Studierendenrat TU Ilmenau
pport17. Juni 2008
Redaktion und Layout:
Hrsg: Studierendenrat der TU Ilmenau
www.stura-ilmenau.de
Melissa ArletStefan Brechtken
AG Boykott 2008
Mail: [email protected] 7, Zi. 013
Tel.: 0 36 77 / 69 19 14Fax: 0 36 77 / 69 11 93
Büro-Öffnungszeiten: Mo-Do: 11:00-16:00 Uhr und Fr 11.00-12.00 UhrÖffentliche Sitzung immer mittwochs ab 20.35 Uhr im EAZ 1337
Ihr seid herzlich eingeladen!
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Boykott
Sonderausgabe
Infoveranstaltung
Am Dienstag, den 17.06.08 findet um19:00 Uhr im Humboldt-Hörsaal die
Infoveranstaltung zum erneuten Boykottstatt.
Wenn du noch Fragen hast oder dich einfachgenerell über den Boykott informieren willst bist du
herzlich eingeladen.
Wer keine Zeit hatkann auch eine Email mit Fragen an
schreiben.
Wichtig
Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts in Weimargehört der Verwaltungskostenbeitrag nicht zurRückmeldung. Das heißt: Wer boykottiert kann nichtexmatrikuliert werden. Wer also die altbekannten 61,50€an die Uni überweist, muss zurückgemeldet werden.Damit hast du Anspruch auf alle anfallendenBescheinigungen und mit erfolgter Rückmeldung dürfenauch keine Säumnisgebühren erhoben werden. Durchden Umzug der EDV des ASC sind jedoch dieImmatrikulationsbescheinigungen erst kurz nach demRückmeldezeitraum verfügbar; für den BAföG-Antragalso noch früh genug. Wir freuen uns über deineUnterstützung. Also fülle das Teilnahmeformular aus, gibes im StuRa-Büro ab und überweise die 50€ auf dasTreuhandkonto!
32 Historie Fragen
Ein kurzer Rückblick
Am Samstag ist das zwei Jahre altgeworden. Wir finden, das ist alt genug! Schon drei Wochennach Bekanntgabe des ersten Entwurfes fand an der TU Ilmenaueine statt. Danach gab es ersteGespräche mit dem damaligen Kultusminister Goebel, in denenVerbesserungsvorschläge gemacht wurden. Doch auch derzweite Gesetzesentwurf brachte
. Daraufhin gab es verschiedene Aktionen undDemos. Der Verwaltungskostenbeitrag wurde nun auch von derCDU abgelenht, aber bei der Abstimmung des Gesetzes imDezember 2006 dennoch mit verabschiedet. Das bedeutet füruns: Eine Wochespäter wurde Ministerpräsident Althaus bei seinem Besuch inIlmenau mit gellendem Pfeifen empfangen.In Jena entstand schließlich die erste Idee für einen
, der bei der Rückmeldung zumWintersemester 2007/08 versucht wurde. Das Ministerium drohtemit Massenexmatrikulation. In Ilmenau wurde damals das
trotzdem , aber durch die Immatrikulation
Thüringer Hochschulgesetz
demonstrative Vollversammlung
keine Verbesserung für dieStudierenden
Weniger Mitbestimmung und mehr Gebühren.
Boykott desVerwaltungskostenbeitrags
Quo-rum von 20% erreicht
StuRamitglied Andreas Weidnermit dem HoPo-Schwein.
Warum machen wir einen Boykott?
Warum 50 € auf das Treuhandkonto überweisen?
Erhalte ich trotzdem alle Bescheinigungen?
Komme ich jederzeit an mein Geld ran?
Was passiert mit den Zinsen?
Wie viele Studierende müssen teilnehmen?
Wie kann ich mitmachen?
www.thueringenboykott.de
Wiedereröffnung der Gespräche zum HochschulgesetzAbschaffung des zweckentfremdeten Verwaltungskosten-beitrags
Der StuRa hat bei unvorhersehbaren Entwicklungen die Mög-lichkeit im Sinne der Studierenden zu reagieren und notfallsdie Überweisung vorzunehmen, bevor den Studierenden einSchaden entsteht.
Ja, allerdings erst nach Beendigung des Rückmeldezeit-raums, also noch früh genug für das BAföG.
Du kannst jederzeit dein Geld zurückfordern oder an die Uniüberweisen lassen, eine schriftliche Mitteilung genügt.
Diese werden verwendet um den Boykott zu finanzieren.(Anwaltskosten, Kontoführungsgebühren, etc)
Diesmal gibt es kein Quorum, aber je mehr Teilnehmer destomehr Druck kann auf die Regierung ausgeübt werden.
Mitmachen kannst du, indem du 50€ auf das Treuhandkontozahlst und die restlichten 61,50€ an die Uni überweist.Außerdem füllst du das Teilnahmeformular aus und gibst esim StuRa-Büro ab. Formulare findest du unter
und im StuRa-Büro.
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Kann ich für die Teilnahme am Boykott exmatrikuliert werden ?NEIN.˙
der Erstsemester wieder unter-schritten, woraufhin der StuRa denBoykott abbrach. Doch
(frei nach Goebels O-Ton:“Verklagen Sie mich doch!”).Inzwischen hat das Verwaltungs-gericht Weimar entschieden, dassdurch eine Panne des Gesetz-gebers
ist. Deshalbwird der Boykott nun bei derRückmeldung zum Wintersemester2008/2009 wiederholt.
AndreasWeidner zahlte nicht und klagte
das Nichtzahlen desVerwaltungskostenbeitrags keinExmatrikulationsgrund
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