VO C3 - WiSe 2oo7/o8: (10) Politik in der EU
17.1.2008
VO C3: Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft
10. Stunde am 17.1.2008
POLITIK in der EUROPÄISCHEN UNION.
Univ.- Prof. Dr. Herbert Gottweis
Stud.-Ass. Paul [email protected] Wintersemester 2oo7/o8http://www.univie.ac.at/politikwissenschaft/herbert.gottweis/
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Die Bedeutung der Europäischen Union
• ist EU ein politisches System?~ nach D. Easton: => „authoritative allocation of values“~ System sui generis
• die europäische Ebene muss bei den nationalen politischen Systemen immer ‚mitgedacht‘ werden
Abbildung: Zunahme des
geltenden Gemeinschafts-
rechts
1983 1995 2000
18000
4000
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Was ist die EU? - Ein Staat? Ein politisches System?
Ein politisches System nach G. Almond (1956) und D. Easton (1957) (Vgl Hix 1999);
1. There is a stable and clearly-defined set of institutions for collective decisionmaking and rules governing relations between and within these institutions.
2. Citizens and social groups seek to achieve their political desires through thepolitical system, either directly or through interest groups and political parties.
3. Collective decisions in the political system have significant impact on thedistribution of economic resources and the allocation of social and political values across the whole system.
4. There is continuous interaction (‘feedback’) between these political outputs, new demands on the system, new decisions and so on.
Im Werberschen Sinne wäre die EU jedoch kein Staat, weil das Monopol auflegitime Machtausübung fehlt. Für G. Almond fallen diese beide Begriffe „Staat“und „polit. System“ unweigerlich zusammen. Oder denken wir den Staat alshistorisch kontingente Erscheinung (West-Europa 16.-Mitte 20.Jh.) und die EU alsneues und komplexes polit. System, als ein politisches System sui generis.
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Wie es dazu gekommen ist: GESCHICHTE I
• Hintergrund: u.a. zwei von Europa ausgehende Weltkriege
• „Gründungsverträge“:
~ 1951: Vertrag überdie Gründung der Europäischen Gemeinschaftfür Kohle und Stahl (EGKS)
~ 1957 in Rom: Vertrag zur Gründung der Europä-ischen Wirtschafts-gemeinschaft (EWG) und Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomge-meinschaft (EAG,Euratom)
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GESCHICHTE II
• Erweiterungen
~ 1973: Großbritannien, Dänemark, Irland~ 1981: Griechenland~ 1987: Spanien und Portugal~ 1995: Finnland, Schweden, Österreich~ 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern ~ 2007: Bulgarien und Rumänien
• Neben der Erhöhung der Mitgliederzahl auch Prozess der Vertiefung der Integration
~ Anzahl der Politikfelder~ Regelungsdichte
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GESCHICHTE III
• 1992 in Maastricht: Vertrag über die Europäische Union
„Änderungsverträge“:
1965 in Brüssel: Fusionsvertrag 1987 trat Einheitliche Europäische Akte (EEA) in Kraft1997: Vertrag von Amsterdam2001: Vertrag von Nizza
• 29. Oktober 2004: Unterzeichnung der Verfassung in Rom
PRINZIP DER RECHTSSTAATLICHKEIT Ablehnung der EU-Verfassung bei Volks-abstimmungen in Frankreich und den Niederlanden
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GESCHICHTE IV
Vertrag von Lissabon • Der Reformvertrag wird am
13.Dezember von den Vertretern der EU-27 unterzeichnet
• ersetzt die gescheiterte EU-Verfassung• nach erfolgreichen Ratifikationen
durch die Mitgliedsländer tritt der Reformvertrag am 1. Januar 2009 in Kraft (Art. 6)
• eine Überarbeitung nach Art. 46 möglich; jeder Mitgliedstaat oder die Kommission können dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen
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... Entwicklung
Europäische Politik wird heute häufig aus der Perspektive der Globalisierung und dem „Ende“ des Nationalstaats diskutiert
=> Stichwort: „governance“ (wie z.B. die Turbulenzen auf den international Finanzmärkten oder Klimawandel)
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Europa heute
• EU-27 (gelb)
• ca. 495 Millionen Einwohnern (Bevölkerungsdaten 2007: Schätzung EU/Eurostat)
• Kandidatenländer:– Mazedonien,
Kroatien und Türkei (blau)
[Quelle:http://europa.eu/abc/european_countries/index_dehtm, Zugriff am 14.1.2008]
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VERTRÄGE
Einheitlicher Institutioneller Rahmen
EUROPÄISCHE UNION
I. Säule: Europä-
ische Gemein-schaft
(EG)
II. Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheits-
politik
(GASP)
III. Säule: Polizeiliche
und justizielle
Zusammen-arbeit
GEMEINSCHAFTSPOLITIK INTERGOUVERNEMENTALE EBENE
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EUROPÄISCHER RAT
KOMMISSION
RAT DER EU
EUROP. PARLAMENT
EuGH
Europ. Rechnungshof
Ausschuss der
Regionen
EZB
Wirtschafts- und Sozial-ausschuss
EUROPÄISCHE EBENE
NATIONALE EBENE(N)
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Der EUROPÄISCHE RAT (The European Council)
• 1974 in Paris gegründet trifft sich in etwa 2 mal pro Jahr
• setzt sich aus den jeweiligen obersten politischen Entscheidungsträgern zusammen (Regierung- oder Staatschefs)
• gibt der Union „die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen fest“
• NEU: Der Präsident des Europäischen Rates (Vertrag von Lissabon)Statt der bislang rotierenden Präsidentschaft soll die EU künftig von einem Ratspräsidenten geführt werden, der die Union auch nach Außen vertritt und alle zweieinhalb Jahre vom europäischen Rat neu bestimmt wird. Hauptziel; „die Vorbereitung und Kontinuität der Arbeiten des Europäischen Rates zu gewährleisten und auf einen Konsens hinzuarbeiten.“
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Der MINISTERRAT DER EU (auch RAT DER EU) The Council of Ministers (The Council of the EU)
• setzt sich je nach Politikbereich aus den jeweils zuständigen nationalen Ressortministern zusammen
• verfügt über ausschließliche Entscheidungsbefugnisse bei Politikfeldern aus II. und III. Säule
• Willensbildung auf mehreren Ebenen:1) Arbeitsgruppen nationaler Beamter2) Ausschuss der Ständigen Vertreter (~> COREPER)3) Rat[4) Ebene der nationalen Staats- und Regierungchefs]
• beträchtliche Variationsbreite der Entscheidungsregeln
• NEU: Änderungen durch Vertrag von Lissabon: ~ Weitere Einschränkung der nationalen Veto-Rechte ~ Einführung der Doppelten Mehrheit: 55 % der EU Staaten & 65% der Bevölkerung, mind. 15 Staaten müssen zustimmen~ ab 2014 (im Einzelfall 2007)
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MOVEMENT OF A DOSSIER THROUGH THE COUNCIL HIERARCHY: Amendment of Council Directive 64/433 EEC on health problems affecting intra-Community trade in fresh meat: consultation procedure
Agricul-tural Council
COREPER I
Ad Hoc working group of attachés
Working Group of experts
10/12/82Initial discussion of draft directive
13-14/12/82Discussion of COREPER Report
12/1/82Discussion of problem areas
17/1/83Discussion on date of implementation of annexes
Late January Discussion of Specific points of disagreement
2/2/83
Final decission
7-8/2/83Adoption of Directive as an „A“ point
18/1/83Discussion of COREPER and ad hoc WG reports
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KOMMISSION
• ist in allen Politikfeldern von der Vorbreitung bis zur Kontrolle beteiligt
• im Bereich der I. Säule:~ alleiniges Initiativrecht~ „Hüterin der Verträge“ => Klage vor EuGH
• NEU: Änderungen durch Vertrag von Lissabon: ~ Das derzeitige Prinzip, dass jeder Mitgliedsstaat einen Kommissar stellt, wird abgeschafft. Ab 2014 sollen nur noch zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen - die übrigen Posten werden im Rotationsverfahren vergeben. ~ direkte Verknüpfung der Wahlergebnisse zum Europäischen Parlament und der Wahl des Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten ~ Stärkung des Kommissionspräsidenten: kann einzelne Kommissare ihres Amtes entheben
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Das EUROPÄISCHE PARLAMENT
• Mitwirkungsmöglichkeiten des EP wurden konstant erweitert
• Bandbreite parlamentarischer Beteiligungsmöglichkeiten je nach Politikfeld
• NEU: Änderungen durch Vertrag von Lissabon: ~ Zahl der Abgeordneten darf die Zahl 751 (750 und der Präsident) nicht übersteigen. ~ Ausweitung der Kompetenzen in den Bereichen Rechtsetzung, Haushalt und Genehmigung internationaler Vereinbarungen
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ZUSAMMENSETZUNG des EP nach Fraktionen (Stand: 6.Wahlperiode)
Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten (EVP-ED)
289
785
Sozialdemokratische Fraktion im Europäischem Parlament (SPE)
215
Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)
101
Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA)
42
Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (KVEL/NGL)
41
Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie (IND/DEM) 24
Fraktion Union für das Europa der Nationen (UEN) 44
Fraktionslose Abgeordnete 29
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EUROPEAN „MODES OF GOVERNANCE“
• je nach Politikfeld unterschiedliche Verfahrensabläufe(allein bis zum Vertrag von Nizza: 38 verschiedene)
• I. Säule: Gemeinschaftsmethode(n)~> Zusammenwirken von Kommission, Parlament und Rat
Die 4 wichtigsten Verfahren sind: a) Mitentscheidungsverfahren: bei ca. 75%b) Anhörungsverfahren: z.B. im Bereich der Agrarpolitik c) Zusammenarbeitd) Zustimmung (des Parlaments): etwa bei Beitrittsverträgen
• II. und III. Säule: intergouvernemental
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a) MITENTSCHEIDUNGSVERFAHREN
• Parlament und der Rat teilen die Legislativgewalt
Anwendung in u.a. folgenden Bereichen:• Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit • Recht auf Einreise, Aufenthalt und Verbleib in anderen
Mitgliedstaaten • Niederlassungsrecht • Verkehr • Binnenmarkt • Beschäftigung • Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung • Durchführungsbeschlüsse in Bezug auf den Europäischen
Sozialfonds • Bildung
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Vorschlag der KOMMISSION
Weiterleitung an das EUROPÄISCHE PARLAMENT zur Stellungnahme (1.Lesung)
Weiterleitung an RAT – Verabschiedung des gem. Standpunktes mit qualifizierter Mehrheit
Weiterleitung an das EUROPÄISCHE PARLAMENT (2.Lesung)
Billigung des gem.Standpunktes
Keine Stellungnahme
EP macht Änderungsvorschläge
EP äußert die Absicht den gem. Standpunkt
abzulehnen
Weiterleitung an die KOMMISSION zur Stellungnahme
RAT kann VERMITTLUNGSAUSSCHUSS einberufen
EP macht Änderungsvorschläge
EP lehnt gem. Standpunkt mit
absoluter Mehrheit ab
Rechtsakt ist erlassen Rechtsakt ist
gescheitert
Weiterleitung an den RAT entgültiger Beschluss gemäß
gemeinsamen Stanspunkt mit qualifizierter Mehrheit
MITENTSCHEIUNGS-VERFAHREN [1 von 3]
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Weiterleitung an die KOMMISSION zur Stellungnahme
Billigung d. Änderung Ablehnung d. ÄnderungWeiterleitung an den RAT
Billigung d. Änderungen mit qual. Mehrheit
Billigung d. Änderungenmit Einstimmigkeit
Rechtsakt ist erlassen Rechtsakt ist gescheitert
Nichterlass
Einberufung des VERMITTLUNGSAUSSCHUSSES
MITENTSCHEIUNGS-VERFAHREN [2 von 3]
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Rechtsakt erlassen
Rechtsakt gescheitert
Weiterleitung an das EP (3.Lesung)
Weiterleitung an RAT
Ablehnung
Zustimmung mit absol. Mehrheit
Zustimmung mit qual. Mehrheit
Ablehnung
RAT billigt seinen ursp. Gem. Standpunkt, ggf. mit Abänderungen binnen 6 Wochen mit qual. Mehrheit
EP lehnt gem. Standpunkt binnen 6 Wochen
mit absol. Mehrheit ab
EP lehnt gem. Standpunkt nicht ab
Rechtsakt gescheitert
Rechtsakt gescheitert
Rechtsakt erlassen
MITENTSCHEIUNGS-VERFAHREN [3 von 3]
Keine EinigungGem. Entwurf binnen 6 Wochen
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b) ANHÖRUNGSVERFAHREN
• der Rat ersucht das Parlament sowie andere Einrichtungen wie den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen um Stellungnahmen
• kann obligatorisch oder optional sein
Anwendung in u. a. folgenden Bereichen:• Änderung der Verträge • Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der
ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
• Landwirtschaft • Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politikfelder im
Zusammenhang mit der Freizügigkeit
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Vorschlag der KOMMISSION
Weiterleitung an das EP zur Stellungnahme
Weiterleitung an den RAT Verabschiedung des Rechtsaktes mit d. vorgeschriebenen Mehrheit
Rechtsakt ist erlassen
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c) KOOPERATION
• Initiiert durch die Kommission
• dem Rat und dem EP vorgelegt
• Gemeinsame Position wird gesucht
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Ablehnung des gemeinsamen
Standpunktes mit absoluter Mehrheit der Mitglieder
Weiterleitung an das EUROPÄISCHE PARLAMENT (2.Lesung)
Weiterleitung an den RAT – Verabschiedung des gemeinsamen Standpunkte mit qualifizierter Mehrheit
Vorschlag der KOMMISSION
Weiterleitung an das EUROPÄISCHE PARLAMENT zur Stellungnahme (1.Lesung)
Billigung des gemeinsamen
Standpunktes binnen 3 Monaten
Abänderungsvorschläge zum gemeinsamen
Standpunkt mit absoluter Mehrheit der Mitglieder
binnen 3 Monaten
Weiterleitung an den RAT entgültiger Beschluss gemäß gemeinsamen
Stanspunkt mit Einstimmigkeit
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Verabsch. m. Einstimmigkeit, wenn überpr. Vorschl.
geändert wird
Verabsch. d. überpr.Vorschlags mit qual.
Mehrheit
Billigung der Änderungsvorschläge
Weiterleitung an die KOMMISSION zur Überprüfung und Stellungnahme
innerhalb eines Monats
Weiterleitung an den RAT entgültiger Beschluss gemäß gemeinsamen
Stanspunkt mit Einstimmigkeit
Ablehnung der Änderungsvorschläge
Weiterleitung an den RATVerabschiedung des überprüften Vorschlags mit qual. Mehrheit
Weiterleitung an den RAT entgültiger Beschluss gemäß gemeinsamen
Stanspunkt mit qualifizierter Mehrheit
Rechtsakt ist erlassen
Verabschiedung mit
Einstimmigkeit, wenn überpr.
Vorschl. geändert wird
Rechtsakt ist erlassen
Rechtsakt ist erlassen
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Der lange Weg von Nizza nach Lissabon
Von der “Verfassung” zum“Reformvertrag”
• Laeken• Nationale Debatten• Europäischer Konvent (28.Feb 2002-10.Juli 2003) • EU-Verfassungskonferenz in Neapel (28./29. November 2003)• Einigung im Juni 2004• Unterzeichnung am 29.10.2004 in Rom • Notwendige Ratifizierung dr. Mitgliedsländer scheitert (Frankreich, NL)
• Debatten um einen “Reformvertrag” – auf staatstypische Symbole wie “Hymne”, “Flagge”, “Verfassung”
oder “Gesetze” wird verzichtet– Ziele sind die gleichen geblieben?
• Vereinfachung• Demokratie• Transparenz• Effektivität• Legitimität
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EU KONVENT 105 Mitglieder, eröffnet am 28.2.2002
Präsident Valéry Giscard d'Estaing
(Frankreich)
VizepräsidentGiuliano Amato
(Italien)
VizepräsidentJean-Luc Dehaene
(Belgien) PRÄSIDIUM
13 Regierungsvertreter der Beitrittskandidaten (beratend)
26 Mitglieder der nat. Parlamente der Beitrittskandidaten (beratend)
13 Beobachter
Wirtschafts- und Sozialausschuss (3), Ausschuss der Regionen (6), europ. Sozialpartner (3), Europäischer Bürgerbeauftragter
2 Vertreter der Europ. Kommission
16 Mitglieder des EP
30 Mitglieder der nat. Parlamente der EU-
Mitgliedsstaaten
15 Regierungsvertreter der EU-Mitgliedsstaaten
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Verfassung: Weitere Änderungen
• EU-Grundrechtscharta Großbritannien behält sich „opt out“ vor, Polen und Irland fraglich
• Stärkeres Mitspracherecht der Bürger: Bürgerinitiativen können mithilfe von einer Million Unterschriften die EU-Kommission auffordern, neue politische Vorschläge zu unterbreiten
• Der Hohe Vertreter der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik (statt eines EU-Außenministers)gleichzeitig Vizepräsident der Kommission Europa als global player?
• Austritt möglich
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EU BÜRGER
EUROPÄISCHES PARLAMENT
MINISTERRATnationale
Ressortminister
wählen
HOHER VERTRETER für die Außen- und Sicherheitspolitik
gleichzeitig VIZE-KOMMISSIONSPRÄSIDENT
PRÄSIDENT des EUROP. RATES
von Europ. Rat für 2,5 Jahre gewählt
KOMMISSION
EUROPÄISCHER RATStaats- und
Regierungschefs, Außenminister und
Kommissionspräsident
wähltVorsitz
Berichtspflichtwählt
EuGH
Initiative
Initiative
Anmerkung: Die mit dem Vertrag von Lissabon einhergehenden Änderungen sind blau gekennzeichnet.
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Literatur
Hix, Simon (1999): The Political System of the European Union. Basingstoke [u.a.]: Macmillan.
Pollak, Johannes & Peter Slominski (2006): Das politische System der EU. Wien: WUV UTB.
Pelinka, Anton (2005): Vergleich politischer Systeme. Wien: Böhlau UTB. Quellenhttp://europa.eu/index_de.htm, Das Portal der Europ. Unionhttp://ue.eu.int/, Der Europäische Rathttp://www.europarl.europa.eu/, Das Europ. Parlamenthttp://ec.europa.eu/index_de.htm, Die Europ. Kommissionhttp://europa.eu/lisbon_treaty/index_en.htm, Der Lissabon Vertraghttp://euobserver.com