst werden?
ďż˝ Warum braucht es welche Partner?
ďż˝ Und, wie interregionaler Austausch gelebt?
Wichtig:
â beschreiben wie der transnationale Austausch von Beginn an im Projekt umgesetzt wird, insbesondere wichtig bei lokalen Pilotprojekten!
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Lessons Learned aus dem 1. Call
III. Transnationaler Mehrwert
Beispiele:
Transnationales Hochwasserrisiko und gemeinsames Vorgehen bei der Renovierung und Instandhaltung von Deichen
Keine gemeinsame Entwicklung von Pilotprojekten, sondern finanzielle UnterstĂźtzungvon bestehenden, lokalen Initiativen
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Lessons Learned aus dem 1. Call
IV. Relevanz
Wo liegt die Innovation? Welche neuen Erkenntnisse bringt das Projekt?
Wichtig:
â Bezug nehmen auf bisherige Projekte,
â klar aufzeigen wie Ergebnisse weiterentwickelt werden oder neue Erkenntnisseentstehen
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Lessons Learned aus dem 1. Call
IV. Relevanz
Beispiele:
Schutz von Inlandsgewässer als gemeinsame Herausforderung
Die âgemeinsameâ Herausforderung wird nur fĂźr 2-3 Nordseeregionen beschrieben
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Lessons Learned aus dem 1. Call
V. Investments genau begrĂźnden
Wo liegt der Mehrwert des Investments fĂźr den Projekterfolg?
Wichtig:
â Jedes (!) Investment beschreiben und begrĂźnden
â bei Einzel-Invesments den transnationalen Mehrwert und Beitrag zum Projekterfolgdarstellen
â Das Verhältnis zwischen Investitionen und Gesamtbudget sollte nachvollziehbar sein
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Lessons Learned aus dem 1. Call
V. Investments genau begrĂźnden
Beispiele:
Ausstattung und Equipment, das fĂźr die DurchfĂźhrung von Bodenuntersuchungen in den Pilotgebieten notwendig ist. Ergebnisse werden im Projekt ausgetauscht und ausgewertet.
Renovierungsarbeiten an einer Partnerinstitution
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Lessons Learned aus dem 1. Call
VI. Passfähigkeit der Partner
Warum sind meine Partner fĂźr den Projekterfolg wichtig?
Wichtig:
â die Rollen und Kompetenzen der Partner beschreiben,
â weitere UnterstĂźtzung sicherstellen (z.B. durch lokale UnterstĂźtzer, die nicht Partner sind),
â Beschreiben wie die restlichen Nordseeregionen von Projekt profitieren kĂśnnen
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Lessons Learned aus dem 1. Call
VI. Passfähigkeit der Partner
Beispiele: Projekt konnte demonstieren, dass fĂźr alle Pilotvorhaben bzw. Pilotflächen lokale Partner und vor allem alle relevanten Akteursgruppen als Partner an Bord sind; Einbezug von weiteren Partnern in âAdvisory Groupsâ
Pilotprojekte nicht oder kaum mit Partner vertreten; Fokus auf KMU, aber kein Einbezugvon KMU
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Lessons Learned aus dem 1. Call
VII. Ăberzeugender Umsetzungsplan
Passt mein Zeitplan zu den Work Packages? Wie werden die Partner in welche Work-packages eingebunden?
Wichtig:
â Auf VerknĂźpfungen zwischen den Workpackages achten;
z.B. Vorbereitung startet nicht zeitgleich mit Umsetzung
â Relevanz der Partner fĂźr die Umsetzung der
Workpackages beschreiben
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Lessons Learned aus dem 1. Call
VII. Ăberzeugender Umsetzungsplan
Beispiele:Die Umsetzung von neuen Bodenmanagementprozessen baut auf Feldforschung auf. Daher startet das Workpackage zur Umsetzung erst 6 Monate nach Beginn der Untersuchungen.
Die Umsetzung der Ergebnisse beginnt mit Projektstart.
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Lessons Learned aus dem 1. Call
VIII. Ăber das Projektende hinaus denkenâŚ
Wie werden die Projektergebnisse auch nach Projektende umgesetzt? Wie erfährt die Welt, dass es dieses Projekt gibt?
Wichtig:
â Das Projekt mit wichtigen Initativen vernetzen, bestehende Plattformen nutzenâ Nachhaltige , erfolgreiche und kreative Kommunikation sicherstellenâ Soziale Medien nutzen
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Lessons Learned aus dem 1. Call
VIII. Ăber das Projektende hinaus denkenâŚ
Wie werden die Projektergebnisse auch nach Projektende umgesetzt? Wie erfährt die Welt, dass es dieses Projekt gibt?
Beispiel:
Verknßpfung mit einem bestehenden Städtenetzwerk, Artikel in renommiertenFachzeitschriften platzieren
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IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten
Bei der Beteiligung von BegĂźnstigten aus dem Privatsektor ist jedoch unbedingt daraufzu achten, dass nicht gegen die Vorschriften Ăźber staatliche Beihilfen verstoĂen wird.
Mittels dieser Vorschriften soll sichergestellt werden, dass Ăśffentliche Gelder nichtdafĂźr aufgewendet werden, Unternehmen eines Landes einen unlauterenWettbewerbsvorteil gegenĂźber anderen Unternehmen zu verschaffen.
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Lessons Learned aus dem 1. Call
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten
Die PrĂźfung, ob eine MaĂnahme (Aktivität) durch staatliche Beihilfen gefĂśrdert wird, erfolgt anhand von fĂźnf Kriterien. Im Nordseeprogramm werden die ersten drei Fragen immer mit JA zu beantworten sein:1. Ist die MaĂnahme dem Staat zuzurechnen und wird die MaĂnahme mit
staatlichen Mitteln finanziert?
2. Ist die MaĂnahme selektiv?
3. Besteht die MĂśglichkeit, dass die MaĂnahme den Handel zwischenMitgliedstaaten beeinflusst?
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IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten
Die deshalb spannenderen Fragen sind die Folgenden:
1. Handelt es sich bei der MaĂnahme um eine wirtschaftliche Tätigkeit, diedem BegĂźnstigten (Unternehmen) einen Vorteil verschafft?
2. Verfälscht die MaĂnahme den Wettbewerb oder droht sie denWettbewerb zu verfälschen?
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Lessons Learned aus dem 1. Call
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten
3 Optionen:
1. âKein wirtschaftlicher Vorteilâ
2. Anwendung der De-Minimis-Regelung
3. Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
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Lessons Learned aus dem 1. Call
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachtenâŚ
1. âKein wirtschaftlicher Vorteilâ
⢠Alle Ergebnisse mßssen kostenlos, Üffentlich zugänglich gemacht werden (inkl. Hintergrunddokumente, Daten, Methoden).
⢠Weder das Projekt noch die Begßnstigten kÜnnen Anspruch an geistigen Eigentumsrechten geltend machen.
⢠Alle Projektpartner haben sämtliche Projektaktivitäten auf nicht profitorientierter Basis durchfßhren.
⢠Alle europäischen, nationalen und organisationsinternen Ausschreibeverfahren mßssen eingehalten werden. Dies gilt auch fßr private Partner.
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IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachtenâŚ
2. De-minimis*
Staatliche Beihilfen fßr Unternehmen in einer HÜhe, die nicht als wettbewerbsverfälschend oder potentiell wettbewerbsverfälschend eingestuft werden kann.
Die Europäische Kommission hat die HĂśchstgrenze fĂźr solche Beihilfen auf 200.000âŹ
pro Unternehmen Ăźber einen Zeitraum von drei Jahren Steuerjahren festgelegt.
* VERORDNUNG (EU) Nr. 1407/2013 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2013
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Lessons Learned aus dem 1. Call
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachtenâŚ
Anforderungen an BegĂźnstigte :
Begßnstigte, die Empfänger staatlicher Beihilfen sind, mßssen:
⢠dafßr sorgen, dass die Selbsterklärung korrekt und vollständigausgefßllt wird;
⢠beachten, dass die genannten HÜchstgrenzen fßr sämtliche ÜffentlicheFÜrdermittel gelten, d. h. nicht nur fßr im Rahmen desNordseeprogramms gewährte Mittel;
⢠das Programm umgehend in Kenntnis setzen, falls ihnen nach Einreichung der Selbsterklärung Üffentliche FÜrdermittel zuerkannt werden;
⢠sämtliche Projektunterlagen ßber einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab Erhalt der letzten Projektzahlung aufbewahren*.
*De-Minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013, Artikel 6.4: âDie Aufzeichnungen Ăźber De-Minimis-Einzelbeihilfen sind 10 Steuerjahre ab dem Zeitpunkt aufzubewahren, zu dem die Beihilfe gewährt wurde.â
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Lessons Learned aus dem 1. Call
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachtenâŚ
3. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordung (AGVO)*
Bei Beihilfebeträgen von Ăźber ⏠200.000 kĂśnnen fĂźr die MaĂnahme mĂśglicherweise die Ausnahmeregelungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Anwendung finden. Im Nordseeraum ist diese Option ausschlieĂlich fĂźr KMU zulässig.
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IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachtenâŚ
AGVO Artikel 20...
⢠Wurde speziell fßr Interreg geschrieben und deckt alle InterregKostenkategorien ab.
⢠Es besteht keine Notwendigkeit Artikel 20 mit anderen Kategorien der AGVO (zBRegionalbeihilfen) zu kombinieren um Investitionskosten abzudecken.
⢠ErmÜglicht einen einheitlichen FÜrdersatz fßr KMUs.
⢠Information an GD Wettbewerb ßber die Verwendung der AGVO (zB Artikel 20) kann durch den Mitgliedsstaat der VerwaltungsbehÜrde fßr das gesamte Programmgebiet erfolgen.
⢠Erstattung von 50% der Gesamtkosten der KMU, die unter de AGVO Regelung am Programm teilnehmen. BeihilfehÜchstsatz beträgt 2 Millionen pro Partner.
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Kontakte & UnterstĂźtzung
Bei allen Fragen, die noch kommenâŚ
⢠Deutsches Beratungsnetzwerk
⢠Newsletter
⢠Deutschsprachige Website (www.interreg-nordsee.de)
⢠Veranstaltungen, deutschsprachige Dokumente, BeratungenâŚ
⢠Interreg Programmsekretariat in Viborg
⢠Fact Sheets (www.northsearegion.com)
⢠Interwork Events
Alle Ansprechpartner & Kontakte auf www.interreg-nordsee.de !!!
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Lessons Learned aus dem 1. Call
X. LEAR (Legal Entity Appointed Representative)
⢠LEAR hat die rechtliche Befugnis, den Projektantrag zu unterzeichnen
⢠Nur der LEAR darf Vollanträge und Berichte an das Sekretariat senden
⢠LEAR wird vom Lead Beneficiary benannt und muss autorisiert werden!
Autorisierung:
1. Erfolgt durch den Lead Beneficiary im Online Monitoring System (im Antrags-bereich, Sektion B)
2. Informationen zu LEAR mĂźssen eingetragen werden (Name, Kontakt usw.)
3. LEAR registriert sich als User fßr das OMS und lädt ein Autorisierungsdokument im OMS herunter
4. Das unterschriebene Dokument muss per Post und digital an das JS geschickt werden
5. LEAR erhält per Post einen PIN-Code