Was gehört auf´s Etikett?
• Lebensmittel richtig kennzeichnen
Spezielle Bereiche der Lebensmittel-Kennzeichnung
Stand April 2010
Dr. Martina Ortner
19. April 2010
Initiative zur Qualitätssteigerung in der Direktvermarktung
Herausgeber: Landwirtschaftskammer Österreich
Medieninhaber und Verleger: LFI Österreich
Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und der Länder
© Landwirtschaftskammer Österreich , April 2010
Inhaltsübersicht
die Kennzeichnungsvorschriften im Überblick (besondere Hinweise aufgrund von häufigen Fragen)
spezielle Bereiche der Lebensmittelkennzeichnung
Rindfleischkennzeichnung
Fischkennzeichnung
Kennzeichnung von Tiefkühlprodukten
EAN-Code (GTIN)
19.4.2010 Martina Ortner
Wozu kennzeichnen?
Für den VerbraucherInformation über Produkt, Inhaltsstoffe, Verwendung und Haltbarkeit
Schutz vor Täuschung
Hintergrund:Abgabe verpackter LM, für Letztverbraucher oder alle Formen der Gemeinschaftsversorgung (Gastronomie, Kantinen, Betriebsküchen)
Kennzeichnung ist stellvertretend für Hersteller soll alle wichtigen Informationen für Verbraucher enthalten
verpflichtende und freiwillige Elemente
19.4.2010 Martina Ortner
Was sagt die LMKV?
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV):
Regelungsbereich: Kennzeichnungsvorschriften für alle verpackten Lebensmittel (ausgenommen Wein Weingesetz)
mengenmäßige Zutatendeklaration („QUID-Regelung“)
Kennzeichnung von „Zutatenklassen“ (Kategorien von Zutaten)
Kennzeichnung von Allergenen
Basis:LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz-gesetz)
EU-Etikettierungsrichtlinie (RL 2000/13)
19.4.2010 Martina Ortner
19.4.2010 Martina Ortner
Was sagt das Gesetz?
Kennzeichnung:direkt auf dem Produkt, am Gebinde, am Ort des Verkaufs (Verkaufsraum, -stand, Regal): z.B.
Obst und Gemüse: QualitätsklassenverordnungEier: EinzeleikennzeichnungRindfleisch: Rindfleischetikettierung
auf der Verpackung Etikett Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) verpackte Lebensmittel immer kennzeichnungspflichtig Fertigpackungsverordnung Vorschriften über Packungen, erlaubte Mengen und Schriftgröße der FüllmengeSpezialbestimmungen für Produkte (Verordnungen für Honig, Konfitüren, Säfte; Weingesetz, Codex …)freiwillige Angabe: z.B. Nährwert,…
Was sagt die FertigpackungsV?
Geltungsbereich:alle Fertigpackungen, die in Abwesenheit des Kunden befüllt und verschlossen werden (Flaschen, Gläser, ...)
erlaubte „Nennfüllmenge“ nur mehr für bestimmte Produkte (Wein, Spirituosen)
Bestimmungen für „Maßbehältnis-Flaschen“:Normflaschen
aus Glas oder formfesten Werkstoffen mit einem Volumen von 0,05 bis 5 Liter
19.4.2010 Martina Ortner
Konformitätszeichen „℮“
besagt: Hersteller ist für Nennfüllmenge verantwortlich
erlaubt, bei Einhaltung der Bestimmungen der Fertigpackungsverordnung
mindestens 3 mm hoch
im Sichtfeld der Nettofüllmenge
Was sagt die FertigpackungsV?
19.4.2010 Martina Ortner
Wie ist zu kennzeichnen?
Anforderungen an die Gestaltung leicht verständlich
an gut sichtbarer Stelle
deutlich lesbar
direkt auf der Verpackung oder auf einem mit der Verpackung verbundenem Etikett
Reihenfolge der Elemente nicht vorgeschrieben
19.4.2010 Martina Ortner
Was gehört auf‘s Etikett?
Sichtfeldregelungauf einen Blick erfassbar:
Sachbezeichnung
Nettofüllmenge
Mindesthaltbarkeitsdatum
Alkoholgehalt (wenn erforderlich)
Hinweis statt direkter Angabe erlaubt: Beispiel: Mindesthaltbarkeitsdatum: Stanzung oder Druck nach Aufbringung des Etiketts am Etikett: „Mindesthaltbarkeitsdatum siehe Deckelrand“
19.4.2010 Martina Ortner
Was gehört auf‘s Etikett?1. Sachbezeichnung
2. Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, Herkunft, Kontrollnummer
3. Nettofüllmenge
4. Los-/Chargennummer
5. Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum
6. Temperatur/sonstige Lagerbedingungen
7. Verzeichnis der Zutaten
8. Gebrauchsanleitung
9. Alkoholgehalt
10. „Unter Schutzatmosphäre verpackt“
19.4.2010 Martina Ortner
Erzeuger/Verpacker/VertreiberName und Adresse vom Erzeuger oder Verpacker oder Vertreiber (einer muss am Etikett sein!)
bei Wiederverkäufern möglich: Name und Adresse des Verpackers oder Vertreibers
möglich bei Weihnachts- und Werbegeschenken: Name und Adresse der Firma, die das Produkt verschenkt Achtung: wenn Auftraggeber nicht am Etikett Angabe des Herstellers (= auch Eigenwerbung)
Erzeuger
19.4.2010 Martina Ortner
Angabe der Herkunft (= Herkunftsland) verpflichtend, wenn
„ohne diese Angabe ein Irrtum des Verbrauchers über die tatsächliche Herkunft möglich wäre“ (z.B. „Deutsche Weißwurst“ Angabe der Herkunft Österreich)aufgrund von spezifischen Verordnungen: Angabe von Ursprungsland oder Herkunft bei
FleischObst und Gemüse Honig Eier
Erzeuger, Herkunft
19.4.2010 Martina Ortner
Erzeuger, Kontrollnummer
verpflichtende Angabe der KontrollnummerIdentitätskennzeichen am Etikett von Lebensmitteln tierischer Herkunft, aus zulassungspflichtigen LM-Unternehmengilt nicht für registrierter LM-Betriebe (Direktvermarkter)Identitätskennzeichen
Mitgliedsland oder Code (AT=Österreich), Zulassungsnummer des Betriebes,für Betriebe, die in der EU zugelassen sind: ovale Form und „EG“Übergangsfrist für Verpackungsmaterial mit alter Nummer: Ende Dezember 2010
19.4.2010 Martina Ortner
Nettofüllmenge
Werte für zulässige Volumen von Behältnissen (in ml)
Stiller Wein im Füllmengenbereich zwischen 100 ml bis 1500 ml sind erlaubt:
100 – 187 – 250 – 375 – 500 – 750 – 1000 – 1500
Schaumweinim Füllmengenbereich zwischen 100 ml bis 2000 ml sind erlaubt:
125 – 200 – 375 – 750 – 1500
Spirituosen im Füllmengenbereich zwischen 100 ml bis 2000 ml sind erlaubt:
100 – 200 – 350 – 500 – 700 – 1000 – 1500 – 2000
Likörwein, Aromatisierter Wein im Füllmengenbereich zwischen 100 ml bis 1500 ml sind erlaubt:
100 – 200 – 375 – 500 – 750 – 1000 – 1500
19.4.2010 Martina Ortner
Mindesthaltbarkeitsdatum
Verbrauchsfristgilt für sehr leicht verderbliche Waren
Wortlaut: „zu verbrauchen bis TT/MM“
Produkte:rohes Faschiertes: am Tag der Herstellung
rohe Bratwürste: am Tag der Herstellung
Rohmilch und Rohrahm: am Tag der Gewinnung und am darauf folgenden Tag erlaubt
frische Fische: 1 Tag
Knochen: 2 Tage
Frischfleisch: 3 Tage (in Dehnfolie (vor)verpacktes Fleisch)
frisches Geflügel in Dehnfolie: 3 Tage
19.4.2010 Martina Ortner
Mindesthaltbarkeitsdatum
kann entfallen bei: Frischobst, Frischgemüse und Kartoffeln (ausgenommen Sprossen und Keime)
Getränke mit über 10% vol. Alkohol
Getränke in Einzelbehältnissen über 5 Liter an Gemeinschaftsversorger
alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Fruchtsäfte, Fruchtnektar und alkoholische Getränke
Gemeinschaftsversorger: alle Formen der Gastronomie
Essig, Wein, Most
Backwaren, die üblicher Weise innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden (z.B. Gebäck)
19.4.2010 Martina Ortner
Temperatur/Lagerbedingungen
Angabe erforderlich: wenn Einhaltung der Temperatur- und Lagerbedin-
gungen für die Haltbarkeit des Produktes wesentlich „tiefgekühlt lagern“ bei mindestens -18°C
„gekühlt lagern“ zwischen 0 und +6°C Kühlschrank
„kühl lagern“ zwischen +15° und 18°C Speisekammer
„trocken lagern“ maximale Luftfeuchtigkeit 70%
„lichtgeschützt lagern“ Vermeiden von Tages- und Kunstlicht
19.4.2010 Martina Ortner
Beispiele:Honig: „kühl und dunkel lagern“Getreide, Mehl, Teigwaren: „kühl und trocken lagern“bei aromatisierten Nudeln, z.B. Bärlauch-Nudeln: „kühl, trocken und lichtgeschützt lagern“ ( Farbe, Aroma)Gewürze: „trocken, kühl und luftdicht lagern“Obstkonserven, Essiggemüse: „kühl und dunkel lagern, nach dem Öffnen gekühlt lagern und bald verbrauchen“„kühl lagern“ (= Speisekammer) in den meisten Haushalten nicht mehr möglich besser: „gekühlt lagern“
Temperatur/Lagerbedingungen
19.4.2010 Martina Ortner
häufigste Fehler
fehlende Kennzeichnung (Selbstbedienung)
falsche Sachbezeichnung, z.B. nicht dem Codex entsprechend
ZutatenReihenfolge der Zutaten willkürlich, anstatt absteigend nach Menge
mengenmäßige Zutatenliste fehlt (QUID-Regelung): z.B. %-Angabe des Fleischanteils bei Fleischerzeugnissen, z.B. Leberstreichwurst %-Angabe von Fleisch und Leber
Kategorie der Zusatzstoffe fehlt, z.B. „Säuerungsmittel: Zitronensäure“
Zusatzstoffe fehlen, z.B. Gelierzucker: Zutaten des Gelierzuckers nicht deklariert
19.4.2010 Martina Ortner
häufigste Fehler
Mindesthaltbarkeitsdatum: „mindestens“ ausschreiben „mind.“ nicht zulässig
NettofüllmengeSchriftgröße zu klein
Nettofüllmenge stimmt nicht genau, z.B. bei heiß eingefüllten Säften (Flaschen mit einem Randvollvolumen von 104 cl verwenden)
Losnummer (wo vorgeschrieben)fehlt
Alkoholgehaltfehlt
Toleranzgrenze der Genauigkeit überschritten
19.4.2010 Martina Ortner
Rindfleischkennzeichnung
Verpflichtend Nachvollziehbarkeit der Herkunftwas ist zu kennzeichnen?
Rind- und Kalbfleisch (<8 Monate),Jungrindfleisch (8-12 Mo), Bio: frisch, gekühlt, tiefgekühlt
Faschiertes mit über 50% Rind-/Kalbfleisch-Anteil
Was ist nicht zu kennzeichnen?verarbeitetes Rind-/Kalbfleisch ( z.B. Fleischwaren, Wurst)
zubereitetes Rind-/Kalbfleisch (z.B. in der Gastronomie)
Faschiertes mit < 50% Rind-/Kalbfleisch-Anteil
gesalzenes/gewürztes Rind-/Kalbfleisch (Salzgehalt >1%)
Rinderschlepp, Rinds-/Kalbsknochen, Rinder-/ Kälberinnereien
19.4.2010 Martina Ortner
19.4.2010 Martina Ortner
Rindfleischkennzeichnung
Verpflichtend Nachvollziehbarkeit der Herkunftverpflichtende, staatenbezogene Herkunftsangaben:
Staat, in dem das Tier geboren wurdeStaat, in dem das Tier aufgezogen wurdeStaat, in dem das Tier geschlachtet wurde, sowie Zulassungsnummer des SchlachthofesStaat, in dem das Tier zerlegt wurde sowie Zulassungsnummer des ZerlegebetriebesIdentifikationsnummer (Ohrmarkennummer bzw. Zerlege-chargennummer der Tiere, von denen das Fleisch stammt
19.4.2010 Martina Ortner
ReferenznummerXXXXXXXZZZZZZZZ
Geschlachtet in Österreich
AT 10141 EG
Zerlegt in Österreich
AT 10141 EG
Herkunft Österreich
oder geboren, gemästet,
geschlachtet in Österreich
zur Identifizierung des Tieres oder der Tiergruppe (Ohr-markennummer oder Code)
Zulassungsnummer vom Schlachtbetrieb
Zulassungsnummer des Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungsbetriebes
Land der Geburt, Mast bzw. Schlachtung
Beispiel
Rindfleischkennzeichnung
19.4.2010 Martina Ortner
Rindfleischkennzeichnung
freiwillige Rindfleischkennzeichnung:zusätzliche Angabe dürfen nur getätigt werden, wenn der Betrieb an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnimmt Linzenzvertrag
derzeit zwei freiwillige Systeme: System „bos“, AMA
System VUQS-R, Verein zur Ursprungs- und Qualitätssicherung
19.4.2010 Martina Ortner
Rindfleischkennzeichnung
Zusätzliche freiwillige Angaben zu bestimmten Merkmalen oder zu Bedingungen der Erzeugung von Rind- und Kalbfleisch
Tier-Kategorie/Geschlecht (z.B. Ochs, Kalbin, Stier, Kuh)
Angabe des Bauernhof
Region innerhalb eines Staates (z.B. Tirol, Waldviertel)
Markenqualitätsprogramme (z.B. ALMO, AMA-Gütesiegel, Premium Rind)
Produktionsweise (z.B. Weidehaltung)
Qualität (z.B. Alter, Reifedauer des Fleisches)
Rasse (z.B. Fleckvieh)
19.4.2010 Martina Ortner
Fischkennzeichnung
Vermarktungsnormen für Fische VO (EG) Nr. 104/2000
Verbraucherinformationen mit angemessener Kennzeichnung erforderlich:
Angaben (zusätzlich zur Lebensmittelkennzeichnung):
a) die Handelsbezeichnung der Art,
b) die Produktionsmethode (in der See oder Binnengewässern gefangen oder gezüchtet),
c) das Fanggebiet. gilt nicht für kleine Mengen von Erzeugnissen, die von
Fischern oder von Aquakulturerzeugern unmittelbar an den Endverbraucher abgesetzt werden.
Bezeichnung siehe Anhang BGBl. 221/2008
19.4.2010 Martina Ortner
Tiefkühl-Verordnung
GeltungsbereichLebensmittel, die Gefrierprozess unterzogen und bei Temperatur von –18°C oder weniger gelagert
gilt nicht für Speiseeis
KennzeichnungSachbezeichnung ergänzt durch:
„tiefgefroren“, „Tiefkühlkost“, „tiefgekühlt“ oder „gefrostet“
Hinweis: „nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren.“
zusätzlich zum Mindesthaltbarkeitsdatum: mögliche Lagerungsdauer und Lagertemperatur und erforderliche Anlage
19.4.2010 Martina Ortner
Beispiel:
*** -Fach oder Tiefkühltruhe: bei -18°C mindestens haltbar bis (siehe Packungsseite)
** -Fach: 2 Wochen
* -Fach: einige Tage
Kühlschrank: 1 Tag
nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren
Tiefkühl-Verordnung
19.4.2010 Martina Ortner
EAN – Code (GTIN)
European Article Number oder Global Trade Item Number - Produktkennzeichnung für Handelsartikel
GS1 Austria = nationale Registrierungsorganisiation
freiwillig
für Produkte, die in Supermärkten über Scannerkassen registriert und verkauft werden
8 oder 13 Ziffern Ländercode (Österreich 90-91, D 40-44, CH 67)
Verpflichtungen/Kosten: für mehre Produkte (Anmeldung: 320 € + umsatzabhängige Lizenzgebühr mind. 75 €)
für 1 Produkt (jährlich 125,- €)