Urlaub
Verbindliche Regelungen für Azubis● Urlaub
– Kein Urlaub während der Unterrichtszeiten (Berufsschule)– Urlaubsanträge sind rechtzeitig (5 Arbeitstage vorher) ins
System einzustellen– Vertreter im System ist grundsätzliche der Ausbilder– Kopie an den zuständigen Ausbildungsbeauftragten im
Einsatzbereich– Der Ausbildungsbeauftragte erteilt die Genehmigung für den
Urlaub an den Ausbilder per E-Mail– Anträge gelten erst als genehmigt, wenn der Vertreter (hier:
Ausbilder) im System zustimmt– Der Personalverantwortliche hat Vetorecht
Bildnachweis• Folie 1 und 2 (Strand) CC BY-NC-SA 2.0 von D.ST. Link:
http://www.flickr.com/photos/daven1996/7440342618/
• Folie 3 (Schreibtisch) CC BY 2.0 von Theis Kofoed Hjorth; Link: http://www.flickr.com/photos/kofoed/2679443339/
• Folie 4 (Schalterhalle) CC BY-NC 2.0 von telehistoriska; Link: http://www.flickr.com/photos/tekniskamuseet-telehistoriska/5579374424/
• Folie 6 (Fragen) CC BY 2.0 von roland; Link: http://www.flickr.com/photos/roland/4344532294/